審議経過

Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich : Zweite Lesung
民法
Erstes Buch. Allgemeiner Theil.
第一編 總則
Erster Abschnitt. Personen.
第一章 人
Erster Titel. Natürliche Personen.
第一節 自然人
§.1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der vollendeten Geburt und endigt mit dem Tode.
第一條 人ノ權利能力ハ出生ノ完了ヲ以テ始マリ死亡ヲ以テ終ル
§.2. Ein Verschollener kann für todt erklärt werden, wenn seit zehn Jahren keine Nachricht von seinem Leben eingegangen ist. Sind seit der Geburt des Verschollenen siebzig Jahre verstrichen, so genügt ein fünfjähriger Zeitraum.
第二條 失踪者ハ十年以來其生存ニ付キ音信到來セザルトキハ死亡者ト宣吿セラルヿヲ得、失踪者ノ出生後七十年ヲ經過シタルトキハ五年ノ期間ヲ以テ足ル
Der zehn oder fünfjährige Zeitraum beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Verschollene den vorhandenen Nachrichten zufolge noch gelebt hat. Sind zu dieser Zeit seit der Geburt des Verschollenen noch nicht einundzwanzig Jahre verstrichen, so beginnt der zehnjährige Zeitraum erst mit dem Schlusse des einundzwanzigsten Jahres.
十年又ハ五年ノ期間ハ既ニ得タル音信ニ依レハ失踪者カ尙ホ生存シタリシ年ノ滿了ヲ以テ始マル、此時ニ失踪者カ出生後尙ホ滿二十一歲ヲ經過セザリシトキハ十年ノ期間ハ二十一歲ノ滿了ヲ以テ始マル
§.3. Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege Theil genommen hat, während desselben vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann nach Ablauf von drei Jahren seit dem Friedensschlusse für todt erklärt werden. Hat ein Friedensschluß nicht stattgefunden, so beginnt der dreijährige Zeitraum mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Krieg beendigt ist.
第三條 軍隊ノ隷屬者トシテ出軍シ戰爭中亡失シタリト見做サレ其後失踪セシ者ハ媾和後三年ヲ經過スルトキハ死亡者ト宣吿セラルヽヿヲ得
Im Sinne dieser Vorschrift gilt als Angehöriger der bewaffneten Macht auch derjenige, welcher sich bei derselben in einem Amts- oder Dienstverhältniß oder zu Zwecken freiwilliger Hülfeleistung befindet.
媾和ヲ爲サヽリシトキハ三年ノ期間ハ戰爭ノ終局シタル年ノ滿了ヲ以テ始マル
此規定ニ付テハ職務ニ因リ又ハ雇役ニ因リ又ハ任意補助ノ目的ヲ以テ軍隊ニ在リタル者モ其隷屬者ト見做サル
§.4. Wer bei einer Seefahrt seit dem Untergange des Fahrzeugs, auf dem er sich befunden hat, verschollen ist, kann nach Ablauf eines Jahres seit dem Untergange des Fahrzeugs für todt erklärt werden.
第四條 航海中ニ於テ其乘込ミタル船舶ノ沈沒後失踪シタル者ハ沈沒後一年ヲ經過スルトキハ死亡者ト宣吿セラルヽヿヲ得
Der Untergang des Fahrzeugs wird vermuthet, wenn es entweder am Orte seiner Bestimmung nicht eingetroffen oder in Ermangelung eines festen Reiseziels nicht zurückgekehrt ist und wenn
船舶カ其目的地ニ於テ見當ラズ又ハ確定シタル目的ナクシテ航海シ歸着セザル塲合ニ於テ航海ヲ始メタル後左ニ揭グル期間ヲ經過スルトキハ沈沒シタリトノ推定ヲ受ク
一 東海內ニ於ケル航海ニ付キテハ一年
一 東海外ノ歐羅巴ノ海面內ニ於ケル航海ニ付キテハ二年、但地中海、黑海及ヒ「アツヲヴ」海ノ歐羅巴ニ屬セサル部分ヲモ包含ス
一 歐羅巴外ノ海面ニ於ケル航海ニ付キテハ三年
bei Fahrten innerhalb der Ostsee ein Jahr,
航海中船舶ニ付キ音信ノ到來シタルトキハ其船舶カ此音信ニ依レハ最後ニ存在シタリシ塲所ヨリ發航シタランニハ經過スヘカリシ期間ニ依ル
bei Fahrten innerhalb anderer europäischer Meere, mit Einschluß sämmtlicher Theile des Mittelländischen, Schwarzen und Azowschen Meeres, zwei Jahre,
bei Fahrten, die über außereuropäische Meere führen, drei Jahre
seit dem Antritte der Reise verstrichen sind. Sind während der Reise Nachrichten von dem Fahrzeug eingegangen, so ist der Zeitraum maßgebend, der abgelaufen sein müßte, wenn das Fahrzeug von dem Orte abgegangen wäre, an dem es sich den Nachrichten zufolge zuletzt befunden hat.
§.5. Wer unter anderen als den in den §§.3, 4 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gerathen und seitdem verschollen ist, kann nach Ablauf von drei Jahren seit dem die Lebensgefahr begründenden Ereignisse für todt erklärt werden.
第五條 第三條、第四條以外ノ事情ニ因リテ生命ノ危險ニ遭遇シ其後失踪シタル者ハ其危險發生後三年ヲ經過スルトキハ死亡者ト宣吿セラルルヿヲ得
§.6. Die Todeserklärung erfolgt im Aufgebotsverfahren.
第六條 死亡ノ宣吿ハ公示催吿手續ニ依ル
§.7. Die Todeserklärung begründet die Vermuthung, daß der Verschollene in dem Zeitpunkte gestorben sei, welcher in dem die Todeserklärung aussprechenden Urtheile festgestellt ist.
第七條 死亡ノ宣吿ニ因リテ失踪者ハ其判决ニ於テ確定シタル時ニ死亡シタリトノ推定ヲ生ズ
Als Zeitpunkt des Todes ist, sofern die Ermittelungen nicht ein Anderes ergeben, anzunehmen:
左ニ揭クル時ヲ以テ死亡ノ時トスヘシ但搜査ノ結果之ト異ナルトキハ此限リニ在ラズ
in den Fällen des §.2 das Ende des daselbst bezeichneten Zeitraums,
第二條ノ塲合ニ於テハ同條ニ揭ゲタル期間ノ終リタル時
in den Fällen des §.3 der Zeitpunkt des Friedensschlusses oder der Schluß des Jahres, in welchem der Krieg beendigt ist,
第三條ノ塲合ニ於テハ媾和ノ時又ハ戰爭ノ終局シタル年ノ終リタル時
in den Fällen des §.4 der Zeitpunkt, in welchem das Fahrzeug untergegangen ist oder als untergegangen vermuthet wird,
第四條ノ塲合ニ於テハ船舶ノ沒沈シタル時又ハ沒沈シタリト推定セラレタル時
in den Fällen des §.5 der Zeitpunkt, in welchem das die Lebensgefahr begründende Ereigniß stattgefunden hat.
第五條ノ塲合ニ於テハ生命ノ危險ヲ生ゼシメタル事變ノ起リタル時
Ist die Todeszeit nur dem Tage nach festgestellt, so gilt das Ende dieses Tages als Zeitpunkt des Todes.
死亡ノ時カ日ヲ以テ確定セラルルトキハ此日ノ終リタル時ヲ以テ死亡ノ時ト見做ス
§.8. Wird in Folge einer Anfechtungsklage die Todeserklärung aufgehoben oder eine andere Todeszeit festgestellt, so wirkt das Urtheil für und gegen Alle.
第八條 死亡ノ宣吿カ上訴ニ由リテ癈棄セラレ又ハ異ナリタル死亡ノ時カ證明セラレタルトキハ其判决ハ何人ノ爲メニモ又何人ニ對シテモ効力ヲ有ス
§.9. Solange die Todeserklärung nicht erfolgt ist, wird das Fortleben des Verschollenen bis zu dem Zeitpunkte vermuthet, der nach §.7 Abs.2 in Ermangelung eines anderen Ergebnisses der Ermittelungen als Zeitpunkt des Todes anzunehmen ist.
第九條 死亡ノ宣吿ナキ間ハ失踪者ハ第七條第二項ニ從ヒ死亡ノ時ト認ムヘキ時迄ハ生存シタリトノ推定ヲ受ク、但搜査ノ結果カ之ト異ナルトキハ此限リニ在ラズ
§.10. Sind mehrere Menschen in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet, daß sie gleichzeitig gestorben seien.
第十條 多クノ人カ共同ノ遭難ニ於テ死亡シタルトキハ凡テ同時ニ死亡シタリトノ推定ヲ受ク
§.11. Die Volljährigkeit tritt mit Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein.
第十一條 成年ハ滿廿一歲ヲ以テ始マル
§.12. Ein Minderjähriger kann durch Verfügung der zuständigen Behörde für volljährig erklärt werden.
第十二條 未成年者ハ所屬官廳ノ處分ニ依リテ成年ノ宣吿ヲ受クルヿヲ得ベシ
Durch die Volljährigkeitserklärung erlangt der Minderjährige die rechtliche Stellung eines Volljährigen.
成年ノ宣吿ニ依リテ未成年者ハ法律上成年者ノ地位ヲ得ベシ
§.13. Die Volljährigkeitserklärung ist nur zulässig, wenn der Minderjährige das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seine Einwilligung ertheilt hat. Steht der Minderjährige unter elterlicher Gewalt, so ist auch die Einwilligung des Gewalthabers erforderlich, sofern nicht dessen Gewalt auf die elterliche Nutznießung beschränkt ist; eine minderjährige Wittwe bedarf der Einwilligung nicht.
第十三條 成年ノ宣吿ハ未成年者カ滿十八歲ニ達シ且其承諾ヲ與ヘタルトキニノミ之ヲ爲スヿヲ得其他親權ノ下ニ立ツ未成年者ニ在リテハ親權ヲ有スル者ノ權力カ父母ノ収益權ノミニ限ラレザルトキハ此者ノ同意ヲ要ス但未成年ノ寡婦ハ同意ヲ得ルコトヲ要セズ
Die Volljährigkeitserklärung soll nur erfolgen, wenn sie das Beste des Minderjährigen befördert.
成年ノ宣吿ハ未成年者ノ幸福ヲ增進スルトキニノミ之ヲ爲スベシ
§.14. Entmündigung findet statt:
第十四條 禁治產ハ左ノ塲合ニ於テ之ヲ爲ス
1. wegen Geisteskrankheit, wenn der Kranke in Folge derselben seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag;
一、 精神病ノ爲メ自己ノ事務ヲ所辨シ得ザルトキ
2. wegen Verschwendung, wenn der Verschwender durch dieselbe sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt;
二、 浪費ノ爲メ自己又ハ其家族ヲ困迫ナル狀况ニ陷ラシメントスルトキ
3. wegen Trunksucht, wenn der Trinker in Folge derselben seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt oder die Sicherheit Anderer gefährdet.
三、 暴飮ノ爲メ自己ノ業務ヲ處辨シ得ザルトキ或ハ自己又ハ其家族ヲ困迫ナル狀况ニ陷ラシメントスルトキ又ハ他人ノ安寧ヲ害スルトキ
Die Entmündigung ist wieder aufzuheben, wenn der Grund, aus dem sie erfolgte, weggefallen ist.
禁治產ハ其原因ノ去リタルトキハ之ヲ解止スベシ
§.15. Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.
第十五條 一人カ他ノ一人ヨリ出ツルトキハ互ニ直系ノ親族タリ又直系ノ親族ニ非ズシテ共ニ同一ノ第三者ヨリ出ツル者ハ傍系ノ親族タリ親等ハ其關係ヲ生セシメタル出產ノ數ニ從ヒ之ヲ定ム
Zwischen einem unehelichen Kinde und dessen Vater besteht keine Verwandtschaft.
婚姻外ノ子ト其父トノ間ニハ親屬ノ關係ヲ生セズ
§.16. Ein Ehegatte ist mit den Verwandten des anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.
第十六條 配偶者ノ一方ハ他ノ配偶者ノ親族ト姻族タリ姻屬ノ親系及ビ親等ハ其關係ヲ生ゼシメタル親屬ノ親系及ビ親等ニ從ヒ之ヲ定ム
Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
姻屬ハ之ヲ生ゼシメタル婚姻解消スルモ尙ホ存續ス
§.17. Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet daselbst seinen Wohnsitz.
第十七條 一地ニ定住スル者ハ此地ニ住所ヲ設定ス
Eine Person kann ihren Wohnsitz gleichzeitig an mehreren Orten haben.
一人ニシテ同時ニ數个所ニ住所ヲ有スルヿヲ得
Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen, sie aufzugeben, aufgelöst wird.
住所ハ居住ヲ抛棄スル意思ニテ之ヲ去ルトキハ廢止セラル
§.18. Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben.
第十八條 行爲ノ能力ナキ者又ハ之ヲ制限セラレタル者ハ法律上代理人ノ意思ナクシテ住所ヲ設定シ又ハ之ヲ癈止スルヿヲ得ズ
§.19. Eine Militärperson hat ihren Wohnsitz am Garnisonorte. Als Wohnsitz einer Militärperson, welche zu einem Truppentheile gehört, der im Inlande keinen Garnisonort hat, gilt der letzte inländische Garnisonort des Truppentheils.
第十九條 軍人ハ屯營地ニ其住所ヲ有ス內地ニ屯營ヲ有セザル軍隊ニ屬スル軍人ノ住所ハ其軍隊ノ內地ニ於ケル最後ノ屯營地トス
Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Militärpersonen, welche nur zur Erfüllung der Wehrpflicht dienen oder welche selbständig einen Wohnsitz nicht begründen können.
右ノ規定ハ兵役義務履行ノ爲メニノミ服役シ又ハ獨立シテ住所ヲ設定スルコト能ハサル軍人ニハ之ヲ適用セス
§.20. Die Ehefrau theilt den Wohnsitz des Ehemannes, es sei denn, daß dieser seinen Wohnsitz im Ausland an einem Orte begründet, an welchen sie ihm nicht folgt und zu folgen nicht verpflichtet ist.
第二十條 婦ハ其夫ト住所ヲ共ニス但夫カ外國ニ於テ其婦ノ之ニ隨從セス又隨從スベキ義務ナキ地ニ住所ヲ設定スルトキハ此限ニ在ラス
Solange der Ehemann keinen Wohnsitz hat oder sein Wohnsitz von der Ehefrau nicht getheilt wird, kann diese selbständig einen Wohnsitz haben.
婦ハ其夫カ住所ヲ有セズ又ハ其住所ヲ婦ト共ニセザル間ハ獨立シテ住所ヲ有スルヿヲ得
§.21. Ein eheliches Kind theilt den Wohnsitz seines Vaters, ein uneheliches den seiner Mutter, ein an Kindesstatt angenommenes den des Annehmenden. Der Wohnsitz verbleibt dem Kinde, bis dasselbe ihn rechtsgültig aufhebt.
第廿一條 嫡出子ハ父ト住所ヲ共ニシ婚姻外ノ子ハ母ト住所ヲ共ニシ養子ハ養父ト住所ヲ共ニス此住所ハ法律上有効ニ癈止セラルヽ迄存續ス
Eine erst nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes erfolgte Legitimation oder Annahme an Kindesstatt hat keinen Einfluß auf den Wohnsitz des Kindes.
子カ成年ニ達シタル後ニ爲シタル公認及ビ養子緣組ハ其子ノ住所ニ影響ヲ及ホサズ
§.22. Wird das Recht zur Führung eines Namens dem Berechtigten bestritten oder wird dieser in seinem Interesse dadurch verletzt, daß ein Anderer sich unbefugt des gleichen Namens bedient, so kann er Beseitigung der Beeinträchtigung und Verurtheilung zur Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen verlangen.
第廿二條 自己ノ名ヲ使用スル權ヲ妨ゲラルヽ者又ハ他人カ自己ト同一ノ名ヲ不當ニ使用スルニ因リテ其利益ヲ害セラルヽ者ハ此妨害ヲ除去シ且以後ノ妨害ヲ止ムル判决ヲ請求スルコトヲ得
Zweiter Titel. Juristische Personen.
第二節 法人
I. Vereine.
第一欵 社團
1. Allgemeine Vorschriften.
第一則 總則
§.23. Vereine zu gemeinnützigen, wohlthätigen, geselligen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder anderen nicht auf einen wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Zwecken erlangen Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts oder durch staatliche Verleihung.
第廿三條 公益、慈善、社交、學術、技藝上ノ目的其他經濟上ノ事業ニ非ザル目的ヲ有スル社團ハ其所屬區裁判所ノ社團登記簿ニ登記スルニ依リ又ハ政府ノ授與ニ依リテ權利能力ヲ得
Andere Vereine erlangen Rechtsfähigkeit in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften nur durch staatliche Verleihung.
其他ノ社團ハ帝國ノ法律ニ特別ノ規定ナキトキハ獨リ政府ノ授與ニ依リテ權利能力ヲ得
Die Verleihung der Rechtsfähigkeit steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiete der Verein seinen Sitz hat.
權利能力ヲ授與スル權ハ社團所在地ノ聯邦ニ屬ス
Als Sitz des Vereins gilt, wenn nicht ein Anderes erhellt, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
社團所在地ハ特別ノ事情ナキトキハ其事務所所在地トス
§.24. Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzungen (Statut) bestimmt.
第廿四條 權利能力ヲ有スル社團ノ組織ハ法律ノ規定ニ據ルベキモノヽ外ハ社團ノ定欵ヲ以テ之ヲ定ム
§.25. Der Verein muß einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
第廿五條 社團ニハ頭取ヲ置クコトヲ要ス頭取ハ數人ヨリ成立スルコトヲ得裁判上ニモ亦裁判外ニモ社團ヲ代理ス
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch das Statut mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
頭取ノ代理權ハ定欵ニ依リテ第三者ニ對シ有効ニ之ヲ制限スルコトヲ得
§.26. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung.
第廿六條 頭取ノ選任ハ總會ノ决議ニ依ル
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen. Die Widerruflichkeit kann durch das Statut auf den Fall beschränkt werden, daß ein wichtiger, den Widerruf rechtfertigender Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
選任ハ何時タリトモ取消スコトヲ得然レトモ既ニ成立シタル契約ニ本ヅク頭取ノ補償請求權ヲ妨ゲズ又選任ノ取消ハ定欵ヲ以テ取消ヲ正當ナラシムル重要ナル原因ノ存スル塲合ニ限ルコトヲ得斯ル原因ハ特ニ重大ナル業務ヲ欠キ又ハ正整タル業務施行ノ不能トス
Auf die Rechte und Pflichten des Vorstandes gegenüber dem Vereine finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§.585, 588 - 596 (Entw. I) entsprechende Anwendung.
社團ニ對スル頭取ノ權利及ビ義務ニ付テハ第五百八十五條及ビ第五百八十八條乃至第五百九十六條ニ揭グル委任ニ關スル規定ヲ准用ス
§.27. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die Beschlußfassung nach den für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung geltenden Vorschriften.
第廿七條 數人ノ頭取アル塲合ニ於テハ其决議ハ總會ノ决議ニ頭用セラルヽ規定ニ從ヒ之ヲ定ム
Ist eine Willenserklärung dem Vereine gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstandes.
社圍ニ對シテ意思ヲ表示スルニハ頭取ノ一人ニ對シテ之ヲ表示スルニテ足ル
§.28. Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstandes fehlen, sind sie bei Gefahr im Verzug auf Antrag eines Betheiligten von dem Amtsgericht, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat, für die Zeit bis zur Hebung des Mangels zu bestellen.
第廿八條 頭取ニ必要ナル員數ヲ欠キ且危急ナル塲合ニ於テハ當事者一方ノ申立ニ因リテ社團所在地ノ區裁判所ハ缺員ノ補足セラルヽ迄一時頭取ヲ任定スベシ
§.29. Durch das Statut kann bestimmt werden, daß neben dem Vorstande für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, welche der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.
第廿九條 定欵ヲ以テ頭取ノ外或業務ニ付キ特別ノ代理人ヲ置クコトヲ定メ得ベシ此代理人ノ權限ニ付キ疑アルトキハ通常代理人ニ指示サレタル業務ノ範圍ニ屬スル總テノ權利行爲ヲ爲シ得ルモノト見做ス
§.30. Der Verein haftet für den Ersatz des Schadens, welchen der Vorstand, ein Mitglied desselben oder ein sonst verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zukommenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
第三十條 社團ハ頭取又ハ其中ノ一人若クハ定欵ニ本ヅキ選任シタル代理人カ業務施行上第三者ニ加ヘタル損害ヲ賠償スル責ニ任ズ
§.31. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgane zu besorgen sind, durch Beschlußfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, daß der Gegenstand desselben bei Berufung der Versammlung bezeichnet ist. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
第三十一條 頭取又ハ其他ノ役員カ處理セザル社團ノ業務ハ總會ノ决議ニ依リテ之ヲ行フ决議ノ有効ナルニハ决議スベキ事項ハ總會招集ノ時ニ示サレタルコトヲ要ス此决議ハ出席社員ノ多數决ニ依ル
Ein auf der Zustimmung aller Mitglieder beruhender Beschluß ist auch ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn die Zustimmung schriftlich erklärt ist.
書面ニテ表示セラレタル總社員ノ同意ニ本ヅク决議ハ總會ノ决議ヲ經ズシテ有効ナリ
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Eingehung eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Vereine betrifft.
决定スベキ事項ハ社團ト社員ノ間ニ爲サルヽ法律行爲ニ關スルカ又ハ權利ノ爭ヲ開始シ若クハ之ハ終結スルコトニ關スルトキハ此社員ハ議决權ヲ有セズ
§.32. Zur Gültigkeit eines Beschlusses, durch welchen das Statut geändert wird, bedarf es einer Mehrheit von drei Viertheilen der erschienenen Mitglieder. Zur Aenderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen muß schriftlich erfolgen.
第三十二條 定欵ヲ變更スル决議ノ有効ナルニハ出席社員ノ四分ノ三以上ノ同意ヲ要ス社團ノ目的ヲ變更スルニハ總社員ノ同意ヲ要ス此塲合ニ於テ出席セザル社員ノ同意ハ書面ヲ以テ表示スベシ
Beruht die Rechtsfähigkeit eines Vereins auf staatlicher Verleihung, so bedarf jede Aenderung des Statuts der staatlichen Genehmigung.
社團ノ權利能力ハ政府ノ授與ニ本ヅク塲合ニハ定欵ノ變更ハ亦政府ノ許可ヲ要ス
§.33. Sonderrechte der Mitglieder können ohne deren Zustimmung durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht beeinträchtigt werden.
第三十三條 社員ノ有スル特權ハ其同意ヲ經ズシテ總會ノ决議ニ依リ之ヲ制限スルコトヲ得ズ
§.34. Die Mitgliederversammlung ist außer den im Statute bestimmten Fällen zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
第三十四條 總會ハ定欵ニ定ムル塲合ノ外社團ノ利害ニ關スル塲合ニハ之ヲ招集スベシ
§.35. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der zehnte Theil oder der im Statute hierfür bestimmte größere oder geringere Theil der Mitglieder in einer von ihnen unterschriebenen Eingabe unter Anführung des Zweckes und der Gründe die Berufung verlangt.
第三十五條 總會ハ總社員ノ十分ノ一以上又ハ定欵ニ特別ノ定アル塲合ニハ十分ノ一以下ノ社員カ目的及ビ原因ヲ指定シタル書面ヲ以テ請求スルトキハ之ヲ招集スベシ
Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat, die Mitglieder, welche das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen, auch über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung Bestimmung treffen. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
此請求ニ應ゼザルトキハ社團所在地ノ區裁判所ハ請求書ヲ提出シタル社員ニ總會ヲ招集スル權ヲ授與シ且總會ニ於テ議長ノ職務ヲ行フコトニ付キ規則ヲ定ムルコトヲ得此權利ノ授與ハ總會招集ノ時之ヲ記載スルヲ要ス
§.36. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann einem Anderen nicht überlassen werden.
第三十六條 社員ノ資格ハ讓渡又ハ相續スルコトヲ得ズ又其權利ハ他人ニ之ヲ行使セシムルコトヲ得ズ
Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt. Durch das Statut kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schluß eines Geschäftsjahres stattfindet; auch kann eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren bestimmt werden.
社員ハ退社スル權ヲ有ス然レトモ定欵ヲ以テ事業年度ノ末ニ於テノミ退社シ得ベキコト又二个年以內ノ豫吿斯間ヲ定ムルコトヲ得
§.37. Die Vorschriften des §.26 Abs.1, 3, des §.27 Abs.1, der §§.31, 32 sowie des §.36 Abs.1 finden insoweit keine Anwendung, als das Statut ein Anderes bestimmt.
第三十七條 第二十六條第一項第三項第二十七條第一項第三十一條第三十二條及ビ第三十六條第一項ノ規定ハ定欵ニ特別ノ定ナキトキニ限リ之ヲ適用ス
§.38. Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Auflösungsbeschlusse bedarf es einer Mehrheit von drei Viertheilen der erschienenen Mitglieder, soweit das Statut nicht ein Anderes bestimmt.
第三十八條 社團ハ總會ノ决議ニ因リテ解散セラル解散ノ决議ハ定欵ニ特別ノ定ナキトキハ出席社員ノ四分ノ三以上ノ同意ヲ要ス
§.39. Der Verein wird aufgelöst durch Eröffnung des Konkurses.
第三十九條 社團ハ破產手續ノ開始ニ因リテ解散セラル
Der Vorstand hat im Falle der Ueberschuldung die Eröffnung des Konkurses zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so haften die Vorstandsmitglieder, welchen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den Ersatz des daraus entstandenen Schadens als Gesammtschuldner.
頭取ハ社團ノ負債超過ノ塲合ニ於テ破產ノ申立ヲ爲スベシ申立遲延スルトキハ遲延ニ付キ過失アル頭取ハ債權者ニ對シ連帶債務者トシテ遲延ノ爲メニ生ジタル損害ヲ賠償スル責ニ任ズ
§.40. Der Verein kann aufgelöst werden, wenn er durch gesetzwidrige Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstandes das Gemeinwohl gefährdet.
第四十條 總會ノ决議又ハ頭取ノ行爲カ法律ニ反スルニ因リ公益ヲ害スルトキハ其社團ヲ解散スルコトヲ得
Ein Verein, dessen Zweck nach dem Statute nicht auf einen wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, kann aufgelöst werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt.
社團ノ定欵ハ經濟上ノ事業ニ非ザルコトヲ目的トスルニ拘ラズ經濟上ノ事業ニ從フトキハ之ヲ解散スルコトヲ得
Ein Verein, welcher nach dem Statut einen politischen, sozialpolitischen oder religiösen Zweck nicht hat, kann aufgelöst werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt.
又社團ハ其定欵ニ依レバ政治上社會上又ハ宗敎上ノ目的ヲ有セザルニ拘ラズ此目的ヲ取ルトキハ之ヲ解散スルコトヲ得
Das Verfahren und die Zuständigkeit der Behörden richten sich nach den für streitige Verwaltungssachen landesgesetzlich geltenden Vorschriften. Wo ein Verwaltungsstreitverfahren nicht besteht, finden die Vorschriften der §§.20, 21 der Gewerbeordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die Entscheidung in erster Instanz durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgt, in deren Bezirke der Verein seinen Sitz hat.
解散ノ手續及ビ官廳ノ管轄ハ行政上ノ係爭事件ニ關シ各聯邦ニ適用セラルヽ規定ニ從フ行政訴訟手續ノ存セザル聯邦ニ於テハ營業條例第二十條及ビ第二十一條ノ規定ヲ適用ス此塲合ニ於テ第一審ノ判决ハ社團所在地ノ上級行政官廳ニ於テス
§.41. Mit der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an diejenigen, welche durch das Statut oder durch einen im Statute vorgesehenen Beschluß der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans als anfallberechtigt bestimmt sind.
第四十一條 社團カ解散セラルヽトキハ其財產ハ定欵又ハ定欵ニ於テ豫定シタル總會若クハ其他ノ役員ノ决議ニ依リテ移屬權利者ト定メラレタル者ニ歸ス
Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so fällt das Vermögen, wenn der Verein nach dem Statut ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente, an die zur Zeit der Auflösung vorhandenen Mitglieder zu gleichen Theilen, anderenfalls an den Fiskus des Bundesstaats, in dessen Gebiete der Verein seinen Sitz hatte.
第一項ニ示ス如キ定ナキ塲合ニ於テ定欵ニ依レハ社團ハ全ク社員ノ利益ノ爲メニ設立セラレタルモノナルトキハ其財產ハ解散ノ時ニ現在セル社員ニ等分ス否ラザル塲合ニ於テハ社團所在地ノ聯邦ノ國庫ニ移屬ス
Gehört der Verein zu den im §.23 Abs.1 bezeichneten Vereinen, so kann der Anfall an die Mitglieder oder an den Fiskus dadurch ausgeschlossen werden, daß die Mitgliederversammlung das Vermögen einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zuweist. Zur Gültigkeit des Beschlusses genügt einfache Stimmenmehrheit.
第二十三條ニ示ス如キ社團ニ付テハ其總會ハ財產ヲ寄附財團又ハ公設所ニ寄贈スルコトヲ决議シタルトキハ其財產ハ社員又ハ國庫ニ歸セズ此决議ノ有効ナルニハ單ニ多數决ニテ足ル
§.42. Fällt das Vereinsvermögen an den Fiskus, so finden die Vorschriften über eine in Ermangelung anderer Erben dem Fiskus anfallende Erbschaft entsprechende Anwendung. Der Fiskus hat das Vermögen thunlichst in einer den Zwecken des Vereins entsprechenden Weise zu verwenden.
第四十二條 社團ノ財產ハ國庫ニ移屬スル塲合ニ於テハ相續人曠缺ノトキ國庫ニ移屬スベキ遺產ニ關スル規定ヲ准用ス國庫ハ此財產ヲ社團ノ目的ニ適スル方法ヲ以テ之ヲ使用スルコトヲ務ムベシ
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muß eine Liquidation stattfinden.
社團ノ財產ハ國庫ニ移屬セザル塲合ニ於テハ淸算ノ手續ニ依ルベシ
§.43. Die Liquidation geschieht durch den Vorstand, wenn nicht andere Liquidatoren bestellt werden. Für die Bestellung der letzteren sind die für die Bestellung des Vorstandes geltenden Vorschriften mit Einschluß des §.28 maßgebend.
第四十三條 淸算ハ他ニ淸算人ヲ任定セザトキハ頭取之ヲ行フ淸算人ノ任定ハ頭取ノ選任ニ適用スル規定及ビ第二十八條ノ規定ニ從フ
Die Liquidatoren haben, soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein Anderes ergiebt, die rechtliche Stellung des Vorstandes.
淸算人ハ淸算ノ目的上特別ノ事情ヲ生ゼザル限リハ頭取ノ法律上ノ位置ヲ有ス
Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so ist zur Beschlußfassung Uebereinstimmung sämmtlicher Liquidatoren erforderlich, sofern nicht ein Anderes bestimmt ist.
淸算人數人アル塲合ニ於テ其决議ハ特別ノ定ナキトキハ總淸算人ノ同意ヲ要ス
§.44. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte des aufgelösten Vereins zu beendigen, die Gläubiger zu befriedigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und den verbleibenden Ueberschuß den Anfallberechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen und die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld kann unterbleiben, soweit diese Maßregeln zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Vertheilung des Ueberschusses unter die Anfallberechtigten nicht erforderlich sind.
第四十四條 淸算人ハ解散セラレタル社團ノ現務ヲ結了シ債務ヲ辨濟シ債權ヲ行用シ其他ノ財產ヲ換價シ殘額ヲ移屬權利者ニ引渡スベシ又未决ノ取引ヲ結了スル爲メ淸算人ハ新ニ取引ヲ爲スコトヲ得
Der Verein ist bis zur Beendigung der Liquidation als fortbestehend anzusehen, soweit der Zweck der Liquidation es erfordert.
債權ノ行用及ビ其他ノ財產ノ換價ハ社團ノ債務ヲ辨濟シ又ハ殘額ヲ移屬權利者ニ分配スルニ必要ナキ塲合ニハ之ヲ爲スヲ要セズ
社團ハ淸算ノ終結ニ至ル迄存續スルモノト見做ス但淸算ノ目的上之ヲ必要トスル時ニ限ル
§.45. Die Auflösung des Vereins ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. Die Bekanntmachung erfolgt durch das im Statute für Veröffentlichungen bestimmte Blatt, in Ermangelung eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hatte, bestimmt ist. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt mit Ablauf des zweiten Tages nach der Einrückung oder der ersten Einrückung.
第四十五條 社團ノ解散ハ淸算人之ヲ公告スベシ其公吿ニハ債權者ニ對シ請求ノ申出ヲ爲スベキ旨ヲ催吿スルヲ要ス又公告ハ定欵ニ定メタル新聞紙又ハ之ナキトキハ社團所在地ノ區裁判所ノ公示ニ定メラレタル新聞紙ニ揭載スベシ此公吿ハ揭載ノ後第二日ヲ經過シタルトキハ其効力ヲ有ス
Bekannte Gläubiger sind durch besondere Mittheilung zur Anmeldung aufzufordern.
債權者ノ明カナルトキハ特別ノ通知ニ依リテ請求申出ヲ催吿スベシ
§.46. Die Ausantwortung des Vermögens an die Anfallberechtigten darf erst nach Ablauf eines Jahres seit der im §.45 vorgeschriebenen Bekanntmachung vollzogen werden.
第四十六條 移屬權利者ニ財產ヲ引渡スニハ第四十五條ニ指定シタル公吿ヲ爲シタル後一个年ヲ經過スルコトヲ要ス
§.47. Hat ein bekannter Gläubiger sich nicht gemeldet, so ist der Schuldbetrag, wenn die Berechtigung zur öffentlichen Hinterlegung vorhanden ist, zu hinterlegen.
第四十七條 債權者ハ明カナルニ債權ノ申出ヲ爲サヾル塲合ニ於テ公ノ供托ヲ爲ス權利ノ存スルトキハ債務ノ金額ヲ供托スルコトヲ要ス
Ist die Befriedigung eines Gläubigers zur Zeit nicht ausführbar, so darf das Vermögen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet worden ist; dies gilt insbesondere in Ansehung schwebender oder streitiger Verbindlichkeiten.
辨濟期限ニ達セザル債務アル塲合ニ於テハ社團ノ財產ハ此債權者ニ擔保ヲ供シタルトキニノミ移屬權利者ニ之ヲ引渡スコトヲ得此規定ハ特ニ未定又ハ係爭ノ債務ニ適用ス
§.48. Liquidatoren, welche die ihnen nach dem §.39 Abs.2 und den §§.45 bis 47 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor Befriedigung der Gläubiger schuldhafter Weise Vermögen den Anfallberechtigten ausantworten, haften den Gläubigern für den Ersatz des daraus entstandenen Schadens als Gesammtschuldner.
第四十八條 淸算人ハ第三十九條第二項及ビ第四十五條乃至第四十七條ニ規定スル所ノ義務ニ背キ又ハ社團ノ總債權者ニ完濟スル前ニ過失ニ因リテ移屬權利者ニ財產ヲ引渡シタル時ハ債權者ニ對シ連帶債務者トシテ之ニ因リテ生ジタル損害ヲ賠償スル責ニ任ズ
2. Eingetragene Vereine.
第二則 登記濟社團
§.49. Die Eintragung eines Vereins der im §.23 Abs.1 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgerichte zu geschehen, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat.
第四十九條 第廿三條第一頃ニ揭ゲタル社團ノ登記ハ社團所在地ノ區裁判所ニ於テ之ヲ爲スベシ
§.50. Die Eintragung darf nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
第五十條 登記ハ社員ノ員數七人ニ達セザレハ之ヲ爲スコトヲ得ズ
§.51. Das Statut muß den Zweck, Namen und Sitz des Vereins enthalten und ergeben, daß der Verein eingetragen werden soll.
第五十一條 定欵ニハ社團ノ目的社名及ビ其營業所ヲ揭ゲ且登記ヲ受クベキ旨ヲ示スコトヲ要ス
Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.
社團ノ社名ハ同一ノ土地又ハ組合體ニ在リテ旣ニ登記ヲ受ケタル他ノ社團ノ社名ト明カニ區別セラルヽコトヲ要ス
§.52. Das Statut soll Bestimmungen enthalten:
第五十二條 定欵ニハ左ノ事項ヲ揭グルヲ要ス
1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder;
一、 社員ノ入社及ビ退社ニ關スルコト
2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind;
二、 社員ノ出資ニ關スルコト
3. über die Bildung des Vorstandes;
三、 頭取ノ選任ニ關スルコト
4. über die Voraussetzungen, unter welchen eine Berufung der Mitgliederversammlung zu erfolgen hat, über die Form der Berufung sowie über die Beurkundung der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse.
四、 總會ヲ招集スルニ必要ナル條件方式及ビ總會ノ决議ノ記錄ニ關スルコト
§.53. Der Vorstand hat den Verein bei dem Amtsgerichte zur Eintragung anzumelden.
第五十三條 頭取ハ區裁判所ニ社團ノ登記ヲ申請スベシ
Der Anmeldung sind beizufügen:
此申請ニハ左ノ書類ヲ添ユルコトヲ要ス
1. das von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnete Statut und eine Abschrift desselben;
一、 七人以上ノ社員カ署名捺印シタル定欵及ヒ其謄本
2. ein Verzeichniß der Mitglieder;
二、 社員ノ名簿
3. eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes.
三、 頭取選任ニ關スル書類ノ謄本
§.54. Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§.50 bis 53 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen; andernfalls ist sie der nach den Landesgesetzen zuständigen Verwaltungsbehörde mitzutheilen.
第五十四條 登記ノ申請カ第五十條乃至第五十二條ノ要件ヲ欠クトキハ區裁判所ハ原因ヲ指示シテ之ヲ却下スベシ否ラザレハ各聯邦ノ法律ニ從ヒ管轄權ヲ有スル行政官廳ニ登記ノ申請ヲ通知スヘシ
§.55. Die Verwaltungsbehörde kann gegen die Eintragung Einspruch erheben, wenn der Verein nach dem öffentlichen Vereinsrecht unerlaubt ist oder verboten werden kann oder wenn er einen politischen, sozialpolitischen oder religiösen Zweck verfolgt.
第五十五條 行政官廳ハ社團カ會社法ニ依リテ禁シ得ヘキモノナルカ又ハ許サレザルモノナルカ若クハ政治上社會上又ハ宗敎上ノ目的ヲ取ルトキハ其登記ニ對シテ故障ヲ申立ツルコトヲ得
Wird Einspruch erhoben, so hat ihn das Amtsgericht unter Aussetzung der Eintragung dem Vorstande mitzutheilen.
故障ノ申立アルトキハ區裁判所ハ登記ヲ爲サズシテ之ヲ頭取ニ通知スベシ故障ノ申立ハ行政訴訟ノ手續ニ從フ此手續ナキ聯邦ニ於テハ營業條例第二十條及ビ第二十一條ノ規定ニ從ヒ異議申立ノ方法ニ依リテ之ヲ爭フコトヲ得
Der Einspruch kann im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens, wo ein solches nicht besteht, im Wege des Rekurses nach Maßgabe der §§.20, 21 der Gewerbeordnung angefochten werden.
§.56. Sind nach Mittheilung der Anmeldung an die Verwaltungsbehörde sechs Wochen abgelaufen und ist Einspruch nicht erhoben, oder wird der erhobene Einspruch endgültig aufgehoben, so ist der Verein in das Vereinsregister einzutragen.
第五十六條 登記ノ申請ヲ行政官廳ニ通知シタル後六週日ヲ經ルモ故障ノ申立ナキカ又ハ既ニ申立ラレタル故障カ除去セラレ確定シタルトキハ社團ノ登記ヲ爲スベシ
Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, das Datum des Statuts sowie die Mitglieder des Vorstandes anzugeben. Bestimmungen, welche den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes beschränken oder die Beschlußfassung desselben abweichend von der Vorschrift des §.27 Abs.1 regeln, sind gleichfalls einzutragen.
登記ニハ社團ノ社名其營業所定欵ノ月日及ビ頭取ヲ記載スベシ頭取ノ代理權ヲ制限シ又ハ第二十七條第一項ノ規定ニ反スル頭取ノ决議ニ關スル規定モ同時ニ登記スルコトヲ要ス
§.57. Nach der Eintragung ist das Statut, mit der Bescheinigung derselben versehen, zurückzugeben. Die Abschrift des Statuts wird nach vorgängiger Beglaubigung sammt den übrigen Schriftstücken bei Gericht aufbewahrt.
第五十七條 定欵ハ登記シタル後登記ノ證明ヲ附シテ之ヲ返附スベシ定欵ノ謄本ハ之ヲ確認セシメ他ノ書類ト共ニ裁判所ニ之ヲ保存ス
§.58. Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins die zusätzliche Bezeichnung „eingetragener Verein”.
第五十八條 社團カ登記ヲ受ケタルトキハ登記濟社團ノ社名ヲ得
Das Amtsgericht hat die Eintragung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen.
區裁判所ハ公示ノ爲メニ定メタル新聞紙ヲ以テ登記ヲ公示スベシ
§.59. Jede Aenderung des Vorstandes sowie die erneute Bestellung eines Vorstandsmitglieds ist von dem Vorstande bei dem Amtsgerichte zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Aenderung oder die erneute Bestellung beizufügen.
第五十九條 頭取ノ變更及ビ再任ハ頭取之ヲ區裁判所ニ申請シテ登記ヲ受クベシ此申請ニハ頭取ノ變更又ハ再任ニ關スル原本ノ謄本ノ添ユベシ
Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amtswegen.
裁判所ニテ任定シタル頭取ノ登記ハ裁判所職權ヲ以テ之ヲ爲ス
§.60. Eine Aenderung des Vorstandes kann, solange sie nicht in das Vereinsregister eingetragen ist, von dem Verein einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, daß der Dritte die Aenderung bei Vornahme des Rechtsgeschäfts kannte. Ist die Aenderung eingetragen, so muß der Dritte sie gegen sich gelten lassen, es sei denn, daß er sie bei Vornahme des Rechtsgeschäfts weder kannte noch kennen mußte.
第六十條 頭取變更ノ登記ヲ受ケサル間ハ第三者カ法律行爲ヲ爲ス時此變更ヲ知ルニ非サレハ社團ハ之ヲ第三者ニ對抗スルコトヲ得ス既ニ登記ヲ受ケタルトキハ第三者カ法律行爲ヲ爲ス時之ヲ知ラサルカ又ハ知ルヲ要スルニ非サレハ登記ノ効力ヲ受ケサルベカラズ
Der Nachweis, daß der Vorstand aus den in das Register eingetragenen Personen besteht, wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über die Eintragung geführt.
頭取カ登記セラレタル人ヨリ成ルコトノ證明ハ官廳ニ對シテハ區裁判所ノ登記ノ證明ニ依ル
Die Vorschriften des Abs.1 finden auf die nach §.56 Abs.2 Satz 2 einzutragenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.
第一項ノ規定ハ第五十六條第二項第二段ニ從ヒ登記スベキ事項ニ准用ス
§.61. Aenderungen des Statuts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. Die Aenderung ist von dem Vorstand anzumelden. Der Anmeldung ist der die Aenderung enthaltende Beschluß und eine Abschrift desselben beizufügen.
第六十一條 定欵變更ノ有効ナルニハ之ヲ登記スルコトヲ要ス頭取ハ定欵變更ノ决議及ビ其謄本ヲ添ヘテ之ヲ申請スベシ
Die Vorschriften der §§.54 bis 57 finden entsprechende Anwendung.
第五十四條乃至第五十七條ノ規定ヲ此ニ淮用ス
§.62. Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen zu jeder Zeit ein Verzeichniß der Vereinsmitglieder einzureichen.
第六十二條 頭取ハ區裁判所ノ請求アルトキハ何時タリトモ社員ノ名簿ヲ差出スコトヲ要ス
§.63. Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstandes und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten erfolgt, von Amtswegen nach Anhörung des Vorstandes die Auflösung des Vereins auszusprechen. Der Beschluß ist dem Vereine zuzustellen. Gegen den Beschluß findet die sofortige Beschwerde nach Maßgabe der Civilprozeßordnung statt. Der Verein erlischt mit der Rechtskraft des Beschlusses.
第六十三條 社員ノ員數三人以下トナリタルトキハ區裁判所ハ頭取ノ申立ニ因リ又ハ三个月內ニ此申立ナキトキハ職權ヲ以テ頭取ノ意見ヲ聞キタル後社團ノ解散ヲ言渡スベシ此决定ハ之ヲ社團ニ送達スルヲ要ス前項ノ决定ニ對シテハ民事訴訟法ノ規定ニ從ヒ即時抗吿ヲ爲スコトヲ得若シ此决定カ確定スルトキハ社團ハ之ト同時ニ消滅ス
§.64. Die Auflösung des Vereins ist in das Vereinsregister einzutragen, sofern sie nicht die Folge des eröffneten Konkurses ist.
第六十四條 社團ノ解散ハ登記スルコトヲ要ス但破產開始ノ結果ニ因リテ解散スルトキハ此限ニ在ラズ
Im Falle der Auflösung durch Beschluß der Mitgliederversammlung oder durch Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit hat der Vorstand die Auflösung anzumelden. Der Anmeldung ist im ersteren Falle eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen.
社團カ總會ノ决議又ハ社團ノ存續期間ノ經過ニ因リテ解散セラルヽ塲合ニハ頭取之ヲ申出ツベシ總會ノ决議ニ因リテ解散セラルヽトキハ其决議ノ謄本ヲ添ヘテ申出ヅベシ
Wird der Verein auf Grund des §.40 oder auf Grund des öffentlichen Vereinsrechts aufgelöst, so erfolgt die Eintragung auf Anzeige der zuständigen Behörde.
社團カ第四十條ノ規定ニ因リ又ハ會社法ノ規定ニ因リテ解散セラルヽトキハ管轄官廳ノ揭示ニ依リテ之ヲ登記ス
§.65. Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vereins ist von Amtswegen einzutragen. Das Gleiche gilt von der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses sowie von der Einstellung und Aufhebung des Konkurses.
第六十五條 社團ノ破產ノ開始ハ職權ヲ以テ之ヲ登記ス開始ノ决定ノ廢止、破產ノ中止又ハ廢止ニ付テモ亦同ジ
§.66. Die Liquidatoren sind in das Vereinsregister einzutragen. Das Gleiche gilt von Bestimmungen, welche die Beschlußfassung der Liquidatoren abweichend von der Vorschrift des §.43 Abs.3 regeln.
第六十六條 淸算人ハ其登記ヲ受クルコトヲ要ス算淸人ノ决議ニ關シ第四十三條第三項ノ規定ニ反スル事項ニ付テモ亦同ジ
Die Anmeldung hat durch den Vorstand, bei späteren Aenderungen durch die Liquidatoren zu erfolgen. Die Eintragung gerichtlich bestellter Liquidatoren geschieht von Amtswegen.
登記ハ頭取之ヲ申請スベシ其後ノ變更ニ關シテハ淸算人之ヲ申請スベシ裁判所ノ任定シタル淸算人ノ登記ハ裁判所職權ヲ以テ之ヲ爲ス
Der Anmeldung der durch Beschluß der Mitgliederversammlung bestellten Liquidatoren ist eine Abschrift des Beschlusses, der Anmeldung einer Bestimmung über die Beschlußfassung der Liquidatoren eine Abschrift der die Bestimmung enthaltenden Urkunde beizufügen.
總會ノ决議ヲ以テ任定シタル淸算人ノ登記ヲ受クルニハ决議ノ謄本ヲ添ヘテ之ヲ申請スベシ又淸算人ノ决議ニ關スル事項ノ登記ヲ受クルニハ此事項ヲ載セタル原本ノ謄本ヲ添ユベシ
§.67. Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstandes sowie von den Liquidatoren persönlich oder mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken.
第六十七條 登記ノ申請ハ頭取又ハ淸算人自ラ之ヲ爲スカ又ハ公證ヲ受ケタル表示ニ依リテ之ヲ爲スベシ
§.68. Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstandes zur Befolgung der Vorschriften des §.59 Abs.1, des §.61 Abs.1, des §.62, des §.64 Abs.2 und des §.66 durch Ordnungsstrafen bis zu dreihundert Mark anhalten. In gleicher Weise können die Liquidatoren zur Befolgung der Vorschriften des §.66 angehalten werden.
第六十八條 區裁判所ハ頭取ヲシテ第五十九條第一項第六十一條第一項第六十二條第六十四條第二項及ビ第六十六條ノ規定ヲ遵守セシムル爲メ三百マルク以下ノ罰金ヲ科スルコトヲ得淸算人ヲシテ第六十六條ノ規定ヲ遵守セシムル爲メニモ亦同ジ
§.69. Das Vereinsregister ist öffentlich. Die Einsicht des Registers sowie der von dem Vereine bei dem Amtsgericht eingereichten Schriftstücke ist während der gewöhnlichen Dienststunden Jedem gestattet. Von den Eintragungen kann gegen Erlegung der Kosten eine Abschrift gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.
第六十九條 社團登記簿ハ公衆ノ閱覽ヲ許ス登記簿並ニ社團ヨリ區裁判所ニ差出シタル書類ハ通常ノ執務時間内ハ之ヲ閱覽スルコトヲ得又登記ノ謄本ハ費用ヲ辨償シテ之ヲ求ムルコトヲ得此謄本ハ請求アルトキハ之ヲ證明スルコトヲ要ス
II. Stiftungen.
第二欵 寄附財團
§.70. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ist außer dem Stiftungsgeschäfte die Genehmigung des Bundesstaats erforderlich, in dessen Gebiete die Stiftung ihren Sitz haben soll. Als Sitz einer Stiftung gilt, wenn nicht ein Anderes erhellt, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
第七十條 權利能力ヲ有スル寄附財團ノ成立ニハ創立行爲ノ外寄附財團ヲ設定セントスル地ノ聯邦政府ノ許可ヲ要ス寄附財團ノ所在地ハ特別ノ定ナキトキハ其事務所々在地トス
§.71. Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der gerichtlichen oder notariellen Form.
第七十一條 生存者間ノ創立行爲ハ裁判上又ハ公證上ノ方式ヲ要ス
Solange die staatliche Genehmigung nicht ertheilt ist, steht dem Stifter der Rücktritt offen. Ist die Genehmigung bei der zuständigen Behörde nachgesucht, so kann der Rücktritt nur dieser gegenüber erklärt werden. Stirbt der Stifter nach Einreichung des Gesuchs, so können die Erben nicht zurücktreten.
政府ノ許可ナキ間ハ創立者カ何時タリトモ脫退スルコトヲ得管轄官廳ニ對シテ許可ヲ求メタルトキハ官廳ニ對シテノミ脫退スル旨ヲ表示スルコトヲ得又創立者ハ許可ヲ求メタル後死亡スルトキハ其相續人ハ脫退スルコトヲ得ズ
Wird die Genehmigung ertheilt, so ist der Stifter verpflichtet, der Stiftung das in dem Stiftungsgeschäfte zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Uebertragung der Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Genehmigung auf die Stiftung über, sofern sich nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein anderer Wille des Stifters ergiebt.
政府ノ許可アリタルトキハ創立者ハ創立行爲ニ因リテ約束シタル財產ヲ寄附財團ニ讓渡スベキ義務ヲ負フ讓渡ノ契約ニ因リテ移轉スベキ權利ハ政府ノ許可アルト同時ニ寄附財團ニ移轉ス但之ニ異ナリタル創立者ノ意思カ創立行爲ニ依リテ明カナルトキハ此限ニ在ラス
§.72. Besteht das Stiftungsgeschäft in einer Verfügung von Todeswegen, so ist die Genehmigung, sofern sie nicht von den Erben oder dem Testamentsvollstrecker nachgesucht wird, durch das Nachlaßgericht einzuholen.
第七十二條 創立行爲カ遺言ニ因ル塲合ニ於テ相續人又ハ遺嘱執行者カ政府ノ許可ヲ求メザルトキハ遺產裁判所ハ之ヲ求ムベシ
Wird die Genehmigung ertheilt, so gilt die Stiftung in Ansehung des Anfalls als schon vor dem Erbfall entstanden.
政府ノ許可アリタルトキハ財產移屬ニ關シ寄附財團カ既ニ相續ノ前ニ成立シタリト見做ス
§.73. Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Reichs- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
第七十三條 寄附財團ノ組織ハ帝國又ハ聯邦ノ法律ニ本ヅカザル限リハ創立行爲ニ因リテ之ヲ定ム
§.74. Die Vorschriften des §.25, des §.26 Abs.3, der §§.27 bis 30 und des §.39 Abs.2 finden auf Stiftungen entsprechende Anwendung, die Vorschriften des §.26 Abs.3 und des §.27 Abs.1 jedoch nur insoweit, als sich nicht aus der Verfassung, insbesondere daraus, daß die Verwaltung der Stiftung von einer öffentlichen Behörde geführt wird, ein Anderes ergiebt. Die Vorschriften des §.27 Abs.2 und des §.28 finden auf Stiftungen, deren Verwaltung von einer öffentlichen Behörde geführt wird, keine Anwendung.
第七十四條 第二十五條第二十六條第三項第二十七條乃至第三十條及ビ第三十九條第二項ノ規定ハ寄附財團ニ准用ス第二十六條第三項及ビ第二十七條第一項ノ規定ハ寄附財團ノ組織又ハ財團カ官廳ニ依リテ管理セラルヽニ因リテ之ト異ナリタル事情ヲ生セザル限リハ之ヲ准用ス第二十七條第二項及ビ第二十八條ノ規定ハ官廳ノ管理ヲ受クル寄附財團ニ適用セズ
§.75. Mit dem Erlöschen der Stiftung fällt das Vermögen an diejenigen, welche durch die Verfassung als anfallberechtigt bestimmt sind. Die Vorschriften der §§.42 bis 48 finden entsprechende Anwendung.
第七十五條 寄附財團ノ消滅スルトキハ其財產ハ定欵ニ於テ移屬權利者ト定マレル者ニ歸ス第四十二條乃至第四十八條ノ規定ヲ此ニ准用ス
§.76. Die landesgesetzlichen Vorschriften, welche sich auf das Erlöschen oder die Umwandlung der Stiftungen beziehen, bleiben unberührt.
第七十六條 寄附財團ノ消滅又ハ變更ニ關スル各聯邦ノ法律規定ハ本法ノ影響ヲ受ケズ
III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes.
第三欵 公法上ノ法人
§.77. Die Vorschrift des §.30 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechtes entsprechende Anwendung. Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechtes der Konkurs zulässig ist, von der Vorschrift des §.39 Abs.2.
第七十七條 第三十條ノ規定ハ國庫其他公法上ノ團體寄附財團又ハ公設所ニ准用ス第三十九條第二項ノ規定ハ公法上ノ團體寄附財團又ハ公設所カ破產ヲ爲シ得ル限リハ之ヲ准用ス
Zweiter Abschnitt. Rechtsgeschäfte
第二章 法律行爲
Erster Titel. Geschäftsfähigkeit.
第一節 行爲ノ能力
§.78. Geschäftsunfähig ist:
第七十八條 左ニ揭グル者ハ行爲ノ能力ヲ有セズ
1. wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer sich in einem Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befindet, durch den seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen wird;
3. wer wegen Geisteskrankheit entmündigt ist.
一、七歲未滿ノ者
一、精神病ノ爲メニ意思ノ决定ヲ自由ニ爲シ得ザル狀况ニ在ル者
一、精神病ノ爲メニ成年ヲ剝奪セラレタル者
§.79. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
第七十九條 行爲ノ能力ヲ有セザル者ノ意思ノ表示ハ無効トス
Nichtig ist auch die Willenserklärung, welche in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande von Bewußtlosigkeit abgegeben wird.
知覺ヲ失ヒタル者カ意思ノ决定ヲ自由ニ爲シ得ザル狀况ニ於テ爲シタル意思ノ表示ハ無効トス
§.80. Ein Minderjähriger, welcher das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§.81 bis 87 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
第八十條 滿七才以上ノ未成年者ハ第八十一條乃至第八十七條ノ規定ニ從ヒ行爲ノ能力ヲ制限セラレタルモノトス
§.81. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vortheil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
第八十一條 未成年者カ意思ノ表示ニ因リテ單ニ法律上ノ利益ヲ得ルニ非ザレハ其意思ノ表示ハ律法上ノ代人ノ同意ヲ要ス
§.82. Hat der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. Die Genehmigung sowie deren Verweigerung kann nur dem anderen Theile gegenüber erklärt werden. Der Verweigerung steht es gleich, wenn der Vertreter nach Empfang einer Aufforderung des anderen Theiles nicht binnen zwei Wochen die Genehmigung erklärt.
第八十二條 未成年者カ法律上ノ代理人ノ同意ヲ得ズシテ取結ビタル契約ハ法律上ノ代理人ノ追認ニ因リテ効力ヲ生ズ追認又ハ拒絕ハ相手方ニ對シテノミ之ヲ表示スルコトヲ得
Ist der Minderjährige inzwischen unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
法律上ノ代理人カ相手方ヨリ催吿ヲ受ケタル後二週日內ニ追認セザルトキハ拒絕シタリト見做ス
未成年者カ行爲ノ能力ヲ得タルトキハ其追認ハ法律上ノ代理人ノ追認ニ同ジ
§.83. Solange der gesetzliche Vertreter den Vertrag nicht genehmigt hat, kann der andere Theil zurücktreten, es sei denn, daß er die Minderjährigkeit oder den Mangel der von dem Minderjährigen behaupteten Einwilligung des Vertreters bei dem Abschlusse des Vertrags gekannt hat. Der Rücktritt kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.
第八十三條 法律上ノ代理人カ追認セザル間ハ相手方ハ契約ヨリ脫退スルコトヲ得但相手方カ契約取結ノ時未成年者ナルコト又ハ未成年者ノ主張スル法律上ノ代理人ノ同意ニ瑕疵アルコトヲ知リシトキハ此限ニ在ラズ
契約ヨリ脫退スル塲合ニハ未成年者ニ對シテモ之ヲ表示スルコトヲ得
§.84. Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung aus Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen sind.
第八十四條 未成年者カ法律上ノ代理人ノ同意ヲ得ズシテ取結ビタル契約ニ因リテ負擔シタル債務ヲ履行シタル塲合ニ於テ履行ノ爲メニ費シタル財產ハ法律上ノ代理人ヨリ許サレタル目的ニ用井タルトキ又ハ隨意ニ處分スルコトヲ許サレタルモノナルトキ若クハ法律上ノ代理人ノ同意ヲ得テ第三者ヨリ未成年者ノ隨意ノ處分ニ委子ラレタルモノナルトキハ此契約ハ有効トス
§.85. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem Anderen gegenüber vor, so ist dasselbe unwirksam, wenn die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorgelegt und das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde von dem Anderen unverzüglich zurückgewiesen wird. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den Anderen von der Einwilligung in Kenntniß gesetzt hatte.
第八十五條 未成年者カ法律上ノ代理人ノ同意ヲ得ズシテ爲シタル單意行爲ハ効力ヲ生セズ此塲合ニ於テ法律上ノ代理人カ同意ヲ表示スルニ書面ヲ以テセザリシカ爲メ相手方ヨリ遲滯ナク法律行爲ヲ退ケタルトキ亦同ジ但法律上ノ代理人カ同意シタルコトヲ相手方ニ知ラシメタルトキハ相手方ハ法律行爲ヲ退クルコトヲ得ズ
§.86. Hat der gesetzliche Vertreter unter Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt, so ist der Minderjährige in Ansehung solcher Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind diejenigen Rechtsgeschäfte, zu welchen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
第八十六條 法律上ノ代理人カ後見裁判所ノ許可ヲ得テ未成年者ニ獨立シテ或職業ヲ營ムコトヲ許シタルトキハ此職業ニ關スル法律行爲ニ付キ未成年者ハ行爲ノ能力ノ制限ヲ受ケズ但法律上ノ代理人カ後見裁判所ノ許可ヲ要スル法律行爲ハ此限ニ在ラズ
Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
未成年者カ獨立シテ職業ヲ營ムベキ爲メ法律上ノ代理人カ與ヘタル許諾ハ後見裁判所ノ許可ヲ得ザレハ之ヲ取消スコトヲ得ズ
§.87. Hat der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen die Erlaubniß ertheilt, in Dienst oder Arbeit zu treten, so bedarf der Minderjährige nicht der Zustimmung des Vertreters zu Rechtsgeschäften, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der aus einem solchen Verhältnisse sich ergebenden Verpflichtungen betreffen. Durch die Erlaubniß wird der Minderjährige für die aus diesen Rechtsgeschäften sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten nicht prozeßfähig.
第八十七條 法律上ノ代理人カ未成年者ニ或役務ニ從フベキコトヲ許シタルトキハ未成年者カ此役務ノ關係ヲ取結ビ又ハ之ヲ廢止シ若クハ之ニ因リテ負擔シタルノ債務ノ履行ニ關スル法律行爲ニ付キ法律上ノ代理人ノ許諾ヲ要セズ但未成年者カ之ニ因リテ法律行爲ニ關スル訴訟ノ能力ヲ得ズ
Die Erlaubniß kann von dem gesetzlichen Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt werden.
法律上ノ代理人ハ未成年者ニ與ヘタル許諾ヲ取消シ又ハ之ヲ制限スルコトヲ得
Die für einen einzelnen Fall ertheilte Erlaubniß gilt im Zweifel als allgemeine Erlaubniß zur Eingehung eines Verhältnisses derselben Art.
特別ノ塲合ニ與ヘタル許諾ハ之ト同種類ノ關係ヲ取結ブコトヲ得ベキ一般ノ許諾ト見做ス
§.88. Wer wegen Verschwendung oder Trunksucht entmündigt oder wer nach §.1727 (Entw. I) des vormundschaftlichen Schutzes für bedürftig erklärt oder nach §.1737 (Entw. I) unter vorläufige Vormundschaft gestellt ist, steht in Ansehung der Geschäftsfähigkeit einem Minderjährigen gleich, welcher das siebente Lebensjahr vollendet hat.
第八十八條 浪費又ハ暴飮ノ爲メニ成年ヲ剝奪セラレタル者又ハ第千七百二十七條ノ規定ニ依リテ後見ヲ必要ナリト宣言セラレ若クハ第千七百三十七條ノ規定ニ依リテ假後見ヲ付スルコトヲ命ゼラレタル者ノ行爲ノ能力ハ滿七歲以上ノ未成年者ニ同ジ
§.89. Wird ein die Entmündigung aussprechender Beschluß in Folge einer Anfechtungsklage aufgehoben, so kann die Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Entmündigten vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht auf Grund des Beschlusses in Frage gestellt werden. Auf die Wirksamkeit der von oder gegenüber dem gesetzlichen Vertreter vorgenommenen Rechtsgeschäfte hat die Aufhebung keinen Einfluß.
第八十九條 成年剝奪ヲ宣言シタル判定カ取消ノ訴ニ因リテ廢棄セラレタル塲合ニ於テ成年剝奪ノ宣言ヲ受ケタル者ト取結ビタル法律行爲ハ此决定ノ爲メニ効力ヲ失ハズ又法律上ノ代理人ト取結ビタル法律行爲ノ効力ハ决定ノ廢棄ニ因リテ影響ヲ受ケズ
Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn im Falle einer vorläufigen Vormundschaft der Antrag auf Entmündigung rechtskräftig zurückgewiesen oder der die Entmündigung aussprechende Beschluß in Folge einer Anfechtungsklage aufgehoben wird.
假後見ヲ付スル塲合ニ於テ成年剝奪ノ申立カ却下セラレテ確定シ又ハ成年剝奪ヲ宣言シタル决定カ取消ノ訴ニ因リテ廢棄セラレタルトキモ前項ノ規定ヲ准用ス
Zweiter Titel. Wille. Willenserklärung.
第二節 意思及ビ其表示
§.90. Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
第九十條 意思ノ表示ヲ解釋スルニハ眞誠ノ意思ヲ探求シテ用語ノ辭義ニ抱泥スベカラズ
§.91. Eine Willenserklärung ist gültig, auch wenn der Erklärende sich insgeheim vorbehalten hat, das Erklärte nicht zu wollen. Die Erklärung ist jedoch nichtig, wenn sie einem Anderen gegenüber abzugeben war und dieser den Vorbehalt kannte.
第九十一條 意思ノ表示ハ表示者カ內心ニ其表示シタル事ヲ欲セザリシノミナルトキハ有効トス但或人ニ對スル意思ノ表示ニシテ相手方カ表示者ノ內心ニ之ヲ欲セザルコトヲ知レルトキハ此限ニ在ラズ
§.92. Eine gegenüber einem Anderen abzugebende Willenserklärung, die mit dessen Einverständniß nur zum Schein abgegeben wird, ist nichtig.
第九十二條 或人ニ對スル意思ノ表示ハ相手方ト共諾ノ上虛僞ニ表示セラル丶トキハ無効トス
Wird durch das Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so bestimmt sich die Gültigkeit nach den für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften.
虛僞行爲ニ依リテ他ノ法律行爲カ隱蔽セラル丶トキハ其効力ハ隱蔽セラレタル法律行爲ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ定ム
§.93. Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
第九十三條 眞誠ニ非ザル意思カ此欠缼ヲ誤認セラル丶コトナカルベシトノ豫望ヲ以テ表示セラル丶トキハ無効トス
§.94. Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrthume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntniß der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
第九十四條 意思表示ノ內容ニ錯誤アルカ又ハ此內容ヲ表示スルコトヲ欲セザリシ塲合ニ於テ表示者カ能ク事情ヲ知リ且之ヲ適當ニ忖度セハ意思ヲ表示セザリシト認メラルトキハ其取消ヲ爲スコトヲ得
Als Irrthum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrthum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, welche im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
取引上重要ト認メラル丶人又ハ物ノ性質ニ關スル錯誤ハ意思表示ノ內容ノ錯誤ト見做ス
§.95. Eine Willenserklärung, welche durch die zur Uebermittelung verwendete Person oder Anstalt unrichtig übermittelt ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach §.94 eine irrthümlich abgegebene Willenserklärung.
第九十五條 意思ノ表示ハ之ヲ傳フル爲メニ用井ラル丶人又ハ公設所ニ依リ眞誠ニ傳ヘラレザリシトキハ第九十四條ノ規定ニ從ヒ錯誤ニテ表示シタル意思表示ト同一ノ條件ニ依リテ之ヲ取消スコトヲ得
§.96. Die Anfechtung muß in den Fällen der §§.94, 95 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde Kenntniß erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig, wenn die Erklärung der Anfechtung unverzüglich abgesendet ist.
第九十六條 第九十四條及ビ第九十五條ノ塲合ニ於テ意思表示ノ取消ヲ爲ス權アル者ハ其原因ヲ知リタルトキ遲滯ナク之ヲ取消スコトヲ要ス離隔シタル地ニ在ル者ニ對スル取消ハ遲滯ナク之ヲ發送シタルトキハ正當ノ時ニ取消シタルモノト見做ス
§.97. Ist eine Willenserklärung nach §.93 nichtig oder auf Grund der §§.94, 95 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem Anderen gegenüber abzugeben war, diesem, anderenfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, welchen derselbe dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der Gültigkeit der Erklärung hat.
第九十七條 意思ノ表示カ第九十三條ノ規定ニ依リテ無効トナリ又ハ第九十四條及ビ第九十五條ノ規定ニ依リテ取消サレタルトキハ表示者カ思意表示ヲ有効ト信ジタルカ爲メニ損害ヲ蒙リタル者ニ對シ賠償ノ責ニ任ス或人ニ對スル意思ノ表示ニ付キテハ此者ニ損害ヲ賠償スベシ但賠償額ハ意思ノ表示カ有効ナルトキニ得ベカリシ利益ヲ超ユルコトヲ得ズ
Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kannte oder in Folge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen mußte). Im Falle des §.95 ist die Schadensersatzpflicht auch dann ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit der Uebermittelung ihren Grund in höherer Gewalt hat.
被害者カ意思表示ノ無効ナルコト又ハ取消シ得ベキコトヲ知リ若クハ過失ニ因リテ之ヲ知ラサリシトキハ損害賠償ノ責任ナシ第九十五條ノ塲合ニ於テ不可抗力ノ爲メニ意思ノ表示ヲ眞誠ニ傳フルコトヲ得ザリシトキ亦同ジ
§.98. Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder durch Drohung widerrechtlich bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
第九十八條 詐欺又ハ强暴ニ因リテ不法ニ意思ヲ决定セシメラレタル者ハ其意思ノ表示ヲ取消スコトヲ得
Ist die Täuschung von einem Dritten verübt, so ist eine Erklärung, die einem Anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte.
第三者カ詐欺シタル塲合ニ於テ或人ニ對スル意思ノ表示ハ相手方カ詐欺ヲ知リ又ハ知ラザルベカラザリシトキニノミ取消スコトヲ得
§.99. Die Anfechtung muß im Falle des §.98 erfolgen innerhalb eines Jahres, nachdem die Zwangslage aufgehört hat oder die Täuschung von dem Anfechtungsberechtigten erkannt worden ist. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des §.169 Abs.2 und des §.171 entsprechende Anwendung.
第九十九條 第九十八條ノ塲合ニ於テ取消ノ權アル者ハ脅迫カ止ミ又ハ詐欺ヲ知リタル後一ケ年內ニ取消スコトヲ要ス此期間ノ經過ニ付キテハ第百六十九條第二項及ビ第百七十一條ノ時効ニ關スル規定ヲ准用ス
Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre abgelaufen sind.
意思ヲ表示シタル後三十年ヲ經過スルトキハ之ヲ取消スコトヲ得ズ
§.100. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein Anderes ergiebt.
第百條 法律ノ禁止ニ反スル法律行爲ハ無効トス但特別ノ規定アルトキハ此限ニ在ラズ
§.101. Verstößt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches Veräußerungsverbot, das nur den Schutz des Interesses bestimmter Personen bezweckt, so ist sie nur diesen Personen gegenüber unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die durch Urtheil oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
第百一條 法律カ特定セル人ノ利益ヲ保護スル爲メニ規定シタル讓渡ノ禁止ニ反シ目的物ヲ處分シタルトキハ此者ニ對シテ効力ヲ生セズ判决又ハ强制執行若クハ差押ニ因ル處分ハ法律行爲ニ因ル處分ニ同ジ
Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.
權利者ニ非ザル者ヨリ權利ヲ得タル者ノ爲メニ設ケタル規定ハ此ニ准用ス
§.102. Dem gesetzlichen Veräußerungsverbot im Sinne des §.101 steht gleich ein von einem Gericht oder einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenes Veräußerungsverbot.
第百二條 裁判所又ハ其他ノ官㕔カ管轄權內ニ於テ發シタル讓渡ノ禁止ハ第百一條ノ法律ニ依ル讓渡ノ禁止ニ同ジ
§.103. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
第百三條 善良ナル風俗ニ反スル法律行爲ハ無効トス
§.104. Für ein Rechtsgeschäft ist eine besondere Form nur erforderlich, wenn eine solche durch Gesetz oder Rechtsgeschäft bestimmt ist.
第百四條 法律行爲ニ特別ナル方式ハ法律又ハ法律行爲ニ依リテ之ヲ定メタル時ニノミ必要トス
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
法律ニ依リテ定メタル方式ヲ缺ク法律行爲ハ無効トス法律行爲ニ依リテ定メタル方式ヲ缺クトキ亦同ジ
§.105. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.
第百五條 法律ニ依リテ書式ヲ定メタルトキハ證書ノ發行人ハ自ラ之ニ署名シ又ハ裁判所若クハ公證人カ認證シタル拇印ヲ捺スコトヲ要ス
Bei einem Vertrage muß die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Sind über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
契約ニ於テハ當事者ハ同一ノ證書ニ署名スルコトヲ要ス一ノ契約ニ付キ數通ノ證書アルトキハ相手方ニ與フル證書ニ署名スルニテ足ル
Die schriftliche Form wird durch die gerichtliche oder notarielle Form ersetzt.
裁判上又ハ公證上ノ方式ヲ以テ書式ニ代ユルコトヲ得
§.106. Die Vorschriften des §.105 gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte schriftliche Form. Zur Wahrung der Form genügt jedoch, soweit sich nicht ein anderer Wille ergiebt, telegraphische Uebermittelung. Wird diese gewählt, so kann der andere Theil nachträglich eine dem §.105 entsprechende Beurkundung verlangen.
第百六條 第百五條ノ規定ハ疑ハシキ塲合ニ於テ法律行爲ニ依リテ定メタル書式ニ適用ス
電信ニ依ル意思ノ表示ハ方式ヲ履ミタルモノトス但之ニ異ナル意思カ明カナルトキハ此限ニ在ラズ
前項ノ塲合ニ於テ相手方ハ其後ニ至リ第百五條ノ規定ニ適スル證書ヲ請求スルコトヲ得
§.107. Eine Willenserklärung, die einem Anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, mit dem Zeitpunkte wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn vor oder gleichzeitig mit ihr ein Widerruf zugeht.
第百七條 離隔シタル地ニ在ル人ニ對スル意思ノ表示ハ相手方ニ到達セシ時ニ其効力ヲ生ズ
Auf den Eintritt der Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluß, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.
意思ノ表示カ相手方ニ到達スル前又ハ之ト同時ニ其取消カ相手方ニ到達スルトキハ意思ノ表示ハ効力ヲ生セズ
Die Wirksamkeit tritt nicht ein, wenn der andere Theil zu der Zeit geschäftsunfähig ist, in welcher ihm die Erklärung zugeht; ist er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so gilt das Gleiche, es sei denn, daß die Erklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vortheil bringt oder daß der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung ertheilt hat.
意思ノ表示者カ表示シタル後ニ死亡シ又ハ行爲ノ能力ヲ失フモ意思表示ハ其効力ヲ生ズ
意思ノ表示カ到達セシトキ相手方ハ行爲ノ能力ヲ失ヒタル塲合ニ於テハ意思ノ表示ハ効力ヲ生セズ相手方カ行爲ノ能力ヲ制限セラレタルトキ亦同ジ但意思ノ表示カ單ニ相手方ニ法律上ノ利益ヲ與フルトキ又ハ法律上ノ代理人カ同意シタルトキハ此限ニ在ラズ
§.108. Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittelung eines Gerichtsvollziehers zugestellt ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung.
第百八條 意思ノ表示カ執達吏ニ依リテ送達セラレタルトキハ相手方ニ到達シタリト見做ス此送達ハ民事訴訟法ノ規定ニ依ル
Befindet sich der Erklärende über die Person desjenigen, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben ist, in einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden (entschuldbaren) Unkenntniß oder ist der Aufenthalt dieser Person unbekannt, so kann die Zustellung nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Civilprozeßordnung erfolgen. Zuständig für die Bewilligung ist im ersteren Falle das Amtsgericht, in dessen Bezirke der Erklärende seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthalt hat, im letzteren Falle das Amtsgericht, in dessen Bezirke die Person, welcher zuzustellen ist, den letzten Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen den letzten Aufenthalt hatte.
意思ノ表示者カ表示ヲ與フベキ者ヲ知ラザルコトニ付キ自己ノ懈怠ナキトキ又ハ此者ノ居所カ不分明ナルトキハ民事訴訟法ノ召喚ノ公示送達ニ適用スル規定ニ從ヒ意思ノ表示ヲ送達スルコトヲ得此許可ニ關シ第一ノ塲合ニ於テハ表示者カ住所又ハ之ナキトキハ居所ヲ有スル地ノ區裁判所ノ管轄ニ屬シ第二ノ塲合ニ於テハ送達ヲ受クベキ者カ最後ノ住所又ハ之ナキトキハ最後ノ居所ヲ有スル地ノ區裁判所ノ管轄ニ屬ス
§.109. Ist eine Willenserklärung nach gesetzlicher Vorschrift an eine Behörde zu richten, so finden die Vorschriften des §.107 Abs.1, 2 entsprechende Anwendung.
第百九條 意思カ法律ノ規定ニ依リテ官廳ニ對シテ表示セラル丶トキハ第百七條第一項及ビ第二項ノ規定ヲ准用ス
Dritter Titel. Folgen der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit.
第三節 無効及ビ取消ノ効果
§.110. Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurtheilen.
第百十條 無効ノ法律行爲ヲ爲セシ者カ之ヲ確認スルトキハ此確認ハ新ニ法律行爲ヲ爲セシモノト判定ス
Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind sie im Zweifel unter einander so verpflichtet, wie wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.
當事者カ無効ノ契約ヲ確認スルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テ契約ハ初ヨリ有効ナリトスル義務ヲ負フ
§.111. Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, daß dies bei Kenntniß der Nichtigkeit gewollt sein würde.
第百十一條 無効ノ法律行爲カ他ノ法律行爲ノ要件ヲ有シ且當事者カ其無効ヲ知ルトキハ他ノ法律行爲ヲ爲ス意ナリシコトヲ認メラル丶塲合ニ於テハ他ノ法律行爲ハ有効トス
§.112. Ist ein Theil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Theil gewollt sein würde.
第百十二條 法律行爲ノ一部カ無効ナルトキハ其全部ヲ無効トス但無効ノ部分ナキモ法律行爲ヲ爲ス意ナリシコトヲ認メラル丶トキハ此限ニ在ラズ
§.113. Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
第百十三條 取消シ得ベキ法律行爲カ取消サル丶トキハ法律行爲ハ初ヨリ無効ト見做ス
§.114. Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
第百十四條 取消ヲ爲スニハ取消ヲ受クベキ者ニ對シ之ヲ表示スベシ
Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrage der andere Theil, bei einem einseitigen Rechtsgeschäfte, das einem Anderen gegenüber vorzunehmen war, dieser, bei einem sonstigen einseitigen Rechtsgeschäfte Jeder, der auf Grund des Rechtsgeschäfts unmittelbar einen rechtlichen Vortheil erlangt hat.
左ニ揭グル者ハ取消ヲ受クベキ者トス
一、 契約ニ於テハ其相手方
一、 或人ニ對シテ爲スベキ單意行爲ニ於テハ此者
一、 其他ノ單意行爲ニ於テハ此法律行爲ニ因リテ直接ニ法律上ノ利益ヲ受ケタル者
Die Anfechtung einer Willenserklärung, die vor einer Behörde abzugeben oder an eine solche zu richten war, erfolgt durch Erklärung an dieselbe Behörde.
官廳ニ於テ又ハ官廳ニ對シテ爲シタル意思ノ表示ヲ取消スニハ官廳ニ對シ之ヲ表示スルコトヲ要ス
§.115. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird.
第百十五條 取消シ得ベキ法律行爲カ取消ノ權アル者ノ確認ニ因リテ取消シ得ベカラザルモノトナルベシ
Vierter Titel. Vertrag.
第四節 契約
§.116. Solange die Parteien sich nicht über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über welche nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die über einzelne Punkte erfolgte Verständigung ist in einem solchen Falle auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
第百十六條 單ニ當事者ノ一方ノミガ合致ヲ要スト表示シタル㸃ニ付キ合致セザルトキモ疑ハシキ場合ニ於テ契約ハ取結バレザルモノトス當事者カ既ニ契約ノ或事項ニ付テ合致シ之ヲ記載スルモ此合致ハ拘束力ヲ有セズ
Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, solange die Beurkundung nicht erfolgt ist.
契約ニ付キ証書ヲ作ルコトヲ約シタル場合ニ於テ之ヲ作ラザル間ハ契約カ取結バレザルモノトス
§.117. Haben die Parteien bei einem Vertrage, den sie als geschlossen ansehen, sich über einen Punkt, über den eine Vereinbarung erfolgen sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern sich ergiebt, daß der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.
第百十七條 當事者カ取結バレタリト認ムル契約ニ於テ合致ヲ要スベキ㸃ニ付キ未タ合致ナキトキハ契約ハ其合致シタル㸃ノミニ付キ効力ヲ生ズ但合致セザリシ事項ノ取極メナキモ契約カ取結バレタルコト明カナルトキニ限ル
§.118. Wer einem Anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, daß er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
第百十八條 契約ノ申込ヲ爲シタル者ハ之ニ拘束セラル但申込者ハ豫メ此拘束ヲ除去シタルトキハ此限ニ在ラズ
§.119. Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder nicht nach Maßgabe der §§.120 bis 122 rechtzeitig angenommen wird.
第百十九條 申込ハ申込ノ拒絕又ハ第百二十條乃至第百廿二條ノ規定ニ從ヒ適當ノ時間內ニ受諾セザルコトニ因リテ消滅ス
§.120. Der einem Anwesenden gemachte Antrag muß sofort angenommen werden. Dies gilt insbesondere auch von einem mittels Fernsprechers von Person zu Person gemachten Antrage.
第百二十條 現在者ニ爲ス契約ノ申込ハ直チニ之ヲ受諾スルコトヲ要ス電話ニ依リテ直接ニ契約ノ申込ヲ爲ストキ亦同ジ
Der einem Abwesenden gemachte Antrag muß bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten durfte.
不在者ニ爲シタル契約ノ申込ハ通常ノ狀况ニ於テ申込者カ受諾ノ到達ヲ待ツベキ適當ノ時間內ニ之ヲ受諾スルコトヲ要ス
§.121. Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so muß die Annahme innerhalb der Frist erfolgen.
第百二十一條 申込者ハ受諾ノ期間ヲ定メタルトキハ此期間內ニ受諾スルコトヲ要ス
§.122. Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, daß sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen wäre, und mußte der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden nach Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Bei schuldhafter Verzögerung der Absendung der Anzeige gilt die Annahme als nicht verspätet.
第百二十二條 受諾ノ到達カ遲延スルモ通常ノ輸送アリシトキハ適當ノ時ニ申込者ニ到達スベキ時ニ發送セラレ且申込人モ之ヲ認メザルベカラザル場合ニ於テハ申込者ハ受諾ノ表示ヲ受取リタル後其延着ヲ受諾者ニ通知スベシ但既ニ遲延ノ通知アリタルトキハ此限ニ在ラズ
申込者カ過失ニ因リ右通知ヲ遲延スルトキハ受諾ハ延着セザリシモノト見做ス
§.123. Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
第百二十三條 遲延シタル受諾ハ新ナル申込ト見做ス
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Aenderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrage.
申込ヲ擴張、制限又ハ變更シタル受諾ハ申込ヲ拒絕スルト同時ニ新ニ申込ヲ爲スモノト見做ス
§.124. Zum Zustandekommen des Vertrags genügt die Annahme des Antrags, ohne daß es einer Erklärung dem Antragenden gegenüber bedarf, wenn dieser auf eine solche Erklärung verzichtet hat oder wenn das Unterbleiben derselben der Verkehrssitte entspricht. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich in einem solchen Falle nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
第百二十四條 申込者カ受諾ノ表示ヲ要セズ又ハ取引上ノ慣習カ之ヲ要セザル場合ニ於テハ申込者ニ對シ受諾ヲ表示セザルモ單ニ受諾スルトキハ契約成立ス
此場合ニ於テ申込ノ消滅スル時ハ申込又ハ其他ノ狀况ニ依リテ生ズル申込者ノ意思ニ從フテ之ヲ定ム
§.125. Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, daß der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, daß aus dem Antrag oder den Umständen des Falles ein anderer Wille des Antragenden hervorgeht.
第百二十五條 申込者カ受諾前ニ死亡シ又ハ行爲ノ能力ヲ失フモ契約ノ成立ヲ妨ゲズ但申込者ノ意思カ申込又ハ其他ノ狀况ニ依リテ之ニ異ナルコト明カナルトキハ此限ニ在ラズ
§.126. Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zu Stande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Uebergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Ertheilung des Zuschlags geschlossen wird.
第百二十六條 競賣ノ場合ニ於テハ競落ニ因リテ契約成立ス申出ハ一層高キ申出ニ因リ又ハ競落ナクシテ競賣カ終結セラル丶ニ因リテ消滅ス
§.127. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
第百二十七條 契約ハ信義及ビ取引上ノ慣習ニ從フテ解釋スルコトヲ要ス
Fünfter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung.
第五節 條件及ビ期限
§.128. Ist ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Zeitpunkte des Eintritts der Bedingung ein.
第百二十八條 法律行爲ガ停止條件附帶ニテ爲サレタルトキハ其効力ハ條件成就ノ時ニ發生ス
Ist ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritte der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts dergestalt, daß mit diesem Zeitpunkte der frühere Rechtszustand wieder eintritt.
解除條件附帶ニテ爲サレタル法律行爲ノ効力ハ條件成就ノ時ニ終絕シ以前ノ法律上ノ狀體ハ同時二回復ス
§.129. Sollen nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen auf einen früheren Zeitpunkt zurückgezogen werden, so sind, wenn die Bedingung eintritt, die Parteien unter einander so verpflichtet, wie wenn die Folgen in dem früheren Zeitpunkt eingetreten wären.
第百二十九條 法律行爲ノ內容ヨリ條件ノ成就ニ附隨セシメタル結果ヲ既徃ニ遡ラシムベキ場合ニ於テ條件成就スルトキハ當事者ハ此結果カ既徃ニ發生シタリトスル義務ヲ負フ
§.130. Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Theile verlangen, wenn dieser während schwebender Bedingung das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt hat.
第百三十條 停止條件附權利者ハ條件成就スルトキハ相手方カ條件未定ノ間ニ於テ過失ニ因リテ條件ニ係レル權利ヲ毀損シ又ハ制限シタルコトニ付キ損害賠償ヲ要求スルコトヲ得
Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auflösenden Bedingung vorgenommenen Rechtsgeschäfte derjenige, zu dessen Gunsten der frühere Rechtszustand wieder eintritt.
解除條件附帶ノ法律行爲ニ付キ自己ノ利益ノ爲メ以前ノ法律上ノ狀體ヲ回復セシムルコトヲ得ル者ハ前項ト同一ノ要件ヲ以テ同一ノ要求ヲ爲スコトヲ得
§.131. Hat Jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede von ihm während schwebender Bedingung über den Gegenstand getroffene weitere Verfügung im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die durch Urtheil oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
第百三十一條 停止條件附帶ニテ目的物ヲ處分シタル者カ條件未定ノ間ニ於テ此物ニ加ヘタル其他ノ處分ハ條件成就ノ時條件ニ係レル効力ヲ毀損シ又ハ制限スル限度ニ於テ効力ヲ失フ此場合ニ於テ判決ニ依リ又ハ强制執行若クハ差押ノ方法ニ依リテ生ズル處分ハ法律行爲ニ因ル處分ニ同ジ
Dasselbe gilt bei einer auflösenden Bedingung von den Verfügungen desjenigen, dessen Recht mit dem Eintritte der Bedingung endigt.
前項ノ規定ハ解除條件成就ノ場合ニ於テ自己ノ權利カ終絕スベキ者ノ處分ニモ適用ス
Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.
權利者ニ非ザル者ヨリ權利ヲ得タル者ノ利益ノ爲メニ設ケタル規定ハ此ニ准用ス
§.132. Ist der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachtheil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert worden, so gilt die Bedingung als eingetreten.
第百三十二條 條件ノ成就カ自己ノ不利益トナルベキ者ヨリ信義ニ反シテ妨ゲラル丶トキハ條件ハ成就シタリト見做ス
§.133. Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt, so finden im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§.128, 130, 131 entsprechende Anwendung.
第百三十三條 法律行爲ヲ爲ストキ其効力ニ付キ起發期日ヲ定メタルトキハ第百二十八條第百三十條及ビ第百三十一條ノ停止條件ニ關スル規定ヲ准用シ終止期日ヲ定メタルトキハ解除條件ニ關スル規定ヲ准用ス
Sechster Titel. Vertretung. Vollmacht.
第六節 代理代理權
§.134. Eine Willenserklärung, die Jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgiebt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, daß sie im Namen desselben erfolgen soll.
第百三十四條 代理人カ代理ノ權限內ニ於テ本人ノ名ヲ以テ爲シタル意思ノ表示ハ本人ノ爲メ又ハ之ニ對シテ直接ニ効力ヲ生ズ此塲合ニ於テハ意思ノ表示カ明カニ本人ノ名ヲ以テ爲サレタルト又ハ本人ノ名ヲ以テ表示スベキコカ事情ニ依リテ顯ハル丶トキトヲ區別セズ
Ist der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervorgetreten, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
他人ノ名ヲ以テ行爲ヲ爲スベキ意思カ明カニ顯ハレザルトキハ自己ノ名ヲ以テ行爲ヲ爲ス意思アルモノト見做ス
Die Vorschriften des ersten Absatzes finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem Anderen abzugebende Willenserklärung gegenüber dem Vertreter desselben erfolgt.
他人ニ對シテ爲スベキ意思ノ表示カ其代理人ニ對シテ爲サレタルトキハ第一項ノ現定ヲ准用ス
§.135. Die Wirksamkeit der von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
第百三十五條 代理人ニ於テ又ハ代理人ニ對シテ爲シタル意思ノ表示ハ代理人ノ行爲能力ノ制限ニ因リテ其効力ヲ妨ゲラル丶コトナシ
§.136. Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch das Kennen oder Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflußt werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.
第百三十六條 意思表示ノ法律上ノ効果カ意思ノ欠缺又ハ或事情ヲ識リ若クハ識ラザルベカラザルコトニ因リテ影響ヲ受クベキ塲合ニハ本人ニ依ラズシテ代理人其人ニ依リテ之ヲ定ム
Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft ertheilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt, so kann der letztere sich in Ansehung solcher Umstände, welche er selbst kannte, nicht auf die Unkenntniß des Vertreters berufen. Dasselbe gilt, sofern das Kennenmüssen dem Kennen gleichsteht, von Umständen, welche der Vollmachtgeber kennen mußte.
代理權カ法律行爲ニ因リテ與ヘラレタル塲合ニ於テハ代理人カ本人ノ指定ニ從ヒ行爲ヲ爲シタルトキハ本人カ自ラ知リシ所ノ事情ニ關シ代理人ノ不知ヲ以テ對抗スルコトヲ得ズ知ラザルベカラサルコトカ知リタルコトト同一ニ認メラルル塲合ニ於テハ本人カ知ラザルベカラザリシトキ亦同ジ
§.137. Die Ertheilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, welchem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
第百三十七條 代理權ハ代理人トナルベキ者又ハ第三者ニシテ代理人ト或行爲ヲ爲スベキ者ニ對シテ其意思ヲ表示スルコトニ依リテ之ヲ與フルモノトス
§.138. Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Ertheilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse. Sofern sich aus diesem Verhältnisse nicht ein Anderes ergiebt, ist die Vollmacht auch bei dem Fortbestehen des Verhältnisses widerruflich. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des §.137 entsprechende Anwendung.
第百三十八條 代理權ノ消滅ハ之ヲ與ヘタル法律關係ニ依リテ之ヲ定ム又此法律關係ヨリ反對ノ生セザル限リハ代理權ハ其關係ノ繼續スルトキト雖モ之ヲ取消スコトヲ得取消ノ表示ニ付テハ第百三十七條ノ規定ヲ准用ス
Soweit nach den Vorschriften über den Auftrag und über die Gesellschaft eine erloschene Vollmacht als fortbestehend angesehen wird, tritt diese Wirkung gegenüber demjenigen nicht ein, welcher das Erlöschen bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts kannte oder kennen mußte.
委任及ビ會社ニ關スル規定ニ依リテ消滅シタル代理權カ存續スルモノト見做サル丶塲合ニ於テハ存續ノ効果ハ法律行爲ヲ爲ス時ニ代理權ノ消滅ヲ知リ又ハ知ラサルベカラザリシ者ニ及バズ
§.139. Ist die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten ertheilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt ist.
第百三十九條 代埋權カ第三者ニ對スル表示ニ依リテ與ヘラレタルトキハ第三者ニ其消滅ヲ通知スル迄ハ効力ヲ有ス
§.140. Hat Jemand durch besondere Mittheilung an einen Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachung kundgegeben, daß er einen Anderen bevollmächtigt habe, so ist dieser auf Grund der Kundgebung im ersteren Falle gegenüber dem Dritten, im letzteren Falle gegenüber jedem Dritten zur Vertretung befugt.
第百四十條 本人カ特別ノ通知又ハ公吿ニ依リテ或人ニ代理權ヲ與ヘタルコトヲ通知シタルトキハ此者ハ通知ニ本ヅキテ第一ノ塲合ニ於テハ特別ノ通知ヲ受ケタル第三者ニ對シ又第二ノ塲合ニ於テハ凡テノ第三者ニ對シ代理權ヲ行フコトヲ得
Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Kundgebung in entsprechender Weise zurückgenommen ist.
代理權ハ通知ト同一ノ方法ヲ以テ取消サルル迄ハ存續スルモノトス
§.141. Der besonderen Mittheilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt und der Vertreter sie dem Dritten vorgelegt hat.
第百四十一條 本人カ代理人ニ委任狀ヲ渡シ代理人カ之ヲ第三者ニ提示シタルトキハ本人カ代理權附與ノ特別ノ通知ヲ爲シタルニ同シ
Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist.
代理權ハ委任狀カ本人ニ返還セラレ又ハ無効ノ宣言ヲ受クル迄ハ存續スルモノトス
§.142. Die Vorschriften des §.139, des §.140 Abs.2 und des §.141 Abs.2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kannte oder kennen mußte.
第百四十二條 第三者カ法律行爲ヲ爲ス時ニ代理權ノ消滅ヲ知リ又ハ知ラザルベカラザルトキハ第百三十九條第百四十條第二項及ビ第百四十一條第二項ノ規定ヲ適用セズ
§.143. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem Anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn eine Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt und das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde von dem Anderen unverzüglich zurückgewiesen wird. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den Anderen von der Bevollmächtigung in Kenntniß gesetzt hatte.
第百四十三條 代理人カ他人ニ對シテ爲ス單意ノ法律行爲ハ委任狀ノ提示ナキガ爲メ他人ヨリ遲滯ナク拒絕セラルルトキハ其効力ヲ生ゼズ
此塲合ニ於テ本人カ代理權ヲ與ヘタルコトヲ他人ニ知ラシメタルトキハ此者ハ法律行爲ヲ拒絕スルコトヲ得ズ
§.144. Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
第百四十四條 代理人ハ代理權消滅スルトキハ委任狀ヲ本人ニ返還スルコトヲ要ス代理人ハ委任狀ヲ留置スル權ヲ有セズ
Auf Antrag des Vollmachtgebers hat das Gericht die Vollmachtsurkunde durch Beschluß für kraftlos zu erklären, wenn das Erlöschen der Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Vor der Entscheidung kann der Bevollmächtigte gehört werden. Der Beschluß ist nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung für die öffentliche Zustellung einer Ladung bekannt zu machen. Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wirksam.
裁判所ハ本人ノ申立ニ依リ代理權ノ消滅カ疏明セラル丶トキハ决定ヲ以テ委任狀ノ無効ヲ宣言スベシ裁判ヲ爲ス前ニ代理人ヲ審訊スルコトヲ得又此决定ハ呼出狀ノ公示送達ニ關スル民事訴訟法ノ規定ニ依リテ公示スルコトヲ要ス此場合ニ於テ無効ノ宣言ハ决定ヲ公報ニ揭載シタル最終ノ日ヨリ一ケ月ヲ經過スルトキハ効力ヲ生ズ
Zuständig für die Kraftloserklärung ist sowohl das Amtsgericht, in dessen Bezirke der Vollmachtgeber seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, als das Amtsgericht, welches für die Klage auf Rückgabe der Urkunde, abgesehen vom Werthe des Streitgegenstandes, zuständig sein würde.
無効ノ宣言ニ關シテハ本人カ普通裁判籍ヲ有スル地ノ區裁判所並ニ係爭事物ノ價格ニ拘ラズ證書取戾ノ訴訟ニ付キ管轄權ヲ有スベキ區裁判所之ヲ管轄ス
§.145. Hat Jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines Anderen einen Vertrag geschlossen, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab. Die Genehmigung sowie deren Verweigerung kann nur dem anderen Theile gegenüber erklärt werden. Der Verweigerung steht es gleich, wenn der Vertretene nach Empfang einer Aufforderung des anderen Theiles nicht binnen zwei Wochen die Genehmigung erklärt.
第百四十五條 代理權ヲ有セズシテ他人ノ名ヲ以テ取結ビタル契約カ本人ノ爲メニ又ハ之ニ對シテ効力ヲ生ズルニハ此者ノ追認ヲ要ス追認並ニ其拒絕ハ相手方ニ對シテノミ之ヲ表示スルコトヲ得
Solange der Vertrag nicht genehmigt ist, kann der andere Theil zurücktreten, es sei denn, daß er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschlusse des Vertrags gekannt hat. Der Rücktritt kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden.
本人カ相手方ノ催吿ヲ受取リタル時ヨリ二週日內ニ追認ヲ表示セザルトキハ之ヲ拒絕シタルニ同ジ
契約カ迫認セラレザル間ハ相手方ハ脫退スルコトヲ得但相手方カ契約取結ノ時ニ代理權ノ欠缼ヲ知ルトキハ此限ニ在ラズ又脫退ハ代理人ニ對シテモ之ヲ表示スルコトヲ得
§.146. Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, haftet dem anderen Theile nach dessen Wahl für Erfüllung oder Schadensersatz, wenn er seine Vertretungsmacht nicht nachzuweisen vermag und der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
第百四十六條 代理人トシテ契約ヲ取結ビタル者カ其代理權ヲ證明シ得ズ且本人カ契約ノ追認ヲ拒絕スルトキハ相手方ニ對シ其選擇ニ依リ履行又ハ損害賠償ノ責ニ任ズ
Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so haftet er nur für den Ersatz desjenigen Schadens, welchen der andere Theil dadurch erleidet, daß er auf die Vertretungsmacht vertraut hat, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der Wirksamkeit des Vertrags hat.
本人カ代理權ノ欠缺ヲ知ラザリシトキハ相手方カ代理權ニ信用シタルカ爲メニ受ケタル損害ノミヲ賠償スル責ニ任ズ然レドモ相手方カ契約ノ有効ナル時ニ有スル利益ノ限度ヲ超ヘズ
Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Theil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen mußte. Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, daß er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
相手方カ代理權ノ欠缼ヲ知リ又ハ知ラザルベカラザルトキハ代理人ノ責任ヲ生セズ代理人カ行爲ノ能力ノ制限セラレタル者ナルトキ亦同ジ但此塲合ニ於テ代理人カ其法律上代理人ノ同意ヲ得テ行爲ヲ爲シタルトキハ此限ニ在ラズ
§.147. Die Kenntniß der Anfechtbarkeit einer Vollmacht steht in den Fällen der §§.145, 146, wenn die Anfechtung erfolgt, der Kenntniß der Nichtigkeit gleich.
第百四十七條 代理權ノ取消シ得ベキコトヲ知レルコトハ第百四十五條及ビ第百四十六條ノ塲合ニ於テ取消カ行ハレタルトキハ無効ヲ知レルコトニ同ジ
Das Gleiche gilt im Falle des §.146 von dem Kennenmüssen der Anfechtbarkeit der Vollmacht.
第百四十六條ノ場合ニ於テ代理權ノ取消シ得ベキコトヲ知ラザルベカラザルコトニ付テモ前項ニ同ジ
§.148. Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, daß der Vertreter ohne Vertretungsmacht handele, so finden die Vorschriften über Verträge entsprechende Anwendung. Das Gleiche gilt, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber einem Vertreter ohne Vertretungsmacht mit dessen Einverständnisse vorgenommen wird.
第百四十八條 單意ノ法律行爲ニ付テハ代理權ナキ代理ヲ許サズ然レトモ單意ノ法律行爲ノ相手方カ此行爲ヲ爲ス時代理人カ主張スル代理權ノ欠缼ヲ爭ハズ又ハ代理人カ代理權ヲ有セズシテ行爲ヲ爲スコトニ同意シタルトキハ契約ニ關スル規定ヲ准用ス又代理權ヲ有セザル代理人ニ對シ其同意ヲ得テ單意ノ法律行爲ヲ爲ストキ亦同ジ
§.149. Ein Vertreter kann, soweit ihm nicht ein Anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, daß das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
第百四十九條 代理人ハ別段ノ許ナキトキハ本人ノ名ヲ以テ自己ト法律行爲ヲ爲シ又ハ第三者ノ代理人トシテ法律行爲ヲ爲スコトヲ得ズ但法律行爲ハ單ニ義務ノ履行ニ存スルトキハ此限ニ在ラズ
Siebenter Titel. Einwilligung. Genehmigung.
第七節 承諾追認
§.150. Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen, einem Anderen gegenüber vorzunehmenden Rechtsgeschäfts von der Zustimmung eines Dritten ab, so kann die Ertheilung sowie die Verweigerung der Zustimmung sowohl dem einen als dem anderen Theile gegenüber erfolgen.
第百五十條 契約又ハ他人ニ對シテ爲スコトヲ要スル法律行爲ノ効力カ第三者ノ同意ニ因リテ生ズル塲合ニ於テハ同意又ハ其拒絕ハ當事者ノ一方又ハ他ノ一方ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ得
Die Zustimmung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form.
同意ニハ法律行爲ニ付テ定メタル方式ヲ要セズ
§.151. Die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit sich nicht aus dem ihrer Ertheilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältniß ein Anderes ergiebt. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des §.150 Abs.1 entsprechende Anwendung.
第百五十一條 先ニ與フル同意(承諾)ハ之ヲ與ヘタル法律關係ニ於テ反對ノ生ゼザルトキハ法律行爲ヲ爲ス迄ハ之ヲ取消スコトヲ得取消ノ表示ニ付テハ第百五十條第一項ノ規定ヲ准用ス
§.152. Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist.
第百五十二條 後ニ與フル同意(追認)ノ効力ハ反對ノ定ナキトキハ法律行爲ヲ爲シタル時ニ溯ルモノトス
Durch diese Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, welche vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen oder gegen ihn durch Urtheil oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt sind.
追認前ニ追認者ガ法律行爲ノ目的物ニ加ヘタル處分又ハ此者ニ對スル判决、强制執行若クハ差押ニ依リテ加ヘラレタル處分ハ追認ガ旣徃ニ溯ルコトニ因リテ其効力ヲ失ハズ
§.153. Wird über einen Gegenstand von einem Nichtberechtigten verfügt, so ist die Verfügung wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.
第百五十三條 權利者ニ非ザル者ガ權利者ノ承諾ヲ得テ目的物ニ加ヘタル處分ハ効力ヲ有ス
Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder wenn er von dem Berechtigten beerbt wird und das Inventarrecht erloschen ist. Sind in den beiden letzteren Fällen über den Gegenstand mehrere mit einander nicht vereinbare Verfügungen getroffen, so wird nur die frühere Verfügung wirksam.
權利者ニ非ザル者ガ加ヘタル處分ハ權利者ガ之ヲ追認シ又ハ處分ヲ加ヘタル者ガ目的物ヲ得若クハ權利者ヨリ之ヲ相續シ 權ノ消滅スルトキハ其効力ヲ生ズ此終リノ兩場合ニ於テハ互ニ一致セザル數多ノ處分カ目的物ニ加ヘラレタルトキハ最初ノ處分ノミ効力ヲ有ス
Dritter Abschnitt. Fristen. Termine.
第三章 期間期限
§.154. Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsregeln der §§.155 bis 160.
第百五十四條 法律、裁判所ノ處分又ハ法律行爲ニ依リテ定メタル期間又ハ期限ノ指定ニ關シテハ第百五十五條乃至第百六十條ノ解釋法ヲ適用ス
§.155. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereigniß oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereigniß oder der Zeitpunkt fällt.
第百五十五條 期間ガ或事件又ハ或時刻ヨリ起算セラルルトキハ其事件ノ起リタル日又ハ其時刻ヲ含ム日ハ期間ニ算入セズ
Bildet der Beginn eines Tages den für den Anfang einer Frist maßgebenden Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
日ノ始時ヲ以テ期間ノ起算㸃トスルトキハ此日ハ期間ニ算入ス年齡ノ計算上出生ノ日ニ關シテモ亦同ジ
§.156. Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablaufe des letzten Tages der Frist.
第百五十六條 日ヲ以テ定メタル期間ハ其末日ノ經過ニ依リテ滿了ス
Eine nach Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraume - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmte Frist endigt mit dem Beginne desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem an die Frist nach §.155 zu berechnen ist; fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist dieser Tag in dem letzten Monate, so endigt die Frist mit dem Ablaufe des letzten Tages dieses Monats.
週、月又ハ數月(一年、半年、四分一年)ヲ以テ定メタル期間ハ名稱又ハ指數ニ依リ第百五十五條ノ規定ニ從ヒ期間ヲ起算スベキ日ニ相當スル末週又ハ末月ノ日ノ始時ヲ以テ滿了ス月ヲ以テ定メタル期間ニ於テ起算日ガ末月ニ欠クルトキハ此月ノ末日ノ經過ニ依リテ滿了ス
§.157. Unter einem halben Jahre wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahre eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von fünfzehn Tagen verstanden.
第百五十七條 半年ハ六个月、四分一年ハ三个月、半月ハ十五日ノ期間トス
Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die fünfzehn Tage zuletzt zu zählen.
期間ガ全一月ト半月又ハ全數月ト半月トヲ以テ定メラレタルトキハ十五日ハ最終ニ之ヲ計算ス
§.158. Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablaufe der vorigen Frist an berechnet.
第百五十八條 期間伸長ノ場合ニ於テハ新期間ハ前期間ノ滿了ヨリ起算ス
§.159. Ist ein Zeitraum nach Monaten oder Jahren in dem Sinne bestimmt, daß er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu dreißig, das Jahr zu dreihundertfünfundsechzig Tagen gerechnet.
第百五十九條 月又ハ年ヲ以テ定メタル期間カ連續シテ經過スルコトヲ要セザル場合ニ於テハ一月ハ三十日、一年ハ三百六十五日トス
§.160. Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der fünfzehnte, unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
第百六十條 月ノ初ハ第一日、月ノ央ハ第十五日、月ノ終ハ其末日トス
Vierter Abschnitt. Verjährung.
第四章 時効
§.161. Das Recht, von einem Anderen ein Thun oder Unterlassen zu verlangen, (Anspruch) unterliegt der Verjährung.
第百六十一條 作爲又ハ不作爲ヲ請求スル權(請求)ハ時効ニ係ルモノトス
Der Anspruch aus einem familienrechtlichen Verhältniß unterliegt der Verjährung nicht, soweit er auf die Herstellung des dem Verhältniß entsprechenden Zustandes für die Zukunft gerichtet ist.
家族上ノ關係ニ本ヅク請求ハ將來此關係ニ相當スル狀體ノ回復ヲ目的トスルトキハ時効ニ係ルコトナシ
§.162. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre.
第百六十二條 時効ノ期間ハ三十年ヲ通則トス
§.163. Mit dem Ablaufe von zwei Jahren verjähren die Ansprüche
第百六十三條 左ニ揭グル請求ハ二年ノ期間ノ滿了ヲ以テ時効ニ係ルモノトス
1. der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waaren, Leistung von Arbeiten und Besorgung von Aufträgen mit Einschluß der Auslagen, es sei denn, daß die Lieferung, Leistung oder Besorgung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist;
一、 商人製造人職工及ビ技術營業人カ物品勞力ノ供給又ハ委任ノ執行並ニ其立替金ニ付テ有スル請求但物品勞力ノ供給又ハ委任ノ執行カ債務者ノ營業ノ爲ニ爲サレタルトキハ此限ニ在ラズ
2. derjenigen, welche Land- oder Forstwirthschaft betreiben, für die zur Verwendung im Haushalte gelieferten land- oder forstwirthschaftlichen Erzeugnisse;
二、 農業又ハ林業ヲ營ム者カ農產物又ハ林產物ヲ家事用ニ供給シタル場合ニ於テ有スル請求
3. der Eisenbahnunternehmungen, Frachtfuhrleute, Schiffer, Lohnkutscher und Boten wegen des Fahrgeldes, der Fracht, des Fuhr- und Botenlohnes mit Einschluß der Auslagen;
三、 鐵道營業人、運送人、船長、傭馭者又ハ使丁カ運賃使賃並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
4. der Gastwirthe und derjenigen, welche Speisen oder Getränke gewerbsmäßig verabreichen, für Gewährung von Wohnung und Beköstigung sowie für sonstige den Gästen zur Befriedigung von Bedürfnissen gewährte Leistungen mit Einschluß der Auslagen;
四、 旅店又ハ飮食物營業人カ住居又ハ飮食物ノ供給其他客ノ需要ニ供シタル給付並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
5. derjenigen, welche Lotterieloose vertreiben, aus dem Vertriebe der Loose, es sei denn, daß die Loose zum Weitervertriebe geliefert sind;
五、 富籤營業人カ其營業上有スル請求但富籤カ轉賣ノ爲ニ賣ラレタルトキハ此限ニ在ラズ
6. derjenigen, welche bewegliche Sachen gewerbsmäßig vermiethen, wegen des Miethzinses;
六、 動產ノ賃貸營業人カ貸賃ニ付テ有スル請求
7. derjenigen, welche, ohne zu den unter Nr. 1 bezeichneten Personen zu gehören, aus der Besorgung von Aufträgen oder der Leistung von Diensten ein Gewerbe machen, sofern die Ansprüche aus ihrem Gewerbebetriebe herrühren;
七、 第一號ニ揭グル種類ニ屬セザル者カ委任ノ執行又ハ勞力ノ供給ヲ營業トスル場合ニ於テ其營業上有スル請求
8. derjenigen, welche im Privatdienste stehen, wegen des Gehaltes, Lohnes oder anderer Dienstbezüge mit Einschluß der Auslagen;
八、 私役ニ從事セシ者カ俸給報酬又ハ役務上ノ收入並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
9. der gewerblichen Arbeiter Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter-, der Tagelöhner und Handarbeiter wegen des Lohnes und sonstiger an Stelle oder als Theil des Lohnes zugesagter Leistungen mit Einschluß der Auslagen;
九、 營業使用人(職人、助手、徒弟、製造所職工)日傭人又ハ手細工人カ賃錢其他資錢ニ代ヘ又ハ賃錢ノ一分トシテ約束シタル給付並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
10. der Arbeitgeber wegen der den gewerblichen Arbeitern auf Lohn oder Auslagen gewährten Vorschüsse;
十、 主人カ營業使用人ニ賃錢又ハ立替金トシテ與ヘタル前貸金ニ付テ有スル請求
11. der Lehrherren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes und anderer im Lehrvertrage bedungener Leistungen sowie der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen;
十一、 授業者カ授業料其他授業契約ヲ以テ定メタル給付又ハ徒弟ノ爲ニ支拂ヒタル立替金ニ付テ有スル請求
12. der öffentlichen und nichtöffentlichen Anstalten, welche dem Unterrichte, der Erziehung, Verpflegung oder Heilung dienen, für Gewährung von Unterricht, Verpflegung, Heilung sowie für jeden damit in Verbindung stehenden Aufwand, imgleichen derjenigen, welche Personen zur Verpflegung oder Erziehung aufgenommen haben, für Leistungen und Aufwendungen der bezeichneten Art;
十二、 公私ノ敎育所、養育所又ハ施療所カ敎育養育施療並ニ之ニ附帶セル諸般ノ費用ニ付テ有スル請求其他施療又ハ養育ノ爲メ或人ヲ引受ケタル者カ本號ニ揭グル種類ノ給付又ハ費用ニ付テ有スル請求
13. der öffentlichen Lehrer und der Privatlehrer wegen ihrer Honorare, sofern diese nicht bei öffentlichen Lehranstalten nach bestehenden besonderen Einrichtungen gestundet sind;
十三、 公私ノ敎師カ報酬ニ付テ有スル請求但公立學校ニ關シ現行ノ特別制規ニ依リ拂渡猶豫ノ定アルトキハ此限ニ在ラズ
14. der Aerzte, insbesondere auch der Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte und Thierärzte, sowie der Hebammen für ihre Dienstleistungen mit Einschluß der Auslagen;
十四、 醫師殊ニ外科醫、產科醫、齒科醫、獸醫、產科助手又ハ免許ヲ受ケズシテ醫師又ハ產料醫ノ業務ヲ爲シタル者カ其業務執行並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
15. der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher sowie aller Personen, welche zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt oder zugelassen sind, wegen ihrer Gebühren und Auslagen, soweit solche nicht zur Staatskasse fließen, imgleichen der Zeugen und Sachverständigen wegen ihrer Gebühren und Auslagen;
十五、 辯護士、公證人、執達吏其他或職務執行ノ爲メ公ニ任命セラレ若クハ認許セラレタル者カ國庫ニ入ルコトヲ要セザル手數料並ニ其立替金ニ付テ有スル請求及ビ證人鑑定人カ手數料並ニ其立替金ニ付テ有スル請求
16. der Parteien wegen der ihren Rechtsanwälten geleisteten Vorschüsse.
十六、 當事者カ辯護士ニ渡シタル前貸金ニ付テ有スル請求
§.164. Mit dem Ablaufe von vier Jahren verjähren die Ansprüche auf Rückstände von Zinsen mit Einschluß der als Zuschlag zu den Zinsen behufs allmählicher Kapitalstilgung zu entrichtenden Beträge, auf Rückstände von Pacht und Miethzinsen, soweit diese nicht unter die Vorschrift des §.163 Nr. 6 fallen, ingleichen auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen und allen sonstigen Leistungen, die in regelmäßig wiederkehrenden Fristen zu entrichten sind.
第百六十四條 利子ノ延滯セルモノ元金ノ漸次償却ノ爲メ利子ト共ニ支拂フベキ金額ノ延滯セルモノ第百六十三條第六號ノ規定ニ入ラザル小作料若クハ賃貸料ノ延滯セルモノ又ハ年金、留保金、給料、待命料、退隱料、養育料其他定時復歸スル期間ニ支拂フベキ給付ノ延滯セルモノノ時効ハ其期間ヲ四年トス
§.165. Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dessen Entstehung. Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so beginnt die Verjährung mit der Zuwiderhandlung.
第百六十五條 時効ハ請求ノ成立セシ時ニ始マル請求カ不作爲ニ關スル塲合ニ於テハ之ニ反キシ時ニ始マル
Kann der Berechtigte die Leistung erst nach vorgängiger Kündigung verlangen, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Kündigung zulässig geworden ist. Ist für die Leistung noch eine Frist nach der Kündigung bestimmt, so wird der Beginn der Verjährung um die Dauer der Frist hinausgeschoben.
權利者カ豫吿ヲ爲シタル後給付ヲ請求シ得ル塲合ニ於テハ時効ハ吿知ヲ爲シ得ル時ニ始マル給付ノ爲メ吿知後更ニ期間ヲ定メタル塲合ニ於テハ時効ハ此期間ノ繼續スル間始マルコトナシ
§.166. Die Verjährung der in den §§.163, 164 bezeichneten Ansprüche beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der nach §.165 maßgebende Zeitpunkt eingetreten ist, und, wenn dem Verpflichteten über diesen Zeitpunkt hinaus eine Frist bewilligt ist, mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die Frist abgelaufen ist.
第百六十六條 第百六十三條及ビ第百六十四條ニ揭ゲタル請求ノ時効ハ第百六十五條ニ定ムル時期ノ到來シタル年ノ滿了ヲ以テ始マル債務者ノ爲メ此時期後更ニ期間ヲ與ヘタル塲合ニ於テハ時効ハ其期間ノ存スル年ノ滿了ヲ以テ始マル
§.167. Ist die Verjährung gehemmt, so wird der Zeitraum, während dessen die Hemmung besteht, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
第百六十七條 時効カ停止セラルルトキハ停止ノ繼續スル時日ハ時効ノ期間ニ算入セズ
§.168. Die Verjährung ist gehemmt, solange die Leistung gestundet oder der Schuldner aus anderen Gründen vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.
第百六十八條 給付カ猶豫セラレ又ハ債務者カ他ノ理由ニ因リテ一時給付ヲ拒絕スル權アルトキハ時効ハ停止ス
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Einrede des Zurückbehaltungsrechts, des nicht erfüllten Vertrags und der Vorausklage.
前項ノ規定ハ留置權、契約不履行又ハ豫訴ノ抗辨カ提出セラレタル場合ニ適用セズ
§.169. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Berechtigte durch Stillstand der Rechtspflege innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist an der Rechtsverfolgung verhindert ist.
第百六十九條 權利者カ時効期間ノ最終ノ六个月內ニ裁判休止ニ因リテ訴追ヲ妨ゲラルルトキハ時効ハ停止ス
Das Gleiche gilt, wenn in anderer Weise durch höhere Gewalt eine solche Verhinderung herbeigeführt wird.
前項ノ訴追カ不可抗力ニ因リ他ノ方法ニ於テ妨ゲラルルトキ亦同ジ
§.170. Die Verjährung von Ansprüchen zwischen dem Vormund und dem Mündel ist während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses gehemmt. Dasselbe gilt von Ansprüchen zwischen Eltern und Kindern während der Minderjährigkeit der letzteren und von Ansprüchen zwischen Ehegatten während der Dauer der Ehe.
第百七十條 後見人ト被後見人トノ間ニ於ケル請求ニ付テハ後見ノ關係カ存續スル間時効ハ停止ス親子ノ間ニ於ケル請求ニ付テハ子ノ未成年ナル間、又夫婦ノ間ニ於ケル請求ニ付テハ夫婦ノ關係存續スル間亦同ジ
§.171. Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so wird die gegen sie laufende Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkte vollendet, in welchem der Grund der Vertretung weggefallen ist oder der Mangel der Vertretung aufgehört hat. Ist die Verjährungsfrist kürzer als sechs Monate, so tritt der für die Verjährung bestimmte Zeitraum an die Stelle der sechs Monate.
第百七十一條 法律上ノ代理人ヲ有セザル行爲ノ能力ナキ者又ハ之ヲ制限セラレタル者ニ對シテ進行スル時効ハ代理ノ原因カ消滅シ又ハ代理ノ補缺アリタル時ヨリ六个月ヲ經過スル迄滿了スルコトナシ時効ノ期間ハ六个月ヨリ短キトキハ時効ニ定メタル期間ヲ以テ六个月ノ期間ニ代フ
Diese Vorschriften finden keine Anwendung, soweit eine in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person prozeßfähig ist.
前項ノ規定ハ行爲ノ能力ヲ制限セラレタル者カ訴訟能力アル場合ニ之ヲ適用セズ
§.172. Gehört ein Anspruch zu einem Nachlaß oder richtet sich ein Anspruch gegen einen Nachlaß, so wird die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkte vollendet, in welchem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder ein Vertreter, von welchem oder gegen welchen der Anspruch geltend gemacht werden kann, bestellt oder der Konkurs über den Nachlaß eröffnet worden ist. Ist die Verjährungsfrist kürzer als sechs Monate, so tritt der für die Verjährung bestimmte Zeitraum an die Stelle der sechs Monate.
第百七十二條 遺產ニ屬スル請求又ハ之ニ對スル請求ノ時効ハ遺產カ相續人ニ受取ラレタル時又ハ請求ヲ受ケ若クハ之ヲ行フ代理人カ選定セラレ又ハ遺產ニ付テ破產手續カ開始セラレタル時ヨリ六个月ヲ經過スル迄滿了スルコトナシ時効期間ハ六个月ヨリ短キトキハ時効期間ヲ以テ六个月ノ期間ニ代フ
§.173. Wird die Verjährung unterbrochen, so kommt der bis zur Unterbrechung abgelaufene Zeitraum nicht in Betracht und kann eine neue Verjährung erst nach Beendigung der Unterbrechung beginnen.
第百七十三條 時効カ中斷シタルトキハ既ニ經過シタル時日ハ之ヲ問ハス中斷シタル時効ハ其原因ノ止ミシ時ヨリ新ニ進行ス
§.174. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch anerkennt, insbesondere durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherstellung.
第百七十四條 時効ハ義務者カ權利者ニ對シテ請求ヲ確認スルコトニ因リ特ニ一部支拂、利子支拂又ハ擔保ノ提供ヲ爲スコトニ因リテ中斷ス
§.175. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Berechtigte auf Befriedigung oder Feststellung des Anspruchs, auf Ertheilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlassung des Vollstreckungsurtheils Klage erhebt.
第百七十五條 時効ハ權利者カ請求ノ履行、其確定、執行文ノ附與又ハ執行判决ノ下附ヲ求ムル爲メ起訴スルコトニ因リテ中斷ス
Der Klagerhebung stehen gleich:
左ニ揭グル事項ハ起訴ト同一トス
1. die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren;
一 催吿手續ニ於テ支拂命令ノ送達
2. die Anmeldung einer Konkursforderung im Konkurse;
二 破產手續ニ於テ債權ノ申出
3. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozesse;
三 訴訟ニ於テ請求ノ相殺ノ申立
4. die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch abhängt;
四 請求カ訴訟ノ結果ニ因リテ定マルベキ場合ニ於テ訴訟中ニ爲ス訴訟吿知
5. die Vornahme einer Vollstreckungshandlung und, soweit die Zwangsvollstreckung den Gerichten oder anderen Behörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrags auf Zwangsvollstreckung.
五 執行行爲ノ着手又ハ强制執行カ裁判所若クハ他ノ官廳ニ命ゼラルル場合ニ於テ强制執行ノ申立
§.176. Hängt die Zulässigkeit des Rechtswegs von der Vorentscheidung einer Behörde ab oder hat die Bestimmung des zuständigen Gerichts durch ein höheres Gericht zu erfolgen, so wird durch die Einreichung des Gesuchs an die Behörde oder das höhere Gericht die Verjährung in gleicher Weise wie durch Klagerhebung unterbrochen, wenn die Klage binnen drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs erhoben wird. Auf diese Frist finden die Vorschriften der §§.169, 171 entsprechende Anwendung.
第百七十六條 起訴ヲ許スト否トハ官廳ノ豫决ニ係リ又ハ管轄裁判所カ上級裁判所ニ依リテ指定セラルベキ場合ニ於テハ時効ハ豫决又ハ指定ノ請求ヲ官廳又ハ上級裁判所ニ提出スルコトニ因リテ起訴アリシト同一ノ方法ニ於テ中斷ス此場合ニ於テハ訴訟ハ豫决又ハ指定ノ請求ノ决定後三个月內ニ起訴スルコトヲ要ス又此期間ニ付テハ第百六十九條及ヒ第百七十一條ノ規定ヲ准用ス
§.177. Die durch Erhebung der Klage bewirkte Unterbrechung dauert, bis der Prozeß rechtskräftig entschieden oder anderweit erledigt ist.
第百七十七條 起訴ニ因ル中斷ハ訴訟カ確定判决又ハ其他ノ方法ニ依リテ終結ニ至ル迄繼續ス
Geräth der Prozeß in Folge einer Vereinbarung oder in Folge Nichtbetreibens in Stillstand, so endigt die Unterbrechung mit der letzten Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts. Die nach beendigter Unterbrechung beginnende neue Verjährung wird durch das weitere Betreiben von Seiten der einen oder anderen Partei in gleicher Weise wie durch Klagerhebung unterbrochen.
訴訟カ當事者ノ合意又ハ訴訟行爲ヲ爲サヾルコトニ因リテ休止スルトキハ時効ノ中斷ハ當事者又ハ裁判所ノ最終ノ訴訟行爲ヲ以テ終ル
中斷ノ終リタル後新ニ開始スル時効ハ當事者ノ一方又ハ他ノ一方カ訴訟ヲ續行スルコトニ因リテ起訴ト同一ノ方法ニ於テ中斷ス
§.178. Die Unterbrechung durch Klagerhebung gilt als nicht erfolgt, wenn die Klage zurückgenommen oder durch ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urtheil rechtskräftig abgewiesen wird.
第百七十八條 訴訟カ取下ゲラレ又ハ訴訟事件ヲ决定セザル判决ニ依リテ却下セラルルトキハ起訴ニ因ル中斷ハ生ゼザリシモノト見做ス
Erhebt der Berechtigte binnen sechs Monaten von neuem Klage, so gilt die Verjährung als durch die erste Klagerhebung unterbrochen. Auf diese Frist finden die Vorschriften der §§.169, 171 entsprechende Anwendung.
權利者カ六个月內ニ新ニ起訴スルトキハ時効ハ最初ノ起訴ニ因リテ中斷シタリト見做ス此期間ニ付テハ第百六十九條及ヒ第百七十一條ノ規定ヲ准用ス
§.179. Die Unterbrechung durch Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren gilt als nicht erfolgt, wenn nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung die Wirkungen der Rechtshängigkeit erlöschen.
第百七十九條 民事訴訟法ノ規定ニ依リ權利拘束ノ効力ガ消滅スルトキハ催吿手續ニ於テ支拂命令ノ送達ニ因ル中斷ハ生ゼザリシモノト見做ス
§.180. Die durch Anmeldung im Konkurse bewirkte Unterbrechung dauert, bis der Konkurs beendigt ist.
第百八十條 破產手續ニ於テ債權ノ申出ニ因ル中斷ハ破產手續ノ終結スル迄繼續ス
Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn die Anmeldung zurückgenommen wird.
前項ノ申出カ取戾サル丶トキハ中斷カ生ゼザリシモノト見做ス
Ist bei der Beendigung des Konkurses für eine Forderung, die in Folge eines bei der Prüfung erhobenen Widerspruchs in Prozeß befangen ist, ein Betrag zurückbehalten worden, so dauert die Unterbrechung auch nach Beendigung des Konkurses fort; das Ende der Unterbrechung bestimmt sich in diesem Falle nach den Vorschriften des §.177.
債權調査ノ時申立ラレタル異議ニ因リテ訴訟ニ係レル債權ニ付テ破產手續終結ノ時或金額ガ殘サレタルトキハ中斷ハ破產手續終結ノ後尙ホ存續ス此場合ニ於テハ中斷ハ第百七十七條ノ規定ニ從フテ終ル
§.181. Auf die durch Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß oder durch Streitverkündung bewirkte Unterbrechung finden die Vorschriften des §.177 entsprechende Anwendung. Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn der Berechtigte nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung des Prozesses Klage auf Befriedigung oder Feststellung des Anspruchs erhebt; auf diese Frist finden die Vorschriften der §§.169, 171 entsprechende Anwendung.
第百八十一條 訴訟ニ於テ相殺ヲ申立テ又ハ訴訟吿知ヲ爲スコトニ因ル中斷ニ付テハ第百七十七條ノ規定ヲ准用ス權利者カ訴訟終結後六个月內ニ請求ノ履行又ハ其確定ヲ求ムル爲メ起訴セザルトキハ中斷ハ生セザリシモノト見做ス此期間ニ付テハ第百六十九條及ビ第百七十一條ノ規定ヲ准用ス
§.182. Die Unterbrechung durch Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht erfolgt, wenn die Vollstreckungsmaßregel auf Antrag des Berechtigten oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird.
第百八十二條 權利者ノ申立又ハ法律上ノ要件ノ欠缼ニ因リテ執行處分カ廢棄セラルルトキハ執行行爲ノ着手ニ因ル中斷ハ生ゼザリシモノト見做ス
Die durch den Antrag auf Zwangsvollstreckung bewirkte Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn dem Antrage nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vornahme der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungsmaßregel nach Maßgabe des Abs.1 aufgehoben wird.
强制執行ノ申立カ許サレズ又ハ執行行爲ノ着手前ニ取下ゲラレ若クハ既ニ實施セラレタル執行處分カ第一項ノ規定ニ依リ廢棄セラルルトキハ此申立ニ因ル中斷ハ生セザリシモノト見做ス
§.183. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren, auch wenn sie an sich einer kürzeren Verjährung unterliegen, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren. Dasselbe gilt von Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden sowie von Ansprüchen, welche durch die im Konkurs erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind.
第百八十三條 裁判上確定シタル請求ニ付キ特ニ短期ノ時効ヲ定メタルトキト雖モ總テ三十年ヲ以テ時効ニ係ルモノトス執行シ得ヘキ和解又ハ證書ヨリ生ズル請求幷ニ破產手續ニ於テ確定シタルコトニ因リテ執行シ得ベキ請求ニ付テモ亦同ジ
Soweit sich die Feststellung auf regelmäßig wiederkehrende, erst künftig fällig werdende Leistungen erstreckt, verbleibt es bei der kürzeren Verjährungsfrist.
請求ノ確定カ定期ニ復歸シ且將來ニ滿期トナルベキ給付ニ及ブ限ハ特ニ定メタル短期ノ時効ニ從フ
§.184. Als rechtskräftige Entscheidung im Sinne des §.177 Abs.1 und des §.183 Abs.1 gilt auch ein unter Vorbehalt ergangenes rechtskräftiges Urtheil.
第百八十四條 條件附確定判决ハ第百七十七條第一項及ヒ第百八十三條第一項ノ意義ニ於ケル確定判决ト見做ス
§.185. Ist der Anspruch vor einem Schiedsgericht oder besonderen Gerichte, vor einem Verwaltungsgericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend zu machen, so finden die Vorschriften der §§.175 bis 179, 181 bis 184 entsprechende Anwendung.
第百八十五條 請求カ仲裁判所、特別裁判所、行政裁判所又ハ行政官廳ニ於テ主張スベキ場合ニ於テハ第百七十五條乃至第百七十九條及ビ第百八十一條乃至第百八十四條ノ規定ヲ准用ス
Sind in einem Schiedsvertrage die Schiedsrichter nicht ernannt oder ist aus einem anderen Grunde die Ernennung eines Schiedsrichters oder die Erfüllung einer sonstigen Vorbedingung erforderlich, ehe das Schiedsgericht angerufen werden kann, so wird die Verjährung schon dadurch unterbrochen, daß der Berechtigte das zur Erledigung der Sache seinerseits Erforderliche vornimmt.
仲裁契約ニ於テ仲裁裁判官ノ指定ナク又ハ他ノ理由ニ因リ仲裁裁判所ノ開延ヲ請求シ得ル前或仲裁裁判官ノ指定若クハ其他ノ條件ノ履行ヲ要スル場合ニ於テハ時効ハ權利者カ事件ヲ完結スルコトニ付テ自已ノ爲スベキ要件ヲ爲スコトニ因リテ中斷ス
§.186. Gelangt eine Sache, in Ansehung deren ein dinglicher Anspruch besteht, durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zu Statten.
第百八十六條 物上請求ヲ生ゼシメタル物件カ權利承繼ニ因リテ第三者ノ占有ニ歸シタルトキハ被承繼人ノ占有ノ間ニ經過シタル時効時日ハ承繼人之ヲ繼受ス
§.187. Nach Vollendung der Verjährung steht dem Anspruch eine Einrede entgegen, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen ist.
第百八十七條 時効滿了後ハ請求ニ對シテ其主張ヲ永久ニ除却スル抗辯成立ス
Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn die Leistung in Unkenntniß der Verjährung bewirkt ist. Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntniß oder Erfüllungsversprechen sowie einer Sicherheitsleistung des Verpflichteten.
時効ニ係リタル請求ヲ履行スル爲メニ爲シタル給付ハ時効ノ不知ニ因ルトキト雖モ其返還ヲ請求スルコトヲ得ズ義務者カ契約ニ相當スル確認又ハ履行ノ約束ヲ爲シ若クハ擔保ヲ供シタルトキ亦同ジ
§.188. Die Verjährung eines durch Pfandrecht gesicherten Anspruchs hindert den Berechtigten nicht, seine Befriedigung aus dem Pfande zu suchen.
第百八十八條 質權ニ依リテ擔保セラレタル請求ノ時効ハ權利者カ質物ニ付テ履行ヲ求ムルコトヲ妨ゲス
Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht übertragen, so kann die Rückübertragung auf Grund der Verjährung des Anspruchs nicht gefordert werden.
請求ノ擔保ノ爲メ權利カ讓渡サレタルトキハ請求カ時効ニ係リタルコトニ因リテ其返還ヲ請求スルコトヲ得ズ
Diese Vorschriften finden keine Anwendung bei der Verjährung von Ansprüchen auf Rückstände von Zinsen oder anderen wiederkehrenden Leistungen.
本條ノ規定ハ利子ノ淹滯又ハ其他定期復歸スル給付ニ對スル請求ノ時効ニ之ヲ適用セズ
§.189. Mit dem Hauptanspruche verjährt auch der Anspruch auf die von demselben abhängenden Nebenleistungen, selbst wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht vollendet ist.
第百八十九條 主タル請求ト共ニ之ニ屬スル從タル給付ニ對スル請求ハ之ニ適用スベキ特別ノ時効カ滿了セザルニ拘ラズ時効ニ係ルモノトス
§.190. Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Erleichterung der Verjährung, insbesondere Abkürzung der Verjährungsfrist, ist zulässig.
第百九十條 時効ハ法律行爲ニ依リテ之ヲ除却シ又ハ加重スルコトヲ得ス然レトモ時効ノ减輕殊ニ時効期間ノ短縮ニ因ル减輕ハ之ヲ爲スコトヲ得
Fünfter Abschnitt. Selbstvertheidigung. Selbsthülfe.
第五章 自衛、自助
§.191. Eine durch Nothwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
第百九十一條 正當防衛ニ本ヅク行爲ハ不法ニアラス
Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
自己又ハ他人ヲシテ現ニ不法ノ攻擊ヲ免レシムル爲メ必要ナル防衛ハ正當防衛トス
§.192. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältniß zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatze verpflichtet.
第百九十二條 自己又ハ他人カ將ニ受ケントスル危險カ或他ノ人ノ物件ニ本ヅク場合ニ於テ此危險ヲ免レシムル爲メ其物ヲ毀損スルモ此毀損カ危險ヲ免ル爲メ必要ニシテ且危險ノ程度ニ應スルトキハ不法ノ行爲ヲ生セス毀損ノ行爲ヲ爲シタル者カ危險ノ發生ニ付キ其責ニ任スベキ場合ニ於テハ損害賠償ノ責任ヲ生ス
§.193. Wer zum Zwecke der Selbsthülfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zu diesem Zwecke den Verpflichteten festnimmt oder den Widerstand desselben gegen eine Handlung, die er zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hülfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen Gefahr vorliegt, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
第百九十三條 正當ノ時期ニ官廳ノ救助ヲ求ムルコトヲ得ス且即時ノ侵犯ヲ爲スニ非ザレハ請求權ノ實行ヲ無効ニ歸セシメ又ハ甚シク困難ナラシムル危險ヲ生スベキ場合ニ於テ自助ノ目的ヲ以テ物件ヲ押收シ又ハ之ヲ毀損シ若クハ義務者ヲ撿束シ又ハ義務者カ其義務ニ因リテ自己ノ上ニ加ヘラルベキ行爲ニ對シテ爲ス抵抗ヲ除却スル者ノ行爲ハ不法ニアラス
§.194. Die nach §.193 zulässige Selbsthülfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr nothwendig ist.
第百九十四條 第百九十三條ノ規定ニ依リテ許サレタル自助ハ危險ヲ免ル爲メ必要ナル程度ヲ越ユルコト得ス
Im Falle der Wegnahme von Sachen ist, sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird, der dingliche Arrest zu beantragen.
物件ヲ押收シタル場合ニ於テ强制執行ノ行ハレザル限ハ財產假差押ヲ申請スベシ
Im Falle der Festnahme des Verpflichteten ist derselbe, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich dem Amtsgericht, in dessen Bezirke die Festnahme erfolgt ist, vorzuführen; auch ist bei diesem Gerichte der persönliche Sicherheitsarrest zu beantragen.
義務者ヲ撿束シタル場合ニ於テ再ビ之ヲ釋放セザル限ハ權利者ハ遲滯ナク義務者ヲ撿束シタル地ノ管轄區裁判所ニ之ヲ引致シ又此區裁判所ニ於テ身體ノ保全假差押ヲ申請スベシ此申請ヲ爲スコトヲ遲延シ又ハ申請カ却下セラルルトキハ遲滯ナク押收シタル物件ヲ返還シ撿束シタル者ヲ釋放スルコトヲ要ス
Wird der Arrestantrag verzögert oder abgelehnt, so hat die Rückgabe der weggenommenen Sachen und die Freilassung des Festgenommenen unverzüglich zu erfolgen.
§.195. Wer eine der im §.193 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, daß die für den Ausschluß der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist auch im Falle entschuldbaren Irrthums dem anderen Theile zum Schadensersatze verpflichtet.
第百九十五條 第百九十三條ニ揭ゲタル行爲ノ不法ヲ除却スルニ必要ナル要件ノ存在ヲ誤認シテ此行爲ヲ爲シタル者ハ宥恕スベキ錯誤ノ場合ニ於テモ他ノ一方ニ對シテ損害賠償ノ責ニ任ス
Sechster Abschnitt. Sicherheitsleistung.
第六章 擔保ノ提供
§.196. Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies nach seiner Wahl bewirken:
第百九十六條 擔保ヲ供スベキ者ハ自己ノ撰擇ニ從ヒ左ニ揭グル方法ニ依リテ之ヲ提供スルコトヲ得
一 金錢又ハ有價證券ノ供托
一 帝國又ハ聯邦ノ公債記入簿ニ登記シタル記入債權ノ質入
一 動產ノ質入
一 內國ノ地所ニ付キ抵當ノ設定
一 內國ノ地所ニ付テノ低當又ハ土地債務ノ質入但保全抵當ハ之ヲ除ク
durch öffentliche Hinterlegung von Geld oder Werthpapieren,
右ノ方法ニ依リテ擔保ヲ供スルコト能ハザルトキハ適當ナル保證人ヲ立ツルコトヲ得
durch Verpfändung von Buchforderungen, welche in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind,
durch Verpfändung beweglicher Sachen,
durch Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken,
durch Verpfändung von Hypotheken oder Grundschulden an inländischen Grundstücken, mit Ausschluß der Sicherungshypotheken.
Kann Sicherheit nicht in dieser Weise geleistet werden, so ist die Stellung tüchtiger Bürgen zulässig.
§.197. Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Gelde oder an den hinterlegten Werthpapieren und, wenn das Geld oder die Werthpapiere nach landesgesetzlicher Vorschrift in das Eigenthum des Fiskus oder einer Anstalt übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung.
第百九十七條 權利者ハ供托ト同時ニ供托セラレタル金錢又ハ有價證券ニ付キ質權ヲ取得ス金錢又ハ有價證券カ聯邦ノ法律ニ依リテ國庫又ハ公設所ノ所有ニ歸スルトキハ償還請求權ニ付キ質權ヲ取得ス
§.198. Werthpapiere sind zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie auf den Inhaber lauten oder als Namenpapiere auf Grund eines Blankoindossaments umlaufen, einen Kurswerth haben und einer Gattung angehören, in welcher Mündelgelder angelegt werden dürfen.
第百九十八條 有價證券ハ持參人拂トシテ又ハ白地裏書ニ依リテ流通スベキ記名證券トシテ相場價格ヲ有シ且之ニ後見保障料ヲ附シ得ル種類ニ屬スル時ニ限リ擔保ニ供スルコトヲ得有價證券ト共ニ之ニ屬スル利子受取利益配當及ビ證券更新ノ證書ヲ供托スルコトヲ要ス但第千二百十四條(第一草案)ノ規定ヲ妨ゲス
Mit den Werthpapieren sind die zugehörenden Zins-, Renten-, Gewinnantheil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. Die Vorschrift des §.1214 Abs.1 (Entw. I) bleibt unberührt.
有價證券ハ其相場價格ノ四分三ノ價額ヲ越ヘテ擔保ニ供スルコトヲ得ス
Mit Werthpapieren kann nur in der Höhe von drei Viertheilen des Kurswerthes Sicherheit geleistet werden.
§.199. Wer durch Hinterlegung von Geld oder Werthpapieren Sicherheit geleistet hat, ist berechtigt, das hinterlegte Geld gegen geeignete Werthpapiere, die hinterlegten Werthpapiere gegen andere geeignete Werthpapiere oder gegen Geld umzutauschen.
第百九十九條 金錢又ハ有價證券ノ供托ニ依リテ擔保ヲ供シタル者ハ相當ノ有價證券ヲ以テ供托シタル金錢ニ代ヘ又ハ相當ノ他ノ有價證券又ハ金錢ヲ以テ供托シタル有價證券ニ代ユルコトヲ得
§.200. Mit einer in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragenen Buchforderung kann nur in der Höhe von drei Viertheilen des Kurswerthes der dem Buchgläubiger im Falle der Löschung seiner Forderung auszuliefernden Werthpapiere Sicherheit geleistet werden.
第二百條 帝國又ハ聯邦ノ公債記入簿ニ登記シタル記入債權ハ之ヲ取消ス場合ニ於テ其權利者ニ渡スベキ有價證券ノ相場價格ノ四分三ノ價額ヲ越ヘテ擔保ニ供スルコトヲ得ス
§.201. Mit einer beweglichen Sache kann nur in der Höhe von zwei Drittheilen des Schätzungswerthes Sicherheit geleistet werden. Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden.
第二百一條 動產ハ其評定價格ノ三分二ノ價額ヲ越ヘテ擔保ニ供スルコトヲ得ス腐敗ノ虞アル物又ハ保存ノ特ニ困難ナル物ハ之ヲ退クルコトヲ得
§.202. Eine Hypothek oder Grundschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den Voraussetzungen entspricht, unter welchen Mündelgelder in Hypotheken oder Grundschulden angelegt werden dürfen.
第二百二條 抵當又ハ土地債務ハ之ニ後見保障料ヲ附シ得ベキ要件ニ適スル時ニ限リ擔保ニ供スルコトヲ得
§.203. Ein Bürge ist tüchtig, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inlande hat.
第二百三條 保證人ハ提供スベキ擔保ニ相當スル財產ヲ有シ且內國ニ於テ普通裁判籍アルトキハ保證適當ナリトス
Die Bürgschaftserklärung hat unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage schriftlich zu erfolgen.
保證ハ先訴抗辯ヲ抛棄シ書面ヲ以テ之ヲ表示スルコトヲ要ス
§.204. Wird die geleistete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder ist anderweit Sicherheit zu leisten.
第二百四條 提供シタル擔保カ權利者ノ過失ニ因ラスシテ不足ヲ生スルニ至リタルトキハ之ヲ補足シ又ハ他ノ擔保ヲ供スルコトヲ要ス
Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse.
第二編 債務關係法
Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse.
第一章 債務關係ノ內容
Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung.
第一節 給付ノ義務
§.205. Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann in einem Thun oder einem Unterlassen bestehen.
第二百〇五條 債務關係ニ本ツキ債權者ハ債務者ニ對シ給付ヲ請求スル權ヲ有ス給付ハ作爲又ハ不作爲ニ存スルコトヲ得
§.206. Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
第二百〇六條 債務者ハ誠實ニ且取引上ノ慣習ニ從ヒ給付ヲ履行スヘキ義務ヲ負フ
§.207. Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet so ist eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten.
第二百〇七條 債務ノ目的物カ種類ニ依リテ定メラレタルトキハ中等ノ種類及ヒ品質ノ物ヲ給付スルコトヲ要ス
Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache.
債務者カ前項ノ規定ニ從ヒ目的物ノ給付ニ必要ナル事項ヲ爲シタルトキハ債務關係ハ此物ニ付テノミ存ス
§.208. Ist eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inlande zu zahlen so kann die Zahlung in Reichswährung erfolgen, es sei denn, daß Zahlung in ausländischer Währung ausdrücklich bedungen ist.
第二百〇八條 外國ノ通貨ニ依リテ明示セラレタル金錢ノ債務カ內國ニ於テ支拂ハルヘキトキハ內國ノ通貨ニ依リテ之ヲ支拂フコトヲ得但外國ノ通貨ニ依ルヘキコトヲ明約シタルトキハ此限ニ在ラス
Die Umrechnung erfolgt nach dem zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebenden Kurswerthe.
前項ノ場合ニ於テ通貨ノ換價ハ支拂ノ當時ニ其地ニ於ケル市場價格ニ從フ
§.209. Ist eine Geldschuld in einer bestimmten Münzsorte zu zahlen, die sich zur Zeit der Zahlung nicht mehr im Umlaufe befindet, so ist die Zahlung so zu leisten, wie wenn die Münzsorte nicht bestimmt wäre.
第二百〇九條 金錢ノ債務カ特種ノ貨幣ヲ以テ支拂ハルヘキ場合ニ於テ支拂ノ當時ニ此貨幣カ既ニ通用セサルトキハ貨幣ノ種類ヲ定メサリシ如ク之ヲ支拂フコトヲ要ス
§.210. Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind in Ermangelung einer anderen Bestimmung fünf vom Hundert für das Jahr zu entrichten.
第二百十條 債務カ法律ノ規定又ハ法律行爲ニ因リテ利息ヲ附セラルヘキ場合ニ於テ別段ノ定ナキトキハ年五分ノ利率トス
§.211. Die Höhe der Zinsen unterliegt der freien Vereinbarung, soweit nicht reichsgesetzliche Vorschriften über den Wucher entgegenstehen.
第二百十一條 利率ハ高利貸ニ關スル帝國法律ノ規定ニ反セサル限ハ隨意ニ之ヲ定ムルコトヲ得
Bei einem höheren Zinssatz als sechs vom Hundert für das Jahr ist der Schuldner nach dem Ablauf eines halben Jahres berechtigt, das Kapital unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zu kündigen. Dieses Recht kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
年六分以上ノ利率ニ付テハ債務者ハ半年ヲ經過シタルトキハ半ケ年ノ告知期間ヲ保チテ元金ノ辨濟ヲ告知スル權ヲ有ス此權利ハ契約ニ依リテ除却又ハ制限スルコトヲ得ス
Die Vorschriften des Abs.2 gelten nicht für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
第二項ノ規定ハ債務ヲ無記名證券ニ書換ヘタル場合ニ之ヲ適用セス
§.212. Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, daß fällig werdende Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.
第二百十二條 滿期トナリタル利息ニ重利ヲ附スヘキ豫約ハ無効トス
Sparkassen, Kreditanstalten und Bankiers können jedoch vereinbaren, daß nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei solchen Darlehen für rückständige Zinsen eine Verzinsung bis zu sechs vom Hundert für das Jahr im Voraus versprechen lassen.
貯蓄所、信用貸附所及ヒ銀行ハ領收セラレサル元金ノ利息ヲ新ニ利息ヲ生スヘキ元金ト爲スヘキコトヲ約定スルコトヲ得信用貸附所カ其貸借契約ノ代リニ利息ヲ生スヘキ無記名證券ヲ發行スル權アルトキハ此貸借ニ付キ淹滯セル利息ニ對シ年六分以下ノ利息ヲ附スヘキコトヲ豫約セシムルコトヲ得
§.213. Wer zum Schadensersatze verpflichtet ist, hat denjenigen Zustand herzustellen, welcher bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
第二百十三條 損害賠償ノ義務ヲ負フ者ハ此義務ヲ負ハシムヘキ事情カ生セサリシ場合ニ存立スヘキ狀况ヲ回復セシムルコトヲ要ス身体ノ傷害又ハ物ノ損害ニ因リテ賠償ノ義務ヲ生シタルトキハ債權者ハ元狀回復ノ代リニ之ニ必要ナル金額ヲ請求スルコトヲ得
Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. Ist die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so ist der Ersatzpflichtige berechtigt, den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
元狀回復カ不能ナルトキ又ハ賠償ニ不充分ナルトキハ賠償者ハ債權者ニ對シ金錢ヲ以テ之ヲ賠償スルコトヲ要ス元狀回復ニ付キ不相當ノ費用ヲ要スル場合ニ於テハ賠償者ハ金錢ヲ以テ賠償スル權ヲ有ス
Zur Herstellung kann der Gläubiger dem Ersatzpflichtigen eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Herstellung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Erfolgt die Herstellung nicht innerhalb der Frist, so kann der Gläubiger die Entschädigung in Geld verlangen; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.
元狀回復ニ付テハ債權者ハ賠償者ニ對シ相當ノ期間ヲ定メ且此期間ノ經過後ハ元狀回復ヲ拒絕スル旨ヲ表示スルコトヲ得此期間內ニ元狀回復ナキトキハ債權者ハ金錢ニ依ル賠償ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テハ元狀回復ノ請求權ハ除却セラル
§.214. Der zu ersetzende Schaden umfaßt auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.
第二百十四條 賠償スヘキ損害ハ債權者カ失ヒタル利得ヲモ包含ス
事物ノ通常ノ成行ニ從ヒ又ハ特別ノ事情殊ニ既ニ爲シタル設計及ヒ准備ニ依リテ豫期スルコトヲ得ヘカリシ利得ハ之ヲ失ヒタル利得ト見做ス
§.215. Die Ersatzpflicht wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf den Schaden, dessen Entstehung nach den Umständen, welche der Schuldner kannte oder kennen mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag.
第二百十五條 義務ノ不履行ニ本ツク賠償ノ義務ハ債務者カ知リ若クハ知ラサルヘカラサリシ事情ニ依リテ豫期シ得ヘカラサリシ損害ニ及ハス
§.216. Wegen eines anderen Schadens als eines Vermögensschadens kann eine Entschädigung in Geld nur in den von dem Gesetze bestimmten Fällen gefordert werden.
第二百十六條 財產ノ損害以外ノ損害ニ本ツク金錢ニ依ル賠償ハ法律ノ指定スル場合ニ於テノミ之ヲ請求スルコトヲ得
§.217. Hat bei der Entstehung des Schadens, wenn auch nur durch Unterlassen der Abwendung oder Minderung desselben, ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatze sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Theile verursacht ist.
第二百十七條 損害ノ成立ニ付キ被害者ノ過失カ之ニ加ハリタル場合ニ於テハ賠償ノ義務及ヒ賠償ノ範圍ハ其時ノ事情殊ニ損害ノ原因カ重ニ當事者ノ何レニ存スルカヲ斟酌シテ之ヲ定ム被害者カ損害ヲ避クルコト又ハ之ヲ减スルコトヲ怠リタルトキ亦同シ
§.218. Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechtes Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatze nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, welche dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigenthums an der Sache oder auf Grund des Rechtes gegen Dritte zustehen.
第二百十八條 物又ハ權利ノ喪失ニ付キ損害賠償ノ責ニ任スル者ハ賠償權利者カ其物ノ所有權ニ本ツキ又ハ其他ノ權利ニ本ツキ第三者ニ對シテ有スル請求權ヲ自己ニ讓渡シタルトキニノミ賠償ノ義務ヲ負フ
§.219. Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, daß nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.
第二百十九條 數個ノ給付中ノ一ヲ履行スヘキ債務ニ付キ疑ハシキ場合ニ於テハ債務者カ撰擇權ヲ有ス
§.220. Die Wahl erfolgt durch Erklärung des wahlberechtigten Theiles gegenüber dem anderen Theile. Die Erklärung ist unwiderruflich.
第二百二十條 撰擇ハ撰擇權者カ相手方ニ對シ其表示ヲ爲スコトニ依リテ之ヲ行フ
Die gewählte Leistung gilt als die von Anfang an allein geschuldete.
前項ノ表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
給付カ撰ハレタルトキハ債務者カ初ヨリ此給付ノミヲ負擔シタルモノト見做ス
§.221. Hat der wahlberechtigte Schuldner die Wahl nicht vor dem Beginne der Zwangsvollstreckung vollzogen, so kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach seiner Wahl auf die eine oder die andere Leistung richten; der Schuldner kann sich jedoch, solange der Gläubiger die gewählte Leistung weder ganz noch zum Theil empfangen hat, durch eine der übrigen Leistungen von seiner Verbindlichkeit befreien.
第二百二十一條 撰擇權ヲ有スル債務者カ强制執行ノ著手前ニ撰擇ヲ實行セサルトキハ債權者ハ自己ノ撰擇ニ從ヒ數個ノ給付中ノ一ニ付テ强制執行ヲ爲スコトヲ得伹債權者カ其撰ヒタル給付ノ全部若クハ一部ヲ受取ラサル間ハ債務者ハ他ノ給付ノ一ヲ履行シテ其義務ヲ免ルコトヲ得
Ist der wahlberechtigte Gläubiger im Verzuge, so kann der Schuldner ihn unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Vollziehung der Wahl auffordern. Vollzieht der Gläubiger die Wahl nicht innerhalb der Frist, so geht das Wahlrecht auf den Schuldner über.
撰擇權ヲ有スル債權者カ遲滯ニ在ルトキハ債務者ハ債權者ニ對シ相當ノ期間ヲ指定シテ撰擇ヲ實行スヘキ催告ヲ爲スコトヲ得債權者カ此期間內ニ撰擇ヲ實行セサルトキハ撰擇權ハ債務者ニ移轉ス
§.222. Ist eine der Leistungen von Anfang an unmöglich oder ist sie später unmöglich geworden, so beschränkt sich das Schuldverhältniß auf die übrigen Leistungen. Die Beschränkung tritt nicht ein, wenn die Leistung in Folge eines von dem nicht wahlberechtigten Theile zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist.
第二百二十二條 數個ノ給付中ノ一カ初ヨリ履行不能ナルトキ又ハ後ニ至リテ履行不能トナリタルトキハ債務關係ハ其他ノ給付ニ限定セラル
給付カ撰擇權ヲ有セサル當事者ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ履行不能トナリタルトキハ前項ノ限定ヲ生セス
§.223. Der Schuldner ist zu Theilleistungen nicht berechtigt.
第二百二十三條 債務者ハ一部履行ノ權ヲ有セス
§.224. Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann die Leistung auch ohne seine Einwilligung durch einen Dritten bewirkt werden. Der Gläubiger kann die Leistung ablehnen, wenn der Schuldner der Annahme widerspricht.
第二百二十四條 債務者自ラ給付ヲ履行スルコトヲ要セサル場合ニ於テハ債務者ノ許諾ナキモ第三者之ヲ履行スルコトヲ得債務者カ之ヲ受取ルコトニ反對スルトキハ債權者ハ此給付ヲ拒絕スルコトヲ得
§.225. Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
第二百二十五條 給付ヲ履行スヘキ場所ノ定ナキカ又ハ其時ノ事情殊ニ債務關係ノ性質ニ因リテ之ヲ定ムルコトヲ得サルトキハ債務者ハ債務關係カ發生セシ時ノ居住地ニ於テ之ヲ履行スルコトヲ要ス
Aus dem Umstand allein, daß der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, daß der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
債務者カ送達費用ヲ負擔シタル事情ノミニ因リテ送達地ヲ以テ履行スヘキ場所ト認ムルコトヲ得ス
§.226. Geldzahlungen hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. Sind in Folge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eingetretenen Aenderung des Wohnsitzes des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Uebermittelung erhöht, so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten, im letzteren Falle die Gefahr zu tragen. Die Vorschriften über den Leistungsort bleiben unberührt.
第二百二十六條 金錢ノ支拂ハ疑ハシキ場合ニ於テハ債務者カ債權者ノ危險及ヒ費用ヲ以テ其住所ニ之ヲ送達スルコトヲ要ス債務關係ノ發生後ニ債權者カ住所ヲ變更セシニ因リテ送達ノ費用又ハ危險ヲ增シタルトキハ債權者ハ第一ノ場合ニ於テハ費用ノ增加額ヲ負擔シ第二ノ場合ニ於テハ危險ヲ負擔スルコトヲ要ス但履行スヘキ場合ニ關スル規定ハ之ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
§.227. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann die Leistung sofort gefordert und bewirkt werden.
第二百二十七條 給付ノ履行ニ付キ時期ノ定ナキカ又ハ事情ニ因リテ之ヲ定ムルコトヲ得サルトキハ直ニ給付ヲ請求シ又ハ之ヲ履行スルコトヲ得
Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Gläubiger vor dieser Zeit die Leistung nicht fordern, der Schuldner aber zu jeder früheren Zeit leisten kann.
履行スヘキ時期ノ定アルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ債權者ハ其時期マテ給付ヲ請求スルコトヲ得サルニ反シ債務者ハ其時期以前ニ之ヲ履行スルコトヲ得ルモノト見做ス
§.228. Fällt der für eine Leistung bestimmte Tag oder der letzte Tag der für eine Leistung bestimmten Frist auf einen Sonntag oder einen am Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so ist im Zweifel anzunehmen, daß an die Stelle des Sonn- oder Feiertags der nächstfolgende Werktag treten soll.
第二百二十八條 給付ヲ履行スヘキ日又ハ之ニ付テ定メタル期間ノ末日カ日曜日又ハ履行地ニ於テ政府ヨリ認メラレタル一般ノ祭日ニ當ルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ日曜日又ハ祭日ニ次ク業日ヲ以テ履行スヘキ日トス
§.229. Wird eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit bezahlt, so ist der Schuldner zu einem Abzuge wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.
第二百二十九條 無利息ノ債務カ滿期前ニ支拂ハルルトキハ債務者ハ中間利息ニ本ツク控除ノ權ヲ有セス
§.230. Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältniß, auf welchem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern sich nicht aus dem Schuldverhältniß ein Anderes ergiebt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). Das gleiche Recht hat der zur Herausgabe eines Gegenstandes Verpflichtete, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, daß er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
第二百三十條 債務者カ其義務ノ原因タル同一ノ法律上ノ關係ニ本ツキ債權者ニ對シテ既ニ滿期トナリタル請求權ヲ有スル場合ニ於テ債務關係ニ因リテ別段ノ定ナキトキハ自己ニ屬スヘキ給付カ履行セラルヽマテ其負擔スル給付ヲ拒絕スルコトヲ得(留置權)物ヲ引渡スヘキ義務ヲ負フ者カ其物ニ加ヘタル費用又ハ此物ニ因リテ加ヘラレタル損害ニ本ツキ既ニ滿期トナリタル請求權ヲ有スルトキ亦同シ但債務者カ故意ニ本ツク不法行爲ニ因リテ其物ヲ得タルトキハ此限ニ在ラス
Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
債權者ハ擔保ヲ提供シテ留置權ノ實行ヲ除斥スルコトヲ得但保證人ニ依ル擔保ハ之ヲ許サス
§.231. Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, daß der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurtheilen ist.
第二百三十一條 債權者ノ訴ニ對スル留置權ノ主張ハ債務者カ自己ニ屬スル給付ヲ受取リテ其給付ヲ履行スヘキ(相對履行)判決ヲ下サシムル効力ノミヲ有ス
Auf Grund einer solchen Verurtheilung kann der Kläger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen, wenn der Beklagte im Verzuge der Annahme ist.
前項ノ判決ニ本ツキ原告ハ被告カ給付ノ受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ自己ノ負擔スル給付ヲ履行セスシテ强制執行ノ方法ニ依リ其請求權ヲ行フコトヲ得
§.232. Der Schuldner ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Leistung in Folge eines nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eingetretenen, von ihm nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist.
第二百三十二條 債務者カ債務關係ノ發生後ニ生シ且自己ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ給付ノ履行カ不能トナリタルトキハ其義務ヲ免カル
§.233. Der Schuldner hat, sofern nicht ein Anderes bestimmt ist, Vorsatz und die Außerachtlassung der im Verkehr üblichen Sorgfalt (Fahrlässigkeit) zu vertreten. Die Vorschriften der §§.708, 709 (Entw. I) finden Anwendung.
第二百三十三條 債務者ハ別段ノ定ナキトキハ故意及ヒ一般取引ニ必要ナル注意ヲ怠リシコト(過失)ニ付キ其責ニ任ス第七百〇八條及ヒ第七百〇九條(第一草案)ノ規定ハ之ヲ准用ス自己ノ事業ニ付キ通常用フヘキ注意ヲ引受クヘキ者ハ重過失ニ本ツク責任ヲ免レス
Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit.
故意ニ本ツク責任ハ豫メ債務者ニ之レヲ免レシムルコトヲ得ス
Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
§.234. Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Bewirkung der Leistung bedient, in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des §.233 Abs.3 findet keine Anwendung.
第二百三十四條 債務者ハ其法律上ノ代理人及ヒ給付ヲ履行スル爲メニ使用シタル者ノ過失ニ付キ自己ノ過失ト同一ノ範圍ニ於テ其責ニ任ス但第二百三十三條第三項ノ規定ハ之ヲ適用セス
§.235. Das Unvermögen des Schuldners zur Bewirkung der noch möglichen Leistung steht der Unmöglichkeit gleich. Ist der geschuldete Gegenstand nur der Gattung nach bestimmt, so hat der Schuldner, solange die Leistung aus der Gattung möglich ist, sein Unvermögen auch dann zu vertreten, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt.
第二百三十五條 未タ不能ニ歸セサル給付ノ履行ニ付キ債務者ノ不能ハ履行不能ニ同シ負擔シタル物カ種類ヲ以テ定メラレタル場合ニ於テ給付カ此種類ニ依リテ尙ホ可能ナル間ハ過失カ債務者ノ責ニ歸セサルトキト雖トモ債務者ハ其不能ノ責ニ任ス
§.236. Soweit die Leistung in Folge eines von dem Schuldner zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist, hat der Schuldner dem Gläubiger den durch die Nichterfüllung verursachten Schaden zu ersetzen.
第二百三十六條 給付カ債務者ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ履行不能トナリタルトキハ債務者ハ債權者ニ對シ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
Im Falle theilweiser Unmöglichkeit kann der Gläubiger, wenn die theilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat, unter Ablehnung des noch möglichen Theiles der Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen. Die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften der §§.298 bis 305 finden entsprechende Anwendung.
一部ノ履行不能ノ場合ニ於テ他ノ一部履行カ債權者ニ利益ナキトキハ債權者ハ尙ホ履行スルコトヲ得ヘキ給付ノ部分ヲ拒絕シテ義務全体ノ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得契約ニ本ツク脫退權ニ關スル第二百九十八條乃至第三百〇五條ノ規定ハ之ヲ准用ス
§.237. Hat der Schuldner in Folge des Umstandes, welcher die Unmöglichkeit der Leistung herbeigeführt hat, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch erlangt, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen.
第二百三十七條 債務者カ履行不能ヲ生セシメタル事情ニ本ツキ其負擔スル物ニ對シ賠償又ハ賠償ノ請求權ヲ得タルトキハ債權者ハ賠償トシテ受取リタル物ノ引渡又ハ賠償請求權ノ讓渡ヲ請求スルコトヲ得
Hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so mindert sich, wenn er von dem im Abs.1 bestimmten Rechte Gebrauch macht, der Anspruch um den Werth des erlangten Ersatzes oder Ersatzanspruchs.
不履行ニ本ツク債權者ノ損害賠償ノ請求權ハ此者カ第一項ニ揭クル權利ヲ行使スルコトニ因リテ得タル賠償又ハ賠償請求權ノ價格ニ付キ減少ス
§.238. Ist streitig, ob die eingetretene Unmöglichkeit der Leistung die Folge eines von dem Schuldner zu vertretenden Umstandes ist, so trifft die Beweislast den Schuldner.
第二百三十八條 履行不能カ債務者ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ發生シタルヤ否ヤニ付キ爭アルトキハ債務者ハ證明ノ責ニ任ス
§.239. Ist der Schuldner rechtskräftig verurtheilt, so kann der Gläubiger ihm zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Auf Antrag des Gläubigers ist die Frist in dem Urtheile zu bestimmen. Soweit die Leistung bei dem Ablaufe der Frist nicht bewirkt ist, kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, daß die Leistung in Folge eines von dem Schuldner nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
第二百三十九條 債務者カ確定判決ヲ受ケタルトキハ債權者ハ之ニ對シ給付ノ履行ニ相當ナル期間ヲ定メ且此期間ノ經過後ハ給付ノ受取ヲ拒絕スル旨ヲ表示スルコトヲ得此期間ハ債權者ノ申立ニ依リ之ヲ判決中ニ指定スルコトヲ要ス又期間ノ經過前ニ給付ノ履行ナキトキハ其不能カ債務者ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ生シタル場合ノ外債權者ハ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テハ履行ノ請求權ハ除却セラル
Ist die Leistung bei dem Ablaufe der Frist nur theilweise nicht bewirkt, so steht dem Gläubiger auch das im §.236 Abs.2 bestimmte Recht zu.
期間ノ經過前ニ給付ノ一部ノミノ履行ナキトキト雖モ債權者ハ第二百三十六條第二項ニ揭クル權ヲ有ス
§.240. Leistet der Schuldner auf die nach dem Eintritte der Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf Bewirkung der Leistung sowie die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren gleich.
第二百四十條 債務者ハ滿期日ノ到來後ニ爲サレタル債權者ノ督促ニ拘ラス給付ヲ履行セサルトキハ督促ト同時ニ遲滯ニ在ルモノトス給付ノ履行ヲ求ムル訴ノ提起及ヒ督促手續ニ於ケル支拂命令ノ送達ハ亦督促ニ同シ
Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender oder, sofern eine Kündigung vorauszugehen hat, dergestalt bestimmt, daß sie sich von der Kündigung ab nach dem Kalender berechnen läßt, so kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.
履行スヘキ時期カ舊ニ依リテ定メラレ又ハ告知ヲ要スル場合ニ於テ此時期カ告知後ハ舊ニ依リテ計算スヘキ方法ヲ以テ定メラレタルトキハ債務者カ此定マリタル時期ニ履行セサルニ依リ督促ヲ要セスシテ遲滯ニ在リトス
§.241. Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung in Folge eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes unterbleibt.
第二百四十一條 給付カ債務者ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ履行ナキ間ハ債務者ハ遲滯ニ附セラルルコトナシ
§.242. Der Schuldner hat dem Gläubiger den durch den Verzug verursachten Schaden zu ersetzen.
第二百四十二條 債務者ハ債權者ニ對シ遲滯ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
Hat die Leistung in Folge des Verzugs für den Gläubiger kein Interesse, so kann dieser unter Ablehnung der Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften der §§.298 bis 305 finden entsprechende Anwendung.
給付カ債務者ノ遲滯ニ因リテ債權者ニ對シ利益ナキトキハ債權者ハ給付ヲ拒絕シテ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得契約ニ本ツク脫退權ニ關スル第二百九十八條乃至第三百〇五條ノ規定ハ之ヲ准用ス
§.243. Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet auch wegen einer während des Verzugs durch Zufall eingetretenen Unmöglichkeit der Leistung, es sei denn, daß der Schaden auch im Falle rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
第二百四十三條 債務者ハ遲滯ニ在ル間ハ總テノ過失ニ付キ其責ニ任ス又其間ハ事變ニ本ツク履行不能ノ責ニ任ス但損害カ正當ノ時期ニ給付ヲ履行シタル場合ニ於テモ發生セシモノナルトキハ此限ニ在ラス
§.244. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Sind aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen zu zahlen, so sind diese fortzuentrichten.
第二百四十四條 金錢ノ債務ハ遲滯ニ在ル間ハ之ニ年五分ノ利息ヲ附スルコトヲ要ス但他ノ法律上ノ原因ニ本ツキ之ヨリ高キ利息ヲ定メタルトキハ引續キ之ヲ支拂フコトヲ要ス
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
前項ノ規定ニ依リテ其他ノ損害ヲ主張スルコトヲ妨ケス
§.245. Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug verursachten Schadens bleibt unberührt.
第二百四十五條 利息ニ對シテハ遲滯利息ヲ支拂フコトヲ要セス遲滯ニ因リテ生シタル損害ノ賠償ニ對スル債權者ノ請求權ハ之ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
§.246. Ist der Schuldner zum Ersatze des Wertes oder des Wertunterschieds für einen während des Verzugs untergegangenen oder verschlechterten Gegenstand verpflichtet, so kann der Gläubiger Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, seit welchem der Schuldner mit der Leistung des Gegenstandes im Verzug ist. Für die Zeit, für welche der Gläubiger Zinsen fordert, hat der Schuldner Ersatz wegen entzogener Nutzungen nicht zu leisten.
第二百四十六條 債務者カ遲滯ニ在ル間ニ滅失又ハ毀損シタル物ノ價格又ハ價格ノ差額ヲ賠償スヘキ義務ヲ負フ場合ニ於テハ債權者ハ此賠償額ニ對シ債務者カ目的物ノ履行ニ付キ遲滯ニ附セラレタル時ヨリ利息ヲ請求スルコトヲ得債權者カ此利息ヲ請求スル期間內ニ於テ收取シタル利得ニ付テハ債務者之ヲ賠償スルコトヲ要セス
§.247. Eine Geldschuld ist vom Eintritte der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn der Schuldner nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzinsen. Die Vorschriften des §.244 Abs.1 und des §.245 Satz 1 finden entsprechende Anwendung.
第二百四十七條 金錢ノ債務ハ債務者カ遲滯ニ在ラサルトキト雖モ權利拘束ノ發生ト共ニ之ニ利息ヲ附スルコトヲ要ス債務カ後ニ至リテ滿期トナルヘキトキハ其滿期ヨリ利息ヲ附ス又第二百四十四條第一項及ヒ第二百四十五條第一段ノ規定ハ之ヲ准用ス
§.248. Hat der Schuldner einen bestimmten Gegenstand herauszugeben, so bestimmen sich vom Eintritte der Rechtshängigkeit an, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältniß oder dem Verzuge des Schuldners zu Gunsten des Gläubigers ein Anderes ergiebt, die Ansprüche des Gläubigers auf Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen sowie auf Schadensersatz wegen Unterganges oder Verschlechterung und der Anspruch des Schuldners auf Ersatz von Verwendungen nach den Vorschriften, welche für das Verhältniß zwischen dem Eigenthümer und dem Besitzer vom Eintritte der Rechtshängigkeit des Eigenthumsanspruchs an gelten.
第二百四十八條 債務者カ定マリタル物ヲ引渡スヘキ場合ニ於テ權利拘束ノ發生後ハ利得ノ引渡又ハ其賠償及ヒ滅失毀損ニ本ツク損害賠償ニ對スル債權者ノ請求權及ヒ費用ノ賠償ニ對スル債務者ノ請求權ハ債務關係又ハ債務者ノ遲滯ニ本ツキテ債權者ノ爲メニ別段ノ定ナキ限リハ所有權ニ本ツク請求權ノ權利拘束ノ發生後ニ於ケル所有者及ヒ占有者ノ關係ヲ定ムル規定ニ依リテ之ヲ定ム
Zweiter Titel. Verzug des Gläubigers.
第二節 債權者ノ遲滯
§.249. Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
第二百四十九條 債權者ハ提供セラレタル給付ヲ受取ラサルトキハ遲滯ニ在リトス
§.250. Zur Wirksamkeit des Angebots ist erforderlich, daß die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten wird.
第二百五十條 提供ノ有効ナルニハ給付カ其本旨ニ從ヒ事實上提供セラルルコトヲ要ス
§.251. Ein wörtliches Angebot des Schuldners genügt, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, daß er die Leistung nicht annehmen werde, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist, insbesondere wenn der Gläubiger die geschuldete Sache abzuholen hat. Dem Angebote der Leistung steht die Aufforderung an den Gläubiger gleich, die seinerseits erforderliche Handlung vorzunehmen.
第二百五十一條 債權者カ債務者ニ對シ給付ヲ受取ラサルコトヲ表示シ又ハ給付ノ履行ニ付キ債權者ノ行爲殊ニ債權者カ物ヲ引取ルコトヲ要スル場合ニ於テハ債務者ノ言辭上ノ提供ノミニテ足ル
Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender oder, sofern eine Kündigung vorauszugehen hat, dergestalt bestimmt, daß sie sich von der Kündigung ab nach dem Kalender berechnen läßt, so bedarf es des Angebots nicht, wenn der Gläubiger die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt.
債務者ニ對シ其爲スヘキ行爲ヲ催告スルトキハ給付ノ提供ヲ爲シタルニ同シ
Der Gläubiger kommt nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des Abs.2 zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außer Stande ist, die Leistung zu bewirken.
債權者カ爲スヘキ行爲ニ付キ舊ニ依リテ其時期ヲ定メ又ハ告知ヲ要スル場合ニ於テ此時期カ告知後舊ニ依リテ計算スヘキ方法ヲ以テ定メラレタルトキハ債權者カ正當ノ時期ニ行爲ヲ爲サヽルコトニ依リテ別ニ給付ノ提供ヲ要セス
債務者カ提供ノ時又ハ第二項ノ場合ニ於テ債權者ノ行爲ニ付キ定メラレタル時ニ給付ヲ履行スルコトヲ得サルトキハ債權者ハ遲滯ニ附セラルヽコトナシ
§.252. Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung jedoch nicht anbietet.
第二百五十二條 債務者カ債權者ノ給付ニ對シテノミ給付ヲ履行スヘキ義務ヲ負フ場合ニ於テハ債權者ハ提供セラレタル給付ヲ受取ルヘキ準備ヲ爲スモ自己ニ對シテ請求セラレタル相對給付ヲ提供セサルトキハ遲滯ニ在リトス
§.253. Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, daß er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, daß der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat.
第二百五十三條 履行スヘキ時期ヲ定メス又ハ債務者カ定マリタル時期以前ニ履行スヘキ權ヲ有スル場合ニ於テハ債權者ハ提供セラレタル給付ノ受取ニ付キ一時妨ケラルルモ之ニ因リテ遲滯ニ附セラルルコトナシ但債務者カ債權者ニ對シ相當ノ期間前ニ履行ノ通知ヲ爲シタルトキハ此限ニ在ラス
§.254. Der Schuldner hat während des Verzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
第二百五十四條 債務者ハ債權者カ遲滯ニ在ル間ハ故意又ハ重過失ニ付テノミ其責ニ任ス
Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Gläubiger über, in welchem er durch Nichtannahme der angebotenen Sache in Verzug kommt.
債務者カ種類ニ依リテ定メラレタル物ヲ負擔シタル場合ニ於テハ危險ハ債權者カ提供セラレタル物ヲ受取ラサルコトニ因リテ遲滯ニ附セラレタル時ヨリ此者ニ移轉ス
§.255. Bei einer verzinslichen Geldschuld ist der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers zur Zahlung von Zinsen nicht verpflichtet.
第二百五十五條 利息附ノ金錢ノ債務ニ付テハ債務者ハ債權者カ遲滯ニ在ル間ハ利息支拂ノ義務ヲ負ハス
§.256. Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstandes herauszugeben oder zu ersetzen, so beschränkt sich seine Verpflichtung während des Verzugs des Gläubigers auf die Nutzungen, welche er gezogen hat.
第二百五十六條 物ノ利得ヲ引渡シ又ハ之ヲ賠償スルコトヲ要スル債務者ハ債權者カ遲滯ニ在ル間ハ自己ノ收取シタル利得ニ付テノミ其義務ヲ負フ
§.257. Ist der Schuldner zur Herausgabe eines Grundstücks verpflichtet, so kann er nach dem Eintritte des Verzugs des Gläubigers den Besitz aufgeben. Das Aufgeben ist erst nach vorgängiger Androhung zulässig, sofern diese thunlich ist.
第二百五十七條 債務者カ土地ヲ引渡スヘキ義務ヲ負フトキハ債權者ノ遲滯後ハ其占有ヲ抛棄スルコトヲ得此場合ニ於テ先以テ其通知ヲ爲スコトヲ得ル限ハ之ヲ爲スニアラサレハ抛棄スルコトヲ得ス
§.258. Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mußte.
第二百五十八條 債務者ハ債權者ノ遲滯ノ場合ニ於テハ無効ニ歸シタル提供並ニ其負擔シタル物ノ保存及ヒ保管ニ付テ要シタル費用ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得
Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen.
第二章 契約ニ本ツク債務關係
Erster Titel. Inhalt des Vertrags.
第一節 契約ノ內容
§.259. Ein auf eine unmögliche Leistung gerichteter Vertrag ist nichtig.
第二百五十九條 不能ノ給付ヲ目的トスル契約ハ無効トス
Hat bei der Schließung des Vertrags der eine Theil die Unmöglichkeit der Leistung gekannt oder kennen müssen, so ist er zum Ersatze des Schadens verpflichtet, welchen der andere Theil dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hat, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches derselbe an der Gültigkeit des Vertrags hat. Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der andere Theil die Unmöglichkeit kannte oder kennen mußte.
契約ヲ取結フトキニ當事者ノ一方カ給付ノ不能ヲ知リ又ハ知ラサルヘカラサリシ場合ニ於テハ相手方カ契約ノ有効ナルコトヲ信シタルカ爲メニ被リタル損害ヲ賠償スル責ニ任ス但賠償額ハ相手方カ契約ノ有効ナルコトニ因リテ有スル利益ノ金額ヲ越ユルコトヲ得ス又相手方カ給付ノ不能ヲ知リ又ハ知ラサルヘカラサリシ場合ニ於テハ賠償ノ責任ヲ生セス
Die Vorschriften des Abs.2 finden entsprechende Anwendung, wenn die versprochene Leistung nur theilweise unmöglich und der Vertrag in Ansehung des möglichen Theiles gültig ist oder wenn eine von mehreren wahlweise versprochenen Leistungen unmöglich ist.
給付ノ一部カ不能ナルニ拘ハラス契約ハ其可能ノ部分ニ付テ有効ナルトキ又ハ撰擇ニ依リテ定マルヘキ數個ノ給付ノ一カ不能ナルトキハ第二項ノ規定ヲ准用ス
§.260. Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit eines Vertrags nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit gehoben werden kann und der Vertrag für den Fall geschlossen ist, daß die Leistung möglich wird.
第二百六十條 給付ノ不能カ除去スルコトヲ得ヘク且其可能トナリタル場合ニ對シテ契約ヲ取結ヒタルトキハ給付ノ不能ハ契約ノ効力ヲ妨ケス
Ist eine unmögliche Leistung unter einer anderen aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins versprochen, so ist der Vertrag unwirksam, wenn die Unmöglichkeit nicht vor dem Eintritte der Bedingung oder des Termins gehoben wird.
不能ノ給付ニ付キ停止條件付又ハ始期付ニテ取結ハレタル契約ハ條件又ハ期限ノ到來前ニ給付ノ不能カ除去セラレタルニアラサレハ無効トス
§.261. Verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, so finden die Vorschriften des §.259 Abs.2, 3 und des §.260 entsprechende Anwendung.
第二百六十一條 契約カ法律ノ禁止ニ反スルトキハ第二百五十九條第二項第三項及ヒ第二百六十條ノ規定ヲ准用ス
§.262. Ein Vertrag, durch den sich Jemand verpflichtet, sein künftiges Vermögen oder einen Bruchtheil desselben zu übertragen oder den Nießbrauch an dem Vermögen oder einem Bruchtheile desselben zu bestellen, ist nichtig.
第二百六十二條 將來ノ財產若クハ其一部ヲ讓渡シ又ハ之ニ付テ用益權ヲ設定スヘキ契約ハ無効トス
§.263. Ein Vertrag, durch den sich Jemand verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchtheil desselben zu übertragen oder den Nießbrauch an dem Vermögen oder einem Bruchtheile desselben zu bestellen, bedarf der gerichtlichen oder notariellen Form.
第二百六十三條 現在ノ財產若クハ其一部ヲ他人ニ讓渡シ又ハ之ニ付テ用益權ヲ設定スヘキ契約ハ裁判上若クハ公證上ノ方式ヲ要ス
§.264. Ein Vertrag über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten ist nichtig. Das Gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichttheil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlaß eines noch lebenden Dritten.
第二百六十四條 生存セル第三者ノ遺產ニ關スル契約ハ無効トス生存セル第三者ノ遺產ノ義務部分又ハ其遺贈ニ關スル契約ニ付キ亦同シ
Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbtheil oder den Pflichttheil eines derselben geschlossen wird. Ein solcher Vertrag bedarf der gerichtlichen oder notariellen Form.
前項ノ規定ハ將來ノ法定相續人間ニ於テ法定ノ相續部分又ハ相續人中ノ一人ノ遺產ノ義務部分ニ付テ取結ヒタル契約ニ付キ之ヲ適用セス但此契約ハ裁判上若クハ公證上ノ方式ヲ要ス
§.265. Ein Vertrag, durch den sich Jemand verpflichtet, das Eigenthum an einem Grundstücke zu übertragen, bedarf der gerichtlichen oder notariellen Form. Ein ohne Beobachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalte nach gültig, wenn die Auflassung des Grundstücks und die Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist.
第二百六十五條 土地ノ所有權ヲ讓渡スヘキ契約ハ裁判上若クハ公證上ノ方式ヲ要ス此方式ヲ履マサル契約ハ土地ノ明渡及ヒ土地臺帳ニ登記了リタルトキハ其全部ニ付キ効力ヲ生ス
§.266. Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
第二百六十六條 給付カ當事者ノ一人ニ依リテ定メラルヘキトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ公平ノ見込ニ從フテ之ヲ定ムヘキモノト見做ス
Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Theile. Die Erklärung ist unwiderruflich.
前項ノ指定ハ相手方ニ對シ其意思ヲ表示スルコトニ依リテ之ヲ行フ此意思表示ハ取消スコトヲ得ス
Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Theil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urtheil getroffen. Das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
公平ノ見込ニ從フテ指定ヲ行フヘキ場合ニ於テハ指定カ公平ニ適シタルトキニノミ相手方ヲ拘束ス公平ニ適セサルトキハ判決ニ依リテ之ヲ行フ指定カ遲延セラルルトキ亦同シ
§.267. Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Theile zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.
第二百六十七條 給付ニ對スル相對給付ノ範圍ニ付キ定ナキトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ其指定ハ相對給付ヲ請求スヘキ者ニ屬ス
§.268. Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.
第二百六十八條 給付ノ指定ヲ第三者ニ委子タルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ第三者ハ公平ノ見込ニ從フテ之ヲ指定スヘキモノト見做ス
Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolgen, so ist im Zweifel Uebereinstimmung derselben erforderlich; soll jedoch eine Summe bestimmt werden, so ist bei Bestimmung verschiedener Summen die Durchschnittssumme maßgebend.
數人ノ第三者カ指定スヘキトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ其一致ヲ要ス然レトモ數額カ數人ノ第三者ニ依リテ指定セラルヘキトキハ種々ノ指定ニ付キ其平均ノ數額ニ依ル
§.269. Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden. Die Erklärung ist unwiderruflich.
第二百六十九條 給付ノ指定ヲ委子ラレタル第三者ハ當事者ノ一方ニ對シ其意思ヲ表示スルコトニ依リテ指定ヲ爲ス此指定ハ取消スコトヲ得ス
Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrthums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Theil. Die Anfechtung muß unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde Kenntniß erlangt hat.
前項ノ指定ハ錯誤强暴又ハ詐欺ニ本ツキテ當事者ノミ之ヲ取消スコトヲ得其相手方ハ當事者ノ他ノ一方トス又取消權者ハ取消ノ原因ヲ知リタルトキハ遲滯ナク之ヲ行フコトヲ要ス
§.270. Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen, so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist. Die Bestimmung erfolgt in einem solchen Falle durch Urtheil. Das Gleiche gilt, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
第二百七十條 第三者カ公平ノ見込ニ從フテ給付ヲ指定スヘキ場合ニ於テ其指定カ明ニ不公平ナルトキハ當事者ヲ拘束セス此場合ニ於テハ給付ノ指定ハ判決ニ依ル又第三者カ指定スルコト能ハス又ハ之ヲ欲セサルカ若クハ遲延スルトキ亦同シ
Soll der Dritte die Bestimmung nach freiem Belieben treffen, so ist der Vertrag unwirksam, wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert.
第三者カ隨意ニ給付ヲ指定スヘキ場合ニ於テ指定スルコト能ハス又ハ之ヲ欲セサルカ若クハ遲延スルトキハ契約ハ其効力ヲ生セス
Zweiter Titel. Gegenseitiger Vertrag.
第二節 双務契約
§.271. Bei einem gegenseitigen Vertrage kann jeder Theil, sofern er nicht vorzuleisten verpflichtet ist, die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Hat die Leistung an Mehrere zu erfolgen, so kann dem Einzelnen der ihm gebührende Theil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des §.230 Abs.2 findet keine Anwendung.
第二百七十一條 双務契約ノ各當事者ハ相手方ニ先チテ履行スヘキ義務ナキ限ハ相對給付ノ履行アルマテ自己ノ負擔スル給付ヲ拒絕スルコトヲ得數人ニ對シテ給付ヲ爲スヘキ場合ニ於テハ相對給付ノ全部ノ履行アルマテ各人ニ對シ其受クヘキ部分ヲ拒絕スルコトヲ得又第二百三十條第二項ノ規定ハ之ヲ適用セス
Ist von der einen Seite theilweise geleistet, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnißmäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Theiles, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
相手方カ一部ノ履行ヲ爲シタル場合ニ於テ相對給付ノ拒絕カ事情ニ因リ殊ニ割合ニ淹滯部分ノ些少ナルニ因リテ信義ニ反スルトキハ之ヲ拒絕スルコトヲ得ス
§.272. Wer aus einem gegenseitigen Vertrage vorzuleisten verpflichtet ist, kann, wenn nach dem Abschlusse des Vertrages eine wesentliche, den Anspruch auf die Gegenleistung gefährdende Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des anderen Theiles eintritt, die ihm obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
第二百七十二條 双務契約ニ本ツキ相手方ニ先チテ履行スヘキ義務アル者ハ契約ヲ取結ヒタル後相手方ノ財產ノ關係ニ付キ相對給付ノ請求權ヲ著シク危險ナラシムヘキ狀況ノ生シタルトキハ相對給付カ履行セラルルカ又ハ之ニ對シテ擔保カ提供セラルルマテハ自己ノ負擔スル給付ヲ拒絕スルコトヲ得
§.273. Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrage der eine Theil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Theile zustehenden Rechtes, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, daß der Beklagte zur Erfüllung Zug um Zug zu verurtheilen ist.
第二百七十三條 双務契約ニ本ツキ當事者ノ一方カ其受クヘキ給付ニ付キ訴訟ヲ提起シタル場合ニ於テ相手方カ相對給付ノ履行スル迄其負擔スル給付ヲ拒絕スルコトヲ得ル權利ノ主ハ被告カ引換ニテ履行スヘキ判決ヲ下サシムル効力ノミヲ有ス
Hat der eine Theil vorzuleisten, so kann er, wenn der andere Theil im Verzuge der Annahme ist, Verurtheilung desselben zur Leistung nach Empfang der Gegenleistung verlangen.
當事者ノ一方カ相手方ニ先チテ履行スヘキ場合ニ於テ相手方カ給付ノ受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ此者ニ對シ相對給付ヲ受取リタル後其負擔スル給付ヲ履行スヘキ判決ヲ請求スルコトヲ得
Auf die Zwangsvollstreckung findet die Vorschrift des §.231 Abs.2 Anwendung.
强制執行ニ關シテハ第二百三十一條第二項ノ規定ヲ適用ス
§.274. Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Theile obliegende Leistung in Folge eines weder von ihm noch von dem anderen Theile zu vertretenden Umstandes unmöglich, so verliert er den Anspruch auf die Gegenleistung; bei theilweiser Unmöglichkeit mindert sich der Anspruch auf die Gegenleistung verhältnißmäßig nach Maßgabe des §.392 (Entw. 1).
第二百七十四條 双務契約ニ於テ當事者ノ一方ハ其負擔スル給付カ當事者双方ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ履行不能トナリタルトキハ相對給付ノ請求權ヲ失フ一部ノ履行不能ノ場合ニ於テハ相對給付ノ請求權ハ第三百九十二條(第一草案)ノ規定ニ從ヒ割合ヲ以テ減少ス
Verlangt der andere Theil nach §.237 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet; der Anspruch auf dieselbe mindert sich jedoch verhältnißmäßig nach Maßgabe des §.392 (Entw. 1) insoweit, als der Werth des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Werthe der geschuldeten Leistung zurückbleibt.
相手方カ第二百三十七條ノ規定ニ從ヒ債務ノ目的物ニ對スル賠償ノ引渡又ハ賠償請求權ノ讓渡ヲ請求スルトキハ尙ホ相對給付ノ義務ヲ負擔ス然レトモ賠償額又ハ賠償請求權ノ價格カ債務ノ目的物ノ價格ヨリ少キトキハ第三百九十二條(第一草案)ノ規定ニ從ヒ相對給付ノ請求權ハ割合ヲ以テ減少ス
Soweit die nach diesen Vorschriften nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.
前項ノ規定ニ從ヒ負擔外ノ相對給付ヲ履行シタルトキハ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ給付シタルモノヲ取戾スコトヲ得
§.275. Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Theile obliegende Leistung in Folge eines von dem anderen Theile zu vertretenden Umstandes unmöglich, so behält er den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muß sich jedoch den Werth desjenigen anrechnen lassen, was er in Folge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder hätte erwerben können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte.
第二百七十五條 双務契約ニ於テ當事者ノ一方ハ其負擔スル給付カ相手方ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ履行不能トナリタルトキハ相對給付ノ請求權ヲ有ス然レトモ履行ヲ免レタルニ因リテ費スコトヲ要セサリシモノ又ハ其勞力ヲ他ニ使用スルコトニ因リテ得タルモノ若クハ故意ニ怠ルニアラサレハ得ヘカリシモノノ價格ヲ差引カシムルコトヲ要ス
Das Gleiche gilt, wenn die dem einen Theile obliegende Leistung in Folge eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes zu einer Zeit unmöglich wird, in welcher der andere Theil im Verzuge der Annahme ist.
當事者ノ一方ノ負擔スル給付カ此者ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ相手方カ受取ニ付キ遲滯ニ在ル時ニ履行不能トナリタルトキ亦同シ
§.276. Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Theile obliegende Leistung in Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes unmöglich, so kann der andere Theil Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder von dem Vertrage zurücktreten. Bei theilweiser Unmöglichkeit ist er, wenn die theilweise Erfüllung des Vertrags für ihn kein Interesse hat, berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nach Maßgabe des §.236 Abs.2 zu verlangen oder von dem ganzen Vertrage zurückzutreten. Statt des Anspruchs auf Schadensersatz und des Rücktrittsrechts kann er auch die für den Fall des §.274 bestimmten Rechte geltend machen.
第二百七十六條 双務契約ニ於テ當事者ノ一方ノ負擔スル給付カ此者ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ履行不能トナリタルトキハ相手方ハ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求シ又ハ契約ヨリ脫退スルコトヲ得一部ノ履行不能ノ場合ニ於テ契約ノ一部履行カ自己ニ利益ヲ有セサルトキハ第二百三十六條第二項ノ規定ニ從ヒ全部ノ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求シ又ハ契約ノ全部ヨリ脫退スルコトヲ得又損害賠償ノ請求權及ヒ脫退權ノ代ハリニ第二百七十四條ノ場合ニ付キ規定シタル權利ヲ主張スルコトヲ得
Das Gleiche gilt, wenn in dem Falle des §.239 die Leistung bei dem Ablaufe der Frist nicht oder nur theilweise bewirkt ist.
第二百三十九條ノ場合ニ於テ期間ノ經過前ニ給付ノ履行ナク又ハ其一部ノミ履行セラレタルトキ亦同シ
§.277. Ist bei einem gegenseitigen Vertrage der eine Theil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzuge, so kann ihm der andere Theil zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Erfolgt die Leistung nicht innerhalb der Frist, so ist der andere Theil berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrage zurückzutreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. Ist die Leistung bei dem Ablaufe der Frist nur theilweise bewirkt, so findet die Vorschrift des §.276 Abs.1 Satz 2 entsprechende Anwendung.
第二百七十七條 双務契約ニ於テ當事者ノ一方カ其負擔スル給付ノ履行ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ相手方ハ相當ノ期間ヲ指定シ且ツ此期間ノ經過後ハ給付ノ受取ヲ拒絕スル旨ヲ表示スルコトヲ得此期間內ニ給付ノ履行ナキトキハ相手方ハ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求シ又ハ契約ヨリ脫退スルコトヲ得此場合ニ於テハ履行ノ請求權ハ除却セラル又期間ノ經過前ニ一部ノミノ履行アリタルトキハ第二百七十六條第一項第二段ノ規定ヲ准用ス
Hat die Erfüllung des Vertrags in Folge des Verzugs für den anderen Theil kein Interesse, so stehen ihm die im Abs.1 bezeichneten Rechte zu, ohne daß es der Bestimmung einer Frist bedarf.
契約ノ履行カ遲滯ノ爲メニ相手方ニ利益ヲ有セサルトキハ相手方ハ期間ヲ指定スルコトヲ要セスシテ第一項ノ權利ヲ有ス
§.278. Ergiebt sich aus einem gegenseitigen Vertrage, daß die Leistung des einen Theiles genau zu einer festbestimmten Zeit oder innerhalb einer festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so kann der andere Theil, wenn die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit oder nicht innerhalb der bestimmten Frist erfolgt, von dem Vertrage zurücktreten. Der Schuldner ist berechtigt, den Gläubiger unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber aufzufordern, ob er noch auf Erfüllung bestehe. Erklärt sich der Gläubiger nicht innerhalb der Frist, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
第二百七十八條 當事者ノ一方ノ給付カ確定シタル時期又ハ期間內ニ履行セラルヘキコトカ双務契約ニ本ツキテ生スル場合ニ於テ此時期又ハ期間內ニ其履行ナキトキハ相手方ハ契約ヨリ脫退スルコトヲ得此場合ニ於テ債務者ハ債權者ニ對シ相當ノ期間ヲ指定シテ尙ホ履行ヲ求ムルヤ否ヤノ表示ヲ爲スヘキ旨ヲ催告スルコトヲ得債權者カ此期間內ニ其意思ヲ表示セサルトキハ履行ノ請求權ハ除却セラル
Ist der Schuldner im Verzuge, so kann der Gläubiger, sofern er nicht von dem Vertrage zurücktritt, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
債務者カ遲滯ニ在ル場合ニ於テ債權者カ契約ヨリ脫退セサル限ハ履行ヲ請求スル代ハリニ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.279. Auf das in den §§.276 bis 278 bestimmte Rücktrittsrecht finden die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften der §§.298 bis 305 entsprechende Anwendung. Erfolgt der Rücktritt wegen eines von dem anderen Theile nicht zu vertretenden Umstandes, so haftet dieser Theil nur nach den Grundsätzen über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.
第二百七十九條 第二百七十六條乃至第二百七十八條ニ規定スル脫退權ニ關シテハ契約ニ本ツク脫退權ニ關スル第二百九十八條乃至第三百〇五條ノ規定ヲ准用ス相手方ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ脫退シタル他ノ當事者ハ不當利得ノ引渡ニ關スル原則ニ從フテ其責ニ任ス
Dritter Titel. Versprechen der Leistung an einen Dritten.
第三節 第三者ニ給付ヲ爲スヘキ約束
§.280. Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.
第二百八十條 第三者ニ爲スヘキ給付ハ契約ニ依リテ第三者カ直接ニ給付ヲ請求スル權利ヲ取得スヘキ効力ヲ以テ之ヲ諾約スルコトヲ得
In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist nach den Umständen, insbesondere nach dem Zwecke des Vertrags, zu beurtheilen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugniß vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.
第三者カ權利ヲ取得シタルカ又ハ其權利カ即時若クハ條件付ニテ成立シタルカ又ハ當事者カ第三者ノ同意ナクシテ其權利ヲ變更シ又ハ消滅セシムル權限ヲ留保シタルカハ別段ノ定ナキトキハ事情ニ依リ殊ニ契約ノ目的ニ從フテ之ヲ定ム
§.281. Verpflichtet sich Jemand einem Anderen gegenüber zur Befriedigung eines Gläubigers desselben, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, daß der Gläubiger aus dem Vertrag unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.
第二百八十一條 他人ニ對シ其債務ヲ引受ケスシテ債權者ニ辨濟スヘキ義務ヲ負擔シタル者アルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ債權者ハ此者ニ對シ右ノ契約ニ因リテ直接ニ債務ノ辨濟ヲ請求スヘキ權利ヲ取得シタルモノト見做サス
§.282. Wird in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrage die Zahlung der Versicherungssumme oder der Leibrente an einen Dritten bedungen oder bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine Leistung an einen Dritten zum Zwecke der Abfindung versprochen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte aus dem Vertrag unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern.
第二百八十二條 生命保險又ハ年金ノ契約ニ於テ保險額又ハ年金ヲ第三者ニ支拂フベキコトヲ約束シ或ハ無償ノ授與ニ付キ第三者ニ給付ヲ爲スベキコトヲ受與者ニ負擔セシメ若クハ財產又ハ貨物ノ引受ニ付キ其報酬トシテ引受人カ第三者ニ給付ヲ爲スベキコトヲ約束シタルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ第三者ハ此契約ニ因リテ直接ニ給付ヲ請求スヘキ權利ヲ取得シタルモノト見做ス
§.283. Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tode des Versprechensempfängers erfolgen, so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Versprechensempfängers.
第二百八十三條 受約者ノ死後第三者ニ給付ヲ爲スヘキトキハ疑ハシキ場合ニ於テ第三者ハ受約者カ死亡セシ時ニ給付ニ付キ其權利ヲ取得ス
Ist der Versprechensempfänger vor der Geburt des Dritten gestorben, so kann das Versprechen, an den Dritten zu leisten, nicht mehr aufgehoben oder geändert werden, es sei denn, daß die Befugniß dazu vorbehalten ist.
受約者カ第三者ノ出生前ニ死亡シタルトキハ第三者ニ給付ヲ爲スヘキ契約ハ之ヲ變更シ又ハ消滅セシムルコトヲ得ス但此權限ヲ留保シタルトキハ此限ニ在ラス
§.284. Ist dem Versprechensempfänger die Befugniß vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrage bezeichneten Dritten einen Anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todeswegen geschehen.
第二百八十四條 受約者カ諾約者ノ同意ナクシテ契約ニ指定セル第三者ノ代ハリニ他人ヲ置クベキ權限ヲ留保シタルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ死亡處分ニ依リテモ亦之ヲ行フコトヲ得
§.285. Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.
第二百八十五條 第三者カ諾約者ニ對シ契約ニ因リテ取得シタル權利ヲ除却スルトキハ之ヲ取得セサリシモノト見做ス
§.286. Einwendungen aus dem Vertrage stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
第二百八十六條 契約ヨリ生スル抗辯ハ諾約者モ亦第三者ニ對シテ之ヲ有ス
§.287. Der Versprechensempfänger kann, sofern sich nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden ergiebt, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht.
第二百八十七條 受約者ハ給付ニ對スル權利カ第三者ニ屬スルトキト雖モ之ヲ請求スルコトヲ得但之ニ異ナル當事者ノ意思カ明ナルトキハ此限ニ在ラス
Vierter Titel. Draufgabe. Vertragsstrafe.
第四節 手附、違約金
§.288. Wird bei der Schließung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben, so gilt dies als Zeichen des Abschlusses des Vertrags.
第二百八十八條 契約ヲ結フニ當リ手附トシテ或物ヲ與フルトキハ之ヲ以テ契約取結ノ徵ト見做ス
Die Draufgabe gilt im Zweifel nicht als Reugeld.
手附ハ疑ハシキ塲合ニ於テハ之ヲ解約金ト見做サス
§.289. Die Draufgabe ist im Zweifel auf die von dem Geber geschuldete Leistung anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der Erfüllung des Vertrags zurückzugeben.
第二百八十九條 手附ハ疑ハシキ塲合ニ於テハ之ヲ與ヘタル者ノ負擔スル給付ニ算入スルコトヲ要ス又此算入ヲ爲スコト能ハサルトキハ契約履行ノトキニ之ヲ返還スルコトヲ要ス
Wird der Vertrag wiederaufgehoben, so ist die Draufgabe zurückzugeben.
契約カ取消サレタルトキハ手附ハ之ヲ返還スルコトヲ要ス
§.290. Ist die von dem Geber geschuldete Leistung in Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden oder hat der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags verschuldet, so ist der Empfänger berechtigt, die Draufgabe zu behalten. Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der Leistung des Schadensersatzes zurückzugeben.
第二百九十條 手附ヲ與ヘタル者ノ負擔スル給付ハ此者ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ履行不能トナリ又ハ契約ノ取消ニ付テ此者カ其責ニ任スヘキトキハ手附ノ受領者ハ之ヲ保持スルコトヲ得受領者カ不履行ニ本ツキ損害賠償ヲ請求スルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ手附ハ之ヲ賠償額ニ對シテ計算スルコトヲ要ス又此計算ヲ爲スコト能ハサルトキハ賠償履行ノトキニ之ヲ返還スルコトヲ要ス
§.291. Hat der Schuldner für den Fall, daß er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, dem Gläubiger die Zahlung einer Geldsumme als Strafe versprochen, so ist die Strafe verwirkt, wenn der Schuldner in Verzug kommt; besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.
第二百九十一條 債務者カ債務ヲ履行セス又ハ適當ニ履行セサルトキハ債權者ニ對シ其罸トシテ或金額ヲ支拂フベキコトヲ約束シタル塲合ニ於テ履行ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ違約罸ハ其効力ヲ生ス又負擔シタル給付カ不作爲ヲ目的トスル塲合ニ於テハ之ニ反對ノ行爲ヲ爲シタルトキニ其効力ヲ生ス
§.292. Ist die Strafe für den Fall versprochen, daß der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. Hat der Gläubiger dem Schuldner erklärt, daß er die Strafe wähle, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
第二百九十二條 債務者カ債務ヲ履行セサルトキニ對シ違約罸ヲ約束シタル塲合ニ於テハ債權者ハ有効トナリタル違約罸ヲ債務ノ履行ニ代ヘテ請求スルコトヲ得債權者カ違約罸ヲ撰ブ旨ヲ債務者ニ表示スルトキハ債務履行ノ請求權ハ除却セラル
Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Durch die Wahl der Strafe wird die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen.
債權者カ不履行ニ本ツク損害賠償ノ請求權ヲ有スルトキハ其最下額トシテ有効トナリタル違約罸ヲ請求スルコトヲ得違約罸ノ撰擇ニ因リテ其他ノ損害ノ主張ハ妨ケラルルコトナシ
§.293. Ist die Strafe für den Fall versprochen, daß der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so finden die Vorschriften des §.292 Abs.2 Anwendung. Hat der Gläubiger die Erfüllung angenommen, so kann er die Strafe nur fordern, wenn er sich das Recht auf dieselbe bei der Annahme vorbehalten hat.
第二百九十三條 違約罸ハ債務者カ其債務ヲ適當ノ方法殊ニ定マリタル時ニ履行セサル塲合ニ對シテ之ヲ約束シタルトキハ債權者ハ債務ノ履行ト共ニ有効トナリタル違約罸ヲ請求スルコトヲ得債權者カ不適當ナル履行ニ本ツク損害賠償ノ請求權ヲ有スルトキハ第二百九十二條第二項ノ規定ヲ適用ス又債權者カ債務履行ヲ受取リタルトキハ其受取ノ時ニ違約罸ニ對スル權利ヲ留保シタルニアラサレハ之ヲ請求スルコトヲ得ス
§.294. Ist als Strafe nicht die Zahlung einer Geldsumme, sondern eine andere Leistung versprochen, so finden die Vorschriften der §§.291 bis 293 mit der Maßgabe Anwendung, daß durch die Wahl der Strafe der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen wird.
第二百九十四條 違約罸トシテ金錢支拂以外ノ或給付ヲ約束シタルトキハ第二百九十一條乃至第二百九十三條ノ規定ヲ適用ス此塲合ニ於テ違約罸ヲ撰ヒタルトキハ損害賠償ノ請求權ハ除却セラル
§.295. Eine verwirkte Strafe kann, wenn sie unverhältnißmäßig hoch ist, auf Antrag des Schuldners durch Urtheil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurtheilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht blos das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. Die Herabsetzung einer entrichteten Strafe ist ausgeschlossen.
第二百九十五條 有効トナリタル違約罸カ過分ニ多額ナルトキハ債務者ノ申請ニ因リ判决ヲ以テ相當ノ金額マテ之ヲ低减スルコトヲ得此塲合ニ於テハ債權者ノ財產上ノ利益ノミナラス總テ正當ノ利益ハ之ヲ斟酌スルコトヲ要ス又既ニ支拂ヒタル違約罸ハ之ヲ低减スルコトヲ得ス
Das Gleiche gilt auch außer den Fällen der §§.291, 294, wenn Jemand eine Strafe für den Fall versprochen hat, daß er eine Handlung vornimmt oder unterläßt.
第二百九十一條及ヒ第二百九十四條ノ塲合ノ外或行爲ヲ爲シ又ハ爲サヽルコトニ對シテ違約罸ヲ約束シタルトキ亦同シ
§.296. Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch eine für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.
第二百九十六條 給付ノ約束カ法律ノ規定ニ因リテ無効ト認メラルルトキハ其不履行ニ對スル違約罸ノ合意ハ當事者カ給付ノ約束ノ無効ナルコトヲ知リタルトキト雖モ無効トス
§.297. Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, es sei denn, daß die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht.
第二百九十七條 債務者カ債務ヲ履行シタルヲ以テ違約罸ノ履行ヲ爭フトキハ債務ノ履行ヲ證明スル責ニ任ス但負擔シタル給付カ不作爲ヲ目的トスルトキハ此限ニ在ラス
Fünfter Titel. Rücktritt.
第五節 解除
§.298. Hat sich bei einem Vertrag ein Theil den Rücktritt vorbehalten, so sind die Parteien, wenn der Rücktritt erfolgt, unter einander so verpflichtet, wie wenn der Vertrag nicht geschlossen wäre. Jeder Theil ist berechtigt, die ihm nach dem Vertrag obliegende Leistung zu verweigern, und verpflichtet, eine empfangene Leistung zurückzugewähren. Für geleistete Dienste sowie für die Ueberlassung des Gebrauchs oder der Benutzung einer Sache ist der Werth zu vergüten.
第二百九十八條 契約ニ付キ當事者ノ一方カ留保シタル解除權ヲ行フトキハ當事者双方ハ契約ヲ取結ハサリシ如ク爲スコトヲ要ス
Die Ansprüche auf Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen sowie auf Schadensersatz wegen Unterganges oder Verschlechterung und der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen bestimmen sich nach den Vorschriften, welche für das Verhältniß zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer vom Eintritte der Rechtshängigkeit des Eigenthumsanspruchs an gelten. Eine Geldsumme ist von der Zeit des Empfanges an zu verzinsen.
各當事者ハ契約ニ因リテ負擔スル給付ヲ拒絕スルコトヲ得又其受取リタル給付ヲ返還スルコトヲ要ス既ニ爲シタル勞役及ヒ物ノ使用、收益ヲ許シタルコトニ付テハ其價格ヲ計算スルコトヲ要ス
利得ノ引渡又ハ其換價ニ對スル請求權、滅失毀損ニ本ツク損害賠償ノ請求權及ヒ費用賠償ノ請求權ハ所有權ニ本ツク請求權ニ付テ權利拘束ヲ生シタル時ヨリ所有者ト占有者トノ關係ニ對シテ適用セラルル規定ニ從フテ之ヲ定ム又金錢ハ其受領ノ時ヨリ之ニ利息ヲ附スルコトヲ要ス
§.299. Die aus dem Rücktritte sich ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§.271, 273 finden entsprechende Anwendung.
第二百九十九條 解除ニ因リテ生スル双方ノ義務ハ相互引換ニテ之ヲ履行スルコトヲ要ス又第二百七十一條及ヒ第二百七十二條ノ規定ハ之ヲ准用ス
§.300. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung des Berechtigten gegenüber dem anderen Theile. Die Erklärung ist unwiderruflich.
第三百條 解除ハ其權利者カ相手方ニ對シ解除ノ意思ヲ表示スルコトニ依リテ之ヲ行フ此意思表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
§.301. Der Rücktritt wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Gegenstand, welchen der Berechtigte empfangen hat, durch Zufall untergegangen ist.
第三百〇一條 解除ハ權利者ノ受取リタル物カ偶事ニ因リテ滅失スルモ除却セラルヽコトナシ
§.302. Der Rücktritt ist ausgeschlossen:
第三百〇二條 左ノ塲合ニ於テハ解除ハ除却セラル
1. wenn der Berechtigte den Untergang oder eine wesentliche Verschlechterung des empfangenen Gegenstandes verschuldet hat; der Untergang eines erheblichen Theiles steht einer wesentlichen Verschlechterung gleich;
一、 權利者カ受取リタル物ノ滅失又ハ重大ノ毀損ニ付テ其責ニ任スヘキトキ此塲合ニ於テ著シキ部分ノ滅失ハ重大ナル毀損ニ同シ
2. wenn der Berechtigte die empfangene Sache durch Verarbeitung oder Umbildung in eine Sache anderer Art umgestaltet hat.
二、 權利者カ受取リタル物ヲ加ヘ又ハ改造ニ因リテ他ノ種類ノ物ニ變シタルトキ
§.303. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Berechtigte den empfangenen Gegenstand nicht zurückgeben kann, weil er ihn veräußert hat, oder wenn er den Gegenstand mit dem Rechte eines Dritten belastet hat und das Recht nicht beseitigen kann. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die durch Urtheil oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
第三百〇三條 權利者カ受取リタル物ヲ讓渡シタルカ爲ニ之ヲ返還スルコトヲ得ス又ハ第三者ノ權利ヲ以テ之ニ負擔ヲ加ヘ且此權利ヲ除去スルコト能ハサルトキハ解除ハ除却セラル此塲合ニ於テ判决又ハ强制執行若クハ差押ノ方法ニ依ル處分ハ法律行爲ニ本ツク處分ニ同シ
§.304. Ist für die Ausübung des Rücktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Theile für die Ausübung eine angemessene Frist bestimmt werden. Wird der Rücktritt nicht innerhalb der Frist erklärt, so erlischt das Rücktrittsrecht.
第三百〇四條 解除權ノ行使ニ付キ期間ノ定ナキトキハ權利者ニ對シ相手方ハ其行使ニ付キ相當ノ期間ヲ指定スルコトヲ得此期間內ニ解除ノ意思ヲ表示セサルトキハ解除權ハ消滅ス
§.305. Sind bei einem Vertrag auf der einen oder anderen Seite Mehrere betheiligt, so kann das Rücktrittsrecht nur von Allen und gegen Alle ausgeübt werden. Ist das Rücktrittsrecht für einen der Berechtigten erloschen, so ist es auch für die übrigen erloschen.
第三百〇五條 當事者ノ一方カ數人ナルトキハ解除權ハ此總テノ者ヨリ又總テノ者ニ對シテノミ之ヲ行フコトヲ得解除權カ權利者ノ一人ニ付テ消滅スルトキハ他ノ權利者ニ付テモ消滅ス
§.306. Ist der Rücktritt für den Fall vorbehalten, daß der andere Theil seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist die Erklärung des Rücktritts unwirksam, wenn der andere Theil sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach dem Rücktritte die Aufrechnung erklärt.
第三百〇六條 解除ハ相手方ノ債務不履行ニ對シテ留保セラレタル塲合ニ於テ解除ノ意思表示ハ相手方カ相殺ニ因リテ其債務ヲ免ルルコトヲ得且解除後遲滯ナク相殺ノ意思ヲ表示スルトキハ無効トス
§.307. Ist der Rücktritt für den Fall vorbehalten, daß der andere Theil seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, und bestreitet dieser die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts, weil er erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, es sei denn, daß die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht.
第三百〇七條 解除ハ相手方ノ債務不履行ニ對シテ留保セラレタル塲合ニ於テ相手方カ債務ヲ履行シタルニ因リテ解除ノ意思表示ヲ爭フトキハ其履行ヲ證明スル責ニ任ス但負擔シタル給付カ不作爲ヲ目的トスルトキハ此限ニ在ラス
§.308. Ist der Rücktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist die Erklärung des Rücktritts unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erklärung entrichtet ist und der andere Theil aus diesem Grunde die Erklärung unverzüglich zurückweist. Die Erklärung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverzüglich nach der Zurückweisung entrichtet wird.
第三百〇八條 解除カ解約金ノ支拂ニ對シテ留保セラレタル塲合ニ於テハ解除ノ意思表示ハ之ヲ爲ス時又ハ其前ニ解約金ノ支拂ナク且相手方カ此理由ニ本ツキ遲滯ナク解除ノ意思表示ヲ拒絕スルトキハ無効トス但拒絕後遲滯ナク解約金ヲ支拂ヒタルトキハ此限ニ在ラス
§.309. Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalte geschlossen, daß der Schuldner, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, seiner Rechte aus dem Vertrage verlustig sein soll, so ist der Gläubiger eintretenden Falles zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt.
第三百〇九條 債務者カ債務ヲ履行セサルトキハ契約ニ本ツク自己ノ權利ヲ失フヘキ旨ノ留保ヲ以テ契約ヲ取結ヒタル塲合ニ於テ債務者カ債務ヲ履行セサルトキハ債權者ハ契約ヲ解除スルコトヲ得
Sechster Titel. Einseitiges Versprechen.
第六節 片務約束
§.310. Aus einem einseitigen, nicht angenommenen Versprechen entsteht eine Verbindlichkeit nicht.
第三百十條 受諾セラレサル片務約束ハ債務ヲ生セス
Dritter Abschnitt. Erlöschen der Schuldverhältnisse.
第三章 債務關係ノ消滅
Erster Titel. Erfüllung.
第一節 辨濟
§.311. Das Schuldverhältniß erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
第三百十一條 債務者カ負擔シタル給付ヲ債權者ニ履行スルトキハ債務關係ハ消滅ス
Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des §.153 Anwendung.
給付カ辨濟ノ目的ヲ以テ第三者ニ爲サレタルトキハ第百五十三條ノ規定ヲ適用ス
§.312. Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete oder weil sie unvollständig gewesen sei.
第三百十二條 債權者カ辨濟トシテ自己ニ提供セラレタル給付ヲ辨濟トシテ受取リタル塲合ニ於テ給付カ債務者ニ負擔シタルモノト異ナルカ又ハ不完全ナルカ爲メニ之ヲ以テ辨濟ト認ムルコトヲ欲セサルトキハ證明ノ責任ハ債權者ニ歸ス
§.313. Das Schuldverhältniß erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungsstatt annimmt.
第三百十三條 債權者カ債務者ノ負擔シタル給付ニ代ヘ他ノ給付ヲ辨濟トシテ受取リタルトキハ債務關係ハ消滅ス
Hat der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit übernommen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, daß die Verbindlichkeit an Erfüllungsstatt übernommen ist.
債務者カ辨濟ノ目的ヲ以テ債權者ニ對シ新義務ヲ負ヒタルトキ疑ハシキ塲合ニ於テハ新義務ハ辨濟ニ代ヘテ之ヲ負擔シタルモノト見做サス
§.314. Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungsstatt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Rechte oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.
第三百十四條 物又ハ第三者ニ對スル債權若クハ其他ノ權利カ辨濟ニ代ヘテ與ヘラレタルトキハ債務者ハ權利又ハ物ノ瑕疵ニ付キ賣主ト同一ノ方法ニ依リテ擔保ノ責ニ任ス
§.315. Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämmtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, deren Tilgung er bei der Leistung bestimmt hat.
第三百十五條 債務者カ債權者ニ對シ數個ノ債務關係ニ本ツキ一樣ノ性質ヲ有スル數個ノ給付ヲ爲スヘキ塲合ニ於テ其爲シタル給付カ總債務ヲ消滅セシムルニ足ラサルトキハ債務者カ辨濟ノ時ニ給付ヲ充當セシメタル債務ハ消滅スルモノトス
In Ermangelung einer solchen Bestimmung wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede verhältnißmäßig getilgt.
前項ノ指定ナキトキハ給付ハ先ツ滿期トナリタル債務ヲ辨濟ス滿期トナリタル數個ノ債務アルトキハ債權者ニ取リテ擔保ノ少キモノヲ先ニシ擔保ノ一樣ナル數個ノ債務アルトキハ債務者ニ取リテ負擔ノ重キモノヲ先ニシ負擔ノ一樣ナル數個ノ債務アルトキハ其舊キモノヲ先ニシ同一ノ日附ヲ有スル數個ノ債務アルトキハ各債務ニ對シ其額ニ應シテ之ヲ辨濟ス
§.316. Hat der Schuldner außer der Hauptforderung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so ist der Gläubiger berechtigt, die Annahme der Leistung abzulehnen.
第三百十六條 債務者カ元本ノ外利息及ヒ費用ヲ支拂フヘキ塲合ニ於テ全債務ヲ消滅セシムルニ足ラサル給付ヲ爲シタルトキハ順次ニ費用利息及ヒ元本ニ充當ス債務者カ之ト異ナリタル充當ヲ定ムルトキハ債權者ハ給付ヲ受取ルコトヲ拒絕スルコトヲ得
§.317. Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntniß (Quittung) zu ertheilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, daß die Quittung in anderer Form ertheilt werde, so ist der Gläubiger verpflichtet, dieser Form zu genügen.
第三百十七條 債權者カ給付ヲ受取ルニ當リ請求ニ因リ受取證書ヲ交附スルコトヲ要ス
通常ノ書式ニ異ナル書式ノ受取證書ヲ交附セシムルコトニ付キ債務者カ法律上ノ利益ヲ有スルトキハ債權者ハ此書式ニ從フコトヲ要ス
§.318. Die Kosten der Quittung sind von dem Schuldner zu tragen und vorzuschießen, sofern sich nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Verhältniß ein Anderes ergiebt. Treten an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers in Folge einer Übertragung der Forderung oder im Wege der Erbfolge mehrere Gläubiger, so fallen die Mehrkosten den Gläubigern zur Last.
第三百十八條 受取證書ノ費用ハ債務者ト債權者トノ關係ニ因リテ別段ノ定ナキ限ハ債務者之ヲ負擔シ且先拂スルコトヲ要ス債權ノ讓渡又ハ相續ニ依リテ數人ノ債權者カ最初ノ債權者ニ代ハリタルカ爲メニ增加シタル費用ハ債權者ノ負擔ニ歸ス
§.319. Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.
第三百十九條 受取證書ノ持參人ハ給付ヲ受取ルヘキ權限アルモノト見做ス但給付ヲ爲ス者ニ知レタル事情カ右權限ヲ認ムルコトニ反スルトキハ此限ニ在ラス
§.320. Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins fordern. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außer Stande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntniß verlangen, daß die Schuld erloschen sei.
第三百二十條 債權ニ對シ負債證書カ交附セラレタル塲合ニ於テハ債務者ハ受取證書ト共ニ負債證書ノ返還ヲ請求スルコトヲ得債權者ニ負債證書ヲ返還スルコト能ハサル旨ヲ主張スルトキハ債務者ハ債務消滅ノ公認ノ承認證書ヲ請求スルコトヲ得
Zweiter Titel. Hinterlegung.
第二節 供託
§.321. Geld, Kostbarkeiten, Werthpapiere und sonstige Urkunden kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzuge der Annahme ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grunde oder in Folge entschuldbarer Ungewißheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann.
第三百二十一條 金錢、高價物、有價證券及ヒ其他ノ證書ハ債權者其受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ債務者ハ債權者ノ爲メニ公設供託所ニ之ヲ供託スルコトヲ得
債權者其人ニ存スル原因ニ因リ又ハ宥恕スヘキ事情ニテ債權者ヲ確知セサルカ爲メニ債務者カ其債務ヲ履行スルコトヲ得ス又ハ安全ニ履行スルコトヲ得サル塲合ニ於テハ前項ノ規定ヲ適用ス
§.322. Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfange der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen.
第三百二十二條 債務者カ債權者ノ給付ニ對シテ自己ノ給付ヲ爲スヘキ義務ヲ負擔シタル塲合ニ於テハ供託物ヲ受取ルヘキ債權者ノ權利ヲ其相對給付ノ履行ニ係ラシムルコトヲ得
§.323. Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, so ist er verpflichtet, dem Gläubiger den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen.
第三百二十三條 供託ハ債務履行地ノ供託所ニ於テ之ヲ爲スコトヲ要ス債務者カ他ノ塲所ニ供託スルトキハ債權者ニ對シ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スル責ニ任ス
Der Schuldner hat, sofern es thunlich ist, den Gläubiger von der Hinterlegung unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatze verpflichtet.
債務者ハ其及フ限ハ遲滯ナク債權者ニ供託ノ通知ヲ爲スコトヲ要ス之ヲ怠リタルトキハ損害賠償ノ責ニ任ス
§.324. Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.
第三百二十四條 郵便ニ依リテ供託物ヲ供託所ニ送致シタルトキハ供託ノ効力ハ其物ヲ郵便ニ交附シタル時ニ溯ル
§.325. Der Schuldner hat das Recht, die hinterlegte Sache zurückzunehmen.
第三百二十五條 債務者ハ供託物ヲ取戾スヘキ權ヲ有ス
Die Zurücknahme ist ausgeschlossen:
左ノ場合ニ於テハ供託物ノ取戾ヲ許サス
1. wenn der Schuldner der Hinterlegungsstelle erklärt, daß er auf das Recht der Zurücknahme verzichte;
一、 債務者カ供託所ニ對シ取戾權ヲ抛棄セシ旨ヲ表示シタルトキ
2. wenn der Gläubiger der Hinterlegungsstelle die Annahme erklärt;
二、 債權者カ供託所ニ對シ受取ノ意思ヲ表示シタルトキ
3. wenn der Hinterlegungsstelle ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ergangenes rechtskräftiges Urtheil vorgelegt wird, durch welches die Hinterlegung für rechtmäßig erklärt ist.
三、 供託所ニ對シ債權者ト債務者ノ間ニ下サレタル確定判决ニシテ供託ヲ以テ適法ト宣言スルモノカ提示セラレタルトキ
§.326. Das Recht der Zurücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen.
第三百二十六條 供託物ノ取戾權ハ質權ノ目的タルコトヲ得ス
Wird über das Vermögen des Schuldners der Konkurs eröffnet, so kann während des Konkursverfahrens das Recht der Zurücknahme auch nicht von dem Schuldner ausgeübt werden.
債務者ノ財產ニ付キ破產カ開始セラレタルトキハ其手續中ハ債務者ハ前項ノ取戾權ヲ行使スルコトヲ得ス
§.327. Ist die Zurücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte.
第三百二十七條 供託物ノ取戾カ除却セラレタルトキハ債務者ハ供託ニ因リテ債權者ニ對シ供託ヲ爲シタル時ニ給付ヲ履行シタルト同シク其義務ヲ免カル
Ist die Zurücknahme nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten. Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache zurück, so gilt die Hinterlegung als nicht erfolgt.
前項ノ取戾カ除却セラレサル間ハ債務者ハ債權者ヲ拒絕シテ供託物ニ係ラシムルコトヲ得又物カ供託セラルル間ハ債權者ハ其危險ヲ負擔シ債務者ハ利息ヲ支拂ヒ又ハ收取セサル利得ヲ賠償スヘキ義務ヲ免カル
債務者カ供託物ヲ取戾シタルトキハ供託ヲ爲サヽリシモノト見做ス
§.328. Soweit nach den für die Hinterlegungsstelle geltenden Bestimmungen zum Nachweise der Empfangsberechtigung des Gläubigers eine diese Berechtigung anerkennende Erklärung des Schuldners erforderlich oder genügend ist, kann der Gläubiger von dem Schuldner die Abgabe der Erklärung unter denselben Voraussetzungen verlangen, unter welchen er die Leistung zu fordern berechtigt wäre, wenn die Hinterlegung nicht stattgefunden hätte.
第三百二十八條 供託所ノ規則ニ從ヒ債權者カ供託物ヲ受取ルヘキ權利ヲ有スルコトヲ證明スル爲メ此權利ヲ承認スル債務者ノ意思表示ヲ要シ又ハ之ニ依リテ證明スルニ足ルトキハ債權者ハ債務者ニ對シ其意思表示ヲ請求スルコトヲ得此塲合ニ於テハ供託セラレサリシトキニ給付ヲ請求スルニ付キ定メラレタルト同一ノ要件ニ從フコトヲ要ス
§.329. Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt.
第三百二十九條 供託ノ費用ハ債務者カ供託物ヲ取戾サヾル限ハ債權者ノ負擔ニ歸ス
§.330. Hat der Schuldner eine zur Hinterlegung nicht geeignete bewegliche Sache zu leisten, so kann er, wenn der Gläubiger im Verzuge der Annahme ist oder wenn im Falle des §.321 Satz 2 der Verderb einer solchen Sache zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit unverhältnißmäßigen Kosten verbunden ist, die Sache öffentlich versteigern lassen und den Erlös für den Gläubiger hinterlegen. Die Versteigerung hat durch einen für den Leistungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten sonstigen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer zu erfolgen.
第三百三十條 債務者カ供託ニ通セサル動產ヲ給付スヘキ塲合ニ於テ債權者カ受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキ又ハ第三百二十一條第二段ノ塲合ニ於テ右ノ目的物カ腐敗スル虞アルトキ若クハ其保存ニ付キ過分ノ費用ヲ要スルトキハ債務者ハ之ヲ競賣セシメ其代價ヲ債權者ノ爲メニ供託スルコトヲ得競賣ハ履行地ノ執達吏又ハ競賣ノ權限ヲ有スル其他ノ官吏若クハ公任競賣者ニ依リテ之レヲ爲サシムルコトヲ要ス
Die Versteigerung ist erst nach vorgängiger Androhung zulässig, sofern diese thunlich ist; die Androhung kann unterbleiben, wenn die Sache dem Verderb ausgesetzt und Gefahr im Verzug ist. Von der vollzogenen Versteigerung hat der Schuldner, sofern es tunlich ist, den Gläubiger unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatze verpflichtet.
競賣ハ其豫吿ヲ爲シ得ル限ハ之ヲ爲スニアラサレハ賣却スルコトヲ得ス然レトモ物カ腐敗又ハ危險ニ瀕スルトキハ右ノ豫吿ヲ要セス又債務者ハ其及フ限ハ遲滯ナク競賣ノ實行ヲ通知スルコトヲ要ス之ヲ怠リタルトキハ損害賠償ノ責ニ任ス
Die Kosten der Versteigerung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt.
競賣ノ費用ハ債務者カ供託シタル代價ヲ取戾サヽル限ハ債權者ノ負擔ニ歸ス
Dritter Titel. Aufrechnung.
第三節 相殺
§.331. Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind, so kann jeder Theil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Theiles aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.
第三百三十一條 二人互ニ同種類ノ目的ヲ有スル給付ヲ負擔スル塲合ニ於テハ各當事者ハ其受クヘキ給付ヲ請求スルコトヲ得又其負擔スル給付ヲ履行スルコトヲ得ルトキハ自己ノ債權ト相手方ノ債權ヲ相殺スルコトヲ得
§.332. Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Theile. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben wird.
第三百三十二條 相殺ハ相手方ニ對スル意思表示ニ依リテ之ヲ行フ但條伴又ハ期限付ノ意思表示ハ無効トス
§.333. Die Aufrechnung bewirkt, daß die beiderseitigen Forderungen in den sich deckenden Beträgen als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
第三百三十三條 相殺ニ因リテ双方ノ債權カ相殺ニ適シテ對立シタル時ニ相互均一ノ額ニ付テ消滅ス
§.334. Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden. Die Verjährung schließt die Aufrechnung nicht aus, wenn die verjährte Forderung zu der Zeit, in welcher sie gegen die andere Forderung aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war.
第三百三十四條 抗辯ヲ對抗セラルル債權ハ相殺スルコトヲ得ス但時効ニ係リタル債權ハ之ヲ以テ他ノ債權ト相殺スルコトヲ得シ時ニ未タ時効ニ係ラサリシ塲合ニ於テハ時効ハ相殺ヲ除却セス
§.335. Die Aufrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die beiderseitigen Forderungen verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. Der aufrechnende Theil hat jedoch den Schaden zu ersetzen, welchen der andere Theil dadurch erleidet, daß er in Folge der Aufrechnung die Leistung nicht an dem bestimmten Orte erhält oder bewirken kann.
第三百三十五條 双方ノ債權ニ付キ履行又ハ引渡ノ塲所カ相異ナルモ之ニ因リテ相殺ヲ除却セス然レトモ相殺ヲ爲ス當事者ハ相手方カ相殺ノ爲メニ定マリタル塲所ニ於テ給付ヲ受クルコトヲ得ス又ハ之ヲ履行スルコトヲ得サルカ爲メニ受ケタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
Kann die Leistung nach Vereinbarung zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Orte verlangt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Aufrechnung mit einer Forderung, für die ein anderer Leistungsort besteht, ausgeschlossen sein soll.
合意ニ依リテ定マリタル時ニ定マリタル場所ニ於テ給付ヲ請求スルコトヲ得ルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ之ニ異ナリタル履行ノ場所ノ定メアル債權ニ對スル相殺ハ除却セラレタルモノト見做ス
§.336. Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung mit einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nicht ausgeschlossen, es sei denn, daß der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder daß seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und später als die mit Beschlag belegte Forderung fällig geworden ist.
第三百三十六條 債權ノ差押ニ因リテ債權者ニ對シ債務者カ有スル債權トノ相殺ヲ除却セス但債務者カ其債權ヲ差押後ニ取得シタルトキ又ハ此債權カ差押後ニ於テ其差押ヘラレタル債權ヨリ後ニ滿期トナリタルトキハ此限ニ在ラス
§.337. Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist eine Aufrechnung nicht zulässig.
第三百三十七條 相殺ハ故意ニ本ツク不法行爲ニ因リテ生シタル債權ニ對シテ之ヲ許サス
§.338. Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet eine Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. Gegen die aus Kranken-, Hülfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden.
第三百三十八條 債權カ質權ノ目的トナリ得サル限ハ之ニ對シテ相殺ヲ爲スコトヲ得ス然レトモ病者、救濟、死者殊ニ勞役者ニ關スル金庫ヨリ受クヘキ取得ニ對シテハ自己ノ負擔スル醵出ヲ以テ相殺ヲ爲スコトヲ得
§.339. Gegen Forderungen des Reichs oder eines Bundesstaats sowie gegen Forderungen einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbandes ist eine Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus welcher die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist.
第三百三十九條 相殺者カ其債權ノ辨濟ヲ受クヘキ帝國、聯邦、市町村又ハ其他ノ地方團躰ノ金庫ニ對シテ給付ヲ爲スコトヲ要スル場合ニ於テノミ帝國、聯邦、市町村又ハ其他ノ地方團躰ノ債權ト相殺ヲ爲スコトヲ得
§.340. Hat der eine oder der andere Theil mehrere zur Aufrechnung geeignete Forderungen, so kann der aufrechnende Theil die Forderungen bestimmen, welche gegen einander aufgerechnet werden sollen. Ist die Aufrechnung ohne eine solche Bestimmung erklärt, so findet die Vorschrift des §.315 Abs.2 entsprechende Anwendung.
第三百四十條 債權者ノ一方カ相殺ニ適スル數個ノ債權ヲ有スルトキハ相殺ヲ爲ス當事者ハ相殺スヘキ債權ヲ指定スルコトヲ得此指定ヲ爲サスシテ相殺ノ意思ヲ表示シタルトキハ第三百十五條第二項ノ規定ヲ准用ス
Schuldet der aufrechnende Theil dem anderen Theile außer der Hauptforderung Zinsen und Kosten, so finden die Vorschriften des §.316 entsprechende Anwendung.
相殺ヲ爲ス當事者カ相手方ニ對シ主タル債務ノ外利息及ヒ費用ヲ負擔スルトキハ第三百十六條ノ規定ヲ准用ス
Vierter Titel. Erlaß.
第四節 免除
§.341. Das Schuldverhältniß erlischt, wenn die Schuld von dem Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag erlassen wird.
第三百四十一條 債權者カ契約ニ因リテ債務者ニ債務ヲ免除シタルトキハ債務關係ハ消滅ス
Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger durch Vertrag mit dem Schuldner anerkennt, daß das Schuldverhältniß nicht besteht.
債權者カ債務者トノ契約ニ因リテ債務關係ノ存立セサルコトヲ認諾シタルトキ亦同シ
Vierter Abschnitt. Uebertragung der Forderung.
第四章 債權ノ轉附
§.342. Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem Anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschlusse des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
第三百四十二條 債權者ハ他人トノ契約ニ因リ自己ノ債權ヲ此者ニ轉附スルコトヲ得(讓渡)此場合ニ於テ新債權者ハ契約ノ取結ト同時ニ舊債權者ニ代ハルモノトス
§.343. Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.
第三百四十三條 債權ハ其內容ヲ變スルニアラサレハ元債權者以外ノ者ニ給付ヲ爲スコトヲ得ス又ハ債務者トノ合意ニ因リテ讓渡ヲ除却シタルトキハ之ヲ他ニ讓渡スコトヲ得ス
§.344. Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
第三百四十四條 債權ハ質權ノ目的ト爲シ得サル限ハ之ヲ讓渡スコトヲ得ス
§.345. Mit der abgetretenen Forderung gehen die Pfandrechte und die Rechte gegen Bürgen auf den neuen Gläubiger über.
第三百四十五條 讓渡サレタル債權ト共ニ質權及ヒ保證人ニ對スル權利ハ新債權者ニ移轉ス
Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Konkurses verbundenes Vorzugsrecht kann auch von dem neuen Gläubiger geltend gemacht werden.
强制執行又ハ破產ノ場合ニ於テ債權ニ附着セル優先權ハ新債權者之ヲ主張スルコトヲ得
§.346. Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinen Händen befinden, auszuliefern und ihm die zur Geltendmachung der Forderung nöthige Auskunft zu ertheilen. Er hat dem neuen Gläubiger auf Verlangen auch eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen; die Kosten sind von dem neuen Gläubiger zu tragen und vorzuschießen.
第三百四十六條 舊債權者ハ債權ノ證明ニ供スヘキ證書ニシテ自己ノ手ニ存スル限ハ之ヲ新債權者ニ引渡シ且債權ノ主張ニ必要ナル說明ヲ與フル義務ヲ負擔ス又新債權者ノ請求ニ因リ讓渡ニ付キ公認證書ヲ交附スルコトヲ要ス此塲合ニ於テハ新債權者ハ證書ノ費用ヲ負擔シ且之ヲ先拂スルコトヲ要ス
§.347. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, welche zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.
第三百四十七條 債務者ハ新債權者ニ對シ債權讓渡ノ當時舊債權者ニ對シテ存シタル抗辯ヲ對抗スルコトヲ得
§.348. Ist eine Urkunde über die Schuld von dem Schuldner ausgestellt und die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten, so kann sich der Schuldner dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, daß das Schuldverhältniß nur zum Schein eingegangen oder anerkannt sei, es sei denn, daß der neue Gläubiger bei der Abtretung wußte oder wissen mußte, daß ein Scheingeschäft vorlag.
第三百四十八條 債權カ債務者ノ交附シタル債務證書ヲ提示シテ讓渡サレタルトキハ債務者ハ新債權者ニ對シ債務關係カ虛僞ニ取結ハレ又ハ認諾セラレタル旨ヲ主張スルコトヲ得ス但新債權者カ讓渡ノトキニ虛僞行爲ノ存スルコトヲ知リ又ハ知ラサルヘカラサリシトキハ此限ニ在ラス
§.349. Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, daß er die Forderung erworben hat, nachdem er von der Abtretung Kenntniß erlangt hat, oder daß die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntniß und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.
第三百四十九條 債權者ハ舊債權者ニ對シテ有スル債權ヲ以テ新債權者ニ對シ相殺ニ供スルコトヲ得但債務者カ債權ノ讓渡ヲ知リタル後自己ノ債權ヲ履行シ又ハ自己ノ債權カ舊債權者ノ債權讓渡ヲ知リタル後ニ於テ且讓渡サレタル債權ヨリ以後ニ滿期ト爲リタルトキハ此限ニ在ラス
§.350. Der neue Gläubiger muß eine nach der Abtretung von dem Schuldner an den bisherigen Gläubiger bewirkte Leistung sowie jedes nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommene Rechtsgeschäft gegen sich gelten lassen, es sei denn, daß der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts gekannt hat.
第三百五十條 新債權者ハ讓渡後ニ債務者カ舊債權者ニ爲シタル給付及ヒ讓渡後債權ニ關シ債務者ト舊債權者カ爲シタル法律行爲ヲ自己ニ對抗セシムルコトヲ要ス但債務者カ給付ヲ履行シ又ハ法律行爲ヲ爲ストキ債權ノ讓渡ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス
Ist in einem nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger anhängig gewordenen Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urtheil über die Forderung ergangen, so muß der neue Gläubiger das Urtheil gegen sich gelten lassen, es sei denn, daß der Schuldner die Abtretung bei dem Eintritte der Rechtshängigkeit gekannt hat.
讓渡後ニ債務者ト舊債權者ノ間ニ繫屬シタル爭訟ニ於テ債權ニ關シ確定判决カ下サレタルトキハ新債權者ハ此判决ヲ自己ニ對抗セシムルコトヲ要ス但債務者カ權利抅束ノ生スル時債權ノ讓渡ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス
§.351. Ist eine bereits abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten worden, so finden, wenn der Schuldner an den Dritten geleistet hat oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, zu Gunsten des Schuldners die Vorschriften des §.350 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwendung.
第三百五十一條 舊債權者カ既ニ讓渡シタル債權ヲ再ヒ第三者ニ讓渡シタル塲合ニ於テ債務者カ第三者ニ給付ヲ履行シ又ハ債務者ト第三者ノ間ニ法律行爲ヲ爲シ若クハ爭訟カ繫屬スルトキハ債務者ノ爲メ前履行者ニ對シ第三百五十條ノ規定ヲ准用ス
Das Gleiche gilt, wenn die bereits abgetretene Forderung durch gerichtlichen Beschluß einem Dritten überwiesen worden ist oder wenn der bisherige Gläubiger dem Dritten gegenüber anerkannt hat, daß die bereits abgetretene Forderung kraft Gesetzes auf den Dritten übergegangen sei.
既ニ讓渡サレタル債權カ裁判上ノ决定ニ因リテ第三者ニ授附セラレ又ハ舊債權者カ既ニ讓渡サレタル債權ハ法律ノ規定ニ因リテ第三者ニ移轉シタル旨ヲ此者ニ對シテ承認シタルトキ亦同シ
§.352. Hat der Gläubiger dem Schuldner angezeigt, daß die Forderung abgetreten sei, so muß er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. Der Anzeige steht es gleich, wenn der Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt und dieser sie dem Schuldner vorgelegt hat.
第三百五十二條 債權者カ債務者ニ對シ債權ヲ讓渡シタル旨ヲ通知シタルトキハ讓渡カ行ハレス又ハ無効ナル塲合ニ於テモ通知シタル讓渡ヲ自己ニ對抗セシムルコトヲ要ス債權者カ讓渡ニ關スル證書ヲ證書中ニ揭ケタル新債權者ニ交附シ且此者カ債務者ニ之ヲ提示シタルトキハ讓渡ノ通知ニ同シ
Die Zurücknahme der Anzeige ist nur wirksam, wenn sie mit Zustimmung desjenigen erfolgt, welcher als neuer Gläubiger bezeichnet war.
通知ノ取消ハ新債權者トシテ揭ケラレタル者ノ同意ヲ得テ行ハレタルトキニノミ有効トス
§.353. Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und aus diesem Grunde von dem Schuldner unverzüglich zurückgewiesen wird.
第三百五十三條 債務者ハ新債權者ニ對シ讓渡ニ付キ舊債權者ヨリ交附セラレタル證書ヲ引渡シタルトキニノミ給付ヲ履行スル義務ヲ負擔ス新債權者カ右ノ證書ヲ提示セスシテ爲サレタル吿知又ハ催吿ハ此提示ナキコトニ本ツキ遲滯ナク債務者ヨリ退ケラルルトキハ無効トス
Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.
舊債權者カ書面ヲ以テ債務者ニ讓渡ヲ通知シタルトキハ本條ノ規定ヲ適用セス
§.354. Haben Militärpersonen, Beamte, Geistliche oder Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten den übertragbaren Theil ihres Diensteinkommens, Wartegeldes oder Ruhegehalts abgetreten, so ist die auszahlende Kasse durch Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger ausgestellten öffentlich beglaubigten Urkunde von der Abtretung zu benachrichtigen. Solange die Benachrichtigung nicht erfolgt ist, gilt die Abtretung als der Kasse nicht bekannt.
第三百五十四條 軍人、官吏、僧侶又ハ公立學校ノ敎師カ其俸給、猶豫金又ハ休職料ノ轉附スルコトヲ得ヘキ一部ヲ讓渡シタルトキハ其支拂ヲ爲スヘキ金庫ハ舊債權者ヨリ交附スル公認證書ノ引渡ニ依リ債權讓渡ノ通知ヲ受クルコトヲ要ス此通知ヲ爲サヽル間ハ讓渡ハ金庫ニ知レサルモノト見做ス
§.355. Auf die Uebertragung einer Forderung kraft Gesetzes finden die Vorschriften der §§.343 bis 347, 349 bis 353 entsprechende Anwendung.
第三百五十五條 法律規定ニ因ル債權ノ轉附ニ關シテハ第三百四十三條乃至第三百四十七條第三百四十九條乃至第三百五十三條ノ規定ヲ准用ス
§.356. Die Vorschriften über die Uebertragung von Forderungen finden in Ermangelung besonderer Vorschriften auf die Uebertragung anderer Rechte entsprechende Anwendung.
第三百五十六條 債權ノ轉附ニ關スル規定ハ特別ノ規定ナキ塲合ニ於テ他ノ權利ノ轉附ニ付キ之ヲ准用ス
Fünfter Abschnitt. Schuldübernahme.
第五章 債務ノ引受
§.357. Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, daß der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.
第三百五十七條 債務ハ債權者ト第三者トノ契約ニ因リ此者カ舊債務者ニ代ハル方法ニ於テ之ヲ引受クルコトヲ得
§.358. Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann wirksam erst erfolgen, nachdem der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgetheilt hat. Bis zur Ertheilung der Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben.
第三百五十八條 第三者カ債務者ト約束シタル債務引受ノ効力ハ債權者ノ認諾ニ係ルモノトス認諾ハ債務者又ハ第三者カ債權者ニ債務ノ引受ヲ通知シタル後有効ニ之ヲ爲スコトヲ得又認諾スルマテハ當事者ハ契約ヲ變更シ又ハ之ヲ取消スコトヲ得
Wird die Genehmigung verweigert, so gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt. Der Verweigerung steht es gleich, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer von dem Mittheilenden bestimmten Frist diesem gegenüber die Genehmigung erklärt.
認諾カ拒絕セラルルトキハ債務引受ハ生セサリシモノト見做ス又債權者カ認諾ノ通知ヲ受クヘキ者ニ依リテ指定セラレタル期間內ニ此者ニ對シ認諾ノ意思ヲ表示セサルトキハ認諾ヲ拒絕シタルニ同シ
Solange der Gläubiger die Genehmigung noch nicht ertheilt hat, ist im Zweifel der Übernehmer dem Schuldner gegenüber verpflichtet, den Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen. Das Gleiche gilt, wenn die Genehmigung verweigert wird.
債權者カ認諾ヲ與ヘサル間ハ疑ハシキ塲合ニ於テハ引受人ハ債務者ニ對シ正當ノ時ニ債權者ニ辨濟スヘキ義務ヲ負擔ス認諾カ拒絕セラルルトキ亦同シ
§.359. Hat der Erwerber eines Grundstücks mit dem Veräußerer die Uebernahme einer Schuld desselben vereinbart, für die eine Hypothek an dem Grundstücke besteht, so kann der Gläubiger die Schuldübernahme wirksam nur genehmigen, wenn sie ihm von dem Veräußerer mitgetheilt ist. Die Genehmigung gilt als ertheilt, wenn der Gläubiger nicht binnen sechs Monaten nach dem Empfange der Mittheilung die Genehmigung dem Veräußerer gegenüber verweigert; die Vorschrift des §.358 Abs.2 Satz 2 findet keine Anwendung.
第三百五十九條 土地ノ取得者カ讓渡人トノ約束ニ因リ此者ノ債務ニシテ之レカ爲メニ土地ニ付キ抵當カ設定セラレタルモノヲ引受ケタル塲合ニ於テハ債權者ハ讓渡人ヨリ債權ノ引受ヲ通知セラレタルトキニノミ有効ニ之ヲ認諾スルコトヲ得此塲合ニ於テ債權者カ通知ヲ受ケタル後六ケ月內ニ讓渡人ニ對シ認諾ヲ拒絕セサルトキハ認諾ヲ與ヘタルモノト見做ス又第三百五十八條第二項第二段ノ規定ハ之ヲ適用セス
Die Mittheilung des Veräußerers kann wirksam erst erfolgen, nachdem der Erwerber als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen ist. Sie muß schriftlich gemacht werden und den Hinweis enthalten, daß, wenn die Verweigerung nicht innerhalb der sechs Monate erklärt wird, der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.
讓渡人ノ通知ハ取得者カ所有者トシテ土地臺帳ニ登記セラレタル後有効ニ之ヲ爲スコトヲ得又此通知ハ書面ニ依リ且六ケ月內ニ拒絕ノ意思カ表示セラレサルトキハ引受人ハ舊債務者ニ代ハルヘキ旨ヲ含ムコトヲ要ス
Der Veräußerer hat auf Verlangen des Erwerbers dem Gläubiger die Schuldübernahme mitzutheilen. Sobald die Ertheilung oder Verweigerung der Genehmigung des Gläubigers feststeht, hat der Veräußerer den Erwerber zu benachrichtigen.
讓渡人ハ取得者ノ請求ニ因リ債權者ニ債務引受ノ通知ヲ爲スコトヲ要ス債權者ノ認諾又ハ其拒絕カ確定スルトキハ讓渡人ハ直ニ之ヲ取得者ニ通知スルコトヲ要ス
§.360. Der Übernehmer kann dem Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, welche sich aus dem Verhältnisse zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner ergeben. Eine dem bisherigen Schuldner zustehende Forderung kann er nicht aufrechnen.
第三百六十條 引受人ハ債權者ニ對シ此者ト舊債務者トノ關係ニ本ツク抗辯ヲ對抗スルコトヲ得然レトモ舊債務者ニ屬スル債權ヲ以テ相殺ニ供スルコトヲ得ス
Der Übernehmer kann nicht aus dem Verhältnisse zwischen ihm und dem bisherigen Schuldner, welches der Schuldübernahme zu Grunde liegt, Einwendungen herleiten.
引受人ハ自己ト舊債務者ノ間ニ於テ債務引受ノ原因トナリタル關係ヨリ抗辯ヲ援引スルコトヲ得ス
§.361. Durch die Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte, es sei denn, daß der Bürge oder derjenige, welchem der Gegenstand des Pfandrechts zur Zeit der Schuldübernahme gehört, in diese einwilligt.
第三百六十一條 債務ノ引受ニ因リテ債權ノ爲メニ設定セラレタル保證及ヒ質權ハ消滅ス但保證人又ハ債務引受ノ時ニ質權ノ目的物ヲ有スル者カ債務ノ引受ニ同意スルトキハ此限ニ在ラス
Ein für den Fall des Konkurses mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht kann im Konkurse über das Vermögen des Übernehmers nicht geltend gemacht werden.
破產ノ塲合ニ於テ債權ニ附着スル優先權ハ引受人ノ財產ノ破產ニ付テハ之ヲ主張スルコトヲ得ス
§.362. Hat Jemand durch Vertrag das Vermögen eines Anderen übernommen, so können dessen Gläubiger, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des bisherigen Schuldners, von dem Abschlusse des Vertrags an ihre zu dieser Zeit bestehenden Ansprüche auch gegen den Übernehmer geltend machen. Die Haftung des Übernehmers beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens und, wenn dieses vor der Ausantwortung an ihn ohne sein Verschulden vermindert wird, auf den Bestand des übrig bleibenden Vermögens.
第三百六十二條 契約ニ因リ他人ノ財產ヲ引受ケタル者ニ對シ此他人ノ債權者ハ舊債務者ノ責任ノ繼續期間ヲ妨ケスシテ契約取結ノ時ヨリ當時既ニ存立セル請求權ヲ主張スルコトヲ得此塲合ニ於テ引受人ノ責任ハ引受ケタル財產ノ組成部分ニ限リ又此財產カ引受人ニ引取ラルル前ニ此者ノ過失ニ因ラスシテ減少シタルトキハ引受人ノ責任ハ殘存セル財產ノ組成部分ニ限ルモノトス
Die Haftung des Übernehmers kann nicht durch Vereinbarung zwischen ihm und dem bisherigen Schuldner ausgeschlossen oder beschränkt werden.
引受人ノ責任ハ此者ト舊債務者トノ合意ニ因リテ之ヲ除却シ又ハ制限スルコトヲ得ス
Sechster Abschnitt. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern.
第六章 債務者及ヒ債權者ノ多數
§.363. Wird eine theilbare Leistung von Mehreren geschuldet oder haben Mehrere eine theilbare Leistung zu fordern, so ist im Zweifel jeder Schuldner nur zu einem gleichen Antheile verpflichtet, jeder Gläubiger nur zu einem gleichen Antheile berechtigt.
第三百六十三條 數分分割スルコトヲ得ヘキ一ノ給付ヲ負擔シ又ハ數人カ分割スルコトヲ得ヘキ一ノ給付ヲ請求スル權利ヲ有スルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ各債務者ハ平等ノ部分ニ付テノミ義務ヲ負擔シ各債權者ハ平等ノ部分ニ付テノミ權利ヲ有ス
§.364. Ist von mehreren Schuldnern jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, während die Leistung nur einmal zu bewirken ist (Gesammtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Theile fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämmtliche Schuldner verpflichtet.
第三百六十四條 給付カ一度ニ之ヲ爲サヽルヘカラサル場合ニ於テ多數債務者ノ各債務者カ給付ノ全部ヲ履行スヘキ義務ヲ負擔スルトキハ(共同債務者)債權者ハ隨意ニ各債務者ニ對シ給付ノ全部又ハ其一部ノ履行ヲ請求スルコトヲ得又給付ノ全部カ履行セラルルマテハ總債務者ハ尙ホ其義務ヲ負擔ス
§.365. Die Erfüllung seitens eines Gesammtschuldners wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt von der Leistung an Erfüllungsstatt, der Hinterlegung und der Aufrechnung.
第三百六十五條 共同債務者ノ一人カ爲シタル辨濟ハ其他ノ債務者ノ爲メニモ有効トス
Eine Forderung, die einem Gesammtschuldner zusteht, kann nicht von den übrigen Schuldnern aufgerechnet werden.
代物辨濟、供托及ヒ相殺ニ付キ亦同シ
共同債務者ノ一人ニ屬スル債權ハ其他ノ債務者ヨリ相殺ニ供スルコトヲ得ス
§.366. Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesammtschuldner vereinbarter Erlaß wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Aufhebung des ganzen Schuldverhältnisses gewollt ist.
第三百六十六條 債權者ト共同債務者ノ一人トノ間ニ生シタル免除ハ債務關係ノ全部ノ消滅ヲ欲シタルトキハ其他ノ債務者ノ爲メニモ有効トス
§.367. Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesammtschuldner wirkt auch gegenüber den übrigen Schuldnern.
第三百六十七條 共同債務者ノ一人ニ對スル債權者ノ遲滯ハ其他ノ債務者ニ對シテモ有効トス
§.368. Andere als die in den §§.365 bis 367 bezeichneten Thatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältniß ein Anderes ergiebt, nur für und gegen den Gesammtschuldner, in dessen Person sie eingetreten sind.
第三百六十八條 第三百六十五條乃至第三百六十七條ニ揭ケタル事實以外ノ事實ハ自己ノ一身ニ之ヲ生セシメタル共同債務者ノ爲メニ又ハ此者ニ對シテノミ有効トス但債務關係ニ因リ之ニ反對ヲ生スルトキハ此限ニ在ラス
Dies gilt insbesondere von der Kündigung, dem Verzuge, dem Verschulden sowie der Unmöglichkeit der Leistung in der Person eines Gesammtschuldners, von der Verjährung, deren Unterbrechung und Hemmung, von der Vereinigung der Forderung mit der Schuld in der Person eines Gesammtschuldners und von dem rechtskräftigen Urtheile.
前項ノ規定ハ殊ニ吿知、遲滯、過失、共同債務者ノ一人ノ履行不能、時効、時効ノ中斷、時効ノ停止、共同債務者ノ一人ニ生シタル債權及ヒ債務ノ混同及ヒ確定判決ニ付キ之ヲ適用ス
§.369. Die Gesammtschuldner sind im Verhältnisse zu einander zu gleichen Antheilen verpflichtet, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesammtschuldner der ihm obliegende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen.
第三百六十九條 共同債務者ハ其相互ノ關係ニ於テ別段ノ定ナキ限リハ平等ノ割合ヲ以テ義務ヲ負擔ス共同債務者ノ一人ヨリ此者カ負擔スヘキ部分ヲ取立ツルコト能ハサルトキハ其不足額ハ補償義務ヲ負擔スル其他ノ債務者ニ於テ之ヲ分擔スルコトヲ要ス
Soweit ein Gesammtschuldner den Gläubiger befriedigt hat und Ausgleichung von den übrigen Schuldnern verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Zum Nachtheile des Gläubigers kann der Uebergang nicht geltend gemacht werden.
共同債務者ノ一人カ債權者ニ辨濟シ且其他ノ債務者ヨリ補償ヲ請求スルコトヲ得ル限ハ此者ニ對スル債權者ノ權利ハ辨濟ヲ爲シタル共同債務者ノ一人ニ移轉ス然レトモ債權者ニ損害ヲ加ヘテ權利ノ移轉ヲ主張スルコトヲ得ス
§.370. Haben sich Mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer theilbaren Leistung verpflichtet, so haften sie im Zweifel als Gesammtschuldner.
第三百七十條 數人カ契約ニ因リ共同ニテ分割スルコトヲ得ヘキ給付ノ義務ヲ負擔シタルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ共同債務者トシテ其責ニ任ス
§.371. Ist von mehreren Gläubigern jeder die ganze Leistung zu fordern berechtigt, während die Leistung nur einmal zu bewirken ist (Gesammtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf Bewirkung der Leistung erhoben hat.
第三百七十一條 給付カ一度ニ之ヲ爲サヽルヘカラサル塲合ニ於テ多數債權者ノ各債權者カ給付ノ全部ヲ請求スル權利ヲ有スルトキハ(共同債權者)債務者ハ其撰擇ニ從ヒ債權者ノ何人ニ對シテモ給付ヲ履行スルコトヲ得債權者ノ一人カ既ニ給付ノ履行ニ付キ起訴シタルトキト雖モ亦同シ
Der Verzug eines Gesammtgläubigers wirkt auch gegen die übrigen Gläubiger.
共同債權者ノ一人ノ遲滯ハ其他ノ債權者ニ對シテモ効力ヲ有ス
Vereinigen sich Forderung und Schuld in der Person eines Gesammtgläubigers, so erlöschen die Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner.
債權及ヒ債務カ共同債權者ノ一人ニ混同スルトキハ債務者ニ對スル其他ノ債權者ノ權利ハ消滅ス
Im Uebrigen finden die Vorschriften der §§.365, 366, 368 entsprechende Anwendung. Insbesondere werden dadurch, daß ein Gesammtgläubiger seine Forderung auf einen Anderen überträgt, die Rechte der übrigen Gläubiger nicht berührt.
其他第三百六十五條第三百六十六條及ヒ第三百六十八條ノ規定ハ本條ノ塲合ニ之ヲ准用ス殊ニ共同債權者ノ一人カ自己ノ權利ヲ他人ニ轉附スルコトニ因リテ其他ノ債權者ノ權利ハ影響ヲ受クルコトナシ
§.372. Die Gesammtgläubiger sind im Verhältnisse zu einander zu gleichen Antheilen berechtigt, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist.
第三百七十二條 共同債權者ハ其相互ノ關係ニ於テ別段ノ定ナキ限ハ平等ノ割合ヲ以テ權利ヲ有ス
§.373. Wird eine untheilbare Leistung von Mehreren geschuldet, so haften sie als Gesammtschuldner.
第三百七十三條 數人カ分割スルコトヲ得サル給付ノ義務ヲ負擔スルトキハ共同債務者トシテ其責ニ任ス
§.374. Haben Mehrere eine untheilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesammtgläubiger sind, der Schuldner nur an Alle gemeinschaftlich leisten und jeder Gläubiger nur die Leistung an Alle fordern. Jeder Gläubiger kann verlangen, daß der Schuldner die geschuldete Sache für alle Gläubiger hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abliefert. Im Uebrigen wirkt eine Thatsache, die nur in der Person eines der Gläubiger eingetreten ist, nicht für und gegen die übrigen Gläubiger.
第三百七十四條 數人カ分割スルコトヲ得サル給付ヲ請求スル塲合ニ於テ此者カ共同債權者ニアラサル限ハ債務者ハ單ニ總債權者ニ對シ共同ニテ給付ヲ履行シ各債權者ハ單ニ總債權者ニ對スル給付ヲ請求スルコトヲ得又各債權者ハ債務者カ其負擔スル物ヲ總債權者ノ爲メニ供託シ又ハ此物カ供託ニ適セサルトキハ裁判上任定セラレタル保管者ニ之ヲ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得
其他債權者ノ一人ニ付テノミ生シタル事實ハ其他ノ債權者ノ爲メ又ハ之ニ對シテ効力ヲ有セス
Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse.
第七章 各別ノ債務關係
Erster Titel. Kauf.
第一節 賣買
I. Allgemeine Vorschriften.
第一欵 總則
§.375. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigenthum an derselben zu verschaffen. Der Verkäufer eines Rechtes hat dem Käufer das Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben.
第三百七十五條 賣買契約ニ因リテ物ノ賣主ハ買主ニ此物ヲ引渡シ且其所有權ヲ供與スル義務ヲ負擔シ權利ノ賣主ハ買主ニ此權利ヲ供與シ且之ニ依リテ物ヲ占有シ得ヘキトキハ此物ヲ引渡スコトヲ要ス
Der Käufer wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
賣買契約ニ因リテ買主ハ賣主ニ對シ約定ノ代價ヲ支拂ヒ且買受物ヲ引取ル義務ヲ負擔ス
§.376. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand frei von Rechten zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können.
第三百七十六條 賣主ハ第三者カ買主ニ對シテ主張スルコトヲ得ル權利ヲ除去シテ賣買ノ目的物ヲ供與スルコトヲ要ス
§.377. Der Verkäufer eines Grundstücks oder eines Rechtes an einem Grundstück ist verpflichtet, in das Grundbuch eingetragene Rechte, die nicht zur Entstehung gelangt sind oder nicht mehr bestehen, auf seine Kosten zur Löschung zu bringen, wenn sie im Falle ihres Bestehens das dem Käufer zu verschaffende Recht beeinträchtigen würden.
第三百七十七條 土地又ハ之ニ關スル權利ノ賣主ハ土地臺帳ニ登記セラレタル權利ニシテ未タ成立スルニ至ラサルモノ又ハ既ニ存立セサルモノト雖モ其存立スル塲合ニ於テハ買主ニ供與スヘキ權利ヲ制限スルモノナルトキハ自己ノ費用ヲ以テ之ヲ取消スコトヲ要ス
Das Gleiche gilt bei dem Verkauf eines Schiffes oder eines Rechtes an einem Schiffe für die in das Schiffsregister eingetragenen Rechte.
船舶又ハ之ニ關スル權利ノ賣買ニ於テ般舶登記簿ニ登記シタル權利ニ付キ第一項ノ規定ヲ適用ス
§.378. Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des Grundstücks von öffentlichen Abgaben und anderen öffentlichen, zur Eintragung in das Grundbuch nicht geeigneten Lasten.
第三百七十八條 土地ノ賣主ハ土地ヲシテ公ノ諸稅及ヒ其他土地臺帳ノ登記ニ適セサル公ノ負擔ヲ免カレシムル責ニ任セス
§.379. Der Verkäufer einer Forderung oder eines sonstigen Rechtes haftet dem Käufer für den rechtlichen Bestand der Forderung oder des Rechtes.
第三百七十九條 債權又ハ其他ノ權利ノ賣主ハ買主ニ對シ債權又ハ其他ノ權利ノ法律上ノ成立ニ付テ其責ニ任ス
Der Verkäufer eines Werthpapiers haftet auch dafür, daß es nicht zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten ist.
有價證券ノ賣主ハ證券カ無効宣吿ノ爲メニ提供セラレサルコトニ付テモ亦其責ニ任ス
§.380. Hat der Verkäufer einer Forderung die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners übernommen, so bezieht sich die Haftung im Zweifel nur auf die Zahlungsfähigkeit zur Zeit der Abtretung.
第三百八十條 債權ノ賣主カ償務者ノ支拂能力ニ付キ其責ニ任シタルトキハ此責任ハ疑ハシキ塲合ニ於テハ讓渡ノ當時ニ於ケル支拂能力ノミニ關スルモノトス
§.381. Der Verkäufer hat einen Mangel im Rechte nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschlusse des Kaufes gekannt hat. Zur Beseitigung eines Pfandrechts oder einer Grundschuld ist der Verkäufer verpflichtet, auch wenn der Käufer die Belastung gekannt hat.
第三百八十一條 買主カ賣買取結ノ當時ニ權利ニ瑕疵アルコトヲ知リタルトキハ賣主ハ此瑕疵ニ付キ其責ニ任セス然レトモ質權又ハ土地債務ヲ除去スルコトニ付テハ買主カ此負擔ヲ知リタルトキト雖トモ賣主ハ其責ニ任ス
§.382. Erfüllt der Verkäufer die ihm nach den §§.375 bis 379, 381 obliegenden Verpflichtungen nicht, so bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den allgemeinen Vorschriften der §§.271 bis 279.
第三百八十二條 賣主カ第三百七十五條乃至第三百七十九條及ヒ第三百八十一條ノ規定ニ依リテ負擔スル義務ヲ履行セサルトキハ買主ノ權利ハ第二百七十一條乃至第二百七十九條ノ通則ニ依リテ之ヲ定ム
Ist jedoch eine bewegliche Sache verkauft und dem Käufer zum Zwecke der Eigenthumsübertragung übergeben, so kann der Käufer wegen des Rechtes eines Dritten, das zum Besitze der Sache berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn er die Sache dem Dritten mit Rücksicht auf dessen Recht herausgegeben hat oder sie dem Verkäufer zurückgewährt. Der Herausgabe der Sache an den Dritten steht es gleich, wenn der Dritte den Käufer oder dieser den Dritten beerbt oder wenn der Käufer das Recht des Dritten anderweit erwirbt oder den Dritten abfindet.
動產カ賣拂ハレ且所有權移轉ノ爲メニ引渡サレタル塲合ニ於テ買主カ此物ヲ占有スル權利ヲ有スル第三者ノ權利ヲ顧慮シテ之ヲ第三者ニ引渡シ又ハ賣主ニ返還シタルトキニノミ右ノ權利ノ存セシコトニ本ツキ不履行ニ因ル損害賠償ヲ請求スルコトヲ得
Die Vorschriften des Abs.2 gelten auch dann, wenn ein Recht an einer beweglichen Sache verkauft ist, das zum Besitze der Sache berechtigt.
第三者カ買主ヲ相續シ又ハ買主カ第三者ヲ相續シタルトキ若クハ買主カ第三者ノ權利ヲ他ノ方法ヲ以テ取得シ又ハ第三者ニ之ヲ贖ヒ得タルトキハ第三者ニ物ヲ引渡シタルニ同シ
第二項ノ規定ハ動產ニ關スル權利ニシテ之ニ依リテ其物ヲ占有スルコトヲ得ルモノカ賣却セラレタルトキニ之ヲ適用ス
§.383. Bestreitet der Verkäufer den vom Käufer geltend gemachten Mangel im Rechte, so hat der Käufer den Mangel zu beweisen.
第三百八十三條 賣主カ買主ノ主張スル權利ノ瑕疵ヲ爭フトキハ買主ハ其瑕疵ヲ證明スルコトヲ要ス
§.384. Eine Vereinbarung, durch welche die nach den §§.375 bis 379, 381 bis 383 wegen eines Mangels im Rechte dem Verkäufer obliegende Verpflichtung zur Gewährleistung erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
第三百八十四條 第三百七十五條乃至第三百七十九條、第三百八十一條乃至第三百八十三條ノ規定ニ從ヒ權利ノ瑕疵ニ本ツキ賣主ノ負擔スル擔保ノ義務ヲ免除シ又ハ之ヲ制限スル合意ハ賣主カ故意ニ右ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ無効トス
§.385. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer über die den Kaufgegenstand betreffenden rechtlichen Verhältnisse, insbesondere im Falle des Verkaufs eines Grundstücks über die Grenzen, Gerechtsame und Lasten, die nöthige Auskunft zu ertheilen und ihm die zum Beweise des Rechtes dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinen Händen befinden, auszuliefern. Erstreckt sich der Inhalt einer solchen Urkunde auch auf andere Angelegenheiten, so ist der Verkäufer nur zur Ertheilung eines öffentlich beglaubigten Auszugs verpflichtet.
第三百八十五條 賣主ハ買主ニ對シ賣買ノ目的物ニ關スル法律上ノ關係ニ付キ殊ニ土地賣買ノ塲合ニ於テハ其經界、特有權及ヒ負擔ニ付キ必要ナル說明書ヲ交付シ且權利證明ノ用ニ供スル證書ニシテ自己ノ手ニ存スル限ハ之ヲ買主ニ引渡スコトヲ要ス然レトモ右ノ證書ノ內容カ他ノ事項ニモ及フトキハ賣主ハ公ニ認メラレタル抄本ノミヲ交附スルコトヲ要ス
§.386. Die Vorschriften der §§.375 bis 385 finden auf andere Verträge, die auf Veräußerung oder Belastung eines Gegenstandes gegen Entgelt gerichtet sind, entsprechende Anwendung.
第三百八十六條 第三百七十五條乃至第三百八十五條ノ規定ハ有償ニテ目的物ヲ讓渡シ又ハ之ニ負擔ヲ加フル他ノ契約ニ付キ之ヲ准用ス
§.387. Mit der Uebergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Uebergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache.
第三百八十七條 賣却物ノ引渡ニ因リテ物ノ偶然ノ減失又ハ毀損ノ危險カ買主ニ移轉ス又引渡ノ時ヨリ物ノ用益ハ買主ニ屬シ買主ハ又物ノ負擔ヲ擔當ス
Wird der Käufer eines Grundstücks vor der Uebergabe als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen, so treten diese Wirkungen mit der Eintragung ein.
土地ノ買主カ其引渡前ニ所有者トシテ土地臺帳ニ登記セラルヽトキハ前項ニ揭クル効力ハ登記ヲ爲シタル時ニ發生ス
§.388. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung des Transports bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
第三百八十八條 賣主カ買主ノ請求ニ因リ履行地以外ノ塲所ニ賣却物ヲ送附スルトキハ賣主カ運送取扱人、運送人若クハ其他運送ヲ行フ爲メニ定メラレタル人又ハ公設所ニ右ノ賣却物ヲ渡シタル時ヨリ危險ハ買主ニ移轉ス
Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung ertheilt und ist der Verkäufer ohne dringende Veranlassung von der Anweisung abgewichen, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich.
買主カ送附ノ方法ニ付キ特別ノ指圖ヲ爲シ且賣主カ切迫ナル原因ナクシテ此指圖ニ違ヒタルトキハ賣主ハ買主ニ對シ之ニ因リテ生シタル損害ニ付キ其責ニ任ス
§.389. Ist vor der Uebergabe der verkauften Sache die Gefahr auf den Käufer uebergegangen und hat der Verkäufer vor der Uebergabe Verwendungen auf die Sache gemacht, die nach dem Uebergange der Gefahr nothwendig geworden sind, so ist der Käufer zum Ersatze verpflichtet. Die Verpflichtung des Verkäufers zum Ersatze sonstiger Verwendungen bestimmt sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
第三百八十九條 賣却物ノ引渡前ニ危險カ買主ニ移轉シ且賣主カ物ノ引渡前ニシテ危險ノ移轉後ニ必要トナリタル費用ヲ物ニ加ヘタルトキハ買主ハ之ヲ賠償スルコトヲ要ス其他ノ費用ヲ賠償スヘキ買主ノ義務ハ事務管理ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ定ム
§.390. Die Kosten der Uebergabe der verkauften Sache, insbesondere die Kosten des Messens und Wägens, fallen dem Verkäufer, die Kosten der Abnahme und des Transports der Sache nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte fallen dem Käufer zur Last. Ist ein Recht verkauft, so sind die Kosten der Begründung oder Uebertragung des Rechtes von dem Verkäufer zu tragen.
第三百九十條 賣却物ノ引渡ノ費用殊ニ度量衡ノ費用ハ賣主ノ負擔ニ歸シ物ノ引取ノ費用及ヒ履行地以外ノ塲所ニ物ヲ運送スル費用ハ買主ノ負擔ニ歸ス又權利カ賣却セラレタルトキハ賣主ハ其權利ノ成立又ハ轉附ノ費用ヲ負擔スルコトヲ要ス
Der Käufer eines Grundstücks hat die Kosten der Auflassung und der Eintragung, der Käufer eines Rechtes an einem Grundstücke hat die Kosten der zur Begründung oder Uebertragung des Rechtes nöthigen Eintragung in das Grundbuch, mit Einschluß der Kosten der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen, zu tragen. Dem Käufer fallen in beiden Fällen auch die Kosten der Beurkundung des Kaufes zur Last.
土地ノ買主ハ引渡及ヒ登記ノ費用ヲ負擔シ土地ニ關スル權利ノ買主ハ其權利ノ分立又ハ轉附ニ付キ必要ナル土地台帳ヘノ登記ノ費用ト共ニ此登記ニ要スル意思表示ノ費用ヲ負擔スルコトヲ要ス右何レノ塲合ニ於テモ買受證書ノ費用ハ買主ノ負擔ニ歸ス
§.391. Ist ein Recht an einer Sache verkauft, das zum Besitze der Sache berechtigt, so finden die Vorschriften der §§.387 bis 390 entsprechende Anwendung.
第三百九十一條 物ニ關スル權利ニシテ之ニ依リテ其物ヲ占有スルコトヲ得ヘキモノカ賣却セラレタルトキハ第三百八十七條乃至第三百九十條ノ規定ヲ准用ス
§.392. Ist als Kaufpreis der Marktpreis bestimmt, so gilt im Zweifel der für den Erfüllungsort zur Erfüllungszeit maßgebende Marktpreis als vereinbart.
第三百九十二條 市塲價格カ代價トシテ定メラレタルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ履行ノ時ニ履行地ニ對シテ標凖ヲ與フル市塲價格ヲ約束シタルモノト見做ス
§.393. Hat der Verkäufer den Vertrag erfüllt und den Kaufpreis gestundet, so steht ihm das im §.276 Abs.2 und im §.277 bestimmte Rücktrittsrecht nicht zu.
第三百九十三條 賣主カ契約ヲ履行シ且代價ヲ猶豫シタルトキハ第二百七十六條第二項及ヒ第二百七十七條ニ定ムル解除權ヲ有セス
§.394. Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigenthum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Uebertragung des Eigenthums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und daß der Verkäufer zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.
第三百九十四條 動產ノ賣主カ代價ノ支拂アルマテ所有權ヲ留保シタルトキハ疑ハシキ塲合ニ於テハ所有權ノ轉附ハ代價ノ全部支拂ヲ停止條件トシ且買主カ支拂ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ賣主ハ契約ヲ解除スル權利ヲ有スルモノト見做ス
§.395. Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung dürfen der mit der Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen Gehülfen, mit Einschluß des Protokollführers, den zum Verkaufe gestellten Gegenstand weder persönlich noch durch einen Anderen noch als Vertreter eines Anderen kaufen.
第三百九十五條 强制執行ノ手續ニ依ル賣却ニ付テハ賣却又ハ其指圖ヲ委任セラレタル人及ヒ此者カ引入レタル輔助其他口述筆記者モ賣却ニ定メラレタル者ヲ自ラ又ハ他人ニ依リ若クハ他人ノ代理人トシテ買入ルルヿヲ得ス
Das Gleiche gilt bei einem Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung, wenn der Auftrag zu dem Verkauf auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift ertheilt worden ist, welche den Auftraggeber ermächtigt, den Gegenstand für Rechnung eines Anderen verkaufen zu lassen, insbesondere in den Fällen des Pfandverkaufs und des im §.330 vorgesehenen Verkaufs.
强制執行以外ノ賣却ニ於テ賣却ノ委任カ他人ノ計算ニ於テ物ヲ賣却セシムヘキ權利ヲ委任者ニ與フル法律ノ規定ニ本ツキ與ヘラレタルトキ殊ニ質物ノ賣却又ハ第三百三十條ニ於テ豫見シタル賣却ノ塲合ニ於テハ第一項ノ規定ヲ適用ス
§.396. Die Wirksamkeit eines den Vorschriften des §.395 zuwider erfolgten Kaufes und der Uebertragung des Kaufgegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner, Eigenthümer oder Gläubiger Betheiligten ab. Die Genehmigung eines Betheiligten gilt als verweigert, wenn sie von ihm nicht binnen zwei Wochen nach dem Empfang einer Aufforderung des Käufers erklärt wird.
第三百九十六條 第三百九十五條ノ規定ニ反シテ爲シタル賣買及ヒ物ノ引渡ノ効力ハ賣却ノ時ニ債務者、所有者又ハ債權者ヲシテ關與シタル者ノ同意ニ係ルモノトス又此者ノ認諾ハ買主ノ催吿ヲ受取リタル時ヨリ二週日內ニ之ヲ吿示セサルトキハ拒絕セラレタルモノト見做ス
Wird in Folge der Verweigerung der Genehmigung ein neuer Verkauf vorgenommen, so hat der frühere Käufer für die Kosten desselben sowie für einen Mindererlös aufzukommen.
認諾ノ拒絕ニ因リテ新ニ賣却カ行ハレタルトキハ前買主ハ其費用及ヒ减少額ヲ補償スルコトヲ要ス
II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache.
第二欵 物ノ瑕疵擔保
§.397. Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Werth oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werthes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.
第三百九十七條 物ノ賣主ハ買主ニ對シ危險カ此者ニ移轉スル時ニ於テ目的物カ其價格又ハ通常ノ使用若クハ契約ニ豫定シタル使用ニ適スルコトヲ减失又ハ减少セシムル瑕疵ヲ有セサルコトニ付キ其責ニ任ス然レトモ價格又ハ使用ニ適スルコトノ着シカラサル減少ハ之ヲ問ハス
Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Ueberganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.
賣主ハ又危險移轉ノ時ニ目的物カ其確保セラレタル性質ヲ有スルコトニ付キ其責ニ任ス
§.398. Der Verkäufer hat einen Mangel der verkauften Sache nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschlusse des Kaufes gekannt hat. Ist dem Käufer ein Mangel der im §.397 Abs.1 bezeichneten Art in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so haftet der Verkäufer, sofern er nicht die Abwesenheit des Fehlers zugesichert hat, nur, wenn er den Fehler arglistig verschwiegen hat.
第三百九十八條 買主カ賣買取結ノ時ニ賣却物ノ瑕疵ヲ知リタルトキハ賣主ハ其責ニ任セス買主カ重過失ニ因リ第三百九十七條第一項ニ揭クル種類ノ瑕疵ヲ知ラサリシ場合ニ於テ賣主ハ瑕疵ノ存セサルコトヲ確保セサリシ限ハ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキニノミ其責ニ任ス
§.399. Wegen eines Mangels, welchen der Verkäufer nach den Vorschriften der §§.397, 398 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
第三百九十九條 第三百九十七條及ヒ第三百九十八條ノ規定ニ依リ賣主カ責ニ任スヘキ瑕疵ニ本ツキ買主ハ賣買ノ廢却(變更)又ハ代價ノ引下(減少)ヲ請求スルコトヲ得
§.400. Hat der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft gefehlt, so kann der Käufer statt der Wandelung oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat.
第四百條 賣買ノ時ニ確保セラレタル性質カ賣却物ニ欠クルトキハ買主ハ賣買ノ廢却又ハ代價ノ減少ニ代ヘテ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得賣主カ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキ亦同シ
§.401. Hat der Käufer eine mangelhafte Sache angenommen, obschon er den Mangel kannte, so stehen ihm die in den §§.399, 400 bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehalten hat.
第四百〇一條 買主カ物ニ瑕疵アルコトヲ知リテ之ヲ受取リタル場合ニ於テハ第三百九十九條及ヒ第四百條ニ定ムル請求權ハ買主カ物ヲ受取ル時ニ其瑕疵ニ本ツキ右ノ權利ヲ留保シタルトキニノミ之ヲ有ス
§.402. Die Wandelung oder Minderung ist vollzogen, wenn der Verkäufer sich mit der von dem Käufer verlangten Wandelung oder Minderung einverstanden erklärt hat oder rechtskräftig dazu verurtheilt ist.
第四百〇二條 賣買ノ廢却又ハ代價ノ減少ハ賣主カ買主ヨリ請求セラレタル廢却又ハ減少ヲ承諾スル旨ヲ表示シ又ハ之ニ付テ確定ニ判決セラレタルトキハ實行セラレタルモノトス
Behauptet der Käufer dem Verkäufer gegenüber einen Mangel, so kann der Verkäufer den Käufer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber auffordern, ob er Wandelung oder Minderung verlange. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb der Frist, so erlöschen die Ansprüche auf Wandelung und Minderung.
買主カ賣主ニ對シ物ノ瑕疵ヲ主張スルトキハ賣主ハ買主ニ對シ相當ノ期限ヲ指定シテ賣買ノ廢却又ハ代價ノ減少ヲ請求スルヤ否ヤヲ催吿スルコトヲ得右ノ期間內ニ買主カ其意思ヲ表示セサルトキハ廢却又ハ減少ノ請求權ハ消滅ス
Bis zur Vollziehung der Wandelung oder der Minderung kann der Käufer die getroffene Wahl ändern oder bei dem Vertrage stehen bleiben.
賣買ノ廢却又ハ代價ノ減少カ實行セラルルマテハ買主ハ既ニ爲シタル撰擇ヲ變更シ又ハ契約ヲ保持スルコトヲ得
§.403. Mit der Vollziehung der Wandelung erlöschen die beiderseitigen Verbindlichkeiten aus dem Vertrage. Beide Theile sind verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die für das vertragsmäßige Rücktrittsrecht geltenden Vorschriften des §.298 Abs.1 Satz 3, Abs.2 und der §§.299 bis 303, 305 finden entsprechende Anwendung; im Falle des §.302 Nr.2 ist jedoch die Wandelung nicht ausgeschlossen, wenn der Mangel sich erst bei der Umgestaltung der Sache gezeigt hat. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen.
第四百〇三條 賣買廢却ノ實行ニ因リテ契約ニ本ツク双方ノ義務ハ消滅シ當事者ハ互ニ其受領シタル給付ヲ返還スルコトヲ要ス此場合ニ於テハ契約ニ本ツク解除權ニ關スル第二百九十八條第一項第三段、第二項、第二百九十九條乃至第三百〇三條及ヒ第三百〇五條ノ規定ヲ淮用ス然レトモ第三百〇二條第二號ノ場合ニ於テ物ヲ變形スルトキニ至リテ瑕疵カ顯ハレタルトキハ賣買ノ廢却ハ除却セラルルコトナシ其他本條ノ場合ニ於テハ賣主ハ買主ニ對シ契約ノ費用ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.404. Hat der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer eine bestimmte Größe des Grundstücks zugesichert, so haftet er für die Größe wie für eine zugesicherte Eigenschaft. Der Käufer kann jedoch wegen Mangels der zugesicherten Größe Wandelung nur verlangen, wenn der Mangel so erheblich ist, daß die Erfüllung des Vertrags für den Käufer kein Interesse hat.
第四百〇四條 土地ノ賣主カ買主ニ對シ一定ノ面積ヲ確保シタルトキハ物ノ性質ヲ確保シタル如ク土地ノ面積ニ付キ其責ニ任ス然レトモ買主ハ確保セラレタル面積ノ瑕疵ニシテ之ニ因リテ契約ノ履行カ自己ニ利益ヲ與ヘサル程着シキモノナルトキニノミ賣買ノ廢却ヲ請求スルコトヲ得
§.405. Sind von mehreren verkauften Sachen nur einzelne mangelhaft, so kann nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt werden, auch wenn ein Gesammtpreis für alle Sachen festgesetzt ist. Sind jedoch die Sachen als zusammengehörig verkauft, so kann jeder Theil verlangen, daß die Wandelung auf alle Sachen erstreckt wird, wenn die mangelhaften Sachen nicht ohne Nachtheil für ihn von den übrigen getrennt werden können.
第四百〇五條 多クノ賣却物中ニ於テ一二ノ物カ瑕疵アル場合ニ於テハ總テノ物ニ對シ合同ノ代價ヲ定メタルトキト雖モ瑕疵アル物ニ付テノミ賣買ノ廢却ヲ請求スルコトヲ得多クノ物カ相互繫屬セルモノトシテ賣却セラレタル場合ニ於テハ各當事者ハ自己ニ損害ヲ受クルニアラサレハ瑕疵アル物ヲ其他ノ物ヨリ分離スルコト能ハサルトキハ賣買ノ廢却ハ總テノ物ニ及フヘキコトヲ請求スルコトヲ得
§.406. Die Wandelung wegen eines Mangels der Hauptsache erstreckt sich auch auf die Nebensache. Ist die Nebensache mangelhaft, so kann nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt werden.
第四百〇六條 主物ノ瑕疵ニ本ツク賣買ノ廢却ハ從物ニ及フ然レトモ從物ニ瑕疵アル場合ニ於テハ此物ニ付テノミ賣買ノ廢却ヲ請求スルコトヲ得
§.407. Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen Gesammtpreis die Wandelung nur in Ansehung einzelner Sachen statt, so ist der Gesammtpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Gesammtwerth der Sachen in mangelfreiem Zustande zu dem Werthe der von der Wandelung nicht betroffenen Sachen gestanden haben würde.
第四百〇七條 數個ノ物ヲ總代價ニ對シテ賣却シタル場合ニ於テ個々ノ物ニ付キ賣買カ廢却セラルルトキハ賣却ノ當時物カ瑕疵ナキ狀况ニ於テ有セシ總價格ト賣買ノ廢却ヲ受ケサル物ノ價格トヲ比較シ割合ニ依リテ總代價ヲ減少スルコトヲ要ス
§.408. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Werth der Sache in mangelfreiem Zustande zu dem wirklichen Werthe gestanden haben würde.
第四百〇八條 代價減少ノ場合ニ於テハ瑕疵アル狀况ニ於ケル物ノ價格ト其眞ノ價格トカ賣却ノ當時ニ有セシ割合ニ依リテ代價ヲ減少スルコトヲ要ス
Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen Gesammtpreis die Minderung nur wegen einzelner Sachen statt, so ist bei der Herabsetzung des Preises der Gesammtwerth aller Sachen zu Grunde zu legen.
數個ノ物ヲ總代價ニ對シテ賣却シタル場合ニ於テ個々ノ物ニ付テノミ代價カ減少セラルルトキハ總テノ物ノ總價格ヲ標凖トシテ代價ヲ減少スルコトヲ要ス
§.409. Sind neben dem in Geld festgesetzten Kaufpreis andere, nicht auf vertretbare Sachen gerichtete Leistungen bedungen, so sind diese Leistungen in den Fällen der §§.407, 408 nach dem Werthe zur Zeit des Verkaufs in Geld anzuschlagen. Die Herabsetzung der Gegenleistung des Käufers erfolgt an dem in Geld festgesetzten Preise; ist dieser geringer als der abzusetzende Betrag, so hat der Verkäufer den überschießenden Betrag dem Käufer zu vergüten.
第四百〇九條 金錢ニテ定マリタル代價ノ外代替物ヲ目的トセサル他ノ給付ヲ爲スコトヲ約シタルトキハ此給付ハ第四百〇七條及ヒ第四百〇八條ノ場合ニ於テハ賣却ノ當時ノ價格ニ依リ之ヲ金錢ニ見積ルコトヲ要ス買主ノ相對給付ノ減少ハ金錢ニテ定マリタル代價ニ付テ之ヲ爲ス然レトモ此代價ハ相對給付ヲ減少スヘキ額ヨリ少キトキハ賣主ハ買主ニ對シ右超過額ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.410. Sind auf der einen oder der anderen Seite Mehrere betheiligt, so kann von jedem Einzelnen und gegen jeden Einzelnen Minderung verlangt werden. Nach Vollziehung der von einem Einzelnen verlangten Minderung ist die Wandelung ausgeschlossen.
第四百十條 當事者ノ一方又ハ他ノ一方カ數人ナルキトハ代價ノ減少ハ各人ヨリ又ハ各人ニ對シテ之ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テ一人カ請求シタル代價減少ノ實行後ハ賣買ノ廢却ヲ爲スコトヲ得ス
§.411. Durch die wegen eines Mangels erfolgte Minderung wird das Recht des Käufers, wegen eines anderen Mangels Wandelung oder von neuem Minderung zu verlangen, nicht ausgeschlossen.
第四百十一條 瑕疵ニ本ツキ代價ノ減少ヲ爲シタルモ之ニ因リテ買主ハ他ノ瑕疵ニ本ツキ賣買ヲ廢却シ又ハ更ニ代價ノ减少ヲ請求スル權利ヲ除却セラルヽコトナシ
§.412. Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
第四百十二條 賣主ノ瑕疵擔保ノ義務ヲ免除シ又ハ之ヲ制限スル合意ハ賣主カ故意ニ物ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ無効トス
§.413. Der Anspruch auf Wandelung oder auf Minderung sowie der Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangels einer zugesicherten Eigenschaft verjährt, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei beweglichen Sachen in sechs Monaten von der Ablieferung, bei Grundstücken in einem Jahre von der Uebergabe an. Die Verjährungsfrist kann durch Vertrag verlängert werden.
第四百十三條 賣買廢却又ハ代價减少ノ請求權及ヒ確保セラレタル物ノ性質ノ瑕疵ニ本ツク損害賠償ノ請求權ハ動產ニ付テハ引渡ノ時ヨリ六ケ月、不動產ニ付テハ轉附ノ時ヨリ一年ノ期間ニテ時効ニ係ル但賣主カ故意ニ物ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ此限ニ在ラス又時効期間ハ契約ニ因リテ之ヲ延長スルコトヲ得
Beantragt der Käufer gerichtliche Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises, so wird die Verjährung unterbrochen. Die Unterbrechung dauert bis zur Beendigung des Verfahrens. Die Vorschriften des §.177 Abs.2 und des §.178 finden entsprechende Anwendung.
買主カ證據保全ノ爲メ裁判上ノ證據調ヲ申請スルトキハ時効ハ中斷セラル此中斷ハ右ノ手續ヲ終了スルマテ繼續ス又此場合ニ於テハ第百七十七條第二項及ヒ第百七十八條ノ規定ヲ凖用ス
Die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung eines der im Abs.1 bezeichneten Ansprüche bewirkt auch die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung der anderen Ansprüche.
第一項ニ揭クル請求權ノ時効ノ停止又ハ中斷ハ他ノ請求權ノ時効ノ停止又ハ中斷ヲ生ス
§.414. Hat der Käufer vor der Verjährung des Anspruchs auf Wandelung oder auf Minderung eine Anzeige des Mangels an den Verkäufer abgesendet oder gerichtliche Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises beantragt oder in einem zwischen ihm und einem späteren Erwerber der Sache wegen des Mangels anhängigen Rechtsstreite dem Verkäufer den Streit verkündet, so kann er auch nach der Verjährung die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund der Wandelung oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. Der Anspruch auf Schadensersatz kann nach der Verjährung nur aufgerechnet werden, wenn der Käufer vor der Verjährung eine der bezeichneten Handlungen vorgenommen hat.
第四百十四條 買主ハ賣買廢却又ハ代價減少ノ請求權カ時効ニ係ル前ニ物ノ瑕疵ニ付テ賣主ニ通知ヲ發シ又ハ證據保全ノ爲メニ裁判上ノ證據調ヲ申請シ若クハ自己ト其後ノ取得者トノ間ニ物ノ瑕疵ニ付キ權利拘束ト爲リタル訴訟ニ於テ賣主ニ訴訟吿知ヲ爲シタルトキハ時効ノ完成後ト雖モ買主ハ賣買廢却又ハ代價減少ノ權利ノ及フ限度ニ於テ代價ノ支拂ヲ拒絕スルコトヲ得損害賠償ノ請求權ハ時効ノ完成後ハ買主カ其完成前ニ右ニ揭クル行爲ノ一ヲ爲シタルトキニノミ之ヲ以テ相殺ニ充ツルコトヲ得
Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so bedarf es der Anzeige oder einer ihr nach Abs.1 gleichstehenden Handlung nicht.
賣主カ故意ニ物ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ瑕疵ノ通知又ハ第一項ノ規定ニ依リテ通知ニ等シキ行爲ヲ爲スコトヲ要セス
§.415. Der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache kann statt der Wandelung oder der Minderung verlangen, daß ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. Auf diesen Anspruch finden die für die Wandelung geltenden Vorschriften der §§.401 bis 403, 405, 406, 410 bis 414 entsprechende Anwendung.
第四百十五條 種類ニ依リテ定マリタル物ノ買主ハ賣買廢却又ハ代價減少ニ代ヘテ瑕疵アル物ノ代ハリニ瑕疵ナキ物ヲ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得此請求權ニ關シテハ賣買廢却ニ付キ適用スヘキ第四百〇一條乃至第四百〇三條、第四百〇五條、第四百〇六條、第四百十條、乃至第四百十四條ノ規定ヲ凖用ス
Hat der Sache zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, eine zugesicherte Eigenschaft gefehlt oder hat der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen, so kann der Käufer statt der Wandelung, der Minderung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
賣主カ確保シタル物ノ性質ハ危險カ買主ニ移轉セシ時ニ存セス又ハ賣主カ故意ニ物ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ買主ハ賣買廢却又ハ代價減少若クハ瑕疵ナキ物ノ引渡ニ代ヘテ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.416. Bei dem Verkaufe von Pferden, Eseln, Mauleseln und Maulthieren, von Rindvieh, Schafen und Schweinen finden die Vorschriften der §§.397 bis 403, 405 bis 415 nur insoweit Anwendung, als sich nicht aus den §§.417 bis 428 ein Anderes ergiebt.
第四百十六條 第三百九十七條乃至第四百〇三條第四百〇五條乃至第四百十五條ノ規定馬、驢、騾、雜種馬、牛、羊及ヒ豚ノ賣却ニ付キ第四百十七條乃至第四百二十八條ノ規定ニ限リテ別段ノ定ナキ限リハ之ヲ適用ス
§.417. Der Verkäufer hat nur bestimmte Fehler (Hauptmängel) und diese nur dann zu vertreten, wenn sie sich innerhalb bestimmter Fristen (Gewährfristen) zeigen.
第四百十七條 賣主ハ定マリタル瑕疵(主タル瑕疵)ノミニ付キ且此瑕疵カ定マリタル期間內(擔保期間)ニ現ハレタルトキニノミ其責ニ任ス
Die Hauptmängel und die Gewährfristen werden durch eine mit Zustimmung des Bundesraths zu erlassende Kaiserliche Verordnung bestimmt. Die Bestimmung kann auf demselben Wege ergänzt und abgeändert werden.
主タル瑕疵及ヒ擔保期間ハ聯邦議會ノ同意ヲ經テ發布スヘキ敕令ニ依リテ之ヲ定ム此規定ハ右ノ手續ニ依リテ之ヲ補足シ又ハ變更スルコトヲ得
§.418. Die Gewährfrist beginnt mit dem Ablaufe des Tages, an welchem die Gefahr auf den Käufer übergeht.
第四百十八條 擔保期間ハ危險カ買主ニ移轉シタル日ノ滿了ヲ以テ其進行ヲ始ム
§.419. Zeigt sich ein Hauptmangel innerhalb der Gewährfrist, so wird vermuthet, daß der Mangel schon zu der Zeit vorhanden gewesen sei, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist.
第四百十九條 主タル瑕疵カ擔保期間內ニ現ハルルトキハ此瑕疵ハ危險カ買主ニ移轉セシ時既ニ存シタルモノト推定ス
§.420. Der Käufer verliert die ihm wegen des Mangels zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens binnen zwei Tagen nach dem Ablaufe der Gewährfrist oder, wenn das Thier vor dem Ablaufe der Frist verendet ist, nach dem Tode des Thieres die Anzeige des Mangels an den Verkäufer abgesendet oder wegen des Mangels Klage gegen den Verkäufer erhoben oder diesem den Streit verkündet oder gerichtliche Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises beantragt hat. Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
第四百二十條 買主カ擔保期間ノ滿了後遲クトモ二日內ニ又ハ動物カ期間ノ滿了前ニ死シタルトキハ其死後遲クトモ二日內ニ賣主ニ對シテ瑕疵ノ通知ヲ發セス又ハ此瑕疵ニ本ツキ賣主ニ對シテ起訴若クハ訴訟ノ吿知ヲ爲サス又ハ證據保全ノ爲メ裁判上ノ證據調ヲ申請セサルトキハ買主ハ瑕疵ニ本ツキテ自己ニ屬スル權利ヲ失フ然レトモ賣主カ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ買主ハ右ノ權利ヲ失フコトナシ
§.421. Die Gewährfrist kann durch Vertrag verlängert oder abgekürzt werden. Die vereinbarte Frist tritt an die Stelle der gesetzlichen.
第四百二十一條 擔保期間ハ契約ニ因リテ之ヲ伸縮スルコトヲ得此場合ニ於テハ合意上ノ期間ハ法定ノ期間ニ代ハルモノトス
§.422. Der Käufer kann nur Wandelung, nicht Minderung verlangen.
第四百二十二條 置主ハ賣買ノ廢却ノミヲ請求スルコトヲ得代價ノ減少ヲ請求スルコトヲ得ス
Die Wandelung kann auch in den Fällen der §§.302, 303, insbesondere wenn das Thier geschlachtet ist, verlangt werden. Der Käufer hat in einem solchen Falle dem Verkäufer den Werth des Thieres zu vergüten.
賣買ノ廢却ハ第三百〇二條及ヒ第三百〇三條ノ場合ニ於テモ之ヲ請求スルヿヲ得殊ニ動物カ屠ラレタルトキ亦同シ右ノ場合ニ於テハ買主ハ動物ノ價格ヲ賣主ニ賠償スルヿヲ要ス
Ist eine unwesentliche Verschlechterung des Thieres in Folge eines von dem Käufer zu vertretenden Umstandes vor der Vollziehung der Wandelung eingetreten, so hat der Käufer die Werthminderung zu vergüten.
買主ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リ賣買廢却ノ實行前ニ動物ニ重大ナラサル毀損ヲ生シタルトキハ買主ハ代價ノ減少ヲ賠償スルコトヲ要ス又用益ニ付テハ買主カ之ヲ收取シタル限度ニ於テ賠償スルコトヲ要ス
Nutzungen hat der Käufer nur insoweit zu ersetzen, als er sie gezogen hat.
§.423. Der Verkäufer hat im Falle der Wandelung dem Käufer auch die Kosten der Fütterung und Pflege des Thieres, die Kosten einer thierärztlichen Untersuchung und Behandlung sowie die Kosten einer nothwendig gewordenen Tödtung und Wegschaffung des Thieres zu ersetzen.
第四百二十三條 賣買廢却ノ場合ニ於テハ賣主ハ買主ニ對シ動物ノ飼養料、世話料、獸醫ノ診斷及ヒ治療ノ費用其他必要ト爲リタル屠殺及ヒ運搬ノ費用ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.424. Ist über den Anspruch auf Wandelung ein Rechtsstreit anhängig, so ist auf Antrag der einen oder der anderen Partei die öffentliche Versteigerung des Thieres und die Hinterlegung des Erlöses durch einstweilige Verfügung anzuordnen, sobald die Besichtigung des Thieres nicht mehr erforderlich ist.
第四百二十四條 賣買廢却ノ請求權ニ關スル爭カ權利拘束ヲ生シタル場合ニ於テ動物ノ監査カ既ニ不必要トナリタルトキハ當事者一方ノ申請ニ因リテ直ニ動物ヲ競賣シ且一時ノ處分ニ依リ代價ノ供託ヲ命スルコトヲ要ス
§.425. Der Anspruch auf Wandelung sowie der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Hauptmangels, dessen Nichtvorhandensein der Käufer zugesichert hat, verjährt in sechs Wochen von dem Ende der Gewährfrist an. Im Uebrigen bleiben die Vorschriften des §.413 unberührt.
第四百二十五條 賣買廢却ノ請求權及ヒ主タル瑕疵ニシテ其存在セサルコトカ確保セラレタルモノニ本ツク損害賠償ノ請求權ハ擔保期間ノ滿了ヨリ六週日ノ期間ニテ時効ニ係ル其他第四百十三條ノ規定ハ本條ノ規定ニ因リ影響ヲ受クルコトナシ
An die Stelle der in den §§.176, 178, 181 bestimmten Fristen tritt eine Frist von sechs Wochen.
六週日ノ期間ハ第百七十六條第百七十八條及ヒ第百八十一條ニ揭クル期間ニ代ハルモノトス
Der Käufer kann auch nach der Verjährung des Anspruchs auf Wandelung die Zahlung des Kaufpreises verweigern; der Anspruch auf Schadensersatz kann auch nach der Verjährung aufgerechnet werden.
買主ハ賣買廢却ノ請求權カ時効ニ係リタル後ト雖モ代價ノ支拂ヲ拒絕スルコトヲ得損害賠償ノ請求權モ亦右ノ時効後ニ相殺ニ供スルコトヲ得
§.426. Der Käufer eines nur der Gattung nach bestimmten Thieres kann statt der Wandelung verlangen, daß ihm an Stelle des mangelhaften Thieres ein mangelfreies geliefert wird. Auf diesen Anspruch finden die Vorschriften der §§.423 bis 425 entsprechende Anwendung.
第四百二十六條 種類ニ依リテ定マリタル動物ノ買主ハ賣買廢却ノ代ハリニ瑕疵アル動物ニ代ヘテ瑕疵ナキ動物ヲ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得此請求權ニ付テハ第四百二十三條乃至第四百二十五條ノ規定ヲ凖用ス
§.427. Hat der Verkäufer die Gewährleistung wegen eines nicht zu den Hauptmängeln gehörenden Fehlers übernommen oder hat er eine Eigenschaft des Thieres zugesichert, so finden die Vorschriften der §§.422 bis 426 und, wenn eine Gewährfrist vereinbart ist, auch die Vorschriften der §§.418 bis 420 entsprechende Anwendung. Die im §.425 bestimmte Verjährung beginnt, wenn eine Gewährfrist nicht vereinbart ist, mit der Ablieferung des Thieres.
第四百二十七條 賣主カ主タル瑕疵ニ屬セサル瑕疵ニ付キ擔保ノ責任ヲ引受ケ又ハ動物ノ性質ヲ確保シタルトキハ第四百二十二條乃至第四百二十六條ノ規定ヲ凖用シ且擔保期間ヲ約シタルトキハ第四百十八條乃至第四百二十條ノ規定ヲモ凖用ス又擔保期間ヲ約セサリシトキハ第四百二十五條ニ揭クル時効期間ハ動物ヲ引渡シタル時ヨリ其進行ヲ始ム
§.428. Ein allgemeines Versprechen, durch welches der Verkäufer die Gewährleistung wegen aller Fehler übernommen hat, ist im Zweifel nur auf die Hauptmängel zu beziehen.
第四百二十八條 賣主カ總テノ瑕疵ニ付キ擔保ノ責任ヲ引受クヘキ漠然タル約束ハ疑ハシキ場合ニ於テハ主タル瑕疵ノミニ關スルモノトス
§.429. Die Vorschriften über die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache finden auf andere Verträge, die auf Veräußerung oder Belastung einer Sache gegen Entgelt gerichtet sind, entsprechende Anwendung.
第四百二十九條 物ノ瑕疵ニ本ツク賣主ノ擔保義務ニ關スル規定ハ有償ニテ物ヲ讓渡シ又ハ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ目的トスル他ノ契約ニ付キ之ヲ凖用ス
III. Besondere Arten des Kaufes.
第三欵 特權ノ賣買
1. Kauf nach Probe. Kauf auf Probe.
一、 試品賣買、試驗賣買
§.430. Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzusehen.
第四百三十條 試品又ハ見本賣買ニ於テハ試品又ハ見本ノ性質カ確保セラレタルモノト見做ス
§.431. Bei einem Kaufe auf Probe oder auf Besicht steht die Billigung des Kaufgegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen.
第四百三十一條 試驗又ハ撿視賣買ニ於テハ買主ハ隨意ニ賣買ノ目的物ヲ認諾スルコトヲ得右ノ賣買ハ疑ハシキ場合ニ於テハ認諾ノ停止條件附ニテ取結ハレタルモノトス
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten.
賣主ハ買主ニ目的物ヲ撿査スルコトヲ評ス義務ヲ負擔ス
§.432. Die Billigung eines auf Probe oder auf Besicht gekauften Gegenstandes gilt als verweigert, wenn der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nicht unverzüglich auf die nach dem Ablauf einer angemessenen Frist an ihn gerichtete Aufforderung dem Verkäufer gegenüber die Billigung erklärt; war die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.
第四百三十二條 試驗又ハ撿視賣買ニ於テ買主カ賣主ヨリ受ケタル督促ニ對シ約定ノ期間內ニ又ハ此期間ナキトキハ相當ノ期間ノ經過後遲滯ナク目的物ヲ認諾スル意思ヲ表示セサルトキハ之ヲ拒絕シタルモノト見做ス物カ試驗又ハ撿視ノ爲メニ買主ニ引渡サレタルトキハ買主ノ緘默ハ目的物ヲ認諾シタルモノト見做ス
2. Wiederkauf.
二、 買戾
§.433. Ist bei einem Verkaufe das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der dem Käufer gegenüber abgegebenen Erklärung des Verkäufers, daß er das Wiederkaufsrecht ausübe, zu Stande. Die Erklärung bedarf, wenn für den Kaufvertrag eine Form vorgeschrieben ist, der Form nicht.
第四百三十三條 賣却ノ時ニ買戾權ヲ留保シタルトキハ賣主カ買主ニ對シ此權利ヲ行使スル意思ヲ表示スルト同時ニ買戾ハ完結ス此意思表示ハ賣買契約ニ付キ或方式カ規定セラレタルモノト雖モ之ヲ要セス
Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.
賣却代價ハ疑ハシキ場合ニ於テハ買戾代價ト見做ス
§.434. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, dem Wiederkäufer den Kaufgegenstand nebst Zubehör herauszugeben.
第四百三十四條 賣戾人ハ買戾人ニ對シ賣買ノ目的物ヲ其附屬物ト共ニ返還スル義務ヲ負擔ス
Hat der Wiederverkäufer vor der Ausübung des Wiederkaufsrechts den Untergang oder eine Verschlechterung des Kaufgegenstandes verschuldet oder den Gegenstand wesentlich verändert, so ist er für den daraus entstandenen Schaden verantwortlich. Ist der Gegenstand ohne Verschulden des Wiederverkäufers verschlechtert oder ist er nur unwesentlich verändert, so kann der Wiederkäufer eine Minderung des Kaufpreises nicht verlangen.
賣戾人カ買戾權ノ行使前ニ生シタル目的物ノ滅失又ハ毀損ニ付キ過失アルトキ又ハ目的物ヲ甚シク變更シタルトキハ之ニ因リテ生シタル損害ニ付キ其責ニ任ス
Hat der Wiederverkäufer vor der Ausübung des Wiederkaufsrechts über den Kaufgegenstand verfügt, so ist er verpflichtet, die dadurch begründeten Rechte Dritter zu beseitigen; der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die durch Urtheil oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
目的物カ賣戾人ノ過失ニ因ラスシテ毀損シ又ハ其變更カ甚シカラサルトキハ買戾人ハ代價ノ減少ヲ請求スルコトヲ得ス
賣戾人カ買戾權ノ行使前ニ賣買ノ目的物ヲ處分シタルトキハ之ニ因リテ生シタル第三者ノ權利ヲ除去スル義務ヲ負擔ス判決、强制執行又ハ差押ノ方法ニ依ル處分ハ法律行爲ニ因ル處分ニ同シ
§.435. Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen, die er auf den Kaufgegenstand vor dem Wiederkaufe gemacht hat, insoweit Ersatz verlangen, als der Werth des Gegenstandes durch die Verwendungen erhöht ist.
第四百三十五條 賣戾人ハ買戾前ニ賣買ノ目的物ニ加ヘタル費用ニ付キ之ニ因リテ目的物ノ價格カ增加シタル限度ニ於テ賠償ヲ請求スルコトヲ得
Hat der Wiederverkäufer mit der herauszugebenden Sache eine andere Sache verbunden und erhält er nicht mindestens den Werth ersetzt, welchen diese Sache nach der Trennung haben würde, so ist er berechtigt, sie wegzunehmen; im Falle der Wegnahme hat er die herauszugebende Sache auf seine Kosten wieder in den vorigen Stand zu setzen. Ist er nicht mehr im Besitze, so finden die Vorschriften des §.491 Abs.2 Satz 3 entsprechende Anwendung.
賣戾人カ返還スヘキ物ト他ノ物トヲ混同シタル場合ニ於テ少クトモ此物カ分離後ニ有スヘキ價格ヲ賠償セラレサルトキハ之ヲ取去ル權利ヲ有ス此場合ニ於テハ賣戾人ハ其費用ヲ以テ返還スヘキ物ヲ原狀ニ回復スルコトヲ要ス又賣戾人カ既ニ目的物ヲ占有セサルトキハ第四百九十一條第二項第三段ノ規定ヲ凖用ス
§.436. Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswerth vereinbart, welchen der Kaufgegenstand zur Zeit des Wiederkaufs hat, so ist der Wiederverkäufer für den Untergang oder eine Verschlechterung des Gegenstandes nicht verantwortlich, der Wiederkäufer zum Ersatze von Verwendungen nicht verpflichtet.
第四百三十六條 賣買ノ目的物カ買戾ノ時ニ有スル評價ヲ以テ買戾代價ト約定シタルトキハ賣戾人ハ目的物ノ滅失又ハ毀損ニ付キ其責ニ任セス買戾人ハ費用ヲ賠償スル義務ヲ負擔セス
§.437. Steht das Wiederkaufsrecht Mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden.
第四百三十七條 數人カ買戾權ヲ共有スルトキハ全躰ニ於テノミ之ヲ行使スルコトヲ得
§.438. Ist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts eine Frist nicht bestimmt, so erlischt es bei Grundstücken mit dem Ablaufe von dreißig, bei anderen Gegenständen mit dem Ablaufe von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts.
第四百三十八條 買戾權ノ行使ニ付キ期間ノ定ナキトキハ此權利ヲ留保スルコトヲ約定シタル時ヨリ土地ニ付テハ三十年、其他ノ目的物ニ付テハ三年ノ經過ニ因リテ買戾權ハ消滅ス
3. Vorkauf.
三、 先買
§.439. Ist Jemand in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkaufe berechtigt, so kann er das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.
第四百三十九條 或目的物ニ關シ先買權ヲ有スル者ハ義務者カ第三者ト此目的物ニ付キ賣買契約ヲ取結ヒタルトキハ直ニ先買權ヲ行使スルコトヲ得
Mit der dem Verpflichteten gegenüber abgegebenen Erklärung des Berechtigten, daß er das Vorkaufsrecht ausübe, kommt der Kauf zwischen ihnen unter den von dem Verpflichteten mit dem Dritten vereinbarten Bestimmungen zu Stande. Die Erklärung bedarf, wenn für den Kaufvertrag eine Form vorgeschrieben ist, der Form nicht.
先買權者カ義務者ニ對シ先買權ヲ行使スル意思ヲ表示スルト同時ニ賣買ハ雙方ノ間ニ於テ義務者ト第三者カ約定シタル事項ニ從フテ完結ス
右ノ意思表示ハ賣買契約ニ付キ或方式カ規定セラレタルトキト雖モ之ヲ要セス
§.440. Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam.
第四百四十條 義務者ト第三者トノ合意ニ因リテ賣買ヲ先買權不行使ノ條件ニ係ラシメ又ハ先買權行使ノ場合ニ對シテ義務者ニ解除權ヲ留保スルコトハ先買權者ニ對シテ無効トス
§.441. Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außer Stande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Werth zu entrichten. Läßt sich die Nebenleistung in Geld nicht schätzen, so ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen; die Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Vertrag mit dem Dritten auch ohne sie würde geschlossen worden sein.
第四百四十一條 第三者カ賣買契約ニ因リテ先買權者カ履行スルコト能ハサル從タル給付ノ義務ヲ負擔シタルトキハ先買權者此給付ニ代ヘテ其價格ヲ支拂フコトヲ要ス從タル給付ハ金錢ニ見積ルコト能ハサルトキハ先買權ノ行使ハ除却セラル然レトモ契約カ右ノ從タル給付ナキモ第三者ト取結ヒ得ヘカリシモノナルトキハ從タル給付ノ合意ハ之ヲ問ハス
§.442. Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesammtpreise gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnißmäßigen Theil des Gesammtpreises zu entrichten. Der Verpflichtete kann verlangen, daß der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachtheil für ihn getrennt werden können.
第四百四十二條 第三者カ先買權ノ目的物ヲ他ノ目的物ト共ニ總代價ニテ受取リタルトキハ先買權者ハ總代價ノ割合部分ヲ支拂フコトヲ要ス又義務者ハ自己ニ損害ヲ受クルニアラサレハ分離スルコトヲ得サル總テノ物ニ先買ノ及フコトヲ請求スルコトヲ得
§.443. Ist dem Dritten in dem Vertrage der Kaufpreis gestundet, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet.
第四百四十三條 契約ニ因リテ第三者ニ代價ノ支拂ヲ猶豫シタル場合ニ於テハ先買權者ハ右ノ猶豫金額ニ對シ擔保ヲ供シタルトキニノミ猶豫ヲ請求スルコトヲ得
Ist ein Grundstück Gegenstand des Verkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstücke vereinbart oder in Anrechnung auf den Kaufpreis eine Schuld, für die eine Hypothek an dem Grundstücke besteht, übernommen ist.
土地カ賣買ノ目的物タルトキハ支拂ヲ猶豫セラレタル代價ニ對シ其土地ニ付キ抵當ノ設定ヲ約定シ又ハ代價ノ計算ニ於テ右ノ土地ニ付キ抵當ヲ有スル債務ヲ引受ケタル限度ニ於テ擔保ヲ供スルコトヲ要セス
§.444. Der Verpflichtete hat dem Berechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzutheilen.
第四百四十四條 義務者ハ第三者ト取結ヒタル契約ノ內容ヲ遲滯ナク先買權者ニ通知スルコトヲ要ス
Das Vorkaufsrecht erlischt, wenn der Berechtigte es nach dem Empfange der Mittheilung nicht innerhalb der für die Ausübung bestimmten Frist und in Ermangelung einer solchen bei Grundstücken nicht binnen zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nicht binnen einer Woche ausübt.
先買權ハ權利者カ前項ノ通知ヲ受ケタル後權利ノ行使ニ付キ定メラレタル期間內ニ又ハ此期間ナキトキハ土地ニ付テハ二ケ月內ニ其他ノ目的物ニ付テハ一週日內ニ之ヲ行使セサルトキハ消滅ス
§.445. Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter erfolgt.
第四百四十五條 先買權ハ目的物ノ賣却カ强制執行ノ方法ニ依リ又ハ破產管財人ニ依リテ行ハレタルトキハ除却セラル
§.446. Steht das Vorkaufsrecht Mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Vorkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
第四百四十六條 數人カ先買權ヲ共有スルトキハ全躰ニ於テノミ之ヲ行使スルコトヲ得先買權カ權利者ノ一人ニ付テ消滅シ又ハ一人カ其權利ヲ行使セサルトキハ他ノ權利者ハ全躰ニ於テ先買權ヲ行使スル權利ヲ有ス
§.447. Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein Anderes bestimmt ist. Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.
第四百四十七條 先買權ハ別段ノ定ナキ限ハ之ヲ讓渡スコトヲ得ス又權利者ノ相續人ニ移轉セス先買權カ一定ノ時期內ニ制限セラレタルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ之ヲ相續スルコトヲ得
4. Erbschaftskauf.
四、 遺產賣買
§.448. Ein Vertrag, durch den Jemand eine ihm angefallene Erbschaft verkauft (Erbschaftskauf), bedarf der gerichtlichen oder notariellen Form.
第四百四十八條 自己ニ歸屬スル遺產ヲ賣却(遺產賣買)スル契約ハ裁判上又ハ公證上ノ方式ヲ要ス
§.449. Durch den Erbschaftskauf werden die Parteien unter einander so verpflichtet, wie wenn der Käufer an Stelle des Verkäufers Erbe geworden wäre.
第四百四十九條 遺產賣買ニ因リテ當事者相互ニ買主ハ賣主ニ代ハリテ相續人タリシ如クスル義務ヲ負擔ス
§.450. Ein Erbtheil, welcher dem Verkäufer nach dem Abschlusse des Kaufes durch Nacherbfolge oder in Folge des Wegfalls eines Miterben anfällt, sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtniß sind nicht als mitverkauft anzusehen.
第四百五十條 賣買契約ノ取結後ニ事後相續ニ因リ又ハ共同相續人ノ缺亡ニ因リテ賣主ニ歸屬セシ遺產部分遂ニ賣主ニ附與セラレタル豫定遺贈ハ共ニ賣却セラレタルモノト見做サス
Die aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage sich ergebenden Vortheile sowie die dem Verkäufer auf Grund der Ausgleichungspflicht eines Miterben zustehenden Ansprüche gebühren dem Käufer.
遺贈又ハ負擔ノ消滅ニ因リテ生スル利益及ヒ共同相續人ノ等分義務ニ本ツキテ賣主ノ有スル請求權ハ買主ニ屬ス
Familienpapiere und Familienbilder gelten im Zweifel nicht als mitverkauft.
家族ニ關スル書類及ヒ寫像ハ疑ハシキ場合ニ於テハ共ニ賣却セラレタルモノト見做サス
§.451. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluß dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechtes oder durch Verfügung über Erbschaftsgegenstände oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung solcher Gegenstände erlangt hat.
第四百五十一條 賣主ハ賣却前ニ遺產ニ屬スル權利ニ本キ又ハ遺產ノ目的物ヲ處分スルヿニ因リ若ハ此物ノ破壞、毀損又ハ奪取ノ賠償トシテ取得シタル者ト共ニ賣却ノ當時ニ存スル遺產ノ目的物ヲ買主ニ引渡ス義務ヲ負擔ス
Hat der Verkäufer vor dem Verkauf Erbschaftsgegenstände verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Werth der verbrauchten oder veräußerten Gegenstände, im Falle der Belastung die Werthminderung zu ersetzen, es sei denn, daß dem Käufer der Verbrauch oder die unentgeltliche Verfügung bei dem Abschlusse des Kaufes bekannt war. Im Uebrigen kann der Käufer wegen des Unterganges oder einer Verschlechterung von Erbschaftsgegenständen Ersatz nicht verlangen.
賣主カ賣却前ニ遺產ノ目的物ヲ消費シ又ハ無償ニテ之ヲ讓渡シ若クハ無償ニテ之ニ負擔ヲ加ヘタルトキハ買主ニ對シ消費又ハ讓渡シタル目的物ノ價格ヲ賠償シ又負擔ヲ加ヘタル場合ニ於テハ價格ノ減少ヲ賠償スル義務ヲ負擔ス但買主カ賣買契約ヲ取結フ時ニ右ノ消費又ハ無償ノ處分ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス其他買主ハ遺產ノ目的物ノ滅失又ハ毀損ニ本ツキ賠償ヲ請求スルコトヲ得ス
§.452. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Rechte beschränkt sich auf die Haftung dafür, daß ihm das Recht auf die Erbschaft zusteht, daß dieses Recht nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch Pflichttheilsansprüche, Ausgleichungsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen beschwert und daß das Inventarrecht nicht erloschen oder einem Nachlaßgläubiger gegenüber ausgeschlossen ist.
第四百五十二條 權利ノ瑕疵ニ本ツク賣主ノ擔保義務ハ遺產ニ對スル權利カ自己ニ屬スルコト、此權利ハ事後相續人ノ權利ニ因リ若クハ義務部分ノ請求權、等分義務ノ請求權、遺贈若クハ負擔ニ因リテ義務ヲ加ヘラレサルコト及ヒ限定承認權カ消滅セス又ハ遺產債權者ニ對シテ除却セラレサルコトニ關スル責任ニ限ルモノトス
Fehler einer zur Erbschaft gehörenden Sache sind von dem Verkäufer nicht zu vertreten.
遺產ニ屬スル物ノ瑕疵ニ付キ賣主ハ其責ニ任セス
§.453. Die in Folge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnisse zwischen dem Käufer und dem Verkäufer als nicht erloschen. Erforderlichen Falles ist ein solches Rechtsverhältniß wiederherzustellen.
第四百五十三條 相續ニ本ツク權利ト義務ノ混同ニ因リ又ハ權利ト或負擔ノ混同ニ因リテ消滅シタル法律關係ハ買主ト賣主トノ關係ニ於テ之ヲ消滅セサリシモノト見做ス又必要ノ塲合ニ於テハ右法律關係ヲ原狀ニ回復セシムルコトヲ要ス
§.454. Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlaßverbindlichkeiten zu erfüllen, es sei denn, daß der Verkäufer nach §.452 für das Nichtbestehen derselben haftet.
第四百五十四條 買主ハ賣主ニ對シ遺產義務ヲ履行スルコトヲ要ス但賣主カ第四百五十二條ノ規定ニ從ヒ遺產義務ノ存立セサルコトニ付キ其責ニ任スヘキトキハ此限ニ在ラス
Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlaßverbindlichkeit erfüllt, so kann er von dem Käufer Ersatz verlangen.
賣主カ賣渡前ニ遺產義務ヲ履行シタルトキハ買主ニ對シ賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.455. Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkaufe fallenden Nutzungen. Er trägt für diese Zeit die Lasten sowie die Zinsen der Nachlaßverbindlichkeiten. Den Käufer treffen jedoch die von der Erbschaft zu entrichtenden Abgaben sowie die außerordentlichen Lasten, welche als auf den Stammwerth der Erbschaftsgegenstände gelegt anzusehen sind.
第四百五十五條 賣渡前ニ生シタル收益ハ賣主ニ屬シ此時期ニ於ケル負擔及ヒ遺產義務ノ利息ハ賣主之ヲ負擔ス然レトモ遺產ヨリ支拂フヘキ租稅及ヒ其他臨時ノ負擔ニシテ遺產ノ本價ニ對シ附加セラレタリト認ムヘキモノハ買主之ヲ負擔ス
§.456. Der Käufer trägt von dem Abschlusse des Kaufes an die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung der Erbschaftsgegenstände. Von diesem Zeitpunkt an gebühren ihm die Nutzungen und trägt er die Lasten.
第四百五十六條 買主ハ結約ノ時ヨリ遺產目的物ニ生スル偶然ノ滅失又ハ毀損ノ危險ヲ負擔ス又此時ヨリ目的物ノ收益ヲ取得シ且其物ニ加ヘラレタル負擔ノ責ニ任ス
§.457. Der Käufer hat dem Verkäufer die vor dem Verkauf auf die Erbschaft gemachten nothwendigen und nützlichen Verwendungen zu ersetzen, soweit sie nicht zur Gewinnung der dem Verkäufer verbleibenden Nutzungen gemacht sind.
第四百五十七條 買主ハ賣主ニ對シ賣渡前ニ遺產ニ加ヘラレタル必要及ヒ有益ノ費用ヲ賠償スルコトヲ要ス但此費用カ賣主ニ存スヘキ收益ヲ得ル爲メニ加ヘラレタルトキハ此限ニ在ラス
§.458. Der Käufer haftet von dem Abschlusse des Kaufes an den Nachlaßgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§.454, 455 nicht verpflichtet ist. Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann durch Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
第四百五十八條 買主ハ結約ノ時ヨリ賣主カ負擔スル責任ノ存續ヲ妨クルコトナクシテ遺產債權者ニ對シ其責ニ任ス買主カ賣主ニ對シ第四百五十四條及ヒ第四百五十五條ノ規定ニ從ヒ履行ノ責ニ任セサル義務ニ付キ亦同シ其他債權者ニ對シテ買主カ負擔スル責任ハ買主ト賣主トノ契約ニ因リテ之ヲ除却シ又ハ制限スルコトヲ得ス
§.459. Der Käufer kann das Inventarrecht insoweit geltend machen, als der Verkäufer es zur Zeit des Kaufes gehabt hat; er verliert das Recht nach den für den Verlust des Inventarrechts geltenden Vorschriften. Die Errichtung des Inventars durch den Verkäufer oder den Käufer kommt auch dem anderen Theile zu Statten.
第四百五十九條 買主ハ賣主カ結約ノ時ニ限定承認權ヲ有セシ限度ニ於テ之ヲ主張スルコトヲ得又買主ハ限定承認權ノ喪失ニ關スル規定ニ從ヒ此權利ヲ失フ其他賣主又ハ買主ノ一方カ爲シタル限定承認ハ相手方ノ利益ト成ル
Das Recht, den Nachlaßkonkurs zu beantragen, steht nach dem Abschlusse des Kaufes an Stelle des Verkäufers dem Käufer zu. Der Nachlaßkonkurs kann nur gegen den Käufer beantragt werden. Der Verkäufer ist wegen der ihm nach dem §.454 und dem §.455 Satz 3 zustehenden Ansprüche zu dem Antrage wie ein Nachlaßgläubiger berechtigt. Zur Konkursmasse gehört der Nachlaß und der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Uebertragung des Nachlasses.
賣買契約取結後ハ買主ノミ賣主ニ代ハリテ遺產ノ破產ヲ申請スルコトヲ得又此破產ハ買主ニ對シテノミ之ヲ申請スルコトヲ得賣主ハ第四百五十四條及ヒ第四百五十五條第三段ノ規定ニ因リテ自己ニ屬スル請求權ニ關シ遺產債權者ノ如ク破產ノ申請ヲ爲スコトヲ得遺產及ヒ其讓渡ニ付キ買主カ賣主ニ對シテ有スル請求權ハ破產財團ニ屬ス
Das Aufgebot der Nachlaßgläubiger kann sowohl von dem Verkäufer als von dem Käufer beantragt werden. Der von dem einen Theile gestellte Antrag und das von ihm erwirkte Ausschlußurtheil kommen auch dem anderen Theile zu Statten.
遺產債權者ニ對スル公示催吿ハ賣主及ヒ買主ヨリ之ヲ申請スルコトヲ得其一方カ爲シタル申請及ヒ此者ニ依リテ求メラレタル除却ノ判决ハ又是相手方ノ利益ト成ル
§.460. Der Verkäufer hat den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers dem Nachlaßgericht unverzüglich anzuzeigen; im Falle der Unterlassung ist er den Nachlaßgläubigern zum Schadensersatze verpflichtet.
第四百六十條 賣主ハ遺產ノ賣却及ヒ買主ノ名ヲ遲滯ナク遺產裁判所ニ表示スルコトヲ要ス之ヲ怠ルトキハ遺產債權者ニ對シ損害賠償ノ責ニ任ス
Das Nachlaßgericht hat die Einsicht der Anzeige Jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
遺產裁判所ハ法律上ノ利益ヲ有スルコトヲ疏明スル者ニ前項ノ表示ヲ閱覽セシムルコトヲ要ス
§.461. Die Vorschriften über den Erbschaftskauf finden entsprechende Anwendung auf den Kauf einer von dem Verkäufer durch Vertrag erworbenen Erbschaft sowie auf andere Verträge, welche auf die Veräußerung einer dem Veräußerer angefallenen oder anderweit von ihm erworbenen Erbschaft gerichtet sind. Im Falle einer Schenkung trifft jedoch den Schenker die im §.452 bestimmte Verpflichtung zur Gewährleistung wegen eines Mangels im Rechte nur, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat; auch ist der Schenker nicht verpflichtet, für die vor der Schenkung verbrauchten oder unentgeltlich veräußerten Erbschaftsgegenstände oder für eine vor der Schenkung unentgeltlich vorgenommene Belastung dieser Gegenstände Ersatz zu leisten.
第四百六十一條 遺產ノ賣買ニ關スル規定ハ契約ニ因リテ賣主カ取得シタル遺產ノ賣却ニ付キ其他讓渡人ニ歸屬シ若クハ他ノ方法ニ依リテ此者カ取得シタル遺產ノ讓渡ヲ目的トスル契約ニ付キ之ヲ凖用ス然レトモ贈與ノ塲合ニ於テハ贈與者カ故意ニ權利ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキニノミ第四百五十二條ニ揭クル瑕疵擔保ノ義務ヲ負擔ス又贈與者ハ贈與前ニ消費シ又ハ無償ニテ讓渡シタル遺產ノ目的物ニ付キ若クハ贈與前ニ無償ニテ此物ニ加ヘタル負擔ニ付キ賠償ノ義務ナシ
Zweiter Titel. Tausch.
第二節 交換
§.462. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
第四百六十二條 交換ニ付テハ賣買ニ關スル規定ヲ凖用ス
Dritter Titel. Schenkung.
第三節 贈與
§.463. Eine Zuwendung, durch die Jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Theile darüber einig sind, daß die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
第四百六十三條 寄贈ニ因リ自己ノ財產ヲ以テ他人ニ利得ヲ與フル塲合ニ於テ當事者カ無償ニテ寄贈ヲ爲スコトニ付キ合意スルトキハ此寄贈ヲ贈與トス
Ist die Zuwendung ohne den Willen desjenigen erfolgt, welcher beschenkt werden soll, so gilt die Schenkung als von ihm angenommen, wenn er sie nicht innerhalb einer ihm von dem Zuwendenden zur Erklärung über die Annahme bestimmten angemessenen Frist ablehnt. Im Falle der Ablehnung ist er zur Erstattung des ihm Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
寄贈ハ贈與ヲ受クヘキ者ノ意思カ加ハルコトナクシテ行ハレタル塲合ニ於テ此者カ受諾ノ意思ヲ表示スルニ付キ寄贈者ノ指定シタル相當ノ期間內ニ贈與ヲ拒絕セサルトキハ之ヲ受諾シタルモノト見做ス又贈與ヲ拒絕スルトキハ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ寄贈セラレタル物ヲ償還スルコトヲ要ス
§.464. Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn Jemand zum Vortheil eines Anderen einen Vermögenserwerb unterläßt oder auf ein angefallenes, noch nicht erworbenes Recht verzichtet oder eine Erbschaft oder ein Vermächtnitz ausschlägt.
第四百六十四條 他人ノ利益ノ爲メニ財產ノ取得ヲ怠リ又ハ自己ニ歸屬スルモ未タ取得セサル權利ヲ抛棄シ若クハ遺產又ハ遺贈ヲ辭退スルモ之ニ因リテ贈與アリタリトセス
§.465. Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die Ertheilung des Versprechens in gerichtlicher oder notarieller Form erforderlich. Das Gleiche gilt von der Ertheilung des Versprechens oder der Anerkennungserklärung bei einem schenkweise erfolgten Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnisse der in den §§.719, 720 bezeichneten Art.
第四百六十五條 贈與ノ方法ニ依リテ或給付ヲ約束スル契約ノ有効ナルニハ裁判上又ハ公證上ノ方式ニ從ヒ其約束ヲ爲スコトヲ要ス第七百十九條及ヒ第七百二十條ニ揭クル種類ノ債務ノ約束又ハ認諾カ贈與ノ方法ニ依リテ爲サルヽ塲合ニ於テ此約束又ハ認諾ヲ爲スコトニ付キ亦同シ
Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
前項ノ方式ノ欠缺ハ約束シタル給付ヲ履行スルトキハ之ヲ問ハス
§.466. Der Schenker ist berechtigt, die Erfüllung eines schenkweise ertheilten Versprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen, mit Einschluß der gesetzlichen Unterhaltspflichten, außer Stande ist, das Versprechen ohne Beeinträchtigung seines eigenen standesmäßigen Unterhalts zu erfüllen. Treffen die Ansprüche mehrerer Beschenkten zusammen, so geht der früher entstandene Anspruch vor.
第四百六十六條 贈與者カ其他ノ義務及ヒ法律上ノ養料ノ義務ニ注意スルトキハ自己ノ身分ニ相當ナル生計ヲ制限スルニアラサレハ贈與ノ約束ヲ履行スルコト能ハサル限ハ贈與ノ方法ニ依リテ爲シタル約束ノ履行ヲ拒絕スルコトヲ得數人ノ受贈者ノ請求權カ競合スルトキハ其順位ハ權利成立ノ先後ニ依ル
§.467. Hat der Schenker dem Beschenkten eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung versprochen, so erlischt die Verbindlichkeit mit dem Tode des Schenkers, sofern sich nicht aus dem Versprechen ein Anderes ergiebt.
第四百六十七條 贈與者ハ受贈者ニ對シ定期復歸スル給付ニ依ル扶助ヲ約束シタルトキハ贈與者ノ死亡ト共ニ此義務ハ消滅ス但約束ニ本ツク別段ノ定アルトキハ此限ニ在ラス
§.468. Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
第四百六十八條 贈與者ハ故意又ハ重懈怠ニ付テノミ其責ニ任ス
§.469. Zur Entrichtung von Verzugszinsen ist der Schenker nicht verpflichtet.
第四百六十九條 贈與者ハ遲滯利息支拂ノ義務ヲ負擔セス
§.470. Hat der Schenker einen Mangel im Rechte arglistig verschwiegen, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen.
第四百七十條 贈與者カ故意ニ權利ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ之ニ因リテ生シタル損害ヲ受贈者ニ賠償スルコトヲ要ス
Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte wegen eines Mangels im Rechte Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel dem Schenker bei dem Erwerbe der Sache bekannt gewesen oder in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die für die Gewährleistungspflicht des Verkäufers geltenden Vorschriften des §.382 Abs.2, 3 und der §§.383, 384 finden entsprechende Anwendung.
贈與者カ後ニ至リテ取得スヘキ物ノ給付ヲ約束シタル塲合ニ於テ其取得ノ時ニ權利ノ瑕疵ヲ知リ又ハ重懈怠ニ因リテ之ヲ知ラサリシトキハ受贈者ハ權利ノ瑕疵ニ本ツキ不履行ニ因ル損害賠償ヲ請求スルコトヲ得此塲合ニ於テハ賣主ノ擔保ノ義務ニ關スル第三百八十二條第二項第三項第三百八十三條及ヒ第三百八十四條ノ規定ヲ凖用ス
§.471. Hat der Schenker einen Fehler der verschenkten Sache arglistig verschwiegen, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen.
第四百七十一條 贈與者カ故意ニ贈與物ノ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ受贈者ニ對シ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
Hatte der Schenker die Leistung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache versprochen, die er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte wegen eines Fehlers der geleisteten Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Fehler dem Schenker bei dem Erwerbe der Sache bekannt gewesen oder in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Statt des Schadensersatzes kann der Beschenkte verlangen, daß ihm an Stelle der fehlerhaften Sache eine fehlerfreie geliefert wird. Auf diese Ansprüche finden die für die Gewährleistung wegen Fehler einer verkauften Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
贈與者カ後ニ至リテ取得スヘク且種類ニ依リテ定ムヘキ物ノ給付ヲ約束シタル塲合ニ於テ其取得ノ時ニ物ノ瑕疵ヲ知リ又ハ重懈怠ニ因リテ之ヲ知ラサリシトキハ受贈者ハ給付セラレタル物ノ瑕疵ニ本ツキ不履行ニ因ル損害賠償ヲ請求スルコトヲ得又此損害賠償ニ代ヘ瑕疵アル物ノ代ハリニ瑕疵ナキ物ノ給付ヲ請求スルコトヲ得右ノ請求權ニ付テハ賣渡サレタル物ノ瑕疵擔保ニ關スル規定ヲ准用ス
§.472. Ist eine Schenkung unter einer Auflage gemacht, so kann der Schenker die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat.
第四百七十二條 負擔付ニテ贈與ヲ約束シタルトキハ贈與者カ自己ノ給付ヲ爲シタル後ニ於テ負擔ノ實行ヲ請求スルコトヲ得
Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tode des Schenkers auch die nach den Landesgesetzen zuständige Behörde die Vollziehung verlangen.
負擔ノ實行カ公益ニ存スルトキハ各聯邦ノ法律ニ從ヒ管轄官廳モ亦贈與者ノ死後負擔ノ實行ヲ請求スルコトヲ得
§.473. Soweit in Folge eines Mangels im Rechte oder eines Mangels der verschenkten Sache der Werth der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht, ist der Beschenkte berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern, bis der durch den Mangel verursachte Fehlbetrag ausgeglichen wird. Hat der Beschenkte die Auflage ohne Kenntniß des Mangels vollzogen, so kann er von dem Schenker Ersatz der durch die Vollziehung verursachten Aufwendungen insoweit verlangen, als sie in Folge des Mangels den Werth der Zuwendung übersteigen.
第四百七十三條 權利又ハ受贈物ノ瑕疵ニ因リテ寄贈ノ價格カ負擔ノ實行ニ必要ナル費用額ニ達セサル限ハ受贈者ハ瑕疵ニ本ツク不足額カ補償セラルルマテ負擔ノ實行ヲ拒絕スルコトヲ得又受贈者カ此瑕疵ヲ知ラスシテ負擔ヲ實行シタルトキハ贈與者ニ對シ實行ニ因リテ生シタル費用カ右瑕疵ノ爲メニ寄贈ノ價格ヲ越ユル限度ニ於テ其賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.474. Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker das Geschenk unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit zurückfordern, als es zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter berechtigt ist, die Vollziehung der Auflage zu verlangen.
第四百七十四條 受贈者カ負擔ノ實行ヲ怠ルトキハ贈與者ハ双務契約ニ於ケル解除權ニ付テ定メタル要件ニ依リ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ負擔ノ實行ニ必要ナリシ限度ニ於テ贈物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得然レトモ第三者カ負擔ノ實行ヲ請求スヘキトキハ右返還ノ請求ヲ爲スコトヲ得ス
§.475. Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder nahe Angehörige desselben groben Undankes schuldig gemacht hat.
第四百七十五條 贈與ハ受贈者カ重大ナル過誤ニ因リ贈與者又ハ其近親ニ對シテ重ク背恩ノ責ニ任スヘキトキハ之ヲ取消スコトヲ得
Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich den Schenker getödtet oder durch eine widerrechtliche Handlung am Widerrufe gehindert hat.
贈與者ノ相續人ハ受贈者カ故意ニ贈與者ヲ殺害シ又ハ不法行爲ニ因リテ贈與ノ取消ヲ妨ケタルトキニノミ其取消權ヲ有ス
§.476. Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht dem Widerrufe.
第四百七十六條 贈與ハ之ニ因リテ德義上ノ義務又ハ風儀上ノ注意ニ適セシメラルルトキハ之ヲ取消スコトヲ得ス
§.477. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten.
第四百七十七條 贈與ノ取消ハ受贈者ニ對スル意思表示ニ依リテ之ヲ爲ス
Auf Grund des Widerrufs kann das Geschenk nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.
前項ノ取消ニ本ツキ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ贈物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
§.478. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn von dem Zeitpunkt an, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritte der Voraussetzungen seines Rechtes Kenntniß erlangt hat, ein Jahr abgelaufen ist. Nach dem Tode des Beschenkten findet der Widerruf nicht mehr statt.
第四百七十八條 贈與ノ取消ハ贈與者カ受贈者ヲ宥恕シタルトキ又ハ取消權者カ其權利ノ要件ノ到來ヲ知リタル時ヨリ一年ヲ經過スルトキハ除却セラル又受贈者ノ死亡後ハ贈與ノ取消ヲ生セス
§.479. Auf das Widerrufsrecht kann erst verzichtet werden, nachdem der Undank dem Widerrufsberechtigten bekannt geworden ist.
第四百七十九條 贈與ノ取消權ハ取消權者カ受贈者ノ背恩ヲ知リタル後ニアラサレハ之ヲ抛棄スルコトヲ得ス
Vierter Titel. Miethe. Pacht.
第四節 賃貸借、用應賃貸借
I. Miethe.
第一欵 賃貸借
§.480. Durch den Miethvertrag wird der Vermiether verpflichtet, dem Miether den Gebrauch der vermietheten Sache während der Miethzeit zu gewähren; der Miether wird verpflichtet, dem Vermiether den vereinbarten Miethzins zu entrichten.
第四百八十條 賃貸契約ニ因リテ賃貸人ハ貸借期間賃借人ニ賃借物ヲ使用セシメ賃借人ハ賃貸人ニ合意上ノ借賃ヲ支拂フヘキ義務ヲ負擔ス
Die Vorschriften über die Miethe von Grundstücken gelten auch für die Miethe von Wohn- und anderen Räumen.
土地ノ賃貸借ニ關スル規定ハ家屋其他ノ塲所ノ賃貸借ニ付キ之ヲ適用ス
§.481. Der Vermiether hat die vermiethete Sache dem Miether in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Miethzeit in diesem Zustande zu erhalten.
第四百八十一條 賃貸人ハ賃貸人ニ對シ契約面ノ使用ニ適スル狀躰ニ於テ賃借物ヲ委付シ且賃貸借ノ全期間右ノ狀躰ニ於テ之ヲ保存スルコトヲ要ス
§.482. Ist die vermiethete Sache zur Zeit der Ueberlassung an den Miether mit einem Fehler behaftet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder mindert, oder entsteht im Laufe der Miethe ein solcher Fehler, so ist der Miether für die Zeit, während welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung des Miethzinses befreit, für die Zeit, während welcher die Tauglichkeit gemindert ist, nur zur Entrichtung eines verhältnißmäßigen, nach den §§.408, 409 zu bemessenden Theiles des Miethzinses verpflichtet.
第四百八十二條 賃借物ヲ賃借人ニ委付スル時此物ニ契約面ノ使用ニ適スルコトヲ减却又ハ减少セシムル瑕疵アルトキ又ハ貸借期間中ニ此瑕疵カ生シタルトキハ賃借人ハ右使用ニ適スルコトカ减却セラルル期間ニ對シ借賃ノ支拂ヲ免カレ又其减少セラルル期間ニ對シ第四百〇八條及ヒ第四百〇九條ノ規定ニ依リテ定ムヘキ借賃ノ割合部分ノミヲ支拂フヘキ義務ヲ負擔ス
Das Gleiche gilt, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Bei der Vermiethung eines Grundstücks steht die Zusicherung einer bestimmten Größe der Zusicherung einer Eigenschaft gleich.
物ニ確保セラレタル性質カ欠クルトキ又ハ後ニ至リテ欠ケタルトキ亦同シ土地ノ賃貸借ニ付テハ一定ノ面積ヲ確保スルコトハ性質ヲ確保スルニ同シ
§.483. Ist ein Mangel der im §.482 bezeichneten Art bei dem Abschlusse des Vertrags vorhanden gewesen oder später in Folge eines von dem Vermiether zu vertretenden Umstandes entstanden oder kommt der Vermiether mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Miether, statt die im §.482 bestimmten Rechte geltend zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
第四百八十三條 第四百八十二條ニ揭クル種類ノ瑕疵カ契約取結ノ時ニ存在シ又ハ其後賃貸人ノ責ニ歸スヘキ事情ニ因リテ發生シ若クハ賃貸人カ瑕疵ノ除去ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ賃借人ハ第四百八十二條ニ定ムル權利ヲ主張セスシテ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得
Im Falle des Verzugs des Vermiethers kann der Miether den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlich gewesenen Aufwendungen verlangen.
賃貸人カ遲滯ニ在ル塲合ニ於テハ賃借人ハ自ラ瑕疵ヲ除去シ之レカ爲メニ要シタル費用ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.484. Hat der Miether den Mangel der gemietheten Sache bei dem Abschlusse des Vertrags gekannt, so stehen ihm die in den §§.482, 483 bestimmten Rechte nicht zu. Ist dem Miether ein Mangel der im §.482 Abs.1 bezeichneten Art in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben oder hat er eine mangelhafte Sache angenommen, obschon er den Mangel kannte, so kann er diese Rechte nur unter den Voraussetzungen geltend machen, unter welchen dem Käufer einer mangelhaften Sache nach den §§.398, 401 Gewähr zu leisten ist.
第四百八十四條 賃借人カ契約取結ノ時ニ賃借物ノ瑕疵ヲ知リタルトキハ第四百八十二條及ヒ第四百八十三條ニ定ムル權利ヲ有セス又賃借人カ重懈怠ニ因リ第四百八十二條第一項ニ揭クル種類ノ瑕疵ヲ知ラサリシトキ又ハ瑕疵ヲ知ルモ其物ヲ受取リタルトキハ第三百九十八條及ヒ第四百〇一條ノ規定ニ因リテ瑕疵アル物ノ買主ニ對シ擔保ノ責ニ任スヘキ塲合ニ於ケル要件ノ存スルトキニノミ右ノ權利ヲ主張スルコトヲ得
§.485. Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Vermiethers, Mängel der vermietheten Sache zu vertreten, erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Vermiether den Mangel arglistig verschwiegen hat.
第四百八十五條 賃借物ノ瑕疵ノ責ニ任スヘキ賃貸人ノ義務ヲ免除シ又ハ之ヲ制限スル合意ハ賃貸人カ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ無効トス
§.486. Wird durch das Recht eines Dritten dem Miether der vertragsmäßige Gebrauch der gemietheten Sache ganz oder zum Theil entzogen, so finden die Vorschriften der §§.482, 483, des §.484 Satz 1 und des §.485 entsprechende Anwendung.
第四百八十六條 賃借人カ第三者ノ權利ニ因リテ契約ニ定メタル賃借物ノ使用ノ全部又ハ一部ヲ取去ラルルトキハ第四百八十二條、第四百八十三條、第四百八十四條第一段及ヒ第四百八十五條ノ規定ヲ凖用ス
§.487. Wird dem Miether der vertragsmäßige Gebrauch der gemietheten Sache ganz oder zum Theil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen, so kann der Miether ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethverhältniß kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermiether eine ihm von dem Miether bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhülfe zu schaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Erfüllung des Vertrags in Folge des die Kündigung rechtfertigenden Umstandes für den Miether kein Interesse hat.
第四百八十七條 契約ニ定メタル賃借物ノ使用ノ全部又ハ一部カ正當ノ時期ニ供與セラレス又ハ取去ラルルトキハ賃借人ハ吿知期間ヲ保タスシテ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得此吿知ハ賃貸人カ右ノ事情ニ對スル救濟ヲ行フコトナクシテ賃借人ヨリ指定セラレタル相當ノ期間ヲ經過セシメタルトキニ至リ之ヲ爲スコトヲ得又此期間ハ契約ノ履行カ吿知ヲ正當ナラシムル事情ニ因リテ賃借人ニ利益ヲ與ヘサルトキハ之ヲ指定スルコトヲ要セス
Wegen einer unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs ist die Kündigung nur zulässig, wenn sie durch ein besonderes Interesse des Miethers gerechtfertigt wird.
使用ノ妨害又ハ之ヲ供與セサルコトカ著シカラサル塲合ニ於テ之ニ因リテ前項ノ吿知ヲ爲スニハ賃借人ノ特別ノ利益カ吿知ヲ正當ナラシムルトキニノミ之ヲ許ス
Auf das Kündigungsrecht finden die Vorschriften des §.484, 486 sowie die für die Wandelung bei dem Kaufe geltenden Vorschriften der §§.405 bis 407 entsprechende Anwendung. Ist der Miethzins für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so ist er von dem Vermiether nach Maßgabe des §.298 und des §.279 Satz 2 zurückzuerstatten.
吿知權ニ付テハ第四百八十四條乃至第四百八十六條ノ規定及ヒ賣買廢却ニ關スル第四百〇五條乃至第四百〇七條ノ規定ヲ凖用ス借賃ノ先拂アルトキハ賃貸人ハ第二百九十八條及ヒ第二百七十九條第二段ノ規定ニ從ヒ之ヲ返還スルコトヲ要ス
§.488. Ist eine gemiethete Wohnung so beschaffen, daß ihre Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Miether das Miethverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, auch wenn er die gefahrbringende Beschaffenheit bei dem Abschlusse des Vertrags gekannt oder auf die Geltendmachung seiner Rechte wegen derselben verzichtet hat.
第四百八十八條 借家カ其構造ニ因リ之ヲ使用スルニ付キ著シク健康ヲ害スル虞アルトキハ賃借人ハ吿知期間ヲ保タスシテ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得賃借人カ契約取結ノ時ニ右危害ヲ生セシムル性質ヲ知リ又ハ之ニ本ツク自己ノ權利ヲ主張スルコトヲ抛棄シタルトキト雖モ亦同シ
§.489. Zeigt sich im Laufe der Miethe ein Mangel der gemietheten Sache oder maßt sich ein Dritter ein Recht an der Sache an, so hat der Miether dem Vermiether unverzüglich Anzeige zu machen.
第四百八十九條 賃貸借中ニ賃借物ノ瑕疵カ發現シ又ハ第三者カ此物ニ付キ權利ヲ主張スルトキハ賃借人ハ賃貸人ニ對シ遲滯ナク之ヲ通知スルコトヲ要ス
Unterläßt der Miether die Anzeige, so ist er zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet; er ist nicht berechtigt, für die Zeit, für welche der Vermiether in Folge der Unterlassung der Anzeige Abhülfe zu schaffen außer Stande war, die im §.482 bestimmten Rechte geltend zu machen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
賃借人カ前項ノ通知ヲ怠ルトキハ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス又此通知ヲ怠リタルカ爲メ賃貸人カ救助ヲ與フルコト能ハサリシ時期ニ對シ賃借人ハ第四百八十二條ニ揭クル權利ヲ主張シ又ハ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得ス
§.490. Die auf der vermietheten Sache ruhenden Lasten sind von dem Vermiether zu tragen.
第四百九十條 賃貸人ハ賃借物ニ加ヘラレタル負擔ヲ支拂フコトヲ要ス
§.491. Der Vermiether ist verpflichtet, dem Miether die auf die Sache gemachten nothwendigen Verwendungen zu ersetzen. Der Miether eines Thieres hat jedoch die Fütterungskosten zu tragen.
第四百九十一條 賃貸人ハ賃借人ニ對シ此者カ賃借物ニ加ヘタル必要費ヲ賠償スルコトヲ要ス但動物ノ賃借人ハ其飼養料ヲ負擔スルコトヲ要ス
Die Verpflichtung des Vermiethers zum Ersatze sonstiger Verwendungen bestimmt sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Miether ist berechtigt, eine von ihm gemachte Einrichtung wegzunehmen; im Falle der Wegnahme hat er die Sache auf seine Kosten wieder in den vorigen Stand zu setzen. Ist der Miether nicht mehr im Besitze, so ist der Vermiether verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis der Miether für den durch die Wegnahme entstehenden Schaden Sicherheit geleistet hat.
其他ノ費用賠償ニ關スル賃貸人ノ義務ハ事務管理ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ定ム賃借人ハ又自己ノ爲シタル造作ヲ取去ルコトヲ得此塲合ニ於テハ自費ヲ以テ賃借物ヲ元狀ニ回復スルコトヲ要ス賃借人カ賃借物ヲ占有セサルトキハ賃貸人ハ造作ノ取去ヲ許スヘキ義務ヲ負擔ス然レトモ造作ノ取去ニ因リテ生スル損害ニ對シ賃借人ヨリ擔保ヲ供スルマテ右ノ許諾ヲ拒絕スルコトヲ得
§.492. Veränderungen oder Verschlechterungen der gemietheten Sache, welche durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, sind von dem Miether nicht zu vertreten.
第四百九十二條 賃借人ハ契約上ノ使用ニ因リテ生シタル賃借物ノ變更又ハ毀損ニ付キ其責ニ任セス
§.493. Der Miether ist nicht berechtigt, den Gebrauch der gemietheten Sache ohne Erlaubniß des Vermiethers einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu vermiethen (Untermiethe). Verweigert der Vermiether die Erlaubniß, ohne daß in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, so kann der Miether das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.
第四百九十三條 賃借人ハ賃貸人ノ許諾ヲ受ケスシテ賃借物ノ使用ヲ第三者ニ委付スル權利ヲ有セス殊ニ賃借物ヲ轉貸(下賃貸)スルコトヲ得ス賃貸人カ第三者ノ身上ニ付キ重要ナル理由ナクシテ右ノ許諾ヲ拒ムトキハ賃借人ハ法定ノ吿知期間ニ從ヒ賃貸借ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得
Ueberläßt der Miether den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauche zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermiether die Erlaubniß zur Ueberlassung ertheilt hat.
賃借人カ賃借物ノ使用ヲ第三者ニ委付スルトキハ其使用ニ付キ第三者ノ責ニ歸スヘキ過失ノ責ニ任ス賃貸人カ使用ヲ委付スルコトヲ許シタルトキ亦同シ
§.494. Macht der Miether von der gemietheten Sache einen vertragswidrigen Gebrauch, so kann der Vermiether Verurtheilung des Miethers zur Unterlassung verlangen, wenn der Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung fortgesetzt wird.
第四百九十四條 賃借人カ契約ニ反シテ賃借物ヲ使用スル塲合ニ於テ賃貸人ノ制止ニ拘ハラス尙ホ之ヲ續行スルトキハ賃貸人ハ右使用停止ノ判决ヲ請求スルコトヲ得
§.495. Der Miethzins ist am Ende der Miethzeit zu entrichten. Ist der Miethzins nach Zeitabschnitten bemessen, so ist er nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
第四百九十五條 借賃ハ賃貸借期間ノ終ニ之ヲ支拂フコトヲ要ス借賃カ一定ノ期間ニ依リテ定メラレタル塲合ニ於テハ各期間カ經過シタルトキニ之ヲ支拂フコトヲ要ス
Der Miethzins für ein Grundstück ist, sofern er nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, je nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahrs am ersten Werktage des folgenden Monats zu entrichten.
土地ノ借賃カ四分ノ一曆年ヨリ短キ期間ニ依リテ定メラレサル限ハ四分ノ一曆年ノ經過毎ニ次月ノ第一業日ニ之ヲ支拂フコトヲ要ス
§.496. Der Miether wird von der Entrichtung des Miethzinses nicht dadurch befreit, daß er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert ist. Der Vermiether muß sich jedoch den Werth der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vortheile anrechnen lassen, welche er aus einer anderweitigen Verwerthung des Gebrauchs erlangt hat. Für die Zeit, während welcher der Vermiether sich durch Ueberlassung des Gebrauchs an einen Dritten außer Stand gesetzt hat, dem Miether den Gebrauch zu gewähren, ist der Miether zur Entrichtung des Miethzinses nicht verpflichtet.
第四百九十六條 賃借人ハ自己ノ身上ニ存スル原因ニテ賃借物ノ使用權ヲ行使スルコトヲ妨ケラルヽモ之ニ因リテ借賃ノ支拂ヲ免ルヽコトヲ得ス然レトモ賃貸人ハ右ノ不使用ニ因リテ出捐スルコトヲ要セリシ費用ノ金額及ヒ他ノ方法ニテ賃借物ノ使用ヲ換價スルコトニ因リテ取得シタル利得ノ金額ヲ借賃ト計算セシムルコトヲ要ス又賃貸人カ賃借物ノ使用ヲ第三者ニ委付セシニ因リ賃借人ニ之ヲ使用スルコトヲ得セシメサリシ時日ニ對シ賃借人ハ借賃ヲ支拂フコトヲ要セス
§.497. Der Vermiether kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethverhältniß kündigen:
第四百九十七條 左ノ塲合ニ於テハ賃貸人ハ吿知期間ヲ保タスシテ賃貸借ヲ解除スルコトヲ得
1. wenn der Miether oder derjenige, welchem der Miether den Gebrauch der gemietheten Sache überlassen hat, ungeachtet einer Abmahnung des Vermiethers einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortsetzt, insbesondere einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch beläßt, oder die Sache durch Vernachlässigung der dem Miether obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet;
一、 賃借人又ハ此者カ賃借物ノ使用ヲ委付シタル者カ賃貸人ノ制止ニ拘ハラス契約ニ反シタル使用ヲ續行シ殊ニ權限ヲ有セサル使用ヲ第三者ニ委付シ又ハ賃借人ノ負擔スル注意ヲ怠ルコトニ因リテ賃借物ヲ着シク危險ナラシムルトキ
2. wenn der Miether für zwei auf einander folgende Termine mit der Entrichtung des Miethzinses oder eines Theiles desselben im Verzug ist. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Miether den Vermiether befriedigt, bevor sie erfolgt. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Miether sich von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.
二、 賃借人カ繼續セル二期間ニ對シ借賃ノ全部又ハ一部ノ支拂ニ付キ遲滯ニ在ルトキ此塲合ニ於テ解約ノ吿知アル前ニ賃借人カ賃貸人ニ辨濟スルトキハ解約ノ吿如ハ除却セラル又賃借人カ相殺ニ因リテ自己ノ義務ヲ免カレ得ルトキ又ハ解約ノ吿知後遲滯ナク相殺ノ意思ヲ表示スルトキハ解約ノ吿知ハ無効トス
Macht der Vermiether von dem Kündigungsrechte Gebrauch, so hat er den für eine spätere Zeit im Voraus entrichteten Miethzins nach Maßgabe des §.298 zurückzuerstatten.
賃貸人カ吿知權ヲ行使スルトキハ其後ノ時期ニ對シ先拂アリタル借賃ヲ第二百九十八條ノ規定ニ依リテ返還スルコトヲ要ス
§.498. Der Miether ist verpflichtet, die gemiethete Sache nach der Beendigung des Miethverhältnisses zurückzugeben.
第四百九十八條 賃貸借關係カ終了スルトキハ賃借人ハ賃借物ヲ返還スル義務ヲ負擔ス
Dem Miether eines Grundstücks steht wegen seiner Ansprüche gegen den Vermiether ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
土地ノ賃借人ハ賃貸人ニ對スル自己ノ請求權ニ本ツキ留置權ヲ有セス
Hat der Miether den Gebrauch der Sache einem Dritten überlassen, so kann der Vermiether die Sache nach der Beendigung des Miethverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.
賃借人カ賃借物ノ使用ヲ第三者ニ委付シタル塲合ニ於テ賃貸借關係カ終了スルトキハ賃貸人ハ第三者ニ對シテモ賃借物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
§.499. Wird die gemiethete Sache von dem Miether nach der Beendigung des Miethverhältnisses nicht zurückgegeben, so kann der Vermiether für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Miethzins verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
第四百九十九條 賃借人カ賃貸借關係ノ終了後賃借物ヲ返還セサルトキハ賃貸人ハ此留置ノ繼續スル期間ニ對シ賠償トシテ合意上ノ借賃ヲ請求スルコトヲ得但其他ノ損害ニ對スル賠償請求權ハ之ニ因リテ除却セラルルコトナシ
§.500. Die Ersatzansprüche des Vermiethers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermietheten Sache sowie die Ansprüche des Miethers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermiethers beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem er die Sache zurückerhält, die Verjährung der Ansprüche des Miethers beginnt mit der Beendigung des Miethverhältnisses.
第五百條 賃借物ノ變更又ハ毀損ニ本ツク賃貸人ノ賠償請求權及ヒ費用ノ賠償又ハ造作取去ノ許諾ニ關スル賃借人ノ請求權ハ六ケ月ヲ以テ其時効期間トス賃貸人ノ賠償請求權ノ時効ハ賃貸人カ物ノ返還ヲ受ケタル時ヨリ又賃借人ノ賠償請求權ノ時効ハ賃貸借關係カ終了セシ時ヨリ其進行ヲ始ム
§.501. Der Vermiether eines Grundstücks hat für seine Forderungen aus dem Miethverhältniß ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers. Für künftige Entschädigungsforderungen und für den Miethzins für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Miethjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden. Es erstreckt sich nicht auf die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen.
第五百〇一條 土地ノ賃貸人ハ賃貸借關係ニ本ツク自己ノ債權ニ對シ土地ニ持込マレタル賃借人ノ物ニ付キ質權ヲ有ス然レトモ將來ノ賠償請求權ニ對シ又ハ當期及ヒ次期以後ノ賃貸借期間ノ借賃ニ對シ質權ヲ主張スルコトヲ得ス又此質權ハ質權ノ目的ト爲シ得サル物ニ及ハス
§.502. Das Pfandrecht des Vermiethers erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück, es sei denn, daß die Entfernung ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermiethers erfolgt. Der Vermiether kann der Entfernung nicht widersprechen, wenn sie im regelmäßigen Betriebe des Geschäfts des Miethers oder den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entsprechend erfolgt oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermiethers offensichtlich ausreichen.
第五百〇二條 賃貸人ノ質權ハ物ヲ土地ヨリ持チ去ルトキハ消滅ス但賃貸人ノ不知ニテ又ハ其異議アルニ拘ハラス持チ去ラレタルトキハ此限ニ在ラス然レトモ物ヲ持チ去ルコトカ賃借人ノ營業ヲ適當ニ行フニ當リ又ハ通常ノ生活關係ニ適シテ行ハルトキ若クハ殘存物カ賃貸人ノ擔保ニ充分ナルコトノ明ナルトキハ賃貸人ハ右持チ去ルコトニ反對スルコトヲ得ス
§.503. Der Vermiether darf die Entfernung der seinem Pfandrecht unterliegenden Sachen, soweit er ihr zu widersprechen berechtigt ist, auch ohne Anrufen des Gerichts hindern und, wenn der Miether auszieht, die Sachen in seinen Besitz nehmen. Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermiethers entfernt, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung in das Grundstück und, wenn der Miether ausgezogen ist, die Ueberlassung des Besitzes verlangen. Macht der Vermiether diesen Anspruch nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Entfernung der Sachen Kenntniß erlangt hat, gerichtlich geltend, so erlischt das Pfandrecht.
第五百〇三條 賃貸人ハ自己ノ質權ニ服スル物ヲ持チ去ルコトニ反對スル權利ヲ有スル限ハ裁判所ニ訴フルコトナクシテ之ヲ妨クルコトヲ得又貸借人カ出去ルトキハ賃貸人ハ物ヲ自己ノ占有ニ歸セシムルコトヲ得其他賃借人カ賃貸人ノ不知ニテ又ハ其異議ニ拘ハラス物ヲ持チ去ルトキハ賃貸人ハ之ヲ土地ニ引戾ス爲メ其引渡ヲ請求シ又賃借人カ出去ルトキハ其共有ノ委付ヲ請求スルコトヲ得賃貸人カ物ヲ持チ去リタルコトヲ知リタル後一ケ月內ニ右ノ請求權ヲ裁判上ニ主張セサルトキハ質權ハ消滅ス
§.504. Der Miether kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermiethers durch Sicherheitsleistung abwenden; er kann jede einzelne Sache durch Sicherheitsleistung in der Höhe ihres Werthes von dem Pfandrechte befreien.
第五百〇四條 賃借人ハ擔保ヲ供スルコトニ因リテ賃貸人ノ質權ノ行使ヲ免ルルコトヲ得又各物ノ價格マテ擔保ヲ供スルコトニ因リテ此物ヲ質權ヨリ免カレシムルコトヲ得
§.505. Wird eine dem Pfandrechte des Vermiethers unterliegende Sache für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht wegen des Miethzinses für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung nicht geltend gemacht werden.
第五百〇五條 賃貸人ノ質權ニ服スル物カ他ノ債權者ニ質入セラレタルトキハ此者ニ對シ質入前ニ於ケル最終年ヨリ以前ノ時日ニ對スル借賃ニ本ツキ質權ヲ主張スルコトヲ得ス
§.506. Das Miethverhältniß endigt mit dem Ablaufe der Zeit, für welche es eingegangen ist.
第五百〇六條 賃貸借關係ハ其取結ニ付キ定メタル期間ノ經過ニ因リテ終了ス
Ist die Miethzeit nicht bestimmt, so kann sowohl der Miether als der Vermiether das Miethverhältniß kündigen.
賃貸借ノ期間ヲ定メサリシトキハ各當事者ハ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得
Bei Grundstücken ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendervierteljahrs zulässig; sie hat spätestens am ersten Werktage des Vierteljahrs zu erfolgen. Ist der Miethzins nach Monaten bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig; sie hat spätestens am fünfzehnten des Monats zu erfolgen. Ist der Miethzins nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß einer Kalenderwoche zulässig; sie hat spätestens am ersten Werktage der Woche zu erfolgen.
前項ノ吿知ハ土地ニ付テハ四分ノ一曆年ノ終末ニ對シテノミ之ヲ爲スコトヲ得此吿知ハ遲クトモ四分ノ一曆年ノ第一業日ニ之ヲ爲スコトヲ要ス又借賃カ月ニ依リテ定メラレタルトキハ一曆月ノ終末ニ對シテノミ解約ノ吿知ヲ爲スコトヲ得此吿知ハ遲クトモ其月ノ第十五日ニ之ヲ爲スコトヲ要ス借賃カ週ニ依リテ定メラレタルトキハ一曆週ノ終末ニ對シテノミ解約ノ吿知ヲ爲スコトヲ得此吿知ハ遲クトモ其週ノ第一業日ニ之ヲ爲スコトヲ要ス
Bei beweglichen Sachen hat die Kündigung spätestens am dritten Tage vor dem Tage zu erfolgen, an welchem das Miethverhältniß endigen soll.
動產ニ付テハ解約ノ吿知ハ遲クトモ賃貸借關係カ終了スヘキ日ノ前第三日ニ之ヲ爲スコトヲ要ス
Ist der Miethzins für ein Grundstück oder für eine bewegliche Sache nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig.
土地又ハ動產ニ對スル借賃カ日ニ依リテ定メラレタルトキハ解約ノ吿知ハ次日ニ對シ毎日之ヲ爲スコトヲ得
Die Vorschriften des Abs.3 Satz 1 und des Abs.4 gelten auch für die Fälle, in welchen das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann.
第三項第一段及ヒ第四項ノ規定ハ法定ノ期間ヲ保チテ期日ニ先チ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得ル塲合ニモ之ヲ適用ス
§.507. Ein Miethvertrag über ein Grundstück bedarf der schriftlichen Form, wenn er für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird. Ist die Form nicht beobachtet, so gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen; die Kündigung ist jedoch nicht für eine frühere Zeit als für den Schluß des ersten Jahres zulässig.
第五百〇七條 土地ノ賃貸借ハ一年以上ノ期間ニテ取結ハルルトキハ書面契約ニ依ルコトヲ要ス此方式ニ從ハサルトキハ期限ヲ定メスシテ契約ヲ取結ヒタルモノト見做ス然レトモ解約ノ吿知ハ第一年ノ終末前ノ時期ニ對シテ之ヲ爲スコトヲ得ス
§.508. Ist ein Miethvertrag für eine längere Zeit als dreißig Jahre geschlossen, so kann nach dreißig Jahren jeder Theil das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermiethers oder des Miethers geschlossen ist.
第五百〇八條 賃貸借契約カ三十年以上ノ期限ニテ取結ハレタル塲合ニ於テ三十年ヲ經過シタルトキハ各當事者ハ法定ノ吿知期間ヲ保チテ解約ノ吿知ヲ爲スコトヲ得然レトモ右ノ契約カ賃貸人又ハ賃借人ノ終身ヲ期シテ取結ハレタルトキハ解約ノ吿知ハ之ヲ許サス
§.509. Wird nach dem Ablaufe der Miethzeit der Gebrauch der Sache von dem Miether fortgesetzt, so gilt das Miethverhältniß in Ermangelung einer anderen Vereinbarung als auf unbestimmte Zeit verlängert, es sei denn, daß der Vermiether oder der Miether seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Theile gegenüber erklärt. Die Frist beginnt für den Miether mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermiether mit dem Zeitpunkt, in welchem er von der Fortsetzung Kenntniß erhält.
第五百〇九條 賃借人カ賃貸借期間ノ經過後賃借物ノ使用ヲ續行スル塲合ニ於テ別段ノ合意ナキトキハ期間ヲ定メスシテ賃貸借關係ヲ延期シタルモノト見做ス但賃貸人又ハ賃借人カ二週日ノ期間內ニ相手方ニ對シ反對ノ意思ヲ表示スルトキハ此限ニ在ラス右期間ハ賃借人ニ對シテハ使用ヲ續行スル時ヨリ又賃貸人ニ對シテハ使用ノ續行ヲ知リタル時ヨリ其進行ヲ始ム
§.510. Im Falle des Todes des Miethers ist sowohl der Erbe als der Vermiether berechtigt, das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
第五百十條 賃借人カ死亡スルトキハ其相續人又ハ賃貸人ハ法定ノ吿知期間ヲ保チテ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得然レトモ此吿知ヲ爲スコトヲ許サレタル第一ノ期限ニ對シテ之ヲ爲サヽルトキハ解約ノ吿知ハ除却セラル
§.511. Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Falle der Versetzung nach einem anderen Orte das Miethverhältniß in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnison- oder Wohnorte gemiethet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
第五百十一條 軍人、官吏、僧侶及ヒ右ノ敎育所敎師カ他ノ地ヘ轉任スル塲合ニ於テハ從來ノ屯營地又ハ住所地ニ於テ自己又ハ家族ノ爲メニ賃借シタル塲所ニ關シ假定ノ吿知期間ヲ保チテ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得然レトモ此吿知ヲ爲スコトヲ許サレタル第一ノ期限ニ對シ之ヲ爲サヽルトキハ解約ノ吿知ハ除却セラル
§.512. Wird das vermiethete Grundstück nach der Ueberlassung an den Miether von dem Vermiether an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Vermiethers in die während der Dauer seines Eigenthums sich aus dem Miethverhältniß ergebenden Rechte und Verpflichtungen ein.
第五百十二條 賃貸人カ賃借人ニ賃貸地ヲ委付シタル後之ヲ第三者ニ讓渡シタルトキハ取得者ハ自己ノ所有權ノ存續スル間賃貸借關係ニ因リテ生スル權利及ヒ義務ニ關シ賃貸人ニ代ハルモノトス
Erfüllt der Erwerber die Verpflichtungen nicht, so haftet der Vermiether, soweit der Erwerber zum Schadensersatze verpflichtet ist, für den Schadensersatz wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Der Vermiether wird von der Haftung befreit, wenn der Miether, nachdem er von dem Uebergange des Eigenthums durch Mittheilung des Vermiethers Kenntniß erlangt hat, das Miethverhältniß nicht für den ersten Termin kündigt, für den die Kündigung zulässig ist.
取得者カ前項ノ義務カ履行セサル塲合ニ於テ損害賠償ノ義務ヲ負擔スル限ハ賃貸人ハ此損害賠償ニ對シ先訴抗辯ヲ抛棄シタル證人ノ如ク其責ニ任ス然レトモ賃借人カ賃貸人ノ通知ニ因リテ所有權ノ移轉ヲ知リタル後解約ノ吿知ヲ爲スコトヲ許サレタル第一期限ニ對シ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知セサルトキハ賃貸人ハ本項ノ義務ヲ免カル
§.513. Hat der Miether des veräußerten Grundstücks für die Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Vermiether Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte ein. Zur Rückgewähr der Sicherheit ist er nur verpflichtet, wenn sie ihm ausgehändigt worden ist oder wenn er dem Vermiether gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat.
第五百十三條 讓渡サレタル土地ノ賃借人カ義務ノ履行ニ對シ賃貸人ニ擔保ヲ供シタルトキハ土地ノ取得者ハ之ニ因リテ生シタル權利ヲ取得ス取得者ハ擔保ヲ自己ニ引渡サレタルトキ又ハ賃貸人ニ對シ擔保返還ノ義務ヲ引受ケタルトキニノミ此義務ヲ負擔ス
§.514. Verfügungen, welche der Vermiether vor dem Uebergange des Eigenthums über den in die Zeit der Berechtigung des Erwerbers fallenden Theil der Miethzinsforderung getroffen hat, sind insoweit wirksam, als sie sich auf den Miethzins für das zur Zeit des Ueberganges des Eigenthums laufende und das folgende Kalendervierteljahr beziehen. Verfügungen über den Miethzins für eine spätere Zeit muß der Erwerber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des Ueberganges des Eigenthums gekannt hat.
第五百十四條 取得者ノ權利ノ及フヘキ時期ニ屬スル借賃部分ニ付キ所有權ノ移轉前ニ爲シタル賃借人ノ度分ハ所有權移轉ノ時ノ四分ノ一曆年及ヒ其次ノ四分ノ曆年ニ對スル借賃ニ關スル限度ニ於テ有効トス其後ノ時期ニ對スル借賃ノ處分ハ取得者カ所有權移轉ノ時ニ之ヲ知リタル塲合ニ於テノミ自己ニ對抗セシムルコトヲ要ス
§.515. Ein nach dem Uebergange des Eigenthums zwischen dem Miether und dem Vermiether in Ansehung der Miethzinsforderung vorgenommenes Rechtsgeschäft, insbesondere die Entrichtung des Miethzinses, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf den Miethzins für eine spätere Zeit als das Kalendervierteljahr, in welchem der Miether von dem Uebergange des Eigenthums Kenntniß erlangt hat, und das folgende Vierteljahr bezieht. Die Wirksamkeit ist ausgeschlossen, wenn der Miether bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Uebergange des Eigenthums Kenntniß hatte.
第五百十五條 所有權ノ移轉後ニ賃借人及ヒ賃貸人カ借賃ノ債權ニ關シテ爲シタル法律行爲殊ニ借賃ノ支拂ハ賃借人カ所有權ノ移轉ヲ知リタル時ノ四分ノ一曆年及ヒ其次ノ四分ノ一曆年ヨリ以後ノ時期ニ對スル借賃ニ關セサル限ハ取得者ニ對シテ其効力ヲ有ス但賃借人カ法律行爲ヲ爲ストキ所有權ノ移轉ヲ知リタルトキハ右ノ効力ハ除却セラル
§.516. Soweit die Entrichtung des Miethzinses an den Vermiether nach §.515 Satz 1 dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Miether gegen die Miethzinsforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermiether zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Miether die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Uebergange des Eigenthums Kenntniß erlangt hat, oder wenn die Gegenforderung erst nach der Erlangung der Kenntniß und später als der Miethzins fällig geworden ist.
第五百十六條 賃貸人ニ爲シタル借賃ノ支拂カ第五百十五條第一段ノ規定ニ因リ取得者ニ對シテ有効ナル限ハ賃借人ハ賃貸人ニ對シテ有スル債權ヲ以テ取得者ノ借賃ノ債權ト相殺スルコトヲ得但賃借人カ所有權ノ移轉ヲ知リタル後ニ相對債權ヲ取得シ又ハ相對債權ハ賃借人カ所有權ノ移轉ヲ知リタル後ニ於テ且ツ借賃ヨリ後ニ滿期トナリタルトキハ右ノ相殺ハ除却セラル
§.517. Hat der Vermiether dem Miether angezeigt, daß das Eigenthum an dem vermietheten Grundstück auf einen Dritten uebertragen sei, so muß er in Ansehung der Miethzinsforderung die angezeigte Uebertragung dem Miether gegenüber gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist.
第五百十七條 賃借地ノ所有權ハ第三者ニ移轉シタルコトヲ賃借人ニ通知シタル賃貸人ハ借賃ノ債權ニ關シ此債權カ未タ移轉セス又ハ其移轉カ無効ノトキト雖モ自己ニ對シ賃借人ヲシテ移轉ノ通知ヲ主張セシムルコトヲ要ス
Die Zurücknahme der Anzeige ist nur wirksam, wenn sie mit Zustimmung desjenigen erfolgt, welcher als neuer Eigenthümer bezeichnet war.
通知ノ取消ハ新所有者トシテ表示セラレタル者ノ同意ヲ得テ之ヲ爲シタルトキニノミ有効トス
§.518. Wird das vermiethete Grundstück nach der Ueberlassung an den Miether von dem Vermiether mit dem Rechte eines Dritten belastet, so finden die Vorschriften der §§.512 bis 517 entsprechende Anwendung, wenn durch die Ausübung des Rechtes dem Miether der vertragsmäßige Gebrauch entzogen wird. Hat die Ausübung des Rechtes nur eine Beschränkung des Miethers in dem vertragsmäßigen Gebrauche zur Folge, so ist der Dritte dem Miether gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen, soweit sie den vertragsmäßigen Gebrauch beeinträchtigen würde.
第五百十八條 賃貸人カ賃借人ニ土地ヲ委付シタル後第三者ノ權利ヲ以テ之ニ負擔ヲ加ヘタル場合ニ於テ此權利ノ行使ニ因リ賃借人ノ契約上ノ使用ヲ奪取スルトキハ第五百十二條乃至第五百十七條ノ規定ヲ凖用ス
權利ノ行使カ賃借人ノ契約上ノ使用ヲ制限スルノミナルトキハ第三者ハ賃借人ニ對シ之ヲ制限スル限度ニ於テ權利ノ行使ヲ止ムル義務ヲ負擔ス
§.519. Hat vor der Ueberlassung des vermietheten Grundstücks an den Miether der Vermiether das Grundstück an einen Dritten veräußert oder mit einem Rechte belastet, durch dessen Ausübung dem Miether der vertragsmäßige Gebrauch entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des §.512 Abs.1 und des §.518, wenn der Erwerber dem Vermiether gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Miethverhältniß ergebenden Verpflichtungen übernommen hat.
第五百十九條 賃貸人カ土地ヲ賃借人ニ委付スル前ニ之ヲ第三者ニ讓渡シ又ハ賃借人ノ契約上ノ使用ヲ奪取又ハ制限スル權利ヲ以テ土地ニ負擔ヲ加ヘタル場合ニ於テ取得者カ賃貸人ニ對シ賃貸借關係ニ本ツク義務ノ履行ヲ引受ケタルトキハ第五百十二條第一項及ヒ第五百十八條ノ場合ニ於ケルト同一ノ規定ヲ適用ス
§.520. Wird das vermiethete Grundstück von dem Erwerber weiter veräußert oder belastet, so finden die Vorschriften des §.512 Abs.1 und der §§.513 bis 519 entsprechende Anwendung. Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Miethverhältniß ergebenden Verpflichtungen nicht, so haftet der Vermiether dem Miether in Gemäßheit des §.512 Abs.2.
第五百二十條 賃借地カ取得者ニ依リテ更ニ讓渡サレ又ハ負擔ヲ加ヘラレタルトキハ第五百十二條第一項第五百十三條乃至第五百十九條ノ規定ヲ凖用ス新取得者カ賃貸借關係ニ本ツク義務ヲ履行セサルトキハ賃貸人ハ賃借人ニ對シ第五百十二條第二項ノ規定ニ從ヒ其責ニ任ス
II. Pacht.
第二款 用益賃貸借
§.521. Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch und den Fruchtgenuß des verpachteten Gegenstandes während der Pachtzeit zu gewähren; der Pächter wird verpflichtet, dem Verpächter den vereinbarten Pachtzins zu entrichten.
第五百二十一條 用益賃貸借契約ニ因リテ賃貸人ハ賃借人ニ對シ賃貸借ノ期限內ハ賃貸借ニ付セラレタルモノノ使用及ヒ收益ヲ爲サシメ賃借人ハ賃貸人ニ對シ約定ノ用益賃借料ヲ支拂フ義務ヲ負擔ス
Auf die Pacht finden, soweit sich nicht aus den §§.522 bis 537 ein Anderes ergiebt, die Vorschriften über die Miethe entsprechende Anwendung.
第五百二十二條乃至第五百三十七條ニ別段ノ定ナキ限ハ賃貸借ニ關スル規定ヲ用益賃貸借ニ凖用ス
§.522. Der Pächter eines landwirthschaftlichen Grundstücks hat die gewöhnlichen Ausbesserungen, insbesondere die der Wohn- und Wirthschaftsgebäude, der Wege, Gräben und Einfriedigungen, auf seine Kosten zu bewirken.
第五百二十二條 農業地ノ用益賃借人ハ通常ノ修繕殊ニ居住用又ハ農業用ノ建物、道路、溝渠及ヒ圍障ノ修繕ヲ自費ニテ造作スルコトヲ要ス
§.523. Der Pächter eines landwirthschaftlichen Grundstücks darf Aenderungen in der wirthschaftlichen Bestimmung des Grundstücks nicht ohne Erlaubniß des Verpächters vornehmen, sofern sie auf die Art der Bewirthschaftung über die Pachtzeit hinaus von Einfluß sind.
第五百二十三條 農業地ノ用益賃借人ハ土地ノ耕作法ヲ變更スルコトカ賃貸借ノ期限ヲ越ヘテ土地ノ耕作法ニ影響ヲ及ホス限ハ賃貸人ノ許諾ヲ受ケスシテ之ヲ行フコトヲ得ス
§.524. Ist bei der Pacht eines landwirthschaftlichen Grundstücks der Pachtzins nach Jahren bemessen, so ist er je nach dem Ablauf eines Pachtjahrs am ersten Werktage des folgenden Jahres zu entrichten.
第五百二十四條 農業地ノ用益賃貸借ニ付キ賃借料カ年ニ依リテ定メラレタルトキハ賃貸借期年ノ經過毎ニ次年ノ第一業日ニ之ヲ支拂フコトヲ要ス
§.525. Das Pfandrecht des Verpächters eines landwirthschaftlichen Grundstücks kann für den gesammten Pachtzins geltend gemacht werden und unterliegt nicht der Beschränkung des §.505. Es erstreckt sich auch auf die Früchte des Grundstücks sowie auf die nach §.715 Nr. 5 der Civilprozeßordnung der Pfändung nicht unterworfenen Sachen.
第五百二十五條 農業地ノ用益賃貸人ニ屬スル質權ハ總テノ賃借料ニ對シテ之ヲ主張スルコトヲ得且ツ第五百〇五條ノ規定ニ因リテ制限セラルヽコトナシ又此質權ハ土地ノ果實並ニ民事訴訟法第七百十五條第五號ノ規定ニ因リテ質權ニ服セサル物ニ及ブ
§.526. Wird ein Grundstück sammt Inventar verpachtet, so liegt dem Pächter die Unterhaltung und Ausbesserung der einzelnen Inventarstücke ob.
第五百二十六條 土地カ其附屬物ト共ニ用益賃貸借ニ付セラレタルトキハ賃借人ハ各附屬物ノ保存及ヒ修繕ヲ負擔ス
Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke, die in Folge eines von dem Pächter nicht zu vertretenden Umstandes in Abgang gekommen sind, zu ergänzen. Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zu dem Inventare gehörenden Thiere aus den Jungen insoweit zu ersetzen, als dies einer ordnungsmäßigen Wirthschaft entspricht.
用益賃貸人ハ賃借人ノ責ニ歸セサル事情ニ因リテ减失シタル附屬物ヲ補充スル義務ヲ負擔ス然レトモ賃借人ハ附屬物ニ屬スル畜類ノ通常ノ减失ハ相當ノ經濟ニ適セシムル限度ニ於テ其子ヲ以テ之ヲ補充スルコトヲ要ス
§.527. Hat der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzungswerthe mit der Verpflichtung übernommen, es bei der Beendigung der Pacht zum Schätzungswerthe zurückzugewähren, so gelten die Vorschriften der §§.528, 529.
第五百二十七條 土地ノ用益賃借人カ評價ニ依リテ附屬物ヲ受取リ且ツ用益賃貸借カ終了スルトキハ評價ニ依リテ之ヲ返還スル義務ヲ負擔シタル場合ニ於テハ第五百二十八條及ヒ第五百二十九條ノ規定ヲ適用ス
§.528. Der Pächter trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Inventars. Er kann über einzelne Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirthschaft verfügen.
第五百二十八條 用益賃借人ハ附屬物ニ生スル偶然ノ减失又ハ毀損ノ危險ヲ負擔ス又整正タル經濟ノ範圍內ニ於テハ各附屬物ニ付キ處分ヲ爲スコトヲ得
Der Pächter hat das Inventar nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft in dem Zustande zu erhalten, in welchem es ihm übergeben worden ist. Die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigenthum des Verpächters.
用益賃借人ハ附屬物ヲ引渡サレタル現狀ニ於テ整正タル經濟法ニ從ヒ之ヲ保持スルコトヲ要ス又用益賃借人カ新ニ仕入レタル物ハ之ヲ附屬物ニ混入セシムルニ因リテ用益賃貸人ノ所有ニ爲ス
§.529. Der Pächter hat das bei der Beendigung der Pacht vorhandene Inventar dem Pächter zurückzugewähren.
第五百二十九條 用益賃借人ハ用益賃貸借カ終了スルトキハ現存セル附屬物ヲ用益賃貸人ニ返還スルコトヲ要ス
Der Verpächter kann die Uebernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Inventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft für das Grundstück überflüssig oder zu werthvoll sind; mit der Ablehnung geht das Eigenthum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über.
用益賃貸人ハ賃借人カ新ニ仕入レタル附屬物ニシテ整正タル經濟法ニ從フトキハ土地ニ對シテ餘分ニ失シ又ハ高價ニ過クルモノノ受取ヲ拒絕スルコトヲ得此拒絕ニ因リテ拒絕セラレタル物ノ所有權ハ用益賃借人ニ移轉ス
Uebersteigt der Gesammtschätzungswerth der übernommenen Stücke den der zurückzugewährenden oder übersteigt der Gesammtschätzungswerth der zurückzugewährenden Stücke den der übernommenen, so hat im ersteren Falle der Pächter dem Verpächter, im letzteren Falle der Verpächter dem Pächter den Mehrbetrag zu ersetzen.
受取リタル附屬物ノ評價總額カ返還スヘキ附屬物ノ評價總額ヲ越ユルトキハ用益賃貸借人ハ賃貸人ニ對シテ超過額ヲ支拂フコトヲ要シ之ニ反對ノ場合ニ於テハ用益賃貸人ハ賃借人ニ對シテ超過額ヲ支拂フコトヲ要ス
§.530. Dem Pächter eines Grundstücks steht für seine auf das mitgepachtete Inventar sich beziehenden Forderungen ein Pfandrecht an den in seinem Besitze befindlichen Inventarstücken zu. Auf das Pfandrecht findet die Vorschrift des §.504 Anwendung.
第五百三十條 土地ノ用益賃借人ハ土地ト共ニ用益賃貸借ニ付セラレタル附屬物ニ關スル債權ニ對シ自己ノ占有ニ存スル附屬物ニ付キ質權ヲ有ス此質權ニ付テハ第五百四條ノ規定ヲ適用ス
§.531. Der Pächter eines landwirthschaftlichen Grundstücks ist verpflichtet, das Grundstück nach der Beendigung der Pacht in dem Zustande zurückzugewähren, welcher sich bei einer während der Pachtzeit bis zur Rückgewähr fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirthschaftung ergiebt. Dies gilt insbesondere auch für die Bestellung.
第五百三十一條 耕作地ノ賃借人ハ賃貸借カ終了シタルトキハ土地返還ニ至ルマテノ全期間整正タル耕作法ヲ繼續シテ行フコトニ因リテ生スル狀况ニ於テ之ヲ返還スル義務ヲ負擔ス此規定ハ特ニ土地ノ植付ニ付キ之ヲ適用ス
§.532. Endigt die Pacht eines landwirthschaftlichen Grundstücks im Laufe eines Pachtjahrs, so hat der Verpächter die Kosten, welche der Pächter auf die noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte verwendet hat, insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirthschaft entsprechen und den Werth dieser Früchte nicht übersteigen.
第五百三十二條 耕作地ノ賃貸借カ年ヲ以テ一期ト爲シタル賃貸借期間ノ經過中ニ終了スルトキハ賃貸人ハ賃借人ニ對シ未タ分離セサルモ整正タル耕作法ニ依ルトキハ賃貸借期年ノ終了前ニ分離スヘキ果實ニ加ヘタル費用ヲ賠償スルコトヲ要ス但此費用ハ整正タル耕作法ニ適シ且果實ノ價格ヲ超過セサル限度ニ於テノミ之ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.533. Der Pächter eines Landguts hat von den bei der Beendigung der Pacht vorhandenen landwirthschaftlichen Erzeugnissen ohne Rücksicht darauf, ob er bei dem Antritte der Pacht solche Sachen übernommen hat, so viel zurückzulassen, als zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich ist, zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden, ingleichen den vorhandenen auf dem Gute gewonnenen Dünger.
第五百三十三條 莊園ノ賃借人ハ賃貸借終了ノ時ニ存在スル農產物中ヨリ其後同一又ハ類似ノ產出物カ見積上ニ收取セラル時期ニ至ルマテ農業ヲ繼續スルニ必要ナル分量及ヒ賃貸借終了ノ際ニ存在シテ土地ノ爲メニ求メラレタル肥料ヲ殘留スルコトヲ要ス此塲合ニ於テハ賃貸借ヲ始ムル時ニ右ノ物件ヲ受取リタルト否トハ之ヲ問ハス
Soweit der Pächter landwirthschaftliche Erzeugnisse in größerer Menge oder besserer Beschaffenheit zurückzulassen verpflichtet ist, als er bei dem Antritte der Pacht übernommen hat, kann er von dem Verpächter Ersatz des Werthes verlangen. Für Dünger ist Ersatz nicht zu leisten.
賃借人カ賃貸借ヲ始ムル時ニ受取リタル農產物ヨリ多量又ハ良質ノ農產物ヲ殘留スルコトヲ要スル限ハ賃貸人ニ對シ價格ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得但肥料ニ付テハ賠償セシムルコトヲ得ス
§.534. Hat der Pächter eines Landguts das Gut auf Grund einer Schätzung des wirthschaftlichen Zustandes mit der Bestimmung übernommen, daß nach der Beendigung der Pacht die Rückgewähr gleichfalls auf Grund einer solchen Schätzung zu erfolgen hat, so finden in Ansehung der Rückgewähr des Gutes die Vorschriften des §.529 Abs.2, 3 entsprechende Anwendung.
第五百三十四條 莊園ノ賃借人カ耕作上ノ狀况ヲ評價シテ目的物ヲ受取リ且賃貸借カ終了スルトキハ同樣ニ目的物ヲ評價シテ之ヲ返還スルコトヲ定メタルトキハ其返還ニ關シ第五百二十九條第二項及ヒ第三項ノ規定ヲ準用ス
Das Gleiche gilt, wenn der Pächter Vorräthe auf Grund einer Schätzung mit einer solchen Bestimmung übernommen hat, in Ansehung der Rückgewähr der Vorräthe, die er zurückzulassen verpflichtet ist.
賃借人カ前項ト同一ノ定ヲ以テ儲藏物ヲ評價シテ之ヲ受取リタル場合ニ於テ其殘留スルコトヲ要スル儲藏物ノ返還ニ付キ亦同シ
§.535. Ist bei der Pacht eines Grundstücks oder eines Rechtes die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am ersten Werktage des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablaufe die Pacht endigen soll.
第五百三十五條 土地又ハ權利ノ賃貸借ニ付キ期間ノ定ナキトキハ解約ノ吿知ハ賃貸借期年ノ終了シタルトキニノミ之ヲ爲スコトヲ得又此吿知ハ遲クトモ賃貸借カ終了スヘキ年ノ後半年ノ第一業日ニ於テ之ヲ爲スコトヲ要ス
Diese Vorschriften gelten bei der Pacht eines Grundstücks oder eines Rechtes auch für die Fälle, in welchen das Pachtverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann.
前項ノ規定ハ土地又ハ權利ノ賃貸借ニ付キ法定ノ期間ヲ保チテ期限ニ先チ賃貸借ノ解約ヲ吿知スルコトヲ得ル場合ニモ之ヲ適用ス
§.536. Dem Pächter steht das im §.493 Abs.1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu.
第五百三十六條 賃借人ハ第四百九十三條第一項ニ規定シタル解約ノ吿知權ヲ有セス
Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältniß nach §.510 zu kündigen.
賃貸人ハ第五百十條ノ規定ニ從ヒ賃貸借關係ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得ス
Eine Kündigung des Pachtverhältnisses nach §.511 findet nicht statt.
賃貸借關係ノ解除ハ第五百十一條ノ規定ニ從ヒ之ヲ吿知スルコトヲ得ス
§.537. Wird der Pachtgegenstand nach der Beendigung der Pacht von dem Pächter nicht zurückgegeben, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Pachtzins nach dem Verhältnisse verlangen, in welchem die Nutzungen, die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können, zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
第五百三十七條 賃借人カ賃貸借ノ終了後其目的物ヲ返還セサルトキハ賃貸人ハ此留保ノ繼續スル間ノ補償トシテ賃借人カ此間ニ收取シ又ハ收取シ得ヘカリシ用益ト賃貸借全期年ノ用益トノ割合ニ從ヒ契約上ノ貸賃ヲ請求スルコトヲ得但其他ノ損害ヲ主張スルコトハ之ニ因リテ除却セラルヽコトナシ
Fünfter Titel. Leihe.
第五節 使用貸借
§.538. Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch derselben unentgeltlich zu gestatten.
第五百三十八條 使用貸借ニ因リテ貸付人ハ借受人ニ對シ無償ニテ物ノ使用ヲ爲サシムル義務ヲ負擔ス
§.539. Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
第五百三十九條 貸付人ハ故意又ハ重過失ニ付テノミ其責ニ任ス
§.540. Hat der Verleiher einen Mangel im Rechte oder einen Mangel der verliehenen Sache arglistig verschwiegen, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen.
第五百四十條 貸付人カ權利又ハ物ノ瑕疵ヲ故意ニ吿ケサリシトキハ借受人ニ對シ之レニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スル責ニ任ス
§.541. Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Thieres insbesondere die Fütterungskosten, zu tragen. Andere nothwendige Verwendungen sind dem Entleiher von dem Verleiher zu ersetzen.
第五百四十一條 借受人ハ借受ケタル物ノ通常ノ保存費ヲ負擔シ又動物ノ使用貸借ニ付テハ其飼養料ヲ負擔スルコトヲ要ス其他ノ必要ハ貸付人ハ借受人ニ對シテ之ヲ賠償スルコトヲ要ス
Die Verpflichtung des Verleihers zum Ersatze sonstiger Verwendungen bestimmt sich nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem steht dem Entleiher das dem Miether im §.491 Abs.2 eingeräumte Recht der Wegnahme zu.
其他ノ費用賠償ニ關スル貸付人ノ義務ハ事務管理ノ規定ニ依リテ之ヲ定ム右ノ外借受人ハ第四百九十一條第二項ノ規定ニ依リテ賃借人ニ與ヘラレタル造作取去ノ權利ヲ有ス
§.542. Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, welche durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, sind von dem Entleiher nicht zu vertreten.
第五百四十二條 借受人ハ契約上ノ使用ニ因リ借受ケタル物ニ生シタル變更又ハ毀損ニ付キ其責ニ任セス
§.543. Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache ohne Erlaubniß des Verleihers einem Dritten zu überlassen.
第五百四十三條 借受人ハ契約上ノ使用以外ニ借受物ヲ使用スルコトヲ得ス又貸付人ノ許諾ナクシテ第三節ニ物ノ使用ヲ委付スル權利ヲ有セス
§.544. Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablaufe der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben.
第五百四十四條 借受人ハ使用貸借ニ付キ定メラレタル期間カ經過シタルトキハ借受物ヲ返還スル義務ヲ負擔ス
Ist eine Zeit nicht bestimmt, so ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher den sich aus dem Zwecke der Leihe ergebenden Gebrauch gemacht hat. Der Verleiher kann die Sache schon vorher zurückfordern, wenn so viel Zeit verstrichen ist, daß der Entleiher den Gebrauch hätte machen können.
前項ノ期間ノ定ナキトキハ借受人ハ使用貸借ノ目的ヨリ生スル使用ヲ爲シタル後借受物ヲ返還スルコトヲ要ス然レトモ借受人カ右ノ使用ヲ爲スコトヲ得ベカリシ時日ヲ經過セシメタルトキハ其使用ノ終ラサル前ト雖モ貸付人ハ物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zwecke zu entnehmen, so ist der Verleiher berechtigt, die Sache jederzeit zurückzufordern.
使用貸借ニ付キ期間ノ定ナク又使用ノ目的ヨリ之ヲ知ルコト能ハサルトキハ貸付人ハ何時ニテモ物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
Hat der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten überlassen, so kann der Verleiher sie nach der Beendigung der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.
借受人カ第三者ニ物ノ使用ヲ委付シタル場合ニ於テハ貸付人ハ使用貸借ノ終了後第三者ニ對シテモ物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
§.545. Der Verleiher kann die Leihe kündigen:
第五百四十五條 左ノ場合ニ於テハ貸付人ハ使用貸借ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得
1. wenn er in Folge eines unvorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf;
一、 貸付人カ豫見スルコト能ハサリシ事情ニ因リ物ノ必要ヲ生シタルトキ
2. wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere den Gebrauch unbefugt einem Dritten überläßt, oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet;
二、 借受人カ契約ニ反シテ物ノ使用ヲ爲シタルトキ殊ニ權限ナクシテ第三者ニ使用ヲ委付シ又ハ自己ノ負擔スル注意ヲ怠ルコトニ因リテ著シク物ヲ害シタルトキ
3. wenn der Entleiher stirbt.
三、 借受人カ死亡シタルトキ
§.546. Die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der verliehenen Sache sowie die Ansprüche des Entleihers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt nach Maßgabe des §.500 Satz 2.
第五百四十六條 
Sechster Titel. Darlehen.
第六節 
§.547. Wer Geld oder andere vertretbare Sachen als Darlehen empfangen hat, ist verpflichtet, dem Darleiher das Empfangene in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten.
第五百四十七條 
Wer Geld oder andere vertretbare Sachen aus einem anderen Grunde schuldet, kann mit dem Gläubiger vereinbaren, daß das Geld oder die Sachen als Darlehen geschuldet werden sollen.
消費貸借以外ノ原因ニ本ツキ金錢其他ノ代替物ヲ負債シタル者ハ爾後消費貸借トシテ之ヲ負債スヘキコトヲ債權者ト約束スルコトヲ得
§.548. Der Empfänger eines Darlehens ist zur Zahlung von Zinsen, abgesehen von den Fällen der §§.244, 247, nur verpflichtet, wenn Zinsen bedungen sind.
Die bedungenen Zinsen sind, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, nach dem Ablaufe je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuerstatten ist, bei der Rückerstattung zu entrichten.
借主ハ第二百四十四條及ヒ第二百四十七條ノ場合ヲ除ク外利息ヲ約定シタルトキニノミ之ヲ支拂フ義務ヲ負擔ス
約定シタル利息ハ別段ノ定ナキ限ハ各一年ノ經過シタルトキ之ヲ支拂フベク又一年ノ經過前ニ借受物ヲ返還スベキトキハ之ト同時ニ利息ヲ支拂フコトヲ要ス
§.549. Ein Darlehen ist, wenn für die Rückerstattung eine Zeit nicht bestimmt ist, erst nach Kündigung zurückzuerstatten. Die Kündigung steht sowohl dem Gläubiger als dem Schuldner zu. Sind Zinsen nicht bedungen, so ist der Schuldner auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt.
第五百四十九條 消費貸借ニ付キ返濟ノ時期ヲ定メサリシトキハ豫メ吿知ヲ爲シタル後之ヲ返濟スルコトヲ要ス吿知權ハ債權者及ヒ債務者共ニ之ヲ有ス然レトモ利息ノ約定ナキトキハ債務者ハ豫メ吿知ヲ爲サスシテ返濟スルコ得
Die Kündigungsfrist beträgt bei Darlehen von mehr als dreihundert Mark drei Monate, bei Darlehen von geringerem Betrag einen Monat.
前項ノ吿知期間ハ三百マルク以上ノ消費貸借ニ付テハ三ケ月トシ三百マルク以下ノ消費貸借ニ付テハ一ケ月トス
§.550. Wer die Hingabe eines Darlehens versprochen hat, kann im Zweifel das Versprechen widerrufen, wenn in den Vermögensverhältnissen des anderen Theiles eine wesentliche Verschlechterung eintritt, welche den Anspruch auf die Rückerstattung gefährdet.
第五百五十條 消費貸借ノ供與ヲ諾約シタル者ハ疑ハシキ場合ニ於テハ相手方ノ財產擔保ニ付キ自己ノ返還請求權ヲ危險ナラシムルニ足ル著シキ毀損ヲ生シタルトキハ約束ヲ取消スコトヲ得
Siebenter Titel. Dienstvertrag.
第七節 雇傭契約
§.551. Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher die Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Theil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
第五百五十一條 雇傭契約ニ因リテ勞務ヲ約束シタル者ハ其勞務ヲ履行シ相手方ハ其約束シタル報酬ヲ與フル義務ヲ負擔ス
Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
雇傭契約ハ各種ノ勞務ヲ以テ其目的ト爲スコトヲ得
§.552. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.
第五百五十二條 勞務ノ給付カ報酬ニ對シテノミ望マルベキコトカ事情ニ依リテ明ナルトキハ報酬ハ默示ニテ約束セラレタルモノト見做ス
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Tare die tarmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Tare die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
報酬額ノ定ナキ場合ニ於テ評價カ存スルトキハ之ニ相當スル報酬ヲ約束シタルモノト見做シ評價ナキトキハ慣習上ノ報酬ヲ約束シタルモノト見做ス
§.553. Nimmt Jemand, der zur Leistung gewisser Dienste öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, einen auf solche Dienste gerichteten Antrag nicht an, so ist er verpflichtet, die Ablehnung dem Antragsteller unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn sich Jemand dem Antragsteller gegenüber zur Leistung gewisser Dienste erboten hat.
第五百五十三條 或勞務ノ給付ヲ爲スコトニ公任セラレ又ハ公ニ其申出ヲ爲シタル者カ此勞務ヲ目的トスル申込ヲ受諾セサルトキハ申込者ニ對シ遲滯ナク其拒絕ヲ通知スルコトヲ要ス申込者ニ對シ或勞務ノ給付ヲ申出タルトキ亦同シ
§.554. Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
第五百五十四條 勞務ノ義務ヲ負擔シタル者ハ疑ハシキ場合ニ於テハ自ラ勞務ヲ爲スコトヲ要ス又勞務ノ請求權ハ疑ハシキ場合ニ於テ之ヲ讓渡スコトヲ得ス
§.555. Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
第五百五十五條 報酬ハ勞務ノ履行アリタル後之ヲ支拂フコトヲ要ス然レトモ時期ニ依リテ定メラレタル報酬ハ各時期ノ經過後ニ之ヲ支拂フコトヲ要ス
§.556. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die in Folge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muß sich jedoch den Werth desjenigen anrechnen lassen, was er in Folge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erworben hat oder hätte erwerben können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte.
第五百五十六條 雇傭權利者カ勞務ノ受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ義務者ハ後ニ勞務ヲ給付スルコトヲ要セスシテ遲滯ノ爲メニ給付スルコトヲ得サリシ勞務ニ對シ合意上ノ報酬ヲ請求スルコトヲ得然レトモ勞務ヲ給付セサリシ爲メニ費スコトヲ要セサリシモノ又ハ勞務ヲ他ニ使用スルコトニ因リテ取得シタルモノ若クハ故意ニ勞務ヲ他ニ使用スルコトヲ怠ラサリシトキハ取得スルコトヲ得ヘカラサリシモノヽ價額ヲ差引カシムルコトヲ要ス
§.557. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so wird der zur Dienstleistung Verpflichtete des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältnißmäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist; er muß sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
第五百五十七條 報酬カ時期ニ依リテ定メラレタル場合ニ於テハ雇傭義務者ハ自己ノ過失ニ因ラスシテ自身ニ存スル原因ニ由リ割合ニ著シカラサル時日間勞務ノ給付ヲ妨ケラルモ之ニ因リテ報酬ノ請求權ヲ失フコトナシ然レトモ給付ヲ妨ケラレタル時期ニ對シ法律上ノ義務ニ本ツク病災保險又ハ災害保險ニ因リテ義務者ニ屬スヘキ金額ヲ差引カシムルコトヲ要ス
§.558. Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Geräthschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, daß der zur Dienstleistung Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so hat er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die für den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen geltenden Vorschriften der §§.765 bis 769 finden entsprechende Anwendung.
第五百五十八條 雇傭權利者ハ勞務ノ給付ノ性質カ許ス限リハ生命及ヒ健康ノ危害ニ對シ雇傭義務者ヲ保護スル爲メ勞務ヲ爲サシムルニ付テ備フベキ塲所、裝置又ハ器具ヲ適當ニ構造シ且之ヲ保持シ又自己ノ指定若クハ指揮ニ從フテ爲スベキ勞務ヲ適當ニ計畵スルコトヲ要ス雇傭權利者カ右ノ義務ヲ盡サヾル場合ニ於テ過失ノ責ニ任スベキトキハ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス此場合ニ於テハ不法行爲ニ本ツク損害賠償ニ關スル第七百六十五條乃至第七百六十九條ノ規定ヲ準用ス
Die Verpflichtung des Dienstberechtigten kann nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
雇傭權利者ノ義務ハ契約ニ依リテ豫メ之ヲ廢棄シ又ハ制限スルコトヲ得ス
§.559. Das Dienstverhältniß endigt mit dem Ablaufe der Zeit, für welche es eingegangen ist.
第五百五十九條 雇傭關係ハ之ニ付テ定メタル期間ノ經過ニ依リテ終了ス
Ist das Dienstverhältniß nicht für bestimmte Zeit eingegangen und ergiebt sich die Dauer auch nicht aus dem Zwecke der Dienste, so kann jeder Theil das Dienstverhältniß nach Maßgabe der §§.560 bis 562 kündigen.
雇傭關係ニ付キ期間ノ定ナク且其繼續スヘキ期間カ勞務ノ目的ニ因リテ生セサルトキハ各當事者ハ第五百六十條乃至第五百六十二條ノ規定ニ從ヒ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルコトヲ得
§.560. Ist die Vergütung nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig.
第五百六十條 報酬カ日ニ依テ定メラレタルトキハ何レノ日ニ於テモ次日ニ對シ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルコトヲ得
Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß einer Kalenderwoche zulässig; sie hat spätestens am ersten Werktage der Woche zu erfolgen.
報酬カ週ニ依リテ定メラレタルトキハ吿知ハ曆ニ從フ一週日ノ末日ニ對シテノミ之ヲ爲スコトヲ得又此吿知ノ遲クトモ一週日ノ最初ノ業日ニ於テ之ヲ爲スコトヲ要ス
Ist die Vergütung nach Monaten bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig; sie hat spätestens am fünfzehnten des Monats zu erfolgen.
報酬カ月ニ依リテ定メラレタルトキハ吿知ハ曆ニ從フ一月ノ末日ニ對シテノミ之ヲ爲スコトヲ得又此吿如ハ遲クトモ第十五日ニ於テ之ヲ爲スコトヲ要ス
Ist die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendervierteljahrs und nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zulässig.
報酬カ四分一年又ハ之レヨリ長キ時期ニ依リテ定メラレタルトキハ吿知ハ曆ニ從フ四分一年ノ末日ニ對シ且六週日ノ吿知期間ヲ以テ之ヲ爲スコトヲ得
§.561. Das Dienstverhältniß der mit festen Bezügen zur Leistung von Diensten höherer Art Angestellten, deren Erwerbsthätigkeit durch das Dienstverhältniß vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird, insbesondere der Lehrer, Erzieher, Privatbeamten, Gesellschafterinnen, kann nur für den Schluß eines Kalendervierteljahrs und nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden, auch wenn die Vergütung nach kürzeren Zeitabschnitten als Vierteljahren bemessen ist.
第五百六十一條 定マリタル給料ヲ以テ高等ノ勞務ヲ給付スルコトニ任定セラレタル者殊ニ敎師、養育人、私吏及ヒ社婦ノ雇傭關係ニシテ此者ノ生業力ノ全部又ハ其重要ナル部分ヲ要求スルモノハ曆ニ從フ四分一年ノ末日ニ對シ且六週日ノ吿知期間ヲ以テ吿知ヲ爲スコトヲ得報酬カ四分一年ヨリ短キ時期ニ依リテ定メラレタルトキ亦同シ
§.562. Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, so kann das Dienstverhältniß jederzeit gekündigt werden; bei einem die Erwerbsthätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältniß ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
第五百六十二條 報酬カ時期ニ依リテ定メラレサルトキハ何時ニテモ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルコトヲ得然レトモ義務者ノ生業力ノ全部又ハ其重要ナル部分ヲ要求スル雇傭關係ニ付テハ二週日ノ吿知期間ヲ保ツコトヲ要ス
§.563. Ist das Dienstverhältniß für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem zur Dienstleistung Verpflichteten nach dem Ablaufe von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der Verpflichtete die Dienste durch einen Anderen leisten lassen darf.
第五百六十三條 雇傭關係カ或人ノ終身ヲ期シ又ハ五年以上ノ時期ヲ以テ取結ハレタルトキハ義務者ハ五年ノ經過後ニ於テ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルコトヲ得此場合ニ於テ吿知期間ハ六ケ月トス又義務者カ他人ヲシテ其勞務ヲ爲サシムルコトヲ得ルトキハ右ノ吿知ヲ爲スコトヲ得ス
§.564. Wird das Dienstverhältniß nach seiner Beendigung von dem zur Dienstleistung Verpflichteten mit Wissen und ohne Widerspruch des anderen Theiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert.
第五百六十四條 雇傭關係カ其終了後義務者ニ依リテ續行セラレ且相手方カ之ヲ知リテ反對セサルトキハ雇傭關係ハ時期ヲ定メスシテ延長セラレタルモノト見做ス
§.565. Das Dienstverhältniß kann von jedem Theile ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
第五百六十五條 各當事者ハ重要ナル原因カ存スルトキハ吿知期間ヲ保タスシテ雇傭關係終了ヲ吿知スルコトヲ得
Hat der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnisse mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, so ist die Kündigung auch ohne die im Abs.1 bezeichnete Voraussetzung zulässig.
定マリタル給料ヲ以テ繼續スル雇傭關係ニアラスシテ義務者カ特別ノ信用ニ本ツキテ委任セラルベキ高等ノ勞務ヲ給付スヘキトキハ第一項ニ揭クル要件カ存セサルモ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルコトヲ得
§.566. Wird nach dem Beginne der Dienstleistung das Dienstverhältniß auf Grund des §.565 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Theil der Vergütung verlangen. Hat er gekündigt, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Theiles dazu veranlaßt zu sein, oder hat er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Theiles veranlaßt, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen in Folge der Kündigung für den anderen Theil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des §.298 und des §.279 Satz 2 zurückzuerstatten.
第五百六十六條 勞務ノ給付ヲ始メタル後ニ第五百六十五條ニ揭クル原因ニ由リテ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スルトキハ義務者ハ既ニ爲シタル給付ニ相當スル報酬ノ一部ヲ請求スルヿヲ得義務者カ契約ニ反スル相手方ノ處置ニ因ラスシテ雇傭關係ノ終了ヲ吿知シ又ハ契約ニ反スル自己ノ處置ニ因リテ相手方ヲシテ雇傭關係ノ終了ヲ吿知セシメタルトキハ既ニ爲シタル給付カ吿知ニ因リテ相手方ニ對シ利益ヲ與ヘサル限度ニ於テ報酬ノ請求權ヲ有セス又報酬ノ先拂アルトキハ義務者ハ第二百九十八條及ヒ第二百七十九條第二段ノ規定ニ從ヒ之ヲ償還スルコトヲ要ス
Ist die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Theiles veranlaßt, so ist dieser zum Ersatze des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schadens verpflichtet.
雇傭關係終了ノ吿知カ相手方ノ契約ニ反スル處置ニ本ツクトキハ相手方ハ雇傭關係ノ消滅ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.567. Hat der zur Dienstleistung Verpflichtete ein Geschäft für den Dienstberechtigten zu besorgen, so darf er, wenn ihm das Recht zusteht, das Dienstverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, von diesem Rechte nur in der Art Gebrauch machen, daß der Dienstberechtigte für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann. Kündigt der Verpflichtete zur Unzeit, so hat er den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt.
第五百六十七條 雇傭義務者カ雇傭權利者ノ爲メニ或事務ヲ監督スヘキ場合ニ於テ吿知期間ヲ保タスシテ雇傭關係ノ終了ヲ吿知スル權利ヲ有スルトキハ此權利ハ雇傭權利ナルカ業務監督ノ爲メ他ニ用意ヲ爲シ得ル方法ニ於テノミ之ヲ行使スルコトヲ得義務者カ不當ノ時期ニ吿知ヲ爲シタルトキハ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス但不當ノ時期ニ吿知ヲ爲スニ付キ重要ナル原因カ存スルトキハ此限ニ在ラス
Sind Dienste höherer Art zu leisten, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, so gelten diese Vorschriften auch dann, wenn die Dienstleistung nicht in einer Geschäftsbesorgung besteht.
特別ノ信用ニ基ツキテ委任セラルヘキ高等ノ勞務ヲ給付スヘキ場合ニ於テハ勞務ノ給付カ業務ノ監督ニ存セサルトキト雖モ前項ノ規定ヲ適用ス
§.568. Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der zur Dienstleistung Verpflichtete von dem anderen Theile ein schriftliches Zeugniß über das Dienstverhältniß und dessen Dauer fordern. Das Zeugniß ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste auszudehnen.
第五百六十八條 繼續スル雇傭關係ノ終了ニ付テハ雇傭義務者ハ相手方ニ對シ雇傭關係及ヒ其繼續期間ノ證書ヲ請求スルコトヲ得ス此書證ハ請求ニ因リテ勞務ノ給付及ヒ實行ニ及ホスコトヲ要ス
Achter Titel. Werkvertrag.
第八節 請負契約
§.569. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
第五百六十九條 請負契約ニ因リテ請負人ハ約束シタル仕事ヲ完成シ注文者ハ約定ノ報酬ヲ支拂フ義務ヲ負擔ス
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein sonstiger durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
請負契約ハ物ノ製作又ハ變更其他勞力又ハ役務ノ給付ニ因リテ爲シ得ヘキ結果ヲ以テ其目的ト爲スコトヲ得
§.570. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.
第五百七十條 仕事カ事情ニ因リ報酬ニ對シテノミ之ヲ求メ得ヘキコトカ明ナルトキハ報酬ハ默示ニテ約束セラレタルモノト見做ス
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Tare die tarmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Tare die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
報酬額ノ定ナキ場合ニ於テ評價カ存スルトキハ之ニ相當スル報酬ヲ約束シタルモノト見做シ評價カ存セサルトキハ慣習上ノ報酬ヲ約束シタルモノト見做ス
§.571. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk so herzustellen, daß es die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Werth oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
第五百七十一條 請負人ハ其請負フタル性質ヲ備ヒ且價格ヲ滅失又ハ減少セシメ若クハ通常ノ使用又ハ契約ニ依リテ豫定シタル使用ニ適スルコトヲ滅失又ハ減少セシムヘキ瑕疵ヲ有スルコトナクシテ仕事ヲ完成スルヿヲ要ス
Ist das Werk nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Besteller die Beseitigung des Mangels verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Beseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
仕事カ前項ノ性質ヲ備ヘサルトキハ注文者ハ瑕疵ノ除去ヲ請求スルコトヲ得
Ist der Unternehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlich gewesenen Aufwendungen verlangen.
瑕疵ノ除去カ過分ノ費用ヲ要スルトキハ請負人ハ其除去ヲ拒絕スルコトヲ得
請負人カ瑕疵ノ除去ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ注文者ハ自ラ之ヲ除去シ且之ニ要セシ費用ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.572. Zur Beseitigung eines Mangels der im §.571 bezeichneten Art kann der Besteller dem Unternehmer eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Zeigt sich schon vor der Ablieferung des Werkes ein Mangel, so kann der Besteller die Frist sofort bestimmen; die Frist muß so bemessen sein, daß sie nicht vor der für die Ablieferung bestimmten Frist abläuft. Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist beseitigt, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen; der Anspruch auf Beseitigung des Mangels ist ausgeschlossen.
第五百七十二條 第五百七十一條ニ揭クル種類ノ瑕疵ノ除去ニ付テハ注文者ハ請負人ニ對シ相當ノ期間ヲ指定シ且此期間ノ經過後ハ瑕疵ノ除去ヲ拒絕スル旨ヲ表示スルコトヲ得仕事ノ引渡前ニ瑕疵カ現ハルルトキハ注文者ハ直ニ右ノ期間ヲ指定スルコトヲ得此場合ニ於テ期間ハ引渡ニ付テ定メタル時期ノ到達前ニ經過セサル樣之ヲ指定スルコトヲ要ス又此期間內ニ瑕疵カ除去セラレサルトキハ注文者ノ契約ノ廢却(變更)又ハ報酬ノ引下(減少)ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テハ瑕疵除去ノ請求權ハ除却セラル
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von dem Unternehmer verweigert wird oder wenn die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Wandelung oder auf Minderung durch ein besonderes Interesse des Bestellers gerechtfertigt wird.
瑕疵ノ除去カ不能ナルカ又ハ請負人カ之ヲ拒絕スルカ若クハ廢却又ハ減少ノ請求權ヲ即時ニ主張スルコトカ注文者ノ特別ノ利益ニ本ツキテ正當ト認メラルルトキハ前項ノ期間ヲ指定スルコトヲ要セス
Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Werth oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindert.
瑕疵カ仕事ノ價格又ハ使用ニ適スルコトヲ僅ニ減殺スルニ止マルトキハ契約ノ廢却ハ除却セラル
Auf die Wandelung und die Minderung finden die für den Kauf geltenden Vorschriften der §§.402, 403, 405 bis 411 entsprechende Anwendung.
契約ノ廢却及ヒ代價ノ減少ニ付テハ賣買ニ關スル第四百〇二條第四百〇三條第四百〇五條乃至第四百十一條ノ規定ヲ準用ス
§.573. Beruht der Mangel auf einem von dem Unternehmer zu vertretenden Umstande, so kann der Besteller statt der Wandelung oder der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
第五百七十三條 瑕疵カ請負人ノ責ニ歸スヘキ事由ニ本ツクトキハ注文者ハ契約ノ廢却又ハ代價ノ減少ニ代ヘテ不履行ニ本ツク損害賠償ヲ請求スルコトヲ得
§.574. Wird das Werk ganz oder zum Theil nicht rechtzeitig hergestellt, so finden die für die Wandelung geltenden Vorschriften des §.572 Abs.1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle des Anspruchs auf Wandelung das Recht des Bestellers tritt, nach §.279 vom Vertrage zurückzutreten. Die im Falle des Verzugs des Unternehmers sowie die im Falle des §.278 dem Besteller zustehenden Rechte bleiben unberührt.
第五百七十四條 仕事ノ全部又ハ其一部カ正當ノ時ニ完成セラレサルトキハ契約ノ廢却ニ關スル第五百七十二條第一項乃至第三項ノ規定ヲ準用ス此場合ニ於テハ第二百七十九條ノ規定ニ從ヒ注文者カ契約ヲ解除スル權利ハ契約廢却ノ請求權ニ代ハルモノトス又請負人カ遲滯ニ在ル場合ニ於テ並ニ第二百七十八條ノ場合ニ於テ注文者ニ屬スル權利ハ之ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
§.575. Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Unternehmers, einen Mangel des Werkes zu vertreten, beschränkt oder erlassen wird, ist nichtig, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
第五百七十五條 仕事ノ瑕疵ニ付キ其責ニ任スヘキ請負人ノ義務ヲ制限シ又ハ之ヲ免除スル合意ハ請負人カ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ無効トス
§.576. Der Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie die wegen des Mangels dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz verjähren, sofern nicht der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat, in sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstücke jedoch in einem Jahre, bei Bauwerken in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes.
第五百七十六條 仕事ノ瑕疵ヲ除却スル注文者ノ請求權及ヒ瑕疵ニ本ツキ契約ノ廢却、代價ノ減少又ハ損害賠償ニ付テ注文者ニ屬スル請求權ノ時効期間ハ六ケ月トシ土地ノ勞役ニ關シテハ一年トシ建築物ニ關シテハ五年トス但請負人カ故意ニ瑕疵ヲ吿ケサリシトキハ此限ニ在ラス
Die Verjährungsfrist kann durch Vertrag verlängert werden. Die für die Verjährung der Ansprüche des Käufers geltenden Vorschriften des §.413 Abs.2, 3 und des §.414 finden entsprechende Anwendung. Hat sich der Unternehmer im Einverständnisse mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder der Beseitigung des Mangels unterzogen, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebniß der Prüfung dem Besteller mitgetheilt oder ihm gegenüber den Mangel für beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert hat.
時効ハ注文者カ仕事ヲ引取リタル時ヨリ其進行ヲ始ム
時効ノ期間ハ契約ニ依リテ之ヲ延長スルコトヲ得又買主ノ請求權ノ時効ニ關スル第四百十三條第二項第三項及ヒ第四百十四條ノ規定ハ之ヲ準用ス又請負人カ注文者ノ同意ノ上瑕疵ノ存在ヲ驗査シ又ハ除去ニ從フトキハ時効ノ進行ハ請負人カ驗査ノ結果ヲ注文者ニ報吿シ又ハ此者ニ對シテ瑕疵カ除去セラレタル旨ヲ表示シ若クハ除去ヲ續行スルコトヲ拒絕スルマテ停止ス
§.577. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen ist.
第五百七十七條 契約ニ適シテ完成セラレタル仕事ハ注文者之ヲ引取ルコトヲ要ス但仕事ノ性質ニ依リテ之ヲ引取ルコトカ除却セラルルトキハ此限ニ在ラス
Hat er ein mangelhaftes Werk abgenommen, obschon er den Mangel kannte, so stehen ihm die in den §§.571, 572 bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehalten hat.
注文者カ仕事ノ瑕疵アルコトヲ知リテ之ヲ引取リタル場合ニ於テハ第五百七十一條及ヒ第五百七十二條ニ定ムル請求權ハ注文者カ仕事ヲ引取ルトキニ瑕疵ニ本ツキテ自己ノ權利ヲ留保シタルトキニノミ之ヲ有ス
§.578. Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Theilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Theile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Theil bei dessen Abnahme zu entrichten.
第五百七十八條 報酬ハ仕事ヲ引取ルトキニ之ヲ支拂フコトヲ要ス又仕事ハ部分ニ從フテ之ヲ引取ルヘク且報酬ハ仕事ノ各部ニ對シテ定メラレタルトキハ報酬ハ仕事ノ各部ニ對シ之ヲ引取ルトキニ支拂フコトヲ要ス
§.579. Ist bei dem Beginn oder während der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer in Folge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder hätte erwerben können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte.
第五百七十九條 仕事ヲ始ムル時又ハ之ヲ爲ス間ニ於テ注文者ノ行爲ヲ要スル場合ニ於テ注文者カ此行爲ヲ爲サヽルコトニ因リテ受諾ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ請負人ハ相當ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得賠償額ハ一方ニ於テハ遲滯ノ繼續スル時日及ヒ約束シタル報酬額ニ依リ他ノ一方ニ於テハ請負人カ遲滯ニ因リテ費用ヲ節シ又ハ其勞力ヲ他ニ使用スルコトニ因リテ取得シ若クハ故意ニ此使用ヲ怠ラサリシトキハ取得スルコトヲ得ヘカリシモノニ依リ斟酌シテ之ヲ定ム
Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der vorzunehmenden Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht innerhalb der Frist vorgenommen werde. Ist die Nachholung nicht innerhalb der Frist erfolgt, so gilt der Vertrag als aufgehoben.
請負人ハ注文者ニ對シ此者カ爲スヘキ行爲ヲ追行スルコトニ付キ相當ノ期間ヲ指定シ且此期間內ニ右ノ行爲ヲ爲サヽルトキハ契約ノ解除ヲ吿知スル旨ヲ表示スルコトヲ得右ノ期間內ニ於テ行爲ノ追行ナキトキハ契約ハ取消サレタルモノト見做ス
§.580. Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich.
第五百八十條 請負人ハ仕事カ引取ラルルマテハ危險ヲ負擔ス注文者カ受取ニ付キ遲滯ニ在ルトキハ危險ハ注文者ニ移轉ス又注文者カ供與シタル材料ノ偶然ノ減失又ハ毀損ニ付テハ請負人ハ其責ニ任セス
Wird das Werk auf Verlangen des Bestellers von dem Unternehmer nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte versendet, so finden die für den Kauf geltenden Vorschriften des §.388 entsprechende Anwendung.
仕事カ注文者ノ請求ニ因リテ履行ノ場所ヨリ異ナル所ニ送附セラル場合ニ於テハ賣買ニ關スル第三百八十八條ノ規定ヲ准用ス
§.581. Ist das Werk vor der Abnahme in Folge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder in Folge einer von dem Besteller für die Ausführung ertheilten Anweisung ohne Mitwirkung eines von dem Unternehmer zu vertretenden Umstandes untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Theil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht mitbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag in Gemäßheit des §.579 Abs.2 aufgehoben ist.
第五百八十一條 仕事カ引取ラルル前ニ注文者カ供與シタル材料ノ瑕疵ニ因リ又ハ仕事ノ實行ニ付テ注文者カ與ヘタル指圖ニ因リ且請負人ノ責ニ歸スヘキ事由カ加ハルコトナクシテ仕事カ減失又ハ毀損シ若クハ實行スルコトヲ得サルニ至リタルトキハ請負人ハ其給付シタル勞力ニ相當スル報酬部分及ヒ報酬中ニ含マレサル出費ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得契約カ第五百七十九條第二項ノ規定ニ從ヒ廢却セラレタルトキ亦同シ
Die im Falle eines Verschuldens des Bestellers dem Unternehmer zustehenden weitergehenden Ansprüche bleiben unberührt.
注文者ノ過失アル場合ニ於テ請負人ニ屬スル其他ノ請求權ハ本條ノ規定ニ依リテ影響ヲ受クルコトナシ
§.582. Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme nicht möglich, so tritt in den Fällen der §§.576, 578, 580, 581 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
第五百八十二條 仕事ノ性質ニ因リテ其引取カ不能ナルトキハ第五百七十六條第五百七十八條第五百八十條及ヒ第五百八十一條ノ場合ニ於テ仕事ノ完成ハ其引取ニ代ハルモノトス
§.583. Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, sofern sie sich in seinem Besitze befinden.
第五百八十三條 請負人ハ契約ニ基ツク自己ノ債權ニ對シ其仕上ケタル又ハ修繕シタル注文者ノ動產カ自己ノ占有ニ存スル限ハ此物ニ付キ質權ヲ有ス
Der Unternehmer eines Bauwerkes oder eines einzelnen Theiles eines Bauwerkes kann für seine Forderungen aus dem Vertrage die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstücke des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Theil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht mitbegriffenen Auslagen verlangen.
建築物又ハ其一部ノ請負人ハ契約ニ基ツク自己ノ債權ニ對シ注文者ノ建築地ニ付キ保全抵當ノ認許ヲ請求スルコトヲ得仕事カ完成セサルトキハ請負人ハ其給付シタル勞力ニ相當スル報酬部分及ヒ報酬中ニ含マレサル出費ニ對シテ保全抵當ノ認許ヲ請求スルコトヲ得
§.584. Der Besteller kann vor der Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen zu verlangen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder hätte erwerben können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte.
第五百八十四條 注文者ハ仕事カ完成スル前ハ何時ニテモ契約ノ解除ヲ吿知スルコトヲ得此場合ニ於テハ請負人ハ契約ノ取消ニ因リテ費スコトヲ要セサリシ費用又ハ其勞力ヲ他ニ使用スルコトニ因リテ取得シタルモノ若クハ故意ニ此使用ヲ怠ラサリシトキハ取得スルコトヲ得ヘカリシモノヲ計算シテ約束シタル報酬ヲ請求スルコトヲ得
§.585. Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zu Grunde gelegt, ohne daß der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und ergiebt sich, daß das Werk nicht ohne eine wesentliche Ueberschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grunde kündigt, dem Unternehmer nur der im §.581 Abs.1 bestimmte Anspruch zu. Hat der Unternehmer nicht unverzüglich, nachdem er die zu erwartende Ueberschreitung des Anschlags erkannt hat oder hätte erkennen müssen, von derselben dem Besteller Anzeige gemacht, so ist er zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
第五百八十五條 請負人カ費用ノ見積ノ正當ナルコトヲ確保スルコトナクシテ此見積カ契約ノ基本ト爲リ且仕事カ著シク此見積ヲ超過スルニ非サレハ實行スルコトヲ得サルニ至リタル場合ニ於テ注文者カ此理由ニ基ツキ契約ヲ解除スルトキハ請負人ハ第五百八十一條第一項ニ定ムル請求權ノミヲ有ス請負人カ豫想スルコトヲ得ヘキ超過ヲ知リ又ハ之ヲ知ラサルヘカラサリシ後遲滯ナク注文者ニ對シ此超過ニ付キ通知ヲ爲サヾリシトキハ之ニ因リテ生シタル損害ヲ賠償スルコトヲ要ス
§.586. Hat sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoffe herzustellen, so hat er dem Besteller die vertragsmäßig hergestellte Sache zu übergeben und das Eigenthum an derselben zu verschaffen. Auf einen solchen Vertrag finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung; ist eine nicht vertretbare Sache herzustellen, so treten an die Stelle des §.375, des §.387 Abs.1 Satz 1 und der §§.388, 397 bis 401, 413, 414 die Vorschriften über den Werkvertrag mit Ausnahme des §.583.
第五百八十六條 請負人カ自ラ供與スヘキ材料ヲ以テ仕事ヲ仕上クヘキ義務ヲ負擔スルトキハ契約ニ適シテ完成シタル物ヲ注文者ニ引渡シ且其所有權ヲ附與スルコトヲ要ス此契約ニ付テハ賣買ニ關スル規定ヲ適用ス又不代替物ヲ完成スル場合ニ於テハ第三百七十五條第三百八十七條第一項第一段、第三百八十八條第三百九十七條乃至第四百〇一條第四百十三條及ヒ第四百十四條ノ規定ニ代ヘテ請負契約ニ關スル規定ヲ適用ス但第五百八十三條ノ規定ハ之ヲ除外ス
Hat sich der Unternehmer nur zur Beschaffung von Zuthaten oder sonstigen Nebensachen verpflichtet, so finden ausschließlich die Vorschriften über den Werkvertrag Anwendung.
請負人カ附隨ノ材料又ハ其他從タル物ヲ供與スヘキ義務ノミヲ負擔スル場合ニ於テハ請負契約ニ關スル規定ヲ適用ス
Neunter Titel. Mäklervertrag.
§.587. Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrags oder für die Vermittelung eines Vertrags einen Mäklerlohn versprochen hat, ist zur Entrichtung desselben nur verpflichtet, wenn der Vertrag in Folge des Nachweises oder in Folge der Vermittelung des Mäklers zu Stande kommt. Ist der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eingetreten ist.
Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zu Stande kommt.
§.588. Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Tare der tarmäßige Lohn, in Ermangelung einer Tare der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.
Zehnter Titel. Auslobung.
§.589. Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn derselbe nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
§.590. Die Auslobung kann so lange widerrufen werden, bis die Handlung vorgenommen worden ist. Der Widerruf ist, sofern er nicht durch besondere Mittheilung erfolgt, nur wirksam, wenn er in derselben Weise wie die Auslobung bekannt gemacht ist.
Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahme der Handlung.
§.591. Hat von Mehreren jeder die Handlung vorgenommen, für deren Vornahme die Belohnung ausgesetzt ist, so gebührt die Belohnung demjenigen, welcher die Handlung zuerst vorgenommen hat. Ist die Handlung von Mehreren gleichzeitig vorgenommen worden, so gebührt jedem ein gleicher Theil der Belohnung.
Haben Mehrere zu dem Erfolge mitgewirkt, für dessen Herbeiführung die Belohnung ausgesetzt ist, so hat der Auslobende die Belohnung unter Berücksichtigung des Antheils eines Jeden an dem Erfolge nach billigem Ermessen unter sie zu vertheilen. Die Vertheilung ist nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; sie erfolgt in einem solchen Falle durch Urtheil. Wird die Vertheilung des Auslobenden von einem der Betheiligten nicht als verbindlich anerkannt, so ist der Auslobende berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, bis die Betheiligten den Streit über ihre Berechtigung unter sich ausgetragen haben; jeder von ihnen kann verlangen, daß die Belohnung für alle hinterlegt wird.
Läßt sich die Belohnung ihrer Beschaffenheit nach nicht theilen oder soll nach dem Inhalte der Auslobung nur Einer die Belohnung erhalten, so entscheidet das Loos.
§.592. Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegenstande hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung bestimmt ist.
Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht oder welche von mehreren Bewerbungen den Vorzug verdient, ist durch die in der Auslobung bezeichnete Person, in Ermangelung einer solchen durch den Auslobenden zu treffen. Die Entscheidung ist für die Betheiligten verbindlich.
Bei Bewerbungen von gleicher Würdigkeit finden auf die Zuertheilung des Preises die Vorschriften des §.591 Abs.1 Satz 2, Abs.3 Anwendung.
Die Uebertragung des Eigenthums an dem gelieferten Werke kann der Auslobende nur verlangen, wenn es in der Auslobung bestimmt ist.
Elfter Titel. Auftrag.
§.593. Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
§.594. Nimmt Jemand, der sich öffentlich zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat, einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht an, so ist er verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn sich Jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat.
§.595. Der Beauftragte darf im Zweifel die Ausführung des Auftrags nicht einem Dritten übertragen. Ist die Uebertragung gestattet, so hat er nur ein ihm bei der Uebertragung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. Für das Verschulden eines Gehülfen ist er nach §.234 verantwortlich.
§.596. Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, daß der Auftraggeber bei Kenntniß der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat, soweit es thunlich ist, vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten.
§.597. Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu ertheilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.
§.598. Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber Alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, mit Einschluß der etwa gezogenen Früchte, herauszugeben.
§.599. Hat der Beauftragte Geld, welches er dem Auftraggeber herauszugeben oder für diesen zu verwenden hat, für sich verwendet, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
§.600. Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuß zu leisten.
§.601. Hat der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen gemacht, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Aufgewendetes Geld hat der Auftraggeber von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen.
Ist der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags eine Verbindlichkeit eingegangen, deren Eingehung er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ihn von der Verbindlichkeit zu befreien; der Auftraggeber kann jedoch, wenn die Verbindlichkeit noch nicht fällig ist, dem Beauftragten, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
§.602. Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden.
Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, daß der Auftraggeber für das übertragene Geschäft anderweit Fürsorge treffen kann.
Kündigt der Beauftragte zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Ein solcher Grund berechtigt den Beauftragten zur Kündigung auch dann, wenn er auf das Kündigungsrecht verzichtet hat.
§.603. Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte bei Gefahr im Verzuge die Besorgung des aufgetragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit hat Fürsorge treffen können; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.
§.604. Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. Im Falle des Erlöschens hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und bei Gefahr im Verzuge die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit hat Fürsorge treffen können; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.
§.605. Ist der Auftrag in anderer Weise als durch Widerruf erloschen, so gilt er zu Gunsten des Beauftragten gleichwohl als fortbestehend, bis der Beauftragte von der das Erlöschen bewirkenden Thatsache Kenntniß erlangt hat oder diese Thatsache hätte kennen müssen.
§.606. Die Vorschriften der §§.596 bis 601, 603 bis 605 finden entsprechende Anwendung, wenn die Verpflichtung zur Geschäftsbesorgung durch einen Dienst- oder einen Werkvertrag übernommen ist.
§.607. Wer einem Anderen einen Rath oder eine Empfehlung ertheilt hat, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältniß oder einer unerlaubten Handlung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatze des aus der Befolgung des Rathes oder der Empfehlung entstandenen Schadens nicht verpflichtet.
Zwölfter Titel. Geschäftsführung ohne Auftrag.
§.608. Wer ein Geschäft für einen Anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder muthmaßlichen Willen es erfordert.
§.609. Steht die Uebernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und mußte der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatze des aus der Geschäftsführung entstandenen Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.
§.610. Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.
§.611. Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§.612. Der Geschäftsführer hat die Uebernahme der Geschäftsführung, sobald es thunlich ist, dem Geschäftsherrn anzuzeigen und, wenn es ohne Gefahr geschehen kann, dessen Entschließung abzuwarten. Im Uebrigen finden auf die Verpflichtungen des Geschäftsführers die für einen Beauftragten geltenden Vorschriften der §§.597 bis 599 entsprechende Anwendung.
§.613. War der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist er nur nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen und über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verantwortlich.
§.614. Hat die Uebernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem muthmäßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprochen, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen und Befreiung von den eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen. In den Fällen des §.610 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Uebernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch stand.
§.615. Liegen die Voraussetzungen des §.614 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet, dem Geschäftsführer dasjenige, was er durch die Geschäftsführung erlangt hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung, so steht dem Geschäftsführer der im §.614 bestimmte Anspruch zu.
§.616. Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen.
Haben Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt gewährt, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Absicht, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen, gefehlt hat.
§.617. Hat sich der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn geirrt, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
§.618. Die Vorschriften der §§.608 bis 617 finden keine Anwendung, wenn Jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt hat, daß es sein eigenes sei.
Hat Jemand ein fremdes Geschäft mit dem Bewußtsein, nicht dazu berechtigt zu sein, als sein eigenes behandelt, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§.608, 609, 612, 613 ergebenden Ansprüche geltend machen. Macht er sie geltend, so ist er dem Geschäftsführer nach §.615 Satz 1 verpflichtet.
Dreizehnter Titel. Anweisung.
§.619. Hat Jemand eine Urkunde, in welcher er einen Anderen anweist, Geld oder eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen oder Werthpapiere an einen Dritten zu leisten, dem Dritten ausgehändigt, so ist dieser ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenen Namen zu erheben; der Angewiesene ist ermächtigt, für Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten.
§.620. Hat der Angewiesene die Anweisung angenommen, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet; er kann ihm nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Annahme betreffen oder sich aus dem Inhalte der Anweisung oder dem Inhalte der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfänger zustehen.
Die Annahme erfolgt durch einen schriftlichen Vermerk auf der Anweisung. Ist der Vermerk auf die Anweisung vor der Aushändigung an den Anweisungsempfänger gesetzt, so wird die Annahme diesem gegenüber erst mit der Aushändigung wirksam.
Der Anspruch des Anweisungsempfängers gegen den Angewiesenen aus der Annahme verjährt in drei Jahren.
§.621. Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.
§.622. Hat der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke ertheilt, um seinerseits eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken, so ist die Leistung, auch wenn der Angewiesene die Anweisung angenommen hat, erst mit der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger bewirkt.
§.623. Hat sich der Angewiesene dem Anweisenden gegenüber zur Annahme der Anweisung oder zur Leistung an den Anweisungsempfänger verpflichtet oder hat er die Leistung in Gemäßheit der Anweisung bewirkt, so bestimmt sich das Verhältniß zwischen ihm und dem Anweisenden im Zweifel nach den Vorschriften über den Auftrag. Im Falle einer Anweisung auf Schuld wird der Angewiesene durch die Leistung in der Höhe derselben von der Schuld befreit.
Zur Annahme der Anweisung oder zur Leistung an den Anweisungsempfänger ist der Angewiesene dem Anweisenden gegenüber nicht schon deshalb verpflichtet, weil er Schuldner des Anweisenden ist.
§.624. Der Anweisungsempfänger ist dem Anweisenden gegenüber im Zweifel wie ein Beauftragter verpflichtet, den Angewiesenen zu der Leistung aufzufordern.
Verweigert der Angewiesene die Leistung oder vor dem Eintritte der Leistungszeit die Annahme der Anweisung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen. Das Gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger die Anweisung nicht geltend machen kann oder will.
§.625. Solange der Angewiesene weder die Anweisung dem Anweisungsempfänger gegenüber angenommen noch die Leistung bewirkt hat, kann der Anweisende dem Angewiesenen gegenüber die Anweisung widerrufen, auch wenn er dadurch einer ihm gegen den Anweisungsempfänger obliegenden Verpflichtung zuwiderhandelt.
§.626. Die Anweisung erlischt nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit eines der Betheiligten.
§.627. Der Anweisungsempfänger kann die Anweisung, auch wenn sie nicht angenommen ist, durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen übertragen. Die Uebertragungserklärung bedarf der schriftlichen Form. Zur Uebertragung ist die Aushändigung der Anweisung an den Dritten erforderlich.
Der Anweisende kann die Uebertragung ausschließen. Die Ausschließung ist dem Angewiesenen gegenüber nur wirksam, wenn sie aus der Anweisung zu entnehmen ist oder wenn sie von dem Anweisenden dem Angewiesenen mitgetheilt war, bevor dieser die Anweisung angenommen oder die Leistung bewirkt hat.
Hat der Angewiesene die Anweisung dem Erwerber gegenüber angenommen, so kann er aus einem zwischen ihm und dem Anweisungsempfänger bestehenden Rechtsverhältniß Einwendungen nicht herleiten. Im Uebrigen finden auf die Uebertragung der Anweisung die für die Abtretung einer Forderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Vierzehnter Titel. Hinterlegungsvertrag.
§.628. Durch den Hinterlegungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.
§.629. Für die Aufbewahrung kann eine Vergütung vereinbart werden. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.
§.630. Ist die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
§.631. Der Verwahrer darf im Zweifel nicht die hinterlegte Sache bei einem Dritten hinterlegen. Ist die Hinterlegung bei einem Dritten gestattet, so hat der Verwahrer nur ein ihm bei dieser Hinterlegung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. Für das Verschulden eines Gehülfen ist er nach §.234 verantwortlich.
§.632. Der Verwahrer ist berechtigt, die vereinbarte Art der Aufbewahrung zu ändern, wenn er den Umständen nach annehmen darf, daß der Hinterleger bei Kenntniß der Sachlage die Aenderung billigen würde. Der Verwahrer hat, soweit es thunlich ist, vor der Aenderung dem Hinterleger Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten.
§.633. Sind von dem Verwahrer zum Zwecke der Aufbewahrung Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen worden, so finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften des §.601 entsprechende Anwendung.
§.634. Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer verursachten Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß er die gefahrdrohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung weder kannte noch kennen mußte oder daß er sie dem Verwahrer angezeigt oder dieser sie ohne Anzeige gekannt hat.
§.635. Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist.
§.636. Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
§.637. Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Orte zu erfolgen, wo die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen.
Mit der Sache sind die etwa gezogenen Früchte zurückzugeben.
§.638. Hat der Verwahrer ohne Erlaubniß des Hinterlegers hinterlegtes Geld für sich verwendet, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
§.639. Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Hinterlegung zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Endigt die Hinterlegung vor dem Ablaufe der für sie bestimmten Zeit, so kann der Verwahrer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Theil der Vergütung verlangen, sofern sich nicht aus der Vereinbarung über die Vergütung ein Anderes ergiebt.
§.640. Sind vertretbare Sachen mit der Bestimmung hinterlegt worden, daß nicht dieselben Sachen, sondern Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückgewährt werden sollen, so finden die Vorschriften über das Darlehen Anwendung. Hat bei der Hinterlegung vertretbarer Sachen der Hinterleger dem Verwahrer gestattet, die Sachen zu verbrauchen, so finden die Vorschriften über das Darlehen von dem Zeitpunkt an Anwendung, in welchem der Verwahrer sich die Sachen aneignet. In beiden Fällen richten sich jedoch Zeit und Ort der Rückgabe im Zweifel nach den Vorschriften über den Hinterlegungsvertrag.
Bei der Hinterlegung von Werthpapieren ist eine Vereinbarung der im Abs.1 bezeichneten Art nur gültig, wenn sie ausdrücklich getroffen wird.
Fünfzehnter Titel. Einbringung von Sachen bei Gastwirthen.
§.641. Ein Gastwirth, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat einem im Betriebe dieses Gewerbes aufgenommenen Gaste den Schaden zu ersetzen, welchen derselbe durch den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen erleidet. Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden von dem Gaste, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die er bei sich aufgenommen hat, verursacht worden oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt entstanden ist.
Als eingebracht gelten die Sachen, welche der Gast dem Gastwirth oder Leuten desselben, die zur Entgegennahme der Sachen bestellt oder nach den Umständen als dazu bestellt anzusehen waren, übergeben oder an einen ihm von denselben angewiesenen Ort oder in Ermangelung einer Anweisung an den hierzu bestimmten Ort gebracht hat.
Ein Anschlag, durch welchen der Gastwirth die Haftung ablehnt, ist ohne Wirkung.
§.642. Für Geld, Werthpapiere und Kostbarkeiten haftet der Gastwirth nach §.641 nur bis zu dem Betrage von eintausend Mark, es sei denn, daß er diese Gegenstände in Kenntniß ihrer Eigenschaft als Werthsachen zur Aufbewahrung übernommen oder die Aufbewahrung abgelehnt hat oder daß der Schaden von ihm oder von seinen Leuten verschuldet worden ist.
§.643. Der dem Gaste auf Grund der §§.641, 642 zustehende Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich, nachdem er von dem Verlust oder der Beschädigung Kenntniß erlangt hat, dem Gastwirth Anzeige macht. Der Anspruch erlischt nicht, wenn die Sachen dem Gastwirthe zur Aufbewahrung übergeben waren oder der Schaden von ihm oder von seinen Leuten verschuldet worden ist.
§.644. Der Gastwirth hat für seine Forderungen für Wohnung und sonstige dem Gaste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluß der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Die für das Pfandrecht des Vermiethers geltenden Vorschriften des §.501 Satz 3 und der §§.502 bis 505 finden entsprechende Anwendung.
Sechszehnter Titel. Gesellschaft.
§.645. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
§.646. Die Gesellschafter haben in Ermangelung einer anderen Vereinbarung gleiche Beiträge zu leisten.
Sind vertretbare Sachen beizutragen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß sie gemeinschaftliches Eigenthum der Gesellschafter werden sollen. Das Gleiche gilt von nicht vertretbaren Sachen, wenn sie nach einer Schätzung beizutragen sind, die nicht blos für die Gewinnvertheilung bestimmt ist.
Der Beitrag eines Gesellschafters kann auch in der Leistung von Diensten bestehen.
§.647. Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht verpflichtet.
§.648. Ein Gesellschafter hat bei der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
§.649. Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern dergestalt gemeinschaftlich zu, daß für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist.
Hat nach dem Gesellschaftsvertrage die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen.
§.650. Ist in dem Gesellschaftsvertrage die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen, so sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ist die Geschäftsführung mehreren Gesellschaftern übertragen, so finden die Vorschriften des §.649 entsprechende Anwendung.
§.651. Steht nach dem Gesellschaftsvertrage die Führung der Geschäfte allen oder mehreren Gesellschaftern in der Art zu, daß jeder allein zu handeln berechtigt ist, so kann jeder von ihnen der Vornahme eines Geschäfts durch den anderen widersprechen. Im Falle des Widerspruchs muß das Geschäft unterbleiben.
§.652. Die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugniß zur Geschäftsführung kann ihm durch einstimmigen Beschluß oder, sofern nach dem Gesellschaftsvertrage die Mehrheit der Stimmen entscheidet, durch Mehrheitsbeschluß der übrigen Gesellschafter entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
Der Gesellschafter kann auch seinerseits die Geschäftsführung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; die für den Auftrag geltenden Vorschriften des §.602 Abs.2, 3 finden entsprechende Anwendung.
§.653. Die Rechte und Verpflichtungen der geschäftsführenden Gesellschafter bestimmen sich nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§.595 bis 601, soweit sich nicht aus dem Gesellschaftsverhältniß ein Anderes ergiebt.
§.654. Soweit einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrage die Befugniß zur Geschäftsführung zusteht, ist er im Zweifel auch ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten.
§.655. Ist im Gesellschaftsvertrag ein Gesellschafter ermächtigt, die anderen Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten, so kann die Vertretungsmacht nur nach Maßgabe des §.652 Abs.1 und, wenn sie in Verbindung mit der Befugniß zur Geschäftsführung ertheilt war, nur mit dieser entzogen werden.
§.656. Ein Gesellschafter kann, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und Papiere einsehen und sich auf Grund derselben eine Uebersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen.
Eine dieses Recht ausschließende oder beschränkende Vereinbarung steht der Geltendmachung des Rechtes nicht entgegen, wenn Grund zu dem Verdacht unredlicher Geschäftsführung vorliegt.
§.657. Die Ansprüche, welche den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnisse gegen einander zustehen, sind nicht übertragbar. Ausgenommen sind die einem Gesellschafter aus seiner Geschäftsführung zustehenden Ansprüche, soweit deren Befriedigung vor der Auseinandersetzung verlangt werden kann, sowie die Ansprüche auf einen Gewinnantheil oder auf dasjenige, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt.
§.658. Ein Gesellschafter kann über seinen Antheil an den durch die Beiträge der Gesellschafter und durch den Erwerb aus der Geschäftsführung gemeinschaftlich gewordenen Gegenständen, mit Einschluß der Forderungen, (Gesellschaftsvermögen) nicht verfügen; er ist nicht berechtigt, Theilung zu verlangen. Gegen eine Forderung, welche zum Gesellschaftsvermögen gehört, kann der Schuldner eine ihm gegen einen einzelnen Gesellschafter zustehende Forderung nicht aufrechnen.
Die Zugehörigkeit einer Forderung zum Gesellschaftsvermögen hat der Schuldner erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntniß erlangt hat; die Vorschriften der §§.349 bis 351 finden entsprechende Anwendung.
Die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen findet nur auf Grund eines gegen sämmtliche Gesellschafter vollstreckbaren Schuldtitels statt.
§.659. Ein Gesellschafter kann den Rechnungsabschluß und die Vertheilung des Gewinns und Verlustes erst nach der Auflösung der Gesellschaft verlangen.
Ist die Gesellschaft von längerer Dauer, so hat im Zweifel der Rechnungsabschluß und die Gewinnvertheilung am Schlusse jedes Geschäftsjahrs zu erfolgen.
§.660. Sind die Antheile der Gesellschafter am Gewinn und Verluste nicht bestimmt, so hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf die Art und die Größe seines Beitrags einen gleichen Antheil am Gewinn und Verluste.
Ist nur der Antheil am Gewinn oder am Verluste bestimmt, so gilt die Bestimmung im Zweifel für Gewinn und Verlust.
§.661. Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen. Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablaufe der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere vorhanden, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich geworden ist. Unter der gleichen Voraussetzung ist, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt ist, die Kündigung ohne Einhaltung der Frist zulässig.
Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen. Kündigt ein Gesellschafter zur Unzeit, so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt.
Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig.
§.662. Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden, wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn eine Gesellschaft nach dem Ablaufe der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird.
§.663. Hat ein Gläubiger eines Gesellschafters die Pfändung und Ueberweisung des Anspruchs auf dasjenige erwirkt, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, so kann er die Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern der Schuldtitel nicht blos vorläufig vollstreckbar ist.
§.664. Die Gesellschaft endigt, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist.
§.665. Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag ein Anderes ergiebt.
Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern den Tod unverzüglich anzuzeigen und bei Gefahr im Verzuge die seinem Erblasser durch den Gesellschaftsvertrag übertragenen Geschäfte fortzuführen, bis die übrigen Gesellschafter in Gemeinschaft mit ihm anderweit haben Fürsorge treffen können. Die übrigen Gesellschafter sind in gleicher Weise zur einstweiligen Fortführung der ihnen übertragenen Geschäfte verpflichtet. Die Gesellschaft gilt insoweit als fortbestehend.
§.666. Ist die Gesellschaft in anderer Weise als durch Kündigung aufgelöst, so gilt die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugniß zur Geschäftsführung zu seinen Gunsten gleichwohl als fortbestehend, bis er von der die Auflösung bewirkenden Thatsache Kenntniß erlangt hat oder diese Thatsache hätte kennen müssen.
§.667. Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt.
Für die Beendigung der schwebenden Geschäfte, für die dazu erforderliche Eingehung neuer Geschäfte sowie für die Erhaltung und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gilt die Gesellschaft als fortbestehend, soweit der Zweck der Auseinandersetzung es erfordert. Die einem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrage zustehende Befugniß zur Geschäftsführung erlischt jedoch, sofern sich nicht aus dem Vertrag ein Anderes ergiebt, mit der Auflösung der Gesellschaft; die Geschäftsführung steht von da an allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.
Die Auseinandersetzung erfolgt in Ermangelung einer anderen Vereinbarung in Gemäßheit der §§.668 bis 670. Im Uebrigen gelten für die Theilung die Vorschriften über die Gemeinschaft.
§.668. Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zum Gebrauch oder zur Benutzung überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. Für einen durch Zufall untergegangenen oder verschlechterten Gegenstand kann er Ersatz nicht verlangen.
§.669. Aus dem Gesellschaftsvermögen sind zunächst die gemeinschaftlichen Schulden mit Einschluß derjenigen zu berichtigen, welche den Gläubigern gegenüber unter den Gesellschaftern getheilt sind oder für welche einem Gesellschafter die übrigen Gesellschafter als Schuldner haften.
Aus dem nach der Berichtigung der Schulden übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen zurückzuerstatten. Für Einlagen, die nicht in Geld bestanden haben, ist der Werth zu ersetzen, den sie zur Zeit der Einbringung gehabt haben. Für Einlagen, die in der Leistung von Diensten oder in der Ueberlassung des Gebrauchs oder der Benutzung eines Gegenstandes bestanden haben, kann Ersatz nicht verlangt werden.
Zur Berichtigung der Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen ist das Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen.
§.670. Bleibt nach der Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und der Rückerstattung der Einlagen ein Ueberschuß, so gebührt dieser den Gesellschaftern nach dem Verhältniß ihrer Antheile am Gewinne.
Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen nicht aus, so haben die Gesellschafter für den Fehlbetrag nach dem Verhältniß aufzukommen, nach welchem der Verlust von ihnen zu tragen ist. Kann von einem Gesellschafter der ihm obliegende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen Gesellschaftern nach dem gleichen Verhältnisse zu tragen.
§.671. Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daß, wenn ein Gesellschafter kündigt oder stirbt, die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll, so scheidet bei dem Eintritt eines solchen Ereignisses der Gesellschafter, in dessen Person es eintritt, aus der im Uebrigen fortbestehenden Gesellschaft aus.
§.672. Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daß, wenn ein Gesellschafter kündigt, die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll, so kann ein Gesellschafter, in dessen Person ein die übrigen Gesellschafter nach §.661 Abs.1 Satz 2 zur Kündigung berechtigender Umstand eintritt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das Ausschließungsrecht steht den übrigen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Die Ausschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter.
§.673. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Antheil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Diese sind verpflichtet, dem Ausscheidenden die Gegenstände, welche er der Gesellschaft zum Gebrauch oder zur Benutzung überlassen hat, in Gemäßheit des §.668 zurückzugeben, ihn von den gemeinschaftlichen Schulden zu befreien und ihm dasjenige in Geld zu zahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten haben würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens aufgelöst worden wäre. Sind gemeinschaftliche Schulden noch nicht fällig, so können die übrigen Gesellschafter dem Ausscheidenden, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
Reicht der Werth des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der Schulden und der Einlagen nicht aus, so hat der Ausscheidende den übrigen Gesellschaftern für den Fehlbetrag nach dem Verhältnisse seines Antheils am Verlust aufzukommen.
Der Werth des Gesellschaftsvermögens ist, soweit erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.
§.674. Der Ausgeschiedene nimmt an dem Gewinn und dem Verluste Theil, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergiebt. Die übrigen Gesellschafter sind berechtigt, diese Geschäfte so zu beendigen, wie es ihnen am vortheilhaftesten erscheint.
Der Ausgeschiedene kann am Schlusse jedes Geschäftsjahrs Rechenschaft über die inzwischen beendigten Geschäfte, Auszahlung der ihm gebührenden Beträge und Auskunft über den Stand der noch schwebenden Geschäfte verlangen.
§.675. Wird eine Gesellschaft zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen, so kann in dem Gesellschaftsvertrage bestimmt werden, daß die Gesellschaft den für die offene Handelsgesellschaft oder den für die Kommanditgesellschaft geltenden Vorschriften unterliegen soll. Die Gesellschaft gelangt in einem solchen Falle mit der Eintragung in das Handelsregister zur Entstehung. Die Anmeldung zum Handelsregister sowie die Eintragung muß die Angabe enthalten, daß der Gesellschaftsvertrag mit der bezeichneten Bestimmung geschlossen ist. Im Uebrigen finden auf die Gesellschaft die für die offene Handelsgesellschaft oder die für die Kommanditgesellschaft sowie die für Kaufleute geltenden Vorschriften Anwendung.
§.676. Auf Vereine die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; haben Mehrere gehandelt, so haften sie als Gesammtschuldner.
Siebzehnter Titel. Gemeinschaft.
§.677. Steht ein Recht Mehreren gemeinschaftlich zu, so ist Gemeinschaft nach Bruchtheilen anzunehmen, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergiebt.
Auf eine Gemeinschaft nach Bruchtheilen finden die Vorschriften der §§.678 bis 694 Anwendung.
§.678. Im Zweifel ist anzunehmen, daß den Theilhabern gleiche Antheile zustehen.
§.679. Jedem Theilhaber gebührt ein seinem Antheil entsprechender Bruchtheil der Früchte.
Jeder Theilhaber ist zum Gebrauche des gemeinschaftlichen Gegenstandes insoweit befugt, als dadurch nicht der Mitgebrauch der übrigen Theilhaber beeinträchtigt wird.
§.680. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes steht den Theilhabern gemeinschaftlich zu.
Jeder Theilhaber ist berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstandes nothwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Theilhaber zu treffen; er kann verlangen, daß diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus ertheilen.
§.681. Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstandes entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung beschlossen werden. Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Antheile zu berechnen.
In Ermangelung einer die Verwaltung und Benutzung regelnden Bestimmung kann jeder Theilhaber eine dem Interesse aller Theilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen.
Eine wesentliche Veränderung des Gegenstandes kann nicht beschlossen oder verlangt werden. Das Recht des einzelnen Theilhabers auf einen seinem Antheil entsprechenden Bruchtheil der Nutzungen kann ohne seine Zustimmung nicht beeinträchtigt werden.
§.682. Haben die Theilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes durch Vereinbarung geregelt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger.
§.683. Jeder Theilhaber kann über seinen Antheil verfügen. Ueber den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen kann von den Theilhabern nur gemeinschaftlich verfügt werden.
§.684. Jeder Theilhaber ist den anderen Theilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstandes sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnisse seines Antheils zu tragen.
§.685. Jeder Theilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
Ist das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vertrag für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt ist, die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden.
Eine Vereinbarung, durch welche das Recht, die Aufhebung zu verlangen, diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig.
§.686. Eine Vereinbarung, durch welche das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Zeit ausgeschlossen wird, tritt im Zweifel mit dem Tode eines Theilhabers außer Kraft.
§.687. Haben die Theilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt eine solche Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. Hat ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in den Antheil eines Theilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht auf die Vereinbarung die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, sofern der Schuldtitel nicht blos vorläufig vollstreckbar ist.
§.688. Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Theilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Werthes in gleichartige, den Antheilen der Theilhaber entsprechende Theile zerlegen lassen. Die Vertheilung gleicher Theile unter die Theilhaber geschieht durch das Loos.
§.689. Ist die Theilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung und durch Theilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an Dritte unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Theilhabern zu versteigern.
Hat der Versuch, den Gegenstand zu verkaufen, keinen Erfolg gehabt, so kann jeder Theilhaber die Wiederholung verlangen; er hat jedoch die Kosten zu tragen, wenn der wiederholte Versuch mißlingt.
§.690. Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Theilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen.
§.691. Haften die Theilhaber als Gesammtschuldner für eine Verbindlichkeit, die sie in Gemäßheit des §.684 nach dem Verhältniß ihrer Antheile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind, so kann jeder Theilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, daß die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstande berichtigt wird. Der Anspruch kann auch gegen die Sondernachfolger geltend gemacht werden. Soweit zur Berichtigung der Schuld der Verkauf des Gegenstandes erforderlich ist, hat der Verkauf nach §.689 zu erfolgen.
§.692. Hat ein Theilhaber gegen einen anderen Theilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner fallenden Theile des gemeinschaftlichen Gegenstandes verlangen. Die Vorschriften des §.691 Satz 2, 3 finden entsprechende Anwendung.
§.693. Ist bei der Aufhebung der Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Gegenstand einem der Theilhaber zugetheilt worden, so hat wegen eines Mangels im Rechte oder wegen eines Mangels der Sache jeder der übrigen Theilhaber zu seinem Antheil in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.
§.694. Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
Achtzehnter Titel. Vorlegung von Sachen. Rechnungslegung. Auskunftertheilung.
§.695. Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewißheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, daß der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.
§.696. Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitze befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem Anderen bestehendes Rechtsverhältniß beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem Anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.
§.697. Die Vorlegung hat in den Fällen der §§.695, 696 an dem Orte zu erfolgen, wo sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Theil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis ihm der andere Theil die Kosten vorgeschossen und wegen der Gefahr Sicherheit geleistet hat.
§.698. Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzutheilen und, soweit Belege ertheilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
Ist anzunehmen, daß die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht sind, so hat der Verpflichtete auf Verlangen den Offenbarungseid dahin zu leisten:
daß er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu im Stande sei.
In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungseids nicht.
§.699. Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenständen herauszugeben oder über den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu ertheilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichniß des Bestandes vorzulegen.
Ist anzunehmen, daß das Verzeichniß nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen den Offenbarungseid dahin zu leisten:
daß er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe, als er dazu im Stande sei.
Die Vorschrift des §.698 Abs.3 findet Anwendung.
§.700. Der Offenbarungseid ist, sofern er nicht vor dem Prozeßgerichte zu leisten ist, vor dem Amtsgerichte des Ortes zu leisten, wo die Verpflichtung zur Rechnungslegung oder zur Vorlegung des Verzeichnisses zu erfüllen ist. Hat der Verpflichtete seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt im Inlande, so kann er den Eid vor dem Amtsgerichte des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts leisten.
Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Aenderung der Eidesnorm beschließen.
Die Kosten der Abnahme des Eides hat derjenige zu tragen, welcher die Leistung des Eides verlangt hat.
Neunzehnter Titel. Leibrente.
§.701. Hat sich Jemand zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet, so ist die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten.
Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.
§.702. Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für welchen sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente.
Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für welchen die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt fallende Betrag.
§.703. Die Vorschriften der §§.701, 702 gelten auch für die Fälle, in welchen die Verpflichtung zur Gewährung einer Leibrente auf Verfügung von Todeswegen oder auf Gesetz beruht.
Zwanzigster Titel. Spiel. Wette.
§.704. Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Das Gleiche gilt von einer Vereinbarung, durch welche der verlierende Theil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel-oder einer Wettschuld dem gewinnenden Theile gegenüber eine Verbindlichkeit eingegangen ist, insbesondere von einem Schuldanerkenntnisse.
§.705. Ein Lotterie- oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls finden die Vorschriften des §.704 Anwendung.
Einundzwanzigster Titel. Bürgschaft.
§.706. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
§.707. Der Bürge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Die dem Erben des Hauptschuldners auf Grund des Inventarrechts zustehende Einrede kann von dem Bürgen nicht geltend gemacht werden.
§.708. Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird. Aenderungen, die durch ein nach der Uebernahme der Bürgschaft von dem Hauptschuldner vorgenommenes Rechtsgeschäft, insbesondere durch den Verzicht auf eine Einrede, herbeigeführt sind, berühren die Verpflichtung des Bürgen nicht.
Der Bürge haftet für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung.
§.709. Haben sich Mehrere für dieselbe Verbindlichkeit verbürgt, so haften sie als Gesammtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernommen haben.
§.710. Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zu Grunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten.
Die gleiche Befugniß hat der Bürge, solange der Gläubiger sich durch Aufrechnung gegen eine fällige Forderung des Hauptschuldners befriedigen kann.
§.711. Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage).
Bei einer Geldforderung muß die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen an seinem Aufenthaltsorte versucht worden sein. Hat der Gläubiger ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache des Hauptschuldners, so muß er auch aus dieser Sache Befriedigung gesucht haben.
§.712. Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen:
1. wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat;
2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner in Folge einer nach der Uebernahme der Bürgschaft eingetretenen Aenderung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts des Hauptschuldners wesentlich erschwert ist;
3. wenn über das Vermögen des Hauptschuldners der Konkurs eröffnet ist;
4. wenn anzunehmen ist, daß die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners nicht zur Befriedigung des Gläubigers führen wird.
In den Fällen der Nr. 3, 4 ist die Einrede insoweit zulässig, als der Gläubiger sich aus einer ihm als Pfand haftenden beweglichen Sache des Hauptschuldners befriedigen kann.
§.713. Soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn über. Zum Nachtheile des Gläubigers kann der Uebergang nicht geltend gemacht werden. Einwendungen des Hauptschuldners aus einem zwischen ihm und dem Bürgen bestehenden Rechtsverhältnisse bleiben unberührt.
Mitbürgen haften einander nur nach §.369.
§.714. Hat sich der Bürge im Auftrage des Hauptschuldners verbürgt oder stehen ihm nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Uebernahme der Bürgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner zu, so kann er von diesem Befreiung von der Bürgschaft verlangen:
1. wenn die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners sich wesentlich verschlechtert haben;
2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner in Folge einer nach der Uebernahme der Bürgschaft eingetretenen Aenderung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts des Hauptschuldners wesentlich erschwert ist;
3. wenn der Hauptschuldner mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeit im Verzug ist;
4. wenn der Bürge dem Gläubiger gegenüber zur Erfüllung verurtheilt ist.
Ist die Hauptverbindlichkeit noch nicht fällig, so kann der Hauptschuldner dem Bürgen, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
§.715. Giebt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht oder ein zur Sicherung derselben dienendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf, so wird der Bürge insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Rechte nach §.713 Ersatz hätte erlangen können. Dies gilt auch dann, wenn das aufgegebene Recht erst nach der Uebernahme der Bürgschaft entstanden ist.
§.716. Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt, so wird er frei, wenn der Gläubiger nicht unverzüglich nach dem Ablaufe der bestimmten Zeit die Einziehung der Forderung nach Maßgabe des §.711 betreibt und das Verfahren ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt oder wenn der Gläubiger nicht unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeigt, daß er ihn in Anspruch nehme. Steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu, so wird er frei, wenn der Gläubiger ihm diese Anzeige nicht unverzüglich nach dem Ablaufe der bestimmten Zeit macht.
Ist die Anzeige rechtzeitig erfolgt, so beschränkt sich die Haftung des Bürgen im Falle des Abs.1 Satz 1 auf den Umfang, welchen die Hauptverbindlichkeit zur Zeit der Beendigung des Verfahrens hat, im Falle des Abs.1 Satz 2 auf den Umfang, welchen die Hauptverbindlichkeit bei dem Ablaufe der bestimmten Zeit hat.
§.717. Wer einen Anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu geben, haftet dem Beauftragten für die aus der Kreditgewährung entstehende Verbindlichkeit des Dritten als Bürge.
Zweiundzwanzigster Titel. Vergleich.
§.718. Ein Vertrag, durch welchen der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältniß im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalte des Vertrags als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewißheit bei Kenntniß der Sachlage nicht entstanden sein würde.
Der Ungewißheit über ein Rechtsverhältniß steht es gleich, wenn die Verwirklichung eines Anspruchs unsicher ist.
Dreiundzwanzigster Titel. Schuldversprechen. Schuldanerkenntniß.
§.719. Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch welchen eine Leistung in der Weise versprochen wird, daß das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Ertheilung des Versprechens erforderlich.
§.720. Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch welchen das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntniß), ist schriftliche Ertheilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.
§.721. Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs ertheilt, so ist die Beobachtung der in den §§.719, 720 vorgeschriebenen schriftlichen Form nicht erforderlich.
Vierundzwanzigster Titel. Schuldverschreibung auf den Inhaber.
§.722. Hat Jemand eine Urkunde ausgestellt, in welcher er dem Inhaber derselben eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber der Urkunde von dem Aussteller die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, daß er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.
Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.
§.723. Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen, von ihm verloren oder in anderer Weise ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist.
Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluß, wenn die Urkunde ausgegeben wird, nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist.
§.724. Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in welchen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit Genehmigung des Bundesraths in den Verkehr gebracht werden. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter welchen sie erfolgt ist, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden.
Eine ohne die Genehmigung des Bundesraths in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller ist dem Inhaber zum Ersatze des durch die Ausgabe verursachten Schadens verpflichtet.
Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.
§.725. Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.
§.726. Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigenthum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über dieselbe nicht berechtigt ist.
§.727. Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber in Folge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlaufe nicht mehr geeignet, so kann der Inhaber, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, von dem Aussteller die Ertheilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber gegen Aushändigung der beschädigten oder verunstalteten verlangen. Die Kosten sind von ihm zu tragen und vorzuschießen.
§.728. Abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen auf den Inhaber unterliegen, sofern nicht in der Urkunde das Gegentheil bestimmt ist, der Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens. Ausgenommen sind Zins-, Renten- und Gewinnantheilscheine sowie die auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen.
Ist die Schuldverschreibung für kraftlos erklärt, so kann derjenige, welcher das Ausschlußurtheil erwirkt hat, von dem Aussteller, unbeschadet der Befugniß, den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen, die Ertheilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber an Stelle der für kraftlos erklärten verlangen. Die Kosten sind von ihm zu tragen und vorzuschießen.
§.729. Eine Schuldverschreibung auf den Inhaber muß innerhalb dreißig Jahren nach dem Eintritte der für die Leistung bestimmten Zeit dem Aussteller zur Einlösung vorgelegt werden, widrigenfalls der Anspruch aus der Urkunde erlischt. Ist die Vorlegung erfolgt, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei Zins-, Renten- und Gewinnantheilscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Leistung bestimmte Zeit eingetreten ist.
Die Dauer und der Beginn der Vorlegungsfrist können von dem Aussteller in der Urkunde anders bestimmt werden.
§.730. Der Beginn und der Lauf der Vorlegungsfrist sowie der Verjährung werden durch die von dem Aufgebotsgerichte verfügte Zahlungssperre zu Gunsten des Antragstellers gehemmt. Die Hemmung beginnt mit der Stellung des Antrags auf Zahlungssperre; sie endigt mit der Erledigung des Aufgebotsverfahrens und, falls die Zahlungssperre vor der Einleitung des Verfahrens verfügt worden ist, auch dann, wenn die Einleitung nicht binnen sechs Monaten nach der Beseitigung des ihr entgegenstehenden Hindernisses beantragt worden ist.
§.731. Sind für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber Zinsscheine ausgegeben, so bleiben die Scheine, sofern nicht in denselben das Gegentheil bestimmt ist, in Kraft, auch wenn die Hauptforderung erloschen oder die Verpflichtung zur Verzinsung aufgehoben oder geändert ist.
Werden solche Zinsscheine bei der Einlösung der Hauptschuldverschreibung nicht zurückgegeben, so ist der Aussteller berechtigt, den Betrag zurückzubehalten, welchen er nach Abs.1 für die Scheine zu zahlen verpflichtet ist.
§.732. Ist ein Zins-, Renten- oder Gewinnantheilschein abhanden gekommen oder vernichtet und ist der Verlust von dem bisherigen Inhaber dem Aussteller vor dem Ablaufe der Vorlegungsfrist angezeigt worden, so kann der bisherige Inhaber nach dem Ablaufe der Frist die Leistung von dem Aussteller verlangen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Aussteller zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
In dem Zins-, Renten- oder Gewinnantheilscheine kann der im Abs.1 bestimmte Anspruch ausgeschlossen werden.
§.733. Neue Zins- oder Rentenscheine dürfen an den Inhaber eines zum Empfange derselben ermächtigenden Erneuerungsscheins nicht ausgegeben werden, wenn der Inhaber der Schuldverschreibung, zu welcher der Erneuerungsschein gehört, der Ausgabe widersprochen hat. Die Scheine sind in diesem Falle dem Inhaber der Schuldverschreibung auf deren Vorlegung auszuhändigen.
§.734. Die Umschreibung einer auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung auf den Namen eines bestimmten Berechtigten kann nur durch den Aussteller erfolgen. Der Aussteller ist zur Umschreibung nicht verpflichtet.
§.735. Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen hervorgeht, daß er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des §.722 Abs.1 und der §§.723, 725, 726 entsprechende Anwendung.
§.736. Ist eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, daß die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen.
Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so unterliegt sie der Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens. Die im §.730 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung.
Fünfundzwanzigster Titel. Ungerechtfertigte Bereicherung.
§.737. Wer durch die Leistung eines Anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht insbesondere auch dann, wenn der rechtliche Grund später weggefallen oder der mit einer Leistung nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eingetreten ist.
Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
§.738. Ist zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet worden, so findet die Rückforderung auch dann statt, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung desselben dauernd ausgeschlossen wurde.
Ist eine betagte Verbindlichkeit vorzeitig erfüllt worden, so ist die Rückforderung ausgeschlossen; die Erstattung von Zwischenzinsen kann nicht verlangt werden.
§.739. Die Rückforderung des zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleisteten ist ausgeschlossen, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.
§.740. Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolges ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolges von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewußt hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolges wider Treu und Glauben verhindert hat.
§.741. War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, daß der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet, es sei denn, daß dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt. Die Rückforderung ist auch in einem Falle dieser Art zulässig, wenn die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.
§.742. Die Verpflichtung zur Herausgabe des ohne rechtlichen Grund Erlangten erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstandes erworben hat.
Ist die Herausgabe des Erlangten wegen seiner Beschaffenheit nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außer Stande, so hat er den Werth zu ersetzen.
Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatze des Werthes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
Von dem Eintritte der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften.
§.743. Hat der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfange gekannt oder später erfahren, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntniß an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre.
Hat der Empfänger durch die Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, so ist er von dem Empfange der Leistung an in der gleichen Weise verpflichtet.
§.744. War mit der Leistung ein Erfolg bezweckt, dessen Eintritt nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts als ungewiß angesehen wurde, so ist der Empfänger, falls der Erfolg nicht eingetreten ist, zur Herausgabe so verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zur Zeit des Empfanges rechtshängig geworden wäre. Das Gleiche gilt, wenn die Leistung aus einem Rechtsgrunde, dessen Wegfall nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde, erfolgt und der Rechtsgrund weggefallen ist.
Zinsen hat der Empfänger erst von der Zeit an zu entrichten, zu welcher er den Nichteintritt des Erfolges oder den Wegfall des Rechtsgrundes erfahren hat; zur Herausgabe von Nutzungen ist er insoweit nicht verpflichtet, als er zu dieser Zeit nicht mehr bereichert ist.
§.745. Ist Jemand ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingegangen, so kann er die Erfüllung auch nach der Verjährung des Anspruchs auf Befreiung von der Verbindlichkeit verweigern.
Sechsundzwanzigster Titel. Unerlaubte Handlungen.
§.746. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt oder wer gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz verstößt, ist dem Anderen zum Ersatze des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dasselbe auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Schadensersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die schädigende Handlung im Nothstande begangen worden ist.
§.747. Wer widerrechtlich einem Anderen die Freiheit entzieht, hat demselben den dadurch verursachten Schaden auch dann zu ersetzen, wenn ihm nur Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§.748. Wer der Wahrheit zuwider eine Thatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines Anderen zu gefährden oder sonstige Nachtheile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat demselben den dadurch verursachten Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kannte, aber hätte kennen müssen.
Eine Mittheilung, deren Unwahrheit dem Mittheilenden unbekannt war, verpflichtet diesen nicht zum Schadensersatze, wenn er oder der Empfänger der Mittheilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.
§.749. Wer durch eine Handlung, die er nicht in Ausübung eines ihm zustehenden Rechtes vornimmt, in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem Anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem Anderen zum Ersatze des Schadens verpflichtet.
§.750. Wer im Zustande der Bewußtlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistesthätigkeit einem Anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat sich Jemand durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen in demselben widerrechtlich verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele, es sei denn, daß er ohne Verschulden in den Zustand gerathen ist.
§.751. Wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem Anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem Anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntniß der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht gehabt hat. Das Gleiche gilt von einem Taubstummen.
§.752. Wer in einem der in den §§.746 bis 748 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden deshalb nicht verantwortlich ist, weil ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht zur Last fällt, hat gleichwohl den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Verhältnissen der Betheiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum standesmäßigen Unterhalte sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.
Das Gleiche gilt, wenn Jemand in einem der in den §§.746 bis 749 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§.750, 751 nicht verantwortlich ist und der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann.
§.753. Haben Mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln läßt, wer von mehreren Betheiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
Anstifter und Gehülfen stehen Mitthätern gleich.
§.754. Wer einen Anderen zu einer Verrichtung bestellt hat, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, welchen der Andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Geräthschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hatte, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Abs.1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte übernommen hat.
§.755. Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des von ihr einem Dritten widerrechtlich zugefügten Schadens verpflichtet, es sei denn, daß er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht für den kraft Gesetzes Verpflichteten übernommen hat.
§.756. Wird durch ein Thier ein Mensch getödtet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Thier hält, verpflichtet, dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Hausthier entstanden ist und derjenige, welcher das Thier hält, bei dessen Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§.757. Wer für denjenigen, welcher ein Thier hält, die Führung der Aufsicht über dasselbe übernommen hat, ist für den durch das Thier einem Dritten zugefügten Schaden verantwortlich, es sei denn, daß er bei der Beaufsichtigung des Thieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§.758. Wird durch Schwarz-, Roth-, Elch-, Dam- oder Rehwild ein Grundstück beschädigt, an welchem dem Eigenthümer das Jagdrecht nicht zusteht, so ist der Jagdberechtigte verpflichtet, dem Verletzten den Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auch auf den Schaden, welchen die Thiere an den getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen des Grundstücks anrichten.
Ist dem Eigenthümer die Ausübung des ihm zustehenden Jagdrechts durch das Gesetz entzogen, so hat dem Verletzten derjenige den Schaden zu ersetzen, welcher zur Ausübung des Jagdrechts nach dem Gesetze berechtigt ist. Hat der Eigenthümer eines Grundstücks, auf welchem das Jagdrecht wegen der Lage des Grundstücks nur gemeinschaftlich mit dem Jagdrecht auf einem anderen Grundstück ausgeübt werden darf, das Jagdrecht dem Eigenthümer dieses Grundstücks verpachtet, so ist der letztere für den Schaden verantwortlich.
Sind die Eigenthümer der Grundstücke eines Bezirkes zum Zwecke der gemeinschaftlichen Ausübung des Jagdrechts durch das Gesetz zu einem Verbande vereinigt, der nicht als solcher haftet, so sind sie in Ermangelung einer anderen landesgesetzlichen Vorschrift nach dem Verhältnisse der Größe ihrer Grundstücke ersatzpflichtig.
§.759. Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines sonstigen mit einem Grundstücke verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Theilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getödtet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, daß er zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, daß er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.
§.760. Besitzt Jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechtes ein Gebäude oder ein sonstiges Werk, so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im §.759 bestimmte Haftung.
§.761. Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstücke verbundenen Werkes für den Besitzer übernommen oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, ist für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Theilen entstandenen Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer.
§.762. Ein Beamter, welcher die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist verpflichtet, dem Dritten den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Beschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den dadurch verursachten Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung.
§.763. Hat ein Beamter vermöge seiner Amtspflicht einen Anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder bei derselben durch Genehmigung von Rechtsgeschäften mitzuwirken, so erstreckt sich seine Verpflichtung zum Schadensersatze wegen Verletzung der Amtspflicht nicht auf den Schaden, dessen Entstehung nach den Umständen, welche er kannte oder kennen mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag.
§.764. Sind für den durch eine unerlaubte Handlung entstandenen Schaden Mehrere neben einander verantwortlich, so haften sie, vorbehaltlich der Vorschrift des §.758 Abs.3, als Gesammtschuldner.
Ist neben demjenigen, welcher nach den §§.754, 755 zum Ersatze des von einem Anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der Andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zu einander der Andere allein, im Falle des §.752 Abs.2 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
Ist neben demjenigen, welcher nach den §§.756 bis 761, 763 zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnisse zu einander der Dritte allein verpflichtet.
§.765. Die Verpflichtung zum Schadensersatze wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachtheile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.
§.766. Ist in Folge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein Anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.
Auf die Rente finden die Vorschriften des §.702 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen des Falles.
Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§.767. Im Falle der Tödtung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung oblag, diese Kosten zu tragen.
Stand der Getödtete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnisse, vermöge dessen er ihm gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten in Folge der Tödtung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getödtete während der muthmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschriften des §.766 Abs.1 Satz 2, Abs.2, 3 finden entsprechende Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung erzeugt, aber noch nicht geboren war.
§.768. Im Falle der Tödtung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung hat der Ersatzpflichtige, wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war, dem Dritten für die entgangenen Dienste durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. Die Vorschriften des §.766 Abs.2, 3 finden entsprechende Anwendung.
§.769. Auf die nach den §§.767, 768 einem Dritten zustehenden Ansprüche findet die Vorschrift des §.217 Anwendung.
§.770. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung kann der Verletzte auch wegen eines anderen Schadens als eines Vermögensschadens eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Ein gleicher Anspruch steht einer Frauensperson zu, gegen die durch Vollziehung des Beischlafs eine der in den §§.176, 177, 179, 182 des Strafgesetzbuchs bezeichneten Handlungen begangen worden ist.
§.771. Hat Jemand eine Sache zurückzugeben, die er einem Anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, so ist er auch für den zufälligen Untergang oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, daß der Untergang oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde.
§.772. Ist wegen der Entziehung einer Sache der Werth oder wegen der Beschädigung einer Sache die Werthminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von der Zeit der Entziehung oder der Beschädigung an verlangen. Für die Zeit, für welche der Verletzte Zinsen fordert, ist Ersatz wegen entzogener Nutzungen nicht zu leisten.
§.773. Hat der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen auf die Sache gemacht, so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu, welche der Besitzer dem Eigenthümer gegenüber wegen Verwendungen hat.
§.774. Hat der wegen der Entziehung oder der Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatze Verpflichtete den Ersatz an denjenigen geleistet, in dessen Besitze die Sache sich zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so ist er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigenthümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an derselben hatte, es sei denn, daß ihm das Recht des Dritten bekannt oder nur in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt war.
§.775. Der Anspruch auf Ersatz des durch eine unerlaubte Handlung entstandenen Schadens verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntniß erlangt hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntniß in dreißig Jahren von der Begehung der Handlung an.
Hat der Ersatzpflichtige durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach der Vollendung der Verjährung zur Rückerstattung nach den für die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung geltenden Vorschriften verpflichtet.
§.776. Hat Jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten erlangt, so kann der Verletzte die Erfüllung auch nach der Verjährung seines Anspruchs auf Aufhebung der Forderung verweigern.
第三編
第一章 占有
第七百七十七條 物ノ占有ハ實力ヲ其物ニ加ヘ得ルコトニ因リテ之ヲ取得ス
取得者カ實力ヲ目的物ニ加ヘ得ル狀况ニ在ルトキハ前占有者ト取得者ノ合意ニ因リテ占有ヲ取得スルコトヲ得
第七百七十八條 或人カ他人ノ爲メニ其家計又ハ營業上ニ於テ若クハ目的物ニ關シ此者ノ指圖ニ從フベキ關係ニ於テ實力ヲ其物ニ加フル場合ニ於テハ此他人ヲ以テ占有者トス
第七百七十九條 占有ハ占有者カ目的物ニ加フル實力ヲ抛棄シ又ハ他ノ方法ニ依リテ之ヲ失フコトニ因リテ消滅ス
目的物ニ實力ヲ加フルコトニ付キ性質上一時ノ妨害アルモ之ニ因リテ占有ハ消滅セズ
第七百八十條 占有者ノ意思ニ因ラズシテ其占有ヲ奪ヒ又ハ之ヲ妨グル行爲ハ不法トス但法律カ之ヲ許シタルトキハ此限ニ在ラズ(禁止セラレタル私力)
禁止セラレタル私力ニ因リテ得タル占有ハ瑕疵アルモノトス此瑕疵ハ占有承繼人ニ對シ此者カ前主ノ相續人タルトキ又ハ占有取得ノ際前主ノ占有ノ瑕疵ヲ知リタルトキハ之ヲ對抗スルコトヲ得
第七百八十一條 占有者ハ自力ヲ以テ禁止セラレタル私力ヲ防禦スルコトヲ得
占有者カ禁止セラレタル私力ニ因リテ動產ヲ奪取セラレタルトキハ其行爲後即時ニ又ハ行爲者ヲ追跡シテ自力ヲ以テ之ヲ取戾スコトヲ得
土地ノ占有者カ禁止セラレタル私力ニ因リテ占有ヲ奪ハレタルトキハ奪取後直ニ行爲者ヲ排除シテ之ヲ取戾スコトヲ得
本條ノ權利ハ占有者カ第七百八十條第二項ノ規定ニ依リテ占有瑕疵ノ對抗ヲ受クヘキ者ニ對シ亦之ヲ有ス
第七百八十二條 第七百七十八條ノ規定ニ依リテ占有者ノ爲ニ實力ヲ加フル者ハ第七百八十一條ノ規定ニ依リテ占有者ニ屬スル權利ヲ行使スル權ヲ有ス
第七百八十三條 占有者カ禁止セラレタル私力ニ因リテ占有ヲ奪ハレタルトキハ瑕疵アル占有者ニ對シ占有ノ明渡ヲ請求スルコトヲ得
奪取セラレタル占有カ現在ノ占有者ニ對シテ瑕疵ヲ有シ且其取得カ奪取前一年以內ニ在ルトキハ第一項ノ請求權ハ除却セラル
第七百八十四條 占有者カ禁止セラレタル私力ニ因リテ占有ヲ妨ケラルルトキハ加害者ニ對シ妨害ノ除去ヲ請求スルコトヲ得又妨害繼續ノ虞アルトキハ其停止ヲ請求スルコトヲ得
占有者カ加害者ニ對シテ瑕疵ヲ有シ且其占有取得ハ加害前一年以內ニ在ルトキハ第一項ノ請求權ハ除却セラル
第七百八十五條 第七百八十三條及ヒ第七百八十四條ニ揭クル請求權ニ對シテハ占有ノ奪取又ハ妨害カ禁止セラレタル私力ニ因ラサリシトノ主張ヲ本ヅクル爲メニノミ目的物ヲ占有シ又ハ加害行爲ヲ爲ス權ヲ主張スルコトヲ得
第七百八十六條 第七百八十三條及ヒ第七百八十四條ニ揭クル請求權ハ禁止セラレタル私力ヲ加ヘタル後一年以內ニ訴訟方法ニ依リテ之ヲ對抗セサルトキハ消滅ス
禁止セラレタル私力ヲ加ヘタル後確定判决ニ依リテ行爲者ハ目的物ニ付テ其行爲ニ相當スル占有ノ回復ヲ請求シ得ヘキ權利ヲ有スルコトカ確定シタルトキハ第一項ノ規定ヲ適用ス
第七百八十七條 第七百八十條乃至第七百八十六條ノ規定ハ物ノ一部殊ニ各別ノ居室其他ノ場所ヲ占有スル者ノ爲メニ之ヲ適用ス
第七百八十八條 數人カ一物ヲ共同ニ占有スル場合ニ於テ自己ニ屬スル使用ノ範圍ヲ越ヘサル限ハ其相互ノ關係ニ於テ占有保護ヲ求ムルコトヲ得ス
第七百八十九條 物カ占有者ノ實力ヲ離レテ他人ノ占有スル土地ニ移リタル場合ニ於テ土地占有者カ之ヲ自己ノ占有ニ移サザル間ハ其物ノ搜索及ビ引取ヲ認許スルコトヲ要ス但之ニ因リテ生スル損害ノ賠償ヲ求ムルコトヲ得又損害ヲ受クベキ虞アル場合ニ於テハ其補償ノ爲メ豫メ擔保ノ提供アル迄搜索及ヒ引取ヲ拒絕スルコトヲ得
第七百九十條 用益者質債權者賃借人又ハ保管者トシテ物ヲ占有シ若クハ之ニ等シキ關係ニ因リテ他人ニ對シ一時占有ノ權ヲ有シ又ハ其義務ヲ負フ場合ニ於テハ此他人ヲ以テ占有者トス(間接占有)
占有者ニ對シ禁止セラレタル私力ヲ加ヘラルルトキハ第七百八十三條及ビ第七百八十四條ニ揭グル請求權ハ又間接占有者ニ屬ス占有奪取ノ場合ニ於テ前主カ占有ノ還附ヲ受取ラズ又ハ之ヲ受取ルコト能ハザルトキハ間接占有者ハ自己ニ之ヲ引渡スコトヲ請求スル權ヲ有ス又之ト同一ノ要件ヲ以テ第七百八十九條ノ場合ニ於テ物ノ搜索及ビ引取ヲ請求スルコトヲ得
第七百九十一條 間接占有者ハ第三者ト第七百九十條第一項ニ揭グル關係ヲ有スルトキハ又此第三者ヲ以テ間接占有者トス
第七百九十二條 間接占有ハ他人ニ目的物ノ返還請求權ヲ讓渡スコトニ因リテ之ヲ引渡スコトヲ得
第七百九十三條 所有ノ意思ヲ以テスル物ノ占有者ヲ自主占有者ト云フ
第二章 土地ニ關スル權利ノ總則
第七百九十四條 土地所有權ヲ讓渡又ハ或權利ヲ以テ土地ニ負擔ヲ加ヘ若クハ此權利ヲ讓渡又ハ之ニ負擔ヲ加フルニハ權利者ト相手方ノ間ニ於テ權利ノ變更及ヒ之ヲ土地臺帳ニ登記スルコトニ付テ合致スルコトヲ要ス但法律ニ別段ノ定アルトキハ此限ニ在ラス
當事者カ登記官吏、裁判所若クハ公證人ノ前ニ於テ其意思ヲ表示シ又ハ之ヲ登記役場ニ差出シ若クハ權利者カ登記法ノ規定ニ從ヒ登記ノ許諾狀ヲ相手方ニ渡シタルトキニノミ其意思表示ハ登記前ニ拘束力ヲ生ス
第七百九十五條 土地ニ負擔ヲ加フル權利ヲ登記スル場合ニ於テ權利ノ內容ヲ査定スルニハ登記ノ許諾ニ據ルコトヲ得但法律ニ別段ノ定アルトキハ此限ニ在ラス
第七百九十六條 土地ニ關スル權利ノ消滅ニ付テハ法律ニ別段ノ定ナキトキハ權利者カ權利ヲ抛棄スル旨ヲ表示シ土地臺帳ニ於テ權利ノ取消ヲ爲スコトヲ要ス此場合ニ於テハ登記役場ニ對シ又ハ權利ノ取消ニ因リテ利益ヲ受クヘキ者ニ對シテ意思表示ヲ爲スコトヲ要ス
權利者カ登記官吏ニ對シテ其意思ヲ表示シ又ハ之ニ因リテ利益ヲ受クベキ者ニ對シテ登記法ノ規定ニ從ヒ權利取消ノ許諾狀ヲ渡シタルトキニノミ其意思表示ハ取消前ニ拘束力ヲ生ス
第七百九十七條 第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル土地ニ關スル權利ヲ消滅セシムルニハ第三者ノ同意ヲ要ス消滅セシムヘキ權利カ他ノ土地ノ所有者ニ屬シ且此土地カ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル場合ニ於テモ亦同シ但土地ニ關スル權利ノ消滅カ第三者ノ權利ニ影響ヲ及ホサザルトキハ此限ニ在ラス又第三者ノ同意ハ權利者若クハ登記官吏ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ得且此表示ハ取消スコトヲ得ス
第七百九十八條 第七百九十四條及ヒ第七百九十七條ノ規定ハ土地ニ關スル權利ノ內容ノ變更ニ付キ之ヲ適用ス
第七百九十九條 第七百九十四條第七百九十六條及ヒ第七百九十八條ノ規定ニ從ヒ權利者ノ爲シタル意思表示カ既ニ拘束力ヲ生シ且登記ノ申請カ登記役場ニ差出サレタル後權利者カ權利ヲ處分スルコトニ付テ制限セラルルモ意思表示ハ其効力ヲ失ハス
第八百條 土地ニ負擔ヲ加フル數多ノ權利カ土地臺帳ノ同一區劃ニ登記セラレタル場合ニ於テ其順位ハ登記ノ列ニ依リテ之ヲ定ム各別ノ區劃ニ登記セラレタル權利ノ順位ハ登記ノ日附ニ從フ同一日附ヲ以テ登記セラレタル權利ハ同一ノ順位ヲ有ス但權利ノ順位ニ付キ別段ノ登記アルトキハ此限ニ在ラス
第七百九十四條ノ規定ニ從ヒ權利取得ニ必要ナル意思ノ合致カ登記後ニ生シタル場合ニ於テモ權利ノ順位ハ此登記ニ依リテ之ヲ定ム
第八百〇一條 權利ノ順位ハ後ニ至リ之ヲ變更スルコトヲ得
權利ノ順位變更ニ付テハ順位ヲ變セラルル權利者カ之ニ同意シ且土地臺帳ニ其變更ヲ登記スルヿヲ要ス此場合ニ於テ第七百九十四條第二項及ヒ第七百九十九條ノ規定ヲ適用ス其他抵當權、土地債務又ハ定期ノ土地負擔カ其順位ヲ下ケラルルトキハ所有者ノ同意ヲ要ス此同意ハ相手方又ハ登記役場ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ得且此表示ハ取消スコトヲ得ス
順位ヲ下ケラルル權利カ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル場合ニ於テハ第七百九十七條ノ規定ヲ凖用ス
順位ヲ下ケラルル權利カ法律行爲又ハ判决ニ因リテ消滅スルモ順位ヲ進メラル權利ノ爲メニ設ケタル位置ニ影響ヲ及ホサス
順位ノ變更ハ之ヲ受クヘキ權利ノ間ニ位スル權利ニ影響ヲ及ホサス
第八百〇二條 土地所有者カ或權利ヲ以テ土地ニ負擔ヲ加フルニ當リ此權利ニ優先ノ順位ヲ以テ一定ノ範圍ヲ有スル他ノ權利ヲ登記セシムヘキ權利ヲ留保スルコトヲ得
前項ノ留保ハ之ヲ土地臺帳ニ登記シ且此登記ハ順位ヲ下ケラルヘキ權利ニ付テ之ヲ爲スコトヲ要ス
土地カ讓渡サルルトキハ所有者ノ留保シタル權利ハ取得者ニ移轉ス優先ノ順位ヲ附加セラレタル權利ヲ登記スル前ニ之ニ相當ノ留保ヲ有セサル權利ヲ以テ土地ニ負擔ヲ加ヘタルトキハ留保附帶ニテ登記セラレタル權利カ其登記前ニ土地ニ加フル負擔ニ因リテ留保ノ上ニ出ツル制限ヲ受クル限度ニ於テ優先ノ順位ハ其効力ヲ失フ
第八百〇三條 土地ニ關スル權利又ハ土地ニ負擔ヲ加フル權利ニ關スル他ノ權利ヲ除去シ又ハ消滅セシムル請求權ノ擔保ノ爲メ土地臺帳ニ豫吿ヲ登記スルコトヲ得豫吿ノ登記ハ將來又ハ條件附請求權ノ擔保ノ爲メ之ヲ爲スコトヲ得
豫吿ノ登記後ニ土地又ハ權利ニ加ヘタル處分ハ前項ノ請求權ヲ毀損シ又ハ制限スル限度ニ於テ其効力ヲ生セス判决、强制執行又ハ假差押ニ本ツク處分ハ法律行爲ニ本ツク處分ニ同シ除去ヲ請求セラルル權利ノ順位ハ豫吿ノ登記ニ從フテ之ヲ定ム
第八百〇四條 豫吿ノ登記ハ假處分ニ本ツキ又ハ豫吿ヲ附セラルル土地若クハ權利ヲ有スル者ノ許諾ニ本ツキ之ヲ爲ス假處分ノ命令ヲ申請スルニハ擔保セラルヘキ請求權ノ危險ヲ疏明スルコトヲ要セス
登記ヲ爲スニ當リ擔保スヘキ請求權ヲ査定スルニハ假處分ノ命令又ハ登記ノ許諾ニ據ルコトヲ得
第八百〇五條 豫吿ヲ附セラルル土地又ハ權利ヲ有スル者カ此豫吿ニ依リテ擔保セラルル請求權ノ主張ヲ永久ニ除却スル抗辯ヲ有スルトキハ債權者ニ對シ豫吿ノ除去ヲ請求スルコトヲ得
債權者カ知レサル場合ニ於テ抵當權利者ノ除斥ニ關シ第千〇七十七條ニ揭クル要件ノ存スルトキハ公示催吿手續ニ依リテ其權利ト共ニ之ヲ除斥スルコトヲ得除斥ノ判决アリタルトキハ豫吿ハ消滅ス
第八百〇六條 登記濟ノ權利又ハ此權利ニ關スル他ノ權利ノ取得カ豫吿ノ利益ヲ受クヘキ者ニ對シテ其効力ヲ有セサル限ハ豫吿ニ依リテ擔保セラレタル請求權ノ實行ニ必要ナル登記又ハ取消ニ付キ取得者ノ同意ヲ求ムルコトヲ得
請求權カ讓渡禁止ノ命令ニ依リテ擔保セラレタルトキ亦同シ
第八百〇七條 他人ノ土地ニ關スル權利ハ土地所有者カ之ヲ取得シ又ハ權利者カ土地所有權ヲ取得スルコトニ因リテ消滅セス
第八百〇八條 數口ノ土地ハ其所有者カ之ヲ一筆ノ土地トシテ土地臺帳ニ登記スルコトニ因リテ同一土地ニ併合スルコトヲ得
或土地ハ其所有者カ土地臺帳ニ於テ之ヲ他ノ土地ニ屬セシムルコトニ因リテ此土地ノ成分ト爲スコトヲ得
第八百〇九條 土地臺帳ニ於テ或者ノ爲メニ登記セラレタル權利ハ此者ニ屬スルモノト見做ス
土地臺帳ニ於テ取消サレタル登記濟ノ權利ハ成立セサルモノト見做ス
第八百十條 法律行爲又ハ判决ニ因リテ土地ニ關スル權利又ハ此權利ニ關スル他ノ權利ヲ取得スル者ノ爲メニ土地臺帳ノ記入ヲ以テ正當ト見做ス但記入ノ正當ナルコトニ什テ其反對カ登記セラレ又ハ取得者カ記入ノ不正ナルコト若クハ此不正ヲ生セシムル事實ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス然レトモ第百〇一條及ヒ第百〇二條ニ揭クル種類ノ讓渡禁止カ土地臺帳ニ依リテ明ナルトキ又ハ取得者カ之ヲ知リタルトキニノミ此者ニ對シテ有効トス
權利取得ニ付キ登記ヲ要スル場合ニ於テ取得者カ前項ノ事實ヲ知リタルコトニ付テハ登記ノ申請ヲ差出シタル時又ハ第七百九十四條ノ規定ニ從ヒ必要ナル意思ノ合致カ後ニ至リテ生シタルトキハ合致ノ時ヲ以テ標凖トス
第八百十一條 土地臺帳ニ於テ或者ノ爲メニ登記セラレタル權利ニ本ツキ此者ニ對シテ給付ヲ爲シ又ハ此者ト他人トノ間ニ於テ第八百十條ノ規定ニ入ラサル法律行爲ニシテ登記濟權利ニ處分ヲ加フル行爲ヲ爲シタルトキハ第八百十條ノ規定ヲ凖用ス
第八百十二條 第八百十條及ヒ第八百十一條ノ規定ニ因リテ權利ヲ毀損セラレタル者ハ不當ニ處分ヲ加ヘ又ハ給付ヲ受取リタル者ニ對シ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ其取得シタルモノノ引渡ヲ要求スルコトヲ得權利者ニ非サル者ノ處分ニ因リ補償ナクシテ權利ヲ得タル者ニ對シテモ同一ノ請求權ヲ有ス
第八百十三條 法律上ノ實况ト一致セサル土地臺帳ノ登記又ハ取消ニ因リテ土地ニ關スル權利又ハ土地ニ負擔ヲ加フル權利ニ關スル他ノ權利ヲ制限セラレタル者ハ自己ノ利益ノ爲メ登記又ハ取消ヲ受ケタル者ニ對シ土地臺帳ノ正誤ニ必要ナル意思表示ヲ請求スルコトヲ得取得ニ付キ所有者ノ同意ヲ要スル場合ニ於テハ所有者ハ請求ニ因リテ同意ヲ與フルコトヲ要ス
正誤及ヒ正誤ニ必要ナル意思表示ノ費用ハ之ヲ請求スル者ノ負擔ニ歸ス但此者ト義務者トノ法律關係ヨリ反對ノ生スルトキハ此限ニ在ラス
正誤請求權ハ時効ニ係ルコトナシ
第八百十四條 土地臺帳ノ登記又ハ取消カ法律上ノ實况ニ反スル場合ニ於テハ土地臺帳ノ正當ナルコトニ對シテ抗拒ノ登記ヲ爲スコトヲ得
前項ノ登記ハ假處分ニ本ツキ又ハ正誤ノ請求ヲ受ケタル者ノ承諾ニ本ツキ之ヲ爲ス假處分ノ命令ヲ發スルニハ抗拒ヲ爲ス者カ權利ノ危害ヲ疏明スルコトヲ要セス
第八百十五條 土地所有權ヲ取得スルコトナクシテ土地臺帳ニ所有者トシテ登記セラレタル者ハ此登記カ三十年間繼續シ且其間所有ノ意思ヲ以テ占有シタルトキハ土地所有權ヲ取得ス三十年ノ期間ノ計算ハ動產ノ取得時効ニ關スル期間ノ計算法ニ從フ又ハ登記ノ正當ナルコトヲ對スル抗拒カ土地臺帳ニ登記セラレタル間ハ期間ノ進行ヲ停止ス
或者ニ屬セサル權利カ此者ノ爲メニ土地臺帳ニ登記セラレ且權利カ土地占有ノ權ヲ得セシメ又ハ其實行カ占有ニ關スル規定ニ依リテ保護セラルル場合ニ於テハ前項ノ規定ヲ凖用ス權利ノ順位ニ付テハ登記ヲ以テ其標凖トス
第八百十六條 土地臺帳ニ於テ不正ニ取消サレタル他人ノ土地ニ關スル權利ハ所有者ニ對シテ權利者ノ有スル請求權カ時効ニ係リタルトキハ消滅ス他人ノ士地ニ關シ法律ノ規定ニ因リテ成立シタル權利カ土地臺帳ニ登記セラレサリシトキ亦同シ
第八百十七條 登記濟權利ニ本ツク請求權ハ時効ニ係ルコトナシ但此請求權カ定期復歸スヘキ給付ノ淹滯又ハ損害賠償ニ本ツクトキハ此限ニ在ラス又或權利ノ爲メ土地臺帳ノ正當ナルコトニ對スル抗拒力登記セラレタルトキハ此權利ハ登記濟ノ權利ニ同シ
第三章 所有權
第一節 所有權ノ內容
第八百十八條 物ノ所有者ハ法律ノ規定又ハ第三者ノ權利ニ反セサル限ハ隨意ニ其物ヲ取扱ヒ他人ノ關與ヲ除斥スルコトヲ得
第八百十九條 土地所有者ノ權利ハ其土地ノ上下ニ及ブ然レトモ他人ノ侵入カ之ヲ除斥スルコトニ付キ利益ヲ有セサル程度ノ高所又ハ地底ニ於テ土地ノ上下ニ加ヘラルヽトキハ所有者ハ此侵入ヲ妨グルコトヲ得ズ
第八百二十條 土地所有者ハ瓦斯、蒸氣、臭氣、煙煤、熱氣、音響、振動ノ傳達其他之ニ類似ノモノニシテ他ノ土地ヨリ侵入シ來ルコトニ因リテ土地ノ使用ヲ妨ケス又妨害カ極メテ些少ナルトキ若クハ其侵入カ地所ノ關係ニ由リ其位置ニ取リテ通常ノ使用方法ニ本ヅクトキハ之ヲ妨グルコトヲ得ズ但侵入カ特別ニ導カレタルトキハ此限ニ在ラス
第八百二十一條 土地所有者ハ隣地ノ建設物ノ存在又ハ使用カ自己ノ土地ニ許スヘカラサル侵害ヲ加フルコトヲ明確ニ豫知スルトキハ建設物ノ設置又ハ其保持ノ禁止ヲ請求スルコトヲ得土地ノ境界ヨリ一定ノ距離ヲ定メ又ハ其他ノ保護規則ヲ定ムル地方ノ法律ニ從フテ設置シタル建設物ノ除去ハ許スヘカラサル侵害カ實際ニ生ジタルトキ始メテ之ヲ請求スルコトヲ得
樹木又ハ灌木ハ本條ノ規定ニ從フ建設物ニ屬セス
第八百二十二條 土地所有者カ隣地ニ屬スル建設物其他工作物ノ存在ニ因リ又ハ其一部ノ壞頹ニ因リ土地ヲ害セラルヽ虞アルトキハ第七百五十九條第一項第七百六十條及ヒ第七百六十一條ノ規定ニ依リ損害賠償ノ責ニ任スヘキ者ニ對シ危險ノ除去ニ必要ナル豫防方法ヲ爲スコトヲ請求スルコトヲ得
第八百二十三條 土地ノ發堀ハ隣地ニ必要ナル支持ヲ失ハシムル方法ニ於テ之ヲ爲スコトヲ得ス但隣地ノ支持ニ付キ他ニ十分ノ注意ヲ加フルトキハ此限ニ在ラス
第八百二十四條 土地ノ所有者ハ隣地ヨリ侵入セル樹木又ハ灌木ノ根ヲ伐採シ且之ヲ所持スルコトヲ得又侵入セル枝ニ關シ土地所有者カ其剪除ニ付キ隣地ノ占有者ニ與ヘタル相當ノ期間內ニ剪除ナキトキ亦同シ
土地所有者ハ侵入セル枝根カ土地ノ使用ヲ妨ケサルトキハ前項ノ權ヲ有セス
第八百二十五條 樹木又ハ灌木ヲ離レテ隣地ニ落チタル果實ハ此地ノ果實ト見做ス隣地カ公共ノ使用ニ供セラルルモノナルトキハ此規定ヲ適用セス
第八百二十六條 土地所有者カ故意又ハ懈怠ニ因ラスシテ土地ノ境界ヲ越ヘテ建物ヲ築造シタルトキハ隣地ノ所有者ハ之ヲ差置クコトヲ要ス但界線踰越前若クハ踰越後直ニ故障ヲ申述ベタルトキハ此限ニ在ラス
前項ノ塲合ニ於テ隣地ノ所有者ニ對シ賃借料ヲ以テ補償ヲ爲スコトヲ要ス賃借料ノ額ニ付テハ界線踰越ノ時ヲ以テ其標凖トス
第八百二十七條 界線ヲ越ユル建物ニ付テノ賃借料ハ隣地ノ各所有者ニ本地ノ各所有者ハ之ヲ支拂フコトヲ要ス
賃借料ハ每年先拂ヲ以テ之ヲ支拂フコトヲ要ス又賃借料ハ建物ノ除去ニ因リテ消滅ス但其抛棄ハ之ヲ許サス
賃借料ハ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス又賃借料ノ權利ハ之ニ先チテ本地カ負擔スル總テノ權利ニ優先ノモノトス其他定期土地負擔ニ關スル規定ハ之ヲ賃借料ニ適用ス
第八百二十八條 賃借料權利者ハ其義務者ニ對シ何時ニテモ建物ノ侵入セル土地ノ部分ヲ讓渡シ且此部分カ界線踰越ノ時ニ有セル價格ノ補償ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テ双方ノ權利義務ハ賣買ニ關スル規定ニ從ヒ之ヲ定ム
所有權讓渡ノ時ニ至ル迄ノ賃借料ハ引續キ之ヲ支拂フコトヲ要ス
第八百二十九條 界線ヲ踰越スル建物ノ築造ニ因リテ隣地ノ上ニ有スル役權又ハ地上權カ制限セラルトキハ權利者ノ爲ニ第八百二十六條及ヒ第八百二十七條ノ規定ヲ准用ス
第八百三十條 或土地ト公路トノ間ニ其土地ノ通常ノ使用ニ必要ナル通路ノ欠クル場合ニ於テ土地所有者ハ隣地ノ所有者ニ對シ此欠缺ノ除去ニ至ル迄必要ナル通路ヲ設クルコトニ付テ其土地ヲ使用スル認許ヲ請求スルコトヲ得通路ノ方向及ビ使用權ノ範圍ハ必要ナル場合ニ於テハ判决ニ依リテ之ヲ定ム
必要ナル通路ヲ設ケラレタル隣地ノ所有者ニ對シテハ賃借料ヲ以テ補償ヲ爲スコトヲ要ス又第八百二十六條第二項第二段第八百二十七條及ヒ第八百二十九條ノ規定ハ之ヲ准用ス
第八百三十一條 或土地ト公路トノ間ニ於ケル從來ノ通路カ土地所有者ノ隨意ノ所爲ニ因リテ廢セラレタル場合ニ於テハ隣地ノ所有者カ負フ所ノ必要ナル通路ヲ償フヘキ義務ヲ生セス
土地ノ一部ノ讓渡ニ因リテ讓渡サレタル部分若クハ留存セル部分ト公路トノ間ノ通路カ斷タレタルトキハ從來ノ通路ノ存スル部分ノ土地所有者ハ他ノ部分ノ所有者ニ對シ必要ナル通路ヲ供スルコトヲ要ス又一部ノ讓渡ハ同一所有者ニ屬スル多クノ土地ノ一ヲ讓渡シタルニ同シ
第八百三十二條 土地所有者ハ隣地ノ所有者ニ對シ確固タル界標ヲ設ケ又ハ界標カ其位置ヲ變シ若クハ不明トナリタルトキハ協力シテ其修覆ヲ爲スヲ請求スルコトヲ得
界標設置ノ方法及ヒ手續ハ聯邦ノ法律ニ從フテ之ヲ定ム又此法律ナキトキト地方ノ慣習ニ從フ
界標設置ノ費用ハ當事者平分シテ之ヲ負擔ス但双方ノ法律關係ニ因リ之ニ反對ヲ生スルトキハ此限ニ在ラス
第八百三十三條 境界爭ノ場合ニ於テ正當ノ界線ヲ見出スコト能ハサルトキハ當事者双方ノ占有ノ狀體ヲ以テ界線ノ標凖トス又此狀體ヲ確定シ得サルトキハ双方ノ土地ニ係爭地面ノ等分ノ部分ヲ割附スルコトヲ要ス
前項ノ規定ニ從フテ定メタル境界カ本來ノ狀况殊ニ土地ノ確定面積ト一致セサルトキハ此狀况ヲ酙酌シテ正當ト認ムヘキ方法ニ依リ界線ヲ定ムルコトヲ要ス
第八百三十四條 相隣地カ空地、畔、地角、溝渠、土壁、生籬、板壁其他兩地ノ利益ニ供スヘキ設置物ニ依リテ分タルルトキハ所有者双方カ此等ノ物ノ共同使用權ヲ有スト見做ス但相隣者一方ニノミ屬スル外見上ノ形跡アルトキハ此限ニ在ラス
第八百三十五條 相隣者カ第八百三十四條ニ揭クル設置物ニ付キ共同使用權ヲ有スルトキハ其一方カ他ノ一方ノ使用ヲ妨ケサル限度ニ於テ設置物ノ性質ヨリ生スル目的ニ之ヲ使用スルコトヲ得設置物保存ノ費用ハ相隣者平分シテ之ヲ負擔ス又其一方カ設置物ノ存在ニ付キ利益ヲ有スルトキハ此者ノ同意ナクシテ設置物ヲ除去シ又ハ之ヲ變更スルコトヲ得ス其他相隣者間ノ法律關係ニ付テハ共有ノ規定ニ從ヒ之ヲ定ム
第八百三十六條 境界線上ノ樹木ノ果實及ヒ其樹木ハ平等ノ分割部分ヲ以テ相隣者ニ屬ス
各相隣者ハ樹木除去ノ請求ヲ爲スコトヲ得除去ノ費用ハ相隣者平分シテ之ヲ負擔ス然レトモ一方カ樹木ノ上ニ有スル權利ヲ抛棄スルトキハ其除去ヲ請求スル他ノ一方ノミ除去ノ費用ヲ負擔ス此場合ニ於テ樹木ノ所有權ハ樹木カ土地ヲ離レタル時ヨリ除去ノ請求ヲ爲シタル者ニ屬ス又樹木カ界線ニ供セラレ且事情ニ因リテ他ニ相當ノ界線ヲ以テ之ニ代ユルコトヲ得サルトキハ樹木除去ノ請求權ハ除却セラル
前項ノ規定ハ境界線上ニ在ル灌木ニ付キ之ヲ適用ス
第八百三十七條 第八百二十一條第八百二十二條第八百二十八條第八百二十九條第八百三十條第一項第八百三十一條第二項第八百三十二條第八百三十三條及ヒ第八百三十六條第二項ノ規定ニ本ツク請求權ハ時効ニ係ルコトナシ
第二節 土地所有權ノ取得及ヒ喪失
第八百三十八條 第七百九十四條ノ規定ニ從ヒ土地所有權ノ讓渡ニ必要ナル讓渡人及ヒ取得者ノ意思ノ合致(明渡)ハ土地臺帳取扱吏、裁判所若クハ公證人ノ前ニ於テ之ヲ表示スルコトヲ要ス
條件又ハ期限附帶ノ明渡ハ無効トス
第八百三十九條 讓渡人及ヒ取得者カ土地ノ讓渡ハ其附屬物ニ及フヘキコトニ合致シタルトキハ取得者ハ土地所有權ト共ニ讓渡人ニ屬スル附屬物ニシテ取得ノ時ニ存在スル物ノ所有權ヲモ取得ス疑ハシキ場合ニ於テハ土地所有權ノ讓渡ハ其附屬物ニ及ブモノト見做ス
取得者カ讓渡ニ本ツキテ讓渡人ニ屬セス又ハ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル附屬物ノ占有ヲ取得シタル場合ニ於テハ第八百四十六條乃至第八百五十條ノ規定ヲ適用ス取得者ノ善意ニ付テハ占有取得ノ時ヲ以テ其標凖トス
第八百四十條 土地カ三十年以上他人ノ自主占有ニ係ルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リテ土地所有者ハ其權利ト共ニ除斥セラル此場合ニ於テ占有期間ノ計算ハ動產ノ取得時効ニ關スル期間ノ計算ニ從フ然レトモ所有者カ土地臺帳ニ登記セラレタルトキハ此者カ死亡シ且其死亡後三十年ヲ經過シタルトキニノミ公示催吿ノ手續ヲ爲スコトヲ得
所有者除斥ノ判决ヲ得タル者ハ土地臺帳ニ所有者トシテ登記スルコトニ因リテ所有權ヲ取得ス
所有者除斥ノ判决言渡前ニ第三者カ所有者トシテ又ハ其所有權ニ本ツキ土地臺帳ノ正當ナルコトニ付キ反對ヲ登記シタルトキハ判决ハ第三者ニ對シテ効力ヲ生セス
第八百四十一條 土地所有者ハ土地臺帳取扱吏ノ前ニ於テ所有權ヲ抛棄スル旨ヲ表示シ且此表示ヲ土地臺帳ニ登記スルコトニ因リテ所有權消滅ス
抛棄セラレタル土地ノ先占權ハ土地所在地ノ聯邦ノ國庫ニ屬ス國庫カ所有者トシテ土地臺帳ニ登記スルコトニ因リテ所有權ヲ取得ス
第三節 動產所有權ノ取得及ヒ喪失
第一欵 讓渡
第八百四十二條 動產所有權ノ讓渡ニ付テハ所有者カ其物ヲ取得者ニ引渡シ且雙方カ所有權移轉ニ付キ合致スルコトヲ要ス取得者既ニ其物ヲ占有セルトキハ所有權移轉ニ付キ雙方カ合致スルノミニテ足ル
第八百四十三條 所有者カ物ヲ占有スル塲合ニ於テ其物ノ引渡ハ所有者ト取得者トノ間ニ於テ取得者カ間接占有ヲ取得スヘキ法律關係ヲ取結フコトニ因リテ之ニ代フ
第八百四十四條 第三者カ物ヲ占有スル塲合ニ於テ其物ノ引渡ハ所有者カ第三者ニ對シテ有スル引渡請求權ヲ取得者ニ讓渡スコトニ因リテ之ニ代フ
第八百四十五條 物ノ引渡カ强制執行ノ方法ニ依リテ爲サルルトキハ執達吏カ取得者ニ其物ヲ引渡ス目的ヲ以テ之ヲ取上ケタルトキニ引渡アリタルモノトス
第八百四十六條 第八百四十二條及ヒ第八百四十五條ノ規定ニ從ヒ爲シタル讓渡ニ因リテ物カ讓渡人ニ屬セサルトキト雖モ取得者ハ所有權ヲ取得ス但取得者カ此規定ニ依リテ所有權ヲ取得スヘキ時ニ善意ナラサリシトキハ此限ニ在ラス然レトモ第八百四十二條第二段ノ場合ニ於テハ取得者カ物ノ占有ヲ讓渡人ヨリ取得シタルトキニノミ之ヲ適用ス
取得者ハ物カ讓渡人ニ屬セサルコトヲ知リ又ハ重懈怠ニ因リテ之ヲ知ラサリシトキハ善意ナラストス
第八百四十七條 第八百四十三條ノ規定ニ從ヒ讓渡サレタル物カ讓渡人ニ屬セサル場合ニ於テ讓渡人カ此物ヲ取得者ニ引渡シタルトキハ取得者ヲ以テ其所有者トス但取得者カ取得ノ時ニ善意ナラサリシトキハ此限ニ在ラス
第八百四十四條ノ規定ニ從ヒ讓渡サレタル物カ讓渡人ニ屬セサル場合ニ於テ讓渡人カ其物ノ間接占有者ナルトキハ取得者ハ第三者ニ對スル引渡請求權ヲ讓受クルコトニ因リテ所有權ヲ取得ス其他ノ場合ニ於テハ物ノ占有ヲ第三者ヨリ取得シタルトキニ其所有者ト爲ル但取得者カ請求權讓受又ハ占有取得ノ時ニ善意ナラサリシトキハ此限ニ在ラス
第八百四十八條 所有者カ窃取セラレ又ハ遺失シタル物ノ所有權ハ第八百四十六條及ヒ第八百四十七條ノ規定ニ本ツキ之ヲ取得スルコトヲ得ス所有者カ間接占有者タル場合ニ於テ占有者カ其物ヲ窃取セラレ若クハ之ヲ遺失シタルトキ亦同シ
前項ノ規定ハ金錢無記名證券又ハ競賣ニ依リテ讓渡サレタル物ニ付テ之ヲ適用セス
第八百四十九條 讓渡サレタル物ニ負擔ヲ加フル第三者ノ權利ハ所有權ノ取得ニ因リテ消滅ス讓渡カ第八百四十三條ノ規定ニ從フテ爲サレ又ハ第八百四十四條ノ規定ニ依リテ讓渡サレタル物カ讓渡人ノ間接占有ニ係ル塲合ニ於テハ第三者ノ權利ハ取得者カ讓渡ニ本ツキ物ノ占有ヲ取得シタルトキニ消滅ス
第三者ノ權利ニ關シ取得者カ第一項ノ規定ニ依リテ指定スル時ニ善意ナラサリシトキハ此權利ハ消滅セス
第八百四十四條ノ場合ニ於テ所有權カ第三占有者ニ屬スルトキハ善意ノ取得者ニ對シテモ此權利ハ消滅セス
第八百五十條 第八百四十六條乃至第八百四十九條ノ規定ニ從ヒ讓渡ニ因リテ權利ヲ喪失シタル者ハ讓渡人ニ對シ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ讓渡ニ因リテ取得シタルモノノ引渡ヲ要求スルコトヲ得讓渡カ無償ニテ爲サレタルトキハ其取得者ニ對シ同一ノ請求權ヲ有ス
第二欵 取得時効
第八百五十一條 十年間動產ノ自主占有ヲ保チタル者ハ其所有權ヲ取得ス(取得時効)然レトモ取得者カ自主占有取得ノ時ニ善意ナラズ又ハ後ニ至リテ所有權カ自己ニ屬セサルコトヲ知リタルトキハ取得時効ヲ生セス
第八百五十二條 或期間ノ始終ニ於テ物ノ自主占有ヲ保チタル者ノ占有ハ其中間ニ於テモ繼續シタリト推定ス
第八百五十三條 所有權請求ノ時効カ停止セラレ又ハ其成就ニ付キ第百七十一條及ヒ第百七十二條ノ規定カ之ニ反對スルトキハ取得時効ハ進行スルコトヲ得ス又既ニ進行ヲ始メタル時効ハ停止ス
第八百五十四條 取得時効ハ自主占有ノ喪失ニ因リテ中斷ス
自主占有者カ自己ノ意思ニ因ラスシテ占有ヲ失フモ一年ノ期間內ニ於テ又ハ此期間內ニ提起セル訴訟ニ因リテ占有ヲ回復スルトキハ取得時効ハ中斷セスト見做ス
第八百五十五條 或者カ自主占有者ニ對シ又ハ間接自主占有ノ塲合ニ於テハ占有ノ權利ヲ此自主占有ニ本ツカシムル占有者ニ對シ所有權請求ヲ裁判上ニ主張スルトキハ取得時効ハ中斷ス此場合ニ於テ中斷ノ効力ハ中斷ヲ生セシメタル者ノ爲メニノミ發生ス又時効ニ關スル第百七十五條乃至第百七十八條第百八十二條第百八十四條及ヒ第百八十五條ノ規定ハ之ヲ准用ス
第八百五十六條 取得時効カ中斷セラルルトキハ中斷ニ至ル迄經過シタル時間ハ之ヲ時効期間ニ算入セス此塲合ニ於テ取得時効ハ中斷ノ終リタル後新ニ其進行ヲ始ム
第八百五十七條 第三者カ權利承繼ニ因リテ物ノ自主占有ヲ取得スルトキハ被承繼人ノ占有ノ間ニ經過シタル時間ハ第三者之ヲ引用スルコトヲ得
第八百五十八條 自主占有者カ取得時効ノ成就前ニ死亡シタル時ヨリ其相續人カ自主占有ヲ取得スルニ至ル迄ノ時間ハ之ヲ時効ノ期間ニ算入ス他人カ相續人トシテ遺產ノ自主占有ヲ取得スルトキハ取得時効ハ中斷ス又相續人カ一年ノ期間內ニ於テ又ハ此期間內ニ提起セル訴訟ニ因リテ自主占有ヲ回復スルトキハ取得時効ハ中斷セスト見做ス
遺產占有者ノ爲メニ經過シタル取得時効ハ相續人之ヲ引用スルコトヲ得
第八百五十九條 遺產占有者カ自己ニ對スル遺產請求權カ時効ニ因リテ消滅セサル限ハ相續人ニ對シ取得時効ニ因リ遺產トシテ占有シタル物ヲ取得スルコトヲ得ス
第八百六十條 取得時効ニ本ツク所有權ノ取得ト共ニ自主占有取得前ニ其物ニ關シテ成立セル第三者ノ權利ハ總テ消滅ス但自主占有者カ占有取得ノ時ニ第三者ノ權利ニ關シ善意ナラス又ハ後ニ至リテ其成立ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス又第八百五十三條乃至第八百五十八條ノ規定ハ之ヲ准用ス
第三欵 添附、混同、製作
第八百六十一條 動產カ土地ニ附合シテ其主要部分ト爲ルトキハ土地ノ所有權ハ此物ニ及フ
第八百六十二條 動產カ相互附合シテ之ニ因リテ生シタル物ノ主要部分ト爲リタルトキハ所有者ハ此物ノ共有者ト爲ル共有ノ部分ハ附合ノ時ニ各動產カ有セシ價格ノ割合ニ從フ
前項ノ場合ニ於テ一方ノ動產カ主物ト認ムヘキトキハ主物ノ所有者カ獨リ所有權ヲ取得ス
第八百六十三條 動產カ相互混同シテ分ツコトヲ得サルトキハ第八百六十二條ノ規定ヲ准用ス
混同シタル物ヲ分ツコトカ過分ノ費用ヲ要スルトキハ此物カ分ツコトヲ得サルニ同シ
第八百六十四條 第八百六十一條乃至第八百六十三條ノ規定ニ從ヒ一方ノ動產ノ所有權カ消滅スルトキハ此物ニ關シテ既ニ成立セシ總テノ權利モ共ニ消滅ス負擔ヲ有スル物ノ所有者カ共有權ヲ取得スルトキハ負擔ヲ加フル權利ハ此物ニ代リテ生シタル共有部分ニ關シテ存立ス又負擔ヲ有スル物ノ所有者カ獨リ所有權ヲ取得スルトキハ負擔ヲ加フル權利ハ混同シタル物ニ及フ
第八百六十五條 一個又ハ數個ノ物ノ製作又ハ變形ニ因リテ新ニ動產ヲ作リタル者ハ此物ノ所有權ヲ取得ス但原料ノ價格カ製作又ハ變形ノ價格ニ著シク超過スルトキハ此限ニ在ラス又書畵、彩色、印刷、渡金其他之ニ類似スル表面上ノ加工モ亦物ノ製作ト見做ス
新ニ作ラレタル物ノ所有權取得ト共ニ原料ニ關シテ旣ニ成立セル權利ハ消滅ス
第八百六十六條 第八百六十一條乃至第八百六十五條ノ規定ニ從ヒ權利ヲ喪失シタル者ハ權利ノ變更ニ因リテ利得ヲ得タル者ニ對シ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ見積價額ヲ請求スルコトヲ得之ニ反シテ原狀回復ハ之ヲ請求スルコトヲ得ス
不法行爲ニ本ツク損害賠償ノ義務ニ關スル規定ハ本條ニ依リテ影響ヲ受クルコトナシ
第八百六十七條 或債權ニ付テ發行シタル證券ノ所有權ハ債權者ニ屬ス此請求權ニ關スル第三者ノ權利ハ證券ノ上ニ及フ
或給付ヲ請求シ得ヘキ權利ニ關スル證書殊ニ抵當、土地債務及ヒ定期土地債務ノ證書ニ付テモ亦同シ
第四欵 物ノ產出物及ビ其他ノ成分ノ取得
第八百六十八條 物ノ產出物及ビ其他ノ成分ハ分離ノ後ト雖モ其物ノ所有者ニ屬ス但第八百六十九條乃至第八百七十二條ノ規定ニ依リ之ニ反對ヲ生スルトキハ此限ニ在ラス
第八百六十九條 他人ノ物ノ上ニ有スル權利ニ本ツキ其物ノ產出物又ハ其他ノ成分ヲ所有スヘキ權アル者ハ第八百七十條乃至第八百七十二條ノ規定ニ拘ハラス產出物又ハ成分カ分離シタル時ニ其所有權ヲ取得ス
第八百七十條 自主占有者ハ第八百七十一條及ヒ第八百七十二條ノ規定ニ拘ハラス物ノ產出物又ハ其他果實ニ屬スル成分カ分離シタル時ニ其所有權ヲ取得ス但自主占有者カ占有ノ權ヲ有セス又ハ他人カ其物ノ上ニ有スル權利ニ本ツキ果實ヲ取得スル權ヲ有シ且自主占有者カ占有取得ノ時善意ナラス又ハ分離ノ時權利ノ欠缼ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス
物ノ用益權ヲ行使スル爲メ其物ヲ占右スル者ハ自主占有者ニ同シ
自主占有及ヒ之ニ等シキ占有ニ關シテハ第八百五十四條第二項及ヒ第八百五十八條第一項ノ規定ヲ准用ス
第八百七十一條 所有者カ物ノ產出物又ハ其他ノ成分ヲ取得スヘキコトヲ他人ニ許シタル塲合ニ於テ此者カ其物ノ占有ヲ取得セルトキハ產出物又ハ其他ノ成分カ分離シタル時又ハ其他ノ塲合ニ於テハ之ヲ握取シタル時ニ其所有權ヲ取得ス他人カ占有ヲ繼續スル限ハ所有者ハ產出物又ハ其他ノ成分ノ取得ヲ許スヘキ義務ヲ負フ間ハ其取消ヲ爲スコトヲ得ス
前項ノ塲合ニ於テ取得ノ許可カ所有者ニ依ラスシテ產出物又ハ其他ノ成分カ分離シタル時其所有權ヲ取得スヘキ者ニ依リテ爲サレタルトキ亦同シ
第八百七十二條 物ノ產出物又ハ其他ノ成分ヲ取得スヘキコトヲ他人ニ許シタル者カ其權利ヲ有セサル場合ニ於テモ第八百七十一條ノ規定ヲ適用ス但物ノ占有ノ引渡アリタル場合ニ於テハ其引渡ノ時其他ノ場合ニ於テハ產出物又ハ其他ノ成分ヲ握取シタル時ニ此者カ善意ナラス又ハ分離ノ前ニ權利ノ欠缼ヲ知リタルトキハ此限ニ在ラス
第五欵 先占
第八百七十三條 無主ノ動產ノ自主占有ヲ得タル者ハ其物ノ所有權ヲ取得ス但先占カ法律上禁止セラレ又ハ他人ノ先占權カ握取ニ因リテ害セラレタルトキハ此限ニ在ラス
第八百七十四條 所有者カ所有權ヲ抛棄スル目的ヲ以テ動產ノ占有ヲ抛棄シタルトキハ此物ヲ無主物トス
第八百七十五條 野獸ハ野栖スル間ハ無主物トス然レトモ飼畜場ニ於ケル野獸及ヒ池其他取圍マレタル私有ノ水中ニ於ケル魚類ハ無主物ニアラス
捕獲セテレタル野獸カ逃出シ且其所有者カ直ニ之ヲ追求セス又ハ其追求ラ止メタルトキハ無主物トス
飼馴サレタル動物カ自己ノ爲メニ定メラレタル場所ニ歸リ來ルヘキ慣習ヲ失ヒタルトキハ無主物トス
第八百七十六條 群ヲ爲シテ他ニ移轉シタル蜜蜂ノ所有者カ直ニ之レヲ追求セス又ハ其追求ヲ止メ若クハ其所在ヲ失ヒタルトキハ無主物トス
第八百七十七條 蜂群ノ所有者ハ之ヲ追求スル爲メ他人ノ土地ニ立入ルコトヲ得又蜂群カ未タ他ノ蜜蜂ニ依リテ占有セラレサル他人ノ蜂室ニ入リタルトキハ之ヲ捕獲スル爲メ蜂室ヲ開キ且窩房ヲ引出又ハ之ヲ毀出スコトヲ得此場合ニ於テ第七百八十九條ノ規定ヲ適用ス
第八百七十八條 所有者ヲ異ニスル蜂群カ他ニ移轉シテ互ニ混合スルトキハ蜂群ヲ追求シタル所有者ハ捕獲シタル總テノ蜜蜂ニ付テ共有權ヲ取得ス共有部分ハ追求セラレタル蜂群ノ數ニ依リテ之ヲ定ム
第八百七十九條 蜂群カ既ニ他ノ蜜蜂ニ依リテ占有セラレタル他人ノ蜂室ニ入リタルトキハ蜂室ヲ占有セシ蜜蜂ニ關スル所有權其他ノ權利ハ入リ來リタル蜜蜂ノ上ニ及フ又此蜜蜂ニ關スル所有權其他ノ權利ハ消滅ス
第六欵 發見
第八百八十條 遺失物ヲ發見シ之ヲ所持スル者ハ遲滯ナク遺失者、所有者又ハ此物ヲ受取ルヘキ其他ノ權利者ニ此旨ヲ通知スルコトヲ要ス
發見者カ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ヲ知ラス又ハ此者ノ居所カ不明ナルトキハ遲滯ナク發見セシコト並ニ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ヲ求ムルニ必要ナル事情ヲ警察署ニ提示スルコトヲ要ス發見物ノ價格カ三マルク以下ノトキハ警察署ニ届出ツルコトヲ要セス
第八百八十一條 發見者ハ發見物ヲ保管スル義務ヲ負フ
發見物カ腐敗スル虞アルトキ又ハ其保存カ過分ノ費用ヲ要スルトキハ發見者ハ警察署ニ届出タル後此物ヲ公賣セシムルコトヲ要ス此場合ニ於テ代價ハ其元物ニ代ハルモノトス
第八百八十二條 發見者ハ發見物又ハ其公賣代價ヲ警察署ニ差出ス權利ヲ有シ又警察署ノ命令ニ依リテ此義務ヲ負フ
第八百八十三條 發見者ハ故意又ハ重懈怠ノ責ノミニ任ス
第八百八十四條 發見者ハ發見物ノ引渡ニ依リ遺失者又ハ發見物ヲ受取ルヘキ其他ノ權利者ニ對シテ其義務ヲ免ル
第八百八十五條 發見者カ發見物ノ保管ノ爲メ又ハ之ヲ受取ルヘキ權利者ヲ求ムル爲メニ要シタル費用ニシテ其時ノ事情ニ依リ必要ト認ヘキモノハ受取人ニ對シ其賠償ヲ請求スルコトヲ得
第八百八十六條 發見者ハ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ニ對シ報酬ヲ請求スルコトヲ得報酬ハ發見物ノ價格カ三百マルク以下ノトキハ其百分ノ五トシ三百マルク以上ノトキ及ヒ動物ニ付テハ其百分ノ一トス又發見物ハ之ヲ受取ルヘキ權利者ニ對シテノミ價格ヲ有スルトキハ相當ノ計算ニ依リテ其報酬ヲ定ム
發見者ハ届出ノ義務ヲ怠リ又ハ發見物ノ搜索ニ對シ之ヲ隱秘シタルトキハ報酬請求ノ權ヲ失フ
第八百八十七條 第八百八十五條及ビ第八百八十六條ニ揭ケタル請求權ニ付テハ占有者カ所有者ニ對シテ有スル費用ノ請求權ニ關スル第九百十三條ノ規定ヲ准用ス
第八百八十八條 發見ヲ警察署ニ届出タル後一年ヲ經過シタルトキハ發見者ハ其物ノ所有權ヲ取得ス但發見者カ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ヲ知リ又ハ此者ノ權利カ既ニ警察署ニ届出ラレタルトキハ此限ニ在テス又所有權ノ取得ニ因リテ發見物ニ關スル總テノ權利ハ消滅ス發見物ノ價格カ三マルク以下ノトキハ一年ノ期間ハ發見ノ時ニ始マル發見者カ發見物ノ搜索ニ對シ之ヲ穩秘シタルトキハ所有權ヲ取得スルコトヲ得ス然レトモ警察署ニ届出ラレタル或權利ハ所有權ノ取得ヲ妨クルコトナシ
第八百八十九條 發見者カ一年ノ期間內ニ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ヲ知リ又ハ三マルク以上ノ價格ヲ有スル發見物ニ付キ此物ヲ受取ルヘキ權利者カ正當ノ時ニ其權利ヲ警察署ニ届出タル場合ニ於テ此者カ第八百八十五條乃至第八百八十七條ノ規定ニ依リテ發見者ニ屬スル請求辨濟ノ要求ニ應セサルトキハ發見者ハ發見物ノ所有權ヲ取得シ此物ニ關スル其他ノ權利ハ消滅ス此場合ニ於テ發見者ノ要求ハ第九百十四條第一項及ヒ第三項ノ規定ニ從フコトヲ要ス
第八百九十條 發見物又ハ其公賣代價ヲ警察署ニ差出スコトニ因リテ發見者ノ權利ハ影響ヲ受クルコトナシ警察署カ發見物ヲ公賣セシムルトキハ其代價ハ元物ニ代ハルモノトス又警察署ハ發見者ノ同意アリタルトキニノミ發見物又ハ其代價ヲ受取ルヘキ權利者ニ之ヲ引渡スコトヲ得
第八百九十一條 發見者カ警察署ニ對シ發見物ノ所有權ヲ取得スル權利ヲ抛棄スルトキハ此權利ハ發見地ノ團體ニ移轉ス
發見者カ發見物又ハ其公賣代價ヲ警察署ニ差出シタル後第八百八十八條及ヒ第八百八十九條ノ規定ニ依リテ所有權ヲ取得シタル場合ニ於テ發見者カ警察署ノ指定シタル期間內ニ物ノ引渡ヲ請求セサルトキハ其所有權ハ發見地ノ團體ニ移轉ス
第八百九十二條 第八百八十八條第八百八十九條及ヒ第八百九十一條ノ規定ニ依リテ權利ヲ喪失シタル者ハ第八百八十八條及ヒ第八百八十九條ノ場合ニ於テハ發見者ニ對シ又第八百九十一條ノ場合ニ於テハ發見地ノ團體ニ對シ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ權利ノ變更ニ因リテ取得シタルモノノ引渡ヲ請求スルコトヲ得此請求權ハ所有權カ發見者又ハ團體ニ移轉シタル後三年內ニ裁判上主張セサルトキハ消滅ス
第八百九十三條 營業場ニ於テ又ハ官廳若クハ公設交通局ノ運送具ニ於テ物ヲ發見シ且之ヲ拾得シタル者ハ遲滯ナク其物ヲ官廳又ハ交通局若クハ其役員ニ差出スコトヲ要ス第八百八十條乃至第八百九十二條ノ規定ハ此ニ適用セス
第八百九十四條 官廳又ハ交通局ハ差出サレタル發見物ヲ公賣セシムルコトヲ得帝國、聯邦及ヒ各團體ノ官廳又ハ交通局ハ其役員ノ一人ヲシテ公賣ヲ爲サシムルコトヲ得
前項ノ公賣ハ發見物ヲ公吿シ其公吿ニ於テ發見物ヲ受取ルヘキ權利者ニ對シ指定シタル期間內ニ自己ノ權利テ届出ツヘキ旨ノ催吿ヲ爲シ且此期間カ權利ノ届出ナクシテ經過シタルトキニ於テ之ヲ爲スコトヲ得發見物カ腐敗スル虞アルトキ又ハ其保存カ過分ノ費用ヲ要スルトキハ公吿スルコトヲ要セス
發見物公賣ノ代價ハ其元物ニ代ハルモノトス
第八百九十五條 發見物ヲ受取ルヘキ權利者カ公吿ニ於テ指定セラレタル期間ノ經過後三年內ニ届出サルトキハ公賣代價ハ官廳若クハ交通局カ帝國ノ官廳若クハ交通局ナルトキハ國庫ニ歸屬シ聯邦ノ官廳若クハ交通局ナルトキハ聯邦ノ國庫ニ歸屬シ團體ノ官廳若クハ交通局ナルトキハ團體ニ歸屬シ又交通所ガ私人ノ營業ニ係ルトキハ此者ニ歸屬ス
公吿ナクシテ公賣セラレタルトキハ三年ノ期間ハ發見カ公吿セラレ且其公吿ニ於テ代價ヲ受取ルヘキ權利者ニ對シ自己ノ權利ヲ届出ツヘキ旨ヲ催吿シタル後ニ始マル發見シタル金錢カ差出サレタルトキ亦同シ
前項ノ場合ニ要シタル總テノ費用ハ物ノ價額ヨリ之ヲ控除ス
第八百九十六條 第八百九十四條及ヒ第八百九十五條ニ揭ケタル公吿ヲ爲スニハ官廳若クハ交通局カ帝國ノ官廳若クハ交通局ナルトキハ聯邦議會ヨリ發布スル規定ニ從ヒ其他ノ場合ニ於テハ聯邦政府ヨリ發布スル規定ニ從フ
第八百九十七條 官廳カ契約ニ本ツカスシテ引渡ノ義務ヲ負フ物ヲ占有スル場合ニ於テ此物ヲ受取ルヘキ權利者又ハ其居所カ知レサルトキハ第八百九十四條乃至第八百九十六條ノ規定ヲ准用ス
第八百九十八條 永久ノ埋沒ニ因リテ所有者ヲ求ムルコトヲ得サル物(埋藏物)ヲ發見シ且之ヲ占有シタルトキハ其物ノ所有權ノ一半ハ發見者之ヲ取得シ他ノ一半ハ埋藏物ノ存在セシ物ノ所有者之ヲ取得ス
第四節 所有權ニ本ツク請求權
第八百九十九條 所有者ハ占有者ニ對シ物ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得
所有者ハ間接占有者ニ對シ間接占有ノ引渡ヲ請求スル權ヲ有セス
第九百條 占有者又ハ此者ノ權利ヲ援引スル間接占有者ガ所有者ニ對シテ目的物ヲ占有スル權ヲ有スルトキハ占有者ハ物ノ引渡ヲ拒ムコトヲ得間接占有者カ所有者ニ對シ其占有ヲ占有者ニ引渡ス權ヲ有セサルトキハ所有者ハ占有者ニ對シ間接占有者ニ目的物ヲ引渡シ又ハ此者カ占有ヲ回取スルコトヲ欲セサルトキハ自己ニ之ヲ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得
第八百四十四條ノ規定ニ從ヒ引渡請求權ノ讓渡ニ因リテ讓渡サレタル物ノ占有者ハ此引渡請求權ニ對シテ自己ニ屬スル抗辨ヲ新所有者ニ對抗スルコトヲ得
第九百〇一條 占有者ハ權利拘束ノ生シタル後ニ收入シタル利得ヲ所有者ニ引渡スコトヲ要ス利得ヲ收入スル爲メニ要シタル費用ハ整正タル經濟ノ方法ニ適シ且利得ノ價格ヲ越ヘサル限度ニ於テ所有者之ヲ賠償スルコトヲ要ス
占有者カ權利拘束ノ生シタル後整正タル經濟ノ方法ニ依リテ收入スルコトヲ得ヘカリシ利得ヲ收入セサリシトキハ所有者ニ對シ自巳ノ過失ノ限度ニ於テ賠償ノ義務ヲ負フ
第九百〇二條 物カ自巳ニ屬スト認メ又ハ實際自巳ニ屬セサル用益權ヲ此物ニ付テ行フ爲メ之ヲ占有スル者カ無償ニテ占有ヲ取得シタルトキハ不當利得ノ引渡ニ關スル規定ニ從ヒ權利拘束ノ生スル前ニ收入シタル利得ヲ所有者ニ引渡ス義務ヲ負フ
第九百〇三條 占有者ハ權利拘束ノ生シタル時ヨリ所有者ニ對シ自己ノ過失ニ因リテ生シタル物ノ滅失毀損又ハ其他ノ原因ニ由リテ物ヲ引渡スヿヲ得サル損害ヲ賠償スル義務ヲ負フ
第九百〇四條 占有者カ占有取得ノ時ニ善意ナラサリシトキハ爾後所有者ニ對シ第九百〇一條及ヒ第九百〇三條ニ規定スル義務ヲ負フ占有者カ占有スル權ナキコトヲ知リタルトキ亦同シ遲滯ニ本ツク其他ノ責任ハ本條ノ規定ニ依リテ影響ヲ受クルコトナシ
第九百〇五條 占有者カ其權利ヲ間接占有者ヨリ得タル場合ニ於テハ物ノ利得ニ關スル第九百〇四條ノ規定ハ間接占有者カ占有取得ノ時ニ善意ナラス又ハ後ニ至リテ占有スル權利ノ欠缺ヲ知リタルトキニノミ之ヲ適用ス
占有者ハ占有取得ノ時ニ善意ナラサリシトキハ所有者ニ對シ占有取得ノ時ヨリ第九百〇三條ニ揭ケタル損害ニ付キ間接占有者ニ對シテ負擔スル限度ニ於テ賠償ノ義務ヲ負フ
第九百〇六條 占有者ハ禁止セラレタル私力又ハ所罸ヲ受クヘキ行爲ニ依リテ占有ヲ取得シタルトキハ所有者ニ對シ不法行爲ニ本ツク損害賠償ニ關スル規定ニ從ヒ賠償ノ義務ヲ負フ
第九百〇七條 第九百〇一條乃至第九百〇六條ニ揭クル要件ノ存セサルトキハ占有者ハ利得ヲ引渡シ又ハ損害ヲ賠償スル義務ヲ負フコトナシ
物ノ利得カ占有者ノ手ニ存スル場合ニ於テハ第七十七條m號ノ規定ヲ適用ス
第九百〇八條 占有者ハ所有者ニ對シ占有物ニ加ヘタル必要ノ費用ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得然レトモ通常ノ保存費用ハ占有者ハ其物ヲ利用スル間ハ之ヲ賠償スルコトヲ要セス
其他ノ費用ニ付テハ占有者カ權利拘束ノ生スル前ニ目的物ニ加ヘ且之ニ因リテ生シタル增價額ハ所有者カ其物ヲ回復セシ時ニ存スル限度ニ於テ賠償ヲ請求スルコトヲ得但占有者ハ第九百〇四條ノ規定ニ依リテ義務ヲ負フトキハ此請求權ヲ有セス
第九百〇九條 占有者カ占有物ノ負擔ヲ辨濟スル爲メニ要シタル費用ハ第九百〇八條ノ意義ニ於ケル必要ナル費用ニ屬ス占有者カ物ヲ利用スル間ハ此物ノ元價ニ加ヘラレタリト認ムヘキ特別ノ負擔ニ關スル費用ノミヲ賠償スルコトヲ要ス
第九百十條 占有者ハ占有物ノ重要ナル成分トシテ他ノ物ヲ占有物ト附合シタルトキハ之ヲ分離シテ取得スルコトヲ得此場合ニ於テハ賃借人ノ分離權ニ關スル第四百九十一條第二項ノ規定ヲ凖用ス
前項ノ分離權ハ占有者カ第九百〇八條第一項第二段ノ規定ニ依リテ費用ノ賠償ヲ請求スルコトヲ得ズ且分離カ自己ノ爲メニ利益ヲ有セス又ハ少クモ附合シタル成分カ分離後ニ自己ノ爲メニ有スヘキ價格ノ賠償ヲ得タルトキハ除却セラル
第九百十一條 耕作地ヲ引渡スヘキ場合ニ於テハ土地所有者ハ整正タル耕作ノ方法ニ從ヘハ耕作年度ノ終ル前ニ分離スヘキ果實ニシテ未タ分離セサルモノニ付テ占有者カ加ヘタル費用ヲ賠償スルコトヲ要ス但此費用ハ整正タル耕作ニ適シ且其果實ノ價格ヲ越ヘサルコトヲ要ス
第九百十二條 占有者ノ權利承繼人ト爲リタル占有者ハ前主カ目的物ヲ引渡サヽルヘカラサルトキニ其加ヘタル費用ノ賠償ヲ請求シ得ルト同一ノ範圍ニ於テ賠償ヲ請求スルコトヲ得
所有者ノ費用賠償ノ義務ハ所有權ノ取得前ニ加ヘラレタル費用ニ及ブモノトス
第九百十三條 占有者ハ所有者カ目的物ヲ回復シ又ハ費用ヲ認諾シタルトキニノミ費用賠償ノ請求權ヲ對抗スルコトヲ得所有者ハ費用ヲ認諾セサル間ハ回復シタル物ヲ返還シテ費用賠償ノ義務ヲ免カルコトヲ得又所有者カ占有者ヨリ費用賠償ノ請求權ヲ留保シテ差出シタル物ヲ受取リタルトキハ費用ノ認諾ヲ與ヘタルモノト見做ス
費用賠償ノ請求權ハ占有者カ目的物ヲ所有者ニ引渡シタル塲合ニ於テ引渡後一ヶ月ヲ經過スル前ニ又土地ニ付テハ六ヶ月ヲ經過スル前ニ裁判上ニ之ヲ對抗セサルトキハ消滅ス但所有者カ費用ヲ認諾シタルトキハ此限ニ在ラス
占有者ハ費用賠償ノ請求權ノ辨濟ニ對シテノミ物ノ引渡ヲ爲ス義務ヲ負フ又占有者カ故意ニ爲シタル不法行爲ニ依リテ目的物ヲ得タル場合ニ於テハ其物ニ付テ留置權ヲ有セス
第九百十四條 占有者ハ所有者ニ對シ請求スヘキ賠償額ヲ指定シテ自己ノ定ムル相當ノ期間內ニ費用ノ認諾ヲ表示スヘキ旨ヲ請求スルコトヲ得
前項ノ認諾カ期間經過前ニ與ヘラレサルトキハ占有者ハ質物賣却ニ關スル規定ニ從ヒ又土地ニ付テハ不動產ノ强制執行ニ關スル規定ニ從ヒ目的物ニ付テ請求權ノ辨濟ヲ求ムル權ヲ有ス
所有者カ期間經過前ニ請求權ニ付テ爭フトキハ占有者ハ所有者ニ對シ相當ノ期間ヲ定メ確定判决ニ依リテ定マリタル費用額ノ認諾ヲ表示スル旨ヲ請求シ且此期間內ニ認諾ナキトキニノミ目的物ニ付テ請求權ノ辨濟ヲ求ムルコトヲ得
第九百十五條 所有者ト間接占有者トノ法律關係ニ付テハ第九百〇一條乃至第九百〇四條ノ規定ヲ淮用ス
第九百十六條 所有權カ占有ノ奪取若クハ留保以外ノ方法ニ依リテ制限セラルルトキハ所有者ハ妨害者ニ對シ制限ノ除去ヲ請求スルコトヲ得又其他ノ制限ヲ受クヘキ虞アルトキハ所有者ハ其廢止ヲ訴求スルコトヲ得
前項ノ請求權ハ所有者カ制限ヲ堪ユヘキ義務アルトキハ除却セラル
第九百十七條 物カ所有者以外ノ者ノ占有スル土地ノ上ニ在ルトキハ所有者ハ土地ノ占有者ニ對シ第七百八十九條ニ揭クル請求權ヲ有ス
第九百十八條 動產ノ占有者ヲ以テ其所有者ト推定ス然レトモ物カ窃取紛失其他之ニ類似ノ事由ニテ占有者ノ手ヲ離レタルトキハ此者ニ對シテ本條ノ推定ヲ生セス伹金錢又ハ持參人拂ノ證券ニ付テハ此限ニ在ラス
前占有者ノ占有カ繼續セシ間ハ此者ヲ以テ目的物ノ所有者ト推定ス
間接占有ノ場合ニ於テハ前項ノ推定ハ間接占有者ニ付テ之ヲ適用ス
第九百十九條 動產ヲ占有セシ者ハ善意ニアラスシテ其占有ヲ取得セシ現占有者ニ對シ物ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得
窃取紛失其他之ニ類似ノ事由ニテ占有ヲ失ヒタル者ハ善意ノ現占有者ヨリモ物ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得但現占有者ハ其物ノ所有者ナルトキ又ハ前占有者カ占有スル前ニ現占有者カ占有ヲ失ヒタル物ナルトキハ此限ニ在ラス又金錢及ヒ持參人拂ノ證券ニ付テハ本條ノ規定ヲ適用セス
前占有者カ占有取得ノ時ニ善意ナラス又ハ占有ヲ抛棄シタル場合ニ於テハ前項ノ請求權ヲ有セス其他ノ場合ニ於テハ第九百條乃至第九百十五條ノ規定ヲ准用ス
第五節 共有
第九百二十條 物ノ所有權カ持分ニ從フテ數人ニ屬スルトキハ第九百二十一條乃至第九百二十三條ノ規定ヲ適用ス
第九百二十一條 共有者ノ一人ノ爲メニ共有物ニ負擔ヲ加フルコトヲ得
或土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ共有地ニ負擔ヲ加ヘ又ハ共有地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ他ノ土地ニ負擔ヲ加フルコトハ此土地カ共有地ノ所有者ニ屬スルコトニ因リテ除却セラルルコトナシ
第九百二十二條 土地ノ共有者カ合意ニ依リテ管理及ヒ利用ノ方法ヲ定メ又ハ共有關係ノ廢止ヲ請求スル權利ヲ一時若クハ永久ニ除却シ或ハ之ニ關シテ通知期間ヲ定メタル場合ニ於テ此合意ハ各持分ノ負擔トシテ土地臺帳ニ登記ヲ受ケタルトキニノミ特別承繼人ニ對シテ其効ヲ有ス
第六百九十一條及ヒ第六百九十二條ニ揭クル請求權ハ土地臺帳ニ登記ヲ受ケタルトキニノミ共有者ノ特別承繼人ニ對シテ其効ヲ有ス
第九百二十三條 各共有者ハ第三者ニ對シ所有權ニ本ツク請求權ヲ共有物ノ全體ニ付テ行フコトヲ得然レトモ物ノ引渡ノ請求權ニ付テハ第三百七十四條ノ規定ニ從フコトヲ要ス
第四章 地上權
第九百二十四條 土地ハ或人ニ地上又ハ地下ニ工作物ヲ所有シテ之ヲ讓渡シ又ハ相續シ得ル權利ヲ與フルコトニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(地上權)
地上權ハ工作物ノ使用ニ利益ヲ與フル場合ニ於テハ工作物ニ取リテ必要ナラサル土地ノ部分ニモ及ホスコトヲ得
地上權ハ建物ノ一部殊ニ其一階ニ之ヲ限ルコトヲ得ス
第九百二十五條 地上權ノ設定ニ付キ第七百九十四條ノ規定ニ依リテ必要ナル所有者及ヒ取得者ノ合意ハ土地臺帳取扱吏、裁判所若クハ公證人ノ前ニ於テ之ヲ表示スルコトヲ要ス
第九百二十六條 地上權ノ消滅ニ付キ第七百九十六條ノ規定ニ依リテ必要ナル權利者ノ意思表示ハ土地臺帳取扱吏ノ前ニ之ヲ爲スコトヲ要ス
第九百二十七條 地上權ハ工作物ノ滅失ニ因リテ消滅セス
第九百二十八條 土地ニ關スル規定ハ地上權ニモ之ヲ適用ス
所有權ノ取得及ヒ所有權ニ本ツク請求權ニ關スル規定ハ地上權ニ付キ之ヲ准用ス
第五章 役權
第一節 地役權
第九百二十九條 土地ハ他ノ土地ノ時々ノ所有者カ特定セル關係ニ於テ之ヲ使用シ又ハ其上ニ或行爲ヲ爲スコトカ禁セラレ若クハ承役地ノ所有權ニ本ツキ他ノ土地ニ對シテ生スル權利ノ行使カ除却セラルルコトニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(地役權)
第九百三十條 地役權ハ其負擔カ權利者ノ土地ノ使用ニ付テ利益ヲ與フルコトニ依リテ成立ス又地役權ノ內容ハ此範圍ヲ越ユルコトヲ得ス
第九百三十一條 地役權ヲ行使スルニハ承役地ノ所有者ノ利益ヲ庇保スルコトヲ要ス又地役權者カ權利行使ノ爲メ承役地ノ上ニ有スル設置物ハ土地所有者ノ利益ニ必要ナル限ハ整正タル狀體ニ於テ之ヲ保存スルコトヲ要ス
第九百三十二條 承役地ノ上ニ在ル設置物カ地役權ノ行使ニ必要ナル場合ニ於テハ土地ノ所有者ガ地役權者ノ利益ニ必要ナル限ハ設置物ヲ保存スヘキコトヲ定ムルコトヲ得設置物ノ共同使用權カ土地所有者ニ屬スルトキハ地役權者カ所有者ノ使用ニ必要ナル限ハ設置物ヲ保存スヘキコトヲ定ムルコトヲ得
前項ノ保存義務ヲ定メタル場合ニ於テ此義務ニ付テハ土地ノ定期負擔ニ關スル規定ヲ准用ス
第九百三十三條 地役權カ承役地ノ工作物ノ上ニ或工作物ヲ保持スル權利ニ存スル場合ニ於テ別段ノ定ナキトキハ承役地ノ所有者ハ地役權者ノ利益ニ必要ナル限ハ自己ノ工作物ヲ保存スルコトヲ要ス又第九百三十二條第二項ノ規定ハ本條ノ保存義務ニ付テ之ヲ適用ス
第九百三十四條 地役權ノ時々ノ行使カ承役地ノ一部ニ限ラレタル場合ニ於テ從來ノ場所ニ於ケル權利ノ行使ハ特ニ土地ノ所有者ニ困難ヲ與フルトキハ所有者ハ地役權者ニ取リテ適當ナル他ノ場所ニ其行使ヲ移轉スルコトヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テ移轉ノ費用ハ所有者之ヲ負擔シ且前拂ヲ爲スコトヲ要ス地役權ヲ行使スヘキ土地ノ部分カ法律行爲ニ依リテ定メラレタルトキ亦同シ
前項ノ移轉請求ノ權利ハ法律行爲ニ依リテ之ヲ除却シ又ハ制限スルコトヲ得ス
第九百三十五條 地役權カ同一ノ土地ニ於ケル他ノ地役權又ハ其他ノ收益權ト競合スルコトニ因リテ互ニ行使スルコトヲ得ス又ハ完全ニ行使スルコトヲ得サル場合ニ於テ總テノ權利カ同等ノ順位ヲ有スルトキハ各權利者ハ相當ノ見積ニ從ヒ總權利者ノ利益ニ適スル權利行使ノ規則ヲ定ムルコトヲ請求スルコトヲ得
第九百三十六條 要役地カ分割セラルルトキハ地役權ハ其各部ノ爲メニ存續ス然レトモ疑ハシキ場合ニ於テハ承役地ノ所有者ニ困難ヲ加フルコトナキ方法ニ於テノミ權利ヲ行使スルコトヲ得又地役權ハ分割セラレタル土地ノ一部ニノミ利益ヲ與フルニ足ルトキハ他ノ部分ニ關スル地役權ハ消滅ス
第九百三十七條 地役權ノ行使カ承役地ノ一定ノ部分ニ限ラレタル場合ニ於テ承役地カ分割セラルルトキハ權利行使ノ範圍外ニ在ル部分ハ地役ヲ免カル
第九百三十八條 地役權カ制限セラルルトキハ第九百十條ニ揭クル權利ハ地役權者ニ屬ス
第九百三十九條 土地ノ占有者カ其所有者ノ爲メニ土地臺帳ニ登記濟トナリタル地役權ノ行使ヲ妨ケラルル場合ニ於テ妨害ヲ加フル前ノ一年內ニ一度タリトモ地役權ヲ行使シタルトキハ占有保護ニ關スル規定ヲ准用ス
第二節 用益權
第一欵 物ノ用益權
第九百四十條 物ハ自己ノ爲メニ之ニ負擔ヲ加ヘラレタル者カ此物ノ用益ヲ收取スル權ヲ有スヘキ方法ニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(用益權)
用益權ハ特別ノ收益ヲ除却スルコトニ依リテ之ヲ制限スルコトヲ得ス
第九百四十二條 動產上ニ用益權ヲ設定スルニ付テハ所有者カ其物ヲ取得者ニ引渡シ且此者ニ用益權カ屬スヘキコトヲ雙方ニ於テ合意スルコトヲ要ス第八百四十二條第二段及ヒ第八百四十三條乃至第八百五十條ノ規定ハ之ヲ准用ス又第八百四十九條ノ場合ニ於テハ用益權カ第三者ノ權利ニ先ツ効力ノミヲ生ス
第九百四十三條 動產ノ用益權ハ時効ニ因リテ之ヲ取得スルコトヲ得此場合ニ於テハ時効ニ因ル所有權取得ニ關スル規定ヲ准用ス
第九百四十四條 用益權者ハ自費ヲ以テ鑑定人ヲシテ物ノ狀體ヲ確定セシムルコトヲ得所有者モ亦此權ヲ有ス
第九百四十五條 包括財產ノ用益權ニ付テハ用益權者及ビ所有者ハ共同シテ財產目錄ヲ調製スル義務ヲ負フ此目錄ハ之ヲ調製シタル日附ヲ具ヘ雙方之ニ署名スルコトヲ要ス又雙方共ニ其署名カ公ニ證明セラルルコトヲ請求シ若クハ目錄カ管轄官廳又ハ當該官吏ニ依リテ調製セラルルコトヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テ調製又ハ證明ノ費用ハ之ヲ請求シタル者ノ負擔ニ歸シ且之ヲ前拂スルコトヲ要ス
第九百四十六條 用益權者ハ目的物ヲ占有スル權ヲ有ス
收益權ノ行使ニ付テハ物ノ從來ノ經濟上ノ狀體ヲ保存シ適當ナル經濟法ニ從フテ處置スルコトヲ要ス
第九百四十七條 用益權者ハ物ヲ變形シ又ハ甚シク之ヲ變更スル權ヲ有セス
土地ノ用益權者ハ石、砂、粘土、肥土、泥炭其他ノ土地ノ成分ヲ收取スルニ當リ甚シク土地ノ經濟上ノ狀體ヲ變更セサル限ハ新ニ設置物ヲ作ルコトヲ得
第九百四十八條 森林カ用益權ノ目的物ナルトキハ所有者及ヒ用益權者ハ經濟計畵ニ依リテ用益ノ範圍及ヒ其經濟上ノ取扱法ヲ確定スベキ請求ヲ爲スコトヲ得又著シク事情ノ變更ヲ生ジタルトキハ各當事者ハ經濟計畵ノ適當ナル變更ヲ請求スルコトヲ得
前項ノ場合ニ於テ生スル費用ハ當事者平分シテ之ヲ負擔ス
第九百四十九條 用益權者ハ特別ノ事情ノ發生ニ因リテ已ムヲ得ズ適當ナル經濟法ニ反シ又ハ之ニ因リテ過度ニ收取シタル果實ノ所有權ヲ取得ス此場合ニ於テ用益權者ハ過失ニ付テノ責任ノ外用益權消滅ノ時ニ果實カ分離ノ時ニ有シタル價格ヲ所有者ニ賠償スル義務及ヒ其履行ニ付キ担保ヲ供スル義務ヲ負フ又所有者並ニ用益權者ハ適當ナル經濟ニ相當スル限ハ賠償額ヲ物ノ元狀回復ニ用ユベキ請求ヲ爲スコトヲ得
賠償額ヲ物ノ元狀回復ニ用ユベキコトカ請求セラレサルトキハ賠償ノ義務ハ前項ノ場合ニ於テ不適當又ハ過度ニ果實ヲ收取スルコトニ因リテ用益權者ニ屬スル收益カ制限セラレタル限度ニ於テ消滅ス
第九百五十條 用益權者ノ權利ハ物ノ中ニ發見セラレタル埋藏物ニ付テノ所有者ノ部分ニ其効力ヲ及ホサス
第九百五十一條 用益權者ハ物ノ經濟上ノ成分ニ從フテ其保存ニ注意スルコトヲ要ス又修繕及ヒ改作ハ物ノ通常ノ保持ニ屬スル限度ニ於テノミ之ヲ加フルコトヲ得
第九百五十二條 物カ非常ノ修繕又ハ改作ヲ要シ或ハ减失毀損セラレ若クハ第三者カ其物ニ付テ權利ヲ主張スルトキハ用益權者ハ遲滯ナク之ヲ所有者ニ通知スルコトヲ要ス
第九百五十三條 土地ノ用益權者ハ非常ノ修繕又ハ改作ヲ要スル場合ニ於テ自ラ之ヲ爲ストキハ之レカ爲メニ適當ナル經濟ノ範圍內ニ於テ自巳ニ屬スベキ果實以外ノ土地ノ成分ヲ使用スルコトヲ得
第九百五十四條 用益權者カ必要ナル修繕又ハ改作ヲ自ラ爲サヾルトキハ所有者ニ之ヲ許スコトヲ要ス又土地ノ用益權者ニ對シ所有者ハ第九百五十二條ニ揭クル土地ノ成分ヲ修繕又ハ改作ニ使用スルコトヲ許スベキ請求ヲ爲スコトヲ得
第九百五十五條 用益權者ハ用益權ノ存續スル間ハ適當ナル經濟ニ相當スル場合ニ於テ火災其他ノ危險ニ對シ自費ヲ以テ物ヲ保險ニ附スルコトヲ得此場合ニ於テ保險ハ所有者ナキトキハ之レヨリ生ズル請求權ハ主張スルコトヲ得ザルモノト見做ス
物カ保險ニ附セラレタルトキハ之ニ對スル支拂ハ用益權者カ保險ニ附スヘキ義務ヲ負フ限ハ用益權ノ存續スル間其負擔ニ歸スルモノトス
第九百五十六條 保險者支拂ノ義務ヲ生セシムル危險カ發生スルトキハ被保險額請求權ノ用益權ハ利息ニ本ツク債權ノ用益權ニ關スル規定ニ從ヒ用益權權者ニ屬ス
所有者並ニ用益權者ハ適當ナル經濟ニ相當スル限ハ被保險額ヲ物ノ元狀回復又ハ其補充ニ使用スヘキ請求ヲ爲スコトヲ得此場合ニ於テ所有者ハ自ラ使用ヲ注意シ又ハ之ヲ用益權者ニ委スルコトヲ得
第九百五十七條 用益權者ハ所有者ニ對シ用益權ノ存續スル間ハ物ノ元價ニ附加セラレタリト認ムヘキ非常ノ負擔ヲ除ク外總テ此物ニ關スル公ノ負担並ニ用益權設立ノ時既ニ附加セラレタル私法上ノ負擔特ニ抵當債權又ハ土地債務ノ利息ヲ支拂フヘキ義務ヲ負フ
第九百五十八條 土地ト共ニ其附屬ノ器具目錄カ用益權ノ目的物タルトキハ用益權者ハ適當ナル經濟ノ範圍內ニ於テ各器具ニ付テ處分スルコトヲ得又通常ノ損廢並ニ適當ナル經濟法ニ從フテ取除カレタル器具ニ對シテ補充ヲ爲スコトヲ得此場合ニ於テ用益權者カ備ヘタル器具ハ器具目錄ニ合セラルルコトニ因リテ目錄所有者ニ歸ス
用益權者ハ器具目錄ヲ評價シテ用益權消滅ノ時ニ此評價ニ本ツク之ヲ返還スヘキ義務ヲ負ヒタルトキハ第五百二十八條及ヒ第五百二十九條ノ規定ヲ准用ス
第九百五十九條 用益權者カ物ニ費用ヲ加ヘタル場合ニ於テ所有者ノ賠償ノ義務ハ事務管理ニ關スル規定ニ從フテ之ヲ定ム費シタル金額ノ利息ハ用益權ノ存續スル間之ヲ請求スルコトヲ得ス又設置物ノ取拂權ハ第四百九十一條第二項ノ規定ニ依リテ賃借人カ有スルト同一ノ範圍ニ於テ用益權者ニ屬ス
第九百六十條 用益權者ハ用益權ノ適當ナル行使ニ因リテ生シタル物ノ變更又ハ毀損ニ付キ其責ヲ任セス
第九百六十一條 用益權者ノ處置カ所有者ノ權利ヲ害スル虞アルトキハ所有者ハ擔保ノ提供ヲ請求スルコトヲ得又其申請ニ因リ裁判所ハ擔保ノ提供ニ付キ期間ヲ定ムルコトヲ得
用益權者カ指定セラレタル期間內ニ擔保ヲ供セサルトキハ所有者ハ擔保ニ代フルニ用益權者ノ計算ヲ以テ裁判所カ撰定スベキ管理人ニ用益權ノ行使ヲ引渡スヘキ請求ヲ爲スコトヲ得管理人ハ土地ノ强制管理ノ爲メニ撰定セラレタル管理人ノ如ク裁判所ノ監督ニ屬ス又所有者ハ此管理人タルコトヲ得
前項ノ管理ハ擔保カ後ニ至リテ提供セラルヽトキハ之ヲ止ムルコトヲ要ス
第九百六十二條 用益權者カ權限以外ニ物ヲ使用スル塲合ニ於テ所有者ノ制止ニモ拘ラス尙ホ之ヲ續行スルトキハ所有者ハ其停止ヲ訴求スルコトヲ得
第九百六十三條 用益權者カ著シク所有者ノ權利ヲ害シ且所有者カ之ヲ止ムルニモ拘ラス加害ノ處置ヲ續行スルトキハ所有者ハ第九百六十一條第二項ノ規定ニ從ヒ管理ノ命令ヲ請求スルコトヲ得
第九百六十四條 用益權者ハ用益權カ消滅スルトハ物ヲ所有者ニ返還スル義務ヲ負フ
田畑ノ用益權ニ付テハ第五百三十一條及ビ第五百三十二條ノ規定ヲ准用シ莊園ノ用益權ニ付テハ第五百三十三條ノ規定ヲ准用ス
第九百六十五條 土地ノ用益權者カ用益權ノ存續期間ヲ越ヘテ土地ヲ賃貸シ又ハ小作ニ附シタル塲合ニ於テ用益權カ消滅スルトキハ讓渡ノ塲合ニ適用スル第五百十二條第五百十三條第五百十四條第一段第五百十五條乃至第五百十七條及ヒ第五百二十條ノ規定ヲ凖用ス
所有者ハ法律ニ定ムル吿知期閒ニ從フテ賃貸又ハ小作ノ關係ヲ解除スルコトヲ吿知スルコトヲ有ス賃借人又ハ小作人ハ相當ノ期間ヲ定メテ所有者ニ對シ吿知權ヲ行フヤ否ヤヲ表示スヘキ催吿ヲ爲スコトヲ得此期間內ニ所有者ノ吿知ナキトキハ吿知權ハ除却セラレ又用益權カ用益權者ノ抛棄ニ因リテ消滅シタルトキハ所有者ハ抛棄ニ因ラスシテ用益權カ消滅スヘキ時ニ至リ吿知ヲ爲スコトヲ得
第九百六十六條 物ノ變更又ハ毀損ニ本ツク所有者ノ賠償請求權並ニ費用賠償又ハ設置物取拂ノ許諾ニ關スル用益權者ノ請求權ハ六ケ月ノ時効ニ因リテ消滅ス此塲合ニ於テ時効ハ第五百條第二段ノ規定ニ從フテ進行ヲ始ム
第九百六十七條 用益權者ト所有者トノ關係ニ於テハ用益權者ノ爲メニ設定者ヲ以テ所有者ト見做ス但用益權者カ所有者ニアラサルコトヲ知ルトキハ此限ニ在ラス
第九百六十八條 用益權ハ之ヲ讓渡スコトヲ得ス然レトモ行使ハ之ヲ他人ニ委スルコトヲ得
第九百六十九條 用益權カ他ノ用益權又ハ其他ノ收益權ト竸合シテ互ニ行使ヲ妨ケ又ハ完全ニ行使スルコトヲ得サル場合ニ於テ總テノ權利カ同等ノ順位ヲ有スルトキハ第九百三十五條ノ規定ヲ適用ス
第九百七十條 用益權ハ用益權者ノ死亡ニ因リテ消滅ス又用益權カ法人ニ屬スルトキハ之ト共ニ消滅ス
第九百七十一條 土地ノ用益權ノ消滅カ法律行爲ニ本ツクトキハ其消滅ハ疑ハシキ場合ニ於テハ從物ノ用益權ニ及ブモノトス
第九百七十二條 動產ノ用益權ト所有權ハ同一ノ人ニ歸スルトキハ用益權ハ消滅ス
第九百七十三條 法律行爲ニ本ツク動產ノ用益權ハ用益權者カ所有者又ハ設定者ニ對シ用益權ヲ抛棄スル旨ヲ表示スルコトニ因リテ消滅ス
第九百七十四條 用益權者ノ權利カ制限セラルル場合ニ於テ用益權者ノ請求權ニ付テハ所有權ニ本ツク請求權ニ關スル規定ヲ准用ス
第九百七十五條 用益權カ共有者ノ持分ニ存スルトキハ用益權者ハ物ノ管理又ハ使用ノ方法ニ付キ共有ノ關係ヨリ生スル共有者ノ權利ヲ行使ス共有ノ關係ヲ解除スルニハ用益權者及ヒ共有者カ共同ニ之ヲ請求スルコトヲ要ス又此關係カ消滅スルトキハ用益權者ハ共有者ノ持分ニ代ヘラレタル物ノ用益權ヲ有ス
第九百七十六條 消費物カ用益權ノ目的物タルトキハ用益權者ハ其物ノ所有權ヲ取得ス此塲合ニ於テ用益權カ消滅スルトキハ設定者ニ對シ物カ設立ノ時ニ有シタル價格ヲ賠償スルコトヲ要ス設定者並ニ用益權者ハ自費ヲ以テ物ノ價格ヲ鑑定人ニ評定セシムルコトヲ得
設定者ハ價格賠償ノ請求權ヲ害セラルル虞アルトキハ擔保ノ提供ヲ請求スルコトヲ得
第二欵 權利ノ用益權
第九百七十七條 用益權ハ又權利ヲ以テ其目的ト爲スコトヲ得
權利ノ用益權ニ付テハ第九百七十八條乃至第九百九十三條ノ規定ニ因リテ反對ヲ生セサル限ハ物ノ用益權ニ關スル規定ヲ准用ス
第九百七十八條 權利ノ用益權ハ權利讓渡ニ關スル規定ニ從フテ之ヲ設定ス
讓渡スコトヲ得サル權利ニ付テハ用益權ヲ設定スルコトヲ得ス
第九百七十九條 給付ヲ請求スルコトヲ得ル權利カ用益權ノ目的タルトキハ用益權者ト義務者トノ法律關係ニ付テハ權利讓渡ノ場合ニ於テ取得者ト義務者トノ法律關係ニ關スル規定ヲ准用ス
第九百八十條 用益權ヲ設定セラレタル權利ハ用益權者ノ許諾ヲ得タル法律行爲ニ因リテノミ之ヲ消滅セシムルコトヲ得此場合ニ於テ許諾ハ第七百九十七條第三段ノ規定ヲ適用スルコトヲ得サル限ハ權利者ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ要ス又此表示ハ取消スコトヲ得ス
權利變更ノ場合ニ於テ之ニ因リテ用益權カ制限セラルルトキハ前項ノ規定ヲ適用ス
第九百八十一條 權利ノ用益權ノ消滅ニ付テハ用益權ヲ設定セラレタル權利カ動產上ノ權利ニアラサルトキト雖モ第九百七十二條及ヒ第九百七十三條ノ規定ヲ准用ス
第九百八十二條 年金、割賦又ハ之ニ類似セル權利ニ本ツキ請求スルコトヲ得ル各別ノ給付ハ此權利ノ用益權者ニ屬ス
第九百八十三條 債權ノ用益權者ハ債權ヲ取立テ且滿期カ債權者ノ吿知ニ因リテ生スヘキトキハ其吿知ヲ爲ス權ヲ有ス此場合ニ於テ用益權者ハ適當ナル取立ヲ爲スコトニ注意スルコトヲ要ス又債權ニ關シテ其他ノ處分ヲ爲スコトヲ得ス
第九百八十四條 債務者カ用益權者ニ給付ヲ爲シタルトキハ債權者ハ其物ヲ取得シ用益權者ハ之ニ付テ用益權ヲ取得ス
消費物カ給付セラルヽトキハ用益權者ハ所有權ヲ取得ス此塲合ニ於テハ第九百七十六條ノ規定ヲ准用ス
第九百八十五條 利息ニ本ツク債權カ用益權ノ目的タルトキハ第九百八十六條乃至第九百八八十條ノ規定ヲ適用ス
第九百八十六條 債務者ハ用益權者及ヒ債權者ニ對シ共同ニ元金ノ支拂ヲ爲スコトヲ要ス用益權者又ハ債權者ハ雙方ヘ共同ニ支拂ハレ又ハ支拂ノ代ハリニ雙方ノ爲メニ供托スヘキコトヲ請求スルコトヲ得
用益權者及ヒ債權者ハ共同ニ吿知ヲ爲スコトヲ要ス又債務者ノ吿知ハ用益權者及ヒ債權者ニ對シ之ヲ表示シタルトキニノミ有効トス
第九百八十七條 債權カ滿期トナリタルトキハ用益權者及ヒ債權者ハ共同シテ其取立ヲ爲ス義務ヲ負フ滿期ニ付キ吿知ヲ要スル場合ニ於テ擔保ヲ害スル虞アルカ爲メニ適當ナル財產管理ノ規則ニ從ヒ權利ノ取立ヲ命セラレタルトキハ用益權者及ヒ債權者ハ双方ヨリ共同シテ吿知ヲ爲スヘキ旨ヲ請求スルコトヲ得
第九百八十八條 用益權者及ヒ債權者ハ取立タル元金ヲ後見保證金ノ預方ニ關スル規定ニ從ヒ共同シテ利息付ニテ預ケ置キ同時ニ用益權者ノ爲メニ用益權ヲ設定スル義務ヲ負フ預方ノ方法ハ用益權者之ヲ定ム
第九百八十九條 債權ノ用益權ニ關スル規定ハ土地債務及ビ定期土地債務ノ用益權ニ付キ之ヲ適用ス
第九百九十條 無記名證券又ハ無記名株式カ用益權ノ目的タルトキハ證券及ヒ之ニ屬スル更新證書ノ占有ハ用益權者及ヒ所有者ニ共同ニ屬スルモノトス又證券ニ屬スル利息、定期貸賃及ヒ利益配當ノ證書ノ占有ハ用益權者ニ屬ス
前項ノ場合ニ於テ用益權ハ証券讓渡ノ代ハリニ共同占有テ引渡スコトニ依リテ之ヲ設定スルコトヲ得
第九百九十一條 証券ノ保管ノ方法ニ付キ用益權者ト所有者ト一致セサルトキハ更新證書ト共ニ證券ヲ供托所ニ供托シ又ハ用益權者ノ請求ニ因リテ帝國銀行ニ供托スルコトヲ要ス此場合ニ於テ證劵引出ノ請求權ハ用益權者ト所有者ハ共同ニ主張スルニアラサレハ之ヲ行フコトヲ得ス
第九百九十二條 證券ノ用益權者及ヒ所有者ハ共同シテ滿期トナリタル元金ヲ取立テ利息、定期賃貸又ハ利益配當ノ新證券ニ依リ其他適當ナル財產管理ニ本ツク處置ヲ行フコトヲ要ス
證券拂渡ノ場合ニ於テハ第九百八十八條ノ規定ヲ適用ス又拂渡ノ時ニ支拂ハレタル利益ハ元金ノ一部ト見做ス
第九百九十三條 無記名證券又ハ無記名株式カ消費物トシテ用益權ノ目的タルトキハ第九百七十六條ノ規定ニ從フ
第三欵 財產ノ用益權
第九百九十四條 財產全體ノ用益權ハ用益權者カ目的物ノ各個ニ付キ用益權ヲ取得スヘキ方法ニ依リテノミ之ヲ設定スルコトヲ得此塲合ニ於テハ第九百九十五條乃至第九百九十七條ノ規定ヲ適用ス
第九百九十五條 用益權設定者ノ債權者ハ其債權カ用益權設定前ニ成立シタルトキハ用益權ノ存在ニ關セズ其目的物ニ付キ自己ノ辨濟ヲ請求スルコトヲ得用益權者カ消費物ノ所有權ヲ取得シタル場合ニ於テハ價格賠償ニ對スル設定者ノ請求權ハ目的物ニ代ハリ用益權者ハ債權者ニ對シ直ニ價格ヲ賠償スル義務ヲ負フ
第九百九十六條 用益權設定者ハ第九百九十五條ニ揭グル種類ノ債權カ滿期トナリタルトキハ用益權者ニ對シ債務ノ辨濟ニ必要ナル物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得此場合ニ於テ物ノ撰擇權ハ設定者ニ屬ス但設定者ハ辨濟ニ最モ適當ナル物ヲ撰フコトヲ要ス又用益權者ニ對シ返還セラレタル物ノ及フ限ハ之ヲ以テ債務ヲ辨濟スル義務ヲ負フ
用益權者ハ債務ノ目的物ヲ給付スルコトニ因リテ前項ノ義務ヲ履行スルコトヲ得此物カ用益權ノ目的タル財產中ニ存セサル場合ニ於テ用益權設定者カ其債務ヲ辨濟セサル虞アルトキハ用益權者ハ之ヲ辨濟スル爲メ財產ニ屬スル物ヲ讓渡スコトヲ得但辨濟ニ最モ適當ナル物ヲ撰ブコトヲ要ス又消費物ノ價格ヲ賠償スヘキ義務ヲ負フトキハ用益權者ハ右ノ讓渡ヲ爲スコトヲ得ス
第九百九十七條 用益權設定者ノ債權者ハ用益權者ニ對シ用益權ノ存續スル間ハ用益權設定ノ時既ニ利息附ナリシ債務ノ利息並ニ適當ナル財產管理ニ依リテ其收入ヲ支拂フコトヲ得ベキ他ノ定期復歸スル給付ニ對スル請求權ヲ主張スルコトヲ得此場合ニ於ケル用益權者ノ責任ハ設定者及ビ用益權者間ノ合意ニ因リテ之ヲ除却シ又ハ制限スルコトヲ得ス
用益權者ハ設定者ニ對シ其債權者ノ請求ヲ辨濟スル義務ヲ負フ用益權者カ此義務ノ履行ニ付キ遲滯ニ附セラレタルトキニ限リ設定者ハ債務辨濟ノ爲メ物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
第九百九十八條 第九百九十四條乃至第九百九十七條ノ規定ハ遺產ノ用益權ニ付キ之ヲ准用ス
第三節 限定役權
第九百九十九條 土地ハ自己ノ利益ノ爲メニ之ニ負擔ヲ加ヘラレタル者カ一定ノ關係ニ於テ使用シ又ハ其他地役權ノ內容トシテ許サレタル權利ヲ行使スルコトヲ得ヘキ方法ニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(限定對人役權)
前項ノ場合ニ於テハ第九百三十一條乃至第九百三十五條第九百三十七條乃至第九百三十九條及ヒ第九百七十條ノ規定ヲ准用ス
第千條 限定役權ノ範圍ハ疑ハシキ場合ニ於テハ權利者一身ノ需要ニ依リテ之ヲ定ム
第千〇〇一條 限定役權ハ之ヲ讓渡スコトヲ得ス又別段ノ定ナキトキハ其行使ヲ他人ニ委スルコトヲ許サス
第千〇〇二條 所有者ヲ除却シテ其建物又ハ建物ノ一部ヲ住所ニ使用スヘキ權利ハ限定役權トシテ之ヲ設定スルコトヲ得
此權利ニ付テハ用益權ニ關スル第九百四十一條、第九百四十四條、第九百四十六條、第九百四十七條第一項第九百五十一條、第九百五十二條、第九百五十四條第一段、第九百五十九條、第九百六十條、第九百六十六條及ヒ第九百七十一條ノ規定ヲ准用ス
前項ノ場合ニ於テ權利者ハ其家族、身分相當ノ僕婢及ヒ看護ニ必要ナル者ヲ同居セシムルコトヲ得
本條ノ權利カ建物ノ一部ニ限定セラレタルトキハ權利者ハ居住者ノ共同使用ニ定メラレタル設置物ヲ共用スルコトヲ得
第六章 先買權
第千〇〇三條 土地ハ其所有者ニ對シ或人ニ其先買權ヲ附與スルコトニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得
前項ノ先買權ハ他ノ土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ之ヲ設定スルコトヲ得
第千〇〇四條 土地ノ一部ニ付テハ此部分カ共有者ノ持分タルトキニノミ先買權ヲ設定スルコトヲ得
第千〇〇五條 先買權ハ土地ト共ニ賣却セラレタル從物ニ及ホスコトヲ得疑ハシキ場合ニ於テハ先買權ハ此從物ニ及フモノト見做ス
第千〇〇六條 先買權ノ行使ハ設定當時ノ所有者又ハ其相續人カ土地ヲ賣却スル場合ニ限ルコトヲ得又其他總テノ賣却ノ場合ニ對シテモ之ヲ設定スルコトヲ得
第千〇〇七條 先買權者ト其義務者ノ法律關係ハ第四百三十九條乃至第四百四十七條ノ規定ニ依リテ之ヲ定ム先買權ハ破產管財人カ竸賣ノ方法ニ依ラスシテ土地ヲ賣却シタル場合ニ於テモ之ヲ行フコトヲ得
先買權ハ第三者ニ對シ權利ノ行使ニ本ツク所有權引渡ノ請求權ヲ確保スヘキ豫吿ノ効力ヲ有ス
第千〇〇八條 土地カ第三者ノ所有ニ歸スルトキハ第三者ハ義務者ト同一ノ方法ニ依リ先買權者ニ對シ第四百四十四條ニ定ムル効力ヲ以テ賣買契約ノ內容ヲ通知スルコトヲ得
義務者ハ先買權カ行使セラレ又ハ除却セラレタルトキハ直チニ之ヲ新所有者ニ通知スルコトヲ要ス
第千〇〇九條 新所有者カ買主又ハ其承繼人ナルトキハ義務者ト買主ノ間ニ取極メタル正當ノ代價ノ補償ヲ受クル迄ハ先買權者カ所有者トシテ其登記ヲ爲スコトノ同意及ヒ土地ノ引渡ヲ拒絕スルコトヲ得又先買權者カ所有者トシテ其登記ヲ得タルトキハ前所有者ハ此者ニ對シ土地ノ引渡ニ付キ正當ノ代價ノ補償ヲ請求スルコトヲ得
第千〇十條 先買權者ハ第千〇〇九條ノ規定ニ因リテ買主又ハ其承繼人ニ代價ヲ補償スルコトヲ要スル限ハ先買ニ付キ負擔スル代價支拂ノ義務ヲ免ル
第千〇十一條 買主又ハ其承繼人カ先買權ノ對抗ニ因リテ所有權ヲ失ヒタル場合ニ於テハ買主ハ自己ノ負擔シタル代價カ未タ支拂ハレサル限度ニ於テ其義務ヲ免カレ既ニ支拂フタル代價ハ其返還ヲ請求スルコトヲ得ス
第千〇十二條 或土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ存スル先買權ハ此土地ノ所有權ト分離スルコトヲ得ス
定マリタル人ノ爲メニ存スル先買權ハ或土地ノ所有權ニ結合セシムルコトヲ得ス
第千〇十三條 先買權者カ知レサル場合ニ於テ抵當權者ヲ除却スル爲メ第千〇七十七條ニ定ムル要件カ存スルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リテ先買權者ヲ除却スルコトヲ得此場合ニ於テ除却ノ判决アリタルトキハ先買權ハ消滅ス
或土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ存スル先買權ニ付テハ前項ノ規定ヲ適用セス
第七章 定期負擔
第千〇十四條 或人ノ爲メニ土地ヨリ定期復歸スル給付ヲ此者ニ與フベキ方法ニ依リテ土地ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(定期負擔)
定期負擔ハ他ノ土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ之ヲ設定スルコトヲ得
第千〇十五條 土地ノ一部ハ共有者ノ持分タル場合ニ於テノミ之ニ定期負擔ヲ加フルコトヲ得
第千〇十六條 各給付ニ關シテハ抵當利息ニ付キテ適用スヘキ規定ヲ准用ス
第千〇十七條 所有者ハ其所有權ノ存續スル間ニ滿期トナリタル給付ニ付キ對人ノ義務ヲ負フ但別段ノ定アルトキハ此限ニ在ラス
土地カ分タレタルトキハ各部ノ所有者ハ共同債務者トシテ其義務ヲ負フ
第千〇十八條 或土地ノ時々ノ所有者ノ爲メニ存スル定期負擔ハ此土地ノ所有權ト分離スルコトヲ得ス
第千〇十九條 權利者ノ土地カ分タルルトキハ定期負擔ハ其各部ニ對シテ存續ス給付カ分割シ得ヘキトキハ各所有者ノ割前ハ土地ノ持分ノ大サニ從フテ之ヲ定メ給付カ分割シ得サルトキハ第三百七十四條ノ規定ヲ適用ス又權利ノ行使ハ疑ハシキ場合ニ於テハ負擔ヲ加ヘラレタル土地ノ所有者ヲ苦シメサル方法ニ依リテノミ之ヲ爲スコトヲ得
權利者ハ權利カ土地ノ一部ニ對シテノミ存スヘキコトヲ定ムルコトヲ得此場合ニ於テハ權利者ハ登記所ニ對シテ其意思ヲ表示シ且之ヲ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス第七百九十七條及ヒ第七百九十九條ノ規定ハ之ヲ准用ス又權利者カ右ノ定ヲ爲サスシテ土地ノ一部ヲ讓渡シタルトキハ定期負擔ハ尙ホ自己ノ有スル部分ニ對シテ存ス
定期負擔カ土地ノ一部ニ利益ヲ與フルニ過キサルトキハ此部分ニ對シテノミ存在ス
第千〇二十條 定マリタル人ノ爲メニ存スル定期負擔ハ土地ノ所有權ト之ヲ結合セシムルコトヲ得ス
各給付ニ對スル請求權カ讓渡スコトヲ得サルトキハ定期負擔ニ對スル權利ハ之ヲ讓渡シ又ハ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得ス
第千〇二十一條 權利者カ知レサル場合ニ於テ其權利ト共ニ之ヲ除却スルコトニ關シテハ第千〇十三條ノ規定ヲ准用ス
第八章 抵當、土地債務、定期土地債務
第一節 抵當
第千〇二十二條 土地ハ或人ノ爲メニ此者ニ屬スル債權ヲ辨濟スルニ付キ一定ノ金額ヲ此土地ヨリ支拂フヘキ方法ニ依リテ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(抵當)
抵當ハ將來又ハ條件附ノ債權ニ對シテ之ヲ設定スルコトヲ得
第千〇二十三條 土地ノ一部カ共有者ノ持分ヲ爲ストキニノミ之ニ付キ抵當ヲ設定スルコトヲ得
第千〇二十四條 抵當ヲ登記スルトキハ債權者及ヒ債權ノ金額並ニ利息付債權ニ付テハ其利率及ヒ附從ノ給付ヲ支拂フベキトキハ其金額ヲ土地臺帳ニ指定スルコトヲ要ス其他債權ノ詳記ハ登記ノ許諾ニ依リテ之ヲ爲スコトヲ得
信用貸借所ノ貸金ニ對スル抵當ヲ登記スル場合ニ於テ貸附所ノ規則カ管轄官廳ニ依リテ公示セラレタルトキハ此規則ニ從ヒ利息外ニ支拂フベキ附從ノ給付ヲ詳記スルニハ右ノ規則ヲ指示スルノミニテ足ル
第千〇二十五條 抵當ニ付キ抵當證書カ調製セラルルモノトス
抵當證書ノ調製ハ之ヲ除却スルコトヲ得又此除却ハ後ニ至リテモ之ヲ爲スコトヲ得右ノ除却ニ付テハ債權者及ヒ所有者ノ合意並ニ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス又第七百九十四條第二項第七百五十七條及ヒ第七百九十九條ノ規定ハ之ヲ准用ス
抵當證書調製ノ除却ハ之ヲ取消スコトヲ得此取消ハ除却ト同一ノ方法ニ依リテ之ヲ爲ス
第千〇二十六條 債權者ハ抵當證書ノ調製カ除却セラレサル限ハ土地所有者ヨリ此證書ヲ引渡サレタル時ニ抵當ヲ取得ス證書ノ引渡ニ付テハ第八百四十二條第二段及ヒ第八百四十三條乃至第八百四十五條ノ規定ヲ適用ス
債權者カ登記所ヨリ抵當證書ヲ自己ニ渡サシムル權ヲ有スベキ合意ヲ爲スコトニ依リテ證書ノ引渡ニ代ユルコトヲ得
債權者カ抵當證書ヲ占有スルトキハ證書ノ引渡アリタルモノト推定ス
第千〇二十七條 土地ハ抵當ノ設定ニ因リテ又債權ノ法定利息、吿知費用及ヒ土地ニ付テ辨濟ヲ求ムル爲ノ訴追ノ費用ニ對シテ之ヲ擔保ス
第千〇二十八條 債權カ無利息ナルトキ又ハ利率カ百分ノ五以下ナルトキハ抵當ハ同順位又ハ其以下ノ權利者ノ同意ナキモ百分ノ五迄ノ利息ヲ擔保スル爲メ其効力ヲ土地ニ及ホスコトヲ得
支拂ノ時期及ヒ場所ノ變更ニ付テモ前項ノ權利者ノ同意ヲ要セス
第千〇二十九條 土地ヨリ分離シタル產出物及ヒ其他ノ成分カ第八百六十九條乃至第八百七十二條ノ規定ニ依リテ分離ノ時ニ土地ノ所有者又ハ自主占有者以外ノ者ノ所有ニ歸セサル限ハ抵當ハ之ニ及ブモノトス土地ノ從物ニ付キ亦同シ伹土地所有者ノ所有ニ歸セサリシ從物ハ此限ニ在ラス
第千〇三十條 產出物カ債權者ノ爲メニ差押ヘラルル前ニ土地ヨリ持去ラルルトキハ之ニ附着スル擔保ノ義務ハ消滅ス但一時ノ目的ノ爲メニ持去ラレタルトキハ此限ニ在ラス又其他ノ土地ノ成分及ビ從物ハ差押前ニ讓渡サレ又ハ之ニ負擔ヲ加ヘラレ且之ニ因リテ土地ヨリ持去ラレタルトキハ擔保ノ義務ヲ免ル
第一項ニ揭グル物カ土地ヨリ持去フルル前ニ讓渡サレ又ハ之ニ負擔ヲ加ヘラレタル塲合ニ於テハ取得者ハ債權者ニ對シ抵當ニ關シテ善意ナリシコトヲ主張スルコトヲ得ス取得者カ物ヲ土地ヨリ持去リタル場合ニ於テハ其以前ニ爲シタル差押ハ取得者カ物ヲ持去ル時ニ差押ニ關シテ善意ナラザリシトキニノミ此者ニ對シテ効力ヲ有ス
第千〇三十一條 土地カ賃貸又ハ小作ニ付セラルルトキハ抵當ハ貸賃又ハ小作料ニ及フ
債權カ滿期後一年內ニ抵當債權者ノ爲メニ差押ヘラレサルトキハ之ニ附着スル擔保ノ義務ヲ免ル貸賃又ハ小作料ヲ支拂フヘキ場合ニ於テハ擔保義務ノ免除ハ差押ノ時ニ經過スル三ケ月及ヒ其後ノ三ケ月ヨリ以後ノ貸賃又ハ小作ニ及ハス
第千〇三十二條 貸賃又ハ小作料カ抵當債權者ノ爲メニ差押ヘラルル前ニ取立ラレ又ハ之ニ付テ差押前ニ其他ノ處分ヲ爲シタルトキハ此處分ハ抵當債權者ニ對シテ効力ヲ有ス此塲合ニ於テ處分カ債權ヲ第三者ニ讓渡スコトニ存スルトキハ債權ニ附着セル擔保ノ義務ハ消滅ス又第三者カ債權ニ付キ權利ヲ得タルトキハ此權利ノ順位ハ抵當ニ先タツモノトス
前項ノ處分ハ差押ノ時ニ經過スル三ケ月及ヒ其後ノ三ケ月ヨリ以後ノ貸賃又ハ小作料ニ關スル限ハ抵當債權者ニ對シテ無効トス
債權ヲ讓渡サスシテ土地ヲ讓渡シタルトキハ第三者ニ債權ヲ讓渡シタルニ同シ
第千〇三十三條 貸賃又ハ小作料ノ取立カ抵當債權者ニ對シ無効ナル限ハ賃借人又ハ小作人ハ賃貸人又ハ地主ニ對シテ有スル債權ヲ以テ抵當債權者ニ對シ相殺ヲ爲スコトヲ得ス
第千〇三十四條 土地所有權ト定期復歸スル給付ニ付テノ權利カ結合セルトキハ抵當ハ此給付ニ對スル請求權ニ及フ此塲合ニ於テハ第千〇三十一條第二項第一段第千〇三十二條第一項第三項及ヒ第千〇三十三條ノ規定ハ之ヲ准用ス又差押後三ケ月ニテ滿期トナルヘキ給付ニ對スル請求權ニ付キ差押前ニ加ヘタル處分ハ抵當債權者ニ對シテ無効トス
第千〇三十五條 土地ノ所有者又ハ自主占有者カ抵當ノ目的物ヲ保險ニ付シタルトキハ抵當ハ之ニ因リテ生シタル債權ニ及フ用益權者カ第九百五十五條第一項ノ規定ニ從ヒ保險ニ付シタルトキ亦同シ
保險ニ本ツク債權ニ附着スル擔保ノ義務ハ保險ニ付セラレタル物カ囘復セラレ又ハ之ニ對シテ賠償ヲ與ヘラレタルトキハ消滅ス
第千〇三十六條 建物カ保險ニ付セラレタル場合ニ於テ保險者又ハ被保險者カ被保險額支拂ノ義務ヲ生セシメタル災害ヲ抵當債權者ニ通知シ且此者カ通知ノ受領後一ケ月內ニ保險者ニ對シ被保險額ノ支拂ニ反對セサルトキハ保險者ハ抵當債權者ニ對シ有効ニ之ヲ被保險者ニ支拂フコトヲ得其他債權ノ質入ニ關スル規定ヲ適用ス然レトモ保險者ハ土地臺帳ニ依リテ明ナル抵當ヲ知ラサリシコトヲ主張スルコトヲ得ス
第千〇三十七條 建物以外ノ物カ保險ニ付セラレタル場合ニ於テ保險ニ本ツク債權ニ附着スル擔保ノ義務ハ第千〇三十一條第二項第一段第千〇三十二條第一項及ヒ第三項ノ規定ニ依リテ之ヲ定ム
第千〇三十八條 保險者カ保險契約ニ從ヒ被保險額ヲ保險ニ付セラレタル物ノ囘復ノ爲メニ支拂フヘキ義務ヲ負ヒタル場合ニ於テハ此契約ニ從ヒ被保險者ニ爲シタル支拂ハ抵當債權者ニ對シテ有効トス
第千〇三十九條 土地カ土地臺帳ニ於テ他ノ土地ニ記入セラレタルトキハ第二ノ土地ニ付テ存スル抵當ハ第一ノ土地ニ及フ
第千〇四十條 債權ニ對シ數個ノ土地ニ付テ抵當ヲ設定シタルトキハ(總抵當)各土地ハ債權ノ全部ニ對シテ擔保ス債權者ハ隨意ニ各土地ニ付キ債權ノ全部又ハ一部ノ辨濟ヲ求ムルコトヲ得
債權者ハ債權額ヲ各土地ニ割付ケ其割付額ニ對シテノミ各土地カ擔保スヘキコトヲ定ムルコトヲ得此割付ニ付テハ第七百九十六條第七百九十七條及ヒ第七百九十九條ノ規定ヲ准用ス
第千〇四十一條 土地ノ毀損ニ因リテ抵當ノ確固カ害セラルルトキハ債權者ハ所有者ニ對シ危害ノ除去ニ付キ相當ノ期間ヲ指定スルコトヲ得又此期間內ニ土地ノ修繕又ハ他ノ抵當ノ設定ニ依リテ危害カ除去セラレサルトキハ債權者ハ土地ニ付キ直ニ辨濟ヲ求ムルコトヲ得然レトモ債權カ無利息ニシテ且滿期ニ至ラサルトキハ債權者ハ支拂ノ時ヨリ滿期ニ至ルマテノ法定利息ヲ算入シテ債權額ニ達スヘキ金額ノミヲ得ルモノトス
第千〇四十二條 土地所有者又ハ第三者カ抵當ノ確固ヲ害スル土地ノ毀損ヲ生スベキ方法ヲ以テ土地ヲ取扱フトキハ債權者ハ其廢止ヲ訴フルコトヲ得
前項ノ取扱カ所有者ニ依リテ行ハルルトキハ裁判所ハ債權者ノ申請ニ依リ危害ノ除去ニ付キ必要ナル處置ヲ命スルコトヲ要ス第三者カ爲シタル右同一ノ取扱又ハ其他ノ損害ニ對シ所有者ハ之ヲ除去スルニ付キ必要ナル凖備ヲ怠ルニ因リテ毀損ノ虞アルトキ亦同シ
第千〇四十三條 抵當ニ屬スル土地ノ從物カ毀損セラレ又ハ土地ヨリ取去ラルルトキハ第千〇四十一條及ビ第千〇四十二條ニ揭クル土地ノ毀損ニ同シ
第千〇四十四條 所有者ニ對シ他ニ土地ヲ讓渡サス又ハ他ノ負擔ヲ之ニ加ヘサル義務ヲ定ムル合意ハ無効トス
第千〇四十五條 所有者ハ對人債務者カ債權ニ對シテ有スル抗辯及ヒ第七百十條ノ規定ニ依リテ保證人カ有スル抗辨ヲ抵當ニ對シテ主張スルコトヲ得然レトモ限定承認權ニ本ツキテ對人債務者ノ相續人ニ屬スル抗辯ハ之ヲ主張スルコトヲ得ス
所有者カ對人債務者ニアラサルトキハ對人債務者カ抗辯ヲ抛棄スルコトニ因リテ所有者ハ之ヲ失フコトナシ
第千〇四十六條 第八百〇九條乃至第八百十四條ノ規定ハ抵當ノ場合ニ於テ債權ニ關シ又第千〇四十五條ノ規定ニ依リテ所有者ニ屬スル抗辯ニ關シ之ヲ准用ス
第千〇四十七條 消費貸借ニ付キ抵當ヲ設定スル場合ニ於テ抵當證書ノ調製カ除却セラレタルトキハ貸借カ存セサリシコトニ本ツク反對ノ登記ヲ爲スニハ所有者カ抵當ノ登記後一ケ月ヲ經過スル前ニ登記役場ニ其申請ヲ爲スコトヲ以テ足ル又右一ケ月以內ニ登記シタル反對ハ抵當ト同時ニ之ヲ登記シタルト同一ノ効力ヲ有ス
第千〇四十八條 土地臺帳ノ不正又ハ之ヲ生セシメタル事實カ抵當證書ニ本ツキ又ハ證書面ノ記入ニ因リテ明ナル限ハ第八百十條乃至第八百十二條ノ規定ヲ援用スルコトヲ得ス土地臺帳ノ正當ヲ爭フ反對カ抵當證書ニ本ツキ又ハ證書面ノ記入ニ因リテ明ナルトキハ土地臺帳ニ登記シタル反對ニ同シ
第千〇四十九條 債權ノ滿期カ通知ヲ爲スコトニ係ル場合ニ於テ抵當ニ付テノ通知ハ債權者カ所有者ニ對シ又ハ所有者カ債權者ニ對シテ之ヲ表示シタルトキニノミ有効トス此場合ニ於テ土地臺帳ニ所有者トシテ登記セラレタル者ハ債權者ノ爲メニ所有者ト見做ス
第千〇五十條 所有者ハ債權カ自己ニ對シテ滿期トナリタルトキ又ハ對人債務者カ履行スル權利ヲ有スルトキハ債權者ニ辨濟ヲ爲スコトヲ得
前項ノ辨濟ハ供託又ハ相殺ニ因リテ之ヲ爲スコトヲ得
第千〇五十一條 對人債務者ニアラサル所有者カ債權者ニ辨濟ヲ爲シタル限度ニ於テ債權ハ所有者ニ移轉ス此塲合ニ於テ保證人ニ關スル第七百十三條第一項ノ規定ヲ准用ス
債權ニ付キ總抵當ノ存スル塲合ニ於テハ總抵當ニ付キ第千〇八十條ノ規定ヲ適用ス
第千〇五十二條 所有者カ債權者ニ辨濟ヲ爲シタルトキハ土地臺帳ノ訂正又ハ抵當ノ取消ニ付キ必要ナル抵當證書及ヒ其他ノ證書ノ交附ヲ請求スルコトヲ得
所有者カ債權者ニ一部ノ辨濟ヲ爲シタルトキハ抵當證書ノ交附ヲ請求スルコトヲ得ス然レトモ債權者ハ證書面ニ一部辨濟ノ記入ヲ爲シ且土地臺帳ノ訂正又ハ登記取消ノ爲メ抵當證書ヲ登記役塲ニ提示シ又ハ所有者ノ爲メ一部抵當證書ヲ調製スルニ付キ抵當證書ヲ管轄官廳又ハ管轄公證人ニ提示スルコトヲ要ス
第千〇五十三條 所有者ニ對シ債務者カ遲滯ニ附セラルヽト同一ノ要件カ存スルトキハ債權者ハ土地ニ付キ遲滯利息ヲ求ムルコトヲ得
第千〇五十四條 土地ニ付キ其他抵當ノ及ブ物ニ付テ債權者カ求ムル辨濟ハ强到執行ノ方法ニ依ル
第千〇五十五條 抵當ニ本ツク權利ヲ行使スルニ付テハ土地臺帳ニ所有者トシテ登記セラレタル者ヲ以テ債權者ノ爲メニ所有者ト見做ス然レトモ登記セラレサル所有者カ抵當ニ對シテ有スル抗辯ヲ主張スル權利ハ影響ヲ受クルコトナシ
第千〇五十六條 所有者ハ債權カ自己ニ對シテ滿期トナラサル限ハ辨濟ノ爲メニ土地所有權ノ移轉ヲ請求シ又ハ强制執行以外ノ方法ニ依リテ土地ノ讓渡ヲ爲スヘキ權利ヲ債權者ニ附與スルコトヲ得ス
第千〇五十七條 債權者カ土地ニ付テ辨濟ヲ求ムルトキハ强制競賣ノ場合ニ於テ土地ニ付テ有スル權利又ハ土地ノ占有ヲ失フ危險アル者ハ債權者ニ辨濟ヲ爲スコトヲ得此場合ニ於テ第千〇五十條第二項第千〇五十一條及ヒ第千〇五十二條ノ規定ハ之ヲ准用ス
第千〇五十八條 債權カ分割セラルルトキハ一部抵當ノ相互ノ順位ヲ變更スルニ付キ所有者ノ同意ヲ要セス
第千〇五十九條 債權分割ノ塲合ニ於テ抵當證書ノ調製カ除却セラレサル限ハ各部ニ付テ一部抵當證書ノ調製ヲ求ムルコトヲ得此塲合ニ於テ土地所有者ノ同意ハ之ヲ要セス又一部抵當證書ハ之ニ對スル債權ノ部分ニ付キ前證書ニ代ルモノトス
第千〇六十條 抵當ハ債權ノ讓渡ト共ニ新債權者ニ移轉ス
債權ト抵當トハ互ニ相伴フニアラサレハ之ヲ讓渡スコトヲ得ス
第千〇六十一條 債權ノ讓渡ニ付テハ書面ヲ以テ讓渡ノ意思表示ヲ與フルコト及ヒ抵當證書ノ交附ヲ必要トス此塲合ニ於テ第千〇二十六條ノ規定ハ之ヲ適用ス又前債權者ハ新債權者ノ請求ニ因リ其費用ヲ以テ讓渡ノ意思表示ヲ公認セシムルコトヲ要ス
讓渡ノ意思表示ニ付テ要スル書面上ノ方式ハ讓渡ヲ土地臺帳ニ登記スルコトニ依リテ之ニ代ユルコトヲ得
抵當證書ノ調製カ除却セラレタルトキハ債權ノ讓渡ニ付キ第七百九十四條及ヒ第七百九十九條ノ規定ヲ准用ス
第千〇六十二條 抵當證書ノ占有者ノ債權者タル權利カ公認セラレタル讓渡ノ意思表示ノ相關連シテ登記濟債權者ニ歸着スヘキ連絡ニ因リテ生スルトキハ第八百〇九條乃至第八百十四條ノ規定ハ證書ノ占有者カ債權者トシテ土地臺帳ニ登記セラレタルト同一ノ方法ニ於テ之ヲ適用ス此場合ニ於テ讓渡ニ付キ裁判上ノ授附决定及ヒ法律ノ規定ニ本ツク債權讓渡ノ公認ハ公認セラレタル讓渡ノ意思表示ニ同シ
第千〇六十三條 債權讓渡ニ關スル第三百四十九條乃至第三百五十一條ノ規定ハ所有者ト新債權者ノ間ニ於テ抵當ニ關スル法律關係ニ付キ之ヲ適用セス然レトモ新債權者ハ所有者カ前債權者ニ對シテ爲シタル通知ヲ自己ニ對抗セシムルコトヲ要ス但所有者カ右通知ヲ爲ストキニ讓渡ヲ知リタルトキ又ハ讓渡カ土地臺帳ニ登記セラレタルトキハ此限ニ在ラス
第千〇六十四條 所有者カ自己ト前債權者トノ法律關係ニ本ツキ抵當ニ對シテ有スル抗辯ハ新債權者ニ對シテ之ヲ主張スルコトヲ得第八百十二條乃至第八百十四條ノ規定ハ之ニ依リテ影響ヲ受クルコトナシ
第千〇六十五條 抵當證書ノ調製カ除却セラレサリシ場合ニ於テ債權者カ抵當證書ヲ提示セサルトキハ抵當ノ主張ニ反對スルコトヲ得又土地臺帳ニ債權者ノ登記ナキトキハ第千〇六十二條ニ揭クル證書ヲ提示スルコトヲ要ス
所有者ニ對シテ爲シタル通知又ハ催吿ハ債權者カ第一項ノ規定ニ從ヒ必要ナル證書ヲ提示セス且所有者カ之ニ本ツキ遲滯ナク通知又ハ催吿ヲ退クルトキハ無効トス
第千〇六十六條 所有者カ對人債務者タルトキハ第千〇六十五條ノ規定ハ債權ノ主張ニ付キ又之ヲ適用ス
第千〇六十七條 抵當證書ヲ紛失又ハ破毀シタルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リ其無効ヲ宣言スルコトヲ得
無効ノ宣言ヲ受ケタル證書ニ代ヘ債權者ノ申請ニ因リテ新ニ證書ヲ調製スルコトヲ要ス
第千〇六十八條 債權カ利息又ハ其他ノ從タル給付ニ關スルトキハ讓渡ノ塲合ニ於テ所有者及ヒ新債權者ノ法律關係ニ付キ第三百四十九條乃至第三百五十一條ノ規定ヲ適用ス所有者カ讓渡ヲ知リタル日時ヲ含ム四分一年又ハ其次ノ四分一年ヨリ以後ニ滿期トナル利息又ハ其他ノ從タル給付ニ付キ亦同シ但此場合ニ於テ第八百十條ノ規定ハ影響ヲ受クルコトナシ
第千〇六十九條 債權カ利息ノ淹滯部分又ハ其他ノ從タル給付若クハ費用ノ補償ニ關スルトキハ其讓渡ハ債權ノ讓渡ニ關スル通則ニ從フテ之ヲ定ム
第八百十條第千〇六十五條及ヒ第千〇六十六條ノ規定ハ第一項ニ揭クル種類ノ債權ニ付キ之ヲ適用セス
第千〇七十條 抵當ノ設定ヲ受ケタル債權カ成立セサルトキハ抵當ハ所有者ニ屬ス又債權カ消滅スルトキハ所有者ハ抵當ヲ取得ス
抵當證書ノ調製カ除却セラレサル抵當ハ債權者ニ證書ヲ引渡ス迄ハ所有者ニ屬ス
第千〇七十一條 對人債務者カ債權者ニ辨濟スルトキハ抵當ハ辨濟者カ所有者又ハ其先主ニ對シテ賠償ヲ請求スルコトヲ得ル限度ニ於テ此者ニ移轉ス又債務者ニ對シ一部ノ賠償ヲ爲スヘキ塲合ニ於テハ所有者ハ抵當カ債務者ニ移轉シタル限ハ此者ニ不利益ヲ加ヘテ抵當ヲ主張スルコトヲ得ス
債權及ヒ債務カ一人ニ混同スルトキハ債權者カ辨濟ヲ受ケタルニ同シ
第千〇七十二條 債權者カ抵當ヲ抛棄シ又ハ第千〇九十條ノ規定ニ從フテ之ヲ取消シ若クハ他ノ權利ニ順位ヲ讓ルトキハ對人債務者ハ此處分ナキトキハ第千〇七十一條ノ規定ニ從ヒ抵當ニ依リテ賠償ヲ得ベカリシ限度ニ於テ其義務ヲ免カル
第千〇七十三條 對人債務者カ債權者ニ辨濟スルトキハ所有者ニ對シ賠償ヲ請求スルコトヲ得ル場合ニ於テ債權者カ遲滯ナク對人債務者ニ通知スルコトナクシテ土地ノ强制競賣ヲ行フトキハ對人債務者ハ强制競賣ニ於テ權利ヲ行使セサルコトニ本ツキ通知ナカリシ爲メニ損害ヲ受ケタル限度ニ於テ債權者ノ辨濟ヲ拒ムコトヲ得但右ノ通知ハ之ヲ爲シ得ベカラサルトキハ之ヲ要セス
第千〇七十四條 對人債務者カ債權者ニ辨濟スルトキハ抵當ヲ取得シ又ハ土地臺帳ノ訂正ニ付キ其他ノ法律上ノ利益ヲ有スル場合ニ於テハ第千〇五十二條ニ定ムル權利ハ對人債務者ニ屬ス
第千〇七十五條 債權者カ抵當ヲ抛棄スルトキハ所有者之ヲ取得ス
抵當ヲ抛棄スルニハ債權者カ登記役場又ハ所有者ニ對シテ其意思ヲ表示シ且之ヲ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス此場合ニ於テハ第七百九十六條第二項第七百九十七條及ビ第七百九十九條ノ規定ヲ凖用ス
債權者カ債權ノ一部ニ付キ抵當ヲ抛棄スルトキハ第千〇五十二條第二項ニ揭クル權利ハ所有者ニ屬ス
第千〇七十六條 所有者カ抵當ノ主張ヲ引續キ除却スヘキ抗辯ヲ有スルトキハ債權者ニ對シ抵當ヲ抛棄スヘキ請求ヲ爲スコトヲ得
第千〇七十七條 債權者カ知レサル場合ニ於テ抵當ニ關スル最終ノ登記ヨリ三十年ヲ經過シ且債權者ノ權利カ此期間內ニ第百七十四條ノ規定ニ從ヒ時効ノ中斷ニ適スル方法ニ於テ所有者ニ依リテ承認セラレサルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リ債權者ヲ其權利ト共ニ除却スルコトヲ得此場合ニ於テ債權ニ對シ曆ニ從フテ定メタル支拂期日アルトキハ右ノ期間ハ支拂日ヲ經過スルマテ其進行ヲ始ムルコトナシ
除却ノ判决アルトキハ所有者ハ抵當ヲ取得ス又債權者ニ與ヘタル抵當證書ハ其効力ヲ失フ
第千〇七十八條 所有者カ債權者ニ辨濟シ又ハ吿知ヲ爲ス權利ヲ有シ且取戾權ヲ抛棄シテ債權者ノ爲メニ債權額ヲ供託スルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リ未タ知レサル債權者ヲ其權利ト共ニ除却スルコトヲ得此場合ニ於テ利息ノ供託ハ土地臺帳ニ利率ノ登記アリタルトキニノミ之ヲ爲スコトヲ要ス又除却ノ判决ヨリ三ケ月以前ノ時日ニ對スル利息ハ供託スルコトヲ要セス
除却ノ判决アルトキハ債權者ハ此時ニ辨濟セラレタルモノト見做ス但供託ニ關スル規定ニ從ヒ之レヨリ前ニ辨濟アリタルトキハ此限ニ在ラス又債權者ニ與ヘタル抵當證書ハ其効力ヲ失フ
債權者カ除却ノ判决アリタル時ヨリ三十年內ニ供託所ニ申出サルトキハ供託金ニ對スル債權者ノ權利ハ消滅シ供託者ハ之ヲ取戾スコトヲ得
第千〇七十九條 共同抵當ハ第千〇七十條ノ場合ニ於テハ負擔付土地ノ所有者ノ共有ニ屬ス
各所有者ハ別段ノ合意ナキ限ハ第千〇四十條第二項ノ規定ニ從ヒ自已ノ土地ニ存スル抵當ヲ自已ノ土地ノ價格ト總土地ノ價格トノ割合ニ相當スル分割額ニ制限シ且此制限ヲ以テ自已ニ分附スヘキ請求ヲ爲スコトヲ得此場合ニ於テ右ノ價格ハ共同抵當ニ優先ノ順位ヲ有スル負擔ヲ扣除シテ之ヲ計算ス
第千〇八十條 共同抵當ニ依リテ負擔ヲ加ヘラレタル土地ノ所有者カ債權者ニ辨濟スルトキハ自己ノ土地ニ存スル抵當ヲ取得シ他ノ土地ニ存スル抵當ハ消滅ス債權者ノ權利カ所有者ニ移轉シ又ハ債權及ヒ債務カ所有者ノ一身ニ混同スルトキハ債權者カ所有者ヨリ辨濟セラレタルニ同シ
債權者ニ辨濟シタル所有者カ他ノ所有者又ハ其前所有者ニ對シ賠償ヲ請求シ得ルトキハ他ノ所有者ノ土地ニ存スル抵當ハ賠償請求權ノ額ヲ限度トシテ右ノ辨濟ヲ爲シタル所有者ニ移轉ス又此抵當ハ右ノ所有者ノ土地ニ存スル抵當ト共ニ共同抵當トシテ存立ス
第千〇八十一條 共同抵當ニ付キ對人債務者カ債權者ニ辨濟シ又ハ債權及ヒ債務カ一人ニ混同スル場合ニ於テ債務者カ一ノ土地ノ所有者又ハ其前所有者ニ對シテノミ賠償ヲ請求シ得ルトキハ此土地ニ存スル抵當ハ右ノ債務者ニ移轉シ他ノ土地ニ存スル抵當ハ消滅ス
債務者ニ對シ一部ノ賠償ヲ爲スコトヲ要シ且之ニ因リテ抵當カ分割額ニ對シテノミ債務者ニ移轉スルトキハ所有者ハ共同抵當ノ殘額ニシテ第千〇七十條ノ規定ニ從ヒ自已ニ屬スル部分ニ對シ右ノ分割額ヲ算當セシムルコトヲ要ス
第千〇八十二條 債權者ニ依リテ抛棄セラレタル共同抵當ハ負擔付土地ノ所有者ノ共有ニ屬ス此場合ニ於テハ第千〇七十九條第二項ノ規定ヲ適用ス又債權者カ一ノ土地ニ存スル抵當ヲ抛棄スルトキハ此土地ニ存スル抵當ハ消滅ス
債權者カ第千〇七十七條ノ規定ニ從ヒ自巳ノ權利ト共ニ除却セラルルトキ亦同シ
第千〇八十三條 第千〇七十條、第千〇七十一條、第千〇七十五條、第千〇七十九條乃至第千〇八十二條ニ揭クル要件カ抵當ノ一部ニ關シテノミ存スルトキハ右ノ規定ニ本ツキ所有者又ハ其一人若クハ對人債務者ニ歸屬スル抵當ハ債權者ニ留存スル抵當ヲ害シテ之ヲ主張スルコトヲ得ス
第千〇八十四條 抵當及ヒ所有權カ債權ヲ有セサル一人ニ混同スルトキハ抵當ハ土地債務ニ變ス此場合ニ於テ利息、利率、支拂ノ時日、吿知及ヒ支拂ノ場所ニ關スル事項ハ債權ニ對スル規定ニ依リテ之ヲ定ム
債權カ所有者ニ屬スル場合ニ於テ混同ノ存スル間ハ抵當ニ本ツク所有者ノ權利ハ所有者ノ土地債務ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ定ム
第千〇八十五條 淹滯セル利息其他從タル給付及ヒ債權者ニ補償スヘキ費用ニ對スル抵當ハ所有權ト共ニ一人ニ混同スルトキハ消滅ス然レトモ右ノ給付ニ對スル債權カ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラルル間ハ抵當ノ消滅ヲ生セス
第一項ニ揭クル種類ノ給付ニ對スル抵當ヲ抛棄スルニハ債權者カ所有者ニ對シ其意思ヲ表示スルノミニテ足ル然レトモ第三者カ右ノ給付ニ對スル債權ニ付テ權利ヲ有スル間ハ第三者ノ同意ヲ要ス此同意ハ債權者ニ對シテ表示スルコトヲ要シ又此意思表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
第千〇八十六條 抵當カ所有權ト共ニ一人ニ混同スル場合ニ於テ所有者カ他人ニ對シ抵當ヲ取消サシムベキ義務ヲ負擔スルトキハ取消請求權ノ擔保ノ爲メ土地臺帳ニ豫吿ノ登記ヲ爲スコトヲ得
第千〇八十七條 抵當カ設定セラレタル債權ニ代フルニ他ノ債權ヲ以テスルコトヲ得此變更ヲ爲スニハ債權者ト所有者ノ合意及ビ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス此場合ニ於テハ第七百九十四條第二項第七百九十七條及ヒ第七百九十九條ノ規定ヲ凖用ス
前債權ニ代ハルヘキ債權カ前ノ抵當債權者ニ屬セサルトキハ此者ノ同意ヲ要ス又此同意ハ登記役場ニ對シ又ハ自已ノ爲メニ同意ヲ表示セラルル者ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ得此場合ニ於テハ第七百九十六條第二項及ヒ第七百九十七條ノ規定ヲ准用ス
第千〇八十八條 債權者カ土地ニ付テ辨濟ヲ得ルトキハ抵當ハ消滅ス
債權者カ共同抵當ニ依リ負擔ヲ加ヘラレタル土地ノ一ヨリ辨濟ヲ得タルトキハ他ノ土地ハ其負擔ヲ免カル
抵當カ其効力ヲ及ホス物ヨリ辨濟ヲ得タルコトハ土地ニ付テ辨濟ヲ得タルニ同シ
第千〇八十九條 共同抵當ノ場合ニ於テ債權者ノ辨濟ニ供シタル土地ノ所有者カ其他ノ一ノ土地ノ所有者又ハ其前所有者ニ對シ賠償ヲ請求スルコトヲ得ル限ハ此土地ニ存スル抵當ハ辨濟ニ供シタル土地ノ所有者ニ移轉ス然レトモ債權者カ債權ノ一部ニ付テノミ辨濟セラレタルトキハ右ノ抵當ハ債權者ニ留存スル抵當ヲ害シテ之ヲ主張スルコトヲ得ス又土地カ右ノ抵當ト同等又ハ劣等ノ順位ヲ有スル權利ニ依リテ負擔ヲ加ヘラレタルトキハ此權利ヲ害シテ抵當ヲ主張スルコトヲ得ス
第千〇九十條 法律行爲ニ因リテ抵當ヲ消滅セシムルニハ所有者ノ同意ヲ要ス此同意ハ債權者又ハ登記役場ニ對シテ之ヲ表示スルコトヲ得又此意思表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
第千〇九十一條 抵當カ消滅スルトキハ土地所有者ハ抵當證書ノ占有者ニ對シ土地臺帳ヲ訂正スル爲メ右ノ證書ヲ登記役場ニ提示スルコトヲ請求スルコトヲ得
第千〇九十二條 抵當ハ之ニ本ツク債權者ノ權利カ單ニ債權ニ依リテ定マリ且債權者カ債權ヲ證明スル爲メ登記ヲ援用スルコトヲ得サル方法ニ於テ之ヲ設定スルコトヲ得(保全抵當)前項ノ場合ニ於テ抵當ハ保全抵當トシテ土地臺帳ニ之ヲ表示スルコトヲ要ス
第千〇九十三條 保全抵當ニ付テハ抵當證書ノ調製ハ除却セラル
第千〇四十六條、第千〇四十七條、第千〇四十九條、第千〇六十一條第三項及ヒ第千〇六十三條ノ規定ハ之ヲ保全抵當ニ適用セス
第千〇九十四條 債權讓渡ノ場合ニ於テハ保全抵當ノ移轉ヲ除却スルコトヲ得右ノ除却ハ抵當抛棄ノ効力ヲ有ス
第千〇九十五條 保全抵當ハ通常ノ抵當ニ又通常ノ抵當ハ保全抵當ニ變更スルコトヲ得此場合ニ於テハ同等又ハ劣等ノ順位ヲ有スル權利者ノ同意ヲ要セス
第千〇九十六條 抵當ハ土地カ負擔スヘキ最高額ノミヲ定メ其他債權ノ確定ヲ留保スル方法ニ於テ之ヲ設定スルコトヲ得右ノ最高額ハ之ヲ土地臺帳ニ登記スルコトヲ要ス
債權カ利息附ナルトキハ利息ハ前項ノ最高額ニ算入セラル
抵當ハ保全抵當トシテ土地臺帳ニ表示セラレサルトキト雖モ保全抵當トシテ其効力ヲ有ス
第千〇九十七條 無記名證券、爲替手形又ハ裏書ニ依リテ讓渡スコトヲ得ル證券ニ本ツク債權ニ對スル抵當ハ保全抵當トシテ土地臺帳ニ表示セラレサルトキト雖モ保全抵當トシテ其効力ヲ有ス
第千〇九十八條 無記名證券ニ本ツク債權ニ對スル抵當ヲ設定スルニハ所有者カ登記役場ニ對シ抵當ヲ設定スル旨ヲ表示シ且之ヲ土地臺帳ニ登記スルコトヲ以テ足ル此場合ニ於テハ第七百九十九條ノ規定ヲ適用ス
第千〇七十七條ノ規定ニ從ヒ債權者ヲ其權利ト共ニ除却スルコトハ第七百二十九條ニ揭クル提示期間カ經過シタルトキニノミ之ヲ許ス右期間內ニ無記名證券カ提示セラレ又ハ證券ニ本ツク請求權カ裁判上主張セラレタルトキハ時効ハ既ニ發生セルコトヲ要ス
第千〇九十九條 第千〇九十七條ニ揭クル種類ノ抵當ニ付テハ現時ノ債權者ノ爲メニ其後ノ各債權者ニ對シテ効力ヲ有スル處分ヲ抵當ニ加ヘ且抵當ノ主張ニ付キ債權者ヲ代表スヘキ權限ヲ有スル代理人ヲ任定スルコトヲ得此場合ニ於テ代理人ノ任定ハ之ヲ土臺地帳ニ登記スルコトヲ要ス
所有者カ債權者ニ對シ代理人ノ權限ニ屬スル處分ヲ請求スル權利ヲ有スルトキハ代理人ニ依リテ此處分カ爲サルヽコトヲ請求スルコトヲ得
第二節 土地債務定期土地債務
第一欵 土地債務
第千百條 土地ハ自已ノ利益ノ爲メ之ニ負擔ヲ加ヘラレタル者ニ一定ノ金額ヲ此土地ヨリ支拂フヘキ方法ニ於テ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(土地債務)
前項ノ負擔ハ利息其他ノ從タル給付ヲ土地ヨリ支拂フヘキ方法ニ於テ之ヲ加フルコトヲ得
第千百〇一條 土地債務ニ付テハ抵當ニ關スル規定ヲ凖用ス但土地債務カ債權ヲ要件ト爲ササルコトニ因リテ之ニ反對ヲ生スルトキハ此限ニ在ラス
土地債務ノ利息ニ付テハ抵當ノ利息ニ關スル規定ヲ適用ス
第千百〇二條 土地債務ノ元本ハ吿知ヲ爲シタル後ニアラサレハ滿期トナラス吿知ノ權利ハ所有者並ニ債權者ニ屬ス又此吿知期間ハ六ケ月トス
前項ノ規定ニ異ナル定ハ之ヲ爲スコトヲ得
第千百〇三條 元本、利息及ヒ其他ノ從タル給付ハ別段ノ定ナキ限ハ登記役場ノ所在地ニ於テ之ヲ支拂フコトヲ要ス
第千百〇四條 土地債務ハ其證書ヲ持參人拂トシテ發行スル方法ニ於テ之ヲ設定スルコトヲ得此證書ニ付テハ無記名證券ニ關スル規定ヲ凖用ス
第千百〇五條 土地債務ハ所有者ノ爲メニモ之ヲ設定スルコトヲ得
前項ノ設定ニ付テハ所有者ハ登記役塲ニ對シ自已ノ爲メニ土地債務カ土地臺帳ニ登記セラルヘキ旨ヲ表示シ且其登記ヲ受クルコトヲ要ス又此塲合ニ於テハ第七百九十九條ノ規定ヲ適用ス
第千百〇六條 所有者カ債權者タルトキハ其債權ヲ辨濟スル爲メ自ラ强制執行ヲ行フコトヲ得ス
所有者ハ土地カ他人ノ申請ニ因リ强制管理ノ爲メニ差押ヘラレタル塲合ニ於テハ其强制管理ノ繼續スル間利息ヲ受クルコトヲ得
第千百〇七條 抵當ハ土地債務ニ又土地債務ハ抵當ニ變更スルコトヲ得此塲合ニ於テハ同等又ハ劣等ノ順位ヲ有スル權利者ノ同意ヲ要セス
第二欵 定期土地債務
第千百〇八條 土地債務ハ定期ニ復歸スル期限ニ一定ノ金額ヲ土地ヨリ支拂フヘキ方法ニ於テ之ヲ設定スルコトヲ得(定期土地債務)
定期土地債務ノ設定ニ付テハ或金額ノ支拂ニ因リテ定期土地債務ヲ免除セシムル金額ヲ定ムルコトヲ要ス又此免除金額ハ土地臺帳ニ之ヲ指定スルコトヲ要ス
第千百〇九條 各個ノ給付ニ付テハ抵當利息ニ關スル規定ヲ凖用シ免除金額ニ付テハ土地債務ノ元本ニ關スル規定ヲ凖用ス
免除金額ヲ債權者ニ支拂フコトハ土地債務ノ元本ヲ支拂ヒタルト同一ノ効力ヲ有ス
第千百十條 免除權ハ所有者之ヲ有ス
免除ヲ請求スル權利ハ債權者ニ之ヲ與フルコトヲ得ス債權者ハ第千〇四十一條第二段ノ場合ニ於テハ土地ヨリ免除金額ヲ支拂フコトヲ請求スル權利ヲ有ス
第千百十一條 所有者ハ吿知後始メテ免除權ヲ行使スルコトヲ得此塲合ニ於テ吿知期間ハ別段ノ定ナキトキハ六ケ月トス
吿知權ハ所有者カ三十年後ハ六ケ月ノ期間ヲ保チテ吿知スルコトヲ得ル限度ニ於テ之ヲ制限スルコトヲ得
所有者カ吿知シタルトキハ債權者ハ吿知期間ノ經過後土地ヨリ免除金額ヲ支拂フコトヲ請求スルコトヲ得
第千百十二條 定期土地債務ハ通常ノ土地債務ニ又通常ノ土地債務ハ定期土地債務ニ變更スルコトヲ得此塲合ニ於テハ同等又ハ劣等ノ順位ヲ有スル權利者ノ同意ヲ要セス
第九章 動產質及ヒ權利質
第一節 動產質
第千百十三條 動產ハ或債權ノ擔保ノ爲メ債權者カ此物ヨリ辨濟ヲ求ムヘキ權利ヲ有スル方法ニ於テ之ニ負擔ヲ加フルコトヲ得(質權)
質權ハ未來又ハ條件附債權ニ對シテモ之ヲ設定スルコトヲ得
第千百十四條 質權ヲ設定スルニハ所有者カ債權者ニ物ヲ引渡シ且双方カ債權者ハ質權ヲ有スルコトニ一致スルコトヲ要ス此塲合ニ於テハ第八百四十二條第二段及ヒ第八百四十五條ノ規定ヲ准用ス
所有者ノ間接所持ニ係ル物ノ引渡ハ所有者カ間接占有ヲ質取債權者ニ移轉シ且占有者ニ質入ヲ通知スルコトニ依リテ之ヲ行フコトヲ得
第千百十五條 質權ノ成立ハ質取債權者ニ引渡サレタル物カ所有者トノ共同所持ニ存スルコト又ハ物カ第三者ノ占有ニ係ル塲合ニ於テ間接占有カ質取債權者及ヒ所有者ニ共同ニ屬スルコトニ因リテ除却セラルルコトナシ然レトモ物カ所有者ノ占有ニ存スルトキハ質權ハ成立セス
第千百十六條 物カ質入主ニ屬セサルトキハ質入ニ付キ所有權取得ニ關スル第八百四十六條第八百四十七條第二項、第八百四十八條及ヒ第八百五十條ノ規定ヲ准用ス
第千百十七條 物カ第三者ノ權利ニ依リテ負擔ヲ加ヘラレタルトキハ質權カ右ノ權利ニ優先ノ効力ヲ有ス但質取債權者カ質權取得ノ時ニ右ノ權利ニ關シ善意ナラサリシトキハ此限ニ在ラス又第八百四十六條第一項第二段、第八百四十八條、第八百四十九條第三項及ヒ第八百五十條ノ規定ハ本條ノ塲合ニ之ヲ准用ス
第千百十八條 質權ノ順位ハ設定ノ時ニ從フテ之ヲ定ム質權カ未來又ハ條件附ノ債權トシテ設定セラレタルトキ亦同シ
第千百十九條 質入主ハ質取債權者ニ對シ對人債務者カ債權者ニ對シテ有スル抗辨及ヒ第七百十條ノ規定ニ從ヒ保證人カ有スル抗辨ヲ主張スルコトヲ得然レトモ限定承認權ニ本ツキ對人債權者ノ相續人カ有スル抗辨ヲ主張スルコトヲ得ス
質入主カ對人債務者ニアラサルトキハ此者カ抗辨を抛棄スルコトニ因リテ質入主ハ抗辨ヲ失フコトナシ
第千百二十條 質物ハ現時ノ成立ニ於ケル債權ニ對シ殊ニ其利息及ヒ違約金ニ對シテモ擔保ノ義務ヲ負擔ス對人債務者カ質物ノ所有者ニアラサルトキハ右ノ義務ハ質入後ニ債務者カ爲シタル法律行爲ニ因リテ擴張セラルルコトナシ
質物ハ費用ノ賠償ニ關スル債權者ノ請求權ニ對シ債權者ニ賠償スヘキ吿知又ハ訴追ノ費用ニ對シ並ニ質物賣却ノ費用ニ對シ擔保ノ義務ヲ負擔ス
第千百二十一條 質權ハ質物ヨリ分離セラレタル產出物ニモ及フ
第千百二十二條 質權ハ質取債權者カ質物ノ用益ヲ收取スルヿヲ得ル方法ニ於テ之ヲ設定スルコトヲ得
天然果實ヲ生スル物カ質取債權者ノ獨占ニ引渡サレタルトキハ疑ハシキ場合ニ於テハ質取債權者ハ果實收取ノ權アルモノト見做ス
第千百二十三條 質取債權者カ質物ノ用益ヲ收取スル權利ヲ有スルトキハ其取得ニ付キ注意ヲ加ヘ且其計算ヲ爲スコトヲ要ス
用益ノ純收入ハ之ヲ債權ト差引シ且費用又ハ利息ヲ支拂フヘキトキハ先ツ之ト差引スルコトヲ要ス
當事者ハ本條ノ規定ニ異ナリタル定ヲ爲スコトヲ得
第千百二十四條 質取債權者ハ質物ヲ保管スル義務ヲ負擔ス
第千百二十五條 質取債權者カ質物ニ費用ヲ加ヘタルトキハ質入人ノ賠償義務ハ事務管理ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ定ム又質取債權者ハ第四百九十一條第二項ノ場合ニ於テ賃借人カ有スルト同一ノ範圍ニ於テ建設物引取ノ權利ヲ有ス
第千百二十六條 質取債權者カ質入人ノ權利ヲ著シク毀損シ且質入人ノ催吿アリタルニ拘ハラス毀損ノ擧止ヲ續行スルトキハ質入人ハ質取債權者ノ費用ヲ以テ質物ヲ供託シ又ハ供託ニ適セサルトキハ裁判上任定セラルル保管人ニ之ヲ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得
質物ヲ供託シ又ハ之ヲ保管人ニ引渡ス代ハリニ質入人ハ債權者ニ辨濟シテ質物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得債權カ無利息ニシテ未タ滿期トナラサルトキハ質取債權者ハ支拂ノ時ヨリ滿期ノ時ニ至ルマテノ法定利息ヲ加筭シテ債權額ニ等シキ金額ノミヲ得
第千百二十七條 質物ノ腐敗又ハ著シク價格减少ノ虞アルトキハ質入人ハ他ノ擔保ヲ供シテ質物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得但證人ニ依ル擔保ハ之ヲ許サス
質取債權者ハ質物ニ生スル腐敗ニ付キ遲滯ナク質入人ニ通知ヲ爲スコトヲ要ス但通知ヲ爲シ得ヘカラサルトキハ此限ニ在ラス
第千百二十八條 質取債權者ハ質物ニ生スル腐敗ニ因リ又ハ著シキ價格ノ减少ニ因リ擔保ヲ害セラルルトキハ質物ヲ竸賣セシムルコトヲ得
競賣ハ質入人ニ豫吿ヲ爲シタル後ニアラサレハ之ヲ許サス然レトモ質物カ現ニ腐敗ニ委セラレ又ハ競賣ノ遲延ニ因リ危險ヲ生スヘキトキハ豫吿ヲ爲スコトヲ要セス又價格减少ノ場合ニ於テハ質取債權者ハ其豫吿ヲ爲スノ外質入人ニ他ノ擔保ヲ供スルニ付キ相當ノ期間ヲ指定シ且此ノ期間カ經過シタルコトヲ要ス其他質取債權者ハ競賣ニ付キ遲滯ナク質入人ニ通知スルコトヲ要シ之ヲ怠ルトキハ損害賠償ノ責ニ任ス但豫吿期間ノ指定及ヒ通知ハ爲シ得ヘカラサルトキハ之ヲ要セス
質物ノ代價ハ質物ニ代ハルモノトス又代價ヲ質入人ノ請求ニ因リ之ヲ供託スルコトヲ要ス
第千百二十九條 質權カ數個ノ物ニ付キ存スルトキハ各目的物ハ債權全部ニ對シテ其義務ヲ負擔ス
第千百三十條 質取債權者ハ質權カ消滅シタルトキハ質入人ニ質物ヲ返還スルコトヲ要ス
債務者カ給付ヲ爲ス權利ヲ有スルトキハ質入人ハ質取債權者カ辨濟ヲ受クルコトニ對シ直ニ質物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得
第千百三十一條 質入人カ質取債權者ニ辨濟スル塲合ニ於テハ供託又ハ相殺ノ方法ニ依ルコトヲ得
第千百三十二條 對人債務者ニアラサル質入人カ質取債權者ニ辨濟シタルトキハ其限度ニ於テ債權ハ質入人ニ移轉ス此塲合ニ於テハ保證人ニ付キ適用セラルル第七百十三條ノ規定ヲ準用ス
第千百三十三條 質物ノ變更又ハ毀損ニ本ツク質入人ノ賠償請求權及ヒ費用ノ賠償又ハ建設物引取ノ許諾ニ對スル質取債權者ノ請求權ハ六ケ月ニテ時効ニ係ル此塲合ニ於テ時効ハ第五百條第二段ノ規定ニ從ヒ其進行ヲ始厶
第千百三十四條 質取債權者ノ權利カ制限セラルル塲合ニ於テ此者ノ請求權ニ付テハ所有權ニ本ツク請求權ニ關スル規定ヲ準用ス
第千百三十五條 質物ニ依リテ質取債權者ニ辨濟スルニハ質物ヲ賣却シテ之ヲ爲ス
質取債權者ハ債權ノ全部又ハ一部カ滿期トナリタルトキハ直ニ質物ヲ賣却スル權利ヲ有ス然レトモ債權ノ目的物ハ金錢ニ存セサル塲合ニ於テハ其債權カ金錢ノ債權ニ變シタルトキニ至リ質物ヲ賣却スルコトヲ得
第千百三十六條 賣却權ノ發生前ニ爲シタル合意ニシテ質取債權者カ辨濟セラレサルカ又ハ正當ノ時ニ辨濟セラレサルトキハ質物ノ所有權ハ此者ニ歸スヘキコト又ハ讓渡サルヘキコトヲ爲スルモノハ無効トス
第千百三十七條 數個ノ質物アル塲合ニ於テ別段ノ定ナキ限ハ質取債權者ハ賣却スヘキ物ヲ撰擇スルコトヲ得然レトモ辨濟ニ必要ナル限度ヲ越ヘテ多クノ質物ヲ賣却スルコトヲ得ス
第千百三十八條 質取債權者カ質物ヲ獨占セサル塲合ニ於テ賣却權カ發生シタルトキハ賣却ノ爲メニ質物ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得然レトモ質入人ノ請求アルトキハ質物ヲ質取債權者ニ引渡ス代ハリニ共同保管人ニ引渡スコトヲ要ス此塲合ニ於テ保管人ハ質物ノ引渡アリタルトキハ之ヲ賣却スル凖備ヲ爲ス義務ヲ負擔ス
第千百三十九條 質取債權者ハ自己ニ劣リタル順位ノ質取債權者ニ對シ質物賣却ノ爲メニ之ヲ引渡スヿヲ要セス然レトモ質取債權者カ質物ヲ占有セサル塲合ニ於テ自ラ質物ノ賣却ヲ爲サヾル限ハ自己ニ劣リタル順位ノ質取債權者ニ依ル賣却ニ反對スルコトヲ得ス
第千百四十條 質物ノ賣却ハ第千百四十一條乃至第千百四十七條ノ規定ニ從フテ之ヲ爲スコトヲ要ス
質取債權者カ質物ノ賣却權ニ付キ所有者ニ對シテ執行名義ヲ行ヒタルトキハ質入セラレタル物ノ賣却ニ關スル規定ニ從ヒ質物ヲ賣却セシムルコトヲ得
第千百四十一條 質取債權者ハ所有者ニ質物ノ賣却ヲ豫吿シ且賣却ノ必要ヲ生セシメタル金額ヲ指定スルコトヲ要ス豫吿ハ賣却權ノ發生後ニアラサレハ有効ニ之ヲ爲スコトヲ得ス又此豫吿ハ爲シ得ヘカラサルトキハ之ヲ要セス
質物ノ賣却ハ豫吿後一ケ月ヲ經過スルニアラサレハ之ヲ爲スコトヲ得ス豫吿ヲ爲シ得サルトキハ右ノ一ケ月ハ賣却權發生ノ時ヨリ之ヲ起算ス
第千百四十二條 質物ノ賣却ハ競賣ノ方法ニ依ルコトヲ要ス
質物カ取引塲又ハ市塲ノ價格ヲ有スルトキハ仲買人又ハ競賣權ヲ有スル者ニ依リ取引價格ヲ以テ自由ニ賣却セシムルコトヲ得
第千百四十三條 競賣ハ質物カ貯藏セラレタル土地ニ於テ之ヲ爲スコトヲ要ス然レトモ貯藏地ニ於ケル競賣ニ付キ相當ノ結果ヲ望ムコト能ハサルトキハ他ノ適當ナル土地ニ於テ競賣スルコトヲ要ス
第千百四十四條 競賣ノ時日及ヒ塲所ハ質物ノ一般ノ表示中ニ之ヲ公示スルコトヲ要ス質物ニ付キ權利ヲ有スル所有者及ヒ第三者ニ對シテ特ニ通知ヲ爲スコトヲ要ス但此通知ハ爲シ得ヘカラサルトキハ之ヲ要セス
第千百四十五條 質取債權者及ヒ所有者ハ質物ノ競賣ニ加ハリテ申込ヲ爲スコトヲ得
所有者ノ申込ハ其金額カ現金ニテ支拂ハレサルトキハ之ヲ拒絕スルコトヲ得質物カ他人ノ債務ノ爲メニ義務ヲ負擔スル塲合ニ於テ債務者ノ申込ニ付キ亦同シ
第千百四十六條 質物ハ買主カ現金ニテ直ニ代價ヲ支拂フヘク且之ニ從ハサルトキハ其權利ヲ失フヘキ定ニ依リテノミ之ヲ賣却スルコトヲ得
質物カ質取債權者ニ競落シタルトキハ代價ハ旣ニ此者ヨリ受取リタルモノト見做ス賣却カ第一項ニ揭クル定ナクシテ行ハレ又ハ競賣期日ノ終了前ニ權利實行ノ留保ニ付キ行使スル所ナキトキ亦同シ但質取債權者カ競買者ニ對シテ有スル權利ハ之ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
第千百四十七條 金銀物ハ金又ハ銀ノ價格以下ニ競落スルコトヲ得ス
前項ノ塲合ニ於テ充分ナル競賣申込ナキトキハ競賣權ヲ有スル者ニ依リ金又ハ銀ノ價格ニ達スル代價ヲ以テ自由ニ賣却スルコトヲ得
第千百四十八條 質取債權者ハ所有者ニ對シ質物ノ賣却及ヒ其結果ニ付キ遲滯ノ通知ヲ爲スコトヲ要ス但通知ヲ爲シ得ヘカラサルトキハ此限ニ在ラス
第千百四十九條 質物ノ適法ノ讓渡ニ因リテ取得者ハ其物ヲ所有者ヨリ取得シタルト同一ノ權利ヲ取得ス競落カ質取債權者ニ歸シタルトキ亦同シ
取得者カ質物ニ存スル質權ヲ知リタルトキト雖モ此權利ハ消滅ス用益權ニ付テモ亦同シ但用益權カ總テノ質權ニ優先ノ順位ヲ有スルトキハ此限ニ在ラス
第千百五十條 質物ノ讓渡ハ第千百三十五條第二項、第千百三十七條第二段、第千百四十二條、第千百四十四條第一段又ハ第千百四十七條ノ規定ニ反スルトキハ不適法トス
質取債權者カ質物ノ賣却ニ關スル他ノ規定ニ反スル場合ニ於テ過失ノ責ニ任スヘキトキハ損害賠償ノ義務ヲ負擔ス
第千百五十一條 讓渡人カ質權ヲ有セス又ハ質物ノ讓渡ハ正當ナル讓渡ニ非スシテ或物ヲ質物トシテ讓渡シタル場合ニ於テ此讓渡カ第千百四十條第二項ノ規定ニ從フテ行ハレ又ハ第千百四十二條若クハ第千百四十七條第二項ノ規定ニ從フタルトキハ第八百四十六條、第八百四十九條及ヒ第八百五十條ノ規定ヲ準用ス
第千百五十二條 所有者及ヒ質取債權者ハ第千百四十一條乃至第千百四十七條ノ規定ニ異ナル質物賣却ノ方法ヲ合意スルコトヲ得此場合ニ於テ第三者カ質物ニ付キ讓渡ニ因リテ消滅スル權利ヲ有スルトキハ右第三者ノ同意ヲ要ス
賣却權ノ發生前ニ於テハ第千百四十二條、第千百四十四條第一段及ヒ第千百四十七條ノ規定ニ從フヘキコトヲ抛棄スルコトヲ得ス
第千百五十三條 第千百四十二條乃至第千百四十七條ノ規定ニ異ナル質物賣却ノ方法カ公平ナル斟酌ニ依レハ當事者ノ利益ニ適セルトキハ各當事者ハ此方法ニ依リテ賣却スヘキ旨ヲ請求スルコトヲ得
前項ノ場合ニ於テ當事者ノ一致ヲ得サルトキハ裁判所之ヲ决定ス
第千百五十四條 質物賣却ノ代價カ質取債權者ニ辨濟スル爲メ此者ニ屬スル限ハ其債權ハ所有者ニ依リテ辨濟セラレタルモノト見做ス其他質物賣却ノ代價ハ質物ニ代ハルモノトス
第千百五十五條 質物ノ賣却ニ付テハ質取債權者ノ利益ノ爲メ質入人ヲ所有權ト見做ス但質取債權者ハ質入人カ所有者ニ非サルコトヲ知ルトキハ此限ニ在ラス
第千百五十六條 質物ニ付キ其讓渡ニ因リテ權利ヲ失ハントスル者ハ債務者カ給付ヲ履行スル權利ヲ得ルトキハ直ニ質取債權者ニ辨濟ヲ爲スコトヲ得此場合ニ於テハ第千百三十一條及ヒ第千百三十二條ノ規定ヲ準用ス
第千百五十七條 債權ノ讓渡ニ因リテ質權ハ新債權者ニ移轉ス又質權ハ債權ト分離シテ之ヲ讓渡スコトヲ得ス
債權ヲ讓渡ストキニ質權ノ移轉カ除却セラルヽトキハ質權ハ消滅ス
第千百五十八條 新質取債權者ハ前ノ質取債權者ニ對シ質物ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得
質物ノ占有ヲ取得スルコトニ因リテ新質取債權者ハ質入人ニ對シ質權ニ附着セル義務ニ付キ前ノ質取債權者ニ代ハルモノトス又新質取債權者カ右ノ義務ヲ履行セサルトキハ此者カ賠償スヘキ損害ニ付キ前ノ質取債權者ハ先訴抗辯ヲ抛棄シタル保證人ト同一ノ責ニ任ス然レトモ債權カ法律ノ規定ニ因リテ新質取債權者ニ移轉シ又ハ法律上ノ義務ニ因リテ此者ニ讓渡サレタルトキハ右ノ責任ヲ生セス
第千百五十九條 質物ハ其擔保スル債權ト共ニ消滅ス
第千百六十條 質取債權者カ質入人又ハ所有者ニ質物ヲ返還スルトキハ質權ハ消滅ス此場合ニ於テ質權存續ノ留保ハ無効トス
質物カ質入人又ハ所有者ノ占有ニ存スルトキハ質取債權者ハ此者ニ質物ヲ返還シタルモノト推定ス質物カ質權ノ設定後ニ質入人又ハ所有者ヨリ質物ノ占有ヲ取得シタル第三者ノ占有ニ存スルトキ亦同シ
第千百六十一條 質權ニ對シ之ヲ主張スルコトヲ引續キ除却スル抗辯カ存立スルトキハ質入人ハ質物ノ返還ヲ請求スルコトヲ得所有者モ亦之ト同一ノ權利ヲ有ス
第千百六十二條 法律行爲ニ因リテ質權ヲ消滅セシムルニハ質取債權者カ質入人又ハ所有者ニ對シ質權ヲ消滅セシムル旨ヲ表示スルニテ足ル
質權カ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル場合ニ於テ質權ヲ消滅セシムルニハ第三者ノ同意ヲ要ス此同意ハ質取債權者ニ對シ之ヲ表示スルコトヲ要ス又此表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
第千百六十三條 質權ハ質物ノ所有權ト同一人歸スルトキハ消滅ス然レトモ質權ニ依リテ擔保セラレタル債權カ第三者ノ權利ヲ以テ負擔ヲ加ヘラレタル間ハ質權ハ消滅セス
所有者カ質權ノ存續スルコトニ付キ法律上ノ利益ヲ有スル限ハ質權ハ消滅セサルモノト見做ス
第千百六十四條 法律行爲ニ因リテ設定セラレタル質權ニ關スル規定ハ之ヲ法律ノ規定ニ本ツク質權ニ準用ス
第千百六十五條 質權カ共有者ノ持分ニ付キ存立スルトキハ物ノ管理及ヒ使用方法ニ關シ共有ノ關係ニ本ツク共有者ノ權利ハ質取債權者之ヲ行フ
共有ノ關係ヲ廢止スルコトハ質取債權者ノ質物賣却權カ發生スルマテハ共有者ト質取債權者共同ニ非サレハ之ヲ請求スルコトヲ得ス質物賣却權ノ發生後ハ質取債權者ハ共有者ノ同意ヲ要セスシテ共有關係ノ廢止ヲ請求スルコトヲ得又質取債權者ハ共有者カ共有關係ノ廢止ヲ請求スル權利ヲ永久ニ除却シ又ハ一時之ヲ除却シ若クハ吿知期間ヲ定メタル合意ニ因リテ拘束セラルヽコトナシ
共有ノ關係カ廢止セラルヽトキハ質取債權者ハ共有部分ニ代ハリタル目的物ニ付キ質權ヲ有ス
質取債權者カ共有部分ヲ賣却スル權利ハ前項ノ規定ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
第千百六十六條 船舶登記簿ニ登記セラレタル船舶ニ付キ存立スル質權ニ付テハ第千百六十七條乃至第千百七十八條ノ特別ノ規定ヲ適用ス
第千百六十七條 質權ノ設定ニ付テハ船舶所有者及ヒ債權者カ質權ハ此者ニ屬スヘキ旨ヲ合意シ且船舶登記簿ニ質權ヲ登記スルコトヲ要ス此場合ニ於テハ第七百九十四條第二項及ヒ第七百九十九條ノ規定ヲ準用ス
登記ハ債權者及ヒ債權額ヲ明示シ且債權カ利息付ナルトキハ利率ヲ明示スルコトヲ要ス
第千百六十八條 船舶ニ付キ設定セラレタル質權ノ順位ハ第八百條乃至第八百〇二條及ヒ第千〇五十八條ノ規定ニ依リテ之ヲ定ム
第千百六十九條 質權カ船舶登記簿ニ登記セラレタル間ハ船舶ヲ讓渡シ又ハ之ニ負擔ヲ加ヘタル場合ニ於テ取得者カ善意ナルトキト雖モ質權ハ其効力ヲ有ス
質權カ不法ニ取消サレタルトキハ船舶讓渡ノ場合ニ於テ取得者カ船舶ノ引渡ナクシテ其所有權ヲ取得シタルトキト雖モ第八百四十九條第一項第一段及ヒ第二項ノ規定ヲ適用ス然レトモ第八百四十九條第三項ノ規定ハ之ヲ適用セス又不法ニ取消サレタル質權ニ劣リタル順位ヲ有スル質權カ第三者ニ讓渡サレタルトキハ第千百十七條ノ規定ヲ適用ス
第千百七十條 質權ニ關シ船舶登記簿ノ記入カ實際ノ法律上ノ狀况ト合致セサルトキハ土地臺張ノ訂正ニ關スル第八百十三條ノ規定ニ依リ登記簿ノ訂正ヲ請求スルコトヲ得
質權カ不法ニ取消サレタルトキハ第八百十四條第二項ノ規定ニ依リテ船舶登記簿ノ正當ナルコトニ反對スル旨ヲ登記スルコトヲ得此反對カ登記セラレタル間ハ船舶ヲ讓渡シ又ハ之ニ負擔ヲ加ヘタル塲合ニ於テ取得者ニ對シテハ質權カ登記セラレタルト同一ノ効力ヲ有ス
第千百七十一條 船舶ハ登記セラレタル債權額及ヒ登記セラレタル利率ニ從フ利息ニ對シテノミ擔保ス法定利息及ヒ費用ニ對スル責任ハ抵當ニ關スル第千〇二十七條ノ規定ニ依リテ之ヲ定ム
債權カ無利息ナルカ又ハ利率カ百分ノ五以下ナルトキハ質權ヲ伸張シテ同順位又ハ劣等順位ノ權利者ノ同意ナク船舶ヲシテ百分ノ五マテノ利息ニ對シ其責ニ任セシムルコトヲ得
第千百七十二條 質權ノ効力ハ船舶ノ附屬物ニ及ブ但船舶所有者ノ所有權ニ屬セサル附屬物ニ付テハ此限ニ在ラス
附屬物ノ責任ニ付テハ抵當ニ關スル第千〇三十條ノ規定ヲ準用ス
第千百七十三條 第千百十四條乃至第千百六十四條ノ規定ハ質取債權者カ船舶ノ占有ヲ得サルコトニ因リテ別段ノ事情ヲ生スル限ハ之ヲ適用セス又第千百六十一條ノ場合ニ於テハ質權ノ消滅ヲ請求スル權利ハ質物返還ノ請求權ニ代ハルモノトス
第千百七十四條 質入人ハ質取債權者ニ辨濟シテ質權ノ取消ニ必要ナル證書ノ引渡ヲ請求スルコトヲ得對人債務者カ船舶登記簿ヲ訂正スルニ付キ法律上ノ利益ヲ有スルトキハ右ト同一ノ權利ヲ有ス
第千百七十五條 質取債權者ハ執行名義ニ依リテノミ强制執行ニ關スル規定ニ從ヒ船舶及ヒ其附屬物ニ付キ辨濟ヲ求ムルコトヲ得
第千百七十六條 債權者カ知レサル場合ニ於テ抵當債權者ヲ除却スルニ付キ第千〇七十七條又ハ第千〇七十八條ニ揭クル要件カ存スルトキハ公示催吿ノ手續ニ依リ質權ト共ニ債權者ヲ除却スルコトヲ得此場合ニ於テ除却ノ判决アルトキハ質權ハ消滅ス
第千百七十七條 質權ハ船舶カ擔保スヘキ債權ノ最高額ノミヲ指定シ債權ノ確定ヲ留保シテ之ヲ設定スルコトヲ得此場合ニ於テ右最高額ハ之ヲ船舶登記簿ニ登記スルコトヲ要ス
債權カ利息付ナルトキハ前項ノ最高額ヲ定ムルニ付キ利息ヲ算入ス
第千百七十八條 持參人拂證券、爲替證券又ハ裏書ニ依リテ讓渡スコトヲ得ル其他ノ證券ニ本ツク債權ヲ擔保スル質權ニ關シテハ第千〇九十九條ノ規定ヲ準用シ又持參人拂證券ニ本ツク債權ヲ擔保スル質權ニ關シテハ第千〇九十八條ヲモ準用ス
第千百七十九條 第千百六十七條乃至第千百七十八條ノ規定ハ船舶ノ持分ニ付テ存スル質權ニ之ヲ適用ス
第二節 權利質
第千百八十條 權利ハ又質權ノ目的タルコトヲ得
權利質ニ付テハ第千百八十一條乃至第千二百〇二條ノ規定ニ依リテ別段ノ定ナキ限ハ動產質ニ關スル規定ヲ準用ス但第千百十七條及ヒ第千百十二條第二項ノ規定ハ之ヲ適用セス
第千百八十一條 權利質ハ權利ノ讓渡ニ關スル規定ニ依リテ之ヲ設定ス權利ノ讓渡ニ付キ物ノ引渡ヲ要スルトキハ第千百十四條及ヒ第千百十五條ノ規定ヲ適用ス
權利カ讓渡スコトヲ得サルモノナルトキハ此權利ニ付キ質權ヲ設定スルコトヲ得ス
第千百八十二條 或給付ヲ請求スルコトヲ得ヘキ權利カ質權ノ目的タルトキハ質取債權者ト給付ノ義務ヲ負擔スル者トノ法律關係ニ付キ權利讓渡ノ場合ニ於テ取得者ト義務者トノ法律關係ニ適用セラルヽ規定ヲ準用ス
第千百八十三條 質入セラレタル權利ハ質取債權者ノ承諾アリタルトキニノミ法律行爲ニ因リテ之ヲ消滅セシムルコトヲ得此承諾ハ第七百九十七條第三段ノ規定ノ適用ナキ限ハ權利者ニ對シテノミ之ヲ表示スルコトヲ要ス又此表示ハ之ヲ取消スコトヲ得ス
權利ヲ變更スル場合ニ於テ此變更カ質權ヲ制限スルトキ亦同シ
第千百八十四條 質取債權者ハ執行名義ニ依リテノミ强制執行ニ關スル規定ニ從ヒ質權ノ目的タル權利ニ付キ自己ノ辨濟ヲ求ムルコトヲ得但別段ノ定アルトキハ此限ニ在ラス又第千百三十六條及ヒ第千百五十二條第二項ノ規定ハ本條ノ規定ニ因リテ影響ヲ受クルコトナシ
第千百八十五條 質入スルニ付キ物ノ引渡ヲ要スル權利カ質權ノ目的タルトキハ物ノ返還ニ本ツク質權ノ消滅ニ付キ第千百六十條ノ規定ヲ準用ス
第千百八十六條 債權ヲ目的トスル質權ニ付テハ第千百八十七條乃至第千百九十七條ノ特別規定ヲ適用ス
第千百八十七條 讓渡契約ノミニ依リテ讓渡スコトヲ得ヘキ債權ノ質入ハ債權者カ債務者ニ對シ之ヲ通知シタルトキニノミ其効力ヲ有ス
第千百八十八條 債務者ハ其債權者及ヒ質取債權者ニ共同ニ非サレハ給付ヲ爲スコトヲ得ス債權者又ハ質取債權者ハ債務者ニ對シ此者カ雙方ニ對シ共同ニ其給付ヲ履行スルコトヲ請求シ又ハ履行ノ代ハリニ債務ノ目的物ヲ雙方ノ爲メニ供託シ若クハ此物カ供託ニ適セサルトキハ之ヲ裁判上任定セラレタル保管人ニ引渡スコトヲ請求スルコトヲ得
第千百八十九條 第千百三十五條第二項ニ揭クル要件カ發生シタルトキハ質取債權者ハ質權ノ目的タル債權ヲ取立ツルコトヲ得此債務者ハ質取債權者ニ對シテノミ給付ヲ爲スコトヲ得金錢ニ對スル債權ニ付テハ質取債權者ハ自己ノ辨濟ヲ求ムルニ必要ナル限度ニ於テ之ヲ取立ツルコトヲ得此塲合ニ於テ質取債權者ハ債權ヲ取立ツル權利ヲ有スル限ハ金錢ノ支拂ニ代ヘテ其債權ヲ自己ニ讓渡スヘキ旨ヲ請求スルコトヲ得
質權ノ目的タル債權ニ關スル其他ノ處分ハ質取債權者之ヲ爲スコトヲ得ス然レトモ第千百八十四條ノ規定ニ從ヒ右ノ債權ニ付キ自己ノ辨濟ヲ求ムル權利ハ影響ヲ受クルコトナシ
第千百九十條 質權ノ目的タル債權カ滿期トナルニ付キ吿知ヲ要スル塲合ニ於テ債權者カ其吿知ヲ爲スニハ質取債權者カ債權ノ利得ヲ取收スル權利ヲ有スルトキニノミ此者ノ同意ヲ得ルコトヲ要ス
債務者カ爲シタル吿知ハ其債權者及ヒ質取債權者ニ對シ共同ニ之ヲ表示シタルニ非サレハ其効力ヲ生セス
第千百三十五條第二項ニ揭クル要件カ發生シタルトキハ質取債權者モ亦吿知ヲ爲スコトヲ得債務者ノ吿知モ亦質取債權者ニ對シ之ヲ表示スルニテ足ル
第千百九十一條 第千百八十八條乃至第千百九十條ノ規定ハ質取債權者及ヒ債權者カ別段ノ合意ヲ爲シタルトキハ之ヲ適用セス
第千百九十二條 質取債權者及ヒ債權者ニ對シ共同ニ給付ヲ爲スコトヲ要スル塲合ニ於テ債權カ滿期トナリタルトキハ質取債權者及ヒ債權者ハ互ニ債權ノ取立ニ加ハルヘキ義務ヲ負擔ス
質取債權者カ債權者ノ加ハルコトナクシテ債權ヲ取立ツルコトヲ得ル限ハ整正タル取立ヲ爲スコトニ付キ注意ヲ加フルコトヲ要ス又債權者ニ對シ遲滯ナク右取立ノ通知ヲ爲スコトヲ要ス但通知ヲ爲シ得サル事情アルトキハ此限ニ在ラス
第千百九十三條 質權ノ目的タル債權カ滿期トナルニ付キ吿知ヲ爲スコトヲ要スル塲合ニ於テ債權ノ確固ヲ害セラレタルカ爲メ整正タル財產管理法ニ從ヒ其取立ヲ必要トスルトキハ吿知ヲ爲ス權利ヲ有セサル質取債權者モ債權者ニ對シ吿知ヲ爲スヘキ旨ヲ請求スルコトヲ得又右ト同一ノ要件ニ依リテ債權者ハ質取債權者ニ對シ吿知ニ付キ其同意ヲ要スル限ハ之ヲ請求スルコトヲ得
第千百九十四條 第千百八十八條及ヒ第千百八十九條ノ規定ニ依リテ爲シタル債務者ノ給付ニ因リテ債權者ハ其目的物ヲ取得シ質取債權者ハ此物ニ付キ質權ヲ取得ス給付カ土地所有權ノ讓渡ニ存スルトキハ質取債權者ハ保全抵當ヲ取得ス
第千百九十五條 第千百八十八條ノ規定ニ依リテ金錢ニ對スル債權ヲ取立タル場合ニ於テ質取債權者ノ利益ヲ制限スルコトナクシテ爲シ得ヘキ限ハ質取債權者及ヒ債權者ハ相互ニ後見保證金ノ備付ニ關スル規定ニ從ヒ右取立タル金額ヲ利息付ニテ備付ケ且同時ニ質取債權者ノ爲メニ質權カ設定セラルコトニ加ハルヘキ義務ヲ負擔ス此場合ニ於テ金額備付ノ方法ハ債權者之ヲ定ム
第千百八十九條ノ規定ニ依リテ金錢ヲ取立タル塲合ニ於テ其金額カ質取債權者ニ辨濟スル爲メ此者ニ屬スル限ハ質取債權者ノ債權ハ債權者ニ依リテ辨濟セラレタルモノト見做ス
第千百九十六條 債權ヲ目的トスル質權ノ効力ハ債權ノ利息ニ及ブ此塲合ニ於テハ第千〇三十一條第二項、第千〇三十二條及ヒ第千〇三十三條ノ規定ヲ準用ス又質取債權者カ質權ノ目的タル債權ノ債務者ニ對シ債權取立ノ權利ヲ行使スル旨ヲ通知スルトキハ此通知ハ差押ニ代ハルモノトス
第千百九十七條 多數ノ質權カ同一ノ債權ニ付キ存立スルトキハ右質權中優先ノ質權ヲ有スル質取債權者ノミ債權ヲ取立ツルコトヲ得
第千百九十八條 債權ヲ目的トスル質權ニ關スル規定ハ土地債務又ハ定期土地債務ヲ目的トスル質權ニ付キ之ヲ適用ス
第千百九十九條 爲替證券其他裏書ニ依リテ讓渡スコトヲ得ル證券ヲ質入スルニハ債權者及ヒ質取債權者カ合意シ且ツ裏書シタル證券ヲ引渡スヲ以テ足ル
第千二百條 持參人拂證券ヲ目的トスル債權ニ付テハ動產質ニ關スル規定ヲ適用ス
第千二百〇一條 爲替證券其他裏書ニ依リテ讓渡スコトヲ得ル證券又ハ持參人拂證券カ質權ノ目的タルトキハ第千百三十五條第二項ニ揭クル要件カ發生セサルトキト雖モ質取債權者ハ吿知ヲ爲シ又ハ債權ヲ取立ツルコトヲ得債務者ハ質取債權者ニ對シテノミ給付ヲ爲スコトヲ得
第千二百〇二條 有價證券ヲ目的トスル質權ノ効力ハ右證券ニ屬スル利息、定期金又ハ利益配當ノ證券カ質取債權者ニ引渡サレタルトキニノミ此等ノ證券ニ及フ然レトモ質入人ハ此等ノ證券カ第千百三十五條第二項ニ掲クル要件ノ發生前ニ滿期ト爲リタルトキハ其引渡ヲ請求スルコトヲ得但別段ノ定マルトキハ此限ニ在ラス