商事會社條例
HANDELSGESELLSCHAFTSORDNUNG
商事會社
HANDELSGESELLSCHAFTEN.
第一款 總則
Cap. I. Allgemeine Bestimmungen.
第一條 商事會社ハ共同シテ商業ヲ營ムカ爲メニスルトキノミ之ヲ設立スルヲ得
Art. 1. Eine Handelsgesellschaft kann nur für den gemeinschaftlichen Betrieb eines Handelsgewerbes errichtet werden.
法律ニ背戾スル目的ノ(禁止セラレタルコトヲ目的トスル)會社ハ初ヨリ無効トス公ケノ秩序又ハ風教ヲ紊亂スヘキ營業ヲ爲ス會社ハ裁判上ノ判决ヲ以テ解散セシムルコトヲ得可シ
Gesellschaften, deren Zweck gesetzwidrich (verboten) ist, sind von Anfang an nichtig; solche, deren Betrieb die öffentliche oder moralische Ordnung verletzt, können durch Richterspruch aufgelöst werden.
第二條 商業ヲ營ムトハ商ヒノ取引ヲ不斷ニ爲スコトヲ云フ
Art. 2. Der Betrieb eines Handelsgewerbes besteht in dem ständigen Betrieb von Handelsgeschäften.
第三條 商ヒノ取引トハ直接ト間接トヲ問ハス賣買、賃貸及其他ノ賣捌ノ方法ニ依リ產生物商品及有價證券ヲ賣捌クヲ趣旨ト爲ス總テノ取引殊ニ主トシテ賣捌ヲ目的ト爲ス產生物ノ諸起業及諸事業及製造ノ諸起業及諸事業貨物及行客運輸ノ諸起業及諸事業貨幣流通及信用流通ノ諸起業及諸事業保險ノ諸起業及諸事業トス
Art. 3. Handelsgeschäfte sind alle Rechtsgeschäfte, welche mittelbar oder unmittelbar den Absatz von Pro ducten, Waaren und Wertheffecten durch Kauf und Verkauf, Verminthung und andere Arten des Absatzes zum Gegen stände haben; insbesondere alle wesentlich auf den Absatz gerichteten Unternahmungen und Geschäfte der Gütererzeugung und alle Unternehmungen und Geschäfte der Fabrikation, des Güter- und Personenverkehrs, des Geld und Creditumlaufes und der Versicherung.
第四條 左ノ事項ハ商ヒノ取引ト同視スルモノトス
Art. 4. Als Handelsgeschäfte sind anzusehen :
一 店ヲ開キ又ハ帳塲ヲ構ヘ又ハ其他ノ營業所ヲ設ケ又ハ廣告シテ營ム兩替及利足付又ハ其他ノ報酬付ノ貨幣貸付
二 新聞紙及雜誌ノ發行
三 商事上各種ノ代理
四 公ナル依賴引請營業及取次營業
五 諸公集塲營業及遊戱塲營業
六 請負ヒ仕事
1. das Geldwechseln und das Geldverleihen gegen Zins oder sonstige Vergütung, soferne es in offenem Laden, Comptoir oder anderem Geschäftslocal oder auf Grund öffentlicher Geschäftsanzeigen geschieht ;
2. die Herausgabe von Zeitungen und anderen periodischen Drucksachen;
3. jede Stellvertretung in Handelssachen;
4. der Betrieb öffentlicher Geschäftsbüreaus und Agenturen;
5. der Betrieb öffentlicher Unternehmungen für Unterhaltung und Belustigung ;
6. die Uebernahme von Accordunternehmungen.
第五條 左ノ事項ハ商ヒノ取引ト同視スヘカラサルモノトス
Art. 5. Als Handelsgeschäfte sind nicht anzusehen;
一 戸每ニ就キ又ハ道路ニ於テ物品又ハ勞役ヲ販賣又ハ勸請スル事伹常置ノ營業所ヨリ派出スルモノハ此限ニ在ラス
二 專ラ賃錢ヲ得ルノ目的ニテ物品ヲ製作シ又ハ勞役スル事
三 他人ノ爲ニ勞働及勞役ヲ約諾スル事伹商業ノ爲メニスルモノハ此限ニ在ラス
1. das Feilhalten oder Anbieten von Waaren und Dienstleistungen auf offener Strasse oder von Haus zu Haus, soferne es nicht von einem ständigen Ge schäftslocal aus geschieht;
2. die Anfertigung von Waaren und die Aus führung von Dienstleistungen, wenn die Vergütung dafür in der Hauptsache nur in Arbeitslohn besteht ;
3. die Verdingung zu Arbeiten und Diensten für andere, ansgenommen für die Zwecke des Handels und Gewerbebetriebs.
第六條 年齡十八歲ニ滿チタル未丁年者ハ其父又ハ後見人ノ許諾ヲ得有夫ノ婦ハ夫ノ許諾ヲ得テ會社ノ社員タルコトヲ得ルモノトス伹其許諾ハ之ヲ商業登錄簿ニ登記シ且公告セサル可カラス
Art. 6. Minderjährige, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, können mit Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes, und Ehefrauen mit Zustimmung ihres Ehe mannes Mitglieder von Handelsgesellschaften sein.
Die Zustimmung muss in das Handelsregister eingetragen und öffentlich bekannt gemacht werden.
第七條 官吏ハ會社ノ社員タルコトヲ得ス
Art. 7. Oeffentliche Beamte können nicht Mitglieder von Handelsgesellschaften sein.
第八條 第六條第七條ノ規定ハ株券得有及其現有ニ就キ適用セサル可シ
Art. 8. Die Bestimmungen der beiden vorhergehen den Artikel sind auf den Erwerb und Besitz von Actien nicht anzuwenden.
第九條 會社ノ權利義務上ノ關係ハ法律及會社契約ニ依テ定マルモノトス
Art. 9. Der Rechtszustand einer Handelsgesellschaft wird durch die Gesetze und den Gesellschaftsvertrag be stimmt.
會社ハ代表人其本分ヲ以テ爲シタル不法ノ所業ニ付責任ヲ有シ義務ヲ負フ可キモノトス
Jede Handelsgesellschaft ist für die unerlaubten Handlungen, welche von ihren Vertretern als solchen begangen werden, verantwortlich und haftbar.
第十條 會社ハ本條例中ノ規則及商ヒノ爲ニ頒布シタル法律布達及規則ハ勿論此ノ外行政上及警察上ニ於テ政府ヨリ立タル許可ニ付テノ特別約束及特別規則ニ服從セサル可カラス
Art. 10. Handelsgesellschaften sind, aussser den Bestimmungen dieses Gesetzbuches und den für den Handel erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Reglements, auch den Vorschriften unterworfen, welche ihnen von der Regierung aus Rücksichten der öffentlichen Verwaltung und Polizei durch specielle Concessionsbedingungen oder Reglements auferlegt werden.
第十一條 株式會社ハ其發起及設立ニ付又行政及警察ノ區域ニ屬スル事業ヲ目的トスル合名及合資會社ハ其設立ニ付政府ノ許可ヲ受ルヲ要ス
Art. 11. Eine Concession der Regierung zu ihrer Gründung und beziehungsweise Errichtung bedürfen alle Actiengesellschaften und diejenigen Collectiv- und Com manditgesellschaften, deren Zweck in das Gebiet der öffentlichen Verwaltung und Polizei gehört.
右等ノ會社ハ其契約書ヲ主務省ニ差出シ其省ヨリ太政官ノ决裁ヲ得タル後正式ノ手續ヲ以テ許可ヲ與ヘ又ハ禁止ス可シ
Gesellschaften dieser Art haben ihren Gesellschaftsvertrag dem einschlägigen Ministerium vorzulegen, welches nach eingeholtem Beschluss des Staatsministeriums die förmliche Genehmigung ertheilt oder versagt.
其許可ヲ得ルニアラサレハ其會社ヲ設立シ又ハ商業登錄簿ニ登記スルヲ得ス
Ohne diese Genehmigung können sie weder errichtet noch registrirt werden.
株式會社ニ在テハ第五款第二節ノ規定ヲ遵守セサル可カラス
In betreffenden Actiengesellschaften sind die desfallsigen Bestimmungen in Cap. V. zu beobachten.
第十二條 會社ハ社名及社印ヲ設ケ且其住所ヲ定メサル可カラス
Art. 12. Jede Handelsgesellschaft muss eine Firma und ein eigenes Siegel führen und an einem bestimmten Orte ihren Wohnsitz nehmen.
社名ハ一地方ニ於テ同一ナル可カラス
Die Firma mehrerer Handelsgesellschaften an einem und demselben Orte darf nicht gleich lautend sein.
會社既ニ存在セル營業ヲ引受クルトキハ其舊社名ヲ襲用スルコトヲ得ス
Wenn eine Gesellschaft ein bereits bestehendes Gewerbe übernimmt, darf sie die frühere Firma desselben nicht fortführen.
社名ハ社店ノ前面ニ揭示ス可シ
Die Firma jeder Handelsgesellschaft muss an der aussen Siete ihres Geschäftslocals angebracht sein.
第十三條 社印ニハ社名ヲ彫刻ス可シ且登記ノ爲メ其印鑑一枚ヲ第二十七條ニ揭ケタル裁判所ニ差出ス可シ社印ヲ攺正又ハ攺刻スルトキモ亦此手續ヲ爲ス可シ
Art. 13. In das Siegel muss die Firma der Gesellschaft eingravirt sein und ist ein Exemplar des Siegels bei dem Art. 27 bezeichneten Gerichte zu dem Register zu deponiren, Das gleiche ist bei jeder späteren Aenderung oder Erneue rung des Siegels zu beobachten.
第十四條 社名及社印ハ總テ官廳ニ宛テタル文書幷ニ公報、廣告、株券、爲替手形其他總テ會社ニ於テ權利ヲ有シ義務ヲ負フ可キ各種ノ書類ニ用ユ可シ
Art. 14. Die Firma und das Siegel der Gesellschaft sind auf alle an Behörden gerichtete Schriften, auf öffentliche Berichte und Anzeigen, auf alle Actien, Wechsel und überhaupt auf alle Acte, durch welche die Gesellschaft Rechte erwirbt oder Verbindlichkeiten eingeht, zu setzen.
第十五條 會社ハ特別ノ財產ヲ有シ又獨立シテ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス殊ニ其名義ヲ以テ債負債ヲ爲シ動產不動產ヲ所得シ又訴訟ニ付テハ原告又ハ被告ト爲ルコトヲ得可シ
Art. 15. Jede Handelsgesellschaft hat ein besonderes Vermögen und selbständig Recht und Pflichten ; ins besondere kann sie auf ihren Namen Forderungen und Schul den eingehen, bewegliches und unbewegliches Eigenthum erwerben, und vor Gericht klagen und verklagt werden.
會社ノ通常ノ裁判管轄ハ其住所ノ裁判所ニ屬スルモノトス
Ihr ordentlicher Gerichtsstand ist bei dem Gerichte, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat.
第十六條 二人以上結合シ共通ノ計算ヲ以テ一時ノ商ヒノ取引又ハ起業ヲ爲ストキハ之カ爲メ會社ハ成立セス其財產モ亦成立セサル可シ且其契約ハ會社ニ關スル本條例ノ規定ニ服從セサルモノトス伹其中ノ一員他員ノ爲メニ爲シタル契約施行ニ付テノ所爲又ハ各員共ニ躬ラ爲シ又ハ共同代理者ヲシテ爲サシメタル所爲ヨリシテ各員第三者ニ對シ直接ニ連帶ノ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 16. Wenn zwei oder mehrere Personen sich zum Betrieb einzelner Handelsgeschäfte oder Unternehmungen auf gemeinschaftliche Rechnung vereinigen, so entsteht keine Handelsgesellschaft und kein Gesellschafts vermögen, und sind solche Verträge den Bestimmungen dieses Gesetzbuches über Handelsgesellschaften nicht unter worfen. Jedoch wird aus den Handlungen, welche ein Theilnehmer zur Ausführung des Vertrages für die übrigen vornimmt, oder welche alle Theilnehmer zusammen persönlich oder durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten vornehmen, jeder Theilnehmer unmittelbar dritten Personen gegenüber solidarisch berechtigt und verpflichtet,
第十七條 二人以上損益共分ノ約ヲ立タルトキハ假令別箇ニ一時ノ商ヒノ取引、起業又ハ營業ヲ爲スモ前條ト同樣連帶ノ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス伹此塲合ニ於テ其結合人員中他ノ一員又ハ數員ノ所業ノ爲メニ第三者ヨリ請求ヲ受タル者ハ先訟ノ抗辨ヲナスノ權利アルモノトス
Art. 17. Die gleiche gemeinsame Berechtigung und Verpflichtung tritt ein, wenn zwei oder mehrere Personen einzelne Handelsgeschäfte, Unternehmungen oder Gewerbe zwar getrennt für sich betreiben, aber die gemeinschaftliche Vertheilung des Gewinnes und Verlustes daraus verabredet haben; es soll jedoch in diesem Falle denjenigen Theilnehmern, welche von dritten Personen aus den Handlungen eines oder mehrerer anderer Theilnehmer in Anspruch genommen werden, die Einrede der Vorklage zustehen.
第十八條 甲者一定ノ差入財產ヲ以テ乙者又ハ乙會社ノ商ヒニ加ルニ損益ヲ共分シ其差入財產ヲ乙者又ハ乙會社ノ所有ニ歸セシメ商務ニ參與セス又自己ノ氏名ヲ屋號又ハ社名中ニ加エサル方法ヲ以テ乙者又ハ乙會社ノ商ヒニ加リタルトキハ甲者ハ乙者又ハ乙會社ノ所業ノ爲メ第三者ニ對シ差入財產未納ナル塲合ニ於テハ其全額マテ義務ヲ負擔セサル可カラス
Art. 18. Wenn sich Jemand an dem Handelsbetrieb, einer anderen Person oder Handelsgeseblschft mit einer festen Vermögenseinlage derart betheiligt, dass er ihr gegen An theil am Gewinn und Verlust das ausschliessliche Eigen thum daran überträgt, und weder an der Geschäftsführung Theilnimmt, noch auch seinen Namen in die firma aufneh men lässt, ist er dritten Personen aus den Geschäften dieser Person odor Gesellschaft bis zum Betrage seiner Ver mögenseinlage verpflichtet, soweit diese noch nicht eingezahlt worden ist.
第十九條 前條ノ契約ハ定期又ハ無定期ニテ取結フコトヲ得可シ無定期ノ時ハ契約ニ依テ定メタル預メ爲ス可キ報告ニ依リ又ハ六ケ月前ニ報告スルトキハ何時ニテモ之ヲ解クコトヲ得可シ其他此契約ハ其契約シタル乙者ノ死亡又ハ破產又ハ乙會社ノ解散ニ依テ終止スルモノトス
Art. 19. Ein solcher Vertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen und im letzteren Falle jederzeit mittelst vertragsmässiger oder sechsmonatlicher Kündigung aufgehoben werden; er endigt ausserdem mit dem Tode oder Bankerott der Person, oder mit der Auf lösung der Handelsgesellschaft, mit welcher er geschlossen wurde.
第二十條 解約ノ時ハ甲者ノ負擔ス可キ損失又ハ負債ニ依テ减少シタル額ヲ除キ其差入財產ヲ還付セサル可カラス而シテ收入ス可キモ未タ領收セサル利潤ヲ以テ差入財產ニ增加スルコトナク又差入財產ニ减少アルトキト雖モ之ヲ以テ補塡スルコトナキモノトス
Art. 20. Im Falle der Aufhebung des Vertrages muss ihm seine Einlage zurückerstattet werden, soweit sie nicht durch auf seinen Antheil fallende Verluste oder Schulden vermindert ist. Durch fällige, aber nicht erhobene Gewinne wird die Einlage weder vermehrt, noch im Falle ihrer Verminderung ergänzt.
第二十一條 代辨者ト爲リ又ハ商業助手ノ仕事ヲ執ルハ商務ヲ共ニスルモノト視做ス可カラス
Art. 21. Die Annahme einer Procura und die Ver richtung der Dienste eines Handlungsgehülfen sind nicht als Theilnahme an der Geschäftsführung anzusehen.
第二十二條 損益配當ノ部合ヲ明約セサリシトキハ共同資本總額ニ對スル各自差入財產ノ價額ノ比例ヲ以テ之ヲ算定ス可シ有分者ニシテ損失ノ配當ヲ受サル者アル約定ハ第三者ニ對シ無効トス
Art. 22. Wenn der Antheil am Gewinn und Verlust nicht ausdrücklich vereinbart wurde, soll er im Verhältniss des Geldwert hes der Einlage zum Gesammteapital der Gesellschaft bemessen werden. Die Verabredung, dass ein Theilnehmer am Verluste nicht Antheil haben solle, ist dritten Personen gegenüber ohne Wirkung.
第二十三條 解約前ニ於テ契約ヲ取結タル當務者又ハ會社ノ破產ヲ爲シタルトキ債主ハ有分者ノ負擔ス可キ損失額ニ至ルマテ其差金ノ內ヨリ請求スルコトヲ得可シ
Art. 23. Wenn vor Beendigung des Vertrages der Bankerott der Person oder Handelsgesellschaft, mit welcher er geschlossen wurde, eintritt, kann die Einlage bis zum Betrage des auf den Antheil des Theilnehmers fallenden Ver lustes von den Gläubigern in Anspruch genommen werden.
第二十四條 商ヒノ取引又ハ起業又ハ契約ノ了リタルトキハ執業者ハ有分者ニ計算ヲ示シ且關係ノ帳簿及證書ノ展撿查閱ヲ許ス可シ但右等ノ契約一年以上ニ涉ルトキハ每年前顯ノ手續ヲ爲ス可シ此規定ハ第十六條第十七條ニ定メタル塲合ニモ亦適用スルモノトス
Art. 24. Bei der Beendigung des Geschäftes, der Unternehmung oder des Vertrages, oder alljährlich, wenn der Vertrag länger dauert, hat der geschäftsführende Theil dem Theilnehmer Rechnung zu legen und ihm die Einsicht und Prüfung der bezüglichen Bücher und Documente zu gestatten. Diese Bestimmung ist auch auf die in den Artikeln 16 und 17 vorgesehenen Fälle anzuwenden.
第二十五條 會社ハ其業体中ニ行ハルヽ慣例ニ從ヒ商業帳簿ヲ設ケ總テ業務取扱上ノ事件ヲ記載スルノ義務アリトス又開業ノ時及每年初メノ三ケ月內ニ總財產ノ目錄幷ニ貸方借方ノ對照表ヲ製シ兩ナカラ之レカ爲メニ設ケタル帳簿ニ記入ス可シ
Art. 25. Handelsgesellschaften sind verpflichtet, über ihre Geschäftsführung in der in ihrem Gewerbszweig üblichen Weise vollständig Buch zu führen, und beim Beginn ihres Geschäftsbetriebes und in den ersten 3 Mona ten jedes Jahres ein vollständiges Verzeichniss ihres gesamm ten Vermögens, so wie eine Bilanz ihrer Activen und Passiven anzufertigen, und beide in ein besonderes hiefür bestimmtes Buch einzutragen.
四季又ハ每半年ニ利足又ハ益金ヲ社員ニ配當スル會社ハ每半年ニ前項ニ揭ケタル財產目錄及貸借對照表ニ係ル規定ヲ履行ス可シ
Die auf die Anfertigung des Inventars und der Bilanz bezüglichen Vorschriften sind von Gesellschaften, welche viertel- oder halbjährig Zinsen oder Dividenden an ihre Mitglieder vertheilen, in jedem Halbjahre zu erfüllen.
第二十六條 商業帳簿ハ記入最終ノ後十年間保存シ亡失損傷セサル樣最モ能ク注意ヲ加フ可シ
Art. 26. Handelsbücher müssen nach ihrem Ab schluss 10 Jahre hindurch aufbewahrt und mit höchster Sorgfalt gegen Verlust und Beschädigung behütet werden.
第二款 商業登錄簿
Cap. II. Registrirung.
第二十七條 本條例ニ規定シタル商業登錄薄ヘノ記入ハ會社ノ住所ヲ管轄スル裁判所ニテ之ヲ取扱フモノトス
Art. 27. Die in diesem Gesetze vorgeschriebenen Einträge in das Handelsregister sind von dem Gericht des Bezirkes vorzunehmen, in welchem eine Handelsgesellschaft ihren Wahnsitz hat.
第二十八條 登記ヲ受ク可キ事件ハ當務者自己又ハ其代理人ヨリ書面ヲ以テ之ヲ届出且之レカ爲メニ要用ナル證左ヲ添加ス可シ
Art. 28. Die Einträge sind schriftlich von den Be theiligten persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anzumelden und mit den erforderlichen Nach weisen zu versehen.
第二十九條 記入ノ許否及記入事件ニ付テノ爭論ハ裁判所ノ裁决ヲ以テ終結トス以前ノ登記ヲ攺正シ又ハ取消サントスルトキノ爭論ニ就テモ亦同シ
Art. 29. Streitigkeiten über die Zulässigkeit oder den Inhalt von Einträgen werden vom Gericht endgültig entschieden; desgleichen, wenn es sich um die Abänderung oder Löschung eines früheren Eintrages handelt.
第三十條 裁判所ハ職權ヲ以テ記入事件ノ拔書ヲ官報及其裁判所ノ官誌或ハ官ヨリ示定ス可キ他ノ地方新誌ニ公告ス可シ
Art. 30. Jeder Eintrag ist im Auszug von Amts wegen im Staatsanzeiger und in dem Amtsblatt des betreffenden Gerichtsbezirks oder in einem anderen hiefür amtlich zu bestimmenden Localblatt zu veröffentlichen.
第三十一條 登記及公告ハ其屆出タル日ヨリ五日內ニ之ヲ爲ス可シ
Art. 31. Die Eintragung in das Register und die Veröffentlichung muss binnen 5 Tagen nach dem gestellten Antrag erfolgen.
第三十二條 第三十條ニ揭ケタル地方新誌ノ種類及登記公告ノ費用ハ少ナクモ翌年分ヲ豫メ司法卿ヨリ布達ヲ以テ之ヲ定ム可シ
Art. 32. Die in Art. 30 bezeichneten Localblätter und die Kosten der Registrirung und Veröffentlichung werden vom Justizminister durch Verordnung für den Zeitraum von mindestens einem Jahre im voraus festgesetzt.
第三十三條 裁判所ヨリ一回ノ督促ヲ蒙ルモ法律ニ規定シタル登記ノ屆出ヲ怠ル者ハ五圓以上百圓以下ノ罰金ヲ科シテ其屆出ヲ爲サシム可シ
Art. 33. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Ein tragungen nach einmaliger gerichtlicher Aufforderung anzumelden unterlässt, ist hiezu durch Geldstrafe von 5 bis 100 Yen anzuhalten.
第三十四條 商業登錄簿ハ各人之ヲ展閱スルヲ得可シ都テ登記及廣告シタル事柄ハ公ケニシテ裁判所ノ認メタルモノトシ其事實ヲ知ラサルノ廉ヲ以テ義務ヲ免ルヽコトヲ得サルヲ通例トス
Art. 34. Die Handelsregister stehen der Einsicht nahme durch jedermann offen. Jede eingetragene und veröffentlichte Thatsache ist als öffentlich und gerichtsbekannt anzusehen, und ihre Unkenntniss kann in der Regel nicht entschuldigt werden.
第三款 合名會社
Cap. III. Von der Collectivgesellschaft.
第一節 會社ノ設立
§. 1. Errichtung der Gesellschaft.
第三十五條 二人以上七人以下金圓或ハ有價物件及勞力ノ供資ニ依リ共有資本ヲ集成シ共通計算ヲ以テ商業ヲ營ミ責任其供資ニ止マラサルモノヲ合名會社トス
Art. 35. Wenn zwei oder mehrere, jedoch nicht mehr als sieben Personen durch Beiträge von Geld oder geldwerthen Gegenständen oder Leistungen einen gemein samen Fond zusammenlegen, um damit auf gemeinschaftliche Rechnung, jedoch ohne Beschränkung ihrer Haftung auf ihre Beiträge, ein Handelsgewerbe zu betreiben, so bilden sie eine Collectivgesellschaft.
第三十六條 社名ハ全社員又ハ其一名又ハ數名ノ人名ニ會社タルヲ表スヘキ附號ヲ加ヘタルモノタル可シ
Art. 36. Die Firma der Gesellschaft soll die Namen der Gesellschafter, oder eines oder mehrerer derselben, mit einem das Gesellschaftsverhältniss anzeigenden Zusatze ent halten.
第三十七條 合名會社ヲ設立スルトキハ必ス契約書ヲ作ル可シ總員連署シタル契約書一部ヲ各社員ニ交付ス可シ本條ノ規定ハ爾後會社契約攺正ノ時ニ當テモ亦之ヲ遵守ス可シ
Art. 37. Eine Collectivgesellschaft kann nur durch schriftlichen Vertrag errichtet werden; jedem Gesellschafter ist ein von allen unterzeichnetes Exemplar des Vertrages einzuhändigen. Diese Bestimmungen sind auch bei späteren Abänderungen des Gesellschaftsvertrages zu beobachten.
第三十八條 合名會社ヲ設立シタルトキハ設立後十四日以內ニ此旨ヲ本店及支店ノ地ニ於テ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ廣告ス可シ之ヲ爲サヽル者ハ第三十三條ノ罰金ニ處セラル可シ
Art. 38. Die Errichtung jeder Collectivgesellschaft ist bei Vermeidung der im Art. 33 festgesetzten Geldstrafe binnen der nächstfolgenden 14 Tage in das Handelsregister einzutragen und öffentlich bekannt zu machen, sowohl an dem Orte des Hauptgewerbes als an dem einer etwaigen Zweigniederlassung.
第三十九條 登記及廣告中ニ載スヘキ件々左ノ如シ
Art. 39. Die Eintragung und Veröffentlichung muss enthalten:
一 會社ノ種類、目的、社名及住所
二 各社員ノ氏名住所
三 設立ノ年月日
四 存立期限ヲ約定シタルトキハ其期限
五 契約ニ依リ商務ノ專權ヲ委任セラレタル社員アルトキハ其社員ノ氏名
1. die Art, den Zweck, die Firma und den Wohn sitz der Gesellschaft;
2. den Namen, Vornamen und Wohnort jedes Gesellschafters;
3. das Jahr, den Monat und Tag der Errichtung :
4. die Zeitdauer der Gesellschaft; wenn eine solche vereinbart wurde;
5. die Namen derjenigen Gesellschafter, welchen das ausschliessliche Recht der Geschäftsführung übertragen wurde, wenn der Vertrag eine solche Bestimmung enthält.
第四十條 前條ニ記載シタル一件又ハ數件ニ於テ爾後變更ヲ生シ又ハ合議ヲ以テ變更シタルトキハ亦之ヲ七日以內ニ商業登錄簿ニ登記シ且廣告ス可シ之ヲ爲サヽル者ハ第三十三條ノ罰金ニ處セラル可シ
Art. 40. Wenn in einem oder mehreren der in vorhergehenden Artikel bezeichneten Punkte später eine Aenderung eintritt oder vereinbart wird, sind dieselben gleichfalls binnen 7 Tagen bei Vermeidung der in Art. 33 angedrohten Strafe in das Handelsregister einzutragen und zu veröffentlichen.
第四十一條 登記及廣告前ニ於テハ會社開業スルヲ得ス違背スルトキハ裁判上ノ處分ヲ以テ其營業ヲ差止メ且其會社ニ一日每ニ五圓以上五拾圓以下ノ罰金ヲ科ス可シ
Art. 41. Vor der Eintragung und Veröffentlichung darf der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht beginnen, widrigenfalls derselbe durch richterliche Verfügung eingestellt wird und die Gesellschaft in eine Geldstrafe verfällt, welche nicht mehr als 50 Yen, und nicht weniger als 5 Yen für jeden Tag betragen soll.
第四十二條 會社登記ノ日ヨリ六ケ月間ニ開業セサルトキハ其登記及廣告ハ無効トス
Art. 42. Die Eintragung und Veröffentlichung ist unwirksam, wenn die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb nicht binnen 6 Monaten vom Tage der Eintragung an gerechnet beginnt.
第二節 會社契約ノ變更
$ 2. Abänderung des Gesellschaftsvertrages.
第四十三條 會社契約ハ總員同意ノ决議ニ非ラサレハ變更スルヲ得ス其决議ヲ得サルトキハ從前ノ契約ニ循フ可シ
Art. 43. Der Gesellschaftsvertrag kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter abgeändert wer den; wird diese Einigung nicht erzielt, so verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen des Vertrages.
第四十四條 社員ハ其供資ヲ契約ニ定メタル高ノ外ニ增加シ又ハ損失ニ由テ减少シタル供資ノ高ヲ補充スルノ義務ナキモノトス
Art. 44. Ein Gesellschafter ist nicht verpflichtet, seinen Beitrag über den vertragsmässigen Betrag zu erhöhen, oder den durch Verlust verminderten Beitrag zu ergänzen,
第四十五條 社員ハ自餘ノ社員總數ノ承諾ヲ得ルニ非ラサレハ自己ノ供資又ハ會社資產中ノ持分ヲ减少スルコトヲ得ス
Art. 45. Ein Gesellschafter darf ohne die Einwilligung aller übrigen Gesellschafter seinen Beitrag oder seinen Antheil am Gesellschaftsvermögen nicht vermindern.
第四十六條 社員ハ前條同樣ノ承諾ヲ得ルニ非ラサレハ他人ヲ會社ニ加入セシメ又ハ自己ノ地位ニ替ユルコトヲ得ス然レトモ亡社員ノ相續人又ハ權利承繼者ハ契約ニ反對ノ明條アルニ非サレハ本員ノ地位ヲ繼續スルコトヲ得可シ
Art. 46. Ein Gesellschafter kann ohne die gleiche Einwilligung keinen Dritten in die Gesellschaft aufnehmen oder an seiner Statt substituiren; es kann jedoch der Erbe oder Rechtsnachfolger eines verstorbenen Gegellschafters an dessen Stelle treten, wenn nicht das Gegentheil ausdrücklich im Vertrage bestimmt ist.
第四十七條 會社資產中ノ持分ヲ他人ニ讓與又ハ轉移スルコトハ會社ニ對シテモ又ハ第三者ニ對シテモ其効ナキモノトス
Art. 47. Die Abtretung oder Veräusserung eines Gesellschaftsantheils an einen Anderen ist sowohl gegen über der Gesellschaft als gegenüber dritten Personen wirkungslos.
第四十八條 社員若シ他人(間接有分者)ヲ自己ノ持分ニ加入セシムルトキハ本條例ノ總則(第十六條以下)ニ從テ其關係ヲ判定ス可シ
Art. 48. Wenn ein Gesellschafter einen Anderen (Subpartner) an seinem Gesellschaftsantheile betheiligt, ist ein solches Verhältniss nach den allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes (Art. 16 ff.) zu beurtheilen.
第四十九條 會社契約中ノ箇條ニシテ會社實行セサリシモノハ後來社員ニ對シテモ又ハ第三者ニ對シテモ之ヲ有効トスルコトヲ得ス
Art. 49. Wenn einzelne Bestimmungen des Gesell schaftsvertrages von der Gesellschaft nicht ausgeführt worden sind, können dieselben später weder gegen die Gesellschafter noch gegen dritte Personen geltend gemacht wer den.
第三節 社員相互ノ權利義務
$ 3. Rechte und Pflichten der Gesellschafter unter sich.
第五十條 社員相互ノ權利義務ハ法律及會社契約ニ依テ定マルモノトス
Art. 50. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter unter sich werden durch das Gesetz und durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt.
第五十一條 會社契約ニ規定セサル事項或ハ會社契約規定施行ニ關スル事項ハ社員ノ多數ニ依テ之ヲ决ス可シ
Art. 51. So weit der Gesellschaftsvertrag nichts be stimmt oder es sich um die Ausführung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages handelt, entscheidet die Majorität der Gesellschafter.
第五十二條 會社ノ目的ニ異ナルカ或ハ其目的ヲ踰ユル諸般ノ業務及事件ニ就テハ總社員ノ同意ヲ要ス
Art. 52. Zu allen Geschäften und Angelegenheiten, welche dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder über denselben hinausgehen, ist die Einstimmigkeit aller Gesellschafter erforderlich.
第五十三條 會社ノ業務施行及會社ノ利益ヲ保衛スルコトニ就テハ會社契約ニ別段ノ規定ナキ限リハ各社員同等ノ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 53. In Betreff der Geschäftsführung und der Vertretung der Interessen der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gleichmässig berechtigt und verpflichtet, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht anders bestimmt. Ist durch den letzteren die Führung einzelner oder aller Geschäfte einem oder mehreren Gesellschaftern ausschliesslich übertragen, so findet Artikel 51 gleichfalls Anwendung. Die Abstufung der Stimmberechtigung der Gesellschafter im Verhältniss der Höhe ihrer Beiträge ist nicht gestattet.
會社契約ニ依リ若干ノ業務又ハ諸般ノ業務取扱ヲ一社員又ハ數社員ニ專ラ委任シタルトキハ第五十一條ヲ又此ニ適用ス可シ
供資ノ額ニ從テ社員ノ發言權利ニ等差ヲ立ルコトヲ許サス
第五十四條 業務取扱ニ與ラサル社員ハ何時ニテモ業務實况ノ詳報及會社帳簿幷ニ書類ノ撿閱ヲ要求スルコトヲ得可シ
Art. 54. Die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter können jederzeit Auskunft über den Gang der Geschäfte und die Einsichtnahme der Bücher und Papiere der Gesellschaft verlangen.
第五十五條 代辨者ヲ委任シ及解任スルノ權利ハ業務擔當ノ各社員之ヲ有スルモノトス
Art. 55. Die Ertheilung und der Widerruf einer Procura steht jedem geschäftsführenden Gesellschafter zu.
第五十六條 各社員ハ會社ニ對シテ誠實信義ヲ盡シ正當ナル商人自己ノ業務ニ於ケルト齊シキ勉勵注意ヲナスノ義務アリ其義務ヲ怠リ會社ニ生セシメタル損害ハ之ヲ補償セサル可カラス
Art. 56. Jeder Gesellschafter ist der Gesellschaft Treue und guten Glauben, sowie den gleichen Fleiss und die gleiche Sorgfalt schuldig, die ein ordentlicher Handels mann in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet, und muss den Schaden, den er durch Verletzung seiner Pflich ten der Gesellschaft zufügt, dieser ersetzen.
第五十七條 社員ノ供資ハ會社ノ所有トシ契約ニ依テ定メタル價額ヲ以テ會社ノ財產目錄中ニ記入ス可シ
Art. 57. Die Beiträge, welche die Gesellschafter einlegen, werden Eigenthum der Gesellschaft, und sind zu dem vertragsmässig festgesetzten Schätzungswert he in das Inventar der Gesellschaft einzutragen.
第五十八條 社員物件ノ入額所得權利又ハ使用權利ノミヲ供資トシテ差入ルヽトキハ其入額所得權利又ハ使用權利ノミ會社資產ニ移轉スルモノトス
Art. 58. Wenn ein Gesellschafter nur den Niessbrauch oder Gebrauch speciller Sachen beiträgt, so geht nur das Recht des Niessbrauches oder des Gebrauches in das Gesellschaftsvermögen über.
第五十九條 前條ノ物件供資ノ義務ヲ盡サンカ爲メ會社ニ引渡シタル後消滅スルトキハ其所有權利ノ損失ハ所有主ニ歸シ其入額所得權利又ハ使用權利ノ損失ハ會社ニ歸スルモノトス
Art. 59. Wenn eine solche Sache, nachdem sie zum Zwecke der Leistung des schuldigen Beitrages an die Gesellschaft überlassen wurde, untergeht, so trifft der Verlust des Eigenthums daran den Eigenthümer, und der Verlust des Niessbrauches oder Gebrauches die Gesellschaft.
第六十條 社員ノ別離ト共ニ終止スル目的ヲ以テ物件ノ使用權利ヲ會社ニ引渡シタルトキハ其所有權及使用權ノ損失ハ社員ニ歸スルモノトス
Art. 60. Ist der Gebrauch von bestimmen Sachen der Gesellschaft in der Absicht überlasssen worden, dass derselbe mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aufhören soll, so trägt der Letztere die Gefahr des Verlustes sowohl in Bezug auf das Eigenthum als auf den Gebrauch.
第六十一條 自己ノ勤勞ヲ以テ供資ト爲シタル社員會社契約存立中ニ死亡スルカ或ハ其他之ヲ爲スコト能ハサルニ至リタルトキハ其供資ノ義務及ヒ社員タルコトハ之レカ爲メニ絶ユルモノトス
Art. 61. Wenn ein Gesellschafter, dessen Beitrag in persönlichen Diensten oder Leistungen besteht, während der Dauer des Gesellschaftsvertrages stirbt oder sonst zu deren Verrichtung unfähig wird, so ist damit seine Beitragsleistung und seine Theilnahme an der Gesellschaft zu Ende,
第六十二條 社員契約上ノ供資ヲ納メサルトキハ其怠納者ヲ除名スルト百分ノ七ノ利足ヲ出サシムルトハ會社ノ撰擇ニ在ルモノトス且會社ハ此兩樣ノ內何レノ塲合ニ在テモ損害ノ辨償ヲ要求スルコトヲ得可シ
Art. 62. Wenn ein Gesellschafter seinen schuldigen Beitrag nicht entrichtet, so hat die Gesellschaft die Wahl, ob sie den Säumigen von der Gesellschaft ausschliessen, oder Zinsen im Betrage von 7 procent, und in beiden Fällen Schadensersatz von ihm verlangen will.
第六十三條 社員契約上ノ供資ヲ納ムルコト能ハサルニ至リタルトキ總社員ノ承諾ヲ得テ他ノ供資ヲ代納スルニアラサレハ社員タルコトハ絕ユルモノトス
Art. 63. Ist die Entrichtung des schuldigen Beitrages eines Gesellschafters unmöglich geworden, so hört dadurch seine Theilnahme an der Gesellschaft auf, soferne nicht mit Einwilligung der Gesellschafter ein anderer Beitrag von ihm substituirt wird.
第六十四條 社員ヨリ會社ニ貸付ケタル金額及契約上ノ供資額ヲ超エテ會社ノ爲メニ支出シタル費用ニ就キ該社員ハ其辨償ノ外百分ノ七ノ利足ヲ要求スルコトヲ得可シ又社員業務取扱ノ爲メ直接ニ受タル損失ニ就テモ亦其辨償ヲ要求スルコトヲ得ルモノトス
Art. 64. Für Darlehen, welche ein Gesellschafter der Gesellschaft macht, und für Auslagen, welche er über seinen schuldigen Beitrag für die Gesellschaft bestreitet, kann er, ausser der Rückerstattung, Zinsen im Betrage von 7 procent in Anspruch nehmen; auch kann er für Verluste, welche er unmittelbar durch seine Geschäftsführung erleidet, Entschädigung fordern.
第六十五條 社員負擔ノ供資額ヲ超エテ會社ニ供シタル勤勞ニ付テハ相當ノ報酬ヲ要求スルコトヲ得可シ
Art. 65. Für Dienste oder Arbeiten, welche ein Gesellschafter über seinen schuldigen Beitrag hinaus für die Gesellschaft leistet, kann er eine angemessene Vergütung fordern. Für die Bemühungen in der Geschäftsführung steht einem Gesellschafter nur dann ein Anspruch zu, wenn solches in dem Gesellschaftsvertrage ausdrücklich vereinbart ist.
業務取扱上ノ執勞ニ就テハ會社契約ニ明條アルトキニ限リ社員其報酬ヲ要求スルノ權利ヲ有スルモノトス
第六十六條 社員會社ノ爲メニ領收シタル金圓ヲ相當ノ時限ニ會社ニ交付セス或ハ社金ヲ自己ノ用ニ供シタルトキハ百分ノ七ノ利足ヲ會社ニ納付シ且如何ナル損害ヲモ辨償スルノ義務アルモノトス
Art. 66. Wenn ein Gesellschafter Gelder, welche er für die Gesellschaft einnimmt, nicht rechtzeitig an dieselbe abliefert, oder Gesellschaftsgelder für sich verwendet, ist er verpflichtet, dafür Zinsen im Betrage von 7 procent an die Gesellschaft zu entrichten und allenfallsigen Schadensersatz zu leisten.
第六十七條 社員契約ニ依リ會社ノ承諾ヲ得ルニアラスシテ自己ノ計算又ハ第三者營業ノ計算ヲ以テ會社ノ商業部內ニ屬スル取引ヲ爲シ或ハ此等ノ取引ニ參與スルトキハ該社員ヲ除名スルトモ又ハ其取引ヲ會社ノ計算ニ移ストモ會社ノ撰擇ニ在ルモノトス且會社ハ此兩樣ノ內何レノ塲合ニ在テモ損害ノ辨償ヲ要求スルコトヲ得可シ
Art. 67. Wenn ein Gesellschafter ohne vertragsmässige Einwilligung der Gesellschaft auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten Geschäfte treibt, welche in den Handelszweig der Gesellschaft gehören, oder sich an solchen Geschäften betheiligt, kann die Gesellschaft nach ihrer Wahl entweder ihn von der Gesellschaft ausschliessen, oder die Geschäfte auf ihre Rechnung übernehmen und in beiden Fällen Ersatz des ihr etwa verursachten Schadens fordern.
第六十八條 各社員會社ノ損益ヲ共分スル割合ハ契約ニ於テ定メサルトキハ供資ノ價額ニ應ス可シ
Art. 68. Der Antheil jedes Gesellschafters an dem Gewinn und Verlust der Gesellschaft steht, soforne nicht ein anderer Massstab im Vertrage vereinbart ist, im Verhältniss des Geldwerthes seiner Einlage. Ist der Geldwerth persönlicher Leistungen nicht im Vertrage bestimmt worden, so ist er im Streitfalle durch richterliche Entscheidung festzustellen.
勞力ノ價額ヲ契約中ニ定メサルトキ爭論ノ起リタル塲合ニ於テハ裁判上ノ判决ヲ以テ之ヲ確定ス可シ
第六十九條 一名又ハ數名ノ社員他ノ社員ヲ除斥シ自己ノミ利益ヲ受ルノ約定ハ無効トス之ニ反シ特殊ノ理由ニ依リ一二ノ社員損失ヲ免カルヽノ約定ハ其効ヲ有スルモノトス
Art. 69. Die Verabredung, dass ein oder mehrere Gesellschafter, mit Ausschluss der übrigen, allein den Gewinn erhalten sollen, ist ungültig, dagegen kann aus besonderen Gründen einzelnen Gesellschaftern die Befreiung von dem Verluste vertragsmässig gewährt werden.
第七十條 契約ニ定メタル供資ノ價額其差入ノ時ノ實價ニ超過スルコト甚シキトキハ何時ニテモ其價額ヲ不當トシテ異議スルコトヲ得可シ
Art. 70. Der vertragsmässig angenommene. Geld werth von Einlagen kann jeder Zeit als übertrieben ange fochten werden, wenn er den wirklichen Werth zur Zeit der Beitragsleistung erheblich überstieg.
社員會社ニ賣渡シ又ハ他ノ報酬ヲ受テ讓渡シ又ハ賣渡若クハ讓渡ニ於テ利益ヲ受タル物件勞力ニ就テモ亦同一ノ異議ヲ爲スコトヲ得可シ
Die gleiche Anfechtung ist zulässig in Bezug auf Sachen und Leistungen, die ein Gesellschafter an die Gesellschaft verkaufte oder gegen sonstige Vergütung überliess, oder an deren Verkauf oder Vergütung er einen Vortheil hatte.
第七十一條 社員業務ニ與ラサル者ニシテ業務ヲ爲シ或ハ會社ニ對シテ詐僞ヲ行ヒ或ハ會社ニ對シ甚シク主要ノ義務ヲ欠タルトキハ第五十六條ニ制定シタル責任ノ外尙該社員ヲ除名スルコトヲ得可シ
Art. 71. Ein Gesellschafter, welcher Acte der Geschäftsführung ungeachtet seines Ausschlusses von derselben vornimmt, oder gegen die Gesellschaft Betrug verübt, oder sonst seine wesentlichen Verpflichtungen gegen die Gesellschaft schwer verletzt, kann, ausser der in Art. 56 bezeichneten Verantwortlichkeit, von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
第七十二條 社員會社契約又ハ本條例ノ規定ニ據リ會社ノ爲メニ執行シタル各種ノ所業及取引ハ各社員ニ於テ其持分ノ割合ニ應シ之ヲ承認スルノ義務アルモノトス
Art. 72. Alle Handlungen und Geschäfte, welche ein Gesellschafter auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder der Bestimmungen dieses Gesetzbuches für die Gesellschaft vornimmt, sind alle Gesellschafter unter sich im Verhältniss ihres Gesellschaftsantheils anzuerkennen ver pflichtet.
第四節 社員ノ第三者ニ對スル權利義務
§. 4. Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber dritten Personen.
第七十三條 社員ノ所業及取引ニ依リテ會社ニ得タル第三者ニ對スル權利ハ業務ニ參與セサルコトヲ登記及廣告セサル各社員裁判上ト裁判外トヲ論セス其範圍ヲ盡シテ之ヲ主張シ又其權利ヲ處分スルコトヲ得可シ
Art. 73. Die Rechte, welche eine Collectivgesell schaft durch die Handlungen und Geschäfte ihrer Mitglieder gegen dritte Personen erwirbt, kann jeder Gesellschafter, dessen Ausschluss von der Geschäftsführung nicht registrirt und öffentlich bekannt gemacht wurde, im vollen Umfange sowohl aussergerichtlich als gerichtlich geltend machen und darüber rechtsgültig verfügen.
第七十四條 前條ニ等シク第三者ニ對スル會社ノ義務ハ第三者ヨリ代理權利アル何レノ社員ニ對シテモ裁判上ト裁判外トヲ論セス其範圍ヲ盡シテ之ヲ履行セシムルコトヲ得可シ
Art. 74. Ebenso können die Verpflichtungen der Gesellschaft gegen dritte Personen von diesen gegen jeden vertretungsberechtigten Gesellschafter gerichtlich und aussergerichtlich im vollen Umfang geltend gemacht werden,
第七十五條 會社ハ公ニ業務擔當ヲ除カレサル社員ノ會社ノ爲メニ明言シテ爲シ又ハ事情會社ノ爲メニ爲シタルモノト看認ム可キ總テノ所業及取引ヨリ直接ニ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 75. Die Collectivgesellschaft wird durch alle Handlungen und Geschäfte, welche ein von der Geschäftsführung nicht öffentlich ausgeschlossener Gesellschafter für die Gesellschaft ausdrücklich oder den Umständen nach vornimmt, unmittelbar berechtigt und verpflichtet.
第七十六條 會社契約又ハ其他ノ約定ヲ以テ業務擔當社員ノ代理權利ノ範圍ニ制限ヲ立ルモ其制限ハ第三者ニ對シテ無効トス
Art. 76. Eine Beschränkung des Umfanges der Vertretungsbefugnisse der geschäftsführenden Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag oder durch sonstige Vereinbarung ist gegen dritte Personen ohne Wirkung.
第七十七條 會社ノ負債ニ對シテハ先ツ會社ノ財產之ニ當リ次テ社員各箇ノ全財產ヲ以テ負債ノ全額ニ當ルモノトス
Art. 77. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet zunächst das Gesellschaftsvermögen und sodann jeder Gesellschafter zu ihrem ganzen Betrag mit seinem ganzen Vermögen.
第七十八條 社員ニアラスシテ其氏名ヲ社名ニ表出シ又ハ業務ニ參與スル者及供資ノ義務ヲ一定セスシテ社員タル者ノ權利ヲ有シ義務ヲ負フ者ハ其氏名ヲ登記廣告セサルモ前條ノ責任ヲ負フ可キモノトス
Art. 78. Dieser Haftung unterliegen auch diejenigen, welche, ohne Gesellschafter zu sein, ihren Namen in der Firma der Gesellschaft erscheinen lassen, oder an der Geschäftsführung sich betheiligen, sowie diejenigen, welche ohne ihre Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage zu beschränken, an den Rechten und Pflichten der Gesellschafter Theil nehmen, obgleich ihre Namen nicht registrirt und bekannt gemacht worden sind.
第七十九條 商業助手又ハ代辨者ニシテ給料ノ全部又ハ一部ヲ一定或ハ不定ノ利益配當ノ部合ニ依テ定メタル者ハ前條ノ者ト同視ス可カラス
Art. 79. Als solche Gesellschafter sind nicht anzusehen diejenigen, welche in einem Handelsgewerbe als Gehülfen oder Procuristen angestellt sind und deren Lohn ganz oder theilweise in einem festen oder wechselnden Gewinn antheile bedungen ist.
第八十條 新ニ加入スル社員ハ社員ノ間又ハ會社ニ對スル債主トノ契約ニ因テ他ニ取極アルニアラサレハ其加入ノ時期ヨリ以後ニ生シタル會社義務ニ限リ責任ヲ負フモノトス
Art. 80. Neu eintretende Gesellschafter haften, soweit nicht etwas anderes vertragsmässig zwischen den Gesellschaftern oder mit Gesellschaftsgläubigern festgesetzt ist, nur für diejenigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft, welche von dem Zeitpunkt ihres Eintrittes an entstanden sind. Einer solchen vertragsmässigen Festsetzung ist die einfache Anerkennung früherer Verbindlichkeiten oder die Benützung von dagegen erworbenen Gesellschaftssachen nicht gleich zu achten.
單ニ舊來ノ負債ヲ認知シ又ハ其負債ニ依テ得タル會社ノ物件ヲ使用スルノミヲ以テ右契約上ノ取極ト同視ス可カラス
第八十一條 新ニ加入シタル社員以前ノ取引ヨリ生スル利益ノ配當ヲ受ルトキハ其取引ノ爲メ自ラ第三者ニ對シ責任ヲ負ハサル可カラス
Art. 81. Wenn neu eintretende Mitglieder an dem Gewinne aus früheren Geschäften Antheil haben, sind sie dadurch von selbst für diese Geschäfte dritten Personen haftbar.
第八十二條 會社財產ハ其分配前ニ於テハ會社義務履行ノ爲メニアラサレハ要求ニ當ルコトヲ得ス伹其差入前之ニ對シ既ニ第三者ノ爲メニ權利ノ存立スルトキハ此限ニ在ラス
Art. 82. Das Gesellschaftvermögen kann vor seiner Theilung nur zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen werden, soferne nicht schon vor ihrer Einbringung Rechte zu Gunsten dritter Personen daran constituirt worden sind.
第八十三條 社員自己ノ債主ニ對シ會社財產中ノ持分ヲ以テ其義務ニ充ツルコトヲ得ルハ會社ノ承諾ヲ得スシテ引出スコトヲ得ル部分ニ限ル可シ
Art. 83. Den Gläubigern eines Gesellschafters ist dessen Antheil am Gesellschaftsvermögen insoweit verhaftet, als derselbe ohne Zustimmung der Gesellschaft herausgezogen werden kann.
第八十四條 會社ニ對スル負債ト社員ニ對スル要求ト又ハ會社ニ對スル要求ト社員ニ對スル負債トノ抵塡ハ會社財產分配前ニ在テハ之ヲ爲スコトヲ許サス
Art. 84. Die Compensation zwischen Schulden gegen die Gesellschaft und Forderungen gegen einen Gesellschafter, und umgekehrt, ist vor der Theilung des Gesellschaftsvermögens nicht gestattet.
第八十五條 任意ニ爲シタル社員持分ノ减少又ハ引取ニ依テ會社ノ債主會社財產ヨリノ辨償ヲ减少セラレ又ハ支障セラレタルトキハ該債主ハ之ヲ知リ得タル後一年以內ニ異議ヲ申立ルコトヲ得可シ伹異議ノ効果ハ其减少又ハ引取ノ嘗テアラサリシモノト見做スニアリトス
Art. 85. Die freiwillige Verminderung oder Zurückziehung des Gesellschaftsantheiles eines Gesellschafters kann von den Gesellschaftsgläubigern binnen Jahresfrist nach erlangter Kenntnissnahme angefochten werden, wenn deren Befriedigung aus dem Gesellschaftsvermögen dadurch gemindert oder erschwert worden ist, mit der Wirkung, dass die Verminderung oder Zurückziehung, insoweit letzteres der Fall ist, als nicht geschehen angesehen wird.
第五節 社員ノ別離
§. 5. Ausscheiden einzelner Gesellschafter.
第八十六條 社員除名セラルヽノ外別離スル塲合ハ左ノ如シ
Art. 86. Einzelne Gesellschafter scheiden, ausser dem Falle ihres Ausschlusses, aus der Gesellschaft aus:
一 任意ノ退去」會社契約ノ無定期又ハ終身ナル時又ハ契約ニ定期アルニ於テハ會社ノ承諾ヲ得タル時
二 死亡」嗣員トナル權利承繼者ナキ時
三 獨立權ノ消失」別段ノ契約ナキ時
四 破產
五 商業ヲ爲ス能力ヲ失フタル事(第七條)
1. durch freiwilligen Austritt, wenn der Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit oder auf Lebens zeit eingegangen wurde, oder wenn auf bestimmte Zeit, mit Zustimmung der Gesellschaft ;
2. durch den Tod, soferne nicht die etwaigen Rechtsnachfolger an ihre Stelle treten (Art. 46);
3. durch den Verlust der Selbständigkeit, wenn nicht ein anderes verabredet wird;
4. durch den Bankerott;
5. durch den Verlust der Fähigkeit zum Betrieb eines Handelsgewerbes.
第八十七條 社員別離スル每ニ其別離ノ事ト其理由トヲ七日內ニ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ廣告ス可シ之ヲ爲サヽル者ハ第三十三條ノ罰金ニ處セラル可シ
Art. 87. Jedes Ausscheiden einer Gesellschafter und der Grund derselben ist bei Vermeidung der in Art. 33 ange drohten Strafe binnen 7 Tagen in das Handelsregister ein zutragen und öffentlich bekannt zu machen.
第八十八條 任意ノ退去(第八十六條)ハ別段ノ約定アルニアラサレハ六ケ月前ニ預告シタル後事務年度ノ末ニ限ル可シ伹至急退去ス可キ重要ノ事由アルトキハ此限ニ在ラス
Art. 88. Der freiwillige Austritt (Art. 86) kann vorbehaltlich anderweitiger Verabredung nur erfolgen am Schlusse eines Geschäftsjahres nach vorhergegangener sechs monatlicher Aufkündigung, soferne nicht wichtige Gründe für schleunigeren Austritt vorliegen.
第八十九條 社員ノ別離ノ爲メニ會社自ラ解散ニ至ルモノニ非ス
Art. 89. Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat an sich die Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge.
第九十條 別離シタル社員ハ別離前ニ屬スル取引ニ就テ其持分ニ對シ會社トノ關係アルノ外別離ノ時ヨリ會社ノ取引及ヒ權利義務ニ加ハラサルモノトス
Art. 90. Ein ausgeschiedener Gesellschafter ist von dem Zeitpunkte seines Ausscheidens an den Geschäften, sowie an den Rechten und Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr betheiligt, ausgenommen soweit es sich gegenüber der Gesellschaft um seinen Vermögensantheil an Geschäften handelt, die aus der Zeit vor seinem Ausscheiden herrühren.
第九十一條 別離シタル社員ヘノ支拂ノ爲メ特ニ精算書ヲ製シ本員ノ加リタル取引ノ結了シタルモノ丈ケハ其精算書ニ據リ會社財產中ノ持分ヲ其別離ノ時ノ額ヲ以テ遲延ナク其社員又ハ權利承繼者ニ拂渡ス可シ
Art. 91. Dem ausscheidenden Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger ist auf Grund einer zu diesem Zwecke anzufertigenden Bilanz sein Antheil am Gesellschaftsvermögen in dem Betrage, in dem er sich zur Zeit des Ansscheidens befindet, ohne Verzug hinauszuzahlen, soweit die Geschäfte, an denen er betheiligt ist, beendigt oder abgewickelt sind.
第九十二條 會社財產中ノ持分ヲ拂渡スハ其持分ニ相當スル會社義務ヲ除キタル餘分ニ限ル可シ
Art. 92. Die Auszahlung eines Gesellschaftsantheiles kann nur insoweit erfolgen, als er nicht durch die auf ihn fallenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschmälert ist.
第九十三條 會社財產ノ持分高ノ現價ハ別段ノ約定アルニアラサレハ供資ノ何種類タリシニ拘ハラス必ス貨幣ニテ之ヲ拂渡ス可シ
Art. 93. Der active Werth des Gesellschaftsantheiles wird, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nur in Geld ausbezahlt, gleichviel in welcher Beschaffenheit und Art der Beitrag des Gesellschafters geleistet wurde.
社員ノ勤勞ハ其別離ト共ニ終止シ償却ヲ要求スルコトヲ得ス又社員ノ別離ト共ニ終止スル物件ノ使用權利(第六十條)ニ付テモ亦同シ伹會社ノ失錯ニ依テ物件ノ損傷シタルトキハ此限ニアラス
Für persönliche Dienste und Arbeiten, deren Verrichtung mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aufhört, kann eine Rückerstattung nicht gefordert werden; ebenso wenig für den blossen Gebrauch von Sachen, der mit dem Aus scheiden aufhört (Art. 60), ausgenommen soweit die Sachen durch die Schuld der Gesellschaft verschlechtert worden sind.
第九十四條 別離シタル社員會社ノ義務ニ對スル責任(第七十七條)ノ期滿免除ハ別離後一ケ年トス
Art. 94. Die Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Art. 77) verjährt binnen Jahresfrist nach seinem Ausscheiden.
第六節 會社ノ解散
§. 6. Auflösung der Gesellschaft.
第九十五條 會社ハ左ノ事項ニ據テ解散スルモノトス
Art. 95. Eine Collectivgesellschaft wird aufgelöst.
一 會社存立期限ノ終リ
二 會社契約ニ定メタル解散事由ノ到來
三 總社員四分三以上同意ノ决定
四 會社ノ破產
五 裁判上ノ處分
1) durch Ablauf der Zeit, für deren Dauer sie errichtet wurde;
2) durch den Eintritt der Umstände, an welche ausser dem durch den Gesellschaftsvertrag die Auflösung geknüpft wurde;
3) durch den Beschluss von mindestens drei Viertheilen aller Gesellschafter;
4) durch Bankerott der Gesellschaft;
5) durch richterliche Verfügung.
第九十六條 會社仕拂ヲ停止シタル時ハ破產シタルモノトス
Art. 96. Eine Gesellschaft befindet sich im Bankerott, wenn sie ihre Zahlungen einstellt.
第九十七條 會社反法ノ事業又ハ公ケノ秩序及ヒ風教ヲ紊亂ス可キ事業ヲ營ムトキ又ハ會社ノ目的ヲ達スルコト能ハス若クハ會社ノ地位ヲ維持スル能ハサルニ至リ或社員ヲ除名スルモ尙之ヲ排除シ得サル事由ヲ以テ社員一名又ハ數名ヨリ解散ヲ發議スルトキハ裁判上ノ處分ヲ以テ會社ヲ解散セシムルコトヲ得可シ
Art. 97. Durch richterliche Verfügung kann eine Gesellschaft aufgelöst werden, wenn sie ungesetzliche oder der öffentlichen Ordnung und Moral widersprechende Zwecke verfolgt, oder wenn die Auflösung von einem oder mehreren Gesellschaftern aus solchen Gründen beantragt wird, welche die Erfüllung des Zweckes der Gesellschaft oder welche die Aufrechthaltung des Gesellschaftsverhältnisses unmöglich machen und durch den Ausschluss einzel ner Gesellschafter nicht beseitigt werden können.
第九十八條 第九十五條中第一項ヨリ第三項ニ記載シタル塲合ニ於テハ恊議ノ上總社員又ハ其一部社員ニ於テ該會社ヲ保續スルコトヲ得可シ然ルトキハ其保續ニ加ハラサル社員ハ退社々員(自第八十六條至第九十四條)トシテ之ヲ取扱フ可シ
Art. 98. In den im Art. 95 Ziffer 1 - 3 bezeichneten Fällen kann die Gesellschaft nach Uebereinkunft durch sämmtliche Gesellschafter oder einen Theil derselben fort gesetzt werden, und sind die etwa wegfallenden Gesellschafter alsdann als ausscheidende (Art. 86-94) zu behandeln.
第九十九條 會社ノ解散ハ其年月日、事由(第九十五條)及撰任シタル淸算人(第百一條)ノ氏名ヲ付シテ之ヲ七日以內ニ商業登錄簿ニ登記シ且公告スヘシ之ヲ爲サヽル者ハ第三十三條ノ罰金ニ處セラル可シ
Art. 99. Die Auflösung der Gesellschaft ist mit Angabe des Datums, des Grundes (Art. 95) und der ernannten Liquidatoren (Art. 101) bei Vermeidung der im Art. 33 angedrohten Strafe binnen 7 Tagen in das Handelsregister einzutragen und öffentlich bekannt zu machen.
第百條 會社ハ解散ニ依テ終ルモノトス會社ノ營業ハ一切之ト共ニ停止シ會社ノ財產ハ破產ノ塲合ノ外持分ニ應シテ各社員ニ分配ス可シ
Art. 100. Durch die Auflösung wird das Gesell schaftsverhältniss beendigt; aller Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ist einzustellen und das Gesellschaftsvermögen, ausser dem Falle des Bankerotts, unter die Gesellschafter im Verhältniss ihrer Antheilsrechte zu vertheilen.
第百一條 財產分配ノ目的ヲ以テ社員ハ其多數决ニ依リ一名又ハ數名ノ淸算人ヲ撰定ス可シ淸算人ハ殘務ヲ結了シ會社ノ義務ヲ履行シ未納ノ貸方ヲ收納シ現存ノ財產ニ屬スル物件ヲ賣却スルノ任アルモノトス淸算人此目的ヲ超ヘテ營業ヲ保續シ又ハ新ニ取引ヲ爲スコトヲ許サス
Art. 101. Für den Zweck der Theilung haben die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss einen oder mehrere Liquidatoren zu ernennen, welche ermächtigt sind, die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, die ausstehenden Forderungen der selben einzuziehen und die vorhandenen Vermögensgegenstände zu verkaufen. Die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes und die Eingehung neuer Geschäfte über diesen Zweck hinaus ist den Liquidatoren nicht gestattet.
第百二條 淸算人ニ屬スル擔任ハ社員之ヲ制限スルコトヲ得ス伹重要ナル理由ニ依リ社員ノ申立タルトキハ裁判上ノ處分ヲ以テ其任ヲ解クコトヲ得可シ
Art. 102. Der den Liquidatoren ertheilte Auftrag kann von den Gesellschaftern nicht beschränkt und nur auf deren Antrag aus wichtigen Gründen durch richterliche Verfügung widerrufen werden.
第百三條 淸算人ハ其擔任ノ事務ヲ結了シタルトキハ直チニ又事情ニ依リテハ年々計算書ヲ社員ニ呈示シ且支障ナキ現在ノ資產ヲ遲延ナク社員ニ分配ス可シ
Art. 103. Die Liquidatoren haben nach Erfüllung ihres Auftrages oder je nach den Umständen alljährlich den Gesellschaftern Rechnung zu legen, und die frei werdenden Activbestände ohne Verzug unter dieselben zu vertheilen.
第百四條 社員ニ分配スルモノハ會社ノ全負債ヲ淸完シタル後殘存セル財產ニ限ル可シ
Art. 104. Gegenstand der Vertheilung unter die Gesellschafter ist nur das nach Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft übrig bleibende Gesellschaftsvermögen.
第百五條 各社員ハ他ノ約定アルニアラサレハ其持分ノ拂渡ヲ之ニ相當スル金額ニテ要求ス可シ
Art. 105. Jeder Gesellschafter hat, soferne nichts anderes verabredet ist, nur auf Entrichtung seines Antheils in einer dem Werth desselben entsprechenden Geldsumme Anspruch.
第百六條 解散シタル會社ノ商業帳簿及其他ノ書類ハ法律上ノ規定(第二十六條)ニ從ヒ會社ノ决議ヲ以テ之ヲ取扱フ可シ
Art. 106. Ueber die Handelsbücher und sonstigen Papiere der aufgelösten Gesellschaft ist durch Gesellschaftsbeschluss nach gesetzlicher Vorschrift (Art. 26.) Verfügung zu treffen.
第百七條 分配又ハ之ニ牽連スル事件ニ就テ社員相互ノ間又ハ社員ト淸算人トノ間ニ爭論ノ起ルトキハ裁判上ノ判决ヲ以テ之ヲ處理ス可シ
Art. 107. Wenn aus Anlass der Theilung oder der damit verbundenen Geschäfte zwischen den Gesellschaftern oder zwischen diesen und den Liquidatoren Streit entsteht, ist derselbe durch richterliche Entscheidung zu erledigen.
第百八條 會社ノ負債ニ對スル社員自己ノ責任ノ期滿免除ハ其負債ニ對シ五ケ年ヨリ短キ期滿免除期限ノ定メナキトキニ限リ會社解散後五ケ年トス伹未タ分配セサル會社財產ノ現在スルモノニ對シ債主ヨリ要求ヲナシタルトキハ此限ニ在ラス
Art. 108. Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjährt mit dem Ablauf von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Auflösung, soferne für diese Verbindlichkeiten keine kürzere Verjährungsfrist besteht, ausgenommen, wenn ein Gläubiger noch ungetheiltes Gesellschaftsvermögen in Anspruch nimmt.
第四款 合資會社
Cap. IV. Von der Commandit Gesellschaft.
第百九條 社員ノ責任其一名又ハ數名ニ對シ別段ノ契約アルニアラサレハ供資トナシタル金圓又ハ有價物件ノ額ニ限ル會社ヲ合資會社トス
Art. 109. Eine Handelsgesellschaft, in welcher die Gesellschafter, soferne für einen oder mehrere derselben nichts anderes vertragsmässig bestimmt ist, nur mit einem festen Vermögensbeitrage von Geld oder geldwerthen Gegen ständen haften, ist eine Commandit-Gesellschaft.
合資會社ハ社員十五名ヲ超ルコトヲ得ス
Eine Commandit-Gesellschaft kann nicht mehr als 15 Mitglieder haben.
第百十條 合名會社ノ條則本款ニ於テ別ニ規定ナキモノハ合資會社ニモ亦之ヲ適用ス可シ
Art. 110. Die Bestimmungen über Collectivgesell schaften finden, soferne in dem gegenwärtigen Capitel nichts anders verordnet ist, auch auf Commandit-Gesellschaften Anwendung.
第百十一條 合資會社ハ登記及ヒ公告中第三十九條ニ揭クルモノヽ外尙ホ左ノ件々ヲ列記ス可シ
Art. 111. Im Falle einer Commandit-Gesellschaft muss die Registrirung und Publicirung ausser den im Art. 39 bezeichneten Punkten noch enthalten:
一 會社資本ノ總額
二 金額ニ引直シタル各社員ノ供資高
三 責任無限社員アルトキハ其氏名住所
四 業務擔當社員又ハ取締役ノ責任ノ有限若クハ無限(第百二十一條)
1. die Gesammtsumme des Gesellschaftscapitals;
2. die Höhe des Vermögensbeitrages jedes Gesellschafters nach seinem Geldwerthe ;
3. Namen, Vornamen und Wohnort der un beschränkt haftenden Gesellschafter, wenn solche vorhanden sind;
4. die Angabe, ob die geschäftsführenden Mitglieder oder Directoren beschränkt oder unbeschränkt haften (Art. 121).
第百十二條 合資會社ノ社名ニハ責任有限社員ノ氏名ヲ用フルコトヲ得ス且該社名ニハ必ス合資會社ノ語ヲ加フ可シ
Art. 112. In die Firma einer Commandit-Gesell schaft darf der Name von Theilhabern, deren Haftbarkeit nur eine beschränkte ist, nicht aufgenommen, und muss ihr in jedem Falle die Bezeichnung als Commandit-Gesellschaft hinzugefügt werden.
氏名ヲ社名ニ加ヘタルトキハ其社員ハ之レカ爲メ會社ノ負債ニ對シ自己ノ財產ヲ以テ其責ヲ負ハサル可カラス
Wenn der Name eines Gesellschafters in der Firma steht, haftet derselbe dadurch von selbst persönlich und un beschränkt, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
第百十三條 合資會社ノ社員ハ一己ノ計算又ハ他人ト共同ニテ會社營業ト同種類又ハ異種類ノ商業取引、起業又ハ營業ヲ爲スコトヲ得可シ
Art. 113. Die Mitglieder einer Commandit-Gesell schaft können Handelsgeschäfte, Unternehmungen oder Gewerbe gleicher oder verschiedener Art auf eigene Rechnung oder in Gemeinschaft mit Anderen betreiben.
第百十四條 契約ニ於テ他ノ取極アルニアラサレハ各社員ハ同等ニ會社ヲ代表スルノ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 114. Zur Vertretung der Gesellschaft sind, soferne der Vertrag nichts anderes bestimmt, alle Gesellschafter gleichmässig berechtigt und verpflichtet.
第百十五條 合資會社設立ノ時社員三名ヲ超ルトキハ直ニ會社契約ヲ以テ社員中ヨリ一名又ハ數名ノ取締役ヲ撰定ス可シ設立後三名以上ニ至リタルトキハ會社ノ决議ヲ以テ之ヲ爲ス可シ
Art. 115. Wenn die Gesellschaft aus mehr als 3 Personen besteht, muss sie einen oder mehrere Gesellschafter zu Directoren ernennen, entweder sofort im Gesellschafts vertrage oder, wenn ein solcher Fall später eintritt, durch Gesellschaftsbeschluss.
取締役數名ヲ撰定シタルトキハ取締役各自ニテ會社ノ爲メニ業務ヲ取扱フコトヲ得ル歟又ハ其中數名又ハ總員共同ニアラサレハ之ヲ取扱フコトヲ得サル歟ヲ之ト共ニ取極ム可シ
Wenn mehrere Directoren ernannt werden, ist gleich zeitig zu bestimmen, ob jeder für sich allein oder nur mehrere oder alle zusammen für die Gesellschaft handeln können.
第百十六條 業務擔當者又ハ取締役ハ裁判上ト裁判外トノ事件タルニ抅ハラス總テ會社ヲ代表スルノ權利ヲ專有スル者トス伹會社契約中ノ規定及ヒ會社ノ决議ヲ遵守セサル可カラス
Art. 116. Die Geschäftsführer oder Directoren haben das ausschliessliche Recht der Vertretung der Gesellschaft in allen ihren gerichtlichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten, sind jedoch an die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die etwaigen Beschlüsse der Gesellschaft gebunden.
第百十七條 第百十五條第百十六條ニ記載シタル業務擔當者又ハ取締役ノ代表權利ノ制限ハ善意ヲ以テ之レト取引ヲ爲シタル第三者ニ對シテハ無効トス
Art. 117. Die in den Artikeln 115 und 116 enthaltenen Beschränkungen der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer oder Directoren sind gegenüber dritten Personen, welche mit denselben in gutem Glauben Geschäfte eingehen, ohne Wirkung.
第百十八條 社員ハ會社ノ承諾ヲ以テノミ持分ヲ他人ニ讓與スルコトヲ得可シ讓與シタルトキハ讓與者ハ別離社員ト視做シ讓受人ハ前社員ノ會社ニ係ル諸般ノ權利義務ヲ繼承スル者トス
Art. 118. Ein Gesellschafter kann seinen Gesell schaftsantheil nur mit Zustimmung der Geselischaft an einen Anderen abtreten. Wird die Abtretung genehmigt, so ist der Abtretende als ausgeschieden zu betrachten und der Erwerber tritt in alle gesellschaftlichen Rechte und Pflichten derselben ein.
第百十九條 業務擔當ノ任アル社員又ハ取締役ニ撰ハレタル社員ノ所業ニ因テノミ會社ハ權利ヲ有シ義務ヲ負フモノトス
Art. 119. Durch die Handlungen der zur Geschäftsführung berechtigten oder zu Directoren ernannten Gesellschafter wird die Gesellschaft allein berechtigt und ver pflichtet.
第百二十條 會社ノ負債ニ對シテハ會社財產及ヒ責任無限社員自己ノ全財產ヲ以テ之ニ充ツ可シ但社員未納ノ供資アルトキハ其供資亦之ニ充ツ可キモノトス
Art. 120. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet zuerst das Gesellschaftsvermögen und sodann die Gesellschafter, soweit dieselben ihren Beitrag nicht an die Gesellschaft entrichtet haben, oder welche persönlich und unbeschränkt haftbar sind.
第百二十一條 業務擔當社員又ハ取締役其業務取扱中ニ生シタル會社ノ負債ニシテ會社ノ財產ヲ以テ債主ヘ辨償シ得サル分ハ其總員若クハ其中幾員各箇ノ全財產ヲ以テ之ニ充ツ可シトノコトヲ會社契約又ハ會社ノ决議ニ依テ取極ムルコトヲ得可シ
Art. 121. Es kann im Gesellschaftsvertrage oder durch Gesellschaftsbeschluss bestimmt werden, dass die geschäftsführenden Mitglieder oder Directoren, sämmtlich oder einzelne derselben, mit ihrem persönlichen Vermögen ungetheilt für die während ihrer Geschäftsführung entstandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, soweit das Gesellschaftsvermögen nicht zur Befriedigung von Gläubigern ausreicht.
第百二十二條 前條ニ記載シタル無限責任ノ期滿免除ハ業務擔當者又ハ取締役ノ解任後一ケ年トス其解任ト共ニ退去スルト否トヲ問ハス
Art. 122. Die in dem vorhergehenden Artikel be zeichnete unbeschränkte Haftung verjährt, wenn ein Geschäftsführer oder Director von seinem Amte abtritt, gleich viel ob damit sein Austritt aus der Gesellschaft verbunden ist oder nicht, mit dem Ablauf eines Jahres nach jenem Zeitpunkt.
第百二十三條 各社員ハ業務ヲ擔當セサル者ト雖モ何時ニテモ業務ノ實况及効果ヲ質シ業務ヲ監シ意見ヲ陳シ幷ニ商業帳簿及其他會社ノ書類ヲ撿閱スルノ權アルモノトス
Art. 123. Jeder, auch nicht geschäftsführende Gesellschafter hat das Recht, jederzeit von dem Gange und den Ergebnissen der Geschäfte Kenntnisz zu nehmen, dieselben zu überwachen und desfallsige Anträge zu stellen, sowie die Handelsbücher und sonstigen Papiere der Gesellschaft einzusehen und zu prüfen.
第百二十四條 業務擔當社員又ハ取締役ハ少クトモ年々一回總集會ヲ開ク可シ其他社員四分ノ一ノ申立アルトキハ總社員ヲ招集ス可シ凡集會ヲ開クニハ其目的ト事項トヲ示サヽル可カラス
Art. 124. Wenn Geschäftsführer oder Directoren ernannt sind, haben dieselben mindestens einmal in jedem Jahre, und ausserdem auf den Antrag von der Gesellschafter sämmtliche Gesellschafter zu einer Versammlung unter Angabe des Zweckes und Gegenstandes derselben zu berufen.
第百二十五條 各年會ハ事務年度ノ終リタル後直ニ之ヲ開キ前年度ノ業務及ヒ其効果ノ詳明ナル記錄幷ニ整備シタル貸借對照表ヲ社員ニ示シテ撿查認定ヲ請フ可シ其記錄及對照表ハ遲クトモ集會ノ十四日前ニ各社員ニ送付ス可シ其認定ス可キト否トハ出席社員ノ多數决ニ依ル可シ
Art. 125. In jeder Jahresversammlung, welche im mer unmittelbar nach dem Schluss des Geschäftsjahres stattfinden soll, ist den Gesellschaftern ein vollständiger Ausweis über die Geschäfte und Geschäftsergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres sowie eine ordnungsmässig gefertigte Vermögensbilanz zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der Ausweis und die Bilanz müssen jedem Gesellschafter mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstage zugestellt werden. Ueber die Genehmigung entscheidet der Mehrheitsbeschluss der erschienenen Gesellschafter.
第百二十六條 會社前條記載外ノ事項ニ付キ决議ヲ要スルトキハ其事項ヲ集會ノ當日ヨリ少クトモ十四日以前ニ各社員ニ通知ス可シ其多數决ハ總社員過半數ノ出席ニ於テ爲シタルモノニシテ其後十四日ヲ過キ再ヒ集會ヲ開キ其出席人員ノ多數ニ依リ認定セラレタルモノニ限リ各社員ニ對シ効力アルモノトス
Art. 126. Wenn über andere als die in dem vorher gehenden Artikel bezeichneten Gegenstände die Gesellschaft Beschluss fassen soll, müssen dieselben mindestens 14 Tage vor dem für die Versammlung angesetzten Tage jedem Gesellschafter mitgetheilt werden. Ein hierüber in der Versammlung gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Gesellschafter bindend, wenn die Hälfte aller Gesellschafter in der Versammlung anwesend war und der Beschluss in einer 14 Tage später stattfindender zweiten Versammlung von der Mehrheit der daselbst Erschienenen bestätigt wird.
第百二十七條 供資ニ對スル利足又ハ益金ハ損失ニ依テ供資ニ减額アル間ハ之ヲ計算スルコトヲ得ス又何レノ社員ヘモ拂渡スコトアル可カラス此規定ト牴觸スル會社契約ノ條款又ハ决議ハ無効トス然レトモ既ニ正當ニ拂渡シタル利足又ハ益金ハ爾後ノ損失ヲ補フ爲メニ其返還ヲ要求スルコトヲ得ス
Art. 127. Zinsen oder Dividenden dürfen nicht berechnet und an keinen Gesellschafter ausbezahlt werden, solange dessen Vermögensbeitrag durch Verluste gemindert ist. Eine dieser Vorschrift widersprechende Vertragsbestimmung oder Beschlussfassung der Gesellschaft ist ungültig. Jedoch können früher rechtmässig ausbezahlte Zinsen oder Dividenden zur Deckung späterer Verluste nicht zurückgefordert werden.
第百二十八條 社員三名ヲ超ユル會社ニ在テハ社員四分三ノ多數ニ依テ會社契約ノ變更ヲ决議スルコトヲ得可シ此ノ塲合ニ於テハ不同意ノ社員ハ假令反對ノ契約條款アルモ直ニ退去スルノ權アルモノトス
Art. 128. Wenn die Gesellschaft aus mehr als 3 Mitgliedern besteht, können Abänderungen des Gesellschaftsvertrages durch eine Mehrheit von der Mitgliedern beschlossen werden, es steht jedoch in solchem Falle den nicht zustimmenden Gesellschaftern, entgegenstehender Vertragsbestimmungen ungeachtet, das Recht des sofortigen Austrittes zu.
第五款 株式會社
Cap. V. Von der Actiengesellschaft.
第一節 總則
§. 1. Allgemeine Bestimmungen.
第百二十九條 七人ヨリ少カラサル商社ニシテ其資本ヲ一定平等ノ額ニ分チ移轉シ得可キモノ(株券)トシ其加入者(株主)商社ヲ代表セサルモノヲ株式會社ト爲ス
Art. 129. Eine Handelsgesellschaft von nicht wenig er als 7 Personen, deren Capital in feste gleiche Antheile in verkehrsfähiger Form (Actien) getheilt ist und welche von ihren Mitgliedern (Actionären) nicht vertreten wird, ist eine Actiengesellschaft.
第百三十條 株式會社ハ商ヒノ取引ヲ以テ目的トセスト雖トモ商社ト視做ス可シ
Art. 130. Eine Actiengesellschaft ist als Handelsgesellschaft anzusehen, auch wenn ihr Zweck nicht auf den Betrieb von Handelsgeschäften gerichtet ist.
第百三十一條 株式會社ノ負債ニ對シ第百七十九條ヲ適用スルモノヽ外會社財產ノミ之ニ當ルモノトス
Art. 131. Für die Verbindlichkeiten einer Actien gesellschaft haftet, soferne nicht die Art. 179. 235-237 Anwendung finden, ausschliessiich das Gesellschaftsvermögen.
第二節 株式會社ノ發起及設立
§. 2. Gründung und Errichtung der Actiengesellschaft.
第百三十二條 株式會社ハ四人ヨリ少カラサル人員ニ非サレハ發起スルコトヲ得ス
Art. 132. Eine Actiengesellschaft kann von nicht weniger als 4 Personen gegründet werden.
第百三十三條 發起人ハ會社ノ起業目論見書及假定款ヲ立案シテ各自之ニ署名ス可シ其署名ハ裁判所又ハ公證人ノ公證ヲ受ク可シ此假定款ハ本條例ノ規定ト矛盾スルコトヲ得ス
Art. 133. Die Gründer müssen den Prospect und das vorläufige Statut der Gesellschaft entwerfen und jeder mit seinem Namen unterschreiben. Die Namensunterschriften sind gerichtlich oder notariell zu beglaubigen. Das Statut darf den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht widersprechen.
第百三十四條 起業目論見書ニハ左ノ件々ヲ記載ス可シ
Art. 134. Der Prospect muss folgende Punkte ent halten:
一 社名
二 會社ノ住所
三 起業ノ目的及理由
四 株式會社ナル事
五 會社資本ノ總額幷ニ總株數及一株ノ金額
六 會社資本使用ノ槪算
七 發起人ノ氏名住所及各發起人ニ於テ引受ク可キ株數
八 株主記名ノ際直チニ各株ニ付拂ハシム可キ金額アルトキハ其金額
九 裁判所又ハ公證人ノ公證ヲ受ケタル發起人ノ署名書
1. die Firma der Gesellschaft;
2. den Wohnsitz der Gesellschaft;
3. den Zweck und die Motive des Unternehmens;
4. die Erwähnung, dass die Gesellschaft eine Actiengesellschaft sein soll;
5. die Gesammtsumme des Gesellschaftscapitals, sowie die Gesammtzahl und den Betrag der einzelnen Actien;
6. die allgemeine Berechnung der Verwendung des Gesellschaftscapitals;
7. die Namen und Wohnorte der Gründer und den Betrag der von jedem derselben übernommenen Actien;
8. den Betrag, welcher sofort bei der Zeichnung auf jede Actie zu entrichten ist, wenn ein solcher erfordert wird;
9. die Unterschriften der Gründer mit der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung.
第百三十五條 株式會社ハ地方廳ヲ經由シテ起業目論見書及假定款ヲ主務ノ省ニ差出シテ其發起ノ認可(第十一條)ヲ請フ可シ
Art. 135. Die Erlaubniss zur Gründung muss unter Vorlage des Prospectes und des vorläufigen Statuts bei dem einschlägigen Ministerium durch den Gouverneur des Bezirks, in welchem der Sitz der Gesellschaft sein wird, nach gesucht werden.
第百三十六條 第百三十五條ノ認可ヲ得タルトキハ起業目論見書ヲ公告シテ株主ヲ募集スルコトヲ得可シ其公告中ニハ第一法律ニ從ヒ發起ノ認可ヲ得タル旨及認可ノ年月日第二各記名者ニ假定款ヲ展閱セシメ又ハ請求ニ依リテ交付ス可キ旨ヲ書加フ可シ
Art. 136. Ist diese Erlaubniss (Art. 135) erlangt, so kann die Aufforderung zur Actienzeichnung mittelst öffentlicher Bekanntmachung des Prospectes erfolgen. Der Bekanntmachung ist die Erwähnung beizufügen, 1, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubniss zur Gründung ertheilt wurde nebst dem Datum der Erlaubniss, und 2, dass jedem Zeichner das vorläufige Statut zur Einsichtnahme vorgelegt und auf Verlangen ausgehändigt werden wird.
第百三十七條 株主記名ノ時ハ自己ノ氏名及其引受クル株數ヲ自ラ記入ス可シ
Art. 137. Die Zeichnung der Actien erfolgt durch persönliche Einschreibung des Namens und der Zahl der Actien, welche jeder Zeichner übernimmt. Die Zeichnung kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Stellvertreter geschehen, welche sowohl ihren eigenen als den Namen ihrer Vollmachtgeber einzuschreiben haben. Jeder Zeichner muss mindestens eine Actie übernehmen.
記名ハ委任狀ヲ與ヘタル代理者ヲ以テスルモ妨ナシ其代理者ハ委任者ノ氏名ト自己ノ氏名トヲ記入ス可シ
各記名者ハ少ナクモ一株ヲ引受ケサル可カラス
第百三十八條 記名ヲナシタル時ハ會社設立ニ至リ其株主トナリ定款ニ從ヒ各株ニ對スル拂込ノ義務ヲ負擔シタルモノトス
Art. 138. Durch die Zeichnung wird unter der Bedingung, dass die Gesellschaft errichtet wird, die Mitgliedschaft in derselben und die Verpflichtung übernommen, die auf jede Actie gemäss den Statuten oder den Beschlüssen der Gesellschaft verlangten Einzahlungen zu leisten. Der auf jede Actie vorläufig zu entrichtende Betrag darf nur bei dem Gericht des Wohnsitzes der Gesellschaft eingezahlt werden und muss daselbst bis zur erfolgten Registrirung und Publicirung der Gesellschaft deponirt bleiben.
各株ニ付前以テ拂フ可キ金額ハ會社設置地ノ裁判所ニ差出シ會社ノ登記公告後マテ同裁判所ニ預リ置ク可シ
第百三十九條 總株記名ノ後ニ至リ會社設立ニ着手スルコトヲ得可シ
Art. 139. Nachdem sämmtliche Actien gezeichnet sind, kann zur Errichtung der Gesellschaft geschritten werden.
第百四十條 會社設立ニ就テノ要件左ノ如シ
Art. 140. Zur Errichtung der Gesellschaft ist erforderlich:
一 太政官ノ免許(第十一條)
二 總會ニ於テ定款ノ認可ヲ受クル事
三 會社ノ登記
四 會社ノ公告
1. die Concession des Staatsministeriums;
2. die Genehmigung des Statuts durch die Generalversammlung;
3. die Registrirung, und
4. die Publicirung der Gesellschaft.
第百四十一條 太政官ノ免許ヲ請フ願書ニハ左ノ書類ヲ添フ可シ
Art. 141. Dem Gesuch um die Concession des Staatsministeriums sind beizufügen:
一 會社ノ起業目論見書及假定款
二 總株主記名簿ノ公證アル謄寫
三 各株ニ付前以テ拂入レタル金額ヲ裁判所ニ預ケタル證(第百三十四條ノ八)
四 起業ノ國家又ハ公衆ノ利益ニ補ヒアルコト及起業ニ關スル特別ノ法律規則ニ從テ施行ス可キ方法ノ詳述書
五 發起ノ認可書(第百三十五條)
1. der Prospect und das vorläufige Statut der Gesellschaft;
2. eine beglaubigte Abschrift der vollständigen Zeichnungsliste ;
3. der Nachweis der gerichtlichen Deponirung des vorläufig auf jede Actie eingezahlten Betrages (Art. 134. 138.)
4. eine Auseinandersetzung der Vortheile des Unternehmens für den Staat oder das Publicum, sowie des Planes der Ausführung nach Vorschrift der hierüber bestehenden besonderen Gesetze und Verordnungen;
5. die erlangte Gründungserlaubniss (Art. 135.)
第百四十二條 太政官ヨリ免許ヲ與ヘサルトキ又ハ其他會社ノ設立ニ至ラサルトキハ株主ノ記名ハ無効ニ歸ス若シ既ニ拂込タル金額アルトキハ速ニ之ヲ本人ヘ償還ス可シ
Art. 142. Wird die nachgesuchte Concession nicht ertheilt oder kommt die Gesellschaft sonst nicht zu Stande, so verliert die Actienzeichnung ihre Gültigkeit und ist jedem Zeichner unverzüglich der Betrag der von ihm etwa geleisteten Einzahlung zurückzuerstatten.
第百四十三條 太政官ヨリ免許ヲ得タルトキハ會社ノ定款確定ノ爲メニ第一總會ヲ開ク可シ定款ハ免許ニ付テノ條件ニ牴觸ス可カラサルモノニシテ總記名者四分ノ三以上總株金半額以上ニ當ル者ノ承認ヲ以テ確定スルモノトス
Art. 143. Wird die Concession ertheilt, so ist die erste Generalversammlung zum Zweck der Feststellung des Gesellschaftsstatuts zu berufen. Das Statut, welches mit den etwaigen Concessionsbedingungen nicht im Widerspruch stehen darf, wird durch die Zustimmung von mindestend i sämmtlicher Zeichner, welche mehr als die Hälfte des ge sammten Actiencapitals repräsentiren, genehmigt.
第百四十四條 第一總會ニ於テハ前條議事ノ外第一ニ取締役ヲ撰擧シ又撿查役ヲ要スルトキハ之ヲ撰擧シ第二ニ第百五十二條ニ揭ケタル契約及出費承認ノコトヲ議决シ第三ニ株主金圓ニアラサル物件ヲ會社財產ニ差入レ株券又ハ其他ノ代償ヲ受クルトキハ其物件ノ價額ヲ議决ス可シ但詐僞アリトスルトキハ第二第三ノ决議ニ對シ異議ヲ申述フルコトヲ得
Art. 144. In der ersten Generalversammlung ist ausserdem 1, die Wahl der Directoren und des etwaigen Aufsichtsrathes vorzunehmen; 2, über die im Artikel 152 erwähnte Genehmigung von Verträgen und Auslagen, und 3, über den Werth der nicht in baarem Geld bestehenden Beiträge einzelner Mitglieder zum Gesellschaftsvermögen, für welche dieselben eine Gegenleistung in Aetien oder eine sonstige Entschädigung erhalten, zu beschliessen. Ein sol cher Beschluss ad 2 und 3 schliesst jedoch die spätere An fechtung wegen Betruges nicht aus.
第百四十五條 會社定款確定シタル後ハ再ヒ之ヲ太政官ニ差出ス可シ然ル後正式ノ免許證書ヲ下附スルモノトス
Art. 145. Nachdem das Gesellschaftsstatut festgestellt ist, muss dasselbe wiederum dem k. Staatsministerium vorgelegt werden, worauf die förmliche Ausfertigung der Concessions-Urkunde erfolgt.
第百四十六條 會社定款確定シタルトキハ株主一株ニ付少ナクモ百分ノ二十五ノ金額ヲ速ニ會社ニ拂入ルヽノ義務アリ其拂入レノ時ハ嚮キニ拂込タル金額アルトキハ之レヲ差引ク可シ
Art. 146. Mit der Genehmigung des Gesellschaftsstatuts entsteht die Verpflichtung der Actionäre, mindestens 25 procent auf jede Actie unverzüglich an die Gesellschafts casse einzuzahlen, abzüglich des etwa bereits vorher eingezahlten Betrages. Vor jener Einzahlung darf die Registri rung der Gesellschaft nicht vorgenommen werden, und ist, wenn trotzdem vorgenommen, ungültig.
其拂入レ前ニ於テ會社ハ登記ヲ受クルコトヲ得ス其以前ノ登記ハ無効トス
第百四十七條 會社其登記ヲ受ルニハ左ノ書類ヲ差出ス可シ
Art. 147. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist unter den nachstehend bezeichneten Vorlagen anzumelden :
一 會社ノ起業目論見書及定款
二 太政官ノ免許證書
三 株金百分ノ二十五以上拂入レタルノ證
四 各株主ノ氏名及其引受ケタル株數ヲ記載シタル名簿
五 取締役ノ氏名住所
六 開業ノ年月日
右ノ登記ヲナシタル時ハ其證書ヲ下付ス可シ
1. der Prospect und das Statut der Gesellschaft;
2. die Concessions-Urkunde des k. Staatsministeriums;
3. der Nachweis der erfolgten Einzahlung von mindestens 25 procent des Actiencapitals;
4. die vollständige Liste der Actionäre nebst Angabe der von jedem Actionär übernommenen Actien;
5. die Angabe des Namens und Wohnortes der Directoren;
6. die Angabe des Tages, an welchem der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft beginnen wird. Ueber die erfolgte Eintragung ist eine Bescheinigung zu ertheilen.
第百四十八條 登記後速ニ公告ヲナス可シ其公告中ニハ左ノ件々ヲ記載ス可シ
Art. 148. Die hierauf unverzüglich vorzunehmende Publicirung der Gesellschaft muss folgende Punkte enthalten :
一 會社ノ社名住所及其目的
二 株式會社ナル事
三 會社資本ノ總額及總株數幷ニ一株ノ金額
四 各株ニ付拂入レタル金額
五 取締役ノ氏名住所
六 太政官ノ免許證書ノ年月日
七 開業ノ年月日
1. die Firma, den Wohnsitz und den Zweck der Gesellschaft;
2. die Bezeichnung der Gesellschaft als Actien gesellschaft;
3. die Gesammtsumme des Actiencapitals, sowie die Gesammtzahl und den Betrag der einzelnen Actien;
4. den Betrag der auf jede Actie bereits gemach ten Einzahlung;
5. die Namen und den Wohnort der Directoren ;
6. das Datum der Concessions-Urkunde ;
7. das Datum des Beginnes des Geschäftsbetriebes.
第百四十九條 株式會社支店ヲ設置スルトキハ其支店モ亦設置地方ノ商業登錄簿ニ登記シ其地方ニ公告ス可シ
Art. 149. Wenn die Actiengesellschaft eine Zweigniederlassung errichtet, muss diese gleichfalls in das Handelsregister des Ortes eingetragen und daselbst publicirt werden.
第百五十條 登記及公告ヲ爲サヽル前ニ開業スルコトヲ得ス又免許後一年以內ニ登記公告ヲ爲サヽルトキハ其免許ハ無効トス第四十二條ノ規定ハ株式會社ニモ亦適用ス可シ
Art. 150. Vor erfolgter Registrirung und Publici rung darf der Geschäftsbetrieb nicht begonnen werden, und wenn beide nicht längstens binnen einem Jahre nach erlangter Concession vorgenommen werden, verliert die letztere ihre Gültigkeit. Die Bestimmung des Artikels 42 findet auch auf Actiengesellschaften Anwendung.
第百五十一條 會社登記以前ニ會社ノ爲メニナシタル負債ニシテ第一總會ニ於テ承認ヲ得タルモノアリテ會社ノ登記濟マサルトキハ其負債ニ對シ發起人取締役及株主全財產ヲ以テ連帶ノ義務ヲ負フモノトス
Art. 151. Für alle Verbindlichkeiten, welche vor der Registrirung ausdrücklich oder stillschweigend auf Rechnung der Gesellschaft eingegangen und in der ersten Generalversammlung genehmigt wurden, sind, wenn die Registrirung nicht erfolgt, die Gründer und Directoren, sowie die Actionäre persönlich und solidarisch verhaftet.
第百五十二條 發起人ハ第一總會以前ノ契約及出費ニシテ第一總會ノ承認ヲ得サルモノニ對シテハ全財產ヲ以テ連帶ノ責任ヲ負ハサル可カラス
Art. 152. Die Gründer bleiben für die von ihnen vor der ersten Generalversammlung eingegangenen Verträge und gemachten Auslagen persönlich und solidarisch verhaftet, wenn dieselben nicht in dieser Generalversammlung genehmigt werden.
第三節 社名及社印
§. 3. Namen und Siegel der Gesellschaft.
第百五十三條 株式會社ハ登記及公告ニ依テ設立シタルモノト認ム可シ此時ヨリ會社ハ社名ヲ唱ヘ社印ヲ用ヒ契約ヲ結ヒ各種ノ財產ヲ有スル權アルモノトス
Art. 153. Von dem Zeitpunkte der Registrirung und Publicirung an erlangt die Actiengesellschaft das Recht, einen besonderen Namen (Firma) und ein eigenes Siegel zu führen.
第百五十四條 株式會社ノ社名ニハ株主ノ氏名ヲ用ユルコトヲ得ス且該社名ニハ必ス株式會社ノ語ヲ加フ可シ
Art. 154. Die Firma einer Actiengesellschaft darf die Namen eines oder mehrerer Actionaire nicht enthalten und in jedem Falle muss ihr die Bezeichnung Actiengesell schaft beigefügt sein.
第四節 株主名簿
§. 4. Liste der Actionare.
第百五十五條 株式會社ハ株主名簿ヲ設ケ左ノ件々ヲ記載ス可シ
Art. 155. Jede Actiengesellschaft muss eine Liste führen, in welcher verzeichnet sind:
一 各株主ノ氏名住所
二 各株主所有ノ株數及其番號
三 各株ニ就テ既ニ拂込タル金額
四 各株主入社ノ年月日
五 各株主退社ノ年月日
1. der Name, Vorname und Wohnort jedes Actionärs;
2. die Zahl und die Nummern der Actien, die jeder Actionär besitzt;
3. der auf jede Actie bereits eingezahlte Betrag;
4. das Datum des Eintritts jedes Actionärs in die Gesellschaft;
5. das Datum des Austritts jedes Actionärs aus der Gesellschaft.
第百五十六條 名簿ハ社店ニ於テ通常ノ業務時間中各株主及他人ニ展閱ヲ許ス可シ
Art. 156. Jedem Actionär, sowie anderen Personen muss die Einsichtnahme dieser Liste in dem Geschäftslocal der Gesellschaft in den gewöhnlichen Geschäftsstunden gestattet werden.
第百五十七條 會社正當ノ理由ナクシテ名簿中株主ノ氏名ヲ削除シ若クハ記入セス又ハ株主ニ非サル者ノ氏名ヲ記入シタルトキハ之カ爲ニ設ケタル罰則ニ拘ハラス裁判上ノ處分ヲ求ムルコトヲ得可シ
Art. 157. Wenn die Gesellschaft ohne rechtmässigen Grund den Namen eines Actionärs von der Liste streicht oder sonst ausschliesst, oder Personen, welche nicht Actionäre sind, in dieselbe einzeichnet, kann hiegegen, abgesehen von den darauf gesetzten Strafbestimmungen, gerichtliches Einschreiten angerufen werden.
第百五十八條 會社ハ每年ノ第一通常總會後二十日以內ニ株主名簿ヲ商事裁判所ニ呈示ス可シ
Art. 158. Binnen 20 Tagen nach der ersten ordentlichen Generalversammlung jedes Jahres ist die Gesellschaft verpflichtet, die Liste der Actionäre dem Handelsgerichte vorzulegen.
第五節 株券
§. 5. Actien.
第百五十九條 一株ノ金額ハ貳拾圓ヲ下ル可カラス會社資本拾萬圓以上ナルトキハ百圓ヲ下ル可カラス
Art. 159. Der Betrag einer Actie darf nicht weniger als 20 Yen, und wenn das Gesellschaftscapital 100000 Yen oder mehr beträgt, nicht weniger als 100 Yen sein.
第百六十條 株券ニハ其金額、發行ノ年月日、番號及社名ヲ揭ケ社印ヲ捺シ株主ノ氏名ヲ記ス可シ
Art. 160. Auf jeder Actie muss ihr Betrag, das Datum der Emission, ihre Nummer, der Name und das Siegel der Gesellschaft, und der Name und Vorname des Actionärs stehen.
第百六十一條 株式ハ分割スルヲ得ス又合併スルヲ得ス
Art. 161. Actien können weder getheilt noch consolidirt werden. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich das Recht auf eine Actie erwerben, ist die Gesellschaft berechtigt, denjenigen unter ihnen, der sich durch den Besitz der Actie legitimirt, als ausschliesslichen Erwerber anzusehen.
數人株券ニ對スル共同所有權ヲ得タルトキハ會社ハ其中ノ株券ヲ現有スル者ヲ以テ其專有者ト視做スコトヲ得可シ
第百六十二條 株金ノ拂込全額ニ充タサル間ハ會社ハ假株券ノミヲ交付スルコトヲ得全額完納ニ至リ之ヲ本株券ト交換ス可シ
Art. 162. Solange die Actien nur theilweise ein gezahlt sind, darf die Gesellschaft nur Interims-Actien ausgeben, welche nach erfolgter Voll-Einzahlung gegen definitive Actien umgetauscht werden.
第百六十三條 假株券及本株券トモ會社ノ登記以前ニ之ヲ交付スルコトヲ得ス
Art. 163. Weder Interims-Actien, noch definitive Actien dürfen vor der Registrirung der Gesellschaft ausgegeben werden.
第百六十四條 株金額ノ四分一以上ヲ拂込サル前ニ於テハ請取證書、株式又ハ利札ノ讓渡シ賣渡シヲ無効トス
Art. 164. Die Abtretung oder der Verkauf von Quittungsscheinen, Actien oder Actiencoupons ist vor der Einzahlung von mindestens einem Viertheile des Actienbetrages nichtig.
有効ナル讓渡賣渡ノ時ト雖トモ其讓渡人又ハ賣渡人ハ常ニ會社ニ對シテ株金ノ半額ニ充ツル迄拂込ノ義務ヲ免カレサルモノトス
第百六十五條 株券ノ讓渡又ハ賣渡ハ會社ノ承諾ヲ得其讓受人又ハ買受人ノ氏名ヲ株券及株主名簿ニ記載スルマテハ無効トス
Art. 165. Die Veräusserung einer Actie ist ungültig, solange nicht der Name des neuen Erwerbers auf die Actie und in die Liste der Actionäre eingetragen ist und die Gesellschaft ihre Zustimmung zu der Veräusserung gegeben hat. Der Veräusserer bleibt jedoch in jedem Falle der Gesellschaft für die Einzahlung von 50 procent des Actienbetrages verhaftet.
第百六十六條 會社ハ名簿及計算整理ノ爲メニ年々公告ヲ以テ十五日ヲ踰ヘサル日數間株券ノ讓渡賣渡ヲ停止スルコトヲ得可シ
Art. 166. So lange die Actien nicht voll eingezahlt sind, bleibt jeder austretende Actionär neben dem neuen Erwerber bis zur Höhe des Rückstandes für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verhaftet.
第百六十七條 株金ノ拂込全額ニ充タサル間ハ退社シタル株主ハ會社ノ負債ニ對シ其殘額ニ至ルマテノ義務ヲ免カレサルモノトス
Art. 167. Für den Zweck des Abschlusses der Listen und der Rechnungen kann die Gesellschaft mittelst öffentlicher Bekanntmachung alljährlich die Abtretung und den Verkauf von Actien während eines 15 Tage nicht übersteigenden Zeitraumes suspendiren.
第百六十八條 株式ノ所有權ニ就キ數人間又ハ一人若クハ數人ト會社トノ間ニ爭論ノ起ルトキハ裁判上ノ判决ヲ以テ之ヲ决ス可シ
Art. 168. Wenn über das Eigenthum an Actien zwischen mehreren Personen oder zwischen solchen und der Gesellschaft Streit entsteht, ist darüber durch richterliches Urtheil zu entscheiden.
第百六十九條 拂込タル株金額及其拂込ノ爲ニ得タル會社財產中ノ持分ハ會社解散前ニ於テ其拂戾ヲ要求スルコトヲ得ス
Art. 169. Der eingezahlte Betrag einer Actie und der dadurch erworbene Antheil an dem Vermögen der Gesellschaft kann vor der Auflösung der letzteren nicht zurückgefordert werden.
第六節 取締役及撿查役
§. 6. Directoren und Aufsichtsrath.
第百七十條 總會ハ株主中ヨリ三名ヨリ少カラサル取締役ヲ遲クモ其執務ノ一ケ月前ニ選擧ス可シ又取締役ハ同役中ヨリ業務ヲ擔當スル者一名又ハ數名ヲ選定スルヲ得可シ其他會社ヲ代表スル者及役員ヲ選定スルト否トハ會社ノ便宜ニ任ス
Art. 170. Die Generalversammlung wählt aus der Zahl der Actionäre mindestens 1 Monat vor deren Amtsantritt mehrere, jedoch nicht weniger als 3 Directoren, welche aus ihrer Mitte einen oder mehrere geschäftsführende Directoren ernennen können. Die Ernennung anderer Vertreter und Functionäre der Gesellschaft ist facultativ.
第百七十一條 取締役ノ選擧政府ノ認可ヲ受ク可キトキハ其認可ヲ受タル後ニ非サレハ職務ヲ執行スルコトヲ得ス
Art. 171. Wenn die Wahl der Directoren der Bestätigung der Regierung unterliegt, können dieselben die Ausübung ihrer Functionen nicht antreten, bevor diese Bestätigung ertheilt ist,
第百七十二條 取締役ノ執務マテハ會社ノ發起人ニ於テ其職務ヲ擔當スルモノトス
Art. 172. Bis zum Amtsantritt der zum ersten Mal gewählten Directoren werden deren Functionen von den Gründern der Gesellschaft versehen.
第百七十三條 會社ハ特ニ取締役ノ所業ヲ以テ直接ニ權利ヲ得義務ヲ負フモノトス
Art. 173. Die Gesellschaft wird durch die Handlungen der Directoren unmittelbar und ausschliesslich berechtigt und verpflichtet. Das Statut der Gesellschaft bestimmt die Art und Weise der Ausübung der Vertretungsbefugnisse der Directoren. Gegen dritte Personen kann jedoch eine Beschränkung der Vertretungsbefugnisse der Directoren nicht geltend gemacht werden, wenn jene Personen sich in gutem Glauben befanden.
取締役ノ代表權執行ノ方法ハ會社ノ定款ニ於テ之ヲ定ム可シ
取締役ノ代表權ヲ制限スルモ善意ノ第三者ニ對シテハ無効ト爲ス
第百七十四條 株主ノ取締役ニ選ハルヽ爲メ所有ス可キ株數ヲ會社定款ニ於テ定ム可シ取締役在任中ハ其株式ノ讓渡、賣渡、質入、書入、其他株式ノ利益ヲ他人ニ移ス可キ處置ヲ爲スコトヲ得ス
Art. 174. Das Statut der Gssellschaft bestimmt die Anzahl der Actien, welche ein Actionär besitzen muss, um als Director wählbar zu sein. Während der Functionen cines Directors dürfen diese Actien weder abgetreten, noch verkauft, noch verpfändet, noch sonst zum Vortheil dritter Personen belastet werden.
第百七十五條 取締役ノ任期ハ三ケ年ニ越ユ可カラス但再選スルハ妨ナシ
Art. 175. Die Functiousdauer eines Directors darf den Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen, jedoch ist Wiederwahl statthaft.
第百七十六條 取締役其職務ノ爲メ給料又ハ其他ノ報酬ヲ受ク可キトキハ定款又ハ總會ノ决議ヲ以テ之ヲ確定ス可シ
Art. 176. Wenn Directoren für ihre Function eine Besoldung oder sonstige Vergütung beziehen, muss dieselbe im Statut oder durch Beschluss der Generalversammlung festgesetzt werden.
第百七十七條 會社ハ何時ニテモ取締役ヲ解任スルコトヲ得可シ其解任セラレタル者ハ之カ爲メ會社ニ對シテ賠償ヲ要求スルコトヲ得ス
Art. 177. Die Wahl eines Directors kann von der Gesellschaft jederzeit widerrufen werden, ohne dass deshalb ein Entschädigungsanspruch gegen die Gesellschaft statt fände.
第百七十八條 取締役ハ其職掌義務ヲ盡スコト幷ニ定款及會社ノ决議ヲ確守スルコトニ就キ會社ニ對シ全財產ヲ以テ責任ヲ負フモノトス
Art. 178. Die Directoren sind der Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Amtspflichten, sowie für die Beobachtung des Statuts und der Beschlüsse der Gesellschaft persönlich haftbar.
第百七十九條 會社ノ負債ニ對スル取締役ノ責任ハ各株主ト異ナルコトナシ然レトモ其在任中ニ生シタル負債ニ對シ解任後尙一年間全財產ヲ以テ連帶責任ヲ負フ可キコトヲ定款ニ於テ定ムルコトヲ得可シ
Art. 179. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Directoren nicht anders wie jeder Actionär. Es kann jedoch im Statut bestimmt werden, dass die Directoren für die während ihrer Amtszeit entstandenen Verbindlichkeiten bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung ihres Amtes persönlich und solidarisch haften.
第百八十條 取締役更迭スル每ニ之レヲ商業登錄簿ニ登記シ且ツ公告ス可シ新任取締役ハ其登記公告前ニ職務ヲ執行スルコトヲ得ス
Art. 180. Jeder Wechsel in den Personen der Directoren ist in das Handelsregister einzutragen und zu publiciren, und können neu ernannte Directoren vor der erfolgten Eintragung und Publicirung die Ausübung ihres Amtes nicht antreten.
第百八十一條 定款ニ預定シタルトキ或ハ會社ニ於テ便宜ト認ムルトキハ株主中ヨリ三名乃至五名ノ撿查役ヲ撰擧ス可シ其任期ハ二ケ年トス滿期後再選スルモ妨ナシ
Art. 181. Die Gesellschaft wählt, wenn es im Statut bestimmt ist oder wenn sie es sonst für gut findet, einen Aufsichtsrath von 3-5 Actionären auf die Dauer von je 2 Jahren, nach deren Ablauf Wiederwahl statthaft ist.
第百八十二條 撿查役ハ左ノ件々ヲ擔當ス可シ
Art. 182. Die Obliegenheiten des Aufsichtsrathes sind:
一 會社ノ發起及設立ノ際法律ニ定メタル條款ヲ嚴密ニ遵守シタルヤ幷ニ發起人ノ業務取扱法律幷ニ定款ノ箇條及會社ノ决議ニ適合スルヤヲ監視シ且總テ其取扱上ノ過誤不整ヲ撿查スル事
二 每年ノ精算帳、貸借對照表及利足幷ニ分配金ノ配當案ヲ撿查シ株主總會ニ其報告ヲ爲ス事
三 會社ノ利害上ニ於テ必要又ハ有益ト認ムルトキハ總會ヲ招集スル事
1. darüber zu wachen, dass bei der Gründung und Errichtung der Gesellschaft die gesetzlichen Vorschriften genau beobachtet wurden und die Geschäftsführung der Directoren und Gründer den Gesetzen, den Bestimmungen des Statuts und den Beschlüssen der Gesellschaft gemäss sei, und überhaupt Fehler und Unregelmässigkeiten derselben aufzudecken;
2. die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge zur Vertheilung von Zinsen und Dividenden zu prüfen und darüber der Generalversammlung der Actionäre Bericht zu erstatten;
3. eine Generalversammlung zu berufen, wenn sie dies im Interesse der Gesellschaft für nothwendig oder nützlich halten.
第百八十三條 撿查役ノ執勞ニ對シ定款又ハ總會ノ决議ヲ以テ年々報勞金ヲ與フルコトヲ得可シ
Art. 183. Den Mitgliedern des Aufsichtsrathes kann für ihre Mühewaltung eine jährliche Vergütung durch das Statut oder durch Beschluss der Generalversammlung gewährt werden.
第百八十四條 撿查役ハ擔當ノ事務ヲ分掌スルコトヲ得可シト雖トモ取締役又ハ會社ニ對シテハ共同一體ナルモノトス
Art. 184. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes können die ihnen obliegenden Geschäfte unter sich vertheilen, jedoch den Directoren oder der Gesellschaft gegenüber nur sammt und sonders auftreten. Ist eine Einigung unter ihnen nicht zu erzielen, so müssen mit den Meinungen und Anträgen der Mehrheit zugleich immer die der Minderheit vorgebracht werden.
撿查役中恊議ノ調ハサルトキハ少數ノ意見及申立ヲ多數ノ意見及申立ト共ニ必ス提出ス可シ
第百八十五條 撿查役ハ何時ニテモ會社業務ノ實况ヲ尋問シ會社ノ商業帳簿及其他ノ書類ヲ展閱シ會社ノ金庫及其全財產ノ現况ヲ撿查スルノ權アルモノトス
Art. 185. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes haben jederzeit das Recht, sich von dem Gange der Geschäfte der Gesellschaft zu unterrichten, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft einzusehen, und die Casse und den gesammten Vermögenszustand der Gesellschaft zu untersuchen.
第百八十六條 撿查役ハ取締役ノ業務取扱及其結果ニ就テ責任ヲ有セス然レトモ自己ノ義務ニ背キ會社又ハ其債主ニ加ヘタル損害ニ就テハ其責ニ任セサル可カラス
Art. 186. Die Mitglieder des Aufsichtsrathes sind für die Geschäftsführung der Directoren und deren Ergebnisse nicht verantwortlich, haften jedoch für den Schaden, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten der Gesellschaft oder deren Gläubigern zufügen.
第七節 總會
§. 7. Generalversammlung.
第百八十七條 株主總會ハ取締役撿查役其他本條例ニ從ヒ招集ノ權ヲ有スル者之ヲ招集ス可シ
Art. 187. Die Generalversammlung der Actionäre wird entweder von den Directoren oder vom Aufsichtsrath, oder von anderen, welche nach diesem Gesetze hiezu befugt sind, berufen.
第百八十八條 招集ヲ爲スニハ會日ヨリ遲クトモ十四日前ニ會議ノ目的ト事項トヲ報知シ且定款ニ定メタル方法ニ依ル可シ
Art. 188. Die Berufung muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstage unter Angabe des Zweckes und des Gegenstandes der Berathung, und ausserdem in der durch das Statut bestimmten Weise erfolgen.
第百八十九條 通常總會ハ每年少クトモ一度定款ニ定メタル時期ニ於テ之ヲ開キ前期ノ計算書、此較表、業務ノ結果及分配金ノ配當案ヲ株主ニ報告シ且其諸件ニ關スル總會ノ决議ヲ取ルモノトス
Art. 189. Die ordentliche Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahre zu der im Statut bestimmten Zeit zusammen. In derselben werden die Rechnung, die Bilanz und die Geschäftsergebnisse des verflossenen Jahres, sowie der Vorschlag der Vertheilung von Zinsen und Dividenden zur Kenntniss der Actionäre gebracht und dar über von der Generalversammlung Beschluss gefasst.
撿查役ノ報告書ハ取締役ノ提出スル書類ト共ニ之ヲ總會ニ差出ス可シ
Zugleich mit den Vorlagen der Directoren muss der Bericht des Aufsichtsrathes darüber vorgelegt werden.
第百九十條 臨時總會ハ第百八十七條ニ記載シタル者何時ニテモ之ヲ招集スルヲ得可シ其他總株金ノ少クモ五分一ニ當ル株主ヨリ事由ヲ擧ケテ申立ルトキハ之ヲ招集セサル可カラス
Art. 190. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit von den in Art. 187 genannten Organen, und muss ausserdem berufen werden, wenn eine mindestens den fünften Theil des Actiencapitals repräsentirende Anzahl von Actionären unter Angabe des Grundes darauf anträgt.
第百九十一條 總會ニ於テハ定款又ハ本條例ニ定メタル員數ノ株主出席スルニアラサレハ决議スルコトヲ得ス
Art. 191. Eine Generalversammlung kann nur Beschluss fassen, wenn die im Statut oder in diesem Gesetze vorgeschriebene Anzahl von Actionären dabei anwesend ist. In Ermangelung solcher Vorschriften müssen mindestens soviel Actionäre, persönlich oder durch Stellvertreter, anwesend sein, dass der vierte Theil des Actiencapitals von ihnen repräsentirt wird.
此等ノ規定ナキ塲合ニ於テハ總株金ノ四分一ニ當ル員數以上ノ株主自己或ハ代理ノ出席シタル時ニ限リ决議スルコトヲ得
第百九十二條 左ノ件々ニ就キ有効ノ决議ヲ爲スニハ少クモ總株金ノ半額ニ當ル株主ノ出席ヲ必要トス
Art. 192. Die Anwesenheit von mindestens die Hälfte des Actiencapitals repräsentirenden Actionären ist erforderlich zur Fassung eines gültigen Beschlusses über :
一 社名ノ變更
二 會社住所ノ移轉及支店ノ設置
三 記名株券ヲ無記名株券ニ變更スル事
四 總株金額又ハ各株金額ノ增减
五 定款ノ變更
六 定款ニ定メタル期限前ニ會社ヲ解散シ其他任意ノ决議ニ依テ之ヲ解散スル事
1. Aenderung der Firma ;
2. Verlegung des Wohnsitzes der Gesellschaft und Errichtung von Filialen ;
3. Umwandlung der Actien iu Actien auf den Inhaber;
4. Erhöhung oder Verminderung des Actiencapitals oder des Betrages der einzelnen Actien;
5. Aenderung des Statuts ;
6. Auflösung der Gesellschaft vor der im Statut bestimmten Zeit oder sonst durch freiwilligen Beschluss.
第百九十三條 總會ニ於テハ議長ヲ選擧シ議事ハ通例出席人ノ過半數ニ决スルモノトス伹シ第百九十二條ノ塲合ニ於テハ四分三ノ多數ニ决ス可シ
Art. 193. Die Generalversammlung wählt ihren Vorsitzenden und es entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit, in den Fällen des Art. 192 die Dreiviertels Mehrheit der Stimmen der Anwesenden.
第百九十四條 適則ニ招集シタル總會ニ於テ定款又ハ本條例ニ定メタル員數ノ株主出席セサルトキ其出席人員中ノ多數(第百九十三條)ニ依テ爲シタル决議ハ爾後三週日ヲ過キ適則ニ招集シタル第二回ノ出席株主過半數ノ認可ヲ以テ其効力ヲ得ルモノトス
Art. 194. Wenn die statutenmässig oder gesetzlich erforderliche Anzahl von Actionären in einer ordnungsmässig berufenen Generalversammlung nicht anwesend ist, erlangt der darin von der Mehrheit der Erschienenen (Art. 193) gefasste Beschluss Gültigkeit, wenn er in einer zweiten, 3 Wochen darauf folgenden, ordnungsmässig berufenen Versammlung von der einfachen Mehrheit der dann erschienenen Actionäre bestätigt wird.
第百九十五條 株主ノ參决權ハ一株每ニ一個ヲ以テ通則ト爲ス然レトモ十株以上ヲ有スル株主ノ參决權ハ定款ニ於テ制限スルコトヲ得可シ
Art. 195. In der Regel gewährt jede Actie ihrem Besitzer eine Stimme; es kann jedoch das Stimmrecht von Actionären, welche mehr als 10 Actien besitzen, durch das Statut beschränkt werden.
第八節 社名ノ變更及會社住所ノ移轉
§. 8. Aenderung der Firma und des Wohnsitzes der Gesellschaft.
第百九十六條 社名ノ變更及會社住所ノ移轉ハ總會ニ於テ完全ノ理由ヲ以テ之ヲ决議(第百九十二條)スルコトヲ得可シト雖トモ此决議ハ裁判上ノ許可ヲ受クルコトヲ要ス其許可ハ會社ノ决議ヲ公告シ債主又ハ其他ノ關係人ニ於テ異議アルトキハ之ヲ申出可キコトヲ示シ異議スル者ナキカ或ハ其異議ノ不理ト决シタル後ニアラサレハ之ヲ與ルコトヲ得ス
Art. 196. Die Aenderung der Firma und die Verlegung des Wohnsitzes der Gesellschaft an einen anderen Ort kann von der Generalversammlung aus genügenden Gründen beschlossen werden (Art. 192), jedoch bedarf ein solcher Beschluss der richterlichen Genehmigung. Diese Genehmigung darf nur ertheilt werden, nachdem der Beschluss der Gesellschaft öffentlich bekannt gemacht und die Gläubiger oder andere Interessenten zur Vorbringung etwaiger Einwendungen aufgefordert wurden, und solche Einwendungen entweder nicht erhoben oder als unbegründet befunden worden sind.
第百九十七條 社名ノ變更ハ許可ヲ得タル後其許可ヲ得タル旨ヲ付シ之ヲ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ公告ス可シ其登記及公告前ニ在テハ新社名ヲ用フルコトヲ得ス
Art. 197. Die Aenderung der Firma ist nach erlangter Genehmigung und mit Erwähnung derselben in das Handelsregister einzutragen und zu publiciren. Vor erfolgter Eintragung und Publicirung darf der Gebrauch der neuen Firma nicht begonnen werden.
第百九十八條 住所ノ移轉ハ許可ヲ得タル後前條ニ同シク從前ノ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ公告ス可シ其新住地ノ裁判所從前ト異ナルトキハ新設ノ會社ト同樣ノ手續(第百四十七條以下)ヲ以テ登記及公告ヲ爲スヘシ其登記及公告以前ニハ新住地ニ於テ會社ノ營業ヲ始ルヲ得ス又此登記ニモ第百九十六條ノ許可ヲ得タル旨ヲ附ス可シ
Art. 198. Desgleichen ist nach erfolgter Genehmigung die Verlegung des Wohnsitzes in das bisherige Register einzutragen und zu publiciren. Bei dem Gerichte des neuen Wohnsitzes ist die Registrirung und Publicirung in derselben Weise wie bei einer neu errichteten Gesellschaft vorzunehmen (Art. 147 ff.). Vor erfolgter Registrirung und Publicirung darf der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft an dem neuen Wohnsitze nicht begonnen werden. Die neue Registrirung muss auch die in Art. 196 vorgeschriebene Genehmigung umfassen.
第百九十九條 第百九十六條ニ記載シタル决議ノ爲ニ會社ニ存立スル權利義務ハ决シテ變更セサルモノトス
Art. 199. Durch die in Art. 196 erwähnten Beschlüsse können die bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft in keiner Weise geändert werden.
第九節 記名株券ヲ無記名株券ニ變更スル事
§. 9. Umwandlung der Actien in Actien auf den Inhaber.
第二百條 總株金拂込ノ濟タル後總會ハ其記名株券ヲ無記名株券ニ變更スルノ决議ヲ爲スヲ得可シ(第百九十二條)
Art. 200. Nachdem sämmtliche Actien voll ein gezahlt sind, kann die Generalversammlung deren Umwandlung in Actien auf den Inhaber beschliessen.
第二百一條 前條ノ决議ハ第百九十二條乃至第百九十四條ノ規定ニ從フタル旨ヲ附シテ十日以內ニ商業登錄簿ニ登記シ且公告ス可シ
Art. 201. Dieser Beschluss ist mit der Erwähnung, dass die in den Artikeln 192—194 vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt wurden, binnen 10 Tagen in das Handels register einzutragen und zu publiciren.
第二百二條 株主ノ記名ニ關スル第百六十條ノ規則及第百五十五條乃至第百五十八條第百六十五條第百六十六條ノ規則ハ前條登記ノ日ヨリ適用セサルモノトス
Art. 202. Von dem Zeitpunkte der Eintragung an verlieren die auf den Namen der Actionäre bezügliche Vorschrift des Art. 160 und die Bestimmungen der Art. 155 158, 165 und 166 ihre Anwendbarkeit.
第二百三條 無記名株券ハ自由ニ讓渡賣渡シ又ハ遺物ト爲スコトヲ得可キ動產トス會社ハ預メ告知ヲ得タル塲合ノ外現有者ノ所有權原ヲ取糺スノ義務ナキモノトス
Art. 203. Actien auf den Inhaber sind frei veräusserliches und bewegliches Eigenthum, und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, ausgenommen im Falle vorheriger Notification, den Besitztitel der Inhaber zu prüfen.
第二百四條 紛失若クハ廢滅シタル無記名株券ハ之ヲ無効トシ新券ヲ交付スルコトヲ得可シ
Art. 204. Verloren gegangene, vernichtete oder abhanden gekommene Actien auf den Inhaber können amortisirt werden.
第十節 總資本額又ハ株金額ノ增减
§. 10. Erhöhung oder Verminderung des Gesellschaftscapitals oder des Betrages der einzelnen Actien.
第二百五條 會社ハ定款ニ預定シタルトキ又ハ總會ノ决議(第百九十二條)ニ依リ總資本額又ハ株金額ヲ增减スルコトヲ得可シ然レトモ其增减ハ裁判所ノ許可ヲ得タル上之ヲ商業登錄簿ニ登記シ及公告シタル後ニアラサレハ之ヲ爲スコトヲ得ス
Art. 205. Die Gesellschaft kann, wenn es im Statut vorgesehen ist, oder durch Beschluss der Generalversammlung (Art. 192), die Summe des Gesellschaftscapitals oder den Betrag der einzelnen Actien erhöhen oder vermindern, jedoch nur nachdem es auf Grund einer richterlichen Verfügung in das Handelsregister eingetragen und publicirt worden ist. Es macht keinen Unterschied, ob die Vermehrung des Gesellschaftscapitals durch Erhöhung des Betrages der Actien, oder durch Ausgabe neuer Actien oder von Schuldobligationen erfolgt.
其資本ヲ增加スルニハ株金ヲ增額シ或ハ新株券又ハ負債證券ヲ發行スルコトヲ得ヘシ
第二百六條 總資本ハ其四分一以下ニ减少スルコトヲ得ス
Art. 206. Das Gesellschaftscapital darf nicht auf weniger als den vierten Theil vermindert werden.
第二百七條 總資本又ハ株金額ヲ减少セント欲スルトキハ其意見ヲ各債主ニ通知シテ其承諾ヲ求メサル可ラス
Art. 207. Wenn die Verminderung des Gesellschaftscapitals oder des Actienbetrages beabsichtigt wird, muss die Gesellschaft diese Absicht ihren sämmtlichen Gläubigern mittheilen und deren Zustimmung zu erlangen suchen.
第二百八條 會社前條ノ手續ヲ爲シタル後裁判所ノ許可ヲ要ムル爲メ承諾シタルト否トヲ書加ヘタル債主ノ全名簿ヲ添ヘ願書ヲ差出ス可シ裁判所ハ之ニ對シ異議アル者ハ必ス六十日以內ニ申出可キ旨ヲ公告ス可シ
Art. 208. Sodann muss die Gesellschaft dem An trage auf richterliche Genehmigung eine vollständige Liste ihrer Gläubiger beilegen mit dem Zusatze, ob dieselben bereits zugestimmt haben oder nicht, und das Gericht erlässt eine öffentliche Bekanntmachung mit der Aufforderung, binnen 60 Tagen ausschliessender Frist etwaige Einwendungen dagegen vorzubringen.
第二百九條 承諾セサル債主アルトキハ其要求ヲ滿足セシムルカ或ハ之ニ對シ抵保ヲ備ルニ非サレハ其異議ヲ消除スルコトヲ得ス會社其要求ヲ拒ムトキハ裁判所ハ之ヲ判决シ且抵保ノ額ヲ裁定ス可シ
Art. 209. Der Widerspruch nicht zustimmender Gläubiger kann nur durch Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen beseitigt werden. Wird eine Forderung von der Gesellschaft bestritten, so muss das Gericht darüber entscheiden und den Betrag der Sicherstellung bestimmen.
第二百十條 總債主ノ異議ヲ消除シタル後裁判所ヨリ减額ノ許可ヲ與フ可シ
Art. 210. Nachdem der Widerspruch sämmtlicher Gläubiger erledigt oder beseitigt ist, wird vom Gericht die Genehmigung zur Reduction ertheilt.
第二百十一條 會社ノ債主中過失ニ非スシテ减額ノ事ヲ知ラサルカ爲メニ異議ヲ申立サリシ者ニ對シテハ减額ノトキ株主名簿(第百五十五條)ニ記入シアリタル株主其債主ノ之ヲ聞知シ得タル日ヨリ起算シテ一ケ年間减少セシ額ニ至ル迄ノ責任ヲ自己ニ負ハサル可ラス
Art. 211. Denjenigen Gläubigern der Gesellschaft, welche aus unverschuldeter Unkenntniss ihren Widerspruch gegen die Reduction nicht angemeldet haben, bleiben binnen Jahresfrist nach gehobener Unkenntniss die zur Zeit der Reduction in die Liste der Actionäre (Art. 155) eingetragenen Actionäre bis zum Betrage der bewirkten Reduction persönlich verhaftet.
第十一節 定款ノ變更
§. 11. Aenderung des Statuts.
第二百十二條 第八節第九節及第十節ニ揭ケタル事項ノ外他ノ事項ニ付會社ノ定款ヲ變更スルトキハ其變更ノ件ヲ直ニ商業登錄薄ニ登記シ且之ヲ公告ス可シ其登記公告前ニ於テハ効力ヲ有セサルモノトス
Art. 212. Wenn das Statut der Gesellschaft in anderen als den in 8. 9. 10. bezeichneten Punkten abgeändert wird, muss die Abänderung unverzüglich registrirt und publicirt werden und kann, bevor dies geschehen, nicht in Kraft treten.
第十二節 株金拂込
§. 12. Einzahlung der Actien.
第二百十三條 各株主ハ會社ヨリ定款ニ從テ要求スルニ應シ所有ノ株券ニ係ル金額ヲ拂込ムノ義務アルモノトス但會社ノ承諾(第百四十四條)ヲ得金圓ニアラサル供資ヲ以テ株券ヲ受ル者ハ此限ニ在ラス
Art. 213. Jeder Actionär ist schuldig, den auf seine Actie entfallenden Betrag nach statutengemässer Aufforderung an die Gesellschaft zu bezahlen, soweit ihm nicht mit Zustimmung der Gesellschaft (Art. 144) Actien für andere Beiträge überwiesen worden sind.
第二百十四條 拂込ノ要求ハ取締役ヨリ拂込期限ト不拂ニ依テ蒙ルヘキ損害トヲ記載セル公告ヲ以テ爲ス可キモノトス
Art. 214. Die Aufforderung zur Einzahlung erfolgt durch die Directoren mittelst öffentlicher Bekanntmachung unter Ansetzung einer Frist und Androhung der auf die Nichtzahlung gesetzten Nachtheile.
第二百十五條 株主期限ニ拂込ヲ爲サヽルトキハ百分ノ七ノ延滯利足ト其延滯ニ由テ生シタル費用トヲ拂フノ義務アルモノトス取締役ヨリ期限ヲ定メ本人ニ宛テ催促ヲ爲スモ株主尙ホ拂込サルトキハ其株式ヲ沒收シ會社ノ所有ニ歸スルコトヲ得可シ
Art. 215. Wenn ein Actionär die Zahlungsfrist versäumt, ist er zur Entrichtung von 7 procent Verzugszinsen und der durch seine Versäumniss verursachten Kosten verpflichtet; und wenn er einer neuen von den Directoren an ihn persönlich gerichteten Aufforderung zur Zahlung binnen der gesteckten Frist wiederum nicht Folge leistet, kann seine Actie als verfallen erklärt werden und wird dieselbe Eigenthum der Gesellschaft.
第二百十六條 株券ヲ沒收セラルヽト雖トモ其舊所有主ハ其時マテニ催促ヲ受ケテ拂込サル一切ノ金額ハ猶ホ會社ニ對シテ拂込ムノ義務ヲ負フモノトス
Art. 216. Der bisherige Eigenthümer einer für verfallen erklärten Actie bleibt nichts desto weniger der Gesellschaft für alle bis dahin aufgerufenen und nicht geleisteten Einzahlungen verhaftet.
第十三節 會社ノ義務
§. 13. Verpflichtungen der Gesellschaft.
第二百十七條 會社ハ株主ニ株金ノ全額又ハ幾分ヲ拂戾スコトヲ得ス又株主ニ在テモ之ヲ會社ヨリ取戾スコトヲ得ス若シ取戾シタルトキハ其半額ヲ罰金トシテ會社ニ拂フ可シ
Art. 217. Die Gesellschaft darf keinem Actionär den Betrag seiner Actie ganz oder theilweise zurückzahlen, und kein Actionär darf denselben aus der Gesellschaft zurück nehmen, widrigenfalls er die Hälfte des Betrages als Strafe an dieselbe zu entrichten hat.
拂戾シ又ハ取戾シタル金額ハ會社又ハ直接ニ會社ノ債主之ヲ償還セシムルヲ得
Die zurückgezahlten oder zurückgenommenen Beträge können von der Gesellschaft oder deren Gläubigern unmittelbar zurückgefordert werden.
第二百十八條 會社ハ自己ノ株券ヲ所有ト爲スコトヲ得ス又質ニ取ルコトヲ得ス沒收シタル株券及ヒ負債辨償ノ爲ニ會社ニ交付セラレ若クハ其引受トナリタル株券ハ四週日以內ニ株式取引所ニ於テ之ヲ賣却シ其代金ヲ會社ノ金庫ニ納ム可シ
Art. 218. Die Gesellschaft darf ihre eigenen Actien weder erwerben noch in Pfand nehmen. Verfallene oder zur Deckung von Schuldforderungen ihr überwiesene oder zugefallene Actien muss sie binnen 4 Wochen auf öffentlicher Börse verkaufen und den Erlös in die Gesellschaftscasse abführen.
第二百十九條 株式會社ハ半年每ニ總勘定ヲ爲シ財產目錄及ヒ貸借對照表ヲ製シテ撿查役ノ撿查ヲ受ケ且總會ノ承諾ヲ經タル後之ヲ公告スルノ義務アルモノトス其公告書ニハ取締役及撿查役之ニ署名ス可シ
Art. 219. Die Actiengesellschaft ist verpflichtet, in jedem Halbjahr ihre Rechnungen abzuschliessen, Inventar und Bilanz anzufertigen und dieselben öffentlich bekannt zu machen, nachdem sie von dem Aufsichtsvath geprüft und von der Gesellschaft genehmigt worden sind. Diese Veröffentlichung ist von den Directoren und dem Aufsichtsrathe zu zeichnen.
第二百二十條 利足及配當金ハ會社資本ノ損失ニ依テ减少セサル時ニ非レハ之ヲ計算シ又ハ拂渡スコトヲ得ス益金ハ先ツ减少シタル資本ノ補塡ニ充ツ可シ
Art. 220. Zinsen und Dividenden dürfen nur berechnet oder ausgezahlt werden, so lange das Gesellschaftscapital nicht durch Verluste vermindert ist, und muss der Gewinn vorerst zur Ergänzung des verminderten Capitals verwendet werden.
第二百二十一條 利足又ハ配當金ヲ拂渡スニ先チ凖備金會社資本ノ四分一ニ至ル迄ハ每年益金ノ內少クトモ二十分一ヲ積置ク可シ
Art. 221. Bevor Zinsen oder Dividenden zur Vertheilung gelangen können, ist in dem Reservefond mindestens no des jährlichen Gewinnes bei Seite zu legen, so lange bis derselbe des Gesellschaftscapitals beträgt.
第二百二十二條 第二百十九條乃至第二百二十一條ノ規則ニ依ラスシテ拂出シタル利足及配當金ハ其拂出後三年間ハ何時ニテモ之ヲ償還セシムルコトヲ得可シ
Art. 222. Zinsen und Dividenden, welche nicht in Beobachtung der in Art. 219-221 enthaltenen Vorschriften entrichtet wurden, können während des Zeitraumes von 3 Jahren nach der Entrichtung zurückgefordert werden.
第二百二十三條 利足及配當金ハ各株式ニ就テ拂込タル金額ニ應シ平均ニ各株主ニ拂渡ス可シ
Art. 223. Die Vertheilung der Zinsen und Dividenden erfolgt im Verhältniss des eingezahlten Betrages jeder Actie gleichmässig unter alle Actionäre.
第二百二十四條 會社ハ其本店及各支店ニ株主名簿、起業目論見書、定款、免許證書、登記證書、總會ノ决議書、每半年ノ總勘定書幷ニ貸借對照表及書入契約アル債主ノ名簿ヲ備ヘ置第二百二十五條ノ塲合ノ外通常ノ業務取扱時間ハ望ノ者ニ其展閱ヲ許ス可シ但株主ニ非サル者ニハ貳拾錢ヲ超ヘサル手數料ヲ出サシムルコトヲ得ヘシ
Art. 224. Die Gesellschaft ist verpflichtet, in ihrer Haupt-, sowie in jeder Zweigniederlassung die Liste ihrer Actionäre, ihren Prospect, ihr Statut, ihre Concessions urkunde, ihre Registrirungsbescheinigung, die Beschlüsse ihrer Generalversammlungen, ihre halbjährlichen Rechnungsabschlüsse und Bilanzen, und das Verzeichniss ihrer Hypothekgläubiger zu halten und Jedermann auf Verlangen deren Einsichtnahme während der gewöhnlichen Geschäfts stunden, ausgenommen im Falle des Art. 225, zu gewähren. Von Personen, die nicht Actionäre sind, kann für diese Einsichtnahme eine Gebühr gefordert werden, welche den Betrag von 20 Sen nicht übersteigen darf.
第二百二十五條 諸帳簿調查ノ爲メ半年每ニ一度三十日ヲ超ヘサル間前條ニ記載シタル展閱ヲ停止スルコトヲ得可シ其停止ノ旨ハ社店ノ戸外ニ揭示ス可シ
Art. 225. Die in dem vorhergehenden Artikel angeordnete Einsichtnahme kann in jedem Halbjahre einmal während eines Zeitraumes von höchstens 30 Tagen zum Zweck der Verificirung der Bücher suspendirt werden und ist diese Suspension mittelst Anschlages an der Thüre des Geschäftslocals bekannt zu machen.
第十四節 會社ノ撿查
§. 14. Untersuchung der Gesellschaft.
第二百二十六條 相當ノ理由ヲ以テ少クトモ總株金ノ五分一ニ當ル株主ノ申立アルトキハ會社住所地方ノ裁判所ハ官吏一名又ハ數名ヲ派遣シテ會社ノ業務及財產ノ實况ヲ撿查セシムルコトアル可シ
Art. 226. Auf den durch genügende Gründe unter stützten Antrag einer Anzahl von Actionären, welche mindestens den fünften Theil des Actiencapitals repräsentiren, kann das Gericht des Wohnortes der Gesellschaft einen oder mehrere Beamte mit der Untersuchung der Geschäftslage und des Vermögenszustandes der Gesellschaft beauftragen.
第二百二十七條 前條ノ撿查官吏ハ會社ノ帳簿及一切ノ書類ヲ撿閱シ取締役其他ノ役員ヲシテ誓ヲ爲シテ供述セシムルノ權アルモノトス
Art. 227. Diese Inspectoren haben das Recht, die Bücher und sämmtliche Papiere der Gesellschaft zu prüfen, und von den Directoren und übrigen Beamten eidliche Auskunft zu verlangen.
第二百二十八條 撿查官吏ハ撿查ノ次第及役員ノ供述ヲ筆記書トナシ其撿查ヲ命シタル裁判所ニ差出シ且其寫ヲ會社ニ下付ス可シ株主又ハ其他ノ人ニテモ望ノ者ニハ之ヲ下付スルコトヲ得可シ
Art. 228. Die Inspectoren nehmen ihre Untersuchungen und die vor ihnen gemachten Aussagen zu Protokoll und hinterlegen dieselben bei dem Gerichte, welches den Auftrag ertheilte. Abschrift davon wird der Gesellschaft sowie auf Verlangen den Actionären und anderen Personen ertheilt.
第二百二十九條 主務ノ省ハ何時ニテモ其職權ヲ以テ第二百二十七條第二百二十八條ニ記載シタル撿查ヲ爲スコトヲ得可シ
Art. 229. Das einschlägige Ministerium kann jeder zeit von Amtswegen die in Art. 227 und 228 bezeichnete Untersuchung vornehmen lassen.
第十五節 取締役及撿查役ニ對スル訴訟
§. 15. Prozessführung gegen Directoren und Aufsichtsrath.
第二百三十條 總會ハ撿查役又ハ特ニ選任シタル代理委員ヲ以テ取締役又ハ塲合ニ依リ撿查役ニ對シ訴訟ヲ起スコトヲ得可シ
Art. 230. Die Generalversammlung kann durch den Aufsichtsrath, oder durch Bevollmächtigte, welche sie hiefür besonders erwählt, Prozesse gegen die Directoren und bezie hungsweise den Aufsichtsrath führen.
第二百三十一條 會社資本ノ少クモ二十分一ニ當ル株主ハ又代理委員ヲ選任シテ取締役又ハ撿查役ニ係ル訴訟ノ原告又ハ被告タラシムルコトヲ得可シ但各株主ハ自己ノ名義ヲ以テスルカ又ハ間入者トナリテ裁判所ニ於テ其權利ヲ保衛スルニ妨アルコトナシ
Art. 231. Ebenso können Actionäre, welche mindestens den 20. Theil des Gesellschaftscapitals repräsentiren, Bevollmächtigte erwählen, um von diesen als Kläger oder Beklagte in Rechtsstreitigkeiten mit den Directoren oder den Mitgliedern des Aufsichtsrathes vertreten zu werden, unbeschadet der Befugniss jedes einzelnen Actionärs, seine Rechte im eigenen Namen oder als Intervenient vor Gericht zu vertreten.
第十六節 會社ノ解散
§. 16. Auflösung der Gesellschaft.
第二百三十二條 株式會社ハ左ノ事項ニ依テ解散スルモノトス
Art. 232. Die Actiengesellschaft wird aufgelöst :
一 定款ニ規定シタル塲合
二 總會任意ノ决議
三 株主ノ員數七名ヨリ少數ニ减シタル事
四 會社資本四分一ヨリ少額ニ减シタル事
五 破產
六 裁判上ノ處分
1. in den im Statut vorgesehenen Fällen ;
2. durch freiwilligen Beschluss der Generalversammlung;
3. durch Verminderung der Zahl der Actionäre auf weniger als 7;
4. durch Verminderung des Gesellschaftscapitals auf weniger als den vierten Theil ;
5. durch Bankerott;
6. durch richterliche Verfügung (Art. 233).
第二百三十三條 會社不法ノ事業ヲ營ミ又ハ其業務上公ケノ秩序及風教ヲ紊亂スルトキハ裁判所ハ官廳ノ申立ニ依リ又ハ其職權ヲ以テ解散セシムルコトアル可シ
Art. 233. Die Auflösung der Gesellschaft kann vom Gericht auf Antrag der Behörden oder von Amtswegen verfügt werden, wenn sie ungesetzliche Zwecke verfolgt oder wenn ihre Geschäftsführung die öffentliche Ordnung und Moral verletzt.
第二百三十四條 會社ノ解散ハ何レノ塲合ニ在テモ總會ノ决議ヲ取ル可シ其决議ハ十日以內ニ各株主ニ報知シ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ公告スヘシ會社此决議ヲ爲サヽルトキハ債主又ハ株主ノ申立ニ依リ又ハ裁判所ノ職權ニ依リ裁判上ノ處分ヲ以テ此决議ニ代フルコトヲ得可シ然ル時ハ其處分ヲ登記公告シ且株主ニ報知ス可シ
Art. 234. Ueber die Auflösung der Gesellschaft muss in jedem Falle ein Beschluss der Generalversammlung gefasst, und dieser Beschluss binnen 10 Tagen sämmtlichen Actionären mitgetheilt, registrirt und publicirt werden. Wenn die Gesellschaft diese Beschlussfassung unterlässt, wird sie auf Antrag von Gläubigern oder Actionären, oder von Amtswegen, durch richterliche Verfügung ergänzt und ist sodann diese Verfügung zu registriren und zu publiciren, und den Actionären bekannt zu geben.
第二百三十五條 會社解散ス可キ塲合ニ於テ取締役第二百三十四條ニ記載シタル决議ヲ爲サンカ爲メ速ニ總會ヲ招集スルコトヲ怠リ或ハ其决議ヲ株主ニ報知スルコトヲ怠リ或ハ登記スルコトヲ怠ルトキハ其怠慢ノ爲メニ會社又ハ第三者ニ生セシメタル損害ニ就キ自己ノ全財產ヲ以テ責任ヲ負フ者トス
Art. 235. Wenn in dem Falle der Ziffer 3 des Art. 232 die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb länger als 6 Monate fortsetzt, werden die Actionäre für alle während der Zeit eingegangenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und solidarisch verhaftet.
Von dieser Haftung sind jedoch diejenigen Actionäre befreit, welche beweisen, dass sie von der Verminderung der Zahl der Actionäre unter 7 keine Kenntniss gehabt haben.
第二百三十六條 前條ノ塲合ニ至リタルトキハ仕懸リノ取引ヲ完結シ或ハ在來ノ會社義務ヲ盡スノ外直ニ業務ヲ停止ス可キモノトス
Art. 236. Wenn nach dem Eintritt der Auflösung der Gesellschaft die Directoren die unverzügliche Einberufung der Generalversammlung zum Zweck der in Art. 234 be zeichneten Beschlussfassung oder die Mittheilung des Beschlusses an die Actionäre, oder die Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Register unterlassen, haften sie für den hierdurch der Gesellschaft oder dritten Personen verursachten Schaden persönlich mit ihrem ganzen Vermogen.
取締役ニ於テ仍ホ營業ヲ保續スルコトアルトキハ之ニ對シテハ自己ノ全財產ヲ以テ責任ヲ負ハサル可カラス
第二百三十七條 第二百三十二條第三項ノ塲合ニ於テ會社其營業ヲ保續シ六ケ月ヲ超ユルトキハ株主ハ其間ニ生シタル會社ノ總テノ負債ニ對シテ自己ノ全財產ヲ以テ連帶ノ責任ヲ負ハサル可カラス然レトモ七名未滿ニ减少セシヲ知ラサルコトヲ證明スル株主ハ此責任ヲ免カルヽモノトス
Art. 237. Von dem gleichen Zeitpunkte an ist der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft einzustellen, soweit nicht begonnene Geschäfte erledigt oder bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft erfüllt werden müssen. Wenn die Directoren nichts desto weniger den Geschäftsbetrieb fort setzen, haften sie persönlich dafür mit ihrem ganzen Ver mögen.
第二百三十八條 第二百三十四條ニ記載シタル總會ニ於テ解散ノ决議ヲ爲シタル後ハ直ニ淸算人一名又ハ數名ヲ選擧ス可シ若シ之ヲ選擧セサル時及第二百三十二條第五項及六項ノ塲合ニ於テハ會社住所地方ノ裁判所ニ於テ淸算人又ハ破產管財人ヲ任ス可シ
Art. 238. In der im Art. 234 bezeichneten Generalversammlung müssen, unmittelbar nachdem der Beschluss der Auflösung gefasst ist, ein oder mehrere Liquidatoren erwählt werden. Wenn dies nicht geschieht, und in den Fällen der Ziffer 5 und 6 des Art. 232 werden die Liquidatoren und beziehungsweise die Concoursverwalter von dem Gerichte des Wohnsitzes der Gesellschaft ernannt.
第二百三十九條 淸算人ノ氏名ハ遲滯ナク裁判所ニ屆出テ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ公告ス可シ
Art. 239. Die Namen der Liquidatoren sind ohne Verzug dem Gerichte mitzutheilen und in das Handels register einzutragen und zu publiciren.
第二百四十條 淸算人ノ氏名ヲ商業登錄簿ニ登記シタルトキハ即チ取締役ノ代表權ハ淸算人ニ移ルモノトス但取締役ハ淸算人ノ請求アルトキハ淸算事務ニ就テ之ヲ補助スルノ義務アルモノトス
Art. 240. Mit der Eintragung der Liquidatoren in das Handelsregister erlischt die Vertretungsbefugniss der Directoren und geht auf die Liquidatoren über. Doch sind die Directoren verpflichtet, den letzteren auf ihr Verlangen in den Geschäften der Liquidation Beistand zu leisten.
第二百四十一條 解散及淸算ノ費用ハ他ノ支拂ニ先チ現在ノ會社財產ヨリ支出ス可シ
Art. 241. Die Kosten der Auflösung und der Liquidation werden aus dem vorhandenen Gesellschaftvermögen vorweg bestritten.
第二百四十二條 第二百三十二條第六項ヲ除クノ外株式會社解散ノ塲合ニ於テハ取締役ヨリ其旨ヲ裁判所ニ届出可シ裁判所ハ解散及淸算ノ實况ヲ監視スルノ權アルモノトス
Art. 242. In allen Fällen der Auflösung einer Actiengesellschaft, ausgenommen Ziffer 6 des Art. 232, haben die Directoren hievon dem Gerichte Anzeige zu erstatten und ist dasselbe zur Ueberwachung des Ganges der Auflösung und der Liquidation berechtigt.
第二百四十三條 解散决議(第二百三十四條)ヲ登記シタル後ハ總テ淸算ノ爲ニスルニ非サル財產處分及總テ株式ノ移轉ハ無効ト爲ス伹特別ノ理由アリテ裁判所ノ許可ヲ得タルモノハ此限ニ在ラス
Art. 243. Von dem Zeitpunkte der Eintragung des Anflösungsbeschlusses an (Art. 234) ist jede nicht zum Zweck der Liquidation vorgenommene Verfügung über das Gesellschaftsvermögen, jede Uebertragung von Actien und jede Aenderung in den Personen der Actionäre nichtig, soferne sie nicht vom Gerichte aus besonderen Gründen genehmigt werden.
第十七節 會社ノ淸算
§. 17. Liquidation der Gesellschaft.
第二百四十四條 第百一條乃至第百七條ノ規定ハ株式會社ノ淸算ニモ亦適用スルモノトス
Art. 244. Die in den Artikeln 101-107 gegebenen Vorschriften finden auch auf die Liquidation der Actiengesellschaften Anwendung.
第二百四十五條 淸算人ニハ其職務執行ニ關シ會社ヨリ訓示ヲ與ヘ又株主若クハ債主ノ申立アルトキハ裁判所ヨリ之ヲ與フルコトヲ得可シ淸算人ハ此訓示及法律ノ規定ヲ遵守スルノ責任ヲ負フモノトス
Art. 245. Den Liquidatoren können hinsichtlich der Ausübung ihrer Obliegenheiten Anweisungen durch die Generalversammlung, oder auf den Antrag von Actionären oder Gläubigern vom Gerichte ertheilt werden, und sind dieselben für die Beobachtung solcher Anweisungen und die Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
第二百四十六條 至當ノ理由アル債主ノ申立アルトキハ總會又ハ時宜ニ依リ裁判所ヨリ債主ノ利益ヲ監護スル爲メニ其代理者一名又ハ數名ヲ淸算人ニ參加セシムルコトアルヘシ
Art. 246. Auf genügend motivirten Antrag der Gläubiger der Gesellschaft kann die Generalversammlung, und eventuell das Gericht beschliessen, dass den Liquidatoren ein oder mehrere Vertreter der Gläubiger behufs Wahrnehnung von deren Interessen beigesellt werden,
第二百四十七條 淸算人其事務ヲ執行スルニハ社名ニ淸算中ナル語ヲ附記シテ之ヲ用ユ可シ
Art. 247. Die Liquidatoren führen ihre Geschäfte unter der Firma der Gesellschaft mit Hinzufügung der Worte ,, in Liquidation.”
第二百四十八條 淸算人ハ其任ヲ受タルヨリ六十日以內ニ會社ノ負債主及債主ノ全名簿ヲ製シ某期限內ニ負債主ハ其負債ヲ會社ニ辨償シ債主ハ其要求ヲ申込ム可キ旨ヲ廣告ヲ以テ催促シ此廣告中ニハ債主徒ラニ期限ヲ經過シタル時ハ其要求ヲ淸算中ヨリ取除ク可キ旨ヲ附記ス可シ
Art. 248. Binnen 60 Tagen nach ihrer Ernennung haben die Liquidatoren ein vollständiges Verzeichniss der Schuldner und Gläubiger der Gesellschaft aufzustellen und mittelst öffentlicher Bekanntmachung die Schuldner binnen einer gewissen Frist zur Entrichtung ihrer Verbindlichkeiten, die Gläubiger aber zur Anmeldung ihrer Forderungen unter dem Nachtheile aufzufordern, dass sie nach dem fruchtlosen Ablaufe der Frist mit ihren Forderungen von der Liquidation ausgeschlossen sein werden.
第二百四十九條 淸算人ハ淸算ノ爲メニ株金ノ未納額ヲ其株主ヨリ徵收スルノ權アルモノトス
Art. 249. Die Liquidatoren sind berechtigt, für die Zwecke der Liquidation von den Actionären Einzahlungen auf die noch nicht voll bezahlten Actien zu erheben.
第二百五十條 淸算人ハ債主トノ示談其他ノ措置及考案ニ就テ何時ニテモ總會ヲ招集スルコトヲ得可シ
Art. 250. Die Liquidatoren können jederzeit zur Beschlussfassung über ein Arrangement mit den Gläubigern oder über sonstige Massnahmen und Vorschläge eine Generalversammlung berufen. Sie sind verpflichtet, eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies durch einen Beschluss der Gesellschaft vorgeschrieben oder von einer mindestens des Actien capitals repräsentirenden Anzahl von Actionären beantragt wird.
總會ノ决議ニ依テ豫定シアルカ或ハ總株金五分一以上ニ當ル株主ノ申立アルトキハ總會ヲ招集スルノ義務アルモノトス
第二百五十一條 淸算人ハ其所爲ニ付總會ニ對シテノミ責任ヲ負フモノトス然レトモ株主各個ノ權利ヲ傷害シタル所爲又ハ怠慢アルトキハ淸算人ニ對シ株主ハ裁判所ニ訴ヘ其權利ノ認定及損害ノ賠償ヲ要ムルコトヲ得可シ
Art. 251. Die Liquidatoren sind nur der Generalversammlung für ihre Handlungen Rechenschaft schuldig, können jedoch wegen solcher Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die speciellen Rechte einzelner Actionäre verletzt werden, von diesen vor Gericht auf Anerkennung ihrer Rechte und Schadensersatz belangt werden.
第二百五十二條 第百三條ニ規定シタル計算書ノ呈示ハ之ヲ總會ニ爲ス可キモノトス
Art. 252. Die in Art. 103 vorgeschriebenen Rechnungslegungen sind der Generalversammlung zu erstatten.
第二百五十三條 會社ノ負債ヲ完償シテ殘餘ノ財產アルトキハ各株主ノ所有株式ニ應シ金圓ヲ以テ平等ニ配當ス可シ
Art. 253. Wenn nach Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch actives Gesellschaftsvermögen übrig bleibt, ist dasselbe unter die Actionäre im Verhältniss ihres Actienbesitzes gleichmässig in baarem Gelde zu vertheilen. Kein Actionär ist verpflichtet, ungeachtet eines darauf gerichteten Beschlusses der Generalversammlung, auf seinen Antheil die Actien oder Obligationen einer anderen an die Stelle der bisherigen tretenden oder sie fortsetzenden Gesellschaft in Zahlung anzunehmen.
株主ハ總會ニ於テ决議シタルトキト雖トモ從前ノ會社ニ代リ又ハ之ヲ保續スヘキ他ノ會社ノ株券或ハ債券ヲ其配當金トシテ請取ル可キ義務ナキモノトス
第二百五十四條 淸算結了シタル時ハ淸算人ハ總計算書及處務ノ槪報ヲ總會ニ差出シ卸責ヲ求ム可シ
Art. 254. Nachdem die Liquidation beendigt ist, haben die Liquidatoren eine General-Rechnung und einen allgemeinen Rechenschaftsbericht über ihre Thätigkeit der Generalversammlung vorzulegen und deren Decharge zu erwirken.
第二百五十五條 計算上總會ト淸算人トノ間ニ爭論ノ起リタルトキハ裁判上ノ判决ヲ受ク可シ
Art. 255. Wenn über die Rechnungslegung zwischen der Generalversammlung und den Liquidatoren Streit entsteht, ist darüber die richterliche Entscheidung einzuholen.
第二百五十六條 卸責ヲ受タル時ハ淸算人ハ淸算結了ノ旨ヲ商業登錄簿ニ登記シ且之ヲ公告ス可シ其公告ニハ淸算ニ關シテ會社ニ對シ要求權利アル者ハ三ケ月以內ニ申込ムニ非ラサレハ其効ナキ旨ヲ附記ス可シ右ノ要求アルトキハ仍ホ淸算人ニ於テ之ヲ處分スルモノトス
Art. 256. Nachdem die Decharge ertheilt ist, haben die Liquidatoren die Eintragung des Abschlusses der Liquidation in das Handelsregister zu bewirken und dieselbe öffentlich bekannt zu machen mit der Aufforderung, etwaige Ansprüche aus der Liquidation an die Gesellschaft binnen 3 Monaten ausschliessender Frist geltend zu machen. Solche Ansprüche sind, wenn sie erhoben werden, gleich falls von den Liquidatoren zu erledigen.
第二百五十七條 淸算ノ際會社現在ノ財產會社ノ總債主ニ完償スルニ足ラサルコト出來シタルトキハ淸算人ハ破產處分ノ開始ヲ爲ス可シ此塲合ニ於テ淸算人善意ヲ以テ會社ノ債主又ハ株主ニ支拂タルモノハ無効トシ其領收者ヨリ之ヲ返還セシムルコトヲ得可シ貸方借方ノ割合如此ヲ查明シタル後支拂フタルモノニ就テハ淸算人自己ノ全財產ヲ以テ會社債主ニ對シ責任ヲ負フモノトス破產處分開始ノ上申ハ之ヲ廣告シ其會社ノ取引先ヘ通知ス可シ
Art. 257. Wenn sich bei der Liquidation ergibt, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen zur vollen Befriedigung der sämmtlichen Gläubiger der Gesellschaft nicht hinreicht, haben die Liquidatoren die Eröffnung des Bankerottverfahrens zu bewirken. In diesem Falle werden etwaige Zahlungen, welche von den Liquidatoren in gutem Glauben an Gläubiger oder Actionäre der Gesellschaft geleistet worden sind, ungültig und können von den Empfängern zurückgefordert werden. Für Zahlungen, welche nach Ermittlung eines solchen Verhältnisses der Activen und Passiven von den Liquidatoren gemacht werden, bleiben diese persönlich den Gläubigern der Gesellschaft verantwortlich.
Der Antrag auf Eröffnung des Bankerottverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen und den Geschäftsfreunden der Gesellschaft zu notificiren.
第二百五十八條 總會ノ决議ヲ以テ會社帳簿及書類ノ保存ヲ委託セラレタル者ノ氏名ハ淸算人ヨリ裁判所ニ屆出ヘシ此届出ヲ爲サヽル間ハ淸算人其保存ノ責任ヲ負フモノトス
Art. 258. Die Namen derjenigen Personen, welchen durch Beschluss der Generalversammlung die Aufbewahrung der Bücher und Papiere der Gesellschaft übertragen wurde, sind von den Liquidatoren dem Gerichte anzuzeigen. So lange diese Anzeige nicht erfolgt, bleiben die Liquidatoren für die Aufbewahrung der genannten Bücher und Papiere verantwortlich.
第二百五十九條 淸算ノ結了即チ左ノ件々ハ之ヲ淸算人ヨリ裁判所ニ届出且三度以上引續キ新聞紙ヲ以テ廣告シ幷ニ會社ノ取引先ヘ通知ス可シ其廣告通知ニハ既ニ結了シ總テ會社株券及債券ハ無効トナリタル旨ヲ明示セサル可ラス
Art. 259. Das Schlussergebniss der Liquidation, nämlich:
一 支拂又ハ示談ニ依リ總債主ニ全部又ハ一部ヲ以テ濟方ヲ爲ス事
二 會社ノ殘餘財產配當ノ物件及額ヲ定メ幷ニ之ヲ株主ニ配當スル事
三 淸算費用ヲ支拂ヒ及淸算ニ關スル要求ヲ處分スル事
四 總會又ハ裁判上ノ處分ニ依リ總結算ノ卸責ヲ與フル事
五 會社ノ帳簿及書類保存ニ關スル處置ヲ爲ス事
1. die Befriedigung sämmtlicher Gläubiger durch Zahlung oder Arrangement, voll oder theilweise ;
2. die Vertheilung des Restvermögens der Gesellschaft unter die Actionäre, sowie der Betrag und Gegenstand dieser Vertheilung;
3. die Bestreitung der Kosten der Liquidation und die Erledigung der Liquidationsansprüche ;
4. die Ertheilung der General-Decharge durch die Generalversammlung oder durch richterliche Verfügung;
5. die Anordnung in Betreff der Aufbewahrung der Bücher und Papiere der Gesellschaft, ist von den Liquidatoren dem Gerichte anzuzeigen und durch öffentliche Blätter in mindestens 3 auf einander folgenden Einrückungen öffentlich bekannt zu machen, sowie auch den Geschäftsfreunden der Gesellschaft zu notificiren mit der ausdrücklichen Erklärung, dass die Gesellschaft damit zu Ende sei und alle von ihr emittirten Actien und Obligationen ihre Gültigkeit verloren haben.