商社法
Handelsgesellschaftsordnung
第一章 總則
Cap. I. Allgemeine Bestimmungen.
第一條 商事會社ハ共同シテ商業ヲ營ム爲メ設立スルヿヲ得
Art. 1. Eine Handelsgesellschaft kann nur für den gemeinschaftlichen Betrieb eines Handelsgewerbes er richtet werden.
第二條 法律命令ニ背戾シタル事業ヲ目的トスル會社ハ初ヨリ無効トス
Art. 2. Handels-Gesellschaften, deren Zweck ungesetzlich oder verboten ist, sind von Anfang an nichtig; solche, deren Betrieb die öffentliche oder sittliche Ordnung verletzt, können durch richterliche Verfügung aufgelöst werden.
公安又ハ風俗ヲ害ス可キ營業ヲ爲ス會社ハ裁判所ノ處分ヲ以テ解散セシムルヿヲ得
第三條 法律命令ニ依リ官許ヲ受ク可キ營業ヲ爲サントスル會社ハ其官許ヲ得ルニ非サレハ之ヲ設立スルヿヲ得ス
Art. 3. Handelsgesellschaften, für deren Betrieb durch Gesetz oder Verordnung die Genehmigung der Behörden erfordert wird, können ohne diese Genehmigung nicht er richtet werden.
株式會社ニ在テハ第四章ノ規定ニ從フ可シ
In Betreff der Actiengesellschaften sind die desfallsigen Bestimmungen in Cap. IV. zu beobachten.
第四條 會社ハ完全ナル登記公告ヲ受クルニ非サレハ第三者ニ對シ法律上ノ効ナキモノトス
Art. 4. Handels-Gesellschaften haben vor ihrer gehörigen Registrirung und Publicirung dritten Personen gegenüber als solche keine Wirkung.
第五條 會社ハ社名ヲ設ケ社印ヲ製シ所在地ヲ定ム可シ
Art. 5. Jede Handelsgesellschaft muss eine Firma und ein eigenes Siegel führen und an einem bestimmten Orte ihren Wohnsitz nehmen.
社名ハ一地內ニ於テ同一ナル可カラス
Die Firma mehrerer Handelsgesellschaften an einem und demselben Orte darf nicht gleichlautend sein.
社名ハ社店ノ前面ニ揭示ス可シ
Die Firma jeder Handelsgesellschaft muss an der Aussenseite ihres Geschäftslocals angebracht sein.
第六條 社印ニハ社名ヲ彫刻シ登錄簿ニ添ヘテ保存スル爲メ其印鑑ヲ第十一條ニ揭ケタル裁判所ニ差出ス可シ社印ヲ變更又ハ改刻スルトキモ亦此手續ヲ爲ス可シ
Art. 6. In das Siegel muss die Firma der Gesellschaft eingravirt sein und ist ein Exemplar des Siegels bei dem im Art. 11 bezeichneten Gerichte zu dem Register zu deponiren. Das gleiche ist bei jeder späteren Aenderung oder Erneuerung des Siegels zu beobachten.
第七條 社名及社印ハ官廳ニ宛テタル文書並ニ報告、株券、手形其他總テ會社ニ於テ權利ヲ有シ義務ヲ負フ可キ各種ノ書類ニ用フ可シ
Art. 7. Die Firma und das Siegel der Gesellschaft sind auf die an Behörden gerichteten Schriften, auf Berichte, Actien, Wechsel und über haupt auf alle Acte, durch welche die Gesellschaft Rechte erwirbt oder Verbindlichkeiten eingeht, zu setzen.
第八條 會社ハ特ニ其財產ヲ所有シ又獨立シテ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス殊ニ其名義ヲ以テ貸借ヲ爲シ動產不動產ヲ所得シ又訴訟ニ付キ原告被告ト爲ルヿヲ得
Art. 8. Jede Handelsgesellschaft hat ein besonderes Vermögen und selbständig Rechte und Pflichten; insbesondere kann sie auf ihren Namen Forderungen und Schulden eingehen, bewegliches und unbewegliches Eigenthum erwerben, und vor Gericht klagen und verklagt werden.
會社通常ノ裁判管轄ハ其所在地ヲ管轄スル裁判所ニ屬スルモノトス
Ihr ordentlicher Gerichtsstand ist bei dem Gerichte, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat.
第九條 會社ハ其業體ノ爲メ設ケラレタル規定又ハ其業體ノ慣例ニ從ヒ帳簿ヲ備ヘ其商業及財產ノ現狀ヲ明知シ得可キ記載ヲ爲スノ義務アルモノトス又開業ノ時及每年度ノ終リニ於テ總財產ノ目錄並ニ貸方借方ノ對照表ヲ製シ共ニ之カ爲メ設ケタル帳簿ニ記入ス可シ
Art. 9. Handelsgesellschaften sind verpflichtet, in der in ihrem Gewerbezweig vorgeschriebenen oder üblichen Weise Bücher zu führen, aus welchen ihre Handelsgeschäfte und die Lage ihres Vermögens vollständig zu ersehen sind, und beim Beginn ihres Geschäftsbetriebes und am Ende jedes Geschäftsjahres ein vollständiges Verzeichniss ihres gesammten Vermögens, so wie eine Bilanz ihrer Activen und Passiven anzu fertigen, und beide in ein besonderes hiefür bestimmtes Buch einzutragen.
每三ケ月又ハ每半年ニ利息又ハ分配金ヲ社員ニ配當スル會社ハ每半年ニ財產目錄及貸借對照表ヲ製シ前項ノ規定ヲ履行ス可シ
Die auf die Anfertigung des Inventars und der Bilanz bezüglichen Vorschriften sind von Gesellschaften, welche viertel- oder halbjährig Zinsen oder Dividenden an ihre Mitglieder vertheilen, in jedem Halbjahre zu erfüllen.
第十條 會社帳簿ハ其記載ノ終結ヨリ十年間保存シ亡失毁損セサル爲メ注意ヲ加フ可シ
Art. 10. Handelsbücher müssen nach ihrem Abschluss 10 Jahre hin durch aufbewahrt und mit Sorgfalt gegen Verlust und Beschädigung behütet werden.
第十一條 本法ニ規定シタル登錄簿ノ登記ハ之カ爲メ定メラレタル管轄裁判所ニ於テ取扱フモノトス
Art. 11. Die in diesem Gesetze vorgeschriebenen Einträge in das Handelsregister sind bei dem hiefür bestimmten Gericht des Bezirkes vorzunehmen, in welchem die Handelsgesellschaft ihren Wohnsitz hat.
第十二條 登記ヲ受ク可キ事項ハ會社ノ常務者又ハ特ニ委任ヲ受ケタル代理人書面ヲ以テ之ヲ届出テ且之ニ必要ノ證據書類ヲ添フ可シ
Art. 12. Die Einträge sind schriftlich von den Betheiligten oder durch einen hiefür bevollmächtigten Vertreter anzumelden und mit den erforderlichen Nachweisen zu ver sehen.
第十三條 登記官吏前條ノ届出ヲ適法ト認ムルトキハ速カニ之ヲ登錄簿ニ登記シ且届出ノ日ヨリ五日內ニ其要旨ヲ公告ス可シ
Art. 13. Wenn der Registrirungsbeamte die im vorhergehenden Art. erwähnte Anmeldung für gesetzmässig hält, hat er sie sofort in das Register einzutragen und binnen 5 Tagen nach der Anmeldung zu veröffentlichen.
第十四條 登記公告ノ方法及其費用ハ省令ヲ以テ定ムルモノトス
Art. 14. Die Art und Weise der Registrirung und Veröffentlichung und die Kosten derselben wer den durch Ministerial-Verordnung bestimmt.
第十五條 登錄簿ハ何人ニテモ之ヲ展閱スルヿヲ得
Art. 15. Die Handelsregister stehen der Einsichtnahme durch jedermann offen.
第十六條 登記公告シタル事項ハ自己ノ過失ニ非サルヿヲ證明シ得ルニ非サレハ之ヲ知ラサルヲ以テ其義務ヲ免ルヽヿヲ得ス
Art. 16. Die Unkenntniss jeder eingetragenen und veröffentlichten Thatsache kann niemand vorschützen, der nicht beweisen kann, dass er sie nicht selbst im geringsten ver schuldete.
第十七條 登記ノ拒絕又ハ登記事件ニ係ル爭論ハ其登記管轄ノ裁判所ノ判決ヲ以テ終審トス登記ノ變更又ハ取消ニ係ル爭論ニ付テモ亦同シ
Art. 17. Streitigkeiten über die Zulässigkeit oder den Inhalt von Einträgen werden von dem Gericht, bei welchem die Einträge vorgenommen werden, endgültig entschieden; desgleichen, wenn es sich um die Abänderung oder Löschung eines früheren Eintrages handelt.
第二章 合名會社
Cap. II. Von der Collectivgesellschaft.
第一節 會社ノ設立
§ 1. Errichtung der Gesellschaft.
第十八條 二人以上七人以下金圓其他有價物件或ハ勞力ヲ集合シテ共有資本ト爲シ共通計算ヲ以テ商業ヲ營ミ責任其出資ニ止ラサルモノヲ合名會社ト爲ス
Art. 18. Wenn zwei oder mehrere, jedoch nicht mehr als sie ben Personen durch Beiträge von Geld oder geldwerthen Gegenständen oder Leistungen einen gemein samen Fond zusammenlegen, um damit auf gemeinschaftliche Rechnung, jedoch ohne Beschränkung ihrer Haftung auf ihre Beiträge, ein Handelsgewerbe zu betreiben, so bilden sie eine Collectivgesellschaft.
第十九條 社名ハ總社員又ハ其一員或ハ數員ノ氏名又ハ氏ニ會社ノ字ヲ附ス可シ
Art. 19. Die Firma der Gesellschaft soll die Namen der Gesellschafter, oder eines oder mehrerer derselben, mit dem Worte ,,Gesellschaft" enthalten.
第二十條 會社ハ契約書ヲ作ルニ非サレハ設立スルヿヲ得ス契約書ハ總社員連署シ各員其一通ヲ所持ス可シ
Art. 20. Eine Collectivgesellschaft kann nur durch schriftlichen Vertrag errichtet werden; jedem Gesellschafter ist ein von allen unterzeichnetes Exemplar des Vertrages einzuhändigen. Diese Betstimmungen sind auch bei späteren Abänderungen des Gesellschaftsvertrages zu beobachten.
前項ノ規定ハ會社契約ノ變更ニ於テモ亦之ヲ遵守ス可シ
第二十一條 會社ハ設立後速カニ本店及支店ノ地ニ於テ其登記公告ヲ受ク可シ
Art. 21. Die Errichtung jeder Collectivgesellschaft ist sofort in das Handelsregister einzutragen und öffentlich bekannt zu machen, sowohl an dem Orte des Hauptgewerbes als an dem einer etwaigen Zweigniederlassung.
第二十二條 登記公告ス可キ事項左ノ如シ
Art. 22. Die Eintragung und Veröffentlichung muss enthalten:
第一 合名會社ナル事
1. die Erwähnung, dass die Gesellschaft eine Collectivgesellschaft sein soll;
第二 會社ノ目的
2. den Zweck der Gesell schaft;
第三 社名及所在地
3. die Firma und den Wohnsitz der Gesellschaft;
第四 各社員ノ氏名住所
4. den Namen, Vornamen und Wohnort jedes Gesellschafters:
第五 設立ノ年月日
5. Jahr, Monat und Tag der Errichtung;
第六 存立期限ヲ定メタルトキハ其期限
6. die Zeitdauer der Gesellschaft, wenn eine solche verein bart wurde;
第七 業務擔當社員ヲ定メタルトキハ其氏名
7. die Namen der geschäftsführenden Gesellschafter, wenn solche bestimmt sind.
第二十三條 前條ノ事項變更シタルトキハ亦其登記公告ヲ受ク可シ
Art. 23. Wenn in einem oder mehreren der im vorhergehenden Artikel bezeichneten Punkte später eine Aenderung eintritt oder vereinbart wird, sind dieselben gleichfalls in das Handelsregister einzutragen und zu veröffentlichen.
第二十四條 會社ハ登記公告以前ニ開業スルヿヲ得ス之ニ違フトキハ裁判所ノ處分ヲ以テ其營業ヲ差止ム可シ
Art. 24. Vor der Eintragung und Veröffentlichung darf der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht beginnen, widrigenfalls der selbe durch richterliche Verfügung eingestellt wird.
第二十五條 會社其登記ノ日ヨリ六ケ月間ニ開業セサルトキハ其登記公告ハ無効トス
Art. 25. Die Eintragung und Veröffentlichung ist unwirksam, wenn der Geschäftsbetrieb nicht binnen 6 Monaten vom Tage der Eintragung an gerechnet beginnt.
第二節 契約ノ變更
§ 2. Abanderung des Gesellschaftsvertrages.
第二十六條 會社契約ハ總社員ノ承諾アルニ非サレハ變更スルヿヲ得ス其承諾ナキトキハ從前ノ契約ニ從フ可シ
Art. 26. Der Gesellschaftsvertrag kann nur durch die Einwilligung aller Gesellschafter abgeändert werden; wird diese Einigung nicht erzielt, so verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen des Vertrages.
第二十七條 會社契約ノ箇條ニシテ會社ノ實行セサリシモノハ社員又ハ第三者ニ對シ之ヲ有効ト爲スヿヲ得ス
Art. 27. Wenn einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft nicht aus geführt worden sind, können diesel ben später water gegen die Gesellschafter noch gegen dritte Personen geltend gemacht werden.
第三節 社員間ノ權利義務
§ 3. Rechte und Pflichten der Gesellschafter unter sich.
第二十八條 社員間ノ權利義務ハ本法及會社契約ニ依テ定マルモノトス
Art. 28. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter unter sich werden durch dieses Gesetz und durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt.
第二十九條 會社ノ目的ニ反セサル特殊ノ事項ニ付テハ業務擔當ノ任アル社員ノ承諾ヲ要ス
Art. 29. Zu solchen Geschäften und Angelegenheiten, welche dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, ohne demselben entgegen zu sein, ist die Einwilligung der geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich.
第三十條 會社契約施行ニ關スル事項ハ業務擔當ノ任アル社員ノ多數ニ依テ決スルモノトス
Art. 30. So weit es sich um die Ausführung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages handelt, entscheidet die Majorität der geschäftsführenden Gesellschafter.
第三十一條 會社ノ業務ヲ施行シ其利益ヲ保持スルニ付テハ特約アルニ非サレハ各社員同等ノ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 31. In Betreff der Geschäftsführung und der Vertretung der Interessen der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gleichmässig berechtigt und verpflichtet, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht anders bestimmt.
第三十二條 社員ノ議決權ハ其出資額ニ依テ等差ヲ立ルヿヲ得ス
Art. 32. Die Abstufung der Stimmberechtigung der Gesellschafter im Verhältniss der Höhe ihrer Beiträge ist nicht gestattet.
第三十三條 業務擔當ノ任ナキ社員ハ業務ノ實况ヲ監視シ會社ノ帳簿其他ノ書類ヲ撿閱シ意見ヲ陳述スルヿヲ得
Art. 33. Die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter können jederzeit den Gang der Geschäfte überwachen, die Bücher und Papiere der Gesellschaft prüfen, und desfallsige Anträge stellen.
第三十四條 業務擔當ノ任アル社員ハ代務者ヲ任免スルノ權アルモノトス
Art. 34. Die Ertheilung und der Widerruf einer Procura steht jedem geschäftsführenden Gesellschafter zu.
第三十五條 各社員ハ會社ノ業務ニ對シ正當ナル商人其業務ニ於ケルト均シキ勉勵注意ヲ爲スノ義務アルモノトス其義務ヲ怠リ會社ニ損害ヲ生シタルトキハ之ヲ賠償セサル可カラス
Art. 35. Jeder Gesellschafter ist der Gesellschaft den gleichen Fleiss und die gleiche Sorgfalt schuldig, die ein ordentlicher Handelsmann in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet, und muss den Schaden, den er durch Verletzung seiner Pflichten der Gesellschaft zufügt, dieser ersetzen.
第三十六條 社員金圓其他有價物件ノ出資ヲ差入レタルトキハ契約ニ定メタル價格ヲ附シ之ヲ財產目錄ニ記入シ會社ノ所有ニ歸スルモノトス
Art. 36. Die Beiträge, welche die Gesellschafter in Geld oder Geldwerthen einlegen, sind zu dem vertragsmässig festgesetzten Schätzungswerthe in das Inventar der Gesellschaft einzutragen, und werden Eigenthum der Gesellschaft.
第三十七條 收實權又ハ使用權ヲ出資ト爲シタルトキハ其權利ノミ會社ニ移轉スルモノトス
Art. 37. Wenn ein Gesellschaft er nur den Niessbrauch oder Gebrauch specieller Sachen beiträgt, so geht nur das Recht des Niessbrauches oder Gebrauches in das Gesellschaftsvermögen über.
第三十八條 前條ノ塲合ニ於テ物件損亡シタルトキハ其所有權ノ損失ハ所有主ニ歸シ收實權又ハ使用權ノ損失ハ會社ニ歸スルモノトス
Art. 38. Im Falle des vorher gehenden Artikels, wenn die Sache untergeht, trifft der Verlust des Eigenthums daran den Eigenthümer, und der Verlust des Niessbrauches oder Gebrauches die Gesellschaft.
第三十九條 社員契約ニ定メタル出資ヲ差入ルヽヿ能ハサルトキハ總社員ノ承諾ヲ得テ他ノ出資ヲ差入ルヽニ非サレハ除名セラレタルモノト看做ス可シ
Art. 39. Ist einem Gesellschaft er seinen schuldigen Beitrag einzulegen unmöglich geworden, so ist er als von der Gesellschaft ausgeschlossen zu betrachten, soferne nicht mit Einwilligung aller Gesellschafter ein anderer Beitrag von ihm substituirt wird.
第四十條 社員契約ニ定メタル出資ヲ差入レサルトキハ會社ハ之ヲ除名シ又ハ百分ノ八ノ利息ヲ拂ハシメ尙ホ何レノ塲合ニ於テモ損害ヲ賠償セシムルヿヲ得
Art. 40. Wenn ein Gesellschaft er seinen schuldigen Beitrag nicht entrichtet, so hat die Gesellschaft die Wahl, ob sie den Säumigen von der Gesellschaft ausschliessen, oder Zinsen im Betrage von 8 procent, und in beiden Fällen Schadensersatz von ihm verlangen will.
第四十一條 社員ハ契約外ニ出資ヲ增加シ又ハ損失ニ因テ减少シタル出資ヲ補充スルノ義務ナキモノトス
Art. 41. Ein Gesellschafter ist nicht verpflichtet, seinen Beitrag zu erhöhen, oder den durch Verlust verminderten Beitrag zu ergänzen.
第四十二條 社員ハ總社員ノ承諾ヲ得ルニ非サレハ其出資又ハ會社財產中ノ持分ヲ减少スルヿヲ得ス
Art. 42. Ein Gesellschafter darf ohne die Einwilligung aller Gesellschafter seinen Beitrag oder seinen Antheil am Gesellschaftsvermögen nicht vermindern.
第四十三條 社員ハ總社員ノ承諾ヲ得ルニ非サレハ新ニ他人ヲ入社セシメ又ハ其地位ヲ他人ニ移スヿヲ得ス然レトモ反對ノ契約ナキトキハ相續人又ハ權利承繼者ニ於テ亡社員ノ地位ヲ繼續スルヿヲ得
Art. 43. Ein Gesellschafter kann ohne die gleiche Einwilligung keinen Dritten in die Gesellschaft aufnehmen oder an seiner Statt substituiren; es kann jedoch der Erbe oder Rechtsnachfolger eines verstorbenen Gesellschafters an dessen Stelle treten, wenn nicht das Gegentheil aus drücklich im Vertrage bestimmt ist.
第四十四條 社員其持分ヲ他人ニ賣讓スルモ會社存立中ハ會社及第三者ニ對シ其効ナキモノトス
Art. 44. Die Abtretung oder Veräusserung eines Gesellschaftsantheils an einen Anderen ist während der Dauer der Gesellschaft sowohl dieser als dritten Personen gegen über wirkungslos.
第四十五條 社員其持分ニ他人ヲ加入セシムルトキハ共算商業組合ノ規定ニ依ル可シ
Art. 45. Wenn ein Gesellschafter einen Anderen an seinem Gesellschaftsantheile betheiligt, ist ein solches Verhältniss nach den Bestimmungen über die Vereinigung zum Handelsbetrieb zu (Cap. VI.) beur theilen.
第四十六條 社員會社ニ貸付ヲ爲シ又ハ會社ノ爲メニ金圓ヲ立替タルトキハ百分ノ八ノ利息ヲ要求スルヿヲ得
Art. 46. Für Darlehen, welche ein Gesellschafter der Gesellschaft macht, und für Auslagen, welche er für die Gesellschaft bestreitet, kann er Zinsen im Betrag von 8 procent in Anspruch nehmen; auch kann er für Verluste, welche er unmittelbar durch seine Geschäftsführung erleidet, Entschädigung fordern.
社員業務取扱ノ爲メ直接ニ損害ヲ受ケタルトキハ會社ニ對シ其賠償ヲ要求スルヿヲ得
第四十七條 社員業務取扱上ノ勤勞ニ付キ特約アルニ非サレハ其報酬ヲ要求スルヿヲ得ス但勞力ヲ出資ト爲シタル者契約外ニ勞力ヲ供シタルトキハ其報酬ヲ要求スルヿヲ得
Art. 47. Für die Bemühungen in der Geschäftsführung kann kein Gesellschafter eine Vergütung in Anspruch nehmen, wenn es nicht in dem Gesellschaftsvertrage ausdrücklich vereinbart ist. Für Dienste oder Arbeiten jedoch, welche ein Gesellschafter über seinen schuldigen Beitrag hinaus für die Gesellschaft leistet, kann er eine angemessene Vergütung fordern.
第四十八條 社員會社ノ爲メニ領收シタル金圓ヲ相當ノ時日內ニ會社ニ引渡サス又ハ社金ヲ私用ニ供シタルトキハ會社ハ百分ノ八ノ利息ヲ拂ハシメ且損害ヲ賠償セシムルヿヲ得
Art. 48. Wenn ein Gesellschafter Gelder, welche er für die Gesellschaft einnimmt, nicht recht zeitig an dieselbe abliefert, oder Gesellschaftsgelder für sich verwendet, ist er verpflichtet, dafür Zinsen im Betrage von 8 procent an die Gesellschaft zu entrichten und allenfallsigen Schadensersatz zu leisten
第四十九條 社員ハ總社員ノ承諾ヲ得スシテ別ニ會社ノ營業ト同種ノ取引ヲ爲シ又ハ之ニ參與スルヿヲ得ス
Art. 49. Ein Gesellschafter kann nicht ohne Einwilligung aller Gesellschafter solche Geschäfte treiben oder sich an solchen Geschäften betheiligen, welche in den Handelszweig der Gesell schaft gehören, widrigenfalls die Gesellschaft nach ihrer Wahl entweder ihn von der Gesellschaft aus schliessen, oder die Geschäfte auf ihre Rechnung übernehmen und in beiden Fällen Ersatz des ihr etwa verursachten Schadens fordern kann.
前項ノ規定ニ背キタルトキハ會社ハ其社員ヲ除名シ又ハ其取引ヲ會社ニ引受ケ尙ホ何レノ塲合ニ於テモ損害ヲ賠償セシムルヿヲ得
第五十條 會社ノ損益ヲ共分スル割合ハ特約アルニ非サレハ各社員出資ノ額ニ凖ス可シ
Art. 50. Der Antheil jedes Gesellschafters an dem Gewinn und Verlust der Gesellschaft steht, soferne nicht ein anderer Massstab im Ver trage vereinbart ist, im Verhältniss des Geldwerthes seiner Einlage.
第五十一條 社員會社ニ對シ詐僞ヲ行ヒ或ハ業務擔當ノ任ナキ者ニシテ業務擔當ノ所爲ヲ行ヒ其他主要ノ義務ヲ闕キタルトキハ會社ハ之ヲ除名シ且損害ヲ賠償セシムルヿヲ得
Art. 51. Ein Gesellschafter, welcher Acte der Geschäftsführung ungeachtet seines Ausschlusses von derselben vornimmt, oder gegen die Gesellschaft Betrug verübt, oder sont seine wesentlichen Verpflichtungen gegen die Gesellschaft schwer verletzt, kann von der Gesellschaft ausgeschlossen und von ihm Schadensersatz gefordert werden.
第五十二條 社員本法ノ規定又ハ會社契約ニ依リ會社ノ爲メニ執行シタル事件ハ各社員ニ於テ之ヲ承認セサル可カラス
Art. 52. Alle Handlungen und Geschäfte, welche ein Gesellschafter auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder der Bestimmungen dieses Gesetzes für die Gesellschaft vornimmt, sind alle Gesellschafter unter sich anzuerkennen verpflichtet.
第四節 第三者ニ對スル權利義務
§ 4. Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenuber dritten Personen.
第五十三條 會社ハ業務擔當ノ任アル社員明言シテ會社ノ爲メニ爲シ又ハ事實會社ノ爲メニ爲シタル事件ニ付キ直接ニ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 53. Die Collectivgesellschaft wird durch alle Handlungen, welche ein zu Geschäftsführung berechtigter Gesellschafter für die Gesellschaft ausdrücklich oder den Umständen nach vornimmt, unmittelbar berechtigt und verpflichtet.
第五十四條 會社ノ權利ハ業務擔當ノ任アル社員裁判上ト裁判外トヲ問ハス之ヲ執行シ又ハ處分スルヿヲ得
Art. 54. Die Rechte der Gesellschaft kann jeder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter sowohl aussergerichtlich als gerichtlich geltend machen und darüber rechtsgültig verfügen.
第五十五條 會社ノ義務ハ權利者ヨリ業務擔當ノ任アル社員ニ對シ之ヲ履行セシムルヿヲ得
Art. 55. Ebenso können die Verpflichtungen der Gesellschaft gegen dritte Personen von diesen gegen jeden zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter geltend gemacht werden.
第五十六條 業務擔當ノ任アル社員ノ權利ニ制限ヲ立ルモ其制限ハ第三者ニ對シ無効トス
Art. 56. Eine Beschränkung des Umfanges der Vertretungsbefugnisse der geschäftsführenden Gesellschafter ist gegen dritte Personen ohne Wirkung.
第五十七條 會社ノ負債ニ對シテハ先ツ會社ノ財產ヲ以テ之ニ充テ次テ社員ノ財產ヲ以テ之ニ充ルモノトス
Art. 57. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet zunächst das Gesellschaftsvermögen und sodann jeder Gesellschafter ungetheilt mit seinem ganzen Ver mögen.
第五十八條 社員ニ非スシテ其氏名ヲ社名ニ表シ又ハ會社ノ業務ニ參與シ又ハ事實社員タルノ權利義務ヲ有スル者ハ社員ト均シク連帶無限ノ責任ヲ負フモノトス
Art. 58. Diejenigen, welche ohne Gesellschafter zu sein, ihren Namen in der Firma der Gesellschaft erscheinen lassen, oder an der Geschäftsführung sich betheiligen, oder thatsächlich die Rechte und Pflicht en der Gesellschafter auf sich nehmen, haften wie die Gesellschaft er solidarisch und unbeschränkt.
第五十九條 商業使用人又ハ代務者ハ給料ノ全部又ハ一部ヲ利益ノ割合ニ依テ定メラレタルモ前條ノ者ト同視ス可カラス
Art. 59. Als solche Gesellschafter sind nicht anzusehen diejenigen, welche in einem Handelsgewerbe als Gehülfen oder Procuristen angestellt sind und deren Lohn ganz oder theilweise in einem festen oder wechselnden Gewinnantheile bedungen ist.
第六十條 新ニ加入スル社員ハ特約アルニ非サレハ其加入前ニ生シタル會社ノ負債ニ對シ責任ヲ負フモノトス
Art. 60. Neu eintretende Gesellschafter haften, soweit nicht et was anderes vertragsmässig festgesetzt ist, auch für diejenigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft, welche vor ihrem Eintritt entstanden sind.
第六十一條 會社財產ニ屬スル物件ハ社員ノ債主ノ要求ニ充ルヿヲ得ス但差入前ニ於テ其物件ニ付キ既得ノ權利アル者ニ對シテハ此限ニ在ラス
Art. 61. Die zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Sachen können nicht für die Forderungen der Gläubiger eines Gesellschafters in Anspruch genommen werden, soferne nicht schon vor ihrer Einbringung Rechte zu Gunsten dritter Personen daran constituirt worden sind.
第六十二條 社員ノ要求シ得可キ利息又ハ分配金ハ社員ノ債主ヨリ會社ニ對シ之ヲ要求スルヿヲ得其持分ヲ要求スルヿヲ得ルハ社員ノ退社若クハ會社解散ノ塲合ニ限ル可シ
Art. 62. Die Gläubiger eines Gesellschafters können nur diejenigen Zinsen oder Dividenden von der Gesellschaft fordern, welche von ihm selbst beansprucht werden können.
Der Antheil eines Gesellschafters jedoch kann nur beim Austreten des Gesellschafters oder bei der Auflösung der Gesellschaft gefordert wer.
第六十三條 會社財產ノ分配前ニ在テハ會社ニ對スル借方ト社員ニ對スル貸方ト又會社ニ對スル貸方ト社員ニ對スル借方ト差引ヲ爲スヿヲ得ス
Art. 63. Die Compensation zwischen Schulden gegen die Gesellschaft und Forderungen gegen einen Gesellschafter, und umgekehrt, ist vor der Theilung des Gesellschaftsvermögens nicht gestattet.
第六十四條 社員ノ持分ヲ減少シタル爲メ會社ノ債主其要求ノ辨償ヲ減少セラレ又ハ支障セラレタルトキハ減少ノ日ヨリ一年以內ハ之ニ對シ異議ヲ申述ルヿヲ得
Art. 64. Die Verminderung des Gesellschaftsantheiles eines Gesellschafters kann von den Gesellschaftsgläubigern binnen Jahresfrist nach der Verminderung angefochten werden, wenn deren Befriedigung aus dem Gesellschaftsvermögen dadurch gemindert oder er schwert worden ist.
第五節 社員ノ退社
§ 5. Ausscheiden einzelner Gesellschafter,
第六十五條 社員ハ會社契約ノ有期ナルトキハ總社員ノ承諾ヲ要シ無期ナルトキハ其承諾ヲ要セスシテ退社スルヿヲ得
Art. 65. Einzelne Gesellschaft er können, wenn der Gesellschaftsvertrag auf bestimmte Zeit eingegangen wurde, mit der Einwilligung aller Gesellschafter; wenn der Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, ohne diese Einwilligung aus der Gesellschaft freiwillig austreten.
社員ノ退社ハ重要ノ事由アルニ非サレハ六ケ月前ニ豫告ヲ爲シタル上事業年度ノ末ニ限ル可シ
Der Austritt kann nur erfolgen nach vorhergegangener 6 monatlicher Anfkündigung und am Schluss eines Geschäftsjahres, soferne nicht wich tige Gründe für schleunigen Austritt vorliegen.
第六十六條 左ノ塲合ニ於テハ退社シタルモノトス
Art. 66. Ausserdem scheiden Gesellschafter aus:
第一 除名
1. durch Ausschluss;
第二 死亡但嗣員トナル可キ相續人又ハ權利承繼者ナキトキニ限ル
2. durch den Tod, soferne nicht die etwaigen Rechtsnachfolger an ihre Stelle treten;
第三 破產
3. durch den Bankerott;
第四 無能力者トナリタル時但特約ナキトキニ限ル
4. durch den Verlust der Selbständigkeit, wenn nicht ein anderes verabredet wird.
第六十七條 社員退社シタルトキハ會社ハ速カニ理由ヲ附シテ其登記公告ヲ受ク可シ
Art. 67. Jedes Ausscheiden eines Gesellschafters und der Grund desselben ist sofort in das Handels register einzutragen und öffentlich bekannt zu machen.
第六十八條 會社ハ退社員ノ爲メ特ニ貸借對照表ヲ製シ退社ノ時ノ割合ヲ以テ其持分ヲ拂渡ス可シ
Art. 68. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist auf Grund einer zu diesem Zwecke anzufertigenden Bilanz sein Antheil am Gesellschaftsvermögen in dem Betrage, in dem er sich zur Zeit des Ausscheidens befindet, hinauszuzahlen.
退社前ノ取引ニシテ未タ結了セサルモノハ其結了ヲ竢テ淸算スルヿヲ得
Die vor dem Ausscheiden des Gesellschafters gemachten und noch nicht beendigten Geschäfte können nach ihrer Beendigung oder Abwickelung berechnet werden.
第六十九條 退社員ノ持分ハ特約アルニ非サレハ其出資ノ種類ヲ問ハス金圓ヲ以テ拂渡ス可シ
Art. 69. Der active Werth des Gesellschaftsantheiles wird, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, nur in Geld ausbezahlt, gleichviel in welcher Art der Beitrag des Gesellschafters geleistet wurde.
勞力ノ出資又ハ退社ト共ニ終止スル使用權ノ出資ニ付テハ報酬ヲ為シ又ハ價ヲ償フノ義務ナキモノトス
Für die in persönlichen Leistung en bestehenden Beiträge und für den blossen Gebrauch von Sachen, der mit dem Ausscheiden aufhört, kann eine Vergütung oder Rückerstattung nicht gefordert werden.
第七十條 退社員ハ退社前ニ係ル會社ノ負債ニ付キ退社後二年間尙ホ無限ノ責任ヲ免ルヽヿヲ得ス
Art. 70. Der ausgeschiedene Gesellschafter bleibt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die aus der Zeit vor seinem Ausscheiden herrühren, 2 Jahre lang nach seinem Ausscheiden mit seinem ganzen Vermögen verhaftet.
第七十一條 社員ノ退社ノ爲メ會社ハ解散セサルモノトス
Art. 71. Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat an sich die Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge.
第六節 會社ノ解散
§ 6. Auflösung der Gesellschaft.
第七十二條 會社ハ左ノ塲合ニ於テ解散スルモノトス
Art. 72. Eine Collectivgesellschaft wird aufgelöst:
第一 會社存立期限ノ終リタル時
1) durch Ablauf der Zeit, für deren Dauer sie errichtet wurde:
第二 會社契約ニ定メタル解散事由ノ生シタル時
2) durch den Eintritt der Umstände, an welche durch den Gesellschaftsvertrag die Auflösung geknüpft wurde;
第三 總社員ノ承諾
3) durch die Einwilligung aller Gesellschafter;
第四 會社ノ破產
4) durch Bankerott der Gesellschaft;
第五 裁判所ノ處分
5) durch richterliche Verfügung.
第七十三條 會社支拂ヲ停止シタルトキハ破產シタルモノトス
Art. 73. Eine Gesellschaft be findet sich im Bankerott, wenn sie ihre Zahlungen einstellt.
第七十四條 第二條ニ揭ケタル塲合ノ外會社其目的ヲ達スルヿ能ハス若クハ會社ノ地位ヲ維持スルヿ能ハサルニ至リ一名又ハ數名ノ社員ヨリ其理由ヲ以テ解散ヲ申立ルトキハ亦裁判所ノ處分ヲ以テ之ヲ解散セシムルヿヲ得
Art. 74. Durch richterliche Verfügung kann ausser den im Art. 2 genannten Fällen eine Gesellschaft aufgelöst werden, wenn die Auflösung von einem oder mehreren Gesellschaftern aus solchen Gründen beantragt wird, welche die Erfüllung des Zweckes der Gesellschaft oder die Aufrechthaltung des Gesellschaftsverhältnisses unmöglich machen.
會社ノ地位ヲ維持スルヿ能ハサル塲合ニ於テ會社ノ解散ニ代フルニ一二社員ヲ除名ス可キヿヲ他ノ總社員ヨリ相當ノ理由ヲ以テ申立ルトキハ裁判所ハ其處分ヲ爲スヿヲ得
Im letzten Falle kann anstatt der Auflösung der Gesellschaft die Aus schliessung einzelner Gesellschafter erkannt werden, wenn die übrigen Gesellschafter aus genügenden Grün den darauf antragen.
第七十五條 第七十二條第一第二ノ塲合ニ於テハ總社員又ハ一部社員ニ於テ會社ヲ保續スルヿヲ得但之ニ加ハラサル社員ハ退社シタルモノトス
Art. 75. In den im Art. 72 Ziffer 1 u. 2 bezeichneten Fällen kann die Gesellschaft durch sämmtliche Gesellschafter oder einen Theil derselben fortgesetzt werden, und sind die etwa wegfallenden Gesellschafter alsdann als ausscheidende zu behandeln.
第七十六條 會社解散スルトキハ破產ニ因リ解散スル塲合ノ外總社員ノ多數決ヲ以テ結算人一名又ハ數名ヲ選定シ何レノ塲合ニ於テモ速カニ其解散ノ原由、年月日及結算人ノ氏名住所ノ登記公告ヲ受ク可シ
Art. 76. Wenn die Gesellschaft aufgelöst ist, werden ausser dem Falle des Bankerottes durch Mehrheitsbeschluss aller Gesellschafter ein oder mehrere Liquidatoren ernannt und in allen Fällen der Grund und das Datum der Auflösung und die Namen und Wohnorte der Liquidatoren sofort in das Register ein getragen und veröffentlicht.
第七十七條 結算人ハ會社ノ殘務ヲ處辨シ借方ヲ償却シ貸方ヲ取立テ物件ヲ賣却ス可キモノトス
Art. 77. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, die ausstehen den Forderungen derselben einzuziehen und die vorhandenen Vermögensgegenstände zu verkaufen. Die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes und die Eingehung neuer Geschäfte über diesen Zweck hinaus ist den Liquidatoren nicht gestattet. Sie können die Gesellschaft gerichtlich vertreten und für dieselbe Vergleiche schliessen und Compromisse eingehen.
結算人ハ結算ノ爲メニ非サレハ營業ヲ保續シ又ハ新ニ取引ヲ爲スヿヲ得ス
結算人ハ裁判上會社ヲ代表シ和解契約及仲裁契約ヲ爲スヿヲ得
第七十八條 結算人ノ擔任事務ハ社員之ヲ制限スルヿヲ得ス然レトモ重要ノ事由アリテ社員ヨリ申立ルトキハ裁判所ノ處分ヲ以テ之ヲ解任スルヿヲ得
Art. 78. Die Befugnisse der Liquidatoren können von den Gesellschaftern nicht beschränkt und nur auf deren Antrag aus wichtigen Gründen durch richterliche Verfügung widerrufen werden.
第七十九條 結算人擔任ノ事務ヲ結了シタルトキハ各社員ニ其計算書ヲ報告シ第五十條及第六十九條ノ規定ニ照シテ其財產ヲ分配ス可シ但結算中ト雖トモ支障ナキ財產ハ之ヲ分配スルヿヲ得
Art. 79. Die Liquidatoren haben nach Erfüllung ihres Auftrages den Gesellschaftern Rechnung zu legen, und das Gesellschaftsvermögen nach den Bestimmungen der Art. 50 n. 69 unter sie zu vertheilen. Während der Liquidation selbst kann das freigewordene Vermögen unter dieselben vertheilt werden.
第八十條 社員ニ分配ス可キモノハ會社ノ負債ヲ完償スルニ要セサル財產ニ限ル可シ
Art. 80. Gegenstand der Vertheilung unter die Gesellschafter ist nur das zur Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht erforderliche Gesellschaftsvermögen.
第八十一條 會社帳簿其他書類ノ保存ハ第十條ニ從ヒ社員ニ於テ之ヲ擔任ス可シ
Art. 81. Ueber die Handelsbücher und sonstigen Papiere der aufgelösten Gesellschaft ist durch die Gesellschafter nach Vorschrift des Art. 10 Verfügung zu treffen.
第八十二條 社員會社ノ負債ニ對スル無限責任ノ期滿免除ハ其解散後五年トス但他ノ法律ニ定メタル五年以內ノ期滿免除ニ係ルモノハ此限ニ在ラス
Art. 82. Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ver jährt mit dem Ablauf von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Auflösung, soferne für diese Verbindlichkeiten keine kürzere Verjährungsfrist be steht, ausgenommen, wenn ein Gläubiger noch ungetheiltes Gesellschaftsvermögen in Anspruch nimmt.
未タ分配セサル會社財產ニ對シテハ前項ノ期限ニ拘ハラス會社ノ債主其要求ヲ爲スヿヲ得
第三章 合資會社
Cap. III. Von der Commandit-Gesellschaft.
第八十三條 社員ノ責任其一名又ハ數名ニ對シ特約アルニ非サレハ出資ト爲シタル金圓又ハ有價物件ノ額ニ限ルモノヲ合資會社ト爲ス
Art. 83. Eine Handelsgesell schaft, in welcher die Gesellschafter, soferne für einen oder mehrere der selben nichts anderes vertragsmässig bestimmtit, nur mit einem festen Vermögensbeitrage von Geld oder geldwerthen Gegenständen haften, ist eine Commandit- Gesellschaft.
合資會社ハ社員ノ數ニ制限ナキモノトス
Die Zahl der Gesellschafter einer Commandit-Gesellschaft ist nicht beschränkt.
第八十四條 合資會社ハ本章ニ定メタル規定ノ外總テ合名會社ノ規定ニ從フモノトス
Art. 84. Die Bestimmungen über Collectivgesellschaften finden, soferne in dem gegenwärtigen Capitel nichts anderes verordnet ist, auch auf Commandit-Gesellschaften An wendung
第八十五條 合資會社ノ登記公告中ニハ第二十二條第二ヨリ第七マテニ列記シタルモノヽ外尙ホ左ノ事項ヲ揭ク可シ
Art. 85. Im Falle einer Commandit-Gesellschaft muss die Registrirung und Publicirung ausser den im Art. 2. No. 2–7 bezeichneten Punkten noch enthalten:
第一 合資會社ナル事
1. die Angabe, dass die Gesellschaft eine Commandit-Ge-sellschaft sein soll;
第二 會社資本ノ總額
2. die Gesammtsumme des Gesellschaftscapitals;
第三 各社員ノ出資額
3. die Höhe des Vermögens beitrages jedes Gesellschafters;
第四 無限責任社員アルトキハ其氏名
4. Namen und Vornamen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter, wenn solche vorhanden sind;
第五 業務擔當社員又ハ取締役アルトキハ其氏名及其責任ノ有限若クハ無限
5. die Angabe, ob die geschäftsführenden Mitglieder oder Directoren beschränkt oder unbeschränkt haften und deren Namen und Vornamen.
第八十六條 社名ニハ社員ノ氏名ヲ用フルヿヲ得スト雖トモ無限責任社員アルトキハ其氏名ヲ用フルヿヲ得
Art. 86. In die Firma dürfen nicht die Namen der Gesellschafter aufgenommen werden, ausgenommen die der persönlich haftenden. Es muss ihr in jedem Falle die Bezeichnung als „Commandit-Gesellschaft” hinzugefügt werden.
社名ニハ合資會社ノ字ヲ附ス可シ
Wenn der Name eines Gesellschafters in der Firma steht, haftet derselbe dadurch von selbst persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
社名ニ氏名ヲ用ヒタルトキハ其社員ハ會社ノ負債ニ對シ無限責任ヲ負フモノトス
第八十七條 社員ハ會社ノ營業ト同種ノ取引ヲ爲シ又ハ之ニ參與スルヿヲ得
Art. 87. Die Gesellschafter können für sich solche Geschäfte treiben oder sich daran betheiligen, welche in den Handelszweig der Gesellschaft gehören.
第八十八條 各社員ハ特約アルニ非サレハ同等ニ會社ヲ代表スルノ權利義務ヲ有スルモノトス
Art. 88. Zur Vertretung der Gesellschaft sind, soferne der Vertrag nichts anderes bestimmt, alle Gesellschafter gleichmässig berechtigt und verpflichtet.
第八十九條 社員七名ヲ超ユル會社ニ在テハ會社契約ヲ以テ社員中ヨリ一名又ハ數名ノ取締役ヲ選定シ又設立後七名ヲ超エタルトキハ會社ノ決議ヲ以テ之ヲ選定ス可シ但其決議ヲ以テ之ヲ選定ス可シ但其決議ハ總社員四分三以上ノ多數ニ依ル可シ
Art. 89. Wenn jedoch die Gesellschaft aus mehr als 7 Personen besteht, muss sie einen oder mehrere Gesellschafter zu Directoren ernennen, entweder sofort im Gesellschaftsvertrage oder, wenn ein solcher Fall später eintritt, durch Gesellschaftsbeschluss, dessen Gültigkeit die Mehrheit von aller Gesellschafter erforderlich ist.
取締役數名ナルトキハ各自ニ業務ヲ取扱フヿヲ得ル歟又ハ其總員若クハ數員共同ニ非サレハ之ヲ取扱フヿヲ得サル歟ヲ同時ニ定ム可シ
Wenn mehrere Directoren ernannt werden, ist gleichzeitig zu bestimmen, ob jeder für sich allein oder nur mehrere oder alle zusammen für die Gesellschaft handeln können.
第九十條 業務擔當社員又ハ取締役ハ裁判上ト裁判外トヲ問ハス會社ヲ代表スルノ全權ヲ有スルモノトス然レトモ會社契約又ハ會社ノ決議ヲ遵守セサル可カラス
Art. 90. Die Geschäftsführer oder Directoren haben das ausschliessliche Recht der Vertretung der Gesellschaft in allen ihren gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten, sind jedoch an die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die etwaigen Beschlüsse der Gesellschaft gebunden.
第九十一條 業務擔當社員又ハ取締役ノ代表權ニ制限ヲ立ルモ善意ヲ以テ取引ヲ爲シタル第三者ニ對シ其制限ハ無効トス
Art. 91. Die Beschränkungen der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer oder Directoren sind gegenüber dritten Personen, welche mit denselben in gutem Glauben Geschäfte eingehen, ohne Wirkung.
第九十二條 有限責任社員ハ業務擔當社員又ハ取締役ノ承諾ヲ得テ其持分ヲ他人ニ賣讓スルヿヲ得其買受讓受人ハ舊社員ノ權利義務ヲ承繼シタルモノトス
Art. 92. Ein beschränkthaftender Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsantheil mit Zustimmung der Geschäftsführer oder Directoren an einen Anderen abtreten. In diesem Falle tritt der Erwerber in aller gesellschaftlichen Rechte und Pflichten des Abtretenden ein.
第九十三條 會社契約又ハ會社ノ決議ヲ以テ業務擔當社員又ハ取締役ノ總員數員若クハ一員ニ於テ其在任中ニ生シタル會社ノ負債ニ對シ無限ノ責任ヲ負フ可キ旨ヲ豫メ定ムルヿヲ得但其決議ノ方法ハ第八十九條ニ依ル可シ
Art. 93. Es kann im Gesellschaftsvertrage oder durch Gesellschaftsbeschluss mit der im Art. 89. bestimmten Mehrheit voraus be stimmt werden, dass die geschäftsführenden Mitglieder oder Directoren, sämmtlich oder einzelne der selben, mit ihrem persönlichen Ver mögen ungetheilt für die während ihrer Geschäftsführung entstandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
第九十四條 前條ニ揭ケタル無限ノ責任ハ業務擔當社員又ハ取締役ノ解任後一年ヲ以テ限リトス
Art. 94. Diese unbeschränkte Haftung erlischt, wenn ein Geschäftsführer oder Director von seinem Amte abtritt, mit dem Ablauf eines Jahres nach jenem Zeitpunkt.
第九十五條 業務擔當社員又ハ取締役ハ每年少クトモ一回通常總會ヲ招集ス可シ其他取締役ニ於テ必要ト認ムルトキ又ハ社員四分一以上ノ請求アルトキハ臨時總會ヲ招集ス可シ
Art. 95. Die Geschäftsführer oder Directoren haben mindestens einmal in jedem Jahre eine Jahres versammlung und ausserdem, wenn die Geschäftsführer oder Directoren es für nöthig finden, oder an den Antrag von der Gesellschafter eine ausserordentliche Versammlung zu berufen.
第九十六條 總會ヲ招集スルニハ開會ヨリ少クトモ七日以前ニ各社員ニ其議事ノ要旨ヲ通知シ及呈示ス可キ書類ヲ送付ス可シ
Art. 96. Bei der Berufung einer Generalversammlung müssen jedem Gesellschafter der Zweck der selben, sowie die den Gesellschaftern vorzulegenden Schriftstrücke min destens 7 Tage vor dem Versammlungstage mitgetheilt werden.
第九十七條 事業年度ノ終リタル後直チニ通常總會ヲ開キ其年度ノ貸借對照表及事業報告書ヲ社員ニ呈示シ其撿查認定ヲ受クルモノトス其認定ハ出席社員ノ多數決ニ依ル可シ
Art. 97. In jeder Jahresversammlung, welche immer unmittelbar nach dem Schluss des Geschäftsjahres stattfinden soll, ist den Gesellschaftern eine vollständige Vermögensbilanz und ein Bericht über die Geschäfte und Geschäftsergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Ueber die Genehmigung entscheidet der Mehrheitsbeschluss der erschienenen Gesellschafter.
第九十八條 臨時總會ニ於テ議ス可キ事項ハ總社員ノ過半數ニ依リ決スルモノトス但合名會社ニ於テ總社員ノ承諾ヲ要スル事項ハ總社員四分三以上ノ多數ニ依テ決ス可シ此塲合ニ於テハ不同意ノ社員ハ退社スルヿヲ得
Art. 98. Die in der ausserordentlichen Versammlung zu berathenden Gegenstände werden durch die Mehrheit der sämmtlichen Gesell schafter beschlossen.
Diejenigen Gegenstände jedoch, welche bei der Collectivgesellschaft einer Einwilligung aller Gesellschafter bedürfen, werden durch eine Mehrheit von aller Gesellschafter beschlossen. In diesem Falle steht den nicht zustimmenden Gesellschaftern das Recht des sofortigen Austrittes zu.
第九十九條 前條ニ揭ケタル決議ニ要スル定數ノ社員出席セサル總會ノ決議ハ之ヲ總社員ニ通知シ再ヒ總會ヲ招集ス可シ其通知ニハ第二ノ總會ニ於テ出席人員ノ多數ヲ以テ第一總會ノ決議ヲ認可シタルトキハ之ヲ有効ト爲ス可キ旨ヲ明示ス可シ
Art. 99. Wenn Sie zur Fassung eines im Art. 98 vorgeschriebenen Mehrheitsbeschlusses nöthige An zahl der Gesellschafter nicht erschienen ist, muss der in der Versammlung gefasste Beschluss sämmtlichen Gesellschaftern mitgetheilt und eine neue Versammlung berufen werden mit der ausdrücklichen Bemerkung, dass der Beschluss als angenommen gelten wird, wenn er von der Mehrheit der alsdann Erschienenen genehmigt wird.
第百條 會社ハ損失ニ因テ其資本ニ減額アル間ハ利息又ハ分配金ヲ配當スルヿヲ得ス
Art. 100. Zinsen oder Dividenden dürfen den Gesellschaftern nicht ausbezahlt werden, solange das Gesellschaftsvermögen durch Verluste gemindert ist.
第四章 株式會社
Cap. IV. Von der Actiengesellschaft
第一節 總則
§ 1. Allgemeine Bestimmungen.
第百一條 會社ノ資本ヲ株式ニ分チ其負債ニ對シテハ會社財產ノミ之ニ當ルモノヲ株式會社ト爲ス
Art. 101. Eine Handelsgesell schaft, deren Capital in Actien getheilt ist und für deren Verbindlich keiten ausschliesslich das Gesell schaftsvermögen haftet, ist eine Actiengesellschaft.
第百二條 株式會社ハ商業ヲ目的ト為サヽルモノモ亦商事會社ト看做ス可シ
Art. 102. Eine Actiengesellschaft ist als Handelsgesellschaft anzusehen, auch wenn ihr Zweck nicht auf den Betrieb des Handels gerichtet ist.
第百三條 株式會社ハ七人以上ニ限ルモノニシテ官許ヲ得ルニ非サレハ設立スルヿヲ得ス
Art. 103. Eine Actiengesellschaft darf nicht unter 7 Mitglieder haben und kann nicht ohne Concession des Staates errichtet werden.
第二節 會社ノ發起及設立
§ 2. Grundung und Errichtung der Actiengesellschaft.
第百四條 株式會社ハ四人以上ニ非サレハ發起スルヿヲ得ス
Art. 104. Eine Actiengesellschaft kann von nicht weniger als 4 Personen gegründet werden.
發起人ハ起業目論見書及假定款ヲ作リ之ニ署名捺印シ裁判所若クハ公證人ノ公證ヲ受ク可シ
Die Gründer müssen den Prospect und das vorläufige Statut der Gesellschaft entwerfen und jeder mit seinem Namen und Siegel, welche gerichtlich oder notariell zu beglaubigen sind, unterzeichnen. Das Statut darf den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht widersprechen.
定欵ノ箇條ハ本法ノ規定ニ抵觸スルヿヲ得ス
第百五條 起業目論見書ニ記載ス可キ事項左ノ如シ
Art. 105. Der Prospect muss folgende Punkte enthalten:
第一 株式會社ナル事
1. die Erwähnung, dass die Gesellschaft eine Actiengesellschaft sein soll:
第二 起業ノ目的及事由
2. den Zweck und die Motive des Unternehmens;
第三 社名及所在地
3. die Firma und den Wohn sitz der Gesellschaft;
第四 資本ノ總額及總株數並ニ一株ノ金額
4. die Gesammtsumme des Gesellschaftscapitals, sowie die Gesammtzahl und den Betrag der einzelnen Actien;
第五 資本使用ノ槪算
5. die allgemeine Berechnung der Verwendung des Gesell schaftscapitals;
第六 發起人ノ氏名住所及發起人各自ノ引受ク可キ株數
6. die Namen und Wohnorte der Gründer und den Betrag der von jedem derselben über nommenen Actien;
第七 存立期限ヲ定メタルトキハ其期限
7. die Zeitdauer der Gesellschaft, wenn eine solche be stimmt ist.
第百六條 發起人ハ會社設立地ノ地方廳ヲ經由シテ起業目論見書及假定款ヲ主務ノ省ニ差出シ發起ノ認可ヲ請フ可シ
Art. 106. Die Erlaubnis zur Gründung muss unter Vorlage des Prospectes und des vorläufigen Statuts bei dem einschlägigen Ministerium durch den Gouverneur des Bezirks, in welchem der Sitz der Gesellschaft sein wird, nachgesucht werden.
第百七條 發起人ハ前條ノ認可ヲ得タル後起業目論見書ヲ廣告シテ株主ヲ募集スルヿヲ得其廣告中ニハ法律ニ規定シタル發起ノ認可ヲ得タル旨及其年月日並ニ各株式申込人ニ假定款ヲ展閱セシム可キ旨ヲ書加フ可シ
Art. 107. Ist diese Erlaubniss erlangt, so kann die Aufforderung zur Actienzeichnung mittelst öffentlicher Bekanntmachung des Prospectes erfolgen. Der Bekanntmachung ist die Erwähnung beizufügen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubniss zur Gründung ertheilt wurde nebst dem Datum der Erlaubniss, und dass jedem Zeichner das vorläufige Statut zur Einsichtnahme vor gelegt werden wird,
第百八條 株式申込人ハ其引受ク可キ株數ヲ株式申込簿ニ記入シ署名捺印ス可シ
Art. 108. Die Zeichnung der Actien erfolgt durch Einschreibung des Namens mit Beidrückung des Siegels, und der Zahl der Actien, welche jeder Zeichner übernimmt, in die Zeichnungsliste.
代理人ヲ以テ申込ムトキハ本人ノ氏名ニ代理人其氏名ヲ附記シテ捺印ス可シ
Wenn die Zeichnung durch Stellvertreter geschieht, muss neben dem Namen des Vollmachtgebers auch der Name des Stellvertreters nebst dessen Siegel eingezeichnet werden.
第百九條 株式申込人ハ會社設立ノ時ニ至リ定款ニ從ヒ株金拂込ノ義務ヲ負フモノトス
Art. 109. Durch die Zeichnung wird unter der Bedingung, dass die Gesellschaft errichtet wird, die Verpflichtung übernommen, die auf jede Actie gemäss den Statuten ver langten Einzahlungen zu leisten,
第百十條 總株式申込ノ後發起人ハ創業總會ヲ開ク爲メ株主ヲ招集ス可シ
Art. 110. Nachdem die sämmtlichen Actien zeichnet sind, haben die Gründer die erste Generalversammlung zu berufen. In derselben ist zuerst das Gesellschaft statut fest zustellen und dann über die Genehmigung von Verträgen und Auslagen, die von den Gründern für die Gesellschaft eingegangen resp. gemacht worden sind, und über den Werth der nicht in baarem Geld bestehenden Beiträge einzelner Mitglieder zum Gesellschaftsvermögen, für welche dieselben eine Gegenleistung in Action erhalten, zu be schliessen.
創業總會ニ於テハ先ツ假定款ヲ確定シ次ニ創業ノ爲メ發起人ノ爲シタル契約及出費ノ認否ヲ決シ其他物件ヲ差入レ株式ヲ受ク可キ者アルトキハ其價格ヲ議定ス可シ
第百十一條 前條ノ事項ハ株主總員二分一以上ニシテ總株金二分一以上ニ當ル株主出席シ其議決權ノ過半數ニ依テ決ス可シ
Art. 111. Die im vorhergehen den Art. bezeichneten Beschlüsse werden durch Mehrheit derjenigen Anwesenden gefasst, welche mindesens die Hälfte sämmtlicher Zeichner und die Hälfte des gesammten Actiencapitals repräsentiren.
第百十二條 創業總會ニ於テ第百十條ノ事項ヲ決定シタル後ハ取締役及撿查役ヲ選定ス可シ
Art. 112. In der ersten Generalversammlung sind ausserdem die Directoren und der Aufsichtsrath zu wählen,
第百十三條 創業總會ノ終リタル後發起人ハ會社設立ノ願書ニ左ノ書類ヲ添ヘ地方廳ヲ經由シテ主務ノ省ニ差出シ設立ノ許可ヲ請フ可シ
Art. 113. Nach stattgefundener Generalversammlung haben die Gründer bei dem einschlägigen Ministerium durch den Gouverneur die Concession nachzusuchen. Diesem Gesuche sind beizufügen:
第一 起業目論見書及定款
1. der Prospect und das Statut der Gesellschaft;
第二 株式申込簿ノ寫
2. eine Abschrift der Zeichnungsliste;
第三 發起ノ認可證
3. die erlangte Gründungserlaubniss.
第百十四條 會社設立ノ許可ヲ得タルトキハ發起人其事務ヲ取締役ニ引渡ス可シ
Art. 114. Wird die Concession ertheilt, so haben die Gründer die Geschäfte den Directoren zu über geben.
取締役ハ株主ヲシテ各株式ニ付キ四分一以上ノ金額ヲ拂込マシム可シ
Die Directoren müssen dann die Actionäre mindestens 25 Procent auf jede Actie unverzüglich an die Gesellschaftscasse einzahlen lassen,
第百十五條 會社ハ前條ノ金額拂込ノ後速カニ起業目論見書定款株式申込簿ノ寫並ニ設立許可書ノ寫ヲ添ヘテ左ノ事項ノ登記公告ヲ受ク可シ
Art. 115. Nach erfolgter Ein zahlung des im vorhergehenden Art. erwähnten Betrages ist sofort die Registrirung und Veröffentlichung unter Beifügung des Prospectus, des Statuts, der Abschriften der Zeichnungsliste und der Concessionsurkunde anzumelden.
Die Registrirung und Veröffentlichung muss enthalten:
第一 株式會社ナル事
1. die Erwähnung, dass die Gesellschaft eine Actiengesell-chaft sein soll;
第二 會社ノ目的
2. den Zweck der Gesellschaft;
第三 社名及所在地
3. die Firma und den Wohn sitz der Gesellschaft;
第四 資本ノ總額及總株數並ニ一株ノ金額
4. die Gesammtsumme des Actiencapitals, sowie die Ge-ammtzahl und den Betrag der einzelnen Actien;
第五 各株ニ付キ拂入レタル金額
5. den Betrag der auf jede Actie bereits gemachten Ein zahlungen;
第六 取締役ノ氏名住所
6. die Namen und den Wohnort der Directoren;
第七 存立期限ヲ定メタルトキハ其期限
7. die etwaige Zeitdauer der Gesellschaft;
第八 設立許可ノ年月日
8. das Datum der Concessions-Urkunde:
第九 開業ノ年月日
9. das Datum des Beginnes des Geschäftsbetriebes.
登記官吏ハ會社ヨリ差出シタル書類ヲ登錄簿ニ添ヘ保存ス可シ
Die Registrirungsbeamten müssen die von der Gesellschaft eingereichten Schriftstücke bei dem Register aufbewahren.
第百十六條 會社支店ヲ設ケタルトキハ其所在地ニ於テ亦前條ノ手續ヲ爲ス可シ
Art. 116. Wenn die Actiengesellschaft eine Zweigniederlassung errichtet, muss diese gleichfalls a in das Handelsregister des Ortest eingetragen und daselbst publicirt werden.
第百十七條 設立ノ許可ヲ得タル後一年以內ニ登記公告ヲ受ケサルトキハ設立ノ許可ハ其効ナキモノトス
Art. 117. Wenn die Registrirung und Publicirung nicht längstens binnen einem Jahre nach erlangter Concession vorgenommen werden, verliert die letztere ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen der Art. 24 und 25 finden auch auf Actiengesellschaften Anwendung.
第二十四條及第二十五條ノ規定ハ株式會社ニモ亦適用ス可シ
第百十八條 登記公告以前ニ在テハ創業總會ノ承認ヲ經タル負債及出費ニ對シ發起人取締役及株主其全財產ヲ以テ連帶ノ責任ヲ負フモノトス
Art. 118. Für alle Verbindlichkeiten und Auslagen, welche in der ersten Generalversammlung genehmigt wurden, sind, wenn die Registrirung und Publicirung nicht erfolgen, die Gründer und Directoren, sowie die Actionare persönlich und solidarisch verhaftet.
第百十九條 登記公告後ト雖トモ創業總會ノ承認ヲ經サル負債及出費ニ對シテハ發起人其全財產ヲ以テ連帶ノ責任ヲ負フモノトス
Art. 119. Die Gründer bleiben für die Verbindlichkeiten und Auslagen, welche in der ersten Generalversammlung nicht genehmigt werden, persönlich und solidarisch verhaftet.
第三節 社名及株主名簿
§ 3. Firma der Gesellschaft und Liste der Actionare.
第百二十條 社名ニハ株主ノ氏名ヲ用フルヿヲ得ス
Art. 120. Die Firma einer Actiengesellschaft darf die Namen eines oder mehrerer Actionäre nicht enthalten und in jedem Falle muss ihr die Bezeichnung "Actiengesellschaft" beigefügt sein.
社名ニハ株式會社ノ字ヲ附ス可シ
第百二十一條 會社ハ株主名簿ヲ設ケ左ノ事項ヲ記載ス可シ
Art. 121. Jede Actiengesellschaft muss eine Liste führen, in welcher verzeichnet sind:
第一 株主ノ氏名住所
1. der Name, Vorname und Wohnort jedes Actionärs;
第二 株主各自所有ノ株數及株券ノ番號
2. die Zahl und die Nummern der Actien, die jeder Actionär besitzt;
第三 株金既納額
3. der auf jede Actie bereits eingezahlte Betrag;
第四 株式ヲ所得シ及賣讓シタル年月日
4. das Datum des Erwerbs und der Veräusserung jeder Actie.
第四節 株式
§ 4. Actien.
第百二十二條 株式ハ會社資本ヲ一定平等ノ額ニ分チタルモノニシテ其一株ノ金額貳拾圓ヲ下ル可カラス資本拾萬圓以上ナルトキハ一株ノ金額五拾圓ヲ下ル可カラス
Art. 122. Der Betrag jeder Actie muss ein fester und gleicher Antheil des Gesellschaftscapitals sein und darf nicht weniger als 20 yen, und wenn das Gesellschaftscapital 100000 yen oder mehr beträgt, nicht weniger als 50 yen sein.
第百二十三條 株式ハ一株每ニ株券一通ヲ作リ之ニ其金額、發行ノ年月日、番號、社名及株主ノ氏名ヲ記シ社印ヲ捺シ且取締役署名捺印ス可シ
Art. 123. Für jeden Gesellschaftsantheil wird eine Actie ausgestellt und darauf muss die Geldsumme, das Datum der Emission, die Nummer, die Firma und das Siegel der Gesellschaft, die Namen, Vornamen und die Siegel der Directoren und der Name and Vorname des Actionairs stchen.
第百二十四條 株式ハ分割又ハ合併スルヿヲ得ス
Art. 124. Actien können weder getheilt noch consolidirt werden.
第百二十五條 株金全額ノ拂込以前ニ於テハ會社ハ假株券ヲ交付シ全額完納ニ至リ本株券ヲ交付ス可シ
Art. 125. Solange die Actien nur theilweise eingezahlt sind, darf die Gesellschaft nur Interims-Actien ausgeben und erst nach erfolgter Voll-Einzahlung dürfen die definitiven Actien ausgegeben werden.
第百二十六條 假株券及本株券ハ登記公告以前ニ之ヲ交付スルヿヲ得ス
Art. 126. Weder Interims-Actien, noch definitive Actien dürfen vor der Registrirung und Publicirung der Gesellschaft ausgegeben werden.
第百二十七條 株金額四分一以上ノ拂込以前ニ爲シタル株式ノ賣讓ハ無効トス
Art. 127. Die Abtretung oder der Verkauf von Actien ist vor der Einzahlung von mindestens einem Viertheile des Actienbetrages nichtig.
第百二十八條 株式ノ賣讓ハ會社ニ於テ買受讓受人ノ氏名ヲ株券及株主名簿ニ記載スルニ非サレハ會社ニ對シ其効ナキモノトス
Art. 128. Die Veräusserung einer Actie ist der Gesellschaft gegenüber ungültig, solange nicht der Name des neuen Erwerbers auf die Actie und in die Liste der Actionäre eingetragen ist.
第百二十九條 株金全額拂込以前ノ賣渡讓渡人ハ總テ會社ニ對シ株金未納額ヲ擔保スルノ義務ヲ負フモノトス
Art. 129. Jeder Veräusserer einer nicht voll eingezahlten Actie hat der Gesellschaft für den rückstän digen Betrag dieser Actie eine Garantieverpflichtung.
第百三十條 會社ハ名簿及計算整理ノ爲メ廣告ヲ以テ年度每ニ一ケ月ヲ踰エサル時間株券ノ賣讓ヲ停止スルヿヲ得
Art. 130. Für den Zweck des Abschlusses der Listen und der Rechnungen kann die Gesellschaft mittelstöffentlicher Bekanntmachung einmal im Geschäftsjahre die Abtretung und den Verkauf von Action wahrend eines einen Monat nicht übersteigenden Zeitraumes US pendiren.
第百三十一條 會社解散前ニ於テハ株金額其他會社財產中ノ持分ヲ要求スルヿヲ得ス
Art. 131. Dereingezahlte Betrag einer Actie und der Antheil an dem Vermögen der Gesellschaft kann vor der Auflösung der letzteren nicht zurückgefordert werden.
第五節 取締役及撿查役
§ 5. Directoren und Aufsichtsrath.
第百三十二條 取締役ハ三名以上ニシテ總會ニ於テ株主中ヨリ選擧セラルヽモノトス其任期ハ三年ヲ踰ユ可カラス但復選スルハ妨ナシ
Art. 132. Die Generalversammlung wählt aus der Zahl der Actionäre mehrere, jedoch nicht wenigerals 3 Directoren auf die Dauer von je 3 Jahren, nach deren Ablauf Wiederwahl statthaft ist. Aus der Mitte der Directoren können ein oder mehrere geschäftsführende Directoren ernannt werden, deren Haftung jedoch an sich dieselbe ist, wie die der übrigen Directoren.
取締役ハ同役中ヨリ頭取ヲ置クヿヲ得ルト雖トモ其責任ハ取締役ト同一ナリトス
第百三十三條 取締役ノ會社ヲ代表スルノ權利及其代表權ノ制限ニ付テハ第九十條及第九十一條ノ規定ニ依ル可シ
Art. 133. In Betreff der Vertretungsbefugnisse der Directoren und der Beschränkung dieser Befugnisse finden die Bestimmumgen der Art 90. 91. Anwendung.
第百三十四條 取締役ニ選ハルヽ爲メ所有ス可キ株數ハ會社定款ニ於テ定ム可シ取締役在任中ハ其株券ニ賣渡、讓渡、質入、書入ヲ禁スル印ヲ捺シ之ヲ會社ニ預ケ置ク可シ
Art. 134. Da Statut der Gesellschaft bestimmt die Anzahl der Actien, welche ein Actionär besitzen muss, um als Director wählbar zu sein. Während der Functionen eines Directors müssen diese Actien bei der Gesellschaft deponirt und vinculirt werden.
第百三十五條 取締役ハ其職務ヲ盡スヿ並ニ定款及會社ノ決議ヲ遵守スルヿニ付キ會社ニ對シ自己ニ其責任ヲ負フモノトス
Art. 135. Die Directoren sind der Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Amtspflichten, sowie für die Beobachtung des Statuts und der Beschlüsse der Gesellschaft persönlich haftbar.
第百三十六條 會社ノ負債ニ對スル取締役ノ責任ハ各株主ト異ナルヿナシ然レトモ定款又ハ總會ノ決議ヲ以テ取締役ノ在任中ニ生シタル負債ニ對シ無限ノ責任ヲ負ハシム可キ旨ヲ豫メ定ムルヿヲ得
Art. 136. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Directoren nicht anders wie jeder Actionär. Es kann jedoch im Statut der durch Beschluss der Generalversammlung im voraus bestimmt werden, dass die Directoren für die während ihrer Amtszeit entstandenen Verbindlichkeiten persönlich und solidarisch haften. Diese Haftung erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Beendigung ihres Amtes.
前項ニ揭ケタル無限ノ責任ハ其解任後一年ヲ以テ限リトス
第百三十七條 會社ハ取締役ノ更迭スル每ニ登記公告ヲ受ク可シ
Art. 137. Jeder Wechsel in den Personen der Directoren ist in das Handelsregister einzutragen und zu publiciren.
第百三十八條 撿查役ハ三名以上ニシテ總會ニ於テ株主中ヨリ選擧セラルヽモノトス其任期ハ二年トス但復選スルハ妨ナシ
Art. 138. Die Generalversammlung wählt einen Aufsichtsrath von nicht weniger als 3 Actionären auf die Dauer von je 2 Jahren, nach deren Ablauf Wiederwall statthaft.
第百三十九條 撿查役ハ左ノ事項ヲ擔當ス可シ
Art. 139. Die Obliegenheiten des Aufsichtsrathes sind:
第一 取締役ノ業務取扱、法律定欵及總會ノ決議ニ適合スルヤヲ監視シ且總テ其取扱上ノ過誤不整ヲ撿查スル事
1. darüber zu wachen, dass die Geschäftsführung der Directoren den Gesetzen, den Bestimmungen des Statuts und den Beschlüssen der Generalversammlung gemäss sei, und überhaupt Fehler und Unregelmässigkeiten derselben auf zudecken;
第二 計算書、財產目錄、貸借對照表、事業報告書、利息配當案、分配金配當案ヲ撿查シ其意見ヲ株主總會ニ報告スル事
2. die Jahresrechnungen, das Inventar, die Bilanzen, den Geschäftsbericht in die Vorschläge zur Vertheilung von Zinsen oder Dividenden prüfen und darüber der Generalversammlung der Actionäre Bericht zu erstatten;
第三 會社ノ利害ニ關シ必要ト認ムルトキハ總會ヲ招集スル事
3. eine Generalversammlung zu berufen, wenn sie dies im Interesse der Gesellschaft für nothwendig oder nützlich halten.
第百四十條 撿查役ハ業務ノ實况ヲ尋問シ會社ノ帳簿其他ノ書類ヲ展閱シ會社ノ金庫及其財產ノ現况ヲ撿查スルノ權アルモノトス
Art. 140. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes haben jederzeit das Recht, sich von dem Gange der Geschäfte der Gesellschaft zu unter richten, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft einzuschen, und die Casse und den gesammten Vermögenszustand der Gesellschaft zu untersuchen.
第百四十一條 撿查役ハ同役中意見ヲ異ニスルヿアルトキハ雙方ノ意見ヲ總會ニ提出ス可シ
Art. 141. Wenn unter den Mitgliedern des Aufsichtsrathes verschiedene Meinungen entstehen, müssen diese Meinungen der Generalversammlung vorgebracht werden.
第百四十二條 撿查役ハ第百三十九條ニ揭ケタル擔當義務ヲ怠リ會社又ハ其債主ニ損害ヲ加ヘタルトキハ之ニ對シ責任ヲ免カレサルモノトス
Art. 142. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes haften für den Schaden, welchen sie durch Verletzung ihrer im Art. 139. bezeichneten Pflichten der Gesellschaft oder deren Gläubigern verursacht haben.
第百四十三條 取締役及撿查役給料又ハ其他ノ報酬ヲ受ク可キトキハ定款又ハ總會ノ決議ヲ以テ之ヲ定ム可シ
Art. 143. Wenn Directoren oder Aufsichtsrath eine Besoldung oder sonstige Vergütung beziehen, muss dieselbe im Statute oder durch Beschluss der Generalversammlung festgesetzt werden.
第百四十四條 取締役及撿查役ハ何時ニテモ總會ノ決議ニ依テ解任セラルヽヿアル可シ其解任セラレタル者ハ解任後ノ給料又ハ報酬ヲ要求スルヿヲ得ス
Art. 144. Die Wahl eines Directors oder eines Mitglieds des Aufsichtsrathes kann durch Beschluss der Generalversammlung jederzeit widerrufen werden, ohne dass deshalb ein Anspruch auf fernere Besoldung oder sonstige Vergütung gegen die Gesellschaft stattfinde.
第六節 總會
§ 6. Generalversammlung.
第百四十五條 總會ハ取締役撿查役其他本法ニ於テ招集ノ權利ヲ有スル者之ヲ招集ス可シ
Art. 145. Die Generalversammlung der Actionäre wird entweder von den Directoren oder vom Aufsichtsrath, oder von anderen, welche nach diesem Gesetze hiezu befugt sind, berufen.
第百四十六條 總會ヲ招集スルニハ開會ヨリ少クトモ十四日以前ニ定款ニ定メタル方法ニ從ヒ其議事ノ要旨ヲ各株主ニ通知ス可シ
Art. 146. Die Berufung muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstage unter Angabe des Zweckes und des Gegenstandes der Berathung, und ausserdem in der durch das Statut bestimmten Weise erfolgen.
創業總會ヲ招集スルトキニ於テモ亦本條ノ規定ニ從フ可シ
Diese Bestimmung findet auch auf die Berufung der ersten General versammlung Anwendung.
第百四十七條 通常總會ハ每年少クトモ一回定款ニ定メタル時期ニ於テ之ヲ開キ前期ノ計算書、財產目錄、貸借對照表、事業報告書、利息配當案、分配金配當案ノ認否ヲ決スルモノトス
Art. 147. Die ordentliche Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahre zu der im Statut bestimmten Zeit zusammen. In derselben werden die Rechnung, das Inventar, die Bilanz, der Geschäftsbericht und der Vorschlag der Vertheilung von Zinsen oder Divi denden des verflossenen Geschäftsjahres zur Kenntniss der Actionäre gebracht und darüber von der Generalversammlung Beschluss gefasst.
撿查役ノ意見書ハ取締役ノ提出スル書類ト共ニ之ヲ株主ニ呈示ス可シ
Zugleich mit den Vorlagen der Directoren muss der Bericht des Aufsichtsrathes darüber vorgelegt werden.
第百四十八條 臨時總會ハ臨時ノ事件ヲ議スル爲メ何時ニテモ之ヲ招集スルヿヲ得
Art. 148. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann zum Zweck der Beschlussfassung über ausserordentliche Angelegenheiten jederzeit und muss ausserdem berufen werden, wenn eine mindestens den fünften Theil des Actiencapitals repräsentirende Anzahl von Actionären unter Angabe des Zweckes darauf anträgt.
總株金五分一以上ニ當ル株主ヨリ會議ノ目的ヲ擧テ申立タルトキハ亦臨時總會ヲ招集セサル可カラス
第百四十九條 總會ノ決議ハ本法ニ於テ規定アルモノヽ外定款ニ定ムル所ノ方法ニ依ル可シ定款ニ其定メナキトキハ總株金四分一以上ニ當ル株主出席シ其議決權ノ過半數ニ依テ決ス可シ
Art. 149. Eine Generalversammlung kann nur nach Massgabe der Statutsbestimmungen Beschluss fassen, wenn nicht in diesem Gesetze anders vorgeschrieben ist. In Ermangelung solcher Statutsbestimmungen muss die Beschlussfassung durch Mehrheit derjenigen Anwesen den geschehen, welche mindestens des Actiencapitals repräsentiren.
第百五十條 定款ノ變更及任意ノ解散ハ第百十一條ノ決議ノ方法ニ依ル可シ
Art. 150. Zur Beschlussfassung über die Aenderung des Gesell schaftsstatuts und die freiwillige Auflösung der Gesellschaft ist die im Art. 111 vorgeschriebene Mehr heit erforderlich.
第九十九條ノ規定ハ株式會社ニモ亦適用ス可シ
Die Bestimmung des Art. 99 findet auch auf Actiengesellschaften Anwendung.
第百五十一條 株主ノ議決權ハ一株每ニ一箇トス但十株以上ヲ有スル株主ノ議決權ニハ定款ニ於テ制限ヲ立ルヿヲ得
Art. 151. In der Regel gewährt jede Actie ihrem Besitzer eine Stimme; es kann jedoch das Stimm recht von Actionären, welche mehr als 10 Actien besitzen, durch das Statut beschränkt werden.
第七節 定款ノ變更
§ 7. Aenderung des Gesellschaftsstatuts.
第百五十二條 會社ハ定款ニ豫定シタルトキ又ハ總會ノ決議ニ依リ定款ヲ變更スルヿヲ得然レトモ法律ノ規定又ハ政府ヨリ許可ニ付キ命令シタル條件ニ違背スルヿヲ得ス
Art. 152. Die Gesellschaft kann, wenn es im Statut vorgesehen ist, oder durch Beschluss der Generalversammlung das Gesellschaftsstatut ändern; jedoch nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesetzes oder mit den von der Regierung aufgestellten Concessionsbedingungen.
第百五十三條 資本ノ增加ハ株券ノ金額若クハ株數ヲ增シ又ハ債券ヲ發行シ其減少ハ株券ノ金額若クハ株數ヲ減シテ之ヲ爲スヿヲ得但株金總額ノ四分一未滿ニ減少スルヿヲ得ス
Art. 153 Die Vermehrung des Gesellschaftscapitals kann durch Erhöhung des Betrages der Actien oder durch Ausgabe neuer Actien oder von Schuldobligationen; und die Verminderung des Gesellschaftscapitals, welches nicht auf weniger als den vierten Theil vermindert werden darf, durch Heruntersetzung des Betragen oder der Zahl der Action geschehen. Die Schuldobligationen müssen auf Namen lauten und in Betreff ihres Werthbetrages findet die Bestimmung des Art. 122 Anwendung.
前項ノ債券ハ記名證券ニシテ其金額ノ制限ハ第百二十二條ニ依ル可キモノトス
第百五十四條 會社其資本ヲ減少セントスルトキハ異議アル者ハ三十日以內ニ會社ニ申出ツ可キ旨ヲ各債主ニ通知ス可シ
Art. 154. Wenn die Verminderung des Gesellschaftscapitals beabsichtigt wird, muss die Gesellschaft diese Absicht ihren sämmtlichen Gläubigern mittheilen mit der Aufforderung, binnen 30 Tagen etwaige Einwendungen dagegen vorzubringen.
第百五十五條 債主前條ノ期限內ニ異議ヲ申出サルトキハ異議ナキモノト看做ス可シ
Art. 155. Wenn in der im vorhergehenden Art. erwähnten Frist kein Widerspruch erhoben ist, wird es angesehen, als ob ein solcher nicht vorhanden wäre.
異議ヲ申出タルトキハ會社ハ其負債ヲ辨償シ又ハ抵保ヲ備ヘ其異議ヲ解除シタル後ニ非サレハ資本ヲ減少スルヿヲ得ス
Bei erhobenem Widerspruch kann die Gesellschaft nur dann die Verminderung des Capitals vornehmen, wenn der Widerspruch durch Befriedigung oder Sicherstellung der Forderungen beseitigt worden ist.
第百五十六條 資本減少ノ爲メ株金ノ拂戾ヲ受ケタル株主ハ債主中自己ノ過失ニ非スシテ期限內ニ異議ヲ申出サル者ニ對シ二年間其拂戾ノ額ニ至ルマテノ責任ヲ負フモノトス
Art. 156. Denjenigen Gläubigern der Gesellschaft, welche aus unverschuldeter Unkenntniss ihren Widerspruch gegen die Reduction nicht angemeldet haben, bleiben diejenigen Actionaire, an welche die Zurückzahlung des Reductionsantheils stattfand, binnen 2 Jahren bis zum Betrage der bewirkten Reduction persönlich verhaftet.
第百五十七條 會社定款ヲ變更シタルトキハ直チニ其登記公告ヲ受ク可シ登記公告以前ニ在テハ其變更ノ効ナキモノトス
Art. 157. Wenn das Statut der Gesellschaft abgeändert wird, muss die Abänderung unverzüglich registrirt und publicirt werden und kann, bevor dies geschchen, nicht in Kraft treten. Bei der Aenderung des Wohnsitzes ist in das bisherige Register die Verlegung des Wohnsitzes, in das neue Register alles einzutragen und zu publiciren was bei einer neu errichteten Gesellschaft erforderlich ist.
會社所在地ノ移轉ニ付テハ舊所在地ニ於テ轉住ノ登記公告ヲ受ケ新所在地ニ於テハ新設ノ會社ト同樣ノ手續ヲ以テ登記公告ヲ受ク可シ但同管轄內ニ移轉スルトキハ單ニ轉住ノ登記公告ヲ受クルヲ以テ足レリトス
Wenn die Gesellschaft in dem selben Bezirke ihren Wohnsitz verlegt, braucht nur in das bisherige Register diese Verlegung eingetragen und publicirt zu werden.
第百五十八條 登記公告ヲ受ケタルトキハ會社ハ地方廳ヲ經由シテ主務ノ省ニ其事項ヲ屆出ツ可シ
Art. 158. Nach der Registrirung und Publicirung ist die Aenlerung des Gesellschaftsstatuts durch den Gouverneur dem einschlägigen Ministerium anzuzeigen.
第八節 株金拂込
§ 8. Einzahlung der Actien.
第百五十九條 株金拂込ノ期限及方法ハ定款ニ於テ之ヲ定ム可シ其拂込ヲ要求スルニハ拂込期日ヨリ少クトモ十四日以前ニ其期日ト拂込延滯ノ爲メ株主ノ蒙ムル可キ損失トヲ各株主ニ通知セサル可カラス
Art. 159. Die Zeit und die Art und Weise der Einzahlung der Actien ist im Statut zu bestimmen und die Aufforderung zur Einzahlung muss mindestens 14 Tage vor dem Zahlungstage durch Mittheilung an jeden Actionär unter Androhung der auf die Nichtzahlung gesetzten Nachtheile erfolgen.
第百六十條 拂込延滯ノ株主ハ百分ノ八ノ利息及之カ爲メ生シタル費用ヲ拂フノ義務アルモノトス
Art. 160. Wenn ein Actionär die Zahlungsfrist versäumt, ist er zur Entrichtung von 8 procent Verzugszinsen und der durch seine Versäumniss verursachten Kosten verpflichtet.
第百六十一條 會社ハ拂込延滯ノ株主ニ對シ十四日以上ノ期限ヲ定メ拂込ヲ督促シ尙ホ延滯スルトキハ其株券ヲ收メテ會社ノ所有ト爲スヿヲ得
Art. 161. Wenn der säumige Actionär einer neuen von der Gesellschaft an ihn gerichteten Aufforderung zur Zahlung binnen der wenigstens 14 tägigen Frist wiederum nicht Folge leistet, kann seine Actie als verfallen erklärt werden und wird dieselbe Eigenthum der Gesellshaft.
第百六十二條 前條ノ塲合ニ於テ株券ハ會社ノ所有ニ歸スト雖トモ其株主ハ既ニ督促ヲ受ケタル株金額及第百六十條ノ利息並ニ費用拂込ノ義務ヲ免カレサルモノトス
Art. 162. Der bisherige Eigenthümer einer für verfallen erklärten Actie bleibt nichts desto weniger der Gesellschaft für die Einzahlung des bis dahin aufgeforderten und nicht geleisteten Actienbetrages nebst den im Art. 160 erwähnten Zinsen und Kosten verhaftet.
第九節 會社ノ義務
§ 9. Verpflichtungen der Gesellschaft.
第百六十三條 會社ハ株金ノ全部又ハ一部ヲ株主ニ拂戾スヿヲ得ス
Art. 163. Die Gesellschaft darf keinem Actionär den Betrag seiner Actie ganz oder theilweise zurück zahlen.
若シ拂戾シタルトキハ會社又ハ債主其金額ヲ償還セシムルヿヲ得
Die zurückgezahlten Beträge können von der Gesellschaft der deren Gläubigern unmittelbar zurückgefordert werden.
第百六十四條 會社ハ自己ノ株券ヲ所有シ又ハ之ヲ抵當ニ取ルヿヲ得ス第百六十一條ニ依リ會社ニ收メタル株券又ハ負債辨償其他ノ原由ノ爲メ會社ノ引受ト爲リタル株券ハ一ケ月以內ニ之ヲ公賣シテ其代金ヲ收納ス可シ
Art. 164. Die Gesellschaft darf ihre eigenen Actien weder erwerben noch in Pfund nehmen Verfallene oder zur Deckung von Schuldforderungen oder sonst ihr überwiesene oder zugefallene Actien muss sie binnen einem Monat öffentlich ver kaufen und den Erlös in die Gesellschaftscasse abführen.
第百六十五條 會社ハ每年少クトモ一回總勘定ヲ爲シ計算書、財產目錄、貸借對照表、事業報告書、利息配當案、分配金配當案ヲ製シ撿查役ノ撿查ヲ受ケ總會ノ認定ヲ得タル後其財產目錄及貸借對照表ヲ廣告ス可シ其廣告ニハ取締役撿查役ノ氏名アルヲ要ス
Art. 165. Die Actiengesellschaft ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahre ihre Rechnungen abzuschliessen, Rechnung, Inventar, Bilanz, Geschäftsbericht und Vertheilungsplan der Zinsen oder Dividenden anzufertigen, und nachdem sie von dem Aufsichtsrath geprüft und von der Generalversammlung genehmigt worden sind, das Inventar und die Bilanz öffentlich bekannt zu machen. Diese Veröffentlichung ist von den Directoren und dem Aufsichtsrathe zu zeichnen.
第百六十六條 利息又ハ分配金ハ資本ノ減額ヲ補塡シ及準備金ヲ扣除シタル後ニ非サレハ之ヲ配當スルヿヲ得ス
Art. 166. Zinsen oder Dividenden dürfen nicht eher vertheilt werden, als das durch Verlust verminderte Gesellschaft capital be deckt und der vorgeschriebene Reservefond zurückgelegt worden ist.
準備金ハ資本ノ四分一ニ滿ルマテ每年少クトモ益金ノ二十分一ヲ積置ク可シ
Als Reservefund muss mindestens des jährlichen Gewinnes bei Seite gelegt worden, so lange bis derselbe des Gesellschaftscapitals beträgt.
第百六十七條 前二條ノ規定ニ依ラスシテ拂出シタル利息又ハ分配金ハ之ヲ償還セシムルヿヲ得
Art. 167. Zinsen oder Dividenden, welche nicht in Beobachtung der in beiden vorhergehenden Artikeln enthaltenen Vorschriften entrichtet wurden, können zurückgefordert werden.
第百六十八條 利息又ハ分配金ハ各株ニ付キ拂込タル金額ニ應シ平等ニ之ヲ拂渡ス可シ
Art. 168. Die Vertheilung der Zinsen oder Dividenden erfolgt im Verhältniss des eingezahlten Betrages jeder Actie gleichmässig unter alle Actionäre.
第百六十九條 會社ハ其本店及各支店ニ株主名簿、起業目論見書、定款、設立許可書、總會ノ決議書、每年度ノ計算書、財產目錄、貸借對照表、事業報告書、利息配當案、分配金配當案及書入契約アル債主ノ名簿ヲ備ヘ置キ執務時間中何人ニモ其展閱ヲ許ス可シ
Art. 169. Die Gesellschaft ist verpflichtet, in ihrer Haupt-, sowie in jeder Zweigniederlassung die Liste ihrer Actionäre, ihren Prospect, ihr Statut, ihre Concessionsurkunde, die Beschlüsse ihrer Generalversammlungen, ihre Rechnungen, ihre Inventare, Geschäftsberichte, Bilan zen, Vertheilungspläne der Zinsen oder Dividenden und das Verzeichniss ihrer Hypothekgläubiger zu halten im Jedermann auf Verlan gen deren Einsichtnahme während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu gewähren.
第百七十條 諸帳簿整理ノ爲メ年度每ニ一ケ月ヲ踰エサル時間前條ノ展閱ヲ停止スルヿヲ得
Art. 170. Die in dem vorhergehenden Artikel angeordnete Ein sichtnahme kann in jedem Geschäftsjahre einmal während eines Zeitraumes von höchstens einem Monate zum Zweck der Verificirung der Bücher suspendirt werden.
第十節 會社ノ撿查
§ 10. Untersuchung der Gesellschaft.
第百七十一條 會社所在地ノ始審裁判所ハ總株金ノ五分一以上ニ當ル株主ノ申立アルトキハ官吏ヲ派遣シテ會社ノ業務及財產ノ實况ヲ撿查セシム可シ
Art. 171. Auf den Antrag einer Anzahl von Actionären, welche mindestens den fünften Theil des Actiencapitals repräsentiren, kann das Gericht erster Instanz des Wohnortes der Gesellschaft einen oder mehrere Beamte mit der Untersuchung der Geschäftslage und des Vermögenszustandes der Gesellschaft beauftragen.
第百七十二條 撿查官吏ハ會社ノ財產及帳簿其他ノ書類ヲ撿閱シ取締役其他ノ役員ヲ推問スルノ權アルモノトス
Art. 172. Diese Inspectoren haben das Recht, die Casse und den Vermögensbestand, die Bücher und sämmtliche Papiere der Gesellschaft zu prüfen, und von den Directoren und übrigen Beamten Auskunft zu verlangen.
第百七十三條 撿查官吏ハ撿查ノ次第及役員ノ供述ヲ筆記書ト爲シ之ヲ裁判所ニ報復ス可シ
Art. 173. Die Inspectoren nehmen ihre Untersuchungen und die e vor ihnen gemachten Aussagen zu Protokoll und hinterlegen dieselben bei dem Gerichte, welches den Auftrag ertheilte. Von dem Gerichte wird Abschrift davon der Gesellschaft, sowie auf Verlangen den Actionären und anderen Personen ertheilt.
裁判所ハ筆記書ノ寫ヲ會社ニ下付ス可シ又株主其他望ノ者ニハ之ヲ下付スルヿヲ得
第百七十四條 主務ノ省ハ其職權ヲ以テ地方長官又ハ其他ノ官吏ニ命シテ第百七十一條ノ撿查ヲ爲サシムルヿヲ得
Art. 174. Das einschlägige Ministerium kann jederzeit von Amts wegen die im Art. 171 bezeichnete Untersuchung durch den Gouverneur oder andere Beamte vornehmen lassen.
第十一節 取締役及撿查役ニ對スル訴訟
§ 11. Prozessführung gegen Directoren und Aufsichtsrath.
第百七十五條 總會ハ撿查役又ハ特ニ選定シタル代理委員ヲ以テ取締役又ハ撿查役ニ係ル訴訟ニ付キ原告又ハ被告ト爲ルヿヲ得
Art. 175. Die Generalversammlung kann durch den Aufsichtsrath, oder durch Bevollmächtigte, welche sie hiefür besonders erwählt, Prozesse gegen die Directoren und beziehungsweise den Aufsichtsrath führen.
第百七十六條 會社資本ノ少クトモ二十分一ニ當ル株主ハ代理委員ヲ以テ取締役又ハ撿查役ニ係ル訴訟ノ原告又ハ被吿ト爲ルヿヲ得但株主各自ノ名ヲ以テ原告被告又ハ間告ト爲ルノ權利ハ障害セラルヽヿナシ
Art. 176. Ebenso können Actionare, welche mindestens den 20. Theil des Gesellschaftscapitals repräsentiren, Bevollmächtigte er wählen, um von diesen als Kläger oder Beklagte in Rechtsstreitigkeiten mit den Directoren oder den Mit gliedern des Aufsichtsrathes vertreten zu werden, unbeschadet der Befugniss jedes einzelnen Actionärs, seine Rechte im eigenen Namen oder als Intervenient vor Gericht zu vertreten.
第十二節 會社ノ解散
§ 12. Auflösung der Gesellschafs.
第百七十七條 會社ハ左ノ塲合ニ於テ解散スルモノトス
Art. 177. Die Actiengesellschaft wird aufgelöst:
第一 定欵ニ規定シタル塲合
1. in den im Statut vorgesehenen Fällen;
第二 任意ノ解散
2. durch den freien Willen der Actionaire;
第三 株主七名未滿ニ減シタル時
3. durch Verminderung der Zahl der Actionäre auf weniger als 7;
第四 資本四分一未滿ニ減シタル時
4. durch Verminderung des Gesellschaftcapitals auf weniger als den vierten Theil;
第五 會社ノ破產
5. durch Bankerott der Gesellschaft;
第六 裁判所ノ處分
6. durch richterliche Ver fügung.
第百七十八條 會社破產ノ塲合ハ第七十三條ニ同シ
Art. 178. Für den Bankerott der Gesellschaft findet der Art. 73 Anwendung.
第百七十九條 會社解散ス可キ塲合ニ於テハ仕掛リノ取引ヲ完結シ或ハ在來ノ會社義務ヲ盡スノ外直チニ業務ヲ停止ス可シ
Art. 179. Wenn die Auflösung der Gesellschaft eintritt, ist der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ein zustellen, soweit nicht begonnene Geschäfte erledigt oder bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft erfüllt werden müssen. Wenn die Directoren nichtsdestoweniger den Geschäftsbetrieb fortsetzen, haften sie persönlich dafür mit ihrem ganzen Vermögen.
取締役前項ノ範圍ヲ踰エテ營業ヲ爲ストキハ之ニ對シ自己ノ全財產ヲ以テ其責任ヲ負ハサル可カラス
第百八十條 會社解散ス可キ塲合ニ於テハ取締役總會ヲ招集シ裁判所ノ處分ニ因テ解散スル塲合ノ外解散ノ決議ヲ取ル可シ
Art. 180. Wenn die Auflösung der Gesellschaft eintritt, haben die Directoren die Generalversammlung zu berufen und ausgenommen im Falle der richterlichen Verfügung, über die Auflösung der Gesellschaft zu beschliessen.
其總會ニ於テハ破產ニ因テ解散スル塲合ノ外結算人一名又ハ數名ヲ選定ス可シ
In dieser Versammlung müssen, ansgenommen im Falle des Bankerottes, ein oder mehrere Liquidatoren erwählt werden.
第百八十一條 前條ノ決議又ハ結算人ノ選定ヲ爲ササルトキハ始審裁判所ハ職權ニ依リ又ハ債主若クハ株主ノ申立ニ依リ其處分ヲ以テ總會ノ決議ニ代ヘ又ハ結算人ヲ任スルヿヲ得
Art. 181. Wird die im vorhergehenden Art, erwähnte Beschlussfassung der Auflösung oder Erwählung der Liquidatoren unterlassen, so kann das Gericht erster Instanz auf Antrag der Gläubiger oder Actionäre oder von Amtswegen die Beschlussfassung durch richterliche Verfügung ergänzen, oder die Liquidatoren ernennen.
第百八十二條 會社ハ何レノ塲合ニ於テモ速カニ解散ノ原由、年月日、結算人ノ氏名住所ノ登記公告ヲ受ケ且之ヲ各株主ニ通知シ始審裁判所ニ屆出ツ可シ
Art. 182. Die Gesellschaft hat in allen Fällen den Grund und das Datum der Auflösung und die Namen, Vornamen und Wohnort der Liquidatoren sofort zur Registrirung und Publicirung anzumelden, und die selben den Actionären mitzutheilen und auch dem Gerichte erster Instanz anzuzeigen. Die Gesellschaft hat auch durch den Gouverneur dem einschlägigen Ministerium hievon Anzeige zu machen.
會社ハ又地方廳ヲ經由シテ主務ノ省ニ前項ノ屆出ヲ爲ス可シ
第百八十三條 始審裁判所ハ會社ノ解散及結算ノ實况ヲ監視スルノ權アルモノトス
Art. 183. Das Gericht erster Instanz ist zur Ueberwachung des Ganges der Auflösung und der Liquidation berechtigt.
第百八十四條 登記公告ヲ受ケタルトキハ取締役ノ代表權ハ結算人ニ移ルモノトス然レトモ結算人ノ請求アルトキハ取締役結算事務ヲ補助スルノ義務アルモノトス
Art. 184. Mit der Eintragung und Veröffentlichung erlischt die Vertretungsbefugniss der Directoren und geht auf die Liquidatoren über. Doch sind die Directoren verpflichtet, den letzteren auf ihr Verlangen in den Geschäften der Liquidation Beistand zu leisten.
第百八十五條 登記公告ノ後ニ於テハ株式ノ賣讓及結算ノ爲メニ非サル財產ノ處分ハ總テ無効トス但特別ノ理由アリテ始審裁判所ノ許可ヲ得タルモノハ此限ニ在ラス
Art. 185. Von dem Zeitpunkte der Eintragung und Publicirung an ist jede nicht zum Zweck der Liquidation vorgenommene Verfügung über das Gesellschaftsvermögen, und jede Veränsserung von Actien nichtig, soferne sie nicht vom Gerichte aus besonderen Gründen genehmigt werden.
第百八十六條 取締役總會ノ招集又ハ登記公告ヲ怠リ之カ爲メ會社又ハ第三者ニ損害ヲ蒙ラシメタルトキハ之ニ對シ自己ノ全財產ヲ以テ其責任ヲ負ハサル可カラス
Art. 186. Wenn die Directoren die Einberufung der Generalversammlung oder die Anmeldung zur Eintragung in das Register unter lassen, haften sie für den hierdurch der Gesellschaft oder dritten Personen verursachten Schaden persönlich mit ihrem ganzen Vermögen.
第百八十七條 解散及結算ノ費用ハ他ノ支拂ニ先チ會社財產ヨリ支出ス可シ
Art. 187. Die Kosten der Auflösung und der Liquidation werden aus dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen vorweg bestritten.
第十三節 會社ノ結算
§ 13. Liquidation der Gesellschaft.
第百八十八條 結算人ノ擔任事務ニ付テハ第七十七條及第七十八條ノ規定ニ依ル可シ
Art. 188. In Betreff der Obliegenheiten der Liquidatoren finden die Art. 77.78. Anwendung.
第百八十九條 結算人ノ擔任事務施行ニ付テハ總會ノ決議ヲ以テ訓示ヲ與ヘ又ハ株主若クハ債主ノ申立ニ依リ裁判所ニ於テ之ヲ與フルヿヲ得結算人ハ訓示及本法ノ規定ヲ遵守スルノ責任ヲ負フモノトス
Art. 189. Den Liquidatoren können hinsichtlich der Ausübung ihrer Obliegenheiten Anweisungen durch die Generalversammlung, oder auf den Antrag von Actionären oder Gläubigern vom Gerichte ertheilt werden, und sind dieselben für die Beobachtung solcher Anweisungen und die Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen verantworlich.
第百九十條 會社ノ債主至當ノ理由ヲ以テ申立テタルトキハ總會ノ決議又ハ裁判所ノ處分ヲ以テ其利益監護ノ爲メ債主ノ代理人一名又ハ數名ヲ結算事務ニ參加セシムルヿヲ得
Art. 190. Auf genügend motivirten Antrag der Gläubiger der Gesellschaft kann die Generalversammlung, und eventuell as Gericht besehliessen, dass den Liquidatoren ein oder mehrere Vertreter der Gläubiger behufs Wahrnehmung von deren Interessen beigesellt werden.
第百九十一條 結算人ハ其任ヲ受ケタル日ヨリ六十日以內ニ會社帳簿ニ依テ其財產ノ現狀ヲ調查シ負債主ハ辨償期限ノ至リタルトキ直チニ其負債ヲ辨償ス可ク債主ハ某期限內ニ其要求ヲ申込ム可キ旨ヲ三回以上廣告ス可シ但要求申込ノ期限ハ六十日ヲ下ル可カラス
Art. 191. Binnen 60 Tagen nach ihrer Ernennung haben die Liquidatoren aus den Handelsbüchern der Gesellschaft deren Vermögenszustand zu ordnen und mittelst mindestens drei maliger öffentlicher Bekanntmachung die Schuldner, sobald deren Verbindlichkeiten fällig wer den, zur sofortigen Entrichtung der solben, die Gläubiger alır bien einer gewissen Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern. Die Frist darf nicht unter 60 Tage sein.
前項ノ廣告ニハ債主期限內ニ申込ヲ爲サヽルトキハ其辨償ヲ結算ニ加ヘサル旨ヲ附記ス可シ然レトモ結算人ハ其債主タルヿノ明瞭ナル者ニ對シテハ期限內ニ申込ヲ爲サヽルモ其辨償ヲ結算ニ加ヘサル可カラス
In der Bekanntmachung muss angegeben sein, dass die Gläubiger nach dem fruchtlosen Ablauf der Frist mit ihren Forderungen von der Liquidation ausgeschlossen sein werden. Die Liquidatoren dürfen jedoch die bekannten Gläubiger, welche in der Frist nicht angemeldet haben, nicht von der Liquidation ausschliessen.
第百九十二條 結算人ハ要求申込ノ期限ヲ經過シタル後ニ非サレハ債主ニ支拂ヲ爲スヿヲ得ス
Art. 192. Vor dem Ablauf dieser Frist dürfen die Liquidatoren die Zahlung an die Glänbiger nicht beginnen.
第百九十三條 期限ノ經過後ニ申込ヲ爲シタル債主アルトキハ會社ノ負債ヲ完償シタル後未タ株主ニ配當セサル會社財產アルトキニ限リ其債主辨償ヲ受クルヿヲ得
Art. 193. Die sich später meldenden Gläubiger haben auf Befriedigung ans dem Gesellschaftsvermögen nur insoweit Anspruch, als dasselbe nach Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht an die Actionäre vertheilt ist.
第百九十四條 結算人ハ株金ノ未納額アルトキハ結算ノ爲メ株主ヨリ之ヲ徵收スルヿヲ得
Art. 194. Die Liquidatoren sind berechtigt, fur die Zwecke der Liquidation von den Actionären Einzahlungen auf die noch nicht voll bezahlten Actien zu erheben.
第百九十五條 結算人必要ト認ムルトキハ何時ニテモ總會ヲ招集スルヿヲ得
Art. 195. Die Liquidatoren können jederzeit, wenn sie es für nothwendig oder nützlich halten, eine Generalversammlung berufen. Sie sind verpflichtet, eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies durch das Gesellschaftsstatut oder durch einen Beschluss der Generalversammlung vorgeschrieben oder von einer mindestens des Actiencapitals repräsentirenden Anzahl von Actionären beantragt wird.
定款又ハ總會ノ決議ヲ以テ豫定シタルトキ或ハ總株金五分一以上ニ當ル株主ヨリ申立タルトキハ亦總會ヲ招集セサル可カラス
第百九十六條 結算人計算ヲ結了シタルトキハ計算書類ヲ總會ニ呈示シ其認定ヲ受ク可シ
Art. 196. Die Liquidatoren haben nach Erfüllung ihres Auftrages der Generalversammlung die Rechnung vorzulegen und deren Genehmigung zu erwirken.
第百九十七條 結算人前條ノ認定ヲ受ケタルトキハ會社ノ負債ヲ完償シタル殘餘ノ財產ヲ各株ニ應シ金圓ヲ以テ平等ニ配當ス可シ但此配當ハ負債ヲ完償シタル日ヨリ三ケ月ノ後ニ非サレハ之ヲ爲スヿヲ得ス
Art. 197. Wind die im vorher webenden Art. erwähnte Genehmigung ertheilt, so haben die Liquidatoren nach Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft das übrigbleibende Gesellschaftsvermögen unter die Actionäre im Verhält miss ihres Actienbesitzes gleichmässig in baarem Gelde zu vertheilen. Diese Vertheilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach dem Ablauf dreier Monate, nachdem die sämmtlichen Gläubiger befriedigt sind. Kein Actionär ist verpflichtet, ungeachtet eines darauf gerichteten Beschlusses der Generalversammlung, auf seinen Antheil statt des baaren Gelder andere Gegenstände in Zahlung anzunehmen.
總會ニ於テ金圓ニ非サル物件ヲ以テ其配當金ニ代ヘ拂渡ス可キ決議ヲ爲シタルトキト雖トモ株主ハ之ヲ受取ルノ義務ナキモノトス
第百九十八條 結算事務結了シタルトキハ結算人總計算書及處務ノ槪報ヲ總會ニ呈示シ卸任ヲ求ム可シ
Art. 198. Nachdem die Liquidation beendigt ist, haben die Liquidatoren eine General-Rechnung und einen allgemeinen Rechenschaftsbericht über ihre Thätigkeit der Generalversammlung vorzulegen und deren Decharge zu erwirken.
計算上總會ト結算人トノ間ニ爭論アルトキハ裁判所ノ判決ヲ請フ可シ
Wenn über die Rechnungslegung zwischen der Generalversammlung und den Liquidatoren Streit entsteht, ist darüber die richterliche Entscheid ung einzuholen.
第百九十九條 結算人ハ單ニ總會ニ對シ責任ヲ負フモノトス然レトモ株主自己ノ權利ヲ傷害セラレタルトキハ結算人ニ對シ其權利ヲ主張シ及損害ノ賠償ヲ要求スルヿヲ得
Art. 199. Die Liquidatoren sind nur der Generalversammlung für ihre Handlungen Rechenschaft schuldig, können jedoch wegen solcher Handlungen, durch welche die speciellen Rechte einzelner Actionäre verletzt werden, von diesen vor Gericht auf Anerkennung ihrer Rechte und Schadensersatz belangt werden.
第二百條 結算人卸任ヲ受ケタルトキハ結算事務結了ノ登記公告ヲ受ク可シ其公告ニハ結算事務ニ付キ會社ニ對シ要求權アル者ハ三ケ月以內ニ申込ム可キ旨ヲ附記ス可シ其申込アリタルトキハ結算人ニ於テ之ヲ處分ス可シ
Art. 200. Nachdem die Decharge ertheilt ist, haben die Liquidatoren die Eintragung des Abschlusses der Liquidation in das Handelsregister zu bewirken und dieselbe öffentlich bekannt zu machen mit der Aufforderung, etwaige Ansprüche aus der Liquidation an die Gesellschaft binnen 3 monatlicher Frist geltend zu machen. Solche Ansprüche sind, wenn sie erhoben werden, gleichfalls von den Liquidatoren zu erledigen.
第二百一條 結算中會社ノ財產ヲ以テ負債ヲ完償スルヿ能ハサルニ至リタルトキハ結算人ハ破產處分ノ手續ヲ爲シ其旨ヲ廣告シ且會社ノ取引先ニ通知ス可シ此塲合ニ於テ既ニ株主ニ支拂ヒタルモノアルトキハ之ヲ返還セシム可シ結算人會社ノ財產ヲ以テ負債ヲ完償スルヿ能ハサルニ至リタルヲ知リテ爲シタル支拂ニシテ其領收者ヨリ取戾シ得サルモノニ付テハ債主ニ對シ自己ニ其責任ヲ負ハサル可カラス
Art. 201. Wenn sich bei der Liquidation ergibt, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen zur vollen Befriedigung der sämmtlichen Gläubiger der Gesellschaft nicht hinreicht, haben die Liquidatoren die Eröffnung des Bankerottverfahrens zu bewirken und dies öffentlich bekannt zu machen und den Geschäftsfreunden der Gesellschaft zu notificiren.
In diesem Falle können etwaige an die Actionäre gemachten Zahlung en von den Empfänger zurückgefordert werden. Für Zahlungen, welche nach Ermittlung eines solchen Verhältnisses der Activen und Passiven von den Liquidatoren gemacht werden und von den Empfängern nicht zurückgefordert werden können, bleiben die Liquidatoren den Gläubigern der Gesellschaft verantwortlich.
第二百二條 會社帳簿其他ノ書類ハ總會ノ決議ヲ以テ保存人ヲ選定シ其氏名住所ヲ結算人ヨリ始審裁判所ニ屆出ツ可シ此屆出以前ニ在テハ結算人其保存ノ責任ヲ負フモノトス
Art. 202. Die Namen und Wohnorte derjenigen Personen, welchen durch Beschluss der Generalversammlung die Aufbewahrung der Bücher und Papiere der Gesellschaft übertragen wurde, sind von den Liquidatoren den Gerichte erster Intanz anzuzeigen. So lange diese Anzeige nicht erfolgt, bleiben die Liquidatoren für die Aufbewahrung der genannten Bücher und Papiere Verantwortlich.
第二百三條 結算人ハ結算ノ最終ニ於テ左ノ件々ヲ始審裁判所ニ屆出テ且廣告ス可シ
Art. 203. Das Schlussergebniss der Liquidation, nämlich:
第一 支拂又ハ示談ニ依リ總債主ニ辨償ヲ爲シタル事
1. die Befriedigung sämmtlicher Gläubiger durch Zahlung oder Arrangement;
第二 會社ノ殘餘財產ヲ株主ニ配當シタル事及其金額
2. die Vertheilung des Restvermögens der Gesellschaft unter die Actionäre, sowie der Betrag dieser Vertheilung;
第三 結算費用ヲ支拂ヒ及結算ニ付テノ要求ヲ處分シタル事
3. die Bestreitung der Kosten der Liquidation und die Erledigung der Liquidationsansprüche;
第四 總會又ハ裁判所ノ處分ニ依リ卸任ヲ得タル事
4. die Ertheilung der General-Decharge durch die General versammlung oder durch richterliche Verfügung;
第五 會社帳簿其他書類ノ保存ニ關スル處置ヲ爲シタル事
5. die Anordnung in Betreff der Anfbewahrung der Bücher und Papiere der Gesellschaft;
第六 會社ノ株券又ハ債券ノ總テ無効ト爲リタル事
6. die Erwähnung, dass die Actien und Obligationen der Gesellschaft ihre Gültigkeit verloren haben,
結算人ハ又地方廳ヲ經由シテ主務ノ省ニ本條ノ屆出ヲ爲ス可シ
ist von den Liquidatoren dem Ge richte erster Instanz anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Diese Schlussergebnisse sind auch von den Liquidatoren durch den Gouverneur dem einschlägigen Ministerium anzuzeigen.
第五章 罰則
Cap. V. Strafbestimmungen.
第二百四條 業務擔當ノ任アル社員又ハ取締役左ノ塲合ニ於テハ五圓以上五拾圓以下ノ過料ニ處ス
Art. 204. Einer Geldstrafe von 5-50 yen unterliegen die geschaftsführenden Gesellschafter und die Directoren:
第一 裁判所ヨリ一回ノ督促ヲ受クルモ本法ニ規定シタル登記公告ヲ受クルヿヲ怠リタル時
1. wenn sie die in diesem Gesetze vorgeschriebenen Eintragungen in das Handelsregister nach einmaliger gerichtlicher Aufforderung unterlassen;
第二 登記公告前ニ開業シタル時
2. wenn sie vor der Registrirung und Publicirung den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft beginnen.
第二百五條 株式會社ノ取締役左ノ塲合ニ於テハ五圓以上五拾圓以下ノ過料ニ處ス
Art. 205. Einer Geldstrafe von 5-50 yen unterliegen die Directoren von Actiengesellschaften:
第一 株主名簿ヲ製セス又ハ之ニ不正ノ記載ヲ爲シタル時
1. wenn sie die Liste der Actionare nicht oder unrichtig führen;
第二 會社解散ノ塲合ニ於テ總會ノ招集又ハ株主ニ通知ヲ怠リタル時
2. wenn sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft die vorgeschriebene Berufung der Generalversammlung und die Mittheilung der Auflösung an die Actionair unterlassen.
第二百六條 株式會社ノ取締役左ノ塲合ニ於テハ貳拾圓以上貳百圓以下ノ過料ニ處ス
Art. 206. Einer Geldstrafe von 20-200 yen unterliegen die Directoren von Actiengesellschaften:
第一 第百六十三條ノ規定ニ背キ株金ノ全部又ハ一部ヲ株主ニ拂戾シタル時
1. wenn sie entgegen der Vorschrift des Artikels 163 den Betrag der Actien ganz oder theilweise zurückzahlen;
第二 第百六十四條ノ規定ニ背キ會社自己ノ株券ヲ其所有ト爲シ又ハ抵當ニ取リ又ハ之ヲ公賣セサル時
2. wenn sie entgegen der Vorschrift des Artikels 164 Actien für die Gesellschaft er werben, in Pfund nehmen oder nicht wieder veräussern;
第三 第百六十五條第百六十六條ノ規定ニ背キ利息又ハ分配金ヲ株主ニ拂渡シタル時
3. wenn sie entgegen den Vorschriften der Artikel 165. 166 Zinsen oder Dividenden an die Actionaire auszahlen;
第四 第百七十二條ノ塲合ニ於テ會社ノ財產及帳簿其他書類ノ撿閱ヲ拒ミ又ハ推問ニ應セサル時
4. wenn sie im Falle des Artikels 172 die Vorlage der Bücher und Papiere der Gesellschaft oder die verlangte Auskunft verweigern oder die Untersuchung der Casse um des Vermögensbestandes verhindern.
本條ノ罰則ハ合資會社ノ取締役第百條ノ規定ニ背キタルトキモ亦之ヲ適用ス可シ
Die in diesem Artikel vorgeschriebene Strafbestimmung findet auch auf die Directoren von Commanditgesellschaften Anwendung, wenn sie entgegen der Vorschrift des Artikels 100 Zinsen oder Dividenden an die Gesellschafter auszahlen.
第二百七條 株式會社ノ結算人左ノ塲合ニ於テハ拾圓以上百圓以下ノ過料ニ處ス
Art. 207. Einer Geldstrafe von 10-100 yen unterliegen die Liquidatoren von Actiengesellschaften:
第一 第百九十一條ニ規定シタル廣告ヲ爲サヽル時
1. wenn sie die im Artikel 191 vorgeschriebene Bekanntmachung unterlassen;
第二 會社ノ財產ヲ以テ負債ヲ完償スルヿ能ハサル塲合ニ於テ破產處分ノ手續ヲ怠リタル時
2. wenn sie in dem Falle, class das Gesellschaftsvermögen zur wollen Befriedigung der sämmtlichen Gläubiger der Gesellschaft nicht hinreicht, die Eröffnung des Bankerottverfahrens zu bewirken unterlassen.
第二百八條 株式會社ノ結算人左ノ塲合ニ於テハ貳拾圓以上貳百圓以下ノ過料ニ處ス
Art. 208. Einer Geldstrafe von 20-200 yen unterliegen die Liquidatoren von Actiengesellschaften:
第一 第百九十二條ノ規定ニ背キ債主ニ支拂ヲ爲シタル時
1. wenn sie entgegen der Vorschrift des Artikels 192 an die Gläubiger Zahlung beginnen;
第二 第百九十七條ノ規定ニ背キ株主ニ配當ヲ爲シタル時
2. wenn sie entgegen der Vorschrift des Artikels 197 die Vertheilung an die Actionaire vornehmen.
第二百九條 前諸條ニ揭ケタル過料ハ裁判所ノ處分ヲ以テ之ヲ科ス此過料ハ業務擔當ノ任アル社員又ハ取締役若クハ結算人連帶シテ其義務ヲ負フモノトス
Art. 209. Die in den vorher gehenden Artikeln angedrohten Geldstrafen werden durch richterliche Verfügung verhängt und die geschäftsführenden Gesellschafter oder Directoren oder Liquidatoren haften für deren Erlegung solidarisch.
第二百十條 業務擔當ノ任アル社員取締役撿查役結算人左ノ塲合ニ於テハ五拾圓以上五百圓以下ノ罰金ニ處ス但事情重キトキハ一年以下ノ輕禁錮ヲ併科スルヿヲ得
Art. 210. Einer Geldstrafe von 50—500 yen oder bei erschwerenden Umständen neben dieser Strafe zu gleich einer Gefängnisstrafe bis zu 1 Jahr unterliegen die geschaftsführenden Gesellschafter, Directoren, Mitglieder des Aufsichtsraths wer Liquidatoren:
第一 官廳若クハ總會ニ對シ書面又ハ口演ヲ以テ會社ノ財產若クハ業務ノ實况ヲ詐稱又ハ隱蔽シタル時
1. welche gegenüber den Behörden oder der Generalversammlung, mündlich oder schriftlich, wissentlich wahre Angaben über den Vermögenstand der die Geschäftsverhältnisse der Gesellschaft machen oder den Vermögensstand oder die lie schäftslage der Gesellschaft in unredlicher Absicht verschleiern; oder
第二 登記公告ノ屆出又ハ廣告中ニ事實ヲ詐稱又ハ隱蔽シタル時
2. welche bei der Anmeldung zur Registrirung and Publicirung oder bei Bekanntmachung en falche Angaben machen oder die Thatsachen verschleiern.
前ニ揭ケタル者ノ外他ノ役員及使用人ニ於テ共ニ其犯則ヲ爲シタルトキハ亦本條ノ罰ニ處ス
Der Bestrafung unterliegen ausser den vorgenannten Personen auch andere Beamte und Gehülfen der Gesellschaft, welche mit den ersteren solche Uebertretung begangen haben.
第二百十一條 發起人株式申込簿中ニ詐僞ノ記載ヲ爲シタルトキハ貳拾圓以上貳百圓以下ノ罰金ニ處ス
Art. 211. Gründer werden mit Geldstrafe von 20-200 yen belegt, wenn sie falsche Angaben über die Zeichnung der Actien machen.
第二百十二條 前二條ニ揭ケタル罰ハ治罪法ノ手續ニ依リ裁判所ノ判決ヲ以テ之ヲ科ス
Art. 212. Die Verurtheilung zu den in den beiden vorhergehenden Artikeln angedrohten Strafen erfolgt im Wege des strafgerichtlichen Verfahrens.
第六章 共算商業組合
Cap. VI. Vereinigung zum Handelsbetrieb auf gemeinschaftliche Rechnung.
第二百十三條 共算商業ノ組合契約ハ本法中會社ニ係ル規定ニ準據スルヲ要セス其契約ニ因リ會社及其財產ハ成立セサルモノトス
Art. 213. Verträge über den Betrieb des Handels auf gemein schaftliche Rechnung sind den Bestimmungen dieses Gesetzes über Handelsgesellschaften nicht unterworfen; insbesondere entsteht da durch keine Handelsgesellschaft und kein Gesellschaftsvermögen.
第二百十四條 二人以上損益共分ノ約ヲ以テ或ル商ヒ取引又ハ作業ヲ爲スヲ當坐組合トシ契約實施ノ爲メ其一二員又ハ總員若クハ共同代理人ヲ以テ爲シタル行爲ニ付キ第三者ニ對シ各員直接ニ連帶ノ權利義務ヲ有スルモノトス
Art. 214. Wenn zwei oder mehrere Personen auf gemeinschaftliche Rechnung einzelne Handelsgeschäfte oder Unternehmungen betreiben (Geschäftsvereinigung), wird jeder Theilnehmer aus den Handlungen welche zur Ausführung des Vertrages der eine oder andere Theilnehmer der alle Theilnehmer zusammen oder durch einen gemein schaftlichen Bevollmächtigten vor nehmen, unmittelbar dritten Personen gegenüber solidarisch berechtigt und verpflichtet.
第二百十五條 二人以上損益共分ノ約ヲ以テ各自別個ニ或ル商ヒ取引又ハ作業ヲ爲シ又ハ商業ヲ營ムヲ共分組合トシ亦前條ト同シク連帶ノ權利義務ヲ有スルモノトス然レトモ他員ノ爲シタル行爲ヨリ生スル要求ニ對シテハ先訴ノ抗辨ヲ爲スノ權アルモノトス
Art. 215. Wenn zwei oder mehrere Personen einzelne Handelsgeschäfte, Unternehmungen oder Gewerbe zwar getrennt für sich betreiben, aber die gemeinschaftliche Vertheilung des Gewinnes und Verlustes daraus verbreitet haben (Gewinn -Vereinigung), hat jeder Theilnehmer die gleiche gemeinsame Berechtigung und Verpflichtung, die im vorher gehenden Art. erwähnt sind; jedoch steht ihm gegen die Ansprüche aus den Handlungen anderer Theilnehmer die Einrede der Vorklage zu.
第二百十六條 甲者損益共分ノ約ヲ以テ乙者ノ營ム商業ニ差金ヲ爲シテ之ヲ乙者ノ所有ニ歸シ其商業ニ氏名ヲ顯サス又商務ニ參與セサルヲ匿名組合トシ差金未納ノ塲合ニ限リ第三者ニ對シ其全額ニ至ルマテノ義務ヲ負フモノトス
Art. 216. Wenn sich jemand an dem Handelsbetrieb eines Anderen mit einer Vermögenseinlage derart betheiligt, dass er dem Anderen regen Antheil am Gewinn und Verlust das Eigenthum daran überträgt und weder seinen Namen in die Firma aufnehmen last noch an der Geschäftsführung theilnimmt (stille Vereinigung), ist er dritten Personen gegenüber aus den Handlungen des Handeltreibenden nur bis zu dem Betrag seiner Einlage verpflichtet, soweit er dieselbe noch nicht eingezahlt hat.
代務者又ハ商業使用人ト爲リテ事ヲ執ルハ商務ニ參與スルノ限ニ在ラス
Die Annahme einer Procura und di Verrichtung der Dienste eines Handelsgehülfen sind nicht als Theilnahme an der Geschäftsführung anzuschen.
第二百十七條 匿名組合ノ損益配當ニ付キ特約アルニ非サレハ營業資本總額ニ對スル差金額ノ比例ヲ以テ之ヲ算定ス可シ
Art. 217. Wenn der Antheil am Gewinn und Verlust nicht ausdrücklich verabredet ist, soller im Verhältnisse der Einlage zum Gesammtcapital des Gewerbes bemessen werden.
第二百十八條 其利益ノ配當ハ損失ニ依テ減少シタル差金ヲ補充シタル後ニ非サレハ之ヲ爲スヿヲ得ス然レトモ甲者ハ既ニ受取リ又ハ受取ル可キ利益ヲ以テ後日ニ生シタル損失ヲ補塡スルノ義務ナキモノトス
Art. 218. Der Gewinn darf nicht eher vertheilt werden, als die durch Verlust verminderte Einlage bedeckt worden ist. Jedoch ist der stille Theilnehmer nicht verpflichtet, mit dem fällig, aber noch nicht erhobenen oder mit dem schon empfangenen Gewinn die durch späteren Verlust verminderte Einlage zu ergänzen.
第二百十九條 匿名組合ノ契約ハ乙者ノ破產若クハ死亡又ハ其營業ノ廢止ヲ以テ解除スルモノトス又契約ニ於テ期限ヲ定メサルトキハ六ケ月ノ豫告ヲ以テ解除スルヿヲ得
Art. 219. Der Vertrag der stillen Vereinigung kann, wenn nicht im Vertrage eine bestimmte Zeitdauer verabredet ist, mittelst sechsmonatlicher Kündigung auf gehoben werden, und endigt ausser dem durch den Bankerott oder Tod des Handeltreibenden, oder mit dem Aufhören des Gewerbes.
第二百二十條 其契約解除シタルトキハ乙者ハ甲者ノ負擔ニ歸ス可キ損失又ハ負債ヲ扣除シタル額ヲ甲者ニ拂渡ス可シ
Art. 220. Im Falle der Aufhebung des Vertrages muss dem stillen Theilnehmer seine Einlage, nach Abzug der auf seinen Antheil fallenden Verluste und Schulden, zu rückerstattet werden.
第二百二十一條 其契約解除シタルトキ又ハ每年度ノ終リニ於テ甲者ハ計算書ノ呈示及營業上ノ帳簿其他書類ノ撿閱ヲ求ムルノ權アルモノトス
Art. 221. Der stille Theilnehmer ist berechtigt, bei der Aufhebung des Vertrages und auch am Ende jedes Geschäftsjahres die Ablegung einer Rechnung und die Einsicht und Prüfung der Geschäftsbücher und Papiere zu verlangen.
本條ノ規定ハ當坐組合及共分組合ニモ亦適用スルモノトス
Diese Bestimmung findet auch in den in Art. 214 u. 215 erwähnten Fällen Anwendung.